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2487/2020

Stellungnahme der Verwaltung zum interfraktionellen Antrag der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), AN/0896/2020

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020

Anlage 2 Antrag Lageplan ZBVV

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Anlage 1 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates

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Anlage 2 Antrag Lageplan ZBVV

699 Zeichen

0,69
Mastleuchte-Ausleger
(Bestand)
Übergangsstein (Bestand)
RB grau (Bestand),
15/22cm,
Ansicht 3cm
HB grau (Bestand),
12/15-30cm,
Ansicht 12cm
taktiles Leitsystem
Gliederungsstreifen
Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz,
hellgrau, 10/20/10cm
Abbruch
Bestand
Neubau
LAD+ Planung unterlegt
1,0499
2,03
16,22
1,50
30 3030
1,695 6,135 2,485
1,495
2,27
1,735
1,395
ca. + 0,70m ca. 5,70m mit 6,8%ca. 4,36m mit 6,8%
ca. 2,96m mit 6,8%
Eingang Aufzug
Eingang Treppenhaus
ca. + 1,19m
3 Stg´n ca. 166/28
ca. + 1,00m
Grenze?
Grenze
ACHTUNG:
geänderte Wegeführung!
(mit Behörden abstimmen)
FEUERWEHRAUFSTELLFLÄCHE
ca. 4,53m mit ca. 6,8%
ca. + 0,31m
ca. + 1,19m
4 Stg´n ca. 175/285
bis 6m denkbar!
Anlage 2

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2934 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rols Az 
Vorlagen-Nummer 
 2487/2020 
Freigabedatum 20.08.2020  
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum interfraktionellen Antrag der Bezirksvertretung 6 
(Chorweiler), AN/0896/2020; Rampe Liverpooler Platz 5 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Grundsätzlich wird die Absicht privater Eigentümer zur Schaffung von barrierefreien Zugängen befür-
wortet und unterstützt.  
 
Wie im Antrag richtig wiedergegeben setzt der diesbezügliche Beschluss Nr. 0959/2019 die Prüfung 
im Einzelfall voraus. Zudem muss die "zwingende Notwendigkeit" einer Inanspruchnahme öffentlicher 
Flächen gegeben sein.  
Im Fall des Hauseingangs Liverpooler Platz 5 würde die geplante Rampe eine Fläche von mindestens 
etwa 41 Quadratmetern der öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg) beanspruchen. Dieser Flächen-
verbrauch wird in der Interessensabwägung als unverhältnismäßig gegenüber dem öffentlichen Inte-
resse gewertet.  
 
Zudem sprechen folgende Punkte, die von der ZBVV trotz Schreiben der Verwaltung vom 03.09.2019 
und 31.10.2019 bislang unbeachtet blieben, gegen die Genehmigung der vorgelegten Rampenpla-
nung: 
 
1. Es fehlt ein belastbarer und nachvollziehbarer Nachweis, dass die Herstellung eines barriere-
freien Zugangs nicht innerhalb des privaten Grundstücks erfolgen kann.  
2. In den Planunterlagen fehlt eine lesbare und nachvollziehbare Darstellung des Bestandes.  
3. Das durch die Maßnahme "Lebenswertes Chorweiler" neu geschaffene Leitsystem ist in der 
Rampenplanung nicht berücksichtigt.  
4. Da vom Arbeitskreis Barrierefreies Bauen die zu geringe Breite der drei Wendebereiche in der 
Planung der Rampe beanstandet wurde, ist zu befürchten, dass die Rampe in der weiteren 
Planung noch mehr Fläche beansprucht, und der Abstand zur Straße weiter verringert wird. 
Die verbleibende Gehwegbreite zwischen Rampe und Straße soll gemäß RASt 06 mindestens 
2,50 Meter (lichtes Maß, lotrecht zum Bord gemessen) betragen.  
5. Die Rampe hat ein Gefälle von 6,8 %. Dies widerspricht den Anforderungen der DIN 18 040-2, 
nach der die maximale Steigung 6 % betragen soll.  
6. Das Abstandsmaß vom Rampenfuß zum Gebäude muss gemäß RASt 06, Bild 21 mind. 2,30 
betragen, damit Rollstuhlfahrer die angebotene Rampe erreichen und nutzen können (Wen-
demöglichkeit). In der Planung der ZBVV sind nur 1,70 m vorgesehen.  
7. Die Rampenanlage hat eine Gesamtlänge von 28 Metern mit vier Podesten und drei Rich-
tungswechseln, so dass die Nutzungsfrequenz der Rampe durch die Bewohner eher niedrig 
eingeschätzt wird.  
8. Die ZBVV lehnte bereits im Vorhinein den Einbau einer Hebebühne aus Kostengründen ab, 
ohne hierfür nachvollziehbare funktionale Gründe zu liefern (vgl. Pkt. 1).  
Anlagen 
Anlage 1:  Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Anlage 2: Lageplan der ZBVV

2

Anlage 1 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates

1972 Zeichen

Interfraktioneller Antrag von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis90/DieGrünen 
und Klaus Roth (Die Linke) 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
AN/0896/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium 
Bezirksvertretun 6 Chorweiler 
Rampe Liverpoolerplatz 5 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 
Datum der Sitzun 
20.08.2020 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat die Verwaltung am 16. Mai 2019 gebeten, ,,sofern für 
die Anlage von Rampen oder anderen Maßnahmen städtische Flächen zwingend in An­
spruch genommen werden müssen, der GAG Immobilien AG sowie den weiteren Woh­
nungsunternehmern im Bereich von Chorweiler zu diesem Zwecke nach Prüfung des Einzel­
falls die Bebauung dieser städtischen Flächen mittels öffentlich-rechtlicher Sondernutzungs­
erlaubnis, Gestattungsvertrags oder Bestellung von Grunddienstbarkeiten zu erlauben." 
Inzwischen hat die Eigentümerin des Hauses Liverpooler Platz 5, die Zentral Boden Vermie­
tung und Verwaltung (ZBW), dem Stadtplanungsamt Pläne für die Errichtung einer Rampe 
zum Hauseingang vorgelegt. Diese Rampe kann nur gebaut werden, wenn dafür auch eine 
Fläche zur Verfügung steht, die im Besitz der Stadt ist. Das Stadtplanungsamt hat die Pläne 
nicht akzeptiert und stattdessen gefordert, eine Hebebühne zu installieren. 
Der Arbeitskreis Barrierefreies Köln befürwortet dagegen den Bau einer Rampe mit einem 
Gefälle von 6,8% und erklärt: ,,Eine Hebeplattform kann an dieser Stelle nicht empfohlen 
werden, da leider mit Beschädigungen durch Vandalismus zu rechnen ist. Eine Hebebühne, 
die defekt ist, nützt nicht." Hinzu kommt, dass häufige Wartung und Reparaturen die Be­
triebskosten erhöhen, was dann zu Lasten der Mieter geht. Nach dem Bau der Rampe steht 
an der schmalsten Stelle immer noch ein Fußweg von 2,27 m Breite zur Verfügung. 
Beschluss: -> 
Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Liverpooler Platz 5

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Details

Aktenzeichen
2487/2020
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.08.2020
Erstellt
13.08.2020 09:17