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V/0661/2020

Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 24.06.2020 "Missbrauchsfall unter die Lupe nehmen und Lehren daraus ziehen" zur Aufarbeitung des münsterschen Missbrauchskomplexes

Vorlagen 30.07.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 19.08.2020, TOP 13

Anlage A

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V-0661-2020-Anlage 2

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1944 Zeichen

Anlage A zur V/0661/2020 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll das weitere Verfahren dargestellt werden, um aus dem Missbrauchskomplex 
in Münster zu lernen und im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses die identifi-
zierten Verbesserungspotenziale für einen wirksameren Kinderschutz und eine bessere Präventi-
on im Bereich des sexuellen Missbrauchs nutzbar zu machen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet sein Handeln nach den zehn Amtszielen 
aus, die eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster 
darstellen; zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Am-
tes und zum anderen als Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Koope-
ration mit den freien Trägern.  
Im Vordergrund dieser Vorlage steht das Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen  
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker 
vor schädlichen Einwirkungen bewahren.“ 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Diese Berichtsvorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Maßnahmen des Kinderschutzes zählen zu den vollständig pflichtigen Aufgaben. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz.

V-0661-2020-Anlage 2

3208 Zeichen

SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Änderungsantrag:  
Missbrauchsfall in Münster unter die Lupe nehmen und Lehren  
daraus ziehen  
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
 
 
Münster steht seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle am 06.06.2020 im bundesweiten Fokus. 
Wieder einmal ist in Nordrhein-Westfalen ein Missbr auchsfall an Kindern bekannt geworden. Jede 
einzelne Tat ist abscheulich, macht fassungslos und muss rigoros aufgeklärt werden.  
 
Der Rat dankt den zuständigen Behörden, die diese schrecklichen Taten aufklären und dafür sorgen, 
dass eine umfassende Untersuchung dazu stattfindet. Zugleich stellt der Rat fest, dass die aktuellen 
Ereignisse auch zur Diskussion über mögliche Konseq uenzen und weitere Maßnahmenkonzepte 
anhalten müssen.  
 
Es müssen Wege gefunden werden, wie künftig das Jug endamt diese Missbrauchsfälle möglichst 
frühzeitig erkennen und die Kinder bestmöglich schützen kann. Schließlich erschüttert jeder einzelne 
Fall auch das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern  in die zuständigen Behörden. Hier dürfen wir 
nicht wegsehen und müssen uns auch als Stadt die Fr age stellen, was wir besser machen können, 
um Kindesmissbrauch zu verhindern.  
 
Die Verwaltung wird daher aufgefordert, ein Konzept  zu entwickeln, wie potenziell von Missbrauch 
gefährdete Kinder besser geschützt und begleitet we rden können. Eine solche Konzepterarbeitung 
erfolgt unter Hinzuziehung aller relevanten Einrichtungen in Münster, die im Bereich der Kinder- und 
Jugendhilfe tätig sind. Und sie erfolgt zeitnah, um  eine zügige Aufarbeitung des aktuellen 
Missbrauchsfalls in seinen Konsequenzen zu gewährle isten. Dabei sind insbesondere folgende 
Aspekte zu berücksichtigen:  
 
 die direkte Ansprache der Kinder bzw. die regelmäß ige Kontaktaufnahme zu den 
Kindern, statt lediglich Kontakt zu den Eltern zu halten 
 eine engmaschigere Betreuung von Familien mit Auff älligkeiten 
 Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über Anspre chpartner*innen und 
Hilfsangebote in den Schulen, Kitas, Jugendzentren, etc. 
 Erweiterung des Angebots an Anlaufstellen für Kind er und Jugendliche  
 Sensibilisierung und regelmäßige Weiterbildung von  Fachkräften in Jugendamt, 
Schulen, Kitas, Gesundheitsamt, etc. 
 Aufklärungskampagne über sexualisierte Gewalt für Kinder und Jugendliche in 
Schulen, Kitas, Jugendtreffs und weitere Institutionen/Einrichtungen 
 Sensibilisierungskampagne für alle Bürgerinnen und  Bürger  
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein solches Konzept kurzfristig bis zur nächsten Sitzung des Rates 
im August 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.  
 
24.06.2020

2 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Michael Da uskardt  
Doris Feldmann   Philipp Hagemann   Marius Herwig  
Dr. Cornelia Jäger   Mathias Kersting   Michael Kle yboldt 
Marianne Koch   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stelti g 
Hedwig Liekefedt   Mustafa Schat    Anne Schulze Wi ntzler  
Petra Seyfferth   Ludger Steinmann   Beate Vilhjalm sson  
     Maria Winkel

V-0661-2020-Anlage 1

3424 Zeichen

FDP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp-ms.de 
 
 
               Münster, 24.06.2020 
 
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung – Dringlichkeitsantrag 
 
 
Missbrauchsfall in Münster unter die Lupe nehmen und Lehren 
daraus ziehen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Münster steht seit dem Bekanntwerden der Missbrauch sfälle am 8.6.2020 im Fokus der 
gesamten Nation. Wieder einmal ist in Nordrhein-Wes tfalen ein Missbrauchsfall an 
Kindern bekannt geworden. Jede einzelne Tat ist abs cheulich und muss aufgedeckt 
werden. Die vermutete professionelle technische Inf rastruktur zur Dokumentation und 
Verbreitung dieser Widerlichkeiten machen genauso fassungslos und ekeln genauso an 
wie jede einzelne Tat selbst. 
 
Der Rat spricht insbesondere der Polizei und den mi t den Ermittlungen betrauten 
Beamtinnen und Beamten seinen Dank für die geleiste te Arbeit aus und hofft, sofern 
vorhanden, dass weitere Täter entdeckt werden. Unsere Gedanken sind vor allem bei den 
Opfern dieser Tat, aber auch bei all jenen Kindern,  die misshandelt und missbraucht 
werden, ohne dass Behörden davon wissen. 
 
Es ist vorbildlich, dass das Jugendamt und der Deze rnent frühzeitig die ihnen bekannten 
Fakten zu dem Missbrauchsfall transparent an die Öf fentlichkeit gegeben haben. Nach 
aktuellem Stand haben die städtischen Behörden kein Fehlverhalten zu verantworten. 
 
Neben Fassungslosigkeit und Ohnmacht angesichts der  Taten bleiben dennoch 
drängende Fragen. Sofern von Seiten der kommunalen Behörde keine Fehler gemacht 
wurden, müssen Wege gefunden werden, wie künftig da s Jugendamt solche Missbräuche 
überhaupt und möglichst frühzeitig erkennen und Kin der engmaschiger schützen kann. 
Gleichzeitig erschüttert jeder einzelne Fall auch d as Vertrauen der Bürgerinnen und 
Bürger – nicht nur in Münster – in die Behörden. 
 
Die Verwaltung wird daher beauftragt, 
 
1.  den Fallverlauf unter Begleitung externer wissensch aftlicher Expertise aufzuarbeiten 
und daraus gegebenenfalls Empfehlungen für das zukü nftige Handeln abzuleiten. Dem 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ist über die Ergebnisse zu berichten.

- 2 - 
 
2. einen Runden Tisch gegen sexualisierte Gewalt an  Kindern und Jugendlichen als 
Fachgremium einzurichten. 
 
Das Fachgremium soll interdisziplinär zusammengeset zt sein: Vertreter*innen der 
Jugendhilfe öffentlicher und freier Träger (Kinders chutzfachkräfte), Vertreter*innen von 
Fachberatungsstellen wie Zartbitter und DKSB, Vertr eter*innen der Straf-
verfolgungsbehörden und Justiz, Vertreter*innen aus  Schule und Gesundheitswesen (z.B. 
Kinderärzt*innen, Kinder- und Jugendpsycholog*innen), Jugendhilfefachpolitiker*innen etc. 
Der Runde Tisch hat die Möglichkeit, bei Bedarf externe Expertise einzuladen. 
 
Auftrag dieses Fachgremiums wird sein, Kooperations - und Vernetzungsstrukturen zu 
hinterfragen und neu zu denken, Handlungsfelder zu identifizieren und zu bearbeiten, die 
Kooperation und Kommunikation an den Verbindungsste llen zu verbessern und 
verbindliche, überprüfbare Absprachen zu treffen. Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien ist über die Ergebnisse zu berichten. 
 
 
Begründung:  
 
erfolgt mündlich 
 
    
 
gez. 
Jörg Berens                  Stefan Weber                Otto Reiners 
und Fraktion                 und Fraktion                  und Fraktion

Berichtsvorlage

5053 Zeichen

V/0661/2020 
V/0661/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 24.06.2020 "Missbrauchsfall unter die Lupe nehmen 
und Lehren daraus ziehen" zur Aufarbeitung des münsterschen Missbrauchskomplexes 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
Bericht: 
 
In seiner Sitzung am 24.06.2020 hat der Rat der Stadt Münster vor  dem Hintergrund des münste r-
schen Missbrauchskomplexes den Antrag z ur sofortigen Beschlussfassung  der FDP -Fraktion, der 
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL  „Missbrauchsfall unter die Lupe ne h-
men und Lehren daraus ziehen“ sowie einen Ergänzungsantrag der SPD -Fraktion beschlossen. Da-
mit wurde die Verwaltung beauftragt, 
 
1. den Fallverlauf unter Beteiligung externer wissenschaftlicher Expertise aufzuarbeiten und da r-
aus gegebenenfalls Empfehlungen für das zukünftige Handeln abzuleiten. Dem Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien ist über die Ergebnisse zu berichten. 
 
2. Einen Runden Tisch gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen als Fachgrem i-
um einzurichten. 
 
zu 1.  
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster gehört es zum Standard, Fallverläufe 
kritisch zu reflektieren und aus ihnen zu lernen. Natürlich wird insbesondere dieser Fall zum Anlass 
genommen, den Verlauf auf verschiedenen Ebenen der Verwaltung mit heutigem Blick nachzuvollzie-
hen, und daraus Handlungsalternativen für die Zukunft zu entwickeln. Es muss unser Ziel sein, Ve r-
besserungspotenziale im Bereich der Prävention sexuellen Missbrauchs und des Kinderschutzes zu 
identifizieren und Maßnahmen zur Weit erentwicklung des Handlungsfeldes auf allen Ebenen ausz u-
arbeiten. Zur Vermeidung blinder Flecken werden hierfür sachverständige externe Experten diesen 
Prozess begleiten. Ziel ist es hierbei, exemplarisch aus dem damaligen Fallgeschehen für die Bewe r-
tung z ukünftiger Gefährdungsmomente zu lernen. Die in dieser Auseinandersetzung gewonnenen 
Hinweise werden dann in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Prozesses der „Fallbearbeitung 
bei Kindeswohlgefährdungen“ ihren Niederschlag finden. 
Als mögliche externe Experten für eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Missbrauchsfalls in Müns-
ter wurde bereits das Institut für soziale Arbeit (ISA), unter Beteiligung des zum Vorstand des ISA 
gehörenden Prof. Christian Schrapper, angefragt. Im Fokus der Arbeit des ISA stehen der Schutz und 
die Rechte von Kindern und Jugendlichen, wozu sie seit Jahren, Verwaltungen, Freie Träger und Poli-
tik beraten. Aktuell ist das ISA auch Mitglied der Kinderschutzkommission des Landtags NRW, die auf 
parlamentarischer Ebene die Interessenvertretung für alle Kinder und Jugendlichen in NRW sein soll 
und als Konsequenz aus den Missbrauchsfällen in Lügde gegründet wurde.  
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
08.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Lütke Glanemann 
Telefon: 492-5600 
LuetkeGlanemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0661/2020 
 
Zu 2. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien plant aktuell die Einberufung eines Arbeitsgremiums, 
um die Kooperations- und Vernetzungsstrukturen im Kinderschutz neu bzw. umfassender zu beleuch-
ten und konkrete Handlungsfelder einer zukünftigen Zusammenarbeit zu identifizieren. Hierfür ist die 
Beteiligung aller in Münster bereits am Kinderschutz beteiligten Institution en (öffentliche Jugendhilfe, 
Freie Träger, Fachberatungsstellen, Gesundheitswesen, Schule , etc.), politischen Vertreter sowie 
Staatsanwaltschaft und Polizei, vorgesehen. Die Expertise bereits vorhandener Gremien, wie z.B. des 
„Beirats der Kinderschutzambul anz“, oder auch des „AK - 8a der insoweit erfahrenen Fachkräfte“, 
könnte hierbei zur Findung einer Zielrichtung, der möglichen inhaltlichen Ausgestaltung sowie der 
notwendigen personellen Zusammensetzung genutzt werden. 
Aktuell werden im Landesjugendamt, a ufgrund der Initiative des Landes NRW im Nachgang zu den 
Missbrauchsfällen von Lügde, Fachberatungsstrukturen aufgebaut, welche die Freien Träger und die 
Jugendämter des Einzugsgebietes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) im Hinblick auf 
Vernetzungsstrukturen im Kinderschutz beraten und qualifizieren sollen. 
Diesbezüglich hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erste Gespräche mit dem LWL g e-
führt, in wie weit diese Fachberatungen die Gestaltung und Durchführung eines Runden Tisches g e-
gen sexuellen Missbrauch begleiten und moderieren könnten. Hierzu werden weitere Gespräche fo l-
gen. 
 
Zum weiteren Vorgehen und den erzielten Ergebnissen wird das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien in regelmäßigen Abständen dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien berichten. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
 Anlage A 
 
 Antrag der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL 
„Missbrauchsfall unter die Lupe nehmen und Lehren daraus ziehen“ 
 
 Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bahnhofstraße 9
  • Rothenburg 20

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Details

Aktenzeichen
V/0661/2020
Typ
Vorlagen
Datum
30.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37