4362/2021
Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verlängerung und zum Ankauf von Belegungsbindungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3052 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 06.01.2022 4362/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verlängerung und zum Ankauf von Belegungsbindungen Frau Bucher hat eine Nachfrage zur Mitteilung 3739/2021 aus der Sitzung vom 02.12.2021 des Stadtentwicklungsausschusses und bat um schriftliche Beantwortung: "Die Handlungsfähigkeit der Stadt Köln öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen, wird derzeit von der Landesregierung durch die nicht wirkungsvollen Möglichkeiten zum Ankauf von Belegungsrechten behindert. Dies gilt ebenso für die Nicht-Erlassung der notwendigen Verordnung zur Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes - beschlossen durch den Bundestag im Mai 2021. Das Empowerment der Kommune zu den Themen Vorkaufsrecht, Baugebot, geförderter Wohnungsbau in Verfahren nach § 34 BauGB und der Ankauf von Belegungsrechten kommt seit über einem halben Jahr nicht in Köln an, weil die Landesregierung es blockiert. Eine bezahlbare Wohnung ist Lebensgrundlage. Die- se Grundlage wird den Kölner*innen von der Landesregierung genommen und die Stadt Köln in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. In welcher Form fordern Verwaltung und Oberbürgermeisterin die notwendigen Schritte beim Land NRW ein?" Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Für die angesprochenen Punkte Vorkaufsrecht, Baugebote und geförderter Wohnungsbau in Verfah- ren nach § 34 BauGB sind jeweils unterschiedliche Dezernate und Ämter zuständig. Das Vorkaufs- recht obliegt beispielsweise dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster in dem neuge- schaffenen Dezernat VIII Umwelt, Klima und Liegenschaften. Baugebot und geförderter Wohnungs- bau in Verfahren nach § 34 BauGB obliegen dem Dezernat V Soziales, Gesundheit und Wohnen und dem Dezernat VI Planen und Bauen. Im Rahmen des „Kooperativen Baulandmodells“ koordiniert das Stadtplanungsamt u.a. die Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau in Bebauungsplanverfahren entsprechend der städtischen Regelungen und beteiligt auch das Amt für Wohnungswesen. Der öf- fentlich geförderte Wohnungsbau obliegt ansonsten dem Amt für Wohnungswesen. Beim Modellversuch Ankauf und Verlängerung von Belegungsbindungen hat sich der gewünschte Erfolg leider bisher nicht eingestellt. Die vom Land NRW in 2021 festgesetzten Förderkonditionen, wie Zinserleichterung und Tilgungsnachlass, boten nicht genügend Anreiz für die Wohnungswirtschaft. Eine Überarbeitung und Verbesserung der Konditionen wird derzeit beim zuständigen Ministerium und der NRW.Bank beraten. Verschiedene Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft in Köln haben das Interesse bekundet - bei entsprechenden Konditionen - eine Bindungsverlängerung einzugehen. Grundsätzlich ist sichergestellt, dass ämter- bzw. dezernatsübergreifend alle erforderlichen und not- wendigen Schritte auch gegenüber dem Land NRW offen kommuniziert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4362/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 26.01.2022
- Erstellt
- 16.12.2021 13:43