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4362/2021

Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verlängerung und zum Ankauf von Belegungsbindungen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 26.01.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.01.2022, TOP 1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3052 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  06.01.2022 
 4362/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 
 
Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verlängerung und zum Ankauf von 
Belegungsbindungen 
Frau Bucher hat eine Nachfrage zur Mitteilung 3739/2021 aus der Sitzung vom 02.12.2021 des 
Stadtentwicklungsausschusses und bat um schriftliche Beantwortung: 
 
"Die Handlungsfähigkeit der Stadt Köln öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen, wird derzeit von 
der Landesregierung durch die nicht wirkungsvollen Möglichkeiten zum Ankauf von Belegungsrechten 
behindert. Dies gilt ebenso für die Nicht-Erlassung der notwendigen Verordnung zur Anwendung des 
Baulandmobilisierungsgesetzes - beschlossen durch den Bundestag im Mai 2021. Das Empowerment 
der Kommune zu den Themen Vorkaufsrecht, Baugebot, geförderter Wohnungsbau in Verfahren 
nach § 34 BauGB und der Ankauf von Belegungsrechten kommt seit über einem halben Jahr nicht in 
Köln an, weil die Landesregierung es blockiert. Eine bezahlbare Wohnung ist Lebensgrundlage. Die-
se Grundlage wird den Kölner*innen von der Landesregierung genommen und die Stadt Köln in ihrer 
Handlungsfähigkeit eingeschränkt. In welcher Form fordern Verwaltung und Oberbürgermeisterin die 
notwendigen Schritte beim Land NRW ein?" 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
Für die angesprochenen Punkte Vorkaufsrecht, Baugebote und geförderter Wohnungsbau in Verfah-
ren nach § 34 BauGB sind jeweils unterschiedliche Dezernate und Ämter zuständig. Das Vorkaufs-
recht obliegt beispielsweise dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster in dem neuge-
schaffenen Dezernat VIII Umwelt, Klima und Liegenschaften. Baugebot und geförderter Wohnungs-
bau in Verfahren nach § 34 BauGB obliegen dem Dezernat V Soziales, Gesundheit und Wohnen und 
dem Dezernat VI Planen und Bauen. Im Rahmen des „Kooperativen Baulandmodells“ koordiniert das 
Stadtplanungsamt u.a. die Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau in Bebauungsplanverfahren 
entsprechend der städtischen Regelungen und beteiligt auch das Amt für Wohnungswesen. Der öf-
fentlich geförderte Wohnungsbau obliegt ansonsten dem Amt für Wohnungswesen. 
 
Beim Modellversuch Ankauf und Verlängerung von Belegungsbindungen hat sich der gewünschte 
Erfolg leider bisher nicht eingestellt. Die vom Land NRW in 2021 festgesetzten Förderkonditionen, wie 
Zinserleichterung und Tilgungsnachlass, boten nicht genügend Anreiz für die Wohnungswirtschaft. 
Eine Überarbeitung und Verbesserung der Konditionen wird derzeit beim zuständigen Ministerium 
und der NRW.Bank beraten. Verschiedene Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft in Köln haben 
das Interesse bekundet - bei entsprechenden Konditionen - eine Bindungsverlängerung einzugehen. 
 
Grundsätzlich ist sichergestellt, dass ämter- bzw. dezernatsübergreifend alle erforderlichen und not-
wendigen Schritte auch gegenüber dem Land NRW offen kommuniziert werden.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4362/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
26.01.2022
Erstellt
16.12.2021 13:43