2322/2019
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Millieuschutzsatzung endlich beschließen! – die Zweite Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 13.06.2019
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3024 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 01.07.2019 2322/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Millieuschutzsatzung endlich beschließen! – die Zweite Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 13.06.2019 Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet in ihrer Anfrage vom 13.06.2019 um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum liegen den politischen Gremien beide Beschlussvorlagen noch immer nicht vor? 2. Wann werden diese vorliegen? 3. Welche Veedel kommen nach der Voruntersuchung für soziale Erhaltungssatzungen wahrschein- lich in Frage? 4. Wie viele Stellen sind für die Satzungserarbeitung und operative Bearbeitung des Themenkomple- xes „Soziale Erhaltungssatzungen“ aktuell eingerichtet? Sind diese Stellen in Bezug auf die vo- raussichtlichen Milieuschutzgebiete (Ziff. 3) auskömmlich? Falls nein, wie viele zusätzliche Stellen sind notwendig und bis wann sollen diese besetzt sein? Antwort der Verwaltung: 1. Die Beschlussvorlagen zur Sozialen Erhaltungssatzung im Severinsviertel (Satzungsbeschluss) und zu den weiteren Verdachtsgebieten befinden sich derzeit noch immer in einer intensiven ver- waltungsinternen Abstimmung. 2. Beide Vorlagen sollen kurzfristig, spätestens jedoch in der ersten Beratungsfolge nach der Som- merpause, eingebracht werden. 3. Die Benennung weiterer Stadtviertel, bei denen die Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen ge- boten erscheint, wird Bestandteil der entsprechenden Beschlussvorlage sein, die sich derzeit noch in der verwaltungsinternen Abstimmung befindet. Aus diesem Grunde kann den Ausführungen aus dieser Vorlage hier noch nicht vorgegriffen werden. 4. Im Amt für Stadtentwicklung und Statistik ist derzeit eine Stelle nahezu ausschließlich mit der Er- arbeitung von Sozialen Erhaltungssatzungen befasst, darüber hinaus sind zeitweise weitere Kolle- gen, vorwiegend im Bereich juristische Beratung und statistische Analyse (mit zusammen rund 0,5 Stellenanteilen) beteiligt. Durch die Befassung der genannten Stellen mit der Erarbeitung von So- 2 zialen Erhaltungssatzungen sowie den im Zusammenhang mit der geplanten Sozialen Erhaltungs- satzung für das Severinsviertel notwendigen Umsetzungsmaßnahmen wie z. B. Beratung von Bauherrschaften und die Fertigung von Stellungnahmen zu Bauanträgen ist die Befassung mit wei- teren wohnungspolitisch relevanten Themen derzeit nur eingeschränkt möglich. Mit Blick auf weite- re vorzubereitende Soziale Erhaltungssatzungen werden die vorgenannten Stellen als nicht aus- kömmlich betrachtet. Die Verwaltung prüft daher derzeit weitere Stellenbedarfe im Zusammenhang mit der Umsetzung von Sozialen Erhaltungssatzungen. Diese sollen zum Haushalt 2020/2021 ein- gebracht werden. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2322/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.07.2019
- Erstellt
- 27.06.2019 11:35