V/0198/2024
Aufhebung der Sperrvermerke für die Absicherung der Interimslösung für die Offene Jugendarbeit des Paul-Gerhardt-Hauses 2024 bis 2026
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Anlage A
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Anlage A zur V/0198/2024 Kurzüberblick Aufhebung der Sperrvermerke für die Absicherung der Interimslösung für die Offene Jugendarbeit des Paul-Gerhardt-Hauses für 2024 bis 2026. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziele/ Zielerreichung: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterent- wickeln. Mit der Umsetzung der Beschlussvorlage V/0198/2024 unterstützt die Stadt Münster ein bedarfs- gerechtes Angebot der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die mit dieser Vorlage geförderte Aufgabe ist nach § 11 SGB VIII dem Grunde nach pflichtig, aber nicht der Höhe nach. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gleichstellung, Inklusion, Migration
Beschlussvorlage
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V/0198/2024 V/0198/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Aufhebung der Sperrvermerke für die Absicherung der Interimslösung für die Offene Jugendarbeit des Paul-Gerhardt-Hauses 2024 bis 2026 Beratungsfolge 05.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Sperrvermerke im Haushalt 2024, Produktgruppe 0602 „Kinder- und Jugendarbeit“, Teilergebnis- plan, Zeile 15 Transferaufwendungen, über einen Zuschuss in Höhe von 50.000,- Euro in 2024 sowie über die Zuschüsse von jeweils 30.000 € in 2025 und 2026 an die evangelische Erlöser- Kirchengemeinde Münster, zur Absicherung der Interimslösung des Jugendzentrums Paul-Gerhardt- Haus, werden aufgehoben. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 2025 2026 21.620 11.230 18.230 Aufhebung der Sperr- vermerke Der im Vergleich zu den bereitgestellten Haushaltsmitteln relativ geringe Mittelabruf begründet sich darin, dass ein Großteil der für die Interimslösung anfallenden Kosten aus dem jährlichen Betriebs- kostenzuschuss getragen werden kann, da die ursprünglich angedachte (teurere) Unterbringung an der Bennostraße nicht realisiert werden konnte. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 28.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ingenfeld Telefon: 492-5121 Ingenfeld@stadt- muenster.de - 2 - V/0198/2024 Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen, den Antrag (116-2023) der evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde teilweise aufzugreifen. Der evangelischen Erlöser -Kirchengemeinde wird als Trägerin des Jugendzentrums Paul-Gerhardt-Haus für sämtliche in 2024 anfallende Kosten, inklu- sive des Umzugs in eine Interimslösung einmalig 50.000 EUR zur Verfügung gestellt, um die Jugend- arbeit vor Ort aufrecht zu erhalten. Die Summe soll unter dem Vorbehalt (Sperrvermerk) gewährt werden, dass die evangelische Er löser-Kirchengemeinde einen Antrag mit finanzieller Aufschlüsse- lung der Gesamtsumme vorlegt. Ebenfalls wurde in der oben benannten Sitzung beschlossen, den Antrag (117 -2023) der evangeli- schen Erlöser-Kirchengemeinde teilweise aufzugreifen und der Kirchengemeinde als Trägerin für die Mietkosten der Interimslösung für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 30.000,- € zur Verfügung zu stel- len. Auch in diesem Fall wurde die finanzielle Zuwendung an die Vorlage eines Antrages gekoppelt. Seit dem 01.06.2024 finden die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Räumlichkei- ten des Jugendinformations- und Bildungszentrums vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien statt. Hier wurden sowohl Räumlichkeiten für die Jugendangebote der Kirchengemeinde freigezogen, als auch eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten durch beide Träger geregelt. Diese Räum- lichkeiten werden durch die Stadt Münster mietfrei zur Verfügung gestellt. Die Kirchengemeinde hat die Kostenaufstellung in der 30. KW 2024 eingereicht. In 2024 sind erwar- tungsgemäß Aufwendungen für den Umzug, die vorläufige Unterbringung an der Bennostraße sowie Entsorgungs- und Einlagerungskosten angefallen. Letztere werden auch in 2025/26 zu zahlen sein. In 2026 fallen zusätzliche Aufwendungen für den Umzug in die neuen Räume des HOT auf dem Gelän- de des Bildungs- und Begegnungs-Campus (BBC) Münster an. Nach Prüfung des Antrages steht der Aufhebung der Sperrvermerke und der anteiligen Auszahlung der Zuschüsse somit nichts mehr im Wege und die bewilligten Gelder können zweckentsprechend eingesetzt werden. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bennostraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0198/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.03.2024
- Erstellt
- 14.03.2024 14:27