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V/0198/2024

Aufhebung der Sperrvermerke für die Absicherung der Interimslösung für die Offene Jugendarbeit des Paul-Gerhardt-Hauses 2024 bis 2026

Vorlagen 18.03.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 05.09.2024, TOP 10

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1463 Zeichen

Anlage A zur V/0198/2024 
Kurzüberblick 
Aufhebung der Sperrvermerke für die Absicherung der Interimslösung für die Offene Jugendarbeit 
des Paul-Gerhardt-Hauses für 2024 bis 2026. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziele/ Zielerreichung: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick-
lungsstandorte in Europa. 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterent-
wickeln. 
Mit der Umsetzung der Beschlussvorlage V/0198/2024 unterstützt die Stadt Münster ein bedarfs-
gerechtes Angebot der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die mit dieser Vorlage geförderte Aufgabe ist nach § 11 SGB VIII dem Grunde nach pflichtig, aber 
nicht der Höhe nach. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gleichstellung, Inklusion, Migration

Beschlussvorlage

3783 Zeichen

V/0198/2024 
V/0198/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Aufhebung der Sperrvermerke für die Absicherung der Interimslösung für die Offene Jugendarbeit 
des Paul-Gerhardt-Hauses 2024 bis 2026 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Sperrvermerke im Haushalt 2024, Produktgruppe 0602 „Kinder- und Jugendarbeit“, Teilergebnis-
plan, Zeile 15 Transferaufwendungen, über einen Zuschuss in Höhe von 50.000,- Euro in 2024 sowie 
über die Zuschüsse von jeweils 30.000 € in 2025 und 2026 an die evangelische Erlöser-
Kirchengemeinde Münster, zur Absicherung der Interimslösung des Jugendzentrums Paul-Gerhardt-
Haus, werden aufgehoben. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 
2025 
2026 
21.620 
11.230 
18.230 
Aufhebung 
der Sperr-
vermerke 
 
Der im Vergleich zu den bereitgestellten Haushaltsmitteln relativ geringe Mittelabruf begründet sich 
darin, dass ein Großteil der für die Interimslösung anfallenden Kosten aus dem jährlichen Betriebs-
kostenzuschuss getragen werden kann, da die ursprünglich angedachte (teurere) Unterbringung an 
der Bennostraße nicht realisiert werden konnte. 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
28.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Ingenfeld 
Telefon: 492-5121 
Ingenfeld@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0198/2024 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen, den Antrag (116-2023) der evangelischen 
Erlöser-Kirchengemeinde teilweise aufzugreifen. Der evangelischen Erlöser -Kirchengemeinde wird 
als Trägerin des Jugendzentrums Paul-Gerhardt-Haus für sämtliche in 2024 anfallende Kosten, inklu-
sive des Umzugs in eine Interimslösung einmalig 50.000 EUR zur Verfügung gestellt, um die Jugend-
arbeit vor Ort aufrecht zu erhalten. Die Summe soll unter dem Vorbehalt (Sperrvermerk) gewährt 
werden, dass die evangelische Er löser-Kirchengemeinde einen Antrag mit finanzieller Aufschlüsse-
lung der Gesamtsumme vorlegt.  
 
Ebenfalls wurde in der oben benannten Sitzung beschlossen, den Antrag (117 -2023) der evangeli-
schen Erlöser-Kirchengemeinde teilweise aufzugreifen und der Kirchengemeinde als Trägerin für die 
Mietkosten der Interimslösung für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 30.000,- € zur Verfügung zu stel-
len. Auch in diesem Fall wurde die finanzielle Zuwendung an die Vorlage eines Antrages gekoppelt.  
 
Seit dem 01.06.2024 finden die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Räumlichkei-
ten des Jugendinformations- und Bildungszentrums vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
statt. Hier wurden sowohl Räumlichkeiten für die Jugendangebote der Kirchengemeinde freigezogen, 
als auch eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten durch beide Träger geregelt. Diese Räum-
lichkeiten werden durch die Stadt Münster mietfrei zur Verfügung gestellt.  
 
Die Kirchengemeinde hat die Kostenaufstellung in der 30. KW 2024 eingereicht. In 2024 sind erwar-
tungsgemäß Aufwendungen für den Umzug, die vorläufige Unterbringung an der Bennostraße sowie 
Entsorgungs- und Einlagerungskosten angefallen. Letztere werden auch in 2025/26 zu zahlen sein. In 
2026 fallen zusätzliche Aufwendungen für den Umzug in die neuen Räume des HOT auf dem Gelän-
de des Bildungs- und Begegnungs-Campus (BBC) Münster an. Nach Prüfung des Antrages steht der 
Aufhebung der Sperrvermerke und der anteiligen Auszahlung der Zuschüsse somit nichts mehr im 
Wege und die bewilligten Gelder können zweckentsprechend eingesetzt werden. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bennostraße

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Details

Aktenzeichen
V/0198/2024
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2024
Erstellt
14.03.2024 14:27