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Änderungsantrag zu Top 3.1.6
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/1049/2025 vom 02.07.2025
Stand: Am 03.07.2025 im Rat endgültig abgelehnt.
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.07.2025 AN/1049/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.07.2025 Änderungsantrag zu Top 3.1.6 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 43. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 03.07.2025, zu setzen. Beschluss: Der vorgeschlagene Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden Text: Der geschützte Landschaftsbestandteil innerhalb des Äußeren Grüngürtels zwischen der Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz, „Gleueler Wiesen“ wird dauerhaft vor baulichen Nutzungen gesichert. Dies geschieht durch: 1. Die Stadt Köln gründet die kommunale Stiftung „Gleueler Wiesen“ 2. In der Stiftungssatzung werden als Stiftungszweck der dauerhafte Erhalt und die Sicherung vor baulicher Nutzung festgesetzt. 3. Die Stadt Köln überträgt der Stiftung als Vermögen das oben genannte Grundstück. 4. Der Vorstand der Stiftung wird aus drei Mitgliedern bestehen, eins davon wird vom Umweltverband BUND entsendet. Begründung: Wie im Ursprungsantrag bereits dargelegt gibt es kaum eine Möglichkeit, ein Gelände Grundstück oder Fläche dauerhaft (für Ewigkeit) vor einer Bebauung zu schützen. Aktuell sehen wir bei der Neufestsetzung des Regionalplans und parallelen Änderungen des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne hierfür genügend Beispiele, wo zukünftig in bisher geschützten Landschaftsbestandteilen gebaut werden darf. Wir halten die im gestellten Antrag vorgeschlagene Privatisierung einer kommunalen Fläche nur für die zweitbeste Lösung. Eine Stiftung ist in Deutschland eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei soll das Vermögen auf Dauer erhalten werden. Genau das ist es, was hier erreicht werden soll. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
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