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AN/1049/2025

Änderungsantrag zu Top 3.1.6

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 02.07.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2390 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.07.2025 
AN/1049/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.07.2025 
 
Änderungsantrag zu Top 3.1.6 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die 
Tagesordnung der 43. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 
03.07.2025, zu setzen.  
 
 
Beschluss: 
 
Der vorgeschlagene Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden Text:  
 
Der geschützte Landschaftsbestandteil innerhalb des Äußeren Grüngürtels zwischen der 
Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler 
Straße (K 3) in Köln-Sülz, „Gleueler Wiesen“ wird dauerhaft vor baulichen Nutzungen gesichert. 
Dies geschieht durch: 
1. Die Stadt Köln gründet die kommunale Stiftung „Gleueler Wiesen“ 
2. In der Stiftungssatzung werden als Stiftungszweck der dauerhafte Erhalt und die Sicherung 
vor baulicher Nutzung festgesetzt. 
3. Die Stadt Köln überträgt der Stiftung als Vermögen das oben genannte Grundstück. 
4. Der Vorstand der Stiftung wird aus drei Mitgliedern bestehen, eins davon wird vom 
Umweltverband BUND entsendet.  
 
 
Begründung:

Wie im Ursprungsantrag bereits dargelegt gibt es kaum eine Möglichkeit, ein Gelände Grundstück 
oder Fläche dauerhaft (für Ewigkeit) vor einer Bebauung zu schützen. Aktuell sehen wir bei der 
Neufestsetzung des Regionalplans und parallelen Änderungen des Flächennutzungsplans und der 
Bebauungspläne hierfür genügend Beispiele, wo zukünftig in bisher geschützten 
Landschaftsbestandteilen gebaut werden darf. 
 
Wir halten die im gestellten Antrag vorgeschlagene Privatisierung einer kommunalen Fläche nur 
für die zweitbeste Lösung.  
 
Eine Stiftung ist in Deutschland eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter 
festgelegten Zweck verfolgt. Dabei soll das Vermögen auf Dauer erhalten werden.  
Genau das ist es, was hier erreicht werden soll. 
 
 
gez.  
Michael Weisenstein  
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.07.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Militärringstraße
  • Berrenrather Straße
  • Gleueler Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1049/2025
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
02.07.2025
Erstellt
02.07.2025 11:07