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2667/2022

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.11.2022

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Anlage 5 Lagebericht 2021

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Ansehen

Anlage 1 Anhang 2021

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Anlage 3 Bilanz 2021

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Ansehen

Anlage 2 Anlagenspiegel 2021

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Anlage 4 Gewinn- und Verlustrechnung 2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5 Lagebericht 2021

41845 Zeichen

Anlage 5 
 
1 
 
Lagebericht 2021 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln  
 
1 Allgemeines 
Geschäftsgrundlage ist im Berichtsjahr 2021 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt 
Köln (ZVK) zuletzt geändert durch die 15. Änderungssatzung vom 10.06.2018. Gemäß § 62 der 
ZVK-Satzung beträgt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband I) der 
unverändert gültige Umlagesatz 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hin-
aus wird seit dem 01.01.2003 ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die 
Höhe des Zusatzbeitrages beträgt im Berichtsjahr weiterhin 3,2 % des jeweiligen zusatzversor-
gungspflichtigen Entgeltes. Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage beträgt 0,3 % der zusatzver-
sorgungspflichtigen Entgelte. In seiner Sitzung am 16.11.2021 hat der Kassenausschuss ZVK auf 
Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars beschlossen, die zuvor genannten Hebesätze in un-
veränderter Höhe beizubehalten. 
Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung für Vertragsabschlüsse bis zum 
31.12.2009 sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 2002 in der jeweils 
gültigen Fassung. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 zuletzt der 
5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Der Tarif 2002 wird seit dem 01.01.2010 im 
geschlossenen Bestand fortgeführt. 
Geschäftsgrundlage für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 
01.01.2010 bis zum 30.06.2012 sind die AVB zum Tarif 2009 (ZVK PlusPunktRente) in der je-
weils gültigen Fassung. Das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes 
Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat den Tarif 2009 mit Erlass vom 25.09.2009 genehmigt. Der 
Kassenausschuss ZVK hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.03.2012 der 1. Änderung der AVB 
zum Tarif 2009 zugestimmt. Der Tarif 2009 wird seit dem 01.07.2012 ebenfalls im geschlossenen 
Bestand fortgeführt. 
Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Versi-
cherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2012 an. Das 
damalige MIK NRW hat mit Erlass vom 27.04.2012 die 1. Änderung des Tarifes 2009 sowie den 
Tarif 2012 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt der 1. Änderung der AVB zum Tarif 
2012 am 13.05.2016 zugestimmt. Die Anzeige des Beschlusses hat das damalige Ministerium für 
Inneres und Kommunales als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 06.07.2016 angenommen.  
Als Reaktion auf die aktuelle Kapitalmarktsituation hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt 
Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Einführung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) 
mit einem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung be-
schlossen. Die Genehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
(MHKGB), das nunmehr Aufsichtsbehörde der Kasse ist, wurde am 18. Dezember 2018 erteilt. 
Der neue Tarif gilt für Neuabschlüsse seit dem 1. Juli 2019. 
Der Jahresabschluss 2021 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbu-
ches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen 
(RechVersV) in der Fassung vom 19.12.2018 erstellt. 
Der Umzug der Kasse auf das Gelände der RheinEnergie am Parkgürtel 24 hat Ende April 2021 
stattgefunden. Wie vom Rat der Stadt Köln beschlossen, ist das im Eigentum der ZVK befindliche 
Jakordenhaus nach dem Umzug an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln übertragen worden. 
Das Gebäude wird weiter von städtischen Dienststellen genutzt. Mit der Übertragung konnten im 
Jahr 2021 Stille Reserven in Höhe von 7,3 Millionen Euro realisiert werden.

Anlage 5 
 
2 
 
2 Geschäftsverlauf 
In der Pflichtversicherung sind die Beiträge aus Umlagen im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr 
von 101.711.701,75 Euro auf 105.213.853,22 Euro gestiegen. Ursächlich hierfür war neben den 
tariflichen Vergütungssteigerungen auch die gestiegene Zahl der Versicherten.  
Zusatzbeiträge sind im Jahr 2021 in Höhe von 57.968.156,65 Euro (Vorjahr 56.037.982,43 Euro) 
eingegangen. 
Im Jahr 2021 sind im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung 4.305.327,44 Euro (Vor-
jahr 4.431.578,31 Euro) an Beiträgen sowie 215.308,45 Euro (Vorjahr 190.980,60 Euro) an sons-
tigen versicherungstechnischen Erträgen eingegangen. 
Die Zahlungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung 
sind 2021 um 22.951,18 Euro (0,02 %) auf insgesamt 108.906.696,03 Euro (Vorjahr 
108.883.744,85 Euro) gestiegen. In dem Betrag sind Beitragsüberleitungen und Beitragsrückge-
währungen sowie die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle. Die Dynami-
sierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2021 ist satzungsgemäß erfolgt. Die Steigerung 
bei den reinen Rentenleistungen betrug gegenüber dem Vorjahr 292.037,65 Euro (0,28 %). 
Grund für die sehr geringe Steigerung sind erhöhte Zahlungen aufgrund von Rückrechnungen im 
Jahr 2020 gewesen, die erst im Jahr 2021 verrechnet werden konnten. Die Anzahl der Rent-
ner*innen ist auch im Jahr 2021 gestiegen. 
Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisier-
ten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat 
sich im Berichtsjahr 2021 auf 45.954.296,07 Euro gegenüber 38.514.310,89 Euro im Jahr 2020 
erhöht. Der gegenüber dem Jahr 2020 gestiegene Betrag erklärt sich durch höhere Kursgewinne 
beim Verkauf von Fondsanteilen im Immobilien- und Infrastrukturbereich. Außerdem waren im 
Jahr 2021 keine Abschreibungen erforderlich. 
Das Kapitalanlageergebnis wird durch die folgenden wesentlichen Fakten beschrieben: 
 Die Kasse hatte im Jahr 2019 zur weiteren Entwicklung der Strategischen Anlagepolitik ge-
meinsam mit einem Berater eine ALM-Studie durchgeführt und ein optimales Portfolio „B7“ 
entwickelt, welches als Grundlage der Kapitalanlagestrategie der Jahre 2020 bis 2022 umge-
setzt werden sollte und die Einführung der neuen Anlageklasse Private Equity vorsah. 
 Als Auswirkung der COVID 19 Pandemie hatten sich die Rahmenbedingungen an den Kapi-
talmärkten allerdings in 2020 deutlich verändert, weshalb eine Neuberechnung des optimalen 
Portfolios und eine Anpassung des Risikobudgets durchgeführt wurde. Ermittelt wurde das 
Zielportfolio „P4“, das eine Reduktion der Aktienquote, eine Erhöhung der Direktanlagen auf, 
den Verzicht auf liquide Staats- und Unternehmensanleihen sowie eine Erhöhung der Anlage-
quoten in Alternativen Anlagen vorsieht. Die Renditeerwartung des Portfolios P4 wurde vom 
Berater mit 3,3% p.a., das Verlustpotential mit 9,8% p.a. ermittelt. Bei einem Gesamtvermö-
gen von 1,5 Milliarden Euro in 2022 entspricht dies einem potentiellen Verlust von 147 Millio-
nen Euro für die Pflichtversicherung und 7 Millionen Euro für den Abrechnungsverband der 
Freiwilligen Versicherung. 
 Für die beiden Abrechnungsverbände Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung wird 
aus Gründen der Praktikabilität und auch aus Renditegründen im Wesentlichen dieselbe An-
lagestrategie verfolgt. 
 In 2021 wurde der Aufbau des Portfolios gemäß der Ziel- Allokation daher weiter umgesetzt. 
In diesem Zusammenhang konnten 3 Fonds im Bereich Immobilien in Höhe von 85 Millionen 
Euro, 2 neue Produkte im Bereich Infrastruktur über 20 Millionen Euro und 4 neue Produkte 
im Segment Private Equity in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro gezeichnet werden. 
 In diesen Anlageklassen waren auch in 2021 Steigerungen der Verkehrswerte und Markt-
preise festzustellen, die Kapitalabrufe haben im Wesentlichen plangemäß stattgefunden. 
 Unter strategischen Erwägungen erfolgte im neu aufgenommenen Segment Private Equity 
eine Überzeichnung der Kapitalzusagen im Vergleich zur ALM-Allokation, da für die Fonds in 
diesem Segment nach Berechnungen des mandatierten Beratungshauses die Kapitalbindung

Anlage 5 
 
3 
 
mit maximal 50-70% veranschlagt werden muss, das gezeichnete Kapital somit nicht vollstän-
dig investiert werden kann. 
 Die neuen Investitionen in die Anlageklassen Infrastruktur und Private Equity wurden in den 
Verwaltungsvehikeln in Luxemburg getätigt. Diese Struktur hat sich bereits bewährt und soll 
weiter ausgebaut werden.  
 Im Segment der Direktanlage konnten im Jahresverlauf abzüglich der Kündigungen und Til-
gungen Investitionen in Höhe von 113 Millionen Euro im Abrechnungsverband der Pflichtver-
sicherung und 5,8 Millionen im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung getätigt 
werden. Hierbei liegt der Fokus auf einem sicherheitsorientierten Investmentansatz im Invest-
ment Grade Bereich (AAA bis BBB) unter Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtli-
nie für die Vermögensanlage. 
 Über Emittenten mit bester Bonität konnte das Portfolio der Direktanlage auch in 2021 weiter 
diversifiziert werden, wobei in einem Umfeld niedriger und weiter fallender Renditen vor allem 
bis zur Jahresmitte weitere leichte Renditeabschläge in Kauf genommen werden mussten. 
 Im Masterfonds erfolgte die Anpassung der Aktienallokation im ersten Quartal des Jahres mit 
der Umstellung des Aktienmandats auf einen passiven Ansatz nach Maßgabe der Nachhaltig-
keitsrichtlinie der Vermögensanlage der ZVK.  
 Die Absicherungsstrategie für den Aktienbereich, die mittels Overlaymanagement durchge-
führt worden war, ist nach einem erfolgten ersten Schritt in 2020 in 2021 in weiteren drei 
Schritten zurückgefahren und gänzlich aufgehoben worden. Mit dieser schrittweisen Rückfüh-
rung der Sicherungsmaßnahmen sollte bewusst auf ein „Timing“ der Märkte verzichtet wer-
den. Aufgrund der stark positiven Wertentwicklung der Aktienmärkte in 2021 war die Wertent-
wicklung des Masterfonds insgesamt zwar positiv, bedingt durch die gegenläufige Absiche-
rungsstrategie schlugen allerdings auch Opportunitätskosten zu Buche. 
 Darüber hinaus ist im Februar 2021 die Rückführung von Liquidität im Umfang von 50 Millio-
nen Euro aus dem KÖZU-FundMaster in die Kasse erfolgt. Mit der Transaktion wurden im Ab-
rechnungsverband der Pflichtversicherung Stille Reserven im Umfang von 1,3 Millionen Euro 
und im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung Stille Lasten in Höhe von circa 
43.000 Euro realisiert. Der Liquiditätsbestand im Masterfonds belief sich zum Jahresultimo 
2021 noch auf 114,3 Millionen Euro. 
 Bei den Anlageklassen Immobilien, Infrastruktur und Private Equity waren auch im Jahr 2021 
weitere Steigerungen der Verkehrswerte und Marktpreise festzustellen. Im Jahr 2021 wurden 
3 neue Produkte im Bereich der Immobilien, 2 neue Produkte im Bereich Infrastruktur und 4 
neue Produkte im Bereich Private Equity gezeichnet. Darüber hinaus haben die Kapitalabrufe 
der gezeichneten Investments in den Anlageklassen Immobilien (24,1 Millionen Euro), Infra-
struktur (15,4 Millionen Euro) und Private Equity (19,0 Millionen Euro) im Wesentlichen plan-
mäßig stattgefunden. Kapitalrückflüsse in diesen Anlageklassen fanden im Umfang von 21,4 
Millionen Euro statt. 
 Auch im Jahr 2021 hat die Anlageklasse Immobilien spürbar zum Kapitalanlageergebnis bei-
getragen. Hier wurde eine Rendite von 6,01% (brutto) erwirtschaftet. Das gegenüber dem 
Vorjahr deutlich höhere Ergebnis lässt sich im Wesentlichen mit dem Veräußerungserlös des 
Jakordenhauses begründen. Rechnet man diesen Sonderertrag heraus, liegt die Rendite bei 
3,75% (brutto). 
 Bei der Anlageklasse Private Debt haben im Jahr 2021 keine Zeichnungen stattgefunden, da 
die Quote mit gut 5 % am Gesamtkapitalvolumen bereits im Zielkorridor (5 bis 7,5 %) lag. Un-
ter Berücksichtigung der Erträge der durch den Dienstleister verwalteten Anlagen konnte in 
2021 eine Rendite von 5,56% (brutto) erwirtschaftet werden. 
 Die laufende Durchschnittsverzinsung aller Kapitalanlagen, berechnet nach den Vorgaben 
des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, betrug im Jahr 2021 insge-
samt 2,39 % (Vorjahr 2,47 %). Die Nettoverzinsung (diese berücksichtigt auch die Aufwen-
dungen sowie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) betrug 3,33 % (Vorjahr 3,10 %). 
Unter Berücksichtigung der Erträge aus den Fonds KÖZU Private Markets 13 und 17, die im

Anlage 5 
 
4 
 
Fonds verblieben und daher buchhalterisch nicht erfasst worden sind, beträgt die laufende 
Durchschnittsverzinsung 2,61%, die Nettoverzinsung 3,55%. 
Insgesamt konnte damit die im Technischen Geschäftsplan des Abrechnungsverbandes der 
Pflichtversicherung vorgesehene Verzinsung (4,8 % entsprechend der tariflichen Vorgaben) ge-
messen an der laufenden Durchschnittsverzinsung erwartungsgemäß erneut nicht realisiert wer-
den. Der Aufbau der Kapitaldeckung erfolgt jedoch weiterhin planmäßig. 
Es ist ein Rückgang der Bewertungsreserve von 108.252.361,99 Euro auf 93.704.898,13 Euro 
festzustellen. Die Bewertungsreserve setzt sich zusammen aus den Stillen Reserven in Höhe von 
107.680.832,96 Euro (Vorjahr 110.664.449,48 Euro) abzüglich der Stillen Lasten in Höhe von 
11.921.418,02 Euro (Vorjahr 2.412.087,49 Euro). Die Bewertungsreserve des KÖZU-FundMaster 
betrug 17.170.657,21 Euro, die der Direktanlagen 13.954.637,32 Euro, die der Immobilienfonds 
33.533.392,13 Euro, die der Infrastrukturbeteiligungen und Private Equity Fonds (incl. ABS- Na-
mensschuldverschreibungen) 24.768.099,88 Euro sowie die der Private Debt Fonds 
4.278.111,59 Euro. 
Die Direktanlagen wurden im Rahmen einer „Buy and Hold“-Strategie erworben und sollen ent-
sprechend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Bilanzansatz erfolgt daher für Inhaber-
schuldverschreibungen gemäß den Grundsätzen für das Anlagevermögen nach dem gemilderten 
Niederstwertprinzip. Dieses Prinzip des § 341b HGB ist für die Mehrheit der Direktanlagen, die 
aus Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen bestehen, grund-
sätzlich anzuwenden. Da sich keine konkreten Ausfälle abzeichnen, waren aufgrund der vorge-
nannten „Buy and Hold“-Strategie auch keine außerordentlichen Abschreibungen auf den Direkt-
anlagebestand vorzunehmen. Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden 
aufgrund einer Änderung des § 341c HGB zum 01.01.2011 zu fortgeführten Anschaffungskosten 
bilanziert. Dies führt unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode zu Zu- beziehungsweise Ab-
gangsbuchungen in Höhe der jährlichen Amortisation. 
Nachstehende Aufstellung vergleicht das Jahresergebnis mit dem Wirtschaftsplan 2021: 
 Jahresabschluss Wirtschaftsplan 
Bruttoergebnis Pflichtversicherung vor Do-
tierung der versicherungstechnischen 
Rückstellungen 
98.039.451,52  Euro 95.942.600,00 Euro 
Bruttoergebnis Freiwillige Versicherung vor 
Dotierung der versicherungstechnischen 
Rückstellungen und der Verlustrücklage 
5.044.970,12  Euro 5.106.600,00 Euro 
Jahresüberschuss vor Dotierung der versi-
cherungstechnischen Rückstellungen und 
der Verlustrücklage 
103.084.421,64  Euro 101.049.200,00 Euro 
 
Die vom Verantwortlichen Aktuar errechnete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche-
rungsfälle wurde hierbei bereits als Aufwand berücksichtigt.

Anlage 5 
 
5 
 
Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2021 und 2020 folgt eine zusammengefasste Be-
trachtung der Gewinn- und Verlustrechnung: 
 Ergebnis 2021 Ergebnis 2020 
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 170.339.390,24 Euro 166.208.699,02 Euro 
Erträge aus Kapitalanlagen 47.387.844,00 Euro 43.596.486,37 Euro 
Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklu-
sive Abschreibungen sowie Personal- Ab-
schreibungen sowie und Sachkostenan-
teil) 
1.433.547,93 Euro 5.082.175,48 Euro 
Aufwendungen für Versicherungsfälle (in-
klusive Rückstellung für noch nicht abge-
wickelte Versicherungsfälle) 
108.906.696,03 Euro 108.883.744,85 Euro 
Aufwendungen für den Versicherungsbe-
trieb (ohne Personal- und Sachkosten 
des Kapitalanlagebereichs) 
3.960.322,63 Euro 3.023.092,15 Euro 
Ergebnis der nichtversicherungstechni-
schen Rechnung -342.246,01 Euro -352.269,09 Euro 
Jahresüberschuss vor Dotierung der ver-
sicherungstechnischen Rückstellungen 
und der Verlustrücklage 
103.084.421,64 Euro 92.463.903,82 Euro 
 
Die Tabellen zeigen, dass der Jahresüberschuss des Jahres 2021 über den Werten des Wirt-
schaftsplans und über dem des Vorjahres liegt. In 2021 haben sich im Vergleich mit 2020 höhere 
außerordentliche Erträge durch Kapitalrückgaben und den realisierten Verkauf des Jakordenhau-
ses ergeben. 
 
3 Lage der Kasse 
Kapitalanlagen und Vermögen  
Das Gesamtvermögen der ZVK stieg im Berichtsjahr um 104.021.250,93 Euro (7,29 %) auf 
1.530.458.447,01 Euro. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2021 
betrugen 85.099.265,67 Euro. Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um 
94.469.271,54 Euro auf 1.427.027.205,41 Euro an. Dies entspricht einer Steigerung von 7,09%. 
Folgende Zugänge wurden im Jahr 2021 in den verschiedenen Anlageklassen gebucht: 
Anlageklasse Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung 
Direktanlagen 113.000.000,00 Euro 5.800.000,00 Euro 
Immobilien Spezialfonds 22.740.541,62 Euro 1.451.184,94 Euro 
Infrastruktur- und Private Equity Fonds 32.379.757,00 Euro 2.066.793,00 Euro 
ABS-Namensschuldverschreibungen 0,00 Euro 0,00 Euro 
Private Debt Fonds 11.714.502,55 Euro 666.026,45 Euro 
KÖZU-FundMaster 0,00 Euro 0,00 Euro 
Tages- und Termingelder 0,00 Euro 0,00 Euro 
 179.834.801,17 Euro 9.984.004,39 Euro

Anlage 5 
 
6 
 
 
Unberücksichtigt bleiben bei der Aufstellung die Beträge aus Zuschreibungen.  
Die Abgänge aus Tilgungen und Anlageverkäufen betrugen ohne Berücksichtigung von planmä-
ßigen Abschreibungen bei der Pflichtversicherung 86.637.019,46 Euro und bei der Freiwilligen 
Versicherung 7.747.882,62 Euro. 
Bestand  
Pflichtversicherung: 
In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentner*innen von 21.342 um 499 (Vorjahr 241) 
auf 21.841 Fälle gestiegen. 
 
Gleichzeitig hat sich die Anzahl der aktiv Pflichtversicherten um 565 auf 42.902 erhöht. Die Zahl 
der beitragsfrei Versicherten stieg um 1.855 auf 44.547. Insgesamt ergibt sich damit ein Versi-
chertenbestand von 87.449. Gemeinsam mit den Rentner*innen betreut die ZVK damit 109.290 
Personen.

Anlage 5 
 
7 
 
Auf 100 aktive Pflichtversicherte entfallen somit 50,57 (Vorjahr 50,41) Betriebsrentner*innen. Die 
Auswirkungen der demografischen Faktoren sind damit weiter erkennbar, haben sich aber nicht 
wesentlich verstärkt.  
 
Die Anzahl der Pflichtversicherten je Mitglied ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm.

Anlage 5 
 
8 
 
Freiwillige Versicherung: 
Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.400 (Vorjahr 3.470) 
Verträge. Hier drin sind 725 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. 
 
 
 
Die Versicherten haben folgende Risiken abgesichert: 
 
 
 
Zum Jahresende 2021 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 915 (Vorjahr 789) Rentenbe-
rechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt.

Anlage 5 
 
9 
 
 
Liquidität 
Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet. 
 
Personalentwicklung und Personalaufwand 
 Beschäftigtenstand Personalkosten gesamt 
31.12.2021 27,02 2.823.483,28 Euro 
31.12.2020 28,40 2.395.077,28 Euro 
 
Die Mitarbeitenden der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt Köln. Der Beschäf-
tigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die anteilige Tätigkeit für die 
Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im Stellenplan der 
Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK erstattet. Der Beschäf-
tigtenstand ist im Jahr 2021 aufgrund der Vakanzen im Bereich des Kapitalanlagecontrollings, 
der Geschäftsführung und im Leistungsbereich gesunken. Die Personalkosten sind aufgrund ge-
stiegener Pensionsrückstellungen höher als im Vorjahr.  
 
4 Organisation des Risikomanagements 
Das Kapitalanlagenrisiko wird im Prozess der Kapitalanlage stringent geprüft und innerhalb der in 
der Richtlinie zur Vermögensanlage und den regulatorischen Vorgaben definierten Grenzen ent-
sprechend limitiert umgesetzt.  
Risiken im Sinne des Tax-Compliance-Systems wird durch Begleitung der Kapitalanlagen durch 
einen externen Rechtsberater Rechnung getragen. Das Gesamtrisikomanagement wird ebenfalls 
laufend gelebt und überwacht.

Anlage 5 
 
10 
 
Die Risikotragfähigkeit der Kasse wird für den jeweiligen Abrechnungsverband ermittelt und ent-
sprechend den Zielen der Kasse umgesetzt. Die Steuerung des maximal zur Verfügung stehen-
den Risikobudgets erfolgt auf Basis eines Value-at-Risk Ansatzes. Für das Jahr 2021 wurde für 
die Freiwillige Versicherung ein Risikobudget in Höhe von 8,1 Millionen Euro und für die Pflicht-
versicherung in Höhe von 147 Millionen Euro freigegeben. 
Die Kapitalanlagen wurden im Berichtsjahr 2021 grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des 
§ 124 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) in Verbin-
dung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie 
für die Vermögensanlage der ZVK in der Fassung vom 22.11.2016 und der Neufassung vom 
20.05.2021 durchgeführt.  
 
5 Risiken der künftigen Entwicklung 
Berichte des Verantwortlichen Aktuars 
Der Aktuarsbericht zum 31.12.2021 zeigt, dass im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung 
alle eingegangenen und künftigen satzungsmäßigen Verpflichtungen mit dem derzeitigen Finan-
zierungssystem auf der Basis des geltenden Leistungsrechts dauerhaft finanziert werden können. 
Angesichts der Bestandsentwicklung sowie der über Erwarten positiven Entwicklung des Kapitali-
sierungsgrades in den letzten Jahren, ist die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes der 
Pflichtversicherung weiterhin als solide und gesichert zu bewerten.  
Um die Risiken aus Demographie, Personalentwicklung und Rechnungszins abzufedern, emp-
fiehlt der Verantwortliche Aktuar im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auch künftig ei-
nen Kapitalisierungsgrad von 50 % anzustreben. Grund hierfür ist unter anderem auch die zu er-
wartende Zahl der Rentner*innen in den kommenden Jahren (siehe hierzu auch die folgende 
Graphik). 
 
 
Der Kassenausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 aufgrund der Empfehlung des Ver-
antwortlichen Aktuars beschlossen die Höhe der Hebesätze von Umlage und Zusatzbeitrag un-
verändert beizubehalten. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Belastung für die Mitglie-
der spätestens ab dem Jahr 2030, bei positiver Entwicklung auch früher, schrittweise reduziert 
werden kann.

Anlage 5 
 
11 
 
Da der Rechnungszins in der Leistungsphase in Höhe von 5,25 % als zu hoch angesetzt gilt, 
wurde über die Absenkung des Rechnungszinssatzes auf 3,25 % im Jahr 2012 die Deckungs-
rückstellung dauerhaft gestärkt. Beträge für eine Anwartschaftsdynamisierung in Form von Ge-
währung von Bonuspunkten standen auch im Jahr 2021 nicht zur Verfügung.  
Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung gilt seit dem 01.01.2012 für den Tarif 2002 
ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen Tarife 
ein Rechnungszins von 2,25 %. Im Tarif 2019, der für alle Neuverträge ab den 01.07.2019 gilt, 
beträgt der Rechnungszins 0,90 %. Bei entsprechenden Ergebnissen erfolgt eine Erhöhung auf 
1,75%.  
Die Geschäftsentwicklung stellte sich im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr wieder etwas positi-
ver dar. So lag die Netto- Durchschnittsverzinsung in der Pflichtversicherung wieder über dem 
Rechnungszinssatz von 3,25 %. In der Freiwilligen Versicherung konnte dieser Wert, trotz einer 
Steigerung gegenüber dem Vorjahr, noch nicht wieder erreicht werden. Das Jahresergebnis er-
möglichte es dennoch, die Verlustrücklage in der Freiwilligen Versicherung auf ihren Sollwert von 
5 % der Deckungsrückstellung aufzufüllen.  
Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung ist die Erzielung des Rechnungszinses 
aufgrund der deutlich geringeren Erträge in der Direktanlage gefährdet. Aufgrund der Entwicklun-
gen an den Finanzmärkten und der jüngeren Kapitalanlage wächst die Wahrscheinlichkeit konti-
nuierlich, dass der Rechnungszins auf Dauer nicht erreicht werden kann. Durch die Absenkung 
des Garantiezinses in den Tarifen seit 2009 hat sich die Zinsanforderung in der Freiwilligen Versi-
cherung auf 2,97 % reduziert. Ein nochmal größerer Effekt wird sich durch den Tarif 2019 erge-
ben. Dieser ist aktuell aber noch gering. Zur Erhöhung der Sicherheiten rät der Verantwortliche 
Aktuar eine Absenkung des Rechnungszinssatzes an. Zusammen mit der noch ausstehenden 
Umstellung der Biometrie würde sich ein substantieller Auffüllungsaufwand ergeben. Zudem be-
steht in den Tarifen 2002 bis 2012 der Freiwilligen Versicherung ein Ungleichgewicht zwischen 
den Verträgen der Arbeitgeberhöherversicherung und den übrigen Vertragsarten.  
Dieses Ungleichgewicht führt zu einem erheblichen Risiko. Der Durchschnittsbeitrag in der Ar-
beitgeberhöherversicherung ist weiter rund 9-mal, die durchschnittliche Anwartschaft mehr als 8-
mal so hoch wie bei den übrigen Versicherungen. Dies steht im Gegensatz zu der bei der Tarif-
konstruktion unterstellten Annahme der Homogenität des Bestandes. Frühzeitige Inanspruchnah-
men der Leistungen zum Beispiel durch Eintritt von Erwerbsminderung oder einer vorgezogenen 
Altersrente könnten daher gegebenenfalls bilanziell nicht mehr dargestellt werden. Aktuell ist dies 
jedoch nicht zu beobachten. 
Um vor diesem Hintergrund die Finanzierung der Freiwilligen Versicherung langfristig zu sichern, 
hat die Kasse in Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar und der Aufsicht im MHKBG 
weiter an verschiedenen Lösungsansätzen gearbeitet und diese mit den Gremien diskutiert. Bis-
her konnte noch keine abschließende Entscheidung herbeigeführt werden.  
Versicherungstechnische Risiken 
Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse bestehen darin, dass den 
Beiträgen aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sowie den Beiträgen in 
der Freiwilligen Versicherung langfristige Leistungszusagen seitens des Versicherers gegenüber-
stehen. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen hängt vom Verlauf der biometrischen Risi-
ken, der Zinsentwicklung und der Entwicklung der Kosten ab. 
Biometrische Risiken entstehen durch Abweichungen der tatsächlichen Sterblichkeit gegenüber 
den zugrunde gelegten Annahmen. Geringere Sterblichkeitsraten führen bei einer Zusatzversor-
gungskasse zu einem Absinken der Sicherheitsmarge. Höhere Sterblichkeitsraten haben den ge-
genläufigen Effekt. 
Durch die regelmäßige Überprüfung der Rechnungsgrundlagen durch den Verantwortlichen Ak-
tuar in Verbindung mit den festgelegten Sterbetafeln wird ein möglicher Anpassungsbedarf der 
Sicherheitsspanne erkannt. Der Verantwortliche Aktuar überwacht die Risiken auf der Passivseite 
im Rahmen der internen Rechnungslegung, besonders die kalkulierten Mittel, die den tatsächli-
chen Aufwendungen gegenübergestellt werden und so die Angemessenheit der Kalkulations-
grundlage bilden.

Anlage 5 
 
12 
 
Die Leistungsverpflichtungen der ZVK beinhalten nach den bisherigen Regelungen der Tarifver-
tragsparteien in der Pflichtversicherung eine jährliche Verzinsung von 3,25 % während der An-
wartschaftsphase und 5,25 % während der Leistungsphase. Die biometrischen Rechnungsgrund-
lagen wurden im Jahr 2018 abschließend auf Richttafeln umgestellt, die von der Bayerischen 
Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZV-P) und eine höhere Lebenserwartung vorsehen 
als die Richttafeln 1998 von Professor Dr. Heubeck. Mit den RTZV-P wird ein ausreichender Si-
cherheitspuffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Bestandes gebildet.  
Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2009, Tarif 2012 und Tarif 
2019) werden diese Richttafeln angewandt. Auf Basis dieser biometrischen Rechnungsgrundla-
gen ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als aktuell ausrei-
chend anzusehen. Im größten Tarif 2002 ist jedoch mittelfristig eine entsprechende Umstellung 
erforderlich. Daher werden hier in der Rücklage für Biometrie entsprechende Mittel angesammelt.  
Auch in der Pflichtversicherung ist es zukünftig erforderlich, unter Einbeziehung der Entwicklung 
der biometrischen Risiken und der erzielbaren Kapitalerträge die Entwicklung der Biometrie und 
des Zinses aktuariell stetig zu überprüfen und falls notwendig eine Veränderung der Rechnungs-
grundlagen vorzunehmen. Nach dem jetzigen Stand sind die biometrischen Rechnungsgrundla-
gen ausreichend. 
Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der 
Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um 
spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spür-
bar zu entlasten. Der inzwischen erreichte Kapitalisierungsgrad im AV I lag zum 31.12.2021 bei 
46,6 % (Rechnungszins 3,25 %). Damit setzt sich die positive Entwicklung des Kapitalisierungs-
grades, trotz der schwierigen Kapitalmarktumgebung, weiter fort. 
Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumin-
dest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich Risiken insbesondere aus: 
 der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, 
 dem weiter fortschreitenden demografischen Wandel, 
 den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen, 
 der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmendaten und hier ins-
besondere der weiteren Entwicklung der Finanzmärkte und dem Erfolg der europäischen und 
internationalen Institutionen bei der Vermeidung von harten Friktionen. 
Für den teilweise kapitalgedeckten Teil der Pflichtversicherung und die von Anfang an voll kapi-
talgedeckte Freiwillige Versicherung bestehen folgende wesentliche Risiken: 
 die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Geschäftsplan zugrunde gelegten Sterbe-, 
Invaliditäts- und Zinsannahmen mit den tatsächlichen Verhältnissen sowie 
 die bereits oben angesprochene Entwicklung der Finanzmärkte. 
Die Auswirkungen der stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenver-
sicherung für einen abschlagsfreien Altersrentenbezug lassen sich auch weiterhin schwer bezif-
fern. Das Durchschnittsalter bei Renteneintritt liegt aktuell bei 63,19 Jahren. Die Höhe der durch-
schnittlich ausgezahlten monatlichen Rentenleistung - bezogen auf die Altersrenten - ist minimal 
von 439,45 Euro auf 437,10 Euro gesunken und damit weiter kaum verändert. 
Weitere Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Das Gesetz über Leis-
tungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 01.07.2014 in Kraft getre-
ten. Der für die Kasse zentrale Punkt des Rentenpaketes ist im Wesentlichen die vorüberge-
hende Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte. Die 
wirtschaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Einführung dieser abschlagsfreien Rente 
sind aufgrund der Ursachenvielfalt des individuellen Renteneintritts auf Dauer nicht zu eruieren. 
Die damit verbundenen Lasten zeigen sich erst bei Eintritt des Rentenbeginns und werden sich 
erst im Ergebnis sukzessive im aktuarischen Zahlenwerk bemerkbar machen. Es war jedoch 
auch in 2021 spürbar, dass die abschlagsfreie Rente rege in Anspruch genommen wird.

Anlage 5 
 
13 
 
Es bleibt abzuwarten, ob durch den Gesetzgeber weitere Änderungen im Rentenrecht vorgenom-
men werden.  
Hinsichtlich einer Verbesserung eines Erwerbsminderungsschutzes in der betrieblichen Altersver-
sorgung bleibt abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien die für die gesetzliche Rente geltenden 
Leistungsverbesserungen in den ATV-K übernehmen. Eine entsprechende Entscheidung der Ta-
rifvertragsparteien, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen würde, ist derzeit noch of-
fen. 
 
Beitragsentwicklung 
Umlagen und Zusatzbeiträge steigen kontinuierlich weiter.  
Für das Jahr 2021 ergab sich, überwiegend getragen durch die Stadt Köln, ein positiver Anstieg 
der Versichertenzahlen. Der von den Tarifparteien ausgehandelte Tarifvertrag zur Kurzarbeit 
scheint weiterhin größere Bestandsreduktionen verhindert zu haben. Durch die Kurzarbeit be-
dingte negative Auswirkungen zusatzversorgungspflichtige Einkommen sind jedoch bei einzelnen 
Mitgliedern weiterhin sichtbar. Die bereits bekannte Bestandsreduktion einzelner Mitglieder 
wurde in 2021 weitergeführt. Insgesamt übersteigt der Zuwachs den Personalabbau jedoch deut-
lich.  
Personalgestellungen, denen mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, ha-
ben in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden. 
Die im Jahr 2014 erarbeitete trilaterale Vereinbarung zur Fortsetzung der partiellen Mitgliedschaf-
ten der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat sich weiterhin bewährt.  
Nachdem 2020 ein Korrekturjahr eingeschoben wurde, um die vereinbarten Mindestwerte zu er-
reichen, konnte in 2021 der zweite vierjährige Turnus begonnen werden. 
Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Ausgleichsregularien ist weiterhin ein rele-
vantes Thema für die Kasse. Die AKA hat im Jahr 2019 eine Mustersatzung veröffentlicht, die 
eine Regelung enthält, die den Beanstandungen des BGH Rechnung trägt. Auf deren Basis hat 
die Kasse in Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar eine neue Satzungsregelung er-
arbeitet, welche sich in der Abstimmung mit den Gremien befindet. 
Kapitalanlagerisiken 
Für die Sicherheitslage der Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapitalan-
lagebereich analog der Vorjahre von zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko aus Sicht der 
Kasse umfasst im Wesentlichen 
 das Risiko unerwartet hoher Abschreibungen, 
 das Risiko ungünstiger Zinsentwicklung (Niedrigzinsphase), 
 das Risiko reduzierter oder ausfallender Ausschüttungsbestandteile, 
 das Risiko ungünstiger Kurs- und Marktpreisentwicklungen, 
 das Risiko von negativen Währungsschwankungen, 
 das Risiko von ungeplanter, zeitweiser oder dauerhafter Illiquidität, 
 das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und 
 das Risiko der Wiederanlage. 
Zur Kapitalanlagestrategie wird auf die Ausführungen weiter oben verwiesen. Mit den regelmäßig 
überprüften ALM-Studien wird das Ziel der Kasse verfolgt, unter Diversifikation verschiedener An-
lageklassen die oben genannten Risiken der Kapitalanlage zu reduzieren und den Rechnungs-
zins in Höhe von 3,25 % zu erwirtschaften. Bedingt durch das seit Jahren bestehende Niedrig-
zinsniveau kann dieser nicht mehr alleine mit konservativen und als sicher geltenden festverzins-
lichen Wertpapieren im Investment Grade Bereich erreicht werden. Das im Jahr 2018 entwickelte 
Konzept, das einen langfristigen systematischen Ansatz beinhaltet, wird weiter beachtet, kann 
aber aufgrund des Niedrigzinsniveaus in kürzeren Laufzeiten nur bedingt umgesetzt werden.

Anlage 5 
 
14 
 
Die Kasse ist daher wie in den vergangenen Jahren gezwungen, in weitere Anlageklassen mit 
höheren Risiken zu investieren. Dass die Kasse hier bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen hat, 
um sukzessive in andere Anlageklassen hinein zu wachsen, wirkt sich positiv aus. In den illiqui-
den Anlageklassen konnten auch im Jahr 2021 nochmals Investments zu guten Konditionen ge-
tätigt werden. Diese weisen weiterhin einen moderaten Risikopuffer aus. Die illiquiden Anlage-
klassen lassen sich hinsichtlich der Laufzeiten nur bedingt steuern, da Kapitalrückflüsse im aktu-
ellen Marktzyklus aufgrund von vorzeitig realisierten Transaktionen jederzeit stattfinden können. 
Insgesamt ist die Fälligkeitsstruktur aller Anlagen dennoch als ausgewogen zu bewerten. 
Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird mittels umfangreicher interner 
und externer Maßnahmen von den Asset Managern und dem Risikomanagement bei der Aus-
wahl der Kapitalanlagen limitiert und überwacht. Den Kreditrisiken in der Fondsanlage wird durch 
eine hohe Streuung Rechnung getragen. Den Adressenausfallrisiken der Immobilienfonds, Infra-
strukturfonds sowie in den Private Debt Fonds wird durch eine hohe Streuung und Qualitätsanfor-
derung bei Abschluss der Verträge begegnet. Insgesamt ist das Portfolio der Kasse sehr breit 
diversifiziert.  
Insgesamt war die Risikotragfähigkeit der Kasse auch im Jahr 2021 zu keiner Zeit gefährdet. 
Buchverluste sind bei den liquiden Anlagen nicht entstanden. 
Aufgrund weiterer Sanktionen gegen Russland, erneuter Lieferkettenprobleme sowie sonstiger 
Inflationstreiber haben die Wirtschaftsinstitute ihre Konjunkturprognosen weiter gesenkt und die 
Notenbanken begonnen erste Schritte hin zu einer Zinswende anzukündigen bzw. bereits einge-
läutet. Die Folgen für die Immobilienmärkte sind zunehmende Unsicherheit sowie Sorgen im Hin-
blick auf Verkehrswertreduzierungen. Derzeit werden die wesentlichen Effekte aufgrund der ge-
ringen Transaktionstätigkeit in Verbindung mit einer nachgelagerten Berücksichtigung der zu er-
wartenden Kaufpreisrückgänge erst für 2023 erwartet. In welchem Ausmaß die Verkehrswerte 
reagieren, wird im Wesentlichen durch den weiteren Verlauf der Krise, und die Bereitschaft der 
Verkäufer Zugeständnisse bei den Kaufpreisen zu machen, bestimmt. 
Sonstige Risiken 
Aufgrund des Geschäftsmodells verfügt die Kasse über regelmäßige Einnahmen aus Beiträgen, 
Rückflüssen aus Kapitalanlagen und Zinszahlungen. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen 
Zahlungen für Versicherungsfälle. Mittels einer mehrjährigen Liquiditätsplanung wird die jederzei-
tige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. 
Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Si-
cherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Die 
Beschaffung einer Wertpapierdatenbank ist vorgesehen. 
6 Künftige Entwicklung 
Das Ergebnis der Kasse wird auch in den nächsten Geschäftsjahren wesentlich von den Beiträ-
gen, Leistungen und Zuführungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und insbe-
sondere von dem Ergebnis aus den Kapitalanlagen geprägt werden.  
Das Kapitalanlageportfolio der Kasse erwies sich in 2021 als resilient, grundsätzlich erwartet die 
Kasse, dass sich Marktwerte in liquiden und illiquiden Anlagen trotz zwischenzeitlicher, möglicher 
Rückschläge wieder erholen. 
Um Risiken breit zu streuen wird das Kapitalanlageportfolio der Kasse weiter nach einem Ansatz 
der breiten Diversifikation in allen Anlageklassen sowie über die Gesamtheit der Anlageklassen 
hinweg angelegt und entsprechend weiter aufgebaut, um langfristige Ziele möglichst umsetzen 
zu können. Hierzu gehört auch der weitere Aufbau illiquider Anlageklassen wie Private Equity.  
Der Kapitalmarkt erlebt aktuell eine Zeitenwende, denn das in der Zeit „Vor-Corona“ vorherr-
schende Gefüge aus niedriger Inflation, ultralockerer Geldpolitik, niedrigen Zinsen und einer ge-
ringen geopolitischen Risikoprämie besteht nicht mehr. Vielmehr befinden sich die Kapitalmärkte 
im Übergang zu einem neuen Gleichgewicht – bis dieses absehbar ist, wird es in einer fortge-
setzten Phase erhöhter Unsicherheit weiter zu Turbulenzen an den Märkten kommen.

Anlage 5 
 
15 
 
Für den weiteren Verlauf der Kapitalmärkte wird von entscheidender Bedeutung sein, wie sich die 
aktuell beherrschenden Kernfaktoren Inflation, Wachstumsaussichten, Geldpolitik und Zinsent-
wicklung, Marktliquidität sowie die politische Situation vor allem in Europa und die weitere Ent-
wicklung der Corona Pandemie darstellen. 
Vor dem Hintergrund dieser Parameter haben Wachstumssorgen zugenommen, denn das Risiko 
für ein Abrutschen der Weltwirtschaft, vor allem des europäischen Wirtschaftsraums, in eine Re-
zession ist deutlich gestiegen. Europa leidet stark unter den Auswirkungen des Krieges in der Uk-
raine und diese können sich in Abhängigkeit von einem Ausbleiben russischer Gaslieferungen 
weiter verschärfen – mit noch nicht absehbaren Folgen. Hohe Energiepreise belasten die Wirt-
schaft und treiben den Euro in eine Abwertung und diese bedingt wiederum eine noch weitere 
Verteuerung der Energiepreise für Europa. 
Berechnungen von Experten zufolge, könnte ein gänzlicher Gaslieferstopp zu einem massiven 
Konjunktureinbruch und extremen Marktverwerfungen führen. Da aktuell russisches Gas noch 
nicht zu 100 Prozent ersetzt werden kann, ist davon auszugehen, dass im Falle von Lieferausfäl-
len massive Turbulenzen an den Märkten die Folge sein können. 
Zudem belasten Lieferkettenunterbrechungen die Wirtschaft, die sogenannte „just-in-time“ Pro-
duktion, eine auf geringe Lagerkosten ausgerichtete Fertigung, kommt zunehmend unter Druck. 
Hier zeigt sich, wie eng Prozesse global verwoben sind 
Eine weitere Sorge ist, dass die Intervention der Zentralbanken in diesem Szenario den ge-
wünschten Effekt verfehlen könnte, mittels Zinserhöhungen die Inflation einzudämmen, und statt-
dessen sowohl Unternehmen als auch Verbraucher zusätzlich zur steigenden Inflation massiv 
durch höhere Finanzierungskosten belasten würde. Insofern besteht die Gefahr, dass die Wäh-
rungshüter im Kampf gegen die Inflation eine Rezession auslösen. Unternehmensgewinne kön-
nen sich auf dieser Basis drastisch reduzieren, was zu steigenden Risikoaufschlägen oder Boni-
tätsverschlechterungen bei Emittenten mit noch nicht absehbaren Auswirkungen sowohl auf die 
Direktanlage als auch die anderen Anlageklassen der Kasse führen könnte. 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich das Wachstum der ZVK in allen Bereichen trotz 
der beschriebenen Situation nach heutigem Kenntnisstand weiter fortsetzen wird und insbeson-
dere die Einnahmen wegen der Erhebung des Zusatzbeitrages bei weiterhin gleichbleibenden o-
der leicht steigenden Bestandszahlen die Auszahlungen für Leistungen und Verwaltungskosten 
weiter übersteigen werden.  
 
Köln, den 29.07.2022 
Philipp Kellersmann Bettina Hoenigmann 
Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin

Anlage 1 Anhang 2021

35777 Zeichen

Anlage 1 
 
1 
 
Anhang zum Jahresabschluss 2021  
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln  
1 Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses 
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften der §§ 21 ff. Eigen-
betriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für 
große Kapitalgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung und den Vorschriften der Verord-
nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) unter Berück-
sichtigung kassenspezifischer Besonderheiten entsprechend § 38 des Versicherungsaufsichts-
gesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. 
Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den 
Formblättern der RechVersV mit kassenspezifischen Anpassungen. 
2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden 
Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Grundstücke und Bauten sind zu Anschaffungs- 
beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und 
zuzüglich erforderlicher Zuschreibungen, bewertet. 
Bei den Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. 
Die am KÖZU-FundMaster, den Immobilienfonds, den Infrastrukturbeteiligungen sowie den ge-
haltenen Investmentanteile in den Anlageklassen Private Debt und Private Equity werden eben-
falls nach den für das Anlagevermögen geltenden Grundsätzen bewertet. Zeitwerte wurden auf 
Basis des von der jeweiligen Gesellschaft festgestellten anteiligen Nettoinventarwertes per 
30. Dezember 2021 ermittelt. 
Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu 
dienen, werden gemäß § 341 b Absatz 2 HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden 
gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern 
es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Zuschreibungen erfolgen, so-
fern bereits früher Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe für die früheren Ab-
schreibungen nicht mehr bestehen, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskos-
ten. 
Der Bilanzansatz für Schuldscheinforderungen und -darlehen sowie Inhaberschuldverschrei-
bungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dabei werden die Differenzen zwischen 
Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode 
amortisiert. 
Diese Kapitalanlagen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewer-
tet. 
Die Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c HGB mit dem Nennwert bilanziert. 
Agiobeträge wurden aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeiten verteilt. 
Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, die Zins- und Mietforderungen sowie die 
sonstigen Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen, ge-
gebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen, angesetzt. 
Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermin-
dert um in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften planmäßige lineare und gegebenenfalls 
außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände werden einheitlich über 
einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. 
Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Rückstellungen für 
Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit erfolgt durch den Verantwortlichen Aktuar beziehungs-
weise nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem zugehörigen und geneh-
migten Technischen Geschäftsplan.

Anlage 1 
 
2 
 
Die biometrischen Grundlagen wurden auf Basis des Bestandes der Zusatzversorgungskasse 
der bayerischen Gemeinden und ihrer Kooperationspartner abgeleitet. 
In der Freiwilligen Versicherung wurde die Deckungsrückstellung mit dem Barwert der erworbe-
nen Anwartschaften und laufenden Renten einschließlich rechnungsmäßiger Verwaltungskos-
ten berechnet. 
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver-
pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrages angesetzt worden.

Anlage 1 
 
3 
 
3 Angaben zur Bilanz 
Aktiva 
A.  Immaterielle Vermögensgegenstände 
A.I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche 
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 
Hier sind die Kosten für Lizenzen zu einem Programm ausgewiesen, welches für die 
Digitalisierung der Rentenakten erforderlich ist.  
B.  Kapitalanlagen 
B.I. Grundstücke, grundstückseigene Rechte und Bauten einschließlich der Bauten 
auf fremden Grundstücken 
Diese Kapitalanlage beinhaltete in den Vorjahren das Verwaltungsgebäude Jakorden-
straße. Dieses ist zum 01.05.2021 in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln übertragen worden. Daher ist in diesem Posten kein Bestand mehr vorhan-
den. 
 
B.II. Sonstige Kapitalanlagen  
B.II.1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 
  
Zusammenfassung der Buchwerte der Fonds  
KÖZU FundMaster 174.770.242,18 Euro 
Immobilienfonds 334.385.171,64 Euro 
Infrastrukturbeteiligungen und Private Equity Fonds 93.719.479,22 Euro 
Private Debt Fonds 72.815.278,56 Euro 
Summe 675.690.171,60 Euro 
 
B.II.2.  Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 
Inhaberschuldverschreibungen 249.234.669,18 Euro 
Die Inhaberschuldverschreibungen sind dem Beschluss des Kassenausschuss vom 
18.11.2008 folgend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und dementsprechend 
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. 
 
B.II.3. Sonstige Ausleihungen 
B.II.3.a  Namensschuldverschreibungen  
Namensschuldverschreibungen  137.500.000,00 Euro 
Öffentliche Namenspfandbriefe 62.500.000,00 Euro 
Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 0,00 Euro 
Hypothekennamenspfandbriefe 110.000.000,00 Euro 
ABS-Namensschuldverschreibungen 9.679.632,00 Euro 
Summe 319.679.632,00 Euro

Anlage 1 
 
4 
 
B.II.3.b Schuldscheinforderungen und Darlehen 
Schuldscheinforderungen 121.420.617,46 Euro 
Darlehen an Mitglieder   
- Darlehen an die RheinEnergie 16.370.000,00 Euro 
Summe 137.790.617,46 Euro 
 
B.II.4. Einlagen bei Kreditinstituten 
Berücksichtigt sind die am Bilanzstichtag vorhandenen Termin-, Tagesgeld- und Fest-
geldanlagen der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung. Die Einlagen 
bei Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag 44.623.115,17 Euro.

Anlage 1 
 
5 
 
Zusammenfassende Angaben zum Buchwert der Kapitalanlagen 
 
Kapitalanlagen 2021 Buchwert 
Euro 
Zeitwert 
Euro 
Bewertungsre-
serve 
Euro 
I. Grundstücke, grundstücks-
gleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf 
fremden Grundstücken 
   
 a) Verwaltungsgebäude 0,00 0,00 0,00 
II. Sonstige Kapitalanlagen    
1. Aktien, Investmentanteile und 
andere nicht festverzinsliche 
Wertpapiere 
   
 a) KÖZU-FundMaster 174.770.242,18 191.940.899,39 17.170.657,21 
 b) Immobilienspezialfonds 334.385.171,64 367.918.563,77 33.533.392,13 
 c) Infrastrukturbeteiligungen 93.719.479,22 103.629.959,10 9.910.479,88 
 d) Private Debt 72.815.278,56 77.093.390,15 4.278.111,59 
2. Inhaberschuldverschreibun-
gen und andere festverzinsli-
che Wertpapiere 
249.234.669,18 251.450.649,73 2.215.980,55 
3. Sonstige Ausleihungen    
 a) Namensschuldverschrei-
bungen    
 aa) Namensschuldverschrei-
bungen 137.500.000,00 139.819.267,94 2.319.267,94 
 ab) Öffentliche Namens-
pfandbriefe 62.500.000,00 67.167.085,52 4.667.085,52 
 ac) Hypothekennamens-
pfandbriefe 110.000.000,00 114.155.363,74 4.155.363,74 
 ad) ABS-Namensschuldver-
schreibungen 9.679.632,00 24.537.252,00 14.857.620,00 
 b) Schuldscheinforderungen 
und Darlehen    
 ba) Schuldscheindarlehen 121.420.617,46 122.017.557,03 596.939,57 
 bb) Darlehen an Mitglieder 16.370.000,00 16.370.000,00    0,00 
4. Einlagen bei Kreditinstituten 44.632.115,17 44.632.115,17  
 Summe 1.427.027.205,41 1.520.732.103,54 93.704.898,13

Anlage 1 
 
6 
 
 
 
Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der 
Pflichtversicherung auf 1.351.709.436,51 Euro, die der Zeitwerte auf 
1.440.032.427,90 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be-
trägt 88.322.991,39 Euro. 
Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der 
Freiwilligen Versicherung auf 75.317.768,90 Euro, die der Zeitwerte auf 
80.675.385,79 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be-
trägt 5.357.616,89 Euro. 
 
C. Forderungen 
C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: 
C.I.1. Versicherte 
Hier sind Forderungen in Höhe von 47.162,49 Euro aus überzahlten Rentenleistungen 
der Pflichtversicherung ausgewiesen. 
In der Freiwilligen Versicherung handelt es sich um Beitragszahlungen der Versicher-
ten für das Jahr 2021 in Höhe von 1.200,00 Euro, die erst im Folgejahr eingegangen 
sind. 
C.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 
Diese Forderungen enthalten Umlagen und Zusatzbeiträge für das Jahr 2021 sowie 
sonstige Forderungen an Mitglieder in Höhe von insgesamt 86.701,82 Euro, die am Bi-
lanzstichtag noch nicht eingegangen waren. Die Forderungen werden im Jahr 2022 ge-
tilgt.

Anlage 1 
 
7 
 
C.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen 
Es handelt sich um Forderungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen 
der Pflichtversicherung in Höhe von 576.284,47 Euro. Sie wurden im Januar 2022 be-
glichen. 
C.II. Sonstige Forderungen 
Hier sind Forderungen aus Erträgen verschiedener Fonds enthalten, die erst im Folge-
jahr eingegangen sind.  
Außerdem beinhaltet dieser Posten Forderungen, die im Zusammenhang mit einem 
Dienstunfall entstanden sind. Diese Kosten werden vom Unfallgegner erstattet. 
 
D. Sonstige Vermögensgegenstände 
D.I. Sachanlagen und Vorräte  
Der Posten beinhaltet die Betriebs- und Geschäftsausstattung und hat sich im Wirt-
schaftsjahr wie folgt entwickelt: 
Anfangsbestand 21.463,11 Euro 
Zugang 88.429,72 Euro 
Abgang 3.945,19 Euro 
Planmäßige Abschreibungen/Abgänge 26.844,94 Euro 
Summe 79.102,70 Euro 
 
D.II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 
Hier wird der Guthabenbestand der Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn (SKB) so-
wie den Bargeldbestand der Kasse am Bilanzstichtag 31.12.2021 ausgewiesen. 
 
D.III. Andere Vermögensgegenstände 
Es handelt sich um die Rentenzahlungen und Personalkosten für den Monat Januar 
2022, die bereits im Dezember 2021 fällig waren und an die Rentenempfänger*innen 
und die Mitarbeiter*innen ausgezahlt wurden. 
 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
E.I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 
Abgegrenzte Zinsen aus Direktanlagen und Tagesgeld 9.226.398,76 Euro 
 
E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1.560,16 Euro 
Passiva 
A. Eigenkapital 
A.I. Jahresüberschuss 
Es wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. Er wurde in voller Höhe in die versiche-
rungstechnischen Rückstellungen gebucht.

Anlage 1 
 
8 
 
 
A.II. Gewinnrücklagen / Verlustrücklagen 
In diesem Posten ist der Betrag zum Aufbau einer Verlustrücklage gemäß § 57 der 
ZVK Satzung ausgewiesen. 
In der Freiwilligen Versicherung wurde eine Verlustrücklage gebildet. Diese beträgt 
4.027.071,42 Euro. Die Zuführung für das Jahr 2021 wurde durch den Verantwortlichen 
Aktuar errechnet. 
 
B. Versicherungstechnische Rückstellungen 
B.I. Deckungsrückstellung 
Pflichtversicherung 
- Rückstellung für das Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der ZVK-Satzung 
Die Rückstellung für Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der Satzung betrifft 
den umlagefinanzierten Teil der Pflichtversicherung auf Basis der Grund- bezie-
hungsweise der Zusatzbeiträge und wird gemäß dem technischen Geschäftsplan 
nach dem sogenannten Bilanzausgleichsverfahren gebildet. Sie beträgt 
767.243.140,78 Euro. Für das Jahr 2021 wurden nach der Berechnung des Verant-
wortlichen Aktuars 43.512.170,56 Euro zugeführt. 
- Rückstellung für Überschussbeteiligung gemäß § 58 Absatz 1 der ZVK-Satzung 
Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Pflichtversicherung gemäß 
§ 58 Absatz 1 der Satzung wird grundsätzlich für Leistungserhöhungen von kapital-
gedeckten Ansprüchen in der Pflichtversicherung gebildet, und zwar durch die Ge-
währung von Bonuspunkten. Die Überschussverteilung wird durch den Kassenaus-
schuss beschlossen. 
Der Rückstellungsbetrag besteht unverändert in Höhe von 1.040.292,83 Euro. 
- Teildeckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 der ZVK-Satzung 
Hier ist das zum Übergang in eine Kapitaldeckung angesparte Vermögen ausge-
wiesen. Das Vermögen beträgt 668.092.904,55 Euro. Dieses teilt sich auf in 
562,7 Mio. Euro der individuellen Kapitaldeckung und 105,4 Mio. Euro der kol-
lektiven Kapitalstärkung. 
In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen 
im Lagebericht verwiesen. 
 
Freiwillige Versicherung 
- Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der ZVK-Satzung 
Die Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der Satzung der ZVK der Stadt 
Köln für die Freiwilligen Zusatzversicherungen wird gemäß dem Technischen Ge-
schäftsplan und den Bestimmungen der Satzung gebildet. Beiträge werden tech-
nisch als Einmalbeiträge zum Erwerb von Versorgungspunkten verwendet. Maßgeb-
lich für die Umrechnung von Beiträgen in Versorgungspunkte ist eine altersabhän-
gige Versorgungspunktetabelle. Die Rückstellungen werden als Barwert der auf Ba-
sis der Rechnungsgrundlagen errechneten zu erwartenden künftigen Leistungen er-
mittelt. 
Die Deckungsrückstellung beträgt 80.541.428,47 Euro. Die Zuführung für das Jahr 
2021 in Höhe von 4.802.352,50 Euro wurde durch den Verantwortlichen Aktuar er-
rechnet.

Anlage 1 
 
9 
 
Für beitragsfreie Jahre und Versicherungen berücksichtigt die Deckungsrückstel-
lung eine Verwaltungskostenrückstellung gemäß §25 Abs. 3 RechVersV. 
In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen 
im Lagebericht verwiesen. 
 
B.II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 
Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Pflichtversicherung ein Be-
trag in Höhe von 166.650,61 Euro, in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 
23.082,96 Euro ausgewiesen. 
 
Für bis zum Bilanzstichtag bekannte Versicherungsfälle wird die Rückstellung individu-
ell bewertet. Für die Berücksichtigung jener Fälle, welche eingetreten, aber noch nicht 
an die Kasse gemeldet worden sind, wird eine Spätschadenrückstellung pauschal ge-
bildet. 
 
B.III Rückstellung für Überschussbeteiligung 
 
Es wird ein Betrag von 2.500,00 Euro zugeführt, so dass derzeit ein Betrag von 
5.000,00 Euro in der Freiwilligen Versicherung ausgewiesen wird.  
 
C. Andere Rückstellungen 
C.I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 
Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für anteilige Pensionsverpflichtungen ge-
genüber den bei der ZVK aktiv Beschäftigten und ehemaligen Beamt*innen der Stadt 
Köln in Höhe von 6.401.132,00 Euro (Vorjahr 5.527.850,00 Euro). Die Dotierung der 
Rückstellung erfolgte nach den Berechnungen eines versicherungsmathematischen 
Gutachtens und entspricht grundsätzlich dem Teilwertverfahren. Als Rechnungs-
grundlagen dienten die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH. Gemäß 
§ 36 GemHVO NRW wurde ein Rechnungszins von 5,0 % zugrunde gelegt. Für Be-
amt*innen mit einem Einstellungsdatum vor 1998 werden für Zeiten vor 1998 keine 
Rückstellungen gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen bedecken nur 
den Beschäftigungszeitraum bei der ZVK Köln ab dem 1.1.1998.

Anlage 1 
 
10 
 
C.II. Sonstige Rückstellungen 
Bezeichnung Stand 
01.01.2021 
Inanspruch-
nahme 
Auflösung Zuführung Endstand 
31.12.2021 
 Euro Euro Euro Euro Euro 
Urlaubsansprüche 
der Mitarbeiter*in-
nen 
207.802,94 207.802,94 0,00 200.845,22 200.845,22 
Beihilferückstel-
lung 
1.027.584,00 0,00 97.433,00 213.024,00 1.143.175,00 
Aufbewahrung Ge-
schäftsunterlagen 
19.800,00 3.600,00 9.720,00 2.160,00 8.640,00 
Kosten Versiche-
rungsmathema-
tik/Aktuar 
20.230,00 20.230,00 0,00 21.420,00 21.420,00 
Interne Jahresab-
schlusskosten 
20.133,61 20.133,61 0,00 23.274,08 23.274,08 
Ext. Jahresab-
schluss- und Prüf-
kosten 
22.431,50 22.431,50 0,00 22.431,50 22.431,50 
Druck des Ge-
schäftsberichtes 
3.850,00 1.594,60 655,40 2.100,00 3.700,00 
Summe 1.321.832,05 275.792,65 107.808,40 485.254,80 1.423.485,80 
Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit erfolgte durch ein 
entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten. Bei den Rückstellungen für 
die externen Jahresabschlusskosten wurden die Vorjahreskosten geringfügig erhöht.  
 
D. Andere Verbindlichkeiten 
D.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ge-
genüber 
D.I.1. Versicherte 
Hier handelt es sich um Rentenbeträge, die aufgrund unstimmiger Kontoangaben von 
Versicherten nicht an diese ausgezahlt werden konnten. Daneben sind Erstattungen 
von zu viel gezahlten Beiträgen enthalten. 
D.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 
Es werden die Rückzahlungsansprüche der Mitglieder ausgewiesen. Sämtliche Ver-
bindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 
D.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen 
Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrich-
tungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung. 
Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2022 erfüllt.

Anlage 1 
 
11 
 
D.II. Sonstige Verbindlichkeiten 
Hier werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Hinzu 
kommen für die Freiwillige Versicherung Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralen 
Zulagenstelle für Altersvermögen aus der Rückforderung von Zulagen nach dem Al-
tersvermögensgesetz. Alle Verbindlichkeiten wurden inzwischen erfüllt. 
 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
Hier sind Zahlungseingänge aufgeführt, die vor Fälligkeit auf den Konten der ZVK ein-
gegangen sind.

Anlage 1 
 
12 
 
4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
I. Versicherungstechnische Rechnung 
I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 
Pflichtversicherung 
Die Beiträge aus Umlagen in Höhe von 105.213.853,22 Euro sind gegenüber dem Vor-
jahr um 3.502.151,47 Euro gestiegen. Der Umlagesatz betrug unverändert 5,8 % des 
jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. 
Die Zusatzbeiträge, die zum Aufbau einer Kapitaldecke in Höhe von 3,2 % des jeweili-
gen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben werden, betrugen im Jahr 2021 
57.968.156,65 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 1.930.174,22 Euro gestie-
gen. 
 
In 2021 wurden von anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen eine entspre-
chende Überleitungsvereinbarung besteht, Beiträge in Höhe von 2.634.611,14 Euro für 
425 (Vorjahr 632) Fälle an die ZVK übergeleitet. 2.133,34 Euro entfallen auf die Rück-
abwicklung einer Eheversorgungsausgleichszahlung. 
Freiwillige Versicherung 
Hier sind die für das Jahr 2021 eingegangenen Beiträge zur Freiwilligen Versicherung 
in Höhe von 4.305.327,44 Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine 
Verminderung um 126.250,87 Euro (2,85 %). 
In diesem Posten sind zudem die im Jahr 2021 durch die Zentrale Zulagenstelle für Al-
tersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) überwiesenen Zula-
gen nach der „Riester“-Förderung ausgewiesen (215.308,45 Euro). Diese werden wie 
die Beiträge dem jeweiligen Versicherungskonto gutgeschrieben und entsprechend der 
Punktetabelle bewertet.  
I.2. Erträge aus Kapitalanlagen 
I.2.a Erträge aus Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Bauten ein-
schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 
Der Betrag in Höhe von 137.732,26 Euro beinhaltet das Mietentgelt und die anteiligen 
Mietnebenkosten für das Verwaltungsgebäude Jakordenstraße bis zum 30.04.2021. Im 
Zeitraum 01.01.2021 bis 30.04.2021 wurde für den selbstgenutzten Teil des Gebäudes

Anlage 1 
 
13 
 
eine kalkulatorische Miete in Höhe von 38.327,16 Euro gebucht. Diese wird durch ei-
nen entsprechenden Mietaufwand im Rahmen der Aufwendungen für den Versiche-
rungsbetrieb für eigene Rechnung kompensiert. 
 
I.2.b Erträge aus anderen Kapitalanlagen 
Zinsen und ähnliche Erträge aus Vermögensanlagen der ZVK: 
Investmentanteile    
KÖZU-FundMaster 0,00 Euro 
Immobilienfonds 12.113.006,50 Euro 
Infrastrukturbeteiligungen 1.219.017,46 Euro 
Private Debt 1.470.439,06 Euro 
Zwischensumme Investmentanteile 14.802.463,02 Euro 
   Inhaberschuldverschreibungen    
Zinserträge 4.181.685,06 Euro 
Auflösung Agio  -531.012,74 Euro 
Reduzierung Disagio  54.504,48 Euro 
Zwischensumme Inhaberschuldverschreibungen 3.705.176,80 Euro 
   Namensschuldverschreibungen   
Zinserträge  3.779.617,22 Euro 
Öffentliche Namenspfandbriefe 1.211.945,99 Euro 
Hypothekennamenspfandbriefe 1.818.052,89 Euro 
Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 382.747,47 Euro 
ABS-Namensschuldverschreibungen 249.549,71 Euro 
Zwischensumme Namensschuldverschreibungen 7.441.913,28 Euro 
   Schuldscheindarlehen   
Zinserträge 4.967.472,81 Euro 
Darlehen RheinEnergie Entalo 834.870,00 Euro 
Auflösung Agio  -35.512,08 Euro 
Reduzierung Disagio  7.598,40 Euro 
Zwischensumme Schuldscheindarlehen 5.774.429,13 Euro 
   Einlagen bei Kreditinstituten    
Termin- und Festgeldzinsen 0,00 Euro 
Zwischensumme Einlagen bei Kreditinstituten 0,00 Euro 
   Summe 31.723.982,23 Euro 
 
I.2.c Erträge aus Zuschreibungen 
Erträge aus Zuschreibungen entstanden im abgelaufenen Jahr nicht.  
I.2.d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 
Es handelt sich hier um Kursgewinne, die im Zusammenhang mit der Rückgabe von 
Anteilen verschiedener Fonds sowie dem Verkauf der Immobilie Jakordenstraße 18-20 
in Köln erzielt wurden.

Anlage 1 
 
14 
 
I.3. Aufwendungen für Versicherungsfälle 
I.3.a Zahlungen für Versicherungsfälle 
Pflichtversicherung  
Die Anzahl der Betriebsrentenempfänger*innen ist von 21.342 auf 21.841 gestiegen. 
Die laufenden Rentenleistungen betrugen insgesamt 102.516.723,73 Euro und sind 
gegenüber dem Vorjahr um 0,04 % (Steigerung Vorjahr 3,33 %) gesunken. Maßgeblich 
hierfür ist die Rückrechnung von Krankenversicherungsbeiträgen im Zusammenhang 
mit der Änderung von Freibeträgen im Jahr 2020. Die überzahlten Krankenversiche-
rungsbeiträge wurden im Monat November 2020 an die Versicherten ausgezahlt, konn-
ten aus technischen Gründen jedoch erst ab Dezember 2020 im Rahmen der laufen-
den Rentenzahlungen verrechnet werden. Dies hat zu einer erhöhten Auszahlung in 
2020 und einer geringeren Leistung in 2021 geführt.  
In 56 Fällen (Vorjahr 45) wurden Renten aus der Pflichtversicherung nach der ZVK-
Satzung abgefunden. Es entstanden Aufwendungen in Höhe von 181.224,75 Euro. 
In 28 Fällen (Vorjahr 45) wurden beitragsfrei Versicherten die gezahlten Beiträge be-
ziehungsweise die Eigenbeteiligung an der Umlage erstattet (8.000,61 Euro) 
In 251 Fällen (Vorjahr 660) wurde eine Erstattung gemäß § 225.I SGB VI an verschie-
dene Rentenversicherungsträger überwiesen (181.528,04 Euro).  
In 459 Fällen (Vorjahr 561) wurden Beiträge an andere Zusatzversorgungskassen, mit 
denen ein entsprechendes Abkommen besteht, übergeleitet beziehungsweise ein Bar-
wertausgleich durchgeführt (4.484.958,88 Euro).  
Freiwillige Versicherung 
Die Rentenleistungen für die bis zum 31.12.2021 eingetretenen Versicherungsfälle in 
der Freiwilligen Versicherung betrugen 1.369.736,95 Euro (Vorjahr 1.162.837,10 Euro). 
In 12 Fällen wurde die Rente abgefunden. Für diese Kapitalisierungen wurden insge-
samt 110.992,02 Euro aufgewendet. 
Es wurden 22.835,97 Euro für Beitragsabfindungen an 5 (Vorjahr 8) Versicherte nach 
Vertragskündigung gezahlt. In 2021 erfolgten außerdem 1 Abgabe von Altersvorsorge-
vermögen an andere Anbieter (1.904,89 Euro). 
In 5 Fällen wurden Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im 
Rahmen des Versorgungsausgleiches geleistet (505,41 Euro). Rückzahlungen von Zu-
lagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenver-
sicherung Bund (ZfA) erfolgten in Höhe von 13.904,71 Euro. 
I.3.b Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 
Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden vom Ver-
antwortlichen Aktuar nach Erstellung des Jahresabschlusses berechnet und entspre-
chen in Übereinstimmung mit § 41 Abs. 3 der RechVersV der Differenz zwischen dem 
Wert am Ende des Geschäftsjahres und am Anfang des Geschäftsjahres. 
I.4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto- Rückstellungen 
Die Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen wurden ebenfalls 
nach Erstellung des Jahresabschlusses durch den Verantwortlichen Aktuar berechnet. 
Sie entfallen mit 98.039.451,52 Euro auf die Pflichtversicherung und mit 
4.802.352,50 Euro auf die Freiwillige Versicherung. Daneben ist eine Zuführung zur 
Rückstellung für künftige Leistungsverbesserung in der Freiwilligen Versicherung in 
Höhe von 2.500,00 Euro enthalten.

Anlage 1 
 
15 
 
I.5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung 
I.5.a Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 
Der Posten setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: 
Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 1.079.456,46 Euro 
Beihilfen an Beamt*innen und  
Versorgungsempfänger*innen 122.250,73 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 710.518,50 Euro 
Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung 
und Unterstützung 204.703,92 Euro 
Sonstiger Personalaufwand 575,20 Euro 
Aufwand für EDV 327.613,70 Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 36.095,22 Euro 
Telefon- und Postgebühren 24.072,53 Euro 
Bürobedarf 15.068,61 Euro 
Sonstige Abschreibungen 24.590,17 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 916.247,12 Euro 
Sonstige Aufwendungen 12.134,78 Euro 
Summe  3.473.326,94 Euro 
 
- Personalkosten 
In den Beträgen der Personalkosten sind die Rückstellungen für im Jahr 2021 nicht 
in Anspruch genommenen Erholungsurlaub und für Pensionsverpflichtungen be-
rücksichtigt. Die Personalkosten mit Ausnahme der genannten Rückstellungen wer-
den von der Kasse an die Stadt Köln erstattet. 
- Aufwand für EDV  
Der Posten beinhaltet mit 288.262,55 Euro die Kosten der Zusatzversorgungskasse 
der bayerischen Gemeinden und der Bayerischen Versicherungskammer für die Nut-
zung des dortigen Rechenzentrums. Daneben sind die anteiligen Kosten für Betrieb, 
Reparatur und Wartung der kasseneigenen EDV-Einrichtungen sowie die Nutzung der 
vom Rechenzentrum der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Leistungen enthalten. 
- Vergütung für bezogene Dienstleistungen 
Dieser Posten enthält den anteiligen Betrag an Verwaltungskosten, Betriebskosten und 
Fallkostenerstattungen. 
- Sonstige Abschreibungen 
Es handelt sich hier um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung und bei den immateriellen Vermögensgegenständen. 
- Sonstiger Verwaltungsaufwand 
Dieser Posten beinhaltet die Kalkulatorische Miete, Dienstreisen, Entsorgungen, Kon-
toführungsgebühren, Druckaufträge etc. 
Daneben sind im Jahr 2021 die Kosten der Umbauarbeiten in den neuen Büroräumen 
sowie die Kosten des Umzugs von der Jakordenstraße zum Parkgürtel enthalten. 
- Sonstige Aufwendungen 
Dieser Posten enthält den Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft kommunale und 
kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. sowie den Kommunalen Arbeitgeberverband 
Nordrhein-Westfalen (KAV).

Anlage 1 
 
16 
 
 
I.5.b Sonstige Aufwendungen 
Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten für die sonstigen Verwaltungstätigkeiten, die 
nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen oder den Auf-
wendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen stehen. 
Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen. Zur weiteren Er-
läuterung wird auf die Erläuterungen unter I.5.a verwiesen. 
Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 156.602,30 Euro 
Beihilfen an Beamt*innen und  
Versorgungsempfänger*innen 17.735,54 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 103.078,57 Euro 
Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung 
und Unterstützung 29.697,45 Euro 
Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro 
Aufwand für EDV 6.630,60 Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 6.081,98 Euro 
Telefon- und Postgebühren 4.056,18 Euro 
Bürobedarf 2.539,03 Euro 
Sonstige Abschreibungen 4.143,40 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 154.385,96 Euro 
Sonstige Aufwendungen 2.044,69 Euro 
Summe  486.995,70 Euro 
 
I.6. Aufwendungen für Kapitalanlagen 
I.6.a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und 
sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 
Folgende Kosten wurden anteilig auf den Funktionsbereich Verwaltung von Kapitalan-
lagen aufgeteilt: 
Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 203.387,48 Euro 
Beihilfen an Beamt*innen und  
Versorgungsempfänger*innen 23.034,06 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 133.873,46 Euro 
Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung 
und Unterstützung 38.569,61 Euro 
Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro 
Aufwand für EDV 5.909,88 Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 5.420,89 Euro 
Telefon- und Postgebühren 3.615,29 Euro 
Bürobedarf 2.263,05 Euro 
Sonstige Abschreibungen 3.693,03 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 320.977,23 Euro 
Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen 595.525,92 Euro 
Sonstige Aufwendungen 1.822,44 Euro 
Summe  1.338.092,34 Euro

Anlage 1 
 
17 
 
 
Der Betrag in Höhe von 595.525,92 Euro für die Verwaltung von Kapitalanlagen 
enthält die Kosten für Gutachter- und Beratungskosten (289.692,17 Euro) sowie 
für den Betrieb der bis zum 30.04.2021 genutzten Immobilie Jakordenstraße 18-20 
inklusive Nebenkosten, Versicherungsbeiträgen und Bauunterhaltungskosten 
(26.014,11 Euro). Außerdem sind hier Kosten für die Verwaltung der Direktanlagen 
und sonstige Kosten in Höhe von 262.713,24 Euro bei der Pflichtversicherung und 
17.106,40 Euro bei der Freiwilligen Versicherung enthalten. 
 
I.6.b Abschreibungen auf Kapitalanlagen 
Im Jahr 2021 sind keine Abschreibungen erfolgt.  
 
I.6.c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 
Im Jahr 2021 entstanden Kursverluste bei der Freiwilligen Versicherung durch die 
Rückgabe von Anteilen am KÖZU FundMaster sowie am Infrastrukturfonds KÖZU Pri-
vate Markets 13. 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 
Das versicherungstechnische Ergebnis weist einen Gewinn in Höhe von 
582.363,63 Euro aus.

Anlage 1 
 
18 
 
 
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung 
II.1. Sonstige Erträge 
Verwaltungskostenerstattung 1.044,81 Euro 
Zinsen aus Umlagen 61,02 Euro 
Zinsen aus Zusatzbeiträgen 33,67 Euro 
Periodenfremde Erträge 17.486,66 Euro 
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 10.375,40 Euro 
Schadenersatz 17.500,00 Euro 
Sonstige betriebliche Erträge 26.016,63 Euro 
Summe 72.518,19 Euro 
 
II.2. Sonstige Aufwendungen 
Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 276.392,50 Euro 
Zinsaufwendungen Beihilferückstellungen 51.379,20 Euro 
Gutachter – und Beratungskosten allgemein 21.420,00 Euro 
Kosten Jahresabschluss 45.869,83 Euro 
Kosten AKA-Tagung 0,00 Euro 
Periodenfremde Aufwendungen 19.702,67 Euro 
Summe 414.764,20 Euro 
II.3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 
Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit weist einen Gewinn in Höhe von 
240.117,62 Euro aus. 
II.4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
Im Jahr 2021 sind keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. 
II.5. Sonstige Steuern 
Sonstige Steuern sind im Jahr 2021 nicht angefallen. 
II.6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 
Der Jahresüberschuss beträgt 240.117,62 Euro. 
II.8. Einstellung in die Verlustrücklage 
Die Einstellung in die Verlustrücklage der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 
240.117,62 Euro erfolgte entsprechend der Berechnung des Verantwortlichen Aktuars. 
II.9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 
Durch die Einstellungen in die Verlustrücklage wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen.

Anlage 1 
 
19 
 
5 Mitglieder der Organe der ZVK 
I. Kassenausschuss  
Mitglieder des Kassenausschusses 
Stadtdirektorin Andrea Blome Leiterin der Kasse und Vorsitzende des  
Kassenausschusses  
  
Rolf Brief  
Sparkasse KölnBonn 
Stellvertretender Leiter der Kasse  
und Stellvertretender Vorsitzender des  
Kassenausschusses  
  
Mitgliedervertretung Stellvertretung 
Dr. Monique Offelder 
Stadt Köln ab 01.07.2021 
Bernd Rosenberger 
Stadt Köln 
  
Christiane Weigand (bis 30.06.2021 
Frank Spölgen (ab 01.07.2021) 
Sparkasse KölnBonn 
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke (bis 30.06.2021) 
Thomas Blaeser (ab 01.09.2021) 
Stadt Köln 
  
Markus Sterzl 
Stadtwerke 
Karl-Heinz Böhle 
RheinEnergie AG 
  
Norbert Florin  
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Dr. Bernhard Steinmetz 
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
  
Versichertenvertretung Stellvertretung 
Jörg Dicken 
Vorsitzender Gesamtpersonalrat der 
Stadt Köln 
Wolfgang Heimes (bis 30.06.2021) 
Gabriele Tilk (ab 01.07.2021) 
Gesamtpersonalrat der Stadt Köln  
  
Marco Steinborn 
Betriebsrat 
Kölner Verkehrs-Betriebe Köln AG 
Rolf Brief  
Vorsitzender Personalrat 
Sparkasse KölnBonn 
  
Valentin Pilz 
Betriebsrat 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Marion Krohn 
Betriebsrat 
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
  
Gerhard Vollmer 
Betriebsrat 
RheinEnergie AG  
Gaetano Magliarisi  
Betriebsratsvorsitzender 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG 
  
Gastsitze  
Beatrix Schmitz (bis 30.06.2021) 
Stefan Siewert (ab 01.07.2021) 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG 
 
Iris Domernicht  
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
 
Klaus Mehren (bis 28.02.2021) 
Peter Rothhaar (ab 01.03.2021 
Betriebsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH

Anlage 1 
 
20 
 
II. Geschäftsführung 
Thomas Blaeser (bis 31.08.2021) Geschäftsführer der ZVK 
Bettina Hoenigmann (ab 01.03.2021) Stellvertretende Geschäftsführerin der ZVK 
6  Ergänzende Angaben 
Personal 
Der Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte, jedoch ohne Auszubildende) 
betrug unter Berücksichtigung der anteiligen Personallasten der Beihilfekasse am Jah-
resende umgerechnet auf Vollzeitstellen: 
 2021 2020 
Beamt*innen  10,61 13,57 
Beschäftigte 16,41 14,83 
Summe 27,02 28,40 
 
Die Position der stellvertretenden Geschäftsführung wurde zum 01.03.2021 mit Frau 
Bettina Hoenigmann wieder besetzt. Die Stelle des Geschäftsführers war vom 
01.09.2021 bis 31.03.2022 vakant. Zum 01.04.2022 wurde Herr Philipp Kellersmann 
zum Geschäftsführer ernannt. 
Die anteiligen Versorgungsbezüge an ehemalige Geschäftsführer betrugen 
38.869,74 Euro. 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 
Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Per-
sonen wurden nicht getätigt. 
Zeichnungs-/Übernahmeverpflichtungen 
Aus den Immobilienfonds bestehen per 31.12.2021 noch Verpflichtungen in Höhe von 
132,43 Mio. Euro, aus den Infrastrukturbeteiligungen 58,37 Euro, aus Private Equity 
Fonds 101,02 Mio. Euro und aus Private Debt Fonds 32,46 Mio. Euro. 
Abschlussprüferhonorar 
Die im Geschäftsjahr 2021 durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft Steuerberatungsgesellschaft berechneten Honorare für die Abschlussprü-
fung 2020 betrugen 22.431,50 Euro (brutto). Eine Rückstellung für die Prüfung des 
Jahresabschlusses 2021 wurde in Höhe von 22.431,50 Euro gebildet. 
Der widerrechtliche Übertritt des russischen Militärs auf ukrainisches Staatsgebiet 
(bzw. Eintritt in den ukrainischen Luftraum) am 24.02.2022 und somit der Kriegsbeginn, 
ist für den Abschluss zum 31.12.2021 als wertbegründend einzustufen. Die gesamtwirt-
schaftlichen Folgen für die ZVK können aus heutiger Sicht noch nicht abschließend be-
urteilt werden. Für die Kapitalanlagen der Gesellschaften sind momentan keine mess-
baren direkten Auswirkungen für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr erkennbar 
Köln, den 29.07.2022 
 
 
Philipp Kellersmann  Bettina Hoenigmann 
Geschäftsführer  Stellvertretende Geschäftsführerin

Anlage 3 Bilanz 2021

3292 Zeichen

Anlage 3
2021 Vorjahr
Euro Euro Euro
A.
I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.526,22 3.526,22 8.815,53
B. 
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf  fremden Grundstücken 0,00 36.117,66
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 675.690.171,60 671.325.410,11
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere 
festverzinsliche Wertpapiere 249.234.669,18 201.371.387,44
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 319.679.632,00 271.191.000,00
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 137.790.617,46 137.818.531,14
4. Einlagen bei Kreditinstituten 44.632.115,17 1.427.027.205,41 50.815.487,52
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen 
Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer 48.362,49 915.603,40
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 86.701,82 43.751,51
3. Zusatzversorgungseinrichtungen 576.284,47 792.470,06
II. Sonstige Forderungen 365.818,00 1.077.166,78 2.755.854,35
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte 79.102,70 21.463,11
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, 
Schecks und Kassenbestand 85.099.265,67 72.045.442,73
III.andere Vermögensgegenstände 7.944.221,31 93.122.589,68 8.394.703,60
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 9.226.398,76 8.896.548,03
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 1.560,16 9.227.958,92 4.609,89
Summe der Aktiva 1.530.458.447,01 1.426.437.196,08
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz: Köln
Jahresbilanz zum 31.12.2021
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Kapitalanlagen

Anlage 3
2021 Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Jahresüberschuss
1. Verlustvortrag 0,00 0,00
2. Jahresüberschuss 0,00 0,00
II. Verlustrücklagen
Satzungsmäßige Rücklagen 4.027.071,42 4.027.071,42 3.786.953,80
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Deckungsrückstellung 1.516.917.766,63 1.414.075.962,61
II. Rückstellung für noch nicht  abgewickelte
 Versicherungsfälle 189.733,57 175.353,50
III.Rückstellung für Leistungsverbesserung 5.000,00 1.517.112.500,20 2.500,00
C. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.401.132,00 5.527.850,00
II. Sonstige Rückstellungen 1.423.485,80 7.824.617,80 1.321.832,05
D. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen 
Versicherungsgeschäft gegenüber
1. Versicherungsnehmern 8.798,49 23.655,50
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 33.428,25 177.300,69
3. Zusatzversorgungseinrichtungen 1.193.466,61 977.126,41
II. Sonstige Verbindlichkeiten 257.623,54 1.493.316,89 328.661,52
davon: 
aus Steuern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € )
im Rahmen der sozialen Sicherheit:  0,00 € (Vorjahr 0,00 € )
E. Rechnungsabgrenzungsposten 940,70 940,70 40.000,00
Summe der Passiva 1.530.458.447,01 1.426.437.196,08
0,00 0,00
Es wird bestätigt, dass die unter Passiva A eingestellte Verlustrücklage und die unter Passiva B eingestellten
Versicherungstechnischen Rückstellungen nach Maßgabe des technischen Geschäftsplans berechnet wurden.
H. Maier
Verantwortlicher Aktuar
Jahresbilanz zum 31.12.2021
Passiva
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz: Köln

Anlage 2 Anlagenspiegel 2021

2372 Zeichen

Anlage 2
Anlagenspiegel zum 31.12.2021
Posten des Anlagevermögens Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte 
Vorjahr Geschäftsjahr
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung 
des Geschäftsbetriebes 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Entgeltlich erworbener Geschäft-oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 8.815,53 0,00 0,00 0,00 0,00 5.289,31 3.526,22
4. Summe A. 8.815,53 0,00 0,00 0,00 0,00 5.289,31 3.526,22
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 36.117,66 0,00 0,00 36.117,66 0,00 0,00 0,00
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00  0,00  0,00  0,00 0,00
3.  Beteiligungen 0,00 0,00 0,00  0,00  0,00  0,00 0,00
4. 
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein 
Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Summe BII. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen  
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 671.325.410,11 71.018.805,56 0,00 66.654.044,07 0,00 675.690.171,60
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 201.371.387,44 51.304.554,48 0,00 3.441.272,74 0,00 0,00 249.234.669,18
3. Hypotheken-, Grundschuld- und  Rentenforderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 271.191.000,00 68.500.000,00 0,00 20.011.368,00 0,00 0,00 319.679.632,00
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 137.818.531,14 7.598,40 0,00 35.512,08 0,00 0,00 137.790.617,46
c) Darlehen u. Vorauszahlungen auf Vers.Scheine 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
d) übrige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Einlagen bei Kreditinstituten 50.815.487,52 0,00 0,00 6.183.372,35 0,00 0,00 44.632.115,17
6. Andere Kapitalanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7. Summe BIII. 1.332.521.816,21 190.830.958,44 0,00 96.325.569,24 0,00 0,00 1.427.027.205,41
1.332.557.933,87 190.830.958,44 0,00 96.361.686,90 0,00 0,00 1.427.027.205,41
Insgesamt 1.332.566.749,40 190.830.958,44 0,00 96.361.686,90 0,00 5.289,31 1.427.030.731,63
Zwischensumme B.I.-III.

Anlage 4 Gewinn- und Verlustrechnung 2021

2060 Zeichen

Anlage 4
2021 Vorjahr
Euro Euro Euro
I.
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 170.339.390,24 170.339.390,24 166.208.699,02
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und
    Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 137.732,26 406.064,72
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 31.723.982,23 29.591.894,24
c) Erträge aus Zuschreibungen 0,00 0,00
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 15.526.129,51 47.387.844,00 13.598.527,41
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 108.892.315,96 108.869.900,54
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte 
    Versicherungsfälle 14.380,07 108.906.696,03 13.844,31
4.  Veränderung der übrigen versicherungstechnischen
 Netto-Rückstellungen 102.844.304,02 102.844.304,02 92.220.193,08
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 3.473.326,94 2.662.760,73
b) Sonstige Aufwendungen 486.995,70 3.960.322,64 360.331,42
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zins-    
    aufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 1.338.092,34 1.356.314,47
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 0,00 3.614.623,00
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 95.455,58 1.433.547,92 111.238,01
7. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 582.363,63 595.979,83
II.
1. Sonstige Erträge 72.518,19 10.046,12
2. Sonstige Aufwendungen 414.764,20 362.315,21
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 240.117,62 243.710,74
4. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 240.117,62 243.710,74
5. Entnahmen aus Verlustrücklagen
aus satzungsgemäßen Rücklagen 0,00 0,00
6. Einstellungen in Verlustrücklagen
in satzungsgemäße Rücklagen 240.117,62 243.710,74
7. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00
Nichtversicherungstechnische Rechnung
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Sitz:Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
Versicherungstechnische Rechnung

Beschlussvorlage Rat

12380 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2667/2022 
Freigabedatum 
 14.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der 
Stadt Köln 2021  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für 
das Wirtschaftsjahr 2021 fest. 
 
Kassenausschuss (ZVK) 23.11.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
Rat 08.12.2022

2 
Begründung 
Gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln gelten für die 
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines 
jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht aufzustellen. 
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der 
Lagebericht gibt einen zusätzlichen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse. 
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist dem Rat der Stadt Köln bis spätestens 31.12. 
des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. 
Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde durch die vom Kas-
senausschuss der ZVK mit Beschluss vom 13.05.2021 dafür bestellte Mazars GmbH & Co. KG Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. 
Der Bericht der Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 
vom 31. August 2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 enthält folgenden uneingeschränk-
ten Bestätigungsvermerk:  
 
„An die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln 
Prüfungsurteile  
Wir haben den Jahresabschluss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln – be-
stehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn - und  
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem An-
hang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber 
hinaus haben wir den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 
2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  
 entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapi-
talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens - und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Er-
tragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und 
 vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. 
In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent-
spricht den deutschen gesetzlichen Vorsc hriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt 
der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die 
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und 
Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus-
ses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem 
Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtli-
chen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise aus-
reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum 
Lagebericht zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deut-
schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belan-
gen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter  
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner

3 
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit 
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Auf-
stellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder un-
beabsichtigten – falschen Darstellungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür  
verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. 
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf 
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan-
zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insge-
samt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen 
mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Ver-
treter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet 
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen 
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen 
im Lagebericht erbringen zu können. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresa bschlusses und des Lagebe-
richts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Gan-
zes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob 
der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen 
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-
nissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der 
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, a ber keine Garantie dafür, dass eine in Über-
einstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche 
falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten 
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass 
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffe-
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.  
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine  
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – fal-
scher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen 
als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen  
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile 
zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Ver-
stößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches  Zusammenwirken, Fälschungen, 
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner 
Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen 
Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten  
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den  
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksam-
keit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. 
 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle-
gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen  
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

4 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern ange-
wandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der 
Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentlich e Unsicherheit im Zusammenhang 
mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesell-
schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom-
men, dass eine wesentliche Unsicherh eit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf 
die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, 
falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen 
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks er-
langten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, 
dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
 beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließ-
lich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereig-
nisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtu ng der deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-
nanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 
 beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung 
und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. 
 führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorien-
tierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise voll-
ziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern 
zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zu-
kunftsorientierten Angaben aus diesen Annahm en. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zu-
kunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es be-
steht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunfts-
orientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten  
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,  
einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
Köln, den 31. August 2022 
Mazars GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft“ 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Orte (3)

  • Jakordenstraße 18
  • Parkgürtel 24
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2667/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.11.2022
Erstellt
18.08.2022 13:24