3979/2022
Zweiter Controllingbericht zum ersten Gleichstellungsplan 2019 - 2023
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/11/110/4 Vorlagen-Nummer 03.03.2023 3979/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 13.03.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 20.03.2023 Zweiter Controllingbericht zum ersten Gleichstellungsplan 2019 - 2023 Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Umsetzungsstand der im Gleichstel- lungsplan 2019 – 2023 verankerten 34 Maßnahmen und Projekte. Der Bericht zeigt, dass viele Zielvorgaben bereits erreicht und in einzelnen Bereichen sogar übertroffen wurden. Die Verteilung des Frauenanteils über alle Führungspositionen hinweg erreicht erstmalig den Zielwert von 50 %. Der Anteil der Frauen in der Laufbahngruppe 2 entspricht zunehmend dem An- teil der Frauen am Stammpersonal der Gesamtverwaltung in Höhe von 62 %. In den MINT-Berufen ist die Frauenquote deutlich angestiegen und übertrifft mit 17,1 % im Bereich Informatik die Zielvorgabe von 11 % sogar um über 6 Pro- zentpunkte. Im Bereich Mathematik/Naturwissenschaften erreicht die Frauen- quote mit 49,5 % nahezu den Zielwert von 50 %, und im Bereich Technik wird mit 28,7 % das Ziel von 29 % ebenfalls nahezu erreicht. Die Teilzeitquote der Männer ist auf nahezu 15 % angestiegen. Das gerade gegründete erste innerstädtische Väternetzwerk “stadtväter“ erfreut sich bereits über einen Zulauf von über 100 (werdenden) Vätern. Noch nie konnte zeitlich und örtlich so flexibel in der Stadtverwaltung gearbeitet werden. Dies hat einen unmittelbaren Einfluss auf eine verbesserte Vereinbar- keit von Beruf und Familie. Darüber hinaus erhielt die Stadt Köln erneut den Total-E-Quality-Preis für ihr vorbildliches Engagement für eine chancengerechtere Personalpolitik. Die einzelnen Sachstände können dem beigefügten Bericht entnommen werden. Der Bericht wurde in enger Abstimmung mit dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern gefertigt. Insgesamt zeigt der aktuelle Stand der Umsetzungen auf, dass die getroffenen Maß- nahmen richtig greifen und Gleichstellung bei der Stadt Köln funktioniert. 2 Hintergrund Entsprechend § 5 Abs. 7 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) ist die Zielerreichung des Gleichstel- lungsplans nach spätestens zwei Jahren zu überprüfen. Im Anschluss wird laut Gleichstellungsplan regelmäßig berichtet. Unter Berücksichtigung der Zielvorgaben aus dem LGG NRW und der vorgenomme- nen Datenanalyse zur Beschäftigtenstruktur zeigt sich im vorliegenden Bericht eine grundsätzlich positive Langzeitentwicklung. Insbesondere ergeben sich nach aktuel- lem Sachstand keine Hinweise darauf, dass die Zielvorgaben durch die beschlosse- nen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen nicht erreicht wer- den könnten. Gez. Blome
Zweiter Controllingbericht zum Gleichstellungsplan 2019-2023
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Zweiter Controlling-
bericht zum
Gleichstellungsplan
2019 – 2023
Zweiter Bericht zum Stand der Umsetzung
des Gleichstellungsplans 2019 - 2023
Die Verwaltung berichtet über den Stand der Zielerreichung und Umsetzung der
Maßnahmen und Projekte des Gleichstellungsplans 2019 – 2023.
Der Gleichstellungsplan definiert die Ziele und Schwerpunkte der städtischen Gleich-
stellungsarbeit für die kommenden Jahre und benennt entsprechende Maßnahmen
zur Erreichung der Gleichstellungsziele.
Unter Berücksichtigung der Zielvorgaben aus dem Landesgleichstellungsgesetz
NRW (LGG NRW) und der vorgenommenen Datenanalyse zur Beschäftigtenstruktur
zeigt sich eine grundsätzlich positive Langzeitentwicklung. Insbesondere ergeben
sich nach aktuellem Sachstand keine Hinweise darauf, dass die Zielvorgaben durch
die beschlossenen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen
nicht erreicht werden könnten.
Der überwiegende Teil der Maßnahmen und Projekte aus dem Gleichstellungsplan
konnte erfolgreich umgesetzt werden. In vielen Bereichen wurden die Zielvorgaben
erreicht, in einigen sogar übertroffen. Erstmalig bildet die Frauenquote in der Lauf-
bahngruppe 2, 1. Einstiegsamt mit nahezu 62 % den aktuellen Anteil der Frauen am
Stammpersonal in der Gesamtverwaltung ab. Und erstmalig liegt die Verteilung des
Frauenanteils über alle Führungspositionen hinweg über 50%, mit dem Kita-Bereich
sogar über 55%. Besonders erfreulich ist der Anstieg der Frauenquote in den MINT-
Berufen. Im Fachbereich Informatik wurde die Zielvorgabe sogar mit über 6 Prozent-
punkten übertroffen. Dies sind nur Beispiele. Aber sie zeigen bereits an dieser Stelle
auf, dass unsere Maßnahmen richtig greifen und Gleichstellung bei der Stadt Köln
funktioniert. Auch wenn es weiterhin Handlungsbedarfe gibt, spiegeln die erhobenen
Daten den gesamtgesellschaftlichen Trend von mehr Gleichberechtigung von Frauen
und Männern im Arbeitsleben wieder. Dieses Fazit wird von den letzten Entwicklun-
gen bei den Männern noch einmal untermauert. 1.200 Männer (das sind nahezu 15
%) arbeiten inzwischen in Teilzeit. Viele wollen eine aktive Vaterschaft leben und nut-
zen beispielsweise mit Hilfe des neuen Väternetzwerks die Vorteile einer sich Schritt
für Schritt verbessernden Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
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Berichtsstruktur
1. Rechtsgrundlagen, Stichtage und Berichtszeitraum
2. Das Bündnis BerufLeben mit erweiterter Zielplanung
3. Aktuelle Entwicklungen
4. Strukturdaten und wichtige Kernaussagen
4.1 Geschlechterverteilung auf Laufbahnen
4.2 Unterrepräsentierte Bereiche
4.3 Geschlechterverteilung nach Job-Familien
4.4 Führungspositionen nach Geschlecht
4.5 Führungsebenen
4.6 Teilzeitquote Frauen und Männer
4.7 Laufbahnen und Arbeitszeit
4.8 Führung in Teilzeit
4.9 Fazit
5. Maßnahmen-Ampel mit Erläuterungen
5.1 Maßnahmen-Ampel im Überblick
5.2 Maßnahmen-Ampel mit aktuellen Sachständen
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
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1. Rechtsgrundlagen, Stichtage und Berichtszeitraum
Der vorliegende Bericht beruht auf der Maßgabe des LGG NRW sowie den im
Gleichstellungsplan 2019 – 2023 festgelegten Controlling. Ziel ist es, die Gleichstel-
lung von Frauen und Männern zu fördern, bestehende Benachteiligungen abzubauen
und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Nach § 5 Abs. 1 LGG
NRW erstellt jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten im Rahmen ihrer Zu-
ständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf
Jahren einen Gleichstellungsplan und schreibt diesen – sofern es keine begründete
Einzelfälle gibt, die für eine Verlängerung sprechen – nach Ablauf fort.
Der aktuelle Gleichstellungsplan 2019 – 2023 der Stadt Köln gilt für fünf Jahre und
trägt den Titel „Auf geht´s – nach oben! “. Er ist der erste seiner Art. Vor der Reformie-
rung des LGG NRW in 2016 sprach man vom Frauenförderplan. Der Gleichstellungs-
plan 2019 - 2023 wurde gem. § 5 Abs. 4 LGG NRW vom Rat der Stadt Köln in seiner
Sitzung am 18.12.2018 beschlossen. Er umfasst 34 Projekte und Maßnahmen. Die
hierfür festgelegten Zieljahre sind in der Übersicht „Zeit -Maßnahmen-Planung“ der
Anlage 2 des Gleichstellungsplans aufgeführt. Die Maßnahmen des Gleichstellungs-
plans dienen der Förderung
> der Gleichstellung,
> der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und
> des Abbaus der Unterrepräsentanz von Frauen.
Nach spätestens zwei Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans zu
überprüfen. Wird dabei erkennbar, dass die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden,
sind Maßnahmen entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen; siehe § 5 Abs. 7
LGG NRW. Laut Gleichstellungsplan Ziffer 6 „Controlling “ erfolgt anschließend eine
regelmäßige Berichterstattung. Über den Stand der Umsetzung wird dem Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales nach Beratung
im Verwaltungsvorstand berichtet. Neu hinzugekommen ist der Ausschuss für die
Gleichstellung für Frauen und Männern.
Der vorliegende Bericht zeigt die aktuellen Entwicklungen bis 31.10.2022 auf. Die
Datenerhebung erfolgte zum Stichtag 31.12.2021 und vergleicht die mit dem Gleich-
stellungsplan 2019 – 2023 erhobenen Basisdaten (überwiegend zum Stichtag
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
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31.12.2017). Im Einzelfall kann ein abweichender Bezug gelten. Sofern dies der Fall
ist, wird im Folgenden explizit darauf hingewiesen. Bezogen auf das Stammpersonal
der Gesamtverwaltung betrug zum 31.12.2021 von allen 21.623 Mitarbeitenden der
Frauenanteil 62 % und der Männeranteil 38 %.
2. Das Bündnis BerufLeben mit erweiterter Zielplanung
Die Stadt Köln ist seit Mai 2020 durch die berufundfamilie GmbH als familienfreundli-
che Arbeitgeberin auditiert. Die Zertifizierung stellte den ersten Erfolg des Bündnis-
ses BerufLeben dar, einer strategischen Kooperation zwischen dem Personal- und
Verwaltungsmanagement und dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern.
Die Zielerreichung des dreijährigen Zertifikats mit 29 Maßnahmen wird jährlich durch
das Bündnis BerufLeben dokumentiert. Im ersten Halbjahr 2022 wurde der zweite
Jahresbericht erstellt (2940/2022) und im Anschluss dem Verwaltungsvorstand, dem
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie dem Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales vorgestellt. Aktu-
ell wird für 2023 die Re-Zertifizierung vorbereitet.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist aktueller denn je und steht bei den Arbeit-
geber*innen zunehmend im Zentrum ihrer Personalbemühungen. Stellt der Gleich-
stellungsplan ein gesetzlich verankertes Instrument der Gleichstellung dar, welches
sich in erster Linie an die Mitarbeitenden der Stadt Köln richtet, sendet das Audit
berufundfamilie zusätzlich ein werbewirksames Signal nach außen.
Bsp. Gleichstellungsplan Audit berufundfamilie
1 Maßnahmen Flexibilisierung von
Arbeit : Ausweitung Homeoffice bzw.
mobiles Arbeiten (Ziff. 4.4.1) für 2019
Handlungsfeld Arbeitsort : Bewusster
Umgang mit und Flexibilisierung von
mobilem Arbeiten/ Homeoffice (Ziff.
3.1) für 2022
2 Maßnahme Ausbau Kinderbetreu-
ung : Kitaplätze, vom Säugling bis zur
Einschulung (Ziff. 4.5.1) ohne zeitliche
Angabe
Handlungsfeld Service für Familien:
Aufbau eines betrieblichen Angebotes
an Kita-Betreuungsplätzen (Ziff. 8.1.3)
für 2022
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
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Im Vergleich mit dem Gleichstellungsplan liegt dem Audit berufundfamilie ein erwei-
terter Zeitrahmen zugrunde. Eine effektive Bearbeitung der Maßnahmen erforderte
daher bereits mit dem ersten Controllingbericht Gleichstellung eine Harmonisierung
der zeitlichen Planung im Bereich der Schnittstellen. Daher wird die erweiterte Ziel-
planung des Bündnisses BerufLeben bei den jeweiligen Maßnahmen zugrunde ge-
legt. In den unter Punkt 5 dieses Berichts aufgeführten Maßnahmen-Ampeln wird auf
die angepasste Zeitschiene jeweils gesondert hingewiesen.
3. Aktuelle Entwicklungen
Neues Arbeiten – digitale Möglichkeiten
Mit unerwartet hohem Tempo haben sich in 2021 und 2022 die Möglichkeiten der
Mitarbeitenden, zeitlich und örtlich flexibler zu arbeiten, ausgedehnt. Diese Entwick-
lung wirkt sich unmittelbar auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus
und trägt zur Attraktivität der Stadt Köln als Arbeitgeberin bei.
Nahezu alle Mitarbeitenden können über das Intranet auf ihr städtisches E-Mail-Post-
fach zugreifen, das Intranet nutzen und Hilfe vom IT-Support in Anspruch nehmen.
80 % der Mitarbeitenden sind technisch mit einem vollumfänglichen Zugang zum mo-
bilen Arbeiten ausgestattet – das sind so gut wie alle Mitarbeitenden, die einen PC-
Arbeitsplatz nutzen. Ferner wurde durch die – wenn aktuell auch zunächst noch bis
Ende 2022 befristet – Aussetzung der Kernarbeitszeit und der Ausweitung des Ar-
beitszeitrahmens ein an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden anpassbares zeitlich fle-
xibleres Arbeiten möglich. Die in 2021 neu implementierte Software Big-Blue-Button
hat sowohl zur häufigeren Nutzung als auch zur besseren Qualität von Videokonfe-
renzen beigetragen. Durch entsprechende Schulungen und enge Begleitung durch
die Personalentwicklung hat sich das Instrument Videokonferenz zwischenzeitlich er-
folgreich etabliert. Gleichzeitig hat sich das Angebot an virtuellen Schulungsangebo-
ten deutlich erhöht.
Total-E-Quality-Award
Nachdem die Stadt Köln in 2013 erstmalig das TOTAL E-QUALITY Prädikat erhielt
und diese Auszeichnung in 2016 und 2019 erneut und mit dem Zusatz DIVERSITY
erfolgte, hat sie wieder überzeugt: am 25.10.2022 stand in Form einer feierlichen
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
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Veranstaltung in Erfurt die vierte Verleihung für die Zeit von 2022-2024 an. Ein hoher
Standard, der jedes Mal erneut errungen werden will. Die Verleihung des Prädikats
würdigt das Engagement der Stadt Köln für die Chancengleichheit von Frauen und
Männern im Beruf sowie ihren Einsatz für Vielfalt. Insbesondere hat die Jury über-
zeugt:
> die strukturelle und strategische Verankerung von Chancengleichheit und In-
tegration in Planungs- und Steuerungselementen sowie die Integration in die
Organisationskultur,
> das vorbildliche Engagement für eine chancengerechte Personalpolitik,
> die große Bandbreite an Modellen flexibler Arbeitszeiten und
> die damit einhergehenden Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Fami-
lie innerhalb des zertifizierten "Familienfreundlichen Unternehmens Stadt Köln".
Betriebseigene Kinderbetreuungsplätze
In enger Kooperation mit dem Familienbüro des Amtes für Kinder, Jugend und Fami-
lie hat das Bündnis BerufLeben ein Portfolio an Kindertagesbetreuungsangeboten an
zentralen Standorten in Köln aufgebaut. Im Juli 2021 wurde am Alter Markt die erste
Kindergroßtagespflege für bis zu 9 städtische Kinder im Alter von ein bis drei Jahren
eröffnet. Eine weitere Großtagespflege unweit des Stadthauses Deutz folgte im Früh-
jahr 2022, und auch in der Nähe des Kalk-Karrees gibt es seit Februar 2022 betriebs-
eigene Betreuungsplätze in der städtischen Kita Robertstraße.
Städtisches Väternetzwerk
Mit dem Ziel, in der Kölner Stadtverwaltung eine vaterbewusstere Personalpolitik zu
etablieren und den Weg hin zu einer gleichberechtigten Kindererziehung zu ebnen,
wurde das Väternetzwerk -stadtväter - gegründet. (Zukünftige) Väter sollen mit mehr
Sichtbarkeit in diesen Kulturwandel mitgenommen und unterstützt werden. Die stadt-
väter sind ein Netzwerk bestehend aus (werdenden) Vätern der Stadtverwaltung
Köln. Durch die stadtweite Vernetzung sowie die enge Zusammenarbeit mit con-
padres , dem größten Väternetzwerk Deutschlands, werden unterschiedlichste Perso-
nen mit den gleichen Herausforderungen, nämlich denen des Vaterseins, vereint.
Durch v ielfältige Veranstaltungen, wie z.B. zum Thema „Elternzeit“ , werden das Mit-
einander, der Austausch und der Informationsfluss gefördert.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
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4. Strukturdaten und ihre Kernaussagen
Die im Gleichstellungsplan auf Seite 18 festgelegten Zielwerte bis Ende 2023 wurden
auf Basis des Personalbestands zum 31.12.2017 definiert und werden nachfolgend
mit den Daten zum 31.12.2021 verglichen. Dabei werden die Laufbahngruppen 1.1
und 1.2 entsprechend des neuen Laufbahnrechts auf die Laufbahngruppe 1 umge-
stellt.
4.1 Geschlechterverteilung auf Laufbahnen
In der Laufbahngruppe 2 wurde sich dem Zielwert von 62 % weiter angenähert. Der
Zielwert orientiert sich am Anteil der Frauen am Gesamtbestand des Stammperso-
nals. Im 1. Einstiegsamt wurde der Zielwert mit 61,9 % sogar nahezu erreicht. Der
Wert für das 2. Einstiegsamt ist mit 56,1 % gegenüber dem Ausgangswert von 51,6
% um 5 Prozentpunkte gestiegen.
*Die Darstellung der Laufbahngruppe 1 erfolgt für den 31.12.2021 ohne Unterteilung in
Einstiegsämter, da entsprechend aufgeschlüsselte Daten aufgrund der Umstellung des
Laufbahnrechts nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
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Geschlechterverteilung in der Laufbahngruppe 2*
Ist 31.12.2017 Ist 31.12.2021 Ziel **
Anzahl
Ge samt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anzahl
Gesamt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Laufbahn-
gruppe 2, 1. Ein-
stiegsamt
5477 3256 59,5% 6692 4328 61,9% 62%
Laufbahn-
gruppe 2, 2. Ein-
stiegsamt
1054 544 51,6% 1369 768 56,1% 62%
*auf der Basis aller städtischen Mitarbeitenden.
**Dieser und alle nachfolgenden Zielwerte folgen aus dem Gleichstellungsplan
2019 – 2023. Sofern ein Zielwert von 62 % besteht, orientiert sich dieser am
Anteil der Frauen am Gesamtbestand des Stammpersonals, vergleiche Gleich-
stellungsplan, Seite 18.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
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4.2 Unterrepräsentierte Bereiche
Der Frauenanteil in den unterrepräsentierten Entgelt- und Besoldungsgruppen
konnte gesteigert werden. Dies gilt vor allem für die gehobenen und höheren Grup-
pen. Hier liegen die jeweiligen Frauenquoten mehrfach über 50 %, sodass diese in
der aufgeführten Tabelle derzeit nicht mehr erscheinen, z.B. die Besoldungsgruppe
A12 (436 Stellen). Aber auch für die Entgeltgruppe E10 (783 Stellen) konnte der ge-
forderte Frauenanteil erreicht werden.
Die Besoldungsgruppe A13 (196 Stellen) verfügt aktuell über einen Frauenanteil von
49,0 % und liegt damit nur knapp unter dem Zielwert. Gleichzeitig hat sich die Anzahl
der A13-Stellen seit dem Vergleichsjahr um nahezu 40 Stellen erhöht.
Ein Bereich, der beispielsweise wieder in der Tabelle aufzuführen ist, ist die Entgelt-
gruppe E5, die jedoch mit 47,3 % nur knapp unter dem angestrebten Mindestwert
liegt. Gleichzeitig hat sich im Vergleichszeitraum die Anzahl der Stellen in diesem Be-
reich um mehr als 600 auf 1.114 Stellen verringert.
Mit Steigerungen des Frauenanteils in den Entgeltgruppen A16 und AT-A16 um
knapp 80 % bzw. 60 % fanden insbesondere dort deutliche Entwicklungen auf dem
Weg zur Zielerreichung statt.
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Unterrepräsentierte Bereiche*
Ist 31.12.2017
Ist 31.12.2021
Ziel
Anzahl
Gesamt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anzahl
Gesamt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anteil
Frauen
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Besoldungsgruppen
A7 524 162 30,9% 530 149 28,1% 50%
A8 944 418 44,3% 838 360 43,0% 50%
A9 283 68 24,0% 387 89 23,0% 50%
A9+Z 114 25 21,9% 146 34 23,3% 50%
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Entgeltgruppen
Chor VG 61 27 44,3% 57 27 47,4% 50%
E5 1789 1009 56,4% 1.114 527 47,3% 50%
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Besoldungsgruppen
A13 157 71 45,2% 196 96 49,0% 50%
A13+Z 1 0 0,0% 1 0 0,0% 50%
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Entgeltgruppen
E11 565 209 37,0% 865 383 44,3% 50%
E12 270 109 40,4% 408 195 47,8% 50%
Orchester 125 48 38,4% 117 43 36,8% 50%
FEST 79 43 54,4% 78 37 47,4% 50%
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, Besoldungsgruppen
A14 113 49 43,4% 145 63 43,5% 50%
A15 62 23 37,1% 67 30 44,8% 50%
A16 26 7 26,9% 31 15 48,4% 50%
AT-A16 18 4 22,2% 17 6 35,3% 50%
B2 15 5 33,3% 11 2 18,2% 50%
B3 3 1 33,3% 3 0 0,0% 50%
AT- B3 1 0 0,0% 2 0 0,0% 50%
B7 3 2 66,7% 0 0 0,00% 50%
B8 3 2 66,7% 7 1 14,3% 50%
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, Entgeltgruppen
ehem. BAT I 18 7 38,9% 25 9 36,0% 50%
ehem. BAT III 3 1 33,3% 3 1 33,3% 50%
ehem. BAT IV 2 0 0,0% 2 0 0,0% 50%
E15 UE 2 0 0,0% 3 1 33,3% 50%
*auf Basis aller städtischen Mitarbeitenden
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
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4.3 Geschlechterverteilung nach Job-Familien*
Im Bereich der MINT-Berufe zeigt sich in vielen Fachbereichen ein deutlicher Anstieg
der Frauenquote. Im Bereich der Informatik beträgt der Anteil der Frauen 17,1 % und
übertrifft damit die Zielvorgabe von 11 % mit über 6 Prozentpunkten. Im Bereich
Technik (28,7 % von 29 %) sowie im Bereich Mathematik/Naturwissenschaften (49,9
% von 50 %) werden die jeweiligen Zielwerte nahezu erreicht.
Ist 31.12.2017
Ist 31.12.2021
Ziel **
Anzahl
Gesamt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anzahl
Gesamt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anteil
Frauen
Ärztliche und thera-
peutische Tätigkei-
ten
440 352 80,0% 644 468 72,7%
Erziehung, soziale
und hauswirtschaftli-
che Tätigkeiten
4742 4356 91,9% 4724 4308 91,2%
Verwaltung 6112 4076 66,7% 8421 5661 67,2%
sonstige Verwal-
tungsberufe
1131 962 85,1% 1184 1002 84,6%
MINT - Informatik 124 12 9,7% 205 35 17,1% 11,0%
MINT - Mathematik,
Naturwissenschaften
65 31 47,7% 97 48 49,5% 50,0%
MINT - Technik 2049 567 27,7% 2390 685 28,7% 29,0%
Gewerblich-techni-
sche Berufe
1399 466 33,3% 1614 532 33,0% 35,0%
Kultur 656 282 43,0% 663 296 44,6% 50,0%
Lehrende und
bildende
Tätigkeiten
167 109 65,3% 180 113 62,8%
Sicherheit und
Überwachung
1416 282 19,9% 1501 238 15,9% 21,0%
*auf der Basis aller städtischen Mitarbeitenden
**Nicht zu jeder Job-Familie wurden Zielwerte vereinbart; vergleiche Seite 18 des Gleich-
stellungsplans 2019 – 2023. Im Fokus der Zielformulierung stehen die bisher unterreprä-
sentierten Berufsfelder in männlich geprägten Job-Familien.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
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Geschlechterverteilung nach Job-Familien bei der Feuerwehr
Bei der Feuerwehr arbeiten 1.315 Männer und 120 Frauen. Damit liegt die Frauen-
quote in diesem Bereich bei 8,4 %. Bei der Geschlechterverteilung nach Job-Fami-
lien bei der Feuerwehr beträgt zum 31.12.2021 der Frauenanteil im Bereich der
MINT-Informatik 25 % (31.12.2017 = 0 %), und im Bereich der ärztlich- und therapeu-
tischen Tätigkeiten beträgt die Frauenquote 37, 3 % (2017 = 36,4 %).
4.4 Führungspositionen nach Geschlecht
Der Anteil von Frauen in Führungspositionen hat mit 50,5 % den Zielwert von 50 %
erstmalig erreicht. Zählt man den Kita-Bereich hinzu, beträgt die Frauenquote in den
Führungspositionen über 55 %.
50,5% 49,5%
Führungspositionen nach Geschlecht (ohne Kita)
31.12.2021
Frauen Männer
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
13
4.5 Führungsebenen*
Erstmalig liegt die Frauenquote in den Führungspositionen über dem Zielwert von
50 %. Rechnet man die Leitungen der Kindertagesstätten hinzu, sind sogar 55,2 %
aller Führungspositionen zum 31.12.2021 mit Frauen besetzt.
Ist 31.12.2017
Ist 31.12.2021
Ziel
Anzahl
Gesamt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anzahl
Gesamt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anteil
Frauen
Dezernatsleitung 7 5 71,4% 9 3 33,3%
Amtsleitung 39 15 38,5% 41 17 41,5% 50,0%
stellvertretende
Amtsleitung 33 10 30,3% 35 15 42,9% 50,0%
Leitung
Punktdienststelle
18 5 27,8% 13 5 38,5% 50,0%
Stellvertretende
Leitung
Punktdienststelle
14 11 78,6% 15 11 73,3% 62,0%
Leitung eigenbe-
triebs
ähnliche
Einrichtungen **
5 1 20,0% 6 1 16,7% 50,0%
Stellvertretende Lei-
tung eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung
1 1 100,0% 1 1 100,0% 62,0%
Leitung
Stabsstelle**
37 19 51,4% 48 17 35,4% 50,0%
Stellvertretende
Leitung
Stabsstelle
2 1 50,0% 7 3 42,9% 50,0%
Abteilungs-
leitung 117 49 41,9% 133 65 48,9% 50,0%
Referent*in 34 17 50,0% 33 18 54,6% 50,0%
Sachgebiets-
leitung
480 215 44,8% 563 271 48,1% 50,0%
Sachgruppen-
leitung
519 254 48,9% 663 365 55,1% 50,0%
Summe
1306 603 46,2% 1567 792 50,5% 50,0%
*auf der Basis aller Mitarbeitenden.
**siehe nachfolgenden Hinweis
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
14
Aufgrund spezifischer Organisationsstrukturen, wie zum Beispiel bei einigen Stabs-
stellen, gibt es in manchen Bereichen keine extra gekennzeichnete Vertretungsstelle.
Ferner sind zum Zeitpunkt der Datenerhebung manche Stellen nicht besetzt oder
Funktionsänderungen (noch) nicht erfasst, sodass es zu einer größeren Differenz
zwischen der Anzahl der Leitungsstellen und der Anzahl der stellvertretenden Lei-
tungsstellen kommt.
4.6 Teilzeitquote Frauen und Männer
Mit der Zielsetzung des Gleichstellungsplans, eine “40 % - Teilzeitquote für Frauen“
zu erreichen, war die Absicht verbunden, den Anteil von Frauen in Teilzeit insgesamt
zu verringern. Die Ausnahmen hierzu stellen die Frauenquoten „Teilzeit“ in den Füh-
rungspositionen wie auch in der höheren Laufbahngruppe dar. Hier sollte sich der
Anteil jeweils erhöhen, siehe Seite 18 des Gleichstellungsplans.
Ebenfalls sollte der Anteil der Männer, die in Teilzeit arbeiten, erhöht werden. Von
insg. 8.237 Männern arbeiten 1.200 in Teilzeit. Damit steigt die Teilzeitquote der
Männer auf nahezu 15 % und hat sich gegenüber dem Ausgangswert von 9 % deut-
lich erhöht. Die Teilzeitquote der Frauen insgesamt beträgt aktuell jedoch etwas
mehr als 44 % und liegt über dem damaligen Ausgangswert von 43 %. Der Frauen-
anteil in Teilzeit für die höhere Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt hat sich hingegen
deutlich erhöht, siehe auch die Tabelle „Laufbahnen und Arbeitszeit“ unter Punkt 4.7.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
15
Teilzeitquote Frauen*
Ist 31.12.2017 Ist 31.12.2021 Ziel
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen in
Teilzeit
Anteil
Frauen in
Teilzeit
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen in
Teilzeit
Anteil
Frauen in
Teilzeit
Anteil
Frauen in
Teilzeit
11495 4976 43,30% 13386 5943 44,40% 40%
*auf Basis aller weiblichen städtischen Mitarbeitenden
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
16
4.7 Laufbahnen und Arbeitszeit*
Ist 31.12.2017
Ist 31.12.2021
Ziel **
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen in
Teilzeit
Laufbahn-
gruppe 1, 1.
Einstiegsamt
1525 920 60,3%
Laufbahn-
gruppe 1, 2.
Einstiegsamt
6170 2538 41,1% 8290 3943 47,6%
Laufbahn-
gruppe 2, 1.
Einstiegsamt
3256 1321 40,6% 4328 1655 38,2%
Laufbahn-
gruppe 2, 2.
Einstiegsamt
544 197 36,2% 768 345 44,9% 40%
*auf Basis aller weiblichen städtischen Mitarbeitenden
**Der Gleichstellungsplan 2019 – 2023 gibt hier ausschließlich eine Zielvorgabe für
die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt vor, siehe Seite 18 des Gleichstellungsplans.
4.8 Führung in Teilzeit (ohne Kita-Bereich)
Obwohl sich die Quote der führenden Frauen in Teilzeit auf einigen Führungsebenen
erhöht hat, beträgt die Gesamtquote – ohne den Kita-Bereich – lediglich 24,8 %. Da-
mit wird der Zielwert von 30 % noch nicht erreicht. Allerdings ist zu berücksichtigen,
dass sich in der Führungsebene der Sachgruppenleitungen, in der die Teilzeitquote
von 28,4 % auf 22,7 % deutlich zurückgegangen ist, die Anzahl der weiblich besetz-
ten Stellen gleichzeitig um 110 auf 365 Stellen erhöht hat.
Ferner hat sich die Gesamtanzahl von Frauen in Führungspositionen im Vergleichs-
zeitraum um mehr als 31 % (= 189 Führungsfrauen) auf 792 erhöht. Insgesamt üben
196 Frauen (24,8 %) ihre Führungsposition in Teilzeit aus. Bei den Männern sind es
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
17
60 Führungskräfte (7,7 %). Zählt man den Kita-Bereich hinzu, arbeiten 220 Füh-
rungsfrauen in Teilzeit. Das sind 22,4 % gegenüber 22,2 % in 2017. Bei den Män-
nern sind es 61 Personen = 7,7 %.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
18
Führung in Teilzeit*
Ist 31.12.2017
Ist 31.12.2021
Ziel
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Dezernatsleitung 5 0 0,0% 3 0 0,0%
Amtsleitung 15 1 6,7% 17 1 5,9%
stellvertretende
Amtsleitung 10 2 20,0% 15 5 33,3%
Leitung
Punktdienststelle
5 0 0,0% 5 0 0,0%
Stellvertretende
Leitung
Punktdienststelle
11 3 27,3% 11 5 45,5%
Leitung eigenbe-
triebsähnliche Ein-
richtungen
1 0 0,0% 1 0 0,0%
Stellvertretende Lei-
tung
eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung
1 0 0,0% 1 0 0,0%
Leitung
Stabsstelle**
19 2 10,5% 17 7 41,2%
Stellvertretende Lei-
tung Stabsstelle
1 1 100,0% 3 0 0,0%
Abteilungs-
leitung 49 9 18,4% 65 15 23,1%
Referent*in 17 3 17,7% 18 2 11,1%
Sachgebiets-
leitung
215 63 29,3% 271 78 28,8%
Sachgruppen-
leitung
254 72 28,4% 365 83 22,7%
Summe
603 156 25,9% 792 196 24,8% 30,0%
*auf der Basis aller weiblichen Mitarbeitenden ohne den Kita-Bereich
**Zu den vergleichsweise starken Unterschieden zwischen der Anzahl der Leitungsstellen
und der stellvertretenden Leitungsstellen, siehe den Hinweis unter Punkt 4.5 – Führungs-
ebenen.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
19
4.9 Fazit
Der Vergleich der Strukturdaten zeigt, dass sich die Chancengleichheit von Frauen
und Männern in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Teilzeit wird nun auch für
Männer denkbar und sie engagieren sich für die Gleichstellung beispielsweise durch
das neu entstandene Väternetzwerk. Frauen sind vermehrt in männlich geprägten
Berufen tätig und sie arbeiten häufiger in höheren Führungspositionen.
Frauen und Männer können örtlich und zeitlich flexibel arbeiten. Das höher gewor-
dene Selbstverständnis bei Männern für Arbeitsmodelle in Teilzeit ermöglicht eine
gerechtere Aufteilung von Care- und Erwerbstätigkeit in Familien. Flankiert wird
diese Chance von dem Portfolio an städtischen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder.
Ein besonderes Instrument für die Verbesserung von Beruf und Familie stellt das
Bündnis BerufLeben dar, eine Kooperation zwischen dem Personal- und Verwal-
tungsmanagement und dem Amt für Gleichstellung. Gemeinsam halten wir fest:
Die Maßnahmen und Projekte der Gleichstellungsarbeit in Köln erreichen ihre Ziele.
Die Stadt Köln als Arbeitgeberin fördert die Chancengleichheit und unterstützt durch
die Verfolgung der Ziele aus dem Gleichstellungsplan auch weiterhin eine bessere
Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
20
5. Maßnahmen-Ampel mit Erläuterungen
Hinweis zur Maßnahmen-Ampel
Im Folgenden wird der Sachstand zur Umsetzung der 34 Projekte und Maßnahmen
des Gleichstellungsplans tabellarisch aufgeführt. Die Sachstände entsprechen grund-
sätzlich dem Stand 31.10.2022. Auf Abweichungen wird gesondert hingewiesen.
Neben der Kurzbeschreibung des Angebots enthält die Übersicht eine ausführliche
Darstellung zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen und Projekte. Zur Kenn-
zeichnung des Status wird auf das bewährte Ampelsystem zurückgegriffen. Verein-
zelte Angebote haben sich nach Auffassung der Verwaltung als nicht zielführend her-
ausgestellt. Sie werden mit entsprechender Begründung in veränderter Form weiter-
betrieben und mit dem Status blau gekennzeichnet.
Projekte und Maßnahmen, die den Aufgabenbereich der strategischen Partnerschaft
BerufLeben und die Zielvereinbarung berufundfamilie (ZV buf) betreffen, sind ent-
sprechend kenntlich gemacht.
Status
Bedeutung
grün
Projekt / Maßnahme befindet sich innerhalb des
vorgesehenen Zeitplans
gelb Projekt/ Maßnahme wird mit Verzögerung umgesetzt;
Nachsteuern erforderlich
rot Projekt / Maßnahme wird nicht umgesetzt oder Umsetzung
stößt auf Schwierigkeiten; Nachsteuern erforderlich
blau Projekt/ Maßnahme wird in abgewandelter Form
umgesetzt; Nachsteuern erforderlich
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
21
5.1 Maßnahmen-Ampel – im Überblick
Nr. Projekt / Maßnahme
Zieljahr
4.1 TOTAL E -QUALITY – Award
4.1.1 Beantragung der Neuerteilung des Awards 2019
4.2 Quotensteigerung / Abbau von Unterrepräsentanz
4.2.1 Ausbau von Führen in Teilzeit (Fit) / Teilzeitkarrieren
(Bündnis BerufLeben)
4.2.1.1 Geschlechterunabhängige Schulungen: FIT 2019
4.2.1.2 Mentoring für Frauen und Männern in Teilzeit 2019
4.2.1.3 Erarbeitung von Maßnahmen zu einem innovativen
Teilzeitkonzept
2020, ZV buf 2022
4.2.2 Vorbereitungen auf Bewerbung und Veränderung
4.2.2.1 Coaching / Prozessbegleitung 2019
4.2.2.2 Geschlechterspezifische Bewerberschulung 2020
4.3 Beförderungsstellen
4.3.1 Gezielte Zulassung von mehr Frauen oder Männern 2019
4.3.2 Ausschreibung von Beförderungsstellen 2019
4.3.3 Orientierungscenter als flankierende Maßnahme 2021
4.3.4 Coaching als flankierende Maßnahme 2021
4.4 Flexibilisierung von Arbeit (Bündnis BerufLeben)
4.4.1 Ausweitung Homeoffice / mobiles Arbeiten 2019, ZV buf 2022
4.4.2 Möglichkeit, situationsabhängig kurzfristig die Arbeits-
zeit zu ändern
2020, ZV buf 2021
4.4.3 Mikrobeschäftigung bei persönlicher Bedarfslage
(< 10 Std. in der Woche)
2021, ZV buf 2022
4.4.4 Entwicklung von Langzeitarbeitskonten 2021, ZV buf 2023
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
22
Nr. Projekt / Maßnahme
Zieljahr
4.5 Ausbau von Kinderbetreuung (Bündnis BerufLeben)
4.5.1 Kitaplätze (vom Säugling bis zur Einschulung) im GSP nicht festgelegt,
ZV buf 2021
4.5.2 Tages - und Großtagespflege im GSP nicht festgelegt,
ZV buf 2021
4.5.3 Familienservice im GSP nicht festgelegt,
ZV buf 2021
4.5.4 Eltern - Kind- Büros im GSP nicht festgelegt,
ZV buf 2021
4.6 Wiedereinstieg und Bindung (Bündnis BerufLeben)
4.6.1 Pilot “Am Ball bleiben“
2020
4.6.2 Virtuelle Schulungsmodule zur Vorbereitung auf den
Wiedereinstieg
2020
4.6.3 Umfangreiches Personalentwicklungsangebot 2020
4.6.4 Hospitation / Praktika in Fachbereichen 2020
4.6.5 Videokonferenz bei Heimarbeit 2021
4.6.6 Intranet -Zugang während Elternzeit/ Beurlaubung 2021
4.6.7 Mikrobeschäftigung 2021, ZV buf 2022
4.7 Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit
4.7.1 Beratungsangebote zu Unterhaltszahlungen und
Steuerklassenwahl
2020
4.7.2 Lebenslanges Lernen: Frühzeitige Schulungen in
Richtung Verwaltung
2020
4.7.3 Angebot der Prüfungsvorbereitung für den Aufstieg 2019
4.7.4 Qualifizierungsangebot an untere Einkommens -
gruppen
2020
4.7.5 Qualifizierungsangebot an leistungsgewandelte
Beschäftigte 2020
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
23
Nr. Projekt / Maßnahme
Zieljahr
4.8 Netzwerke (Bündnis BerufLeben)
4.8.1 Jährliches Treffen weiblicher Führungskräfte mit der
Oberbürgermeisterin
2019
4.8.2 Frauennetzwerke 2019
4.8.3 Väternetzwerke 2019, ZV buf 2022
4.8.4 Kollegiales Mentoring / Cross -Mentoring 2020
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
24
5.2 Maßnahmen-Ampel mit aktuellen Sachständen
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
4.1 TOTAL E -QUALITY – Award
4.1.1 Beantragung der Neuertei-
lung des Awards.
Zieljahr 2019
Erneute Auszeichnung im November 2019.
Erneute Auszeichnung im Oktober 2022.
4.2 Quotensteigerung / Abbau von Unterrepräsentanz
4.2.1 Ausbau von Führen in Teilzeit (FiT) / Teilzeitkarrieren (Bündnis BerufLeben)
4.2.1.1 Geschlechterunabhängige
Schulungen: FIT
Schulungen zu FiT steigern
den Anteil weiblicher und
männlicher Führungskräfte
und erhöhen die Akzeptanz
der Teilzeit -Führungskräfte.
Zieljahr 2019
Im Rahmen des Gesamtk onzeptes „Führen in Teil-
zeit (Fi T)“ werden Mitarbeite nde für FiT sensibili-
siert.
Die speziellen Herausforderungen für Führungs-
kräfte in Teilzeit werden thematisiert und Lösungs-
ansätze und Handlungsempfehlungen gegeben.
Das Thema wurde seit 2021 in mehreren digitalen
Workshops für Führungskräfte behandelt. Ferner
tauschten sich die Kolleg*innen in 2022 im Füh-
rungskräfte -Innovationsnetzwerk zu FiT aus.
4.2.1.2 Mentoring für Frauen und
Männern in Teilzeit
Erfahrene Führungspersön-
lichkeiten begleiten und bera-
ten Teilzeitkräfte mit Potential
für die Dauer des Mentorings
Mentoring ist eine geförderte
Persönlichkeits -, Führungs-
entwicklung. Die Mentor*in-
nen geben ihr Wissen und
ihre Erfahrungen weiter und
lassen die Mentees an ihren
Strategien teilhaben. Sie wer-
den so in ihrer beruflichen
Entwicklung gestärkt und
profitieren beim Auf -und Aus-
bau ihrer Netzwerke.
Zieljahr 2019
Von Juni 2020 bis Juni 2022 fand das sechste in-
terne Mentoring -Projekt mit großem Erfolg statt.
Die Zielgruppe des Mentorings waren erstmalig
teilzeitbeschäftigte Frauen und Männer der Lauf-
bahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst). Die acht
weiblichen Mentee s nutzten für die Weiterentwick-
lung zahlreiche Tandem -Gespräche, Seminare und
weitere Angebote.
Die hieraus gewonnen en Impulse wurden von den
Mentees erfolgreich zur Karriereentwicklung umge-
setzt. Insgesamt gab es vier Höhergruppierungen,
vier Stellenwechsel und verschiedene Weiterquali-
fizierungen .
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
25
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
4.2.1.3 Erarbeitung von Maßnah-
men zu einem innovativen
Teilzeitkonzept
Weiterentwicklung von FiT
zur Förderung von Teilzeit-
karrieren, egalitären Partner-
schaften und Erhöhung der
Attraktivität der Arbeitgeberin
Stadt Köln.
Zieljahr 2020
ZV buf 2022
Von Dezember 2019 bis Januar 2020 wurden unter
externer Leitung drei Workshops sowohl für Mitar-
beitende von Führungskräften in Teilzeit als auch
für Führungskräfte in Teilzeit und deren Vorge-
setzte durchgeführt:
Das Konzept wurde in Form eines Strategiepapiers
vom Bündnis BerufLeben erstellt. 2021 wurde das
Konzept veröffentlicht und von Workshops flankie-
rend implementiert. 2022 wurde das Konzept im
Rahmen des Führungskräfte -Innovationsnetzwerks
vorgestellt.
4.2.2 Vorbereitungen auf Bewerbung und Veränderung
4.2.2.1 Coaching / Prozessbeglei-
tung
Zur Unterstützung der weibli-
chen und männlichen Be-
schäftigten bei Führen in
Teilzeit werden flankierende
Coachings angeboten.
Zieljahr 2019
Vergleiche auch 4.3.4
Zur Unterstützung auf FiT haben 2019 insgesamt
236 Personen ein Coaching in Anspruch genom-
men, darunter 154 Frauen und 82 Männer.
Corona -bedingt ist die Zah l der Coachings 2020
deutlich zurückgegangen.
Zum Ausbau des internen Coachings wurde in
2020 eine Qualifizierung für interessierte und ge-
eignete Mitarbeitende ausgeschrieben. Die Bewer-
ber*innen mussten hierfür ein mehrstufiges Aus-
wahlverfahren durchlaufen.
Im März 2022 haben 12 Kolleg*innen die „Sys temi-
sche Coaching -Ausbildung“ erfolgreich abge-
schlossen, sodass zurzeit insg. 21 interne Coa-
ches für den Einsatz zur Verfügung stehen. Davon
sind 13 Coaches Frauen und 8 Coaches Männer.
Obwohl sich in 2021 der Coaching -Pool noch im
Erweiterungsprozess befand, haben in 2021 be-
reits 188 Personen (148 weiblich, 40 männlich) ein
Coaching in Anspruch nehmen können.
4.2.2.2 Geschlechterspezifische
Bewerberschulung
Geschlechterspezifische Be-
werbungsschulung zur Vor-
bereitung auf Bewerberrun-
den, aufgrund der unter-
Seit 2019 wird das Seminar "Vorbereitung auf Aus-
wahlverfahren" für Frauen und Männer angeboten.
Im ersten Jahr erfolgte es als Pilot, verbunden mit
der Option, bei Bedarf ein vergleichbares Angebot
ausschließlich für weibliche Beschäftigte zu schaf-
fen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Schulungsforma-
tes ist die Erkenntnis über die eigene Wirkung auf
Andere. Gerade der Austausch untereinander und
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
26
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
schiedlichen Unterstützungs-
bedarfe von Frauen und
Männern.
Zieljahr 2020
gegenseitiges Feedback aus verschiedenen Per-
spektiven bewirk en hierbei eine Stärkung der
Selbstsicherheit. Daher ist sogar eine heterogene
Besetzung der Teilnehmendengruppe vorteilhaft,
um die Rückmeldevielfalt zu erhöhen.
Bedarfsabhängig finden jedes Jahr durchschnittlich
zwei bis drei Seminare statt. Die Anmeldezahlen
belegen, dass das Schulungsangebot überwiegend
Interesse bei weiblichen Beschäftigten weckt. Die
Quote weiblicher Teilnehmerinnen in den Semina-
ren liegt bei 75 %
.
4.3 Beförderungsstellen
4.3.1
Gezielte Zulassung von
mehr Frauen oder Männern
Gem. § 9 Abs atz 1 LGG:
Zur Herstellung der Ge-
schlechterparität sind in un-
terrepräsentierten Bereichen
gezielt mehr Frauen oder
Männer zum Auswahlverfah-
ren zuzulassen und zum Vor-
stellungsgespräch einzula-
den.
Zieljahr 2019
Die gesetzlichen Vorgaben werden beachtet und
die Maßnahme bereits erfolgreich umgesetzt.
Bei externen Verfahren erfolgt dies entweder direkt
durch 111/2
– Bewerbercenter oder im Rahmen
der Fachaufsicht bei der Vorauswahl durch die
Fachdienststellen.
Bei internen Verfahren finden in aller Regel Aus-
wahlrun
den/-gespräche mit allen Bewerbenden
statt. 03 ist bereits bei der Vorauswahl zu beteili-
gen und kann bei Bedarf intervenieren. Weitere
Maßnahmen:
· Mit Verfügung 11/113/3 vom 17.08.2018 wurden
Regelungen zur Ausrichtung auf Beförderungs-
bewerbungen getroffen.
· Im Intranet erhalten die Fachdienststellen Unter-
stützung durch einen ausführlichen Praxisleitfa-
den.
· Für die Fachdienststellen sind Schulungen in
Zusammenarbeit mit 111/1 – Personalentwick-
lung in Konzeptionierung.
4.3.2
Ausschreibung von Beför-
derungsstellen
Gemäß § 8 LGG sind Stellen,
in denen Frauen unterreprä-
sentiert sind, auszuschrei-
ben.
In 2019 und 2020 erfolgten bislang insgesamt 10
Ausschreibungen nur für Beförderungsbewerbun-
gen, überwiegend innerhalb der Laufbahngruppe
2, 2. Einstiegsamt.
Davon wurden 9 Beförderungsstellen unter ande-
rem aus Gründen der Frauenförderung ausge-
schrieben. 5 Mal konnte die entsprechende Stelle
mit einer Frau besetzt werden.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
27
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
Zum Ausgleich von Unterre-
präsentanz von Frauen in
Führungspositionen werden
Stellen mit höherwertigen
Aufgaben nur für Beförde-
rungsbewerber*innen ausge-
schrieben, bzw. werden
gleichwertige Umsetzungsbe-
werber*innen von der Aus-
schreibung ausgeschlossen.
Zieljahr 2019
Auf die unter 4.3.1 bereits geschilderten Ausfüh-
rungen zur Umsetzung wird verwiesen. Zusätzliche
Maßnahmen:
· 11 – Personal- und Verwaltungsmanagement
akzeptiert insbesondere Frauenförderung als
Begründung für eine Ausschreibung als Beför-
derungsstelle
· 03 – Amt für die Gleichstellung von Frauen und
Männern wird bei der Mitzeichnung des Aus-
schreibungstextes einbezogen
· Stärkere Bewerbung des Themas in Beratungs-
gesprächen mit den Fachdienststellen
Die beschriebenen Maßnahmen werden weiterhin
angewandt und haben sich bewährt. Die Anwen-
dung der Vorschrift ist den Beteiligten bekannt, und
- das im Sinne der Frauenförderung erfolgreiche
Verfahren - hat sich etabliert.
4.3.3
Orientierungscenter als
flankierende Maßnahme
Auf freiwilliger Basis werden
persönliche Kompetenzpro-
file erstellt, um den Mitarbei-
tenden gezielte Entwick-
lungstipps und -maßnahmen
anbieten zu können
Zieljahr 2021
Die Durchführung von regelmäßigen Orientie-
rungscentern ist als ein zentrales Karriereinstru-
ment für potentielle Führungskräfte geplant, die
durch eine persönliche Standortbestimmung pro-
fessionell in ihrer Weiterentwicklung unterstützt
und gefördert werden.
Die Anforderungen an die künftigen Führungs-
kräfte basieren auf dem KölnerKompetenzModell.
Es handelt sich um ein geschlechterübergreifendes
Angebot, welches u.a. auch weibliche Bewerberin-
nen für Beförderungsstellen inkludiert. Zielgruppe
der Orientierungscenter sollen zunächst alle Be-
rufsgruppen und Jobfamilien des ehemaligen ge-
hobenen Dienstes sein, da hier die meisten Füh-
rungskarrieren beginnen. Anschließend soll das
Angebot auch auf den ehemaligen mittleren Dienst
erweitert werden.
Die Vorbereitung der Orientierungscenter musste
kapazitätsbedingt verschoben werden. Die Durch-
führung von Orientierungscentern ist weiterhin ge-
plant
sobald prioritäre Projekte beendet sind und
entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen,
werden die Planungen wieder aufgenommen.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
28
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
4.3.4 Coaching als flankierende
Maßnahme
Im Hinblick auf eine ange-
strebte Veränderung / Beför-
derung wird ein Coaching an-
geboten, dass die Teilneh-
menden in Ihrer Entwicklung
st ärkt
Zieljahr 2021
An einem Coaching als flankierende Maßnahme
für eine angestrebte berufliche Veränderung haben
2019 insgesamt 126 Mitarbeite nde teilgenommen.
Im Jahr 2020 ging Corona -bedingt die Anzahl der
Coachings ein Stück weit zurück.
In 2021 haben 96 Mitarbeitende und 92 Führungs-
kräfte ein Coaching in Anspruch genommen. Da-
von gehörten 51 Personen der Laufbahngruppe 1
an, 10 1 Personen der Laufbahngruppe 2, 1. Ein-
stiegsamt und 36 Personen der Laufbahngruppe 2,
2. Einstiegsamt. Bei 40 Coachings ging es um das
Thema Veränderung/Aufstieg/Assessment -Center.
Von den insg. 188 Coachees waren 140 Frauen
und 48 Männer.
Vergleiche auch 4.2.2.1
4.4 Flexibilisierung von Arbeit (Bündnis BerufLeben)
4.4.1 Ausweitung Homeoffice /
mobiles Arbeiten
Verstärkung positive r Effekte
des mobilen Arbeitens auf
die Belange der Gleichstel-
lung, insbesondere
· die Attraktivitätssteigerung
der Arbeitgeberin Stadt
Köln
· die Unterstützung der Exis-
tenzsicherung durch das
Angebot anstelle von Beur-
laubung oder verringerter
Teilzeitbeschäftigung
· die gesteigerte Motivation
der Mitarbeitenden, höhere
Positionen anzustreben,
wenn auch hier Home-
office/mobiles Arbeiten an-
geboten wird
· Förderung der Wissensbe-
wahrung und Bindung
Zieljahr 2019
ZV buf 2022
Die Akzeptanz der Führungskräfte von mobilem
Arbeiten hat in den letzten Jahren deutlich zuge-
nommen. Der Abbau möglicher Hemmschwellen in
Bezug auf Homeoffice und mobiles Arbeiten ist Be-
standteil der Schulungen für neue Führungskräfte
und der Fortbildung „Führung 4.0 “.
Aktuell werden die bestehenden Dienstvereinba-
rungen und -anweisungen sowie Richtlinien har-
monisiert und ggf. in einem Regelwerk zusammen-
gefasst, um die Vorteile der neuen Informations-
und Kommunikationstechnologien besser berück-
sichtigen zu können und die mit dem mobilen Ar-
beiten verbundenen Ziele weiter zu verstärken.
Die Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten wird als
eigenständiges Regelwerk aktualisiert. Sie befindet
sich im Abstimmungsprozess. Die Dienstvereinba-
rung verfolgt die weitere Stärkung der mit dem Mo-
bilen Arbeiten verbundenen Ziele. Im Vorfeld wur-
den durch den „Steuerungskreis Neues Arbeiten“,
unter Einbindung einer Vielzahl an Stakeholdern,
Regelungsbedarfe zusammengetragen.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
29
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
4.4.2 Möglichkeit, situationsab-
hängig kurzfristig die Ar-
beitszeit zu ändern
Bei kurzfristiger Änderung
des Betreuungsbedarfs der
Kinder oder zur Pflege von
Angehörigen kann sowohl
eine Reduzierung als auch
eine Erhöhung der Arbeits-
zeit erforderlich werden. Hier-
für sind Konzepte zu entwi-
ckeln, die es den Mitarbeiten-
den ermöglichen, ihre verein-
barte wöchentliche Arbeits-
zeit kurzfristig anzupassen.
Zieljahr 2020
ZV buf 2021
Aktuell befindet sich die n eue DV Flexi bilisierung
der Arbeitszeit im Abstimmungsprozess.
Die darin enthaltenen Rahmenbedingungen neh-
men
Einfluss auf die Ausgestaltung bzw. die Aus-
gestaltungsmöglichkeiten der Maßnahme. Daher
bleibt die Fertigstellung abzuwarten, um ggf. noch
darüber hinausgehenden
Handlungsbedarf zu di-
agnostizieren.
Unabhängig hiervon können die Mitarbeitenden
bei kurzfr is tigen Änderung der wöchentlichen Ar-
beitszeit nach wie vor einen Antrag auf Teilzeit o-
der Aufstockung der Teilzeit stellen. Ferner gibt es
Sonderurlaub wegen Erkrankung von Angehörigen
sowie die Möglichkeit, Pflegezeit in Anspruch zu
nehmen . Die Personaldienststellen können bei Be-
ratungsbedarf angesprochen werden.
4.4.3 Mikrobeschäftigung bei
persönlicher Bedarfslage
(< 10 Std. in der Woche)
Als Alternative zur Beschäfti-
gungsunterbrechung, insbe-
sondere aus familiären Grün-
den, sollen Möglichkeiten
und Rahmenbedingungen für
eine Mikrobeschäftigung defi-
niert und geschaffen werden.
Zieljahr 2021
ZV buf 2022
Die Umsetzung der Maßnahme ist insoweit erfolgt,
als dass die Dienststellen bereits geringfügig (auch
mit Mikroanteilen) beschäftigen können, sofern der
organisatorische Bedarf gegeben ist. Dieser wird
grundsätzlich als gegeben angesehen, wenn Stel-
lenanteile vorhanden sind, die besetzt werden sol-
len. Als Beispiel ist zu nennen, dass eine Vollzeit-
stelle mit 39 Stunden mit einer Teilzeitkraft über 30
Std./Woche planmäßig besetzt ist. Dann können die
„freien“ 9 Wochenstunden von der Dienststelle im
Rahmen einer Mikrobeschäftigung umgesetzt wer-
den.
Mitarbeitende, die sich für eine Mikrobeschäftigung
interessieren, können sich bei den zuständigen Per-
sonaldienststellen beraten lassen.
Ebenfalls eine Maßnahme zum Wiedereinstieg und
zur Bindung der Mitarbeitenden , siehe 4.6.7.
4.4.4 Entwicklung von Langzeit-
arbeitskonten
Aufbau von Zeitguthaben der
Mitarbeitenden zur flexiblen
Arbeitszeitgestaltung bei
gleichbleibenden Einkom-
mensverhältnissen.
Tarifbeschäftigten ermöglicht § 10 Abs. 6 TVöD die
Einrichtung eines Langzeitkontos.
Mit dem Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des
öffentlichen Dienstes in Nordrhein
-Westfalen vom
13.04.2022 wurde § 14 a Arbeitszeitverordnung
(AZVO NRW) ergänzt. Dadurch wird die Einfüh-
rung eines Langzeitkontos auch für Beamt*innen
ermöglicht.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
30
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
Zieljahr 2021
ZV buf 202 3
Die Einrichtung von Langzeitkonten fü r alle Mitar-
beitenden der Stadt Köln wird in der neuen
Dienstvereinbarung (DV) zur Flexibilisierung der
Arbeitszeit geregelt. Diese DV befindet sich derzeit
im Abstimmungsprozess .
4.5 Ausbau von Kinderbetreuung (Bündnis BerufLeben)
4.5.1 Kitaplätze (vom Säugling
bis zur Einschulung)
Zur besseren Vereinbarkeit
von Familie und Beruf wer-
den in Kindertagesstätten
Betreuungsplätze für die U6
Kinder der städtischen Be-
schäftigten bereitgestellt.
Als Maßnahme zur Steige-
rung der Arbeitgeberattrakti-
vität sind
Kita-Betreuungsan-
gebote im Sinne eines An-
reizsystems zur Gewinnung
zusätzlichen Personals von
zunehmender Bedeutung.
Zieljahr laut
GSP nicht fest-
gelegt
ZV buf 2021
Im Februar 2022 wurde die erste städtische Kita in
Kalk eröffnet. Hier stehen 20 Betreuungsplätze zur
Verfügung.
Ein sukzessiver Ausbau ist bei Bedarf vorgesehen.
Das Anmeldeverfahren wird leicht zugänglich und
unbürokratisch über die formlose Anmeldung im
Familienbüro oder über Little Bird angeboten.
4.5.2 Tages - und Großtages-
pflege
Schaffung von U3 Plätzen im
Rahmen von Kindertages-
pflege durch die Gründung
einer Großtagespflege, aus-
schließlich für Kinder städti-
scher Bediensteter.
Zieljahr laut GSP nicht fest-
gelegt.
ZV buf 2021
Im Juli 2021 eröffnete die erste betriebliche Groß-
tagespflege, die "Kölner Stadtspatzen", am Alter
Markt für Kinder zwischen 1 - 3 Jahren. Seit Früh-
jahr 2022 hat zudem die Großtagespflege in Deutz
unweit des Stadthauses geöffnet. Es stehen insge-
samt 18 Plätze zur Verfügung.
Eine sukzessive Erweiterung an anderen Standor-
ten ist vorgesehen.
Das Anmeldeverfahren wird leicht zugänglich und
unbürokratisch über die formlose Anmeldung im
Familienbüro oder über Little Bird angebo ten.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
31
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
4.5.3 Familienservice
Die Mitarbeitenden erhalten
in allen familiären Fragen Un-
terstützung
, zum Beispiel bei
Fragen zur Kinderbetreuung
oder
zum Thema Pflege von
Familienangehörigen.
Zieljahr laut GSP nicht fest-
gelegt
ZV buf 2021
Durch den Einkauf eines Familienservices können
Mitarbeitende in der Betreuung der Kinder in Notsi-
tuationen und zu Fragen in der Pflege von Angehö-
rigen unterstützt werden.
Aus Kapazitätsgründen und aufgrund der Komple-
xität der Aufgabe steht die Umsetzung des Ein-
kaufs aktuel
l noch aus.
4.5.4 Eltern - Kind- Büros
Die Zahl von kindergerechten
Büros für die Mitnahme von
Kindern soll im Rahmen des
Ausbaus der Kinderbetreu-
ung erhöht werden.
Zieljahr laut GSP nicht fest-
gelegt
ZV buf 2021
Die Maßnahme wird bei allen Planungen für Neu-
anmietungen berücksichtigt. So konnte zuletzt bei
einer Neuanmietung für 32 – Amt für Öffentliche
Ord nung ein Eltern-Kind-Zimmer realisiert werden.
In Bestandsgebäuden ist die Umsetzung der Maß-
nahme aufgrund starker Raumnot weiterhin
schwierig. Eine positive Einflussnahme auf das
Projektziel wird mit den aktuell bestehenden Über-
legungen und Pilotprojekten im Rahmen des
„neuen Arbeitens“ verbunden.
Nac h wie vor besteht die Möglichkeit den durch
das Bündnis BerufLeben in 2020 konzipierten
Spielekoffer über cMarket zu bestellen. Hiermit
kann ein Kind bis zum Grundschulalter im akuten
Betreuungsnotfall im eigenen Büro für eine Weile
beschäftigt werden. Ein e Übersicht des Inhalts so-
wie entsprechende Vorlagen mit allgemeinen Infor-
mationen zum Inhalt und zur Nutzung des Koffers
sind vorhanden.
4.6 Wiedereinstieg und Bindung
4.6.1 Pilot “Am Ball bleiben“
Die Bindung zeitlich begrenzt
abwesender Mitarbeitenden
zur und die Identifikation die-
ser mit der Stadt Köln wird
erhalten und gestärkt. Der
Wiedereinstieg in die berufli-
che Tätigkeit wird erleichtert.
Das Fortbildungsprogramm hat sich in 2021 und
2022 deutlich ausgeweitet und bietet nunmehr ver-
stärkt zeitlich kompatible Angebote an.
Im Zuge der Weiterentwicklung des Programms für
das Jahr 2022 werden von insgesamt 17 neuen
Seminarangeboten 8 ebenfalls in teilzeitfreundli-
chen Formaten angeboten. Darüber hinaus gibt es
unterjährig zahlreiche mehrstündige oder halbtä-
gige Wissens - und Impulsformate z.B. auch von
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
32
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
Das bisherige Informations-
angebot in Seminarform soll
daher modernisiert werden.
Zieljahr 2020
der Verwaltungsreform, des betrieblichen Gesund-
heitsmanagements, des Rechtsamtes und des Am-
tes für Gleichstellung von Frauen und Männern.
Zeitlich begrenzt abwesende Mitarbeiter*innen
können auch während ihrer dienstfreien Phase an
den Fortbildungsangeboten teilnehmen. Auf diese
Möglichkeit wird in den Bescheiden hingewiesen.
4.6.2 Virtuelle Schulungsmodule
zur Vorbereitung auf den
Wiedereinstieg
Der IT - Einsatz verbessert
den zeitlich und räumlich un-
abhängigen Zugang zu Qua-
lifizierungsangeboten bei Mi-
nimierung des Teilnahmeauf-
wandes und damit den beruf-
lichen Wiedereinstieg.
Zieljahr 2020
Vergleiche 4.6.1
4.6.3 Umfangreiches Personal-
entwicklungsangebot
Das Angebot ermöglicht es
beurlaubten Mitarbeitenden,
ihre beruflichen Kompeten-
zen auch während ihrer Be-
rufspause aktuell zu halten.
Zieljahr 2020
Beurlaubte Beschäftigte haben Zugang zu allen
Personalentwicklungsangeboten. 111/1 - Personal-
entwicklung hat das Fortbildungsprogramm für teil-
zeit freundliche Angebote erweitert, siehe auch
4.6.1
4.6.4 Hospitation / Praktika in
Fachbereichen
Hospitationen und Praktika
während des Beurlaubungs-
ausklangs erleichtern die
Rückkehr, insbesondere weil
Angebote zum Wiederein-
stieg von der früheren Tätig-
keit abweichen können.
Zieljahr 2020
Vergleiche 4.6.3
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
33
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
4.6.5 Videokonferenz bei Heim-
arbeit
Gegenüber Telefonat oder E-
Mail wird die Kommunikation
vielfältiger. Die Vorurteile in
Bezug auf das mobile Arbei-
ten werden geringer, der
Kontakt zur Dienststelle und
den Kolleg *innen wird geför-
dert.
Zieljahr 2021
Die bislang vorherrschende Präsenzkultur wird an-
gepasst, so dass Termine zunehmend auch in örtli-
cher Abwesenheit wahrgenommen werden kön-
nen.
Für die Organisation von städtischen Videokonfe-
renzen wurde zum 01.04.2021 stadtweit das Vide-
okonferenzsystem BigBlueButton (BBB) mit einem
deutlich größere n Funktionsumfang als Circuit frei-
gegeben. Zudem wurde die technische Infrastruk-
tur erweitert , und auch die benutzerbezogene Limi-
tierung entfiel. Zum 31.12.2021 waren bereits ca.
4.000 Kolleg*innen als Organisator*innen regis-
triert. Die Tendenz ist nach wie vor steigend. In
Spitzenzeiten gab es im vergangenen Jahr bis zu
4.900 parallele Verbindungen in unterschiedliche
BBB Konferenzen. Das Videokonferenzsystem Cir-
cuit ist zum 31.08.2022 außer Betrieb gegangen.
Bei Einladungen an städtische Mitarbeiter*innen
zur Teilnahme an externen Videokonferenzen hin-
gegen, gibt es die Möglichkeit , aus dem städti-
schen Netzwerk heraus an geprüften Videokonfe-
renzsystemen, wie z. B. Zoom oder Webex mittels
einer temporären Freischaltung teilzunehmen.
4.6.6 Intranet -Zugang während
Elternzeit/ Beurlaubung
Beschäftigte während einer
beruflichen Auszeit (Eltern-
zeit und Beurlaubung) sollen
sich im Intranet über allge-
meine und fachspezifische
Neuigkeiten sowie Weiterbil-
dungsmöglichkeiten und Stel-
lenangebote informieren kön-
nen.
Zieljahr 2021
Bisher wird das Benutzerkonto beurlaubter oder
sich in Elternzeit befindlichen Mitarbeitenden auto-
matisch deaktiviert. Jedoch gibt es bereits die tech-
nische Möglichkeit zur Umsetzung der Maßnahme
durch die Aktivierung von cPort.
Die Nutzung von cPort ist freiwillig. Die Mitarbei-
tenden in Elternzeit und Beurlaubung werden
vorab informiert und um ihr schriftliches Einver-
ständnis gebeten .
Die Aktivierung von cPort während Elternzeit/Beur-
laubung ist mit technischem Aufwand, Kosten pro
User und rechtlichen Fragen verbunden. Die Ver-
waltung beabsichtigt, dem o. g. Personenkreis die
Teilnahme an cPort zu ermöglichen und hat im
Zieljahr 2021 zunächst die konzeptionellen Vor-
überlegungen getätigt. Aktuell wird die Umsetzung
der Maßnahme vorbereitet.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
34
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
4.6.7 Mikrobeschäftigung
Als Maßnahme zur Beset-
zung freier Stellenanteile zur
Arbeitsentlastung. Die Be-
troffenen profitieren von ei-
nem weiterhin erzielten Ein-
kommen, Wissenserhalt und
entfallenden Einarbeitungs-
aufwand, z. B. bei Rückkehr
aus längerer Beurlaubung
Zieljahr 2021
ZV buf 2022
Die Dienststellen können geringfügig (auch mit
Mikroanteilen) beschäftigen, sofern der organisatori-
sche Bedarf gegeben ist. Dieser wird grundsätzlich
als gegeben angesehen, wenn Stellenanteile vor-
handen sind, die besetzt werden sollen, siehe hierzu
auch 4.4.3.
4.7 Finanzielle Sicherheit und Unabhängi gkeit
4.7.1 Beratungsangebote zu Un-
terhaltszahlungen und
Steuerklassenwahl
Unterstützungsangebot bei
Inanspruchnahme zustehen-
der Unterhaltsansprüche und
Sozialleistungen in finanziel-
len Notlagen. Beratungsan-
gebot zu den Auswirkungen
der Steuerklassenwahl
Zieljahr 2020
Das Personal- und Verwaltungsmanagement kann
in begründeten Einzelfällen Gehaltszahlungen mit
unterschiedlichen Steuerklassen simulieren. Damit
können insbesondere die verheirateten Mitarbei-
tenden darin unterstützt werden, die am besten ge-
eignete Steuerklassenkombination zu ermitteln.
Hierbei handelt es sich um ein dauerhaftes Ange-
bot.
Im Rahmen der „ Wissen to go “ Angebote gab es
im September 2021 ein Angebot zu Unterhalt nach
Trennung und Scheidung mit einem Überblick über
die aktuelle Rechtslage: Wie berechnet sich der
Unterhalt nach einer Trennung? Wer hat Anspruch
auf Unterhalt und wie lange ist dieser geschuldet?
Wie viel steht den Kindern zu ?
4.7.2 Lebenslanges Lernen:
Frühzeitige Schulungen in
Richtung Verwaltung
Angebot von Qualifizierungs-
maßnahmen, um Beschäf-
tigte in unterschiedlichen Be-
reichen in der Verwaltung
einsetzen zu können und
ihnen gleichzeitig neue stadt-
interne Berufsperspektiven
zu eröffnen.
Beschäftigten steht bereits ein breites Schulungs-
angebot zur frühzeitigen Vorbereitung auf die
Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zur Ver-
fügung. Dazu gehören beispielsweise PC - und
Office -Grundschulungen, Trainings zum Schriftver-
kehr in der Verwaltung, der Gestaltung von Zusam-
menarbeit in Projekt
- und Arbeitsgruppen sowie die
Einstiegsqualifizierung für Beschäftigte ohne abge-
schlossene Verwaltungsausbildung.
Darüber hinaus bestehen erste Überlegungen für
ein strukturiertes Schulungsangebot für Beschäf-
tigte, sofern sie tatsächlich von Berufsunfähigkeit
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
35
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
Die Beschäftigten verfügen
über Lernkompetenzen, um
ihr Wissen zu verbes sern.
Zieljahr 2020
in ihrer a ktuellen Tätigkeit bedroht sind; siehe auch
4.7.5.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigten, dass es vor-
rangiges Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit der Beschäf-
tigten in ihren aktuellen Berufen zu sichern, um die
Personalbedarfe in diesen Mangelbereichen (z.B.
Kinderpfleger
*innen, Erzieher*innen, Kräfte des
Ordnungsdienstes sowie des technischen Be-
reichs) decken zu können.
Als modulare Schulungsmaßnahmen kommen in
Betracht :
> Berufliche Orientierung/Potenzialanalyse
> Einführungs- und Vorbereitungskurs Verwal-
tung (Rheinstud)
> Basiskurs (Einsatz in der Verwaltung als Vor-
stufe der Verwaltungslehrgang I, Zertifikats-
kurs)
> Basis und ggfs. Aufbaukurs Verwaltungslehr-
gang I (Rheinstud)
> Flankierende Office-Grundschulungen
> G gfs. Berufssprachkurse (Verwaltung, Sozia-
les, IT)
Geplant ist , die Erfahrungen der Maßnahmen unter
4.7.4 zu nutzen und ergänzend hierzu eine modu-
lare Schulungsmaßnahme anzuschließen.
4.7.3 Angebot der Prüfungsvor-
bereitung für den Aufstieg
Bessere Vorbereitung von
Beschäftigten und Beamtin-
nen und Beamten, die in die
Laufbahngruppe 2, 1.Ein-
stiegsamt wechseln / aufstei-
gen möchten.
Zieljahr 2019
Die Ausbildungsleitung bietet dem o.g. Personen-
kreis einen intensiven Vorbereitungskurs vor dem
eigentlichen Aufstiegsverfahren (sowohl beim Be-
amtenaufstieg als auch beim Verwaltungslehrgang
II) an, der passgenau auf die zu prüfenden Fächer
vorbereitet.
Zude m wurde die 9-Punkte-Regelung auch für die-
sen Bereich außer Kraft gesetzt, so dass die Karri-
eremöglichkeiten hier sowohl durch die gute Vor-
bereitung auf das Auswahlverfahren als auch
durch die Anforderungssenkung auf ein reines Be-
stehen aus Sicht der Bewerbenden exzellent sind.
Im Rahmen von jeweils zwei Auswahlverfahren der
Beamt*innenaufstiege (Quali fizierungs aufstieg und
regulärer Aufstieg) haben insgesamt 29 Frauen
und 13 Männer teilgenommen:
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
36
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
Zum Start des Studienjahres 2022 haben 18 Mitar-
beitende am Auswahlverfahren teilgenommen und
wurden zum Studienbeginn 2022 zugelassen.
Zum Start 2023 haben 11 Mitarbeitende am Aus-
wahlverfahren teilgenommen und 10 sind zum Stu-
dienbeginn 2023 zugelassen worden.
Im Rahmen des Qualifizierungsaufstiegs haben für
Beginn 2022 5 von 5 Personen das Auswahlver-
fahren bestanden. Für den Qualifizierungsaufstieg
mit Beginn in 2023 haben alle 8 Bewerbenden das
Verfahren bestanden.
Das Auswahlverfahren für den VL II 2021, an wel-
chen insgesamt 48 Frauen und 32 Männer teilge-
nommen haben, haben 43 Personen von 49 be-
standen. Im aktuell laufenden Auswahlverfahren
sind 4 Personen von 37 durch die Klausuren gefal-
len. Die Auswahlgespräche sind noch ausstehend.
4.7.4 Qualifizierungsangebot an
untere Einkommensgrup-
pen
Qualifizierungsangebote für
untere Einkommensgruppen
mit dem Ziel, Aufstiegsper-
spektiven und neue Einsatz-
möglichkeiten zu bieten.
Zieljahr 2020
Auswertungen ergeben, dass der Personenkreis
und die Berufsgruppen der unteren Einkommens-
bereiche sehr heterogen sind. In den Einkommens-
gruppen bis E6, befinden sich insbesondere
> Gärtnereibeschäftigte (ca. 400 Personen),
> Kinderpflegende sowie Erzieher*innen (850
Personen)
> Hauswirtschaftsgehilfen (ca. 233 Personen),
> Raumpfleger* innen (ca. 150 Personen) sowie
> Verwaltungsgehilfen und Verwaltungsfachange-
stellte (ca. 450 Personen).
Teilweise bestehen bereits Qualifizierungsange-
bote für diese Personenkreise, wie zum Beispiel
die Weiterbildung von Hauswirtschaftskräften zur
Kinderpfleger*in (Pilot bei 51
– Amt für K inder, Ju-
gend und Familie), Kinderpfleger*innen zu Erzie-
her*innen sowie die Möglichkeit für Erzieher*innen
eines finanzierten Bachelor
-Studiums in Frühkindli-
cher Pädagogik.
Für den Bereich der städtischen Reinigungskräfte
wird möglichst zeitnah eine Info
rmations veranstal-
tung an 2 unterschiedlichen Terminen unter Beteili-
gung des Bewerbercenters angeboten, in der zum
einen mögliche Berufsbilder und Einsatzbereiche
innerhalb der Stadtverwaltung vorgestellt werden
und zum anderen, um bei den Reinigungskräften
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
37
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
ein Interesse für eine Veränderung in höherwertige
Aufgabenfelder zu wecken.
Erste Überlegungen für ein generelles Angebot
umfassen daneben bislang folgende Elemente
> Angebot einer beruflichen Orientierung
> Begleitende Seminare wie "Lernen lernen"
> Sprachkurs
> Berufssprachkurs
> Sonderkurs Rheinstud " Qualifizierung für die
Verwaltung"
> PC-Grundseminare
Die o.g. Qualifizierungsmöglichkeiten im Sozial-
und Erziehungsdienst
(SuE) befinden sich noch in
der Pilotierung und werden evaluiert. Perspekti-
visch wird das Ange
bot ausgeweitet auf we itere
Beschäftigte im SuE. 5111 - Kinderheime hält ein
eigenes Qualifizierungsangebot vor, welches Ende
2022/Anfang 2023 gemeinsam mit 111/10
– Kon-
zeption, Beratung und Projekte evaluiert und aktu-
alisiert wird
.
Für den Bereich der städtischen Reinigungskräfte
waren im November 2021 zwei Informationstage in
Präsenz zu Qualifizierungsmöglichkeiten geplant.
Pandemiebedingt konnten diese Tage nicht durch-
geführt werden. Derzeit befindet sich 1000
– Zent-
rale Dienste im Einführungsprozess der Leitlinien
für Führung und Zusammenarbeit. Für Anfang
2023 ist geplant
, zwei neue Informationstage zu
Qualifizierungsmöglichkeiten zu vereinbaren. Ziel-
termine sind für März 2023 vorgesehen.
4.7.5 Qualifizierungsangebot an
leistungsgewandelte Be-
schäftigte
Beschäftigte n, die unter ge-
sundheitlichen Einschränkun-
gen leiden und von Arbeits-
unfähigkeit bedroht sind,
kann ein anderweitiger Ein-
satz angeboten werden.
Gleichzeitig werden sie durch
präventive Angebote bei ei-
ner beruflichen Neuorientie-
rung unterstützt.
Zieljahr 2020
Das städtische Konzept zum Umgang mit leis-
tungsgeminderten Beschäftigten ist unter Berück-
sichtigung der genannten Personen - und Zielgrup-
pen weiterentwickelt worden.
Das Konzept für leistungsgewandelte Erzieher*in-
nen hat sich bewährt und wird weiter praktiziert.
Schulungskonzepte für Kolleg*innen unterer Ein-
kommensgruppen werden derzeit konzipiert und
auf den Weg gebracht.
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
38
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
4.8 Netzwerke
4.8.1 Jährliches Treffen weibli-
cher Führungskräfte mit
der Oberbürgermeisterin
Die Oberbürgermeisterin trifft
sich mit den weiblichen Füh-
rungskräften zu einem Ar-
beitsaustausch, dessen For-
mat noch auszugestalten ist.
Zieljahr 2019
Am 06.11.2018 hat das letzte Netzwerk -Treffen für
Frauen der Führungsebenen zwei und drei im Rah-
men des Frauenförderplans stattgefunden.
Im Jahr 2019 wurde für diesen Personenkreis das
Format einer Gendergala im Rahmen des Cross-
Mentoring eingesetzt.
Im Jahr 2020 musste das Netzwerk -Treffen
Corona -bedingt entfallen und konnte seitdem nicht
wieder realisiert werden.
Das nächste Netzwerktreffen mit der Oberbürger-
meisterin für weibliche und männliche Führungs-
kräfte ist für 2023 geplant.
4.8.2 Frauennetzwerke
Die bestehenden Netzwerke
für Frauen verschiedener
Laufbahngruppen werden re-
gelmäßig fortgeführt, um ver-
gleichbare berufliche Frage-
stellungen und Erfahrungen
miteinander zu besprechen.
Zieljahr 2019
Frauen müssen sichtbarer werden, um sich Auf-
stiegs - und neue Karrierewege besser erschließen
zu können. Das Amt für Gleichstellung von Frauen
und Männern
führt daher regelmäßige Netzwerk-
Treffen durch, di e dazu geeignet sind, Mitarbeit e-
rinnen für Führungsaufgaben zu motivieren und zu
gewinnen. Die Netzwerk
treffen vermitteln den Teil-
nehmerinnen positive Erfahrungen und bieten
wertvolle Unterstützung.
Für Frauen der L aufbahngruppe 1 wurden fol-
gende Thementage angeboten:
in 2019: „Herausforderungen erkennen und
meistern“
in 2021: „Resilienz“
(das Angebot war ursprüng-
lich für 2020 geplant, konnte dann aber Corona-
bedingt nicht realisiert werden)
für 2022 in Planung: „A
chtsamkeit und Stress-
bewältigung“
Für Frauen der L aufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
fanden verschiedene Netzwerktreffen statt:
22.11.2019: „Königinnen-Charisma “
17.11.2021: „Stimmtraining “
03.06.2022: „Spielregeln der Macht “
Folgende Netzwerktreffen fanden für Frauen der
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt statt:
19.09.2019: „Ja die Weiber sind gefährlich –
Schriftstellerinnen in Köln “ (Führung durch den
Kölner Frauengeschichtsverein)
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
39
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
01.10.2019: „Sagen Sie doch, was SIE wollen.“
16.12.2021: „Wie bringe ich meine persönliche
Marke zum Strahlen und erfolgreich an den
Markt? “
13.05.2022: „Innovation beginnt im Kopf“
4.8.3 Väternetzwerke
Ziel ist es u.a. neben einer
„väterbewussten Personal po-
litik“ für Männer einen Raum
zu bieten, der ihnen kurze In-
formationswege zu Themen
wie „Erziehungswissenschaf-
ten“, „Gesundheit“, „Erzie-
hungsurlaub“ und „Flexible
Arbeitszeiten“ schafft. Väter
sollen in den Kulturwandel
der gleichberechtigten Kin-
dererziehung mitgenommen
und unterstützt werden.
Zieljahr 2019
ZV b uf 2022
Das Väternetzwerk für städtische Mitarbeiter soll
(werdenden) Vätern die Möglichkeit bieten, sich mit
dem veränderten Rollenbild des modernen Vaters
auseinanderzusetzen und sich über die Auswirkun-
gen auf den Berufsalltag auszutauschen.
Im Juni 2021 wurde das Väternetzwerk „stadtväter“
mit einer Kerngruppe gegründet. Ein eigenes Akti-
onszeichen, eine Satzung und ein Leitbild wurden
entwickelt.
Im Sommer 2022 fand die stadtweite Auftaktveran-
staltung für das Netzwerk statt. Daneben sind digi-
tale Format e z. B. zu den Themen „Vater sein“ und
„Familienkommunikation“ angeboten worden.
4.8.4 Kollegiales Mentoring /
Cross -Mentoring
Die Teilnehmerinnen geben
ihrer Karriere eine Aufwärts-
bewegung und neue Impulse,
zeigen Bereitschaft zur Über-
nahme von Verantwortung
und werden in der Entwick-
lung der hierfür erforderlichen
Fähigkeiten gestärkt. Sie er-
weitern ihr Netzwerk und die
Vernetzung von Frauen in
Führungspositionen, wobei
sie von den Erfahrungen und
Kompetenzen aus dem Netz-
werk namhafter Kölner Unter-
nehme n profitieren.
Zieljahr 2020
Das Bündnis „Mit Frauen in Führung“ besteht aus
dem Zusammenschluss von derzeit 14 Unterneh-
men im Kölner Raum. Das Bündnis hat sich zum
Ziel gesetzt, gemeinsam das Thema Frauen in
Führungsaufgaben zu bearbeiten und sich hierbei
zu unterstützen.
Mit einer Auftaktveranstaltung im Oktober 2021
startete das 6. Cross -Mentoring-Projekt im Rah-
men dieses Bündnisses mit zwei städtischen Men-
tees und zwei Mentor*innen. Das Programm ist je-
weils auf 15 Monate angelegt und wird von
FEMALE RESOURCES organisiert und begleitet.
Im Mai 2022 folgte der Startschuss für das
7. Cross -Mentoring-Projekt ebenfalls mit zwei städ-
tischen Mentees und zwei Mentor*innen.
Im November 2022 beginnt das 8. Cross -Mento-
ring -Projekt mit einer Men tee sowie einer Mentorin.
Neben regelmäßigen Tandemgesprächen zwi-
schen der/dem Mentor*in und der Mentee beinhal-
tet das Programm ergänzende Fortbildungen und
Zweiter Controllingbericht Gleichstellungsplan
40
Nr. und
Status
Projekt / Maßnahme und
Zieljahr
Stand der Umsetzung
(31.10.2022, sofern nichts anderes genannt ist)
Workshops, Netzwerktreffen der Mentees und
Mentor*innen sowie Unternehmenspräsentationen.
Im Augus t 2022 startete zudem das erste Inter-
kommunale Cross -Mentoring-Projekt für Frauen
zwischen den Kommunalverwaltungen Köln und
Düsseldorf. Im Fokus steht die Förderung von je-
weils 5 Mentees aus Köln und 5 Mentees aus Düs-
seldorf, die Unterstützung bei der eigenen Persön-
lichkeits - und Karriereentwicklung erhalten. Das
Projekt ist auf 15 Monate angelegt und beinhaltet
neben Tandemgespräch en zwischen Mentee und
Mentor*in verschiedene andere Fortbildungsange-
bote.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3979/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.03.2023
- Erstellt
- 21.11.2022 16:24