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Fortführung des Förderprojekts "Einwanderung gestalten NRW"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0113/2019 vom 08.03.2019

Stand: Am 04.04.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 Vorlagen-Nummer 0113/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortführung des Förderprojekts „Einwanderung gestalten NRW“ Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Fortführung des Förderprojekts „Einwanderung gestalten NRW“ in Köln im Zeitraum 01.04.2019 bis 31.12.2019 gemäß Förderbescheid des Landes NRW vom 01.03.2019. Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2019 die Inanspruchnahme von folgenden vorhandenen Stellen im Stellenplan 2019 für Projektkoordination und -steuerung: 0,5 Stelle in der BGr. A 14 LBesG NRW 1,0 Stelle in der BGr. A 13_21 LBesG NRW 0,5 Stelle in der BGr. A 11 LBesG NRW Das Finanzierungsvolumen für Personal- und anteilige Sachaufwendungen beträgt im Haushaltsjahr 2019 insgesamt 175.971 €. Das Land NRW gewährt eine Förderung von 90% der zuwendungsfähigen Kosten, was einem Betrag von 158.374 € entspricht. Die zweckgebundenen Mehrerträge werden im Rahmen der Bewirtschaf- tung als zusätzliche Aufwandsermächtigung zur Verfügung gestellt. Der verbleibende kommunale Eigenanteil von 10 % beträgt vorbehaltlich der Anerkennung der För- derfähigkeit der jeweiligen Kostenpositionen voraussichtlich rund 17.597 €. Die Deckung des Eigen- anteils erfolgt durch zu erwartende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen. Integrationsrat 12.03.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Jugendhilfeausschuss 19.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 Rat 04.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 175.971 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 158.374 € 90 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Rat hat auf Vorschlag der Verwaltung die Teilnahme am Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ beschlossen (Vorlage 0554/2017). Mit Schreiben von Frau Staatssekretärin Güler vom 9. Oktober 2018 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI NRW) die Möglichkeit eröffnet, eine Fortsetzung des Pro- jektes „Einwanderung gestalten NRW“ zu beantragen. Der Antrag wurde aufgrund der vom MKFFI gesetzten Abgabefrist bereits durch die Verwaltung gestellt. Auf den Vorbehalt des noch einzuholen- den Ratsbeschlusses wurde im Antrag hingewiesen. Im bisherigen Projektverlauf konnten nahezu alle themenbezogenen Unterarbeitsgruppen gestartet und abgeschlossen werden. Viele Ergebnisse und Maßnahmen wurden bereits umgesetzt bzw. an- gestoßen. Die Umsetzung wird sukzessiv verfolgt. Die Fortführung der komplexeren und auf Dauer angelegten Aufgaben sowie die Verstetigung der Strukturen und Netzwerke sind in die Planung zur Einrichtung eines Amtes für Integration und Vielfalt eingeflossen. Folgende Aufgabenstellungen sollen innerhalb der Projektverlängerung bearbeitet werden: A) Einführung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagements Ausdrückliches Ziel des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ ist gemäß Projektaufruf der Aufbau von verbindlichen, rechtskreisübergreifenden Strukturen der Zusammenarbeit in den Kommunen und die Implementierung und Weiterentwicklung von Casemanagement für die Zielgruppe der Neuzuge- wanderten. Die bisherigen Arbeitsergebnisse und Erkenntnisse in Köln unterstützen die Forderung nach einem solchen rechtskreisübergreifenden Casemanagement. Der Prozess zu den Rahmenbedingungen und möglichen Arbeitsprozessen wurde bereits angestoßen und wird derzeit mit den zahlreichen Akteuren 3 innerhalb und außerhalb der Verwaltung diskutiert und entwickelt. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die Konzeption und der Aufbau eines solchen komplexen Systems nicht bis Ende März 2019 geleistet werden kann. Der konkrete Vorschlag für das rechtskreisübergreifende Kölner Casemanagement wird dem Rat nach Erstellung durch die Verwaltung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Zur Fortführung der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Projektverlängerung wird 1,0 Stelle Pro- jektkoordination (2 x 0,5 Stelle) BGr. A 13_21 LBesG NRW (Stellen-IDs: 160/3-50128895, -50144719) benötigt. B) Handlungsempfehlungen Bildung & Arbeit Innerhalb der bisherigen Projektlaufzeit wurden in insgesamt 10 Sitzungen der Unterarbeitsgruppe Bildung & Arbeit Handlungsempfehlungen („Weg in Ausbildung und Arbeit“ - siehe Anlage 6) erarbei- tet und im Juli 2018 durch das Kommunale Bündnis für Arbeit beschlossen. Diesem Bündnis gehören die maßgeblichen Akteure des Kölner Arbeitsmarktes an (Industrie- und Handelskammer, Hand- werkskammer, Agentur für Arbeit, Jobcenter etc.). Ziel der Handlungsempfehlungen ist es, mit den Akteuren Potentiale und Bedarfe zu erkennen, um zielgerichtete Maßnahmen zur Integration in Arbeit von geflüchteten Menschen zu entwickeln. Dies kann nur in enger Kooperation mit den Akteuren er- folgreich durchgeführt werden. Die Gespräche zur Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlun- gen wurden bereits gestartet und werden sukzessive fortgesetzt. Zur Fortführung der Aufgabe innerhalb der Projektverlängerung wird eine 0,5 Stelle Projektkoordinati- on BGr. A 14 LBesG NRW (Stellen ID: 0,5 16/031-50128985) benötigt. C) Kennzahlen Einwanderung gestalten NRW / Integrationsmonitoring Durch die wissenschaftliche Projektbegleitung soll bis zum 31.12.2019 ein Kennzahlensystem „Ein- wanderung gestalten NRW“ aufgebaut werden. Köln soll aktiv in den Entwicklungsprozess eingebun- den werden. Im neu eingerichteten Amt für Integration und Vielfalt werden die Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ fortgeführt. Für das zu Steuerungszwecken erforderliche Thema Integrationsmonitoring wurde 1,0 Stelle BesGr. A 11 LBesG NRW (Stellen-ID: 160/2- 30013272) eingerichtet. Aufgabenbestandteil ist unter anderem die Konzeptionierung eines Integrati- onsmonitorings incl. Festlegung steuerungsrelevanter Kennzahlen. Gemeinsam mit der wissenschaftlichen Projekt-Begleitung kann somit ein Kennzahlsystems „Einwan- derung gestalten NRW“ aufgebaut werden. Hierfür wird die Hälfte der oben genannten Stellenkapazität bis Ende 2019 in Anspruch genommen. Mit den dargestellten Stellenanteilen bewegt sich Köln im Rahmen der bisherigen Förderung. Die Bewertung der Stellen liegt unterhalb der ursprünglichen Beantragung. Die bisherige Projektorganisation wird in das neue Amt für Integration und Vielfalt überführt und damit verstetigt. 4 Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 2019 Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und allg. Umlagen voraussichtlich bewilligte Förderung 158.374 € Gesamtertrag für die Stadt Köln 158.374 € Teilplanzeile 11 - Personalaufwendun- gen Personalkosten 0,5 Stelle A14 LBesG NRW 42.750 € Personalkosten 1 Stelle A 13 gD LBesG NRW 79.500 € Personalkosten 0,5 A 11 LBesG NRW 32.288 € Summe Personalkosten 154.538 € Teilplanzeile 16 sonst. ordentliche Aufwendungen Summe sonst. Aufwendungen 21.433 € Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 175.971 € Eigenanteil 17.597 € Gez. Reker
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 ___________________________ Vorlagen-Nummer 0113/2019 Stand: 22.07.2022 Sachstandsbericht Fortführung des Förderprojekts "Einwanderung gestalten NRW" Status in Bearbeitung erledigt Beschluss: Der Rat beschließt die Fortführung des Förderprojekts „Einwanderung gestalten NRW“ in Köln im Zeitraum 01.04.2019 bis 31.12.2019 gemäß Förderbescheid des Landes NRW vom 01.03.2019. Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2019 die Inanspruchnahme von folgenden vorhandenen Stellen im Stellenplan 2019 für Projektkoordination und -steuerung: 0,5 Stelle in der BGr. A 14 LBesG NRW 1,0 Stelle in der BGr. A 13_21 LBesG NRW 0,5 Stelle in der BGr. A 11 LBesG NRW Das Finanzierungsvolumen für Personal- und anteilige Sachaufwendungen beträgt im Haushaltsjahr 2019 insgesamt 175.971 €. Das Land NRW gewährt eine Förderung von 90% der zuwendungsfähigen Kosten, was einem Betrag von 158.374 € entspricht. Die zweckgebundenen Mehrerträge werden im Rahmen der Bewirtschaf- tung als zusätzliche Aufwandsermächtigung zur Verfügung gestellt. Der verbleibende kommunale Eigenanteil von 10 % beträgt vorbehaltlich der Anerkennung der För- derfähigkeit der jeweiligen Kostenpositionen voraussichtlich rund 17.597 €. Die Deckung des Eigen- anteils erfolgt durch zu erwartende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen. Aktueller Bearbeitungsstand: Das Projekt endete zum 31.12.2019. Hinsichtlich der Darstellung der Projektergebnisse wird auf die bislang vorgelegten Berichte verwiesen, zuletzt Abschlussbericht mit Session-Nr. 4318/2019. Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ fließen in die Arbeit des zum 15.12.2018 gegründeten Amtes für Integration und Vielfalt ein. Basierend auf den Ergebnis- sen aus „Einwanderung gestalten NRW“ hat das Land NRW darüber hinaus das Folgeprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ aufgelegt, welches zwischenzeitlich durch § 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW gesetzlich verankert ist. Die Stadt Köln beteiligt sich auch an KIM, Details können der Beschlussvorlage 1004/2021 sowie der Mitteilung 1002/2022 entnommen werden. Nächste Schritte: 2 --- Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: ---

Beratungsverlauf

  1. 12.03.2019

    Integrationsrat

    TOP 8.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 14.03.2019

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 19.03.2019

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 25.03.2019

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 04.04.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 10.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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