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0113/2019

Fortführung des Förderprojekts "Einwanderung gestalten NRW"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 10.12

Sachstandsbericht

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht

2428 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 0113/2019 
 Stand: 22.07.2022 
Sachstandsbericht  
Fortführung des Förderprojekts "Einwanderung gestalten NRW" 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Fortführung des Förderprojekts „Einwanderung gestalten NRW“ in Köln im 
Zeitraum 01.04.2019 bis 31.12.2019 gemäß Förderbescheid des Landes NRW vom 01.03.2019. 
 
Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2019 die Inanspruchnahme 
von folgenden vorhandenen Stellen im Stellenplan 2019 für Projektkoordination und -steuerung: 
 
0,5 Stelle in der BGr. A 14 LBesG NRW 
1,0 Stelle in der BGr. A 13_21 LBesG NRW 
0,5 Stelle in der BGr. A 11 LBesG NRW 
 
Das Finanzierungsvolumen für Personal- und anteilige Sachaufwendungen beträgt im Haushaltsjahr 
2019 insgesamt 175.971 €.  
Das Land NRW gewährt eine Förderung von 90% der zuwendungsfähigen Kosten, was einem Betrag 
von 158.374 € entspricht. Die zweckgebundenen Mehrerträge werden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung als zusätzliche Aufwandsermächtigung zur Verfügung gestellt.  
Der verbleibende kommunale Eigenanteil von 10 % beträgt vorbehaltlich der Anerkennung der För-
derfähigkeit der jeweiligen Kostenpositionen voraussichtlich rund 17.597 €. Die Deckung des Eigen-
anteils erfolgt durch zu erwartende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen. 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Projekt endete zum 31.12.2019. Hinsichtlich der Darstellung der Projektergebnisse wird auf die 
bislang vorgelegten Berichte verwiesen, zuletzt Abschlussbericht mit Session-Nr. 4318/2019. 
Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ fließen in die Arbeit 
des zum 15.12.2018 gegründeten Amtes für Integration und Vielfalt ein. Basierend auf den Ergebnis-
sen aus „Einwanderung gestalten NRW“ hat das Land NRW darüber hinaus das Folgeprogramm 
„Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ aufgelegt, welches zwischenzeitlich durch § 9 des 
Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW gesetzlich verankert ist. Die Stadt Köln beteiligt sich auch 
an KIM, Details können der Beschlussvorlage 1004/2021 sowie der Mitteilung 1002/2022 entnommen 
werden. 
Nächste Schritte:

2 
 
--- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
---

Beschlussvorlage Rat

7868 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0113/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung des Förderprojekts „Einwanderung gestalten NRW“ 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Fortführung des Förderprojekts „Einwanderung gestalten NRW“ in Köln im 
Zeitraum 01.04.2019 bis 31.12.2019 gemäß Förderbescheid des Landes NRW vom 01.03.2019. 
 
Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2019 die Inanspruchnahme 
von folgenden vorhandenen Stellen im Stellenplan 2019 für Projektkoordination und -steuerung: 
 
0,5 Stelle in der BGr. A 14 LBesG NRW 
1,0 Stelle in der BGr. A 13_21 LBesG NRW 
0,5 Stelle in der BGr. A 11 LBesG NRW 
 
Das Finanzierungsvolumen für Personal- und anteilige Sachaufwendungen beträgt im Haushaltsjahr 
2019 insgesamt 175.971 €.  
Das Land NRW gewährt eine Förderung von 90% der zuwendungsfähigen Kosten, was einem Betrag 
von 158.374 € entspricht. Die zweckgebundenen Mehrerträge werden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung als zusätzliche Aufwandsermächtigung zur Verfügung gestellt.  
Der verbleibende kommunale Eigenanteil von 10 % beträgt vorbehaltlich der Anerkennung der För-
derfähigkeit der jeweiligen Kostenpositionen voraussichtlich rund 17.597 €. Die Deckung des Eigen-
anteils erfolgt durch zu erwartende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen. 
 
Integrationsrat 12.03.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
Jugendhilfeausschuss 19.03.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  175.971 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 158.374 €  90 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der Rat hat auf Vorschlag der Verwaltung die Teilnahme am Förderprojekt „Einwanderung gestalten 
NRW“ beschlossen (Vorlage 0554/2017). 
 
Mit Schreiben von Frau Staatssekretärin Güler vom 9. Oktober 2018 hat das Ministerium für Kinder, 
Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI NRW) die Möglichkeit eröffnet, eine Fortsetzung des Pro-
jektes „Einwanderung gestalten NRW“ zu beantragen. Der Antrag wurde aufgrund der vom MKFFI 
gesetzten Abgabefrist bereits durch die Verwaltung gestellt. Auf den Vorbehalt des noch einzuholen-
den Ratsbeschlusses wurde im Antrag hingewiesen. 
 
Im bisherigen Projektverlauf konnten nahezu alle themenbezogenen Unterarbeitsgruppen gestartet 
und abgeschlossen werden. Viele Ergebnisse und Maßnahmen wurden bereits umgesetzt bzw. an-
gestoßen. Die Umsetzung wird sukzessiv verfolgt. 
Die Fortführung der komplexeren und auf Dauer angelegten Aufgaben sowie die Verstetigung der 
Strukturen und Netzwerke sind in die Planung zur Einrichtung eines Amtes für Integration und Vielfalt 
eingeflossen. 
 
Folgende Aufgabenstellungen sollen innerhalb der Projektverlängerung bearbeitet werden: 
 
A) Einführung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagements 
 
Ausdrückliches Ziel des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ ist gemäß Projektaufruf der Aufbau 
von verbindlichen, rechtskreisübergreifenden Strukturen der Zusammenarbeit in den Kommunen und 
die Implementierung und Weiterentwicklung von Casemanagement für die Zielgruppe der Neuzuge-
wanderten.  
Die bisherigen Arbeitsergebnisse und Erkenntnisse in Köln unterstützen die Forderung nach einem 
solchen rechtskreisübergreifenden Casemanagement. Der Prozess zu den Rahmenbedingungen und 
möglichen Arbeitsprozessen wurde bereits angestoßen und wird derzeit mit den zahlreichen Akteuren

3 
innerhalb und außerhalb der Verwaltung diskutiert und entwickelt. Es ist bereits jetzt absehbar, dass 
die Konzeption und der Aufbau eines solchen komplexen Systems nicht bis Ende März 2019 geleistet 
werden kann. Der konkrete Vorschlag für das rechtskreisübergreifende Kölner Casemanagement wird 
dem Rat nach Erstellung durch die Verwaltung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Zur Fortführung der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Projektverlängerung wird 1,0 Stelle Pro-
jektkoordination (2 x 0,5 Stelle) BGr. A 13_21 LBesG NRW (Stellen-IDs: 160/3-50128895, -50144719) 
benötigt. 
 
 
B) Handlungsempfehlungen Bildung & Arbeit 
 
Innerhalb der bisherigen Projektlaufzeit wurden in insgesamt 10 Sitzungen der Unterarbeitsgruppe 
Bildung & Arbeit Handlungsempfehlungen („Weg in Ausbildung und Arbeit“ - siehe Anlage 6) erarbei-
tet und im Juli 2018 durch das Kommunale Bündnis für Arbeit beschlossen. Diesem Bündnis gehören 
die maßgeblichen Akteure des Kölner Arbeitsmarktes an (Industrie- und Handelskammer, Hand-
werkskammer, Agentur für Arbeit, Jobcenter etc.). Ziel der Handlungsempfehlungen ist es, mit den 
Akteuren Potentiale und Bedarfe zu erkennen, um zielgerichtete Maßnahmen zur Integration in Arbeit 
von geflüchteten Menschen zu entwickeln. Dies kann nur in enger Kooperation mit den Akteuren er-
folgreich durchgeführt werden. Die Gespräche zur Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlun-
gen wurden bereits gestartet und werden sukzessive fortgesetzt.  
 
Zur Fortführung der Aufgabe innerhalb der Projektverlängerung wird eine 0,5 Stelle Projektkoordinati-
on BGr. A 14 LBesG NRW (Stellen ID: 0,5 16/031-50128985) benötigt. 
 
 
C) Kennzahlen Einwanderung gestalten NRW / Integrationsmonitoring 
 
Durch die wissenschaftliche Projektbegleitung soll bis zum 31.12.2019 ein Kennzahlensystem „Ein-
wanderung gestalten NRW“ aufgebaut werden. Köln soll aktiv in den Entwicklungsprozess eingebun-
den werden. 
 
Im neu eingerichteten Amt für Integration und Vielfalt werden die Erkenntnisse und Ergebnisse aus 
dem Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ fortgeführt. Für das zu Steuerungszwecken erforderliche 
Thema Integrationsmonitoring wurde 1,0 Stelle BesGr. A 11 LBesG NRW (Stellen-ID: 160/2-
30013272) eingerichtet. Aufgabenbestandteil ist unter anderem die Konzeptionierung eines Integrati-
onsmonitorings incl. Festlegung steuerungsrelevanter Kennzahlen. 
Gemeinsam mit der wissenschaftlichen Projekt-Begleitung kann somit ein Kennzahlsystems „Einwan-
derung gestalten NRW“ aufgebaut werden. 
Hierfür wird die Hälfte der oben genannten Stellenkapazität bis Ende 2019 in Anspruch genommen. 
 
 
 
 
Mit den dargestellten Stellenanteilen bewegt sich Köln im Rahmen der bisherigen Förderung. Die 
Bewertung der Stellen liegt unterhalb der ursprünglichen Beantragung. 
 
Die bisherige Projektorganisation wird in das neue Amt für Integration und Vielfalt überführt und damit 
verstetigt.

4 
 
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 
 
  2019 
Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen   
    
voraussichtlich bewilligte Förderung     158.374 €  
    
Gesamtertrag für die Stadt Köln    158.374 €  
    
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendun-
gen   
Personalkosten 0,5 Stelle A14 LBesG 
NRW      42.750 €  
Personalkosten 1 Stelle A 13 gD LBesG 
NRW      79.500 €  
Personalkosten 0,5 A 11 LBesG NRW      32.288 € 
Summe Personalkosten    154.538 €  
    
Teilplanzeile 16 sonst. ordentliche 
Aufwendungen   
Summe sonst. Aufwendungen        21.433 €  
  
     
Gesamtaufwendungen für die Stadt 
Köln     175.971 €  
    
Eigenanteil      17.597 €  
 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (5)

12.03.2019 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0113/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.03.2019
Erstellt
10.01.2019 08:37