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A-H/0053/2021

Tempo 30 für die Hülsebrockstraße prüfen

Antrag an die BV Hiltrup 03.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 11.11.2021, TOP 7.6

Antrag A-H/0053/2021

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Stellungnahme zum Antrag A-H/0053/2021 (nicht barrierefrei)

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Antrag A-H/0053/2021

1474 Zeichen

A-H/0052/2021

ERAKTION
BVCHISTRUP

SPD

SPD-Fraktion in der BV Münster-Hiltrup
Simon Kerkhoff

Fraktionsvorsitzender

0157 / 58799395
simon.kerkhoff@spd-muenster.de

3. November 2021

Antrag: Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gerätehauses
der Freiwilligen Feuerwehr Amelsbüren prüfen

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des
Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Amelsbüren (Davertstraße 73) zu prüfen.

Begründung:

Das Gerätehaus der Freiwilligen-Feuerwehr Amelsbüren besitzt ein ebenes Dach mit einer Breite von
mindestens 20 Metern. Das Dach ist unbeschattet und sollte sich als öffentliches Gebäude für die
Installation einer Photovoltaikanlage eignen. Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Amelsbüren hat
sich in einem Gespräch mit unserer Fraktion grundsätzlich offen für die Einrichtung einer solchen
Anlage gezeigt. Daher bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob eine Umsetzung möglich ist.

Falls die Installation einer Photovoltaikanlage möglich sein sollte, bitten wir die Verwaltung ebenfalls
zu prüfen, ob aus der Anlage erzeugter Strom genutzt werden kann, um damit eine Elektro-Ladesäule
auf dem Vorplatz der Feuerwehr zu betreiben, die etwa von den Mitgliedern der Freiwilligen
Feuerwehr Amelsbüren genutzt werden kann. '

Simon Kerkhoff Annette Ulrich Friedhelm Schade Anna-Merie Velling

SPD-Fraktion in der BV Hiltrup - www.spd-hiltrup.de

Stellungnahme zum Antrag A-H/0053/2021 (nicht barrierefrei)

4652 Zeichen

32.12.0014
Frau Kopp
An die Bezirksvertretung
Münster-Hiltrup
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l;r'rii ;ic r/(,i,1,i._ :rr.,,ln i i;ilr Lt.)
i ii iuj.:
17.05.2022
3211
2ü22C
€
über
Herrn Stadtrat Heuer
über
33.23 - Herrn Tüns
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat die Venryaltung beauftragt zu prü-fen, ob die zulässige.HÖchstgeschwindigkeit an der HUlsebrockstraße dürchgehend auf 30km/h beschränkt werden kann. sofern dies nicht möglich ist, wird für die Kurvenlage in HöheEinmündung Beethovenstraße beidseitig Tempo 30 lim/h beantragt.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h kann nach der Straßenverkehrsordnung(SIVO) aus unterschiedlichen Grijnden erfolgen:
Tempo 30 an sensiblen Einrichtungen
Sensible Einrichtungen mit direktem Zugang zur Hülsebrockstraße sind nicht vorhanden. Diebeiden Kitas,,Landwirtschaftsverlag" und,;Hiltrup" liegen nicht mit direktem Zugang zur Hulse-brockstraße, sondern 50 Meter entfernt mi! Zug3ng iur Straße ,,An der Gräftei,. Eine Tempo-30-Regelung aufgrund einer sensiblen Einrichtühglst daher rechflich nicht moglich.
Tempo 30.aus Lärmschutzgründen
Für die Einrichtung einer Tempo-3O-Regelung aus Lärmschutzgründen sind nach den Vorga-ben der SIVO die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der äe-völkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) anzuwenden. Die in den Lärmschutz-Richt-linien'StV festgelegten lmmissionsgrenzen liegen in reinen und allgemeinen Wohngebieten,Kieinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, t<ur- und Altenheimen bei 70 db(A) tagsüber und bei 60 db (A) in der Nacht.
Beidem Streckenabschnitt an der Hirlsebrockstraße handelt es sich nach dem Bebauungsplanum ein allgemeines Wohngebiet, so dass die o. g. Lärmwerte der Richlinie zugrundebefegtwerden. Nach Mitteilung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betrait OärLärmpegel an der Hülsebrockstraße max. 63 db (A) tagsüber und bS db (A) nachts, DieseWerte liegen deutlich unter den Werten der Lärmscnutz--Ricfrttinien-StV. Somit ist eine Redu-zierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen nicht mcigtich. Bei derUmsetzung des Lärmaktionsplans im Stadtgebiet wurden ebenfälls die Werte Jer Lärmschutz-richtlinien-StV zugrunde gelegt. Für die Streckenabschnitte an den aktuellen Tempo-3g-Rege-lungen aus Lärmschutzgründen liegen die Lärmwerte somit deuflich höher als an der Hülse-brockstraße.
Sjchcck
Dezornent I
Fins. lg. MAI Z0Zz

Lqng SO aufgrund Unfailtage
Nach Mitteilung'der Polizei oeiterrt für den streckenabschnitt an der Hülsebrockstraße keineunratilase, so dass die Einrichtrng .inöi r#;;-äöäöffi;;öilä:,ilJ'rn,r,,-,o.,rn-renlage nicht möglich ist.
Die bestehende r9L99-so-Regeiung in Höhe der Kurvenlage wurde entsprechend der Richhlinien für Fußgängertrbenruege äinöäiicntet, um die recntzeitige Erk;;nb;;äit 0", Fußgänger-überweges für Kraftfah.re.loe zu -gewahrleisteh. 
eine 
-iLmpo:30-Regelung 
in der anderenFahrtrichtttng kommt mit dieser seiiunoung d#";i;rechend nicht in Betracht.
Daher ist eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h an der Hülsebrockstraße ausrechtlichen Gründen nicht moglicnl oie straßenveit<änrsnenoroe kann ihie Lntscheidung fürsolche Beschränkungen des iießeno"n.v"G;;; ;;';;f Grundtage des aktuelt gettenden
;[ffi"J""rkehrsrechts 
trerren. ve*enisporiti;;Ä;;il;;niä r.onn"n nüiu'i-riäht berücksichtist
Ausblick
Anordnunger'r für Tempo 30 dürfen derzeit nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der stra-ßenverkehrsordnung erfüllt sind. tempo 30 darf cäner aktuell nur an Gefahrenstellen, ausLärmschutzgründen oder vor sozialen einri.Ätrnö'-unl"oron"t werden. Dies könnte sich
.bald ändern.
Die Bundesregierung hat in ihrer'n Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Straßenverkehrsord-nung anpassen zu wollen, sodass die LänderunJoi" (o**rn*n ä-nr ini*rt .iorngsspiel-räume haben' Das Land NRW arbeitet in ung.r i;;;;;;n"rbeit mit dem Deutschen städte-tag an einer möglichen Einfuhrung eines ,,M;dellpr;je[i. iu*po 30,,. Dies sieht vor, dass zu_künftig Tempo 30 die Regelgeschwinoigkeit irl geschiosseÄ &;rä-. 
'o 
r.d die Kornmu-nen eigenverantwortlich darüber entscheiden klönnerr, 
"n *"rrr.r"nä;;,io,io'.r..n prinzipabgewichen werden kann, etwa urf iintrffrtraßert,
Es besteht landesweit großes lnteresse der Gemeinden und städte an der Teilnahme an die-sem Modellprojekt' Die stadt Münster hat sich frühzeitig für das projekt ü.roro.n.
lm Falle einerAnde:Tg d"f 
.Pundesge-setzlichen Kriterien der stVo zur'zutassigen Höchstge-schwindigkeit innerorts bestünde oiÄ cnance, den Antrag auf rempo 30 km/h erneut aufzu-greifen.
eiter

Beratungsverlauf (1)

11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hülsebrockstraße
  • Davertstraße 73
  • Beethovenstraße

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Details

Aktenzeichen
A-H/0053/2021
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
03.11.2021
Erstellt
03.11.2021 11:45