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2011/0152

Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters

Magistratsvorlage 18.04.2011

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2011/0152

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2011/0152

2206 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.05.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0152 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters 
 
Vorlage vom: 18.04.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Mitglieder des Verwaltungsausschusses des 
Staatstheaters zu wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Der Magistrat ist durch 2 Personen im Verwaltungsausschuss vertreten.  
Der Magistrat bestimmt seine Vertreter nach Mehrheitswahl und leitet die Vorlage zur weiteren 
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu. 
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete und ihre Vertreter in den Verwalt ungsrat. 
 
 
 
Anlagen:

2 
... 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.04.2011  
 
Der Verwaltungsausschuss des Staatstheaters setzt sich wie folgt zusammen: 
 
1. 2 Vertreter des Magistrats (inklusive Stellvertreter) 
 
Die Magistratsmitglieder haben im Verwaltungsausschuss im Wechsel den Vorsitz. Daher sind 
sie und ihre Stellvertreter in Mehrheitswahl zu wählen. 
 
2. 3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung 
 
Listenwahl inklusive Stellvertreter. 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende 
Nachrücker zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode 
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt. 
 
3. 5 Vertreter des Landes Hessen 
 
 
Verwaltungsausschussmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Theaterbeirat sein. 
Gleiches gilt für ihre Stellvertreter. 
 
 
Darmstadt, 18.04.2011 
100/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0152
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.04.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00