V/0560/2021
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
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Anlage 2 zur Vorlage V_0560-2021-Projekt Lesung
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Anlage 2 zur Vorlage 0560/2021 Lesung „Eigensinn…Lieblingsgeschichten zum Thema Behinderung“ Projektinhalt Eine Lesung in der Stadtbücherei Münster soll Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit geben, eigene Lieblingstexte zum Thema Behinderung vorzustellen und vorzulesen. Anschließend gibt es die Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen. Geplant ist, dass die Stadtbücherei begleitend Literatur ausstellt, und zwar Romane und andere Texte, in denen Behinderung vorkommt. Bücher und Geschichten können dazu beitragen, Menschen zu stärken und neue Möglichkeiten zu entdecken. Damit trägt die Lesung dazu bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Das gemeinsame Hörerlebnis kann ferner einen anderen Zugang zum Thema Behinderung ermöglichen und damit das Bewusstsein für Inklusion fördern. Die Lesung soll umfassend barrierefrei gestaltet werden. So sind unter anderem Gebärdensprachdolmetscher/-innen und eine FM-Anlage für schwerhörige Menschen vorgesehen. Die Moderation soll in Leichter Sprache erfolgen. Bereits 2019 wurde die Lesung mit einem Zuschuss gefördert. Aufgrund der Corona- Lage konnte die Lesung nicht wie geplant 2020 in der Stadtbücherei durchgeführt werden. Stattdessen wurde die Lesung im Frühjahr 2021 online durchgeführt. Aufgrund der positiven Rückmeldungen soll die Veranstaltung 2022 im Präsenz wiederholt werden. Dadurch soll die Grundidee aufgegriffen werden, zu zeigen, wie eine Lesung umfassend barrierefrei und inklusiv gestaltet werden kann. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen Verein Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V.(AWA) (Träger der unabhängigen Teilhabeberatung Lebens(t)raum) Die Veranstaltung wird von AWA, dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und dem Sozialamt der Stadt Münster durchgeführt. Finanzierung beantragte Förderung: 1.240 € Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen, Druckkosten für Plakate und Handzettel, Raummiete, musikalischer Beitrag, Getränke Bewertung Die Lesung leistet einen Beitrag, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern, indem sie Menschen mit Behinderung ermutigt, selbst gewählte Texte zum Thema Behinderung vorzulesen und darüber in den Austausch zu kommen. Die Lesung ist inklusiv angelegt – auch Menschen ohne Behinderung werden Texte zum Anlage 2 zur Vorlage 0560/2021 Thema Behinderung vortragen. Die Veranstaltung veranschaulicht, wie eine Lesung so organisiert werden kann, dass alle Menschen gut dabei sein können. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Alle beteiligten Organisationen bringen sich mit Eigenanteilen (Kosten für Assistenzleistung, Gestaltung der Plakate und Handzettel, Bereitstellung der Technik für schwerhörige Menschen, kostengünstigere Miete) ein. Es wurde bereits eine Lesung nach den Förderrichtlinien mit einem Zuschuss gefördert. Eine regelmäßige Förderung ähnlicher Projekte ist nicht vorgesehen. Da die erste Lesung aufgrund der Corona-Lage online durchgeführt wurde, konnte die Grundidee, eine umfassend barrierefreie Lesung in der Stadtbücherei durchzuführen, bisher nicht realisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist die Lesung als Präsenzveranstaltung förderfähig. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage A
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Anlage A zur V/0560/2021 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förderung einer inklusiven Lesung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung eines Projektes im Bereich „Inklusion – T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Auswirkungen auf den Finanzplan x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus dem Handlungsfeld „Bewusstseinsbildung“. Durch die Förderung des Projektes wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft verankert.
Anlage 1 zur Vorlage V_0560-2021- Förderrichtlinien
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Anlage 1 zur Vorlage 0560/2021 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen. 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0560/2021 V/0560/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 30.11.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Lesung „Eigensinn… Lieblingsgeschichten von Menschen mit Behinderung“ wird nach den Richtlinien über die Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ mit einem Zuschuss in Höhe von 1.240 € gefördert. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 1.240 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o.a. Produktgruppe veranschlagt. Sozialamt 19.11.2021 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Rüter T elefon:492-5027 RueterD@stadt- muenster.de - 2 - V/0560/2021 Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat am 02.06.2021 über die Förderung der bis zum 31.03.2021 vorliegenden Anträge entschieden (Beschlussvorlage V/0304/2021). Da nach dieser Entscheidung noch Mittel in Höhe von 2.215 € zur Verfügung standen, konnten noch bis zum 31.10.2021 Anträge gestellt werden. Es ist ein Antrag auf Förderung beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat eine Förderempfehlung für das Projekt ausgesprochen. Grundsätzlich ist vor der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeitsförderung und Verbraucherschutz (ASGVAf) über Förderanträge nach diesen Richtlinien eine Beratung in der KIB vorgesehen. Der nächstmögliche T erminzur Beratung der Vorlage wäre die Sitzung der KIB am 08.12.2021. Eine Beratung im ASGVAf wäre dann erst im nächsten Jahr möglich, so dass eine Förderung des Projektes aus den im Haushaltsjahr 2021 noch vorhandenen Mitteln nicht mehr erfolgen könnte. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die KIB in ihrer Sitzung am 02.11.2021 informiert, dass die Vorlage dem ASGVAf ohne vorherige Beratung in der KIB zur Entscheidung vorgelegt wird. Gegen dieses Vorgehen gab es keine Bedenken, da Mitglieder der KIB bei der Entwicklung der Förderempfehlung beteiligt waren. Die Verwaltung informiert alle Mitglieder der KIB über die Vorlage. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Anlage 2: Übersicht zum Förderantrag und Bewertung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0560/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.11.2021
- Erstellt
- 21.07.2021 18:03