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V/0560/2021

Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 16.11.2021

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Anlage 2 zur Vorlage V_0560-2021-Projekt Lesung

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Anlage A

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Anlage 1 zur Vorlage V_0560-2021- Förderrichtlinien

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 zur Vorlage V_0560-2021-Projekt Lesung

3338 Zeichen

Anlage 2  
zur Vorlage 0560/2021 
 
Lesung „Eigensinn…Lieblingsgeschichten zum Thema 
Behinderung“  
Projektinhalt 
Eine Lesung in der Stadtbücherei Münster soll Menschen mit und ohne Behinderung 
die Möglichkeit geben, eigene Lieblingstexte zum Thema Behinderung vorzustellen 
und vorzulesen. Anschließend gibt es die Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen. 
Geplant ist, dass die Stadtbücherei begleitend Literatur ausstellt, und zwar Romane 
und andere Texte, in denen Behinderung vorkommt. 
Bücher und Geschichten können dazu beitragen, Menschen zu stärken und neue 
Möglichkeiten zu entdecken. Damit trägt die Lesung dazu bei, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung zu fördern. Das gemeinsame Hörerlebnis kann ferner 
einen anderen Zugang zum Thema Behinderung ermöglichen und damit das 
Bewusstsein für Inklusion fördern. 
Die Lesung soll umfassend barrierefrei gestaltet werden. So sind unter anderem  
Gebärdensprachdolmetscher/-innen und eine FM-Anlage für schwerhörige Menschen 
vorgesehen. Die Moderation soll in Leichter Sprache erfolgen. 
Bereits 2019 wurde die Lesung mit einem Zuschuss gefördert. Aufgrund der Corona-
Lage konnte die Lesung nicht wie geplant 2020 in der Stadtbücherei durchgeführt 
werden. Stattdessen wurde die Lesung im Frühjahr 2021 online durchgeführt. 
Aufgrund der positiven Rückmeldungen soll die Veranstaltung 2022 im Präsenz 
wiederholt werden. Dadurch soll die Grundidee aufgegriffen werden, zu zeigen, wie 
eine Lesung umfassend barrierefrei und inklusiv gestaltet werden kann. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
Verein Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V.(AWA) 
(Träger der unabhängigen Teilhabeberatung Lebens(t)raum) 
Die Veranstaltung  wird von AWA, dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben 
für den Regierungsbezirk Münster und dem Sozialamt der Stadt Münster 
durchgeführt. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.240 € 
Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen, Druckkosten für Plakate und 
Handzettel, Raummiete, musikalischer Beitrag, Getränke 
Bewertung 
Die Lesung leistet einen Beitrag, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu 
fördern, indem sie Menschen mit Behinderung ermutigt, selbst gewählte Texte zum 
Thema Behinderung vorzulesen und darüber in den Austausch zu kommen. Die 
Lesung ist inklusiv angelegt – auch Menschen ohne Behinderung werden Texte zum

Anlage 2  
zur Vorlage 0560/2021 
 
Thema Behinderung vortragen. Die Veranstaltung veranschaulicht, wie eine Lesung 
so organisiert werden kann, dass alle Menschen gut dabei sein können.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Alle beteiligten Organisationen bringen sich mit 
Eigenanteilen (Kosten für Assistenzleistung, Gestaltung der Plakate und Handzettel, 
Bereitstellung der Technik für schwerhörige Menschen, kostengünstigere Miete) ein. 
Es wurde bereits eine Lesung nach den Förderrichtlinien mit einem Zuschuss 
gefördert. Eine regelmäßige Förderung ähnlicher Projekte ist nicht vorgesehen. Da 
die erste Lesung aufgrund der Corona-Lage online durchgeführt wurde, konnte die 
Grundidee, eine umfassend barrierefreie Lesung in der Stadtbücherei durchzuführen, 
bisher nicht realisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist die Lesung als 
Präsenzveranstaltung förderfähig. 
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage A

2144 Zeichen

Anlage A zur V/0560/2021
Kurzüberblick
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabe
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“
beschlossen (Anlage 1).
Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förderung einer inklusiven
Lesung.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung eines Projektes im Bereich
„Inklusion – T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in
Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt:
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
- mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft.
Finanzierung
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja
Auswirkungen auf den Finanzplan x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
x überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im
Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der
Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die
Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer
inklusiven Stadt entwickelt.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus
dem Handlungsfeld „Bewusstseinsbildung“. Durch die Förderung des Projektes wird das
Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft verankert.

Anlage 1 zur Vorlage V_0560-2021- Förderrichtlinien

5924 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage  
0560/2021  
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  konkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen.

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2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und  für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

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3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Beschlussvorlage

3440 Zeichen

V/0560/2021
V/0560/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - T eilhabeund politische
Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
Beratungsfolge
30.11.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Lesung „Eigensinn… Lieblingsgeschichten von Menschen mit Behinderung“ wird nach
den Richtlinien über die Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabeund
politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ mit einem
Zuschuss in Höhe von 1.240 € gefördert.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.
-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer
sozialer Bedarfe
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 1.240
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der
o.a. Produktgruppe veranschlagt.
Sozialamt
19.11.2021
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Rüter
T elefon:492-5027
RueterD@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0560/2021
Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabe
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen
(Anlage 1).
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat am
02.06.2021 über die Förderung der bis zum 31.03.2021 vorliegenden Anträge entschieden
(Beschlussvorlage V/0304/2021). Da nach dieser Entscheidung noch Mittel in Höhe von
2.215 € zur Verfügung standen, konnten noch bis zum 31.10.2021 Anträge gestellt werden.
Es ist ein Antrag auf Förderung beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen.
Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für
die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)
entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des
Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der
Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat
eine Förderempfehlung für das Projekt ausgesprochen.
Grundsätzlich ist vor der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit,
Arbeitsförderung und Verbraucherschutz (ASGVAf) über Förderanträge nach diesen
Richtlinien eine Beratung in der KIB vorgesehen. Der nächstmögliche T erminzur Beratung
der Vorlage wäre die Sitzung der KIB am 08.12.2021. Eine Beratung im ASGVAf wäre dann
erst im nächsten Jahr möglich, so dass eine Förderung des Projektes aus den im
Haushaltsjahr 2021 noch vorhandenen Mitteln nicht mehr erfolgen könnte. Vor diesem
Hintergrund hat die Verwaltung die KIB in ihrer Sitzung am 02.11.2021 informiert, dass die
Vorlage dem ASGVAf ohne vorherige Beratung in der KIB zur Entscheidung vorgelegt wird.
Gegen dieses Vorgehen gab es keine Bedenken, da Mitglieder der KIB bei der Entwicklung
der Förderempfehlung beteiligt waren. Die Verwaltung informiert alle Mitglieder der KIB über
die Vorlage.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion -
T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“
Anlage 2: Übersicht zum Förderantrag und Bewertung

Beratungsverlauf (1)

30.11.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0560/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.11.2021
Erstellt
21.07.2021 18:03