AnS/0012/2022
Sicherheit und Ordnung in der Waldsiedlung gewährleisten
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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)
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Herr Weihermann | : 5 10.05.2022 32.13.0001 | WER 2 | 3297 Bezirksvertretung Münster-Südost über Herrn Stadtrat Heuer ernrnnnn nn nn nn peannsage nen Dezement I Eng. 25. MAI A022 über 33.23 Bezirksverwaltung Südost Anregung Ifd. Nr. An$/0012/2022 der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Münster- Südost vom 31.03.2022 - Sicherheit und Ordnung in der Waldsiedlung gewährleisten - Ich beziehe mich auf die Anregung der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost und nehme wie folgt Stellung: 1. Aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich bei der Waldsiedlung in Angelmodde um ein eher unauffälliges Wohngebiet, in dem es nur vereinzelt zu Ruhestörungen und Ordnungswidrigkeiten kommt. Eine höchst kritische Sicherheitsiage oder eine Verschlimmerung der Situation vor Ort spiegelt sich nicht in den an das Ordnungsamt gemeldeten Sachverhalten wider. Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videoüberwachung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung von öffentlichen staatlichen Stellen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vorgenommen wird. Vor diesem Hintergrund erscheint aus Sicht der Stadt Münster eine Videoüberwachung in dem Gebiet auch nicht verhältnismäßig. Das Ordnungsamt bestreift das gesamte Stadtgebiet im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten, so auch die Waldsiedlung. Dabei kümmert sich das Ordnungsamt um die Gefahrenabwehr, mit dem Schwerpunkt einer Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung und Bekämpfung von Straftaten, wie z.B. Raubüberfällen, Beleidigungen oder Drogenkonsum obliegt einzig der Polizei. Das Ordnungsamt darf hier nicht tätig werden. Vor diesem Hintergrund und einer eher unauffälligen Statistik von Ruhestörungen und Ordnungswidrigkeiten erscheint eine Sicherheitskonferenz eher nicht gerechtfertigt. Eine dauerhafte, stärkere Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes ist für den Stadtbezirk nicht leistbar. Dies ist aufgrund der unauffälligen Statistik auch nicht gerechtfertigt und würde Personal binden, das in anderen Stadtteilen dann fehlen würde. lch habe den Kommunalen Ordnungsdienst aber angewiesen, vorrübergehend die Intensität der Kontrollfahrten zu erhöhen. Die weitere Entwicklung der Einsatzlage bleibt abzuwarten. .. Von schriftlichen Handlungsempfehlungen für einen Stadtbezirk rate ich zunächst ab und verweise auf die flexibel nutzbaren Informationswege der Stadt und der Polizei. Solite Beratungs- und/oder Aufklärungsbedarf zu verschiedenen Fragen des Ordnungsrechts bestehen, stehen die Mitarbeiter/-nnen des Kommunalen Ordnungsdienstes gern zur. Beantwortung zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Ordnungsamtes und des Kommunalen Ordnungsdienstes sind bekannt und können jederzeit über den Internetauftritt der Stadt/des Ordnungsamtes abgerufen werden. Zudem stellt die Polizei NRW ein breitgefächertes Beratungsangebot für Verhaltensweisen zum Schutz vor Straftaten zur Verfügung. Dieses allgemeine Beratungsangebot kann im Bedarfsfall auch individuell durch Termine vor Ort präzisiert werden. Diese Möglichkeiten haben sich in der Vergangenheit bewährt und sollten daher genutzt werden. gez. Norbert Vechtel Amtsleiter
Originalanregung der CDU-Fraktion
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Ans/0012/2022 #WIRINMÜNSTER CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Münsterstraße 7 - 48167 Münster Münster, 31. März 2022 Sicherheit und Ordnung in der Waldsiedlung gewährleisten Prüfung einer Anregung: Die höchst kritische Sicherheitslage in der Waldsiedlung in Angelmodde ist gekennzeichnet durch die in der Begründung näher beschriebenen Situation, sowie die aktuellen Ereignisse wie den Raubüberfall auf einen Lebensmittelmarkt und den Einbruch in die Sakristei der St. Bernhard Kirche. Folgende Punkte werden dringend angeregt: e Stärkere Präsenz der Polizei und des Ordnungsamtes. e Prüfung der Möglichkeit einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum e Durchführen einer Sicherheitskonferenz für die Waldsiedlung unter Beteiligung der Polizei, des Ordnungsamtes, sowie des Jugend- und Sozialamtes sowie der Bezirksvertreter e Erstellen von schriftlichen Handlungsempfehlungen und Informationen für die Bewohner der Waldsiedlung Begründung: Aus Reihen der Bürgerschaft der Waldsiedlung werden vermehrt Zustände geschildert, die davon gekennzeichnet sind, dass sich Konsumenten und Dealer von Drogen in Teilbereichen aufhalten, treffen, dealen und konsumieren. Dabei werden diese öffentlichen Räume teilweise jeweils mit Fäkalien hinterlassen. Beobachtende Anwohner werden verbal durch diese Personengruppen beleidigt und attackiert. Ebenfalls gibt es Anwohnergruppen, die ihre PKWs in den Abend- und Nachtstunden nicht mehr in ihren Garagenhöfen abstellen wollen, da sie sich durch die umherstreifenden Personengruppen gefährdet fühlen. Hierdurch entsteht unter anderem die Situation, dass Parkraum im öffentlichen Bereich nicht mehr zur Verfügung steht. Für die CDU-Fraktion: Alf R. Kassenbrock Fraktionsvorsitzender CDU-Kreisverband Münster e.V. Alf R. Kassenbrock Seite 1/1 Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost Telefon 0251 /418420, Fax 0251/4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster post@cdu-muenster.de Telefon. 02506 / 708 79 90 www.cdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.de ‚A053 - 2022_03_31 - Angelmodde”) Sicherheit.docx
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 4
- Kissenkötterweg 18
- Münsterstraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- AnS/0012/2022
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 08.04.2022
- Erstellt
- 08.04.2022 11:35