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AnS/0012/2022

Sicherheit und Ordnung in der Waldsiedlung gewährleisten

Anregung in der BV Südost 08.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 23.08.2022, TOP 8.1

Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

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Originalanregung der CDU-Fraktion

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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

3158 Zeichen

Herr Weihermann | : 5 10.05.2022
32.13.0001 | WER 2 | 3297

Bezirksvertretung Münster-Südost

über Herrn Stadtrat Heuer

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Dezement I
Eng. 25. MAI A022

über 33.23 Bezirksverwaltung Südost

Anregung Ifd. Nr. An$/0012/2022 der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Münster-
Südost vom 31.03.2022
- Sicherheit und Ordnung in der Waldsiedlung gewährleisten -

Ich beziehe mich auf die Anregung der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost
und nehme wie folgt Stellung:

1.

Aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich bei der Waldsiedlung in Angelmodde
um ein eher unauffälliges Wohngebiet, in dem es nur vereinzelt zu Ruhestörungen und
Ordnungswidrigkeiten kommt. Eine höchst kritische Sicherheitsiage oder eine
Verschlimmerung der Situation vor Ort spiegelt sich nicht in den an das Ordnungsamt
gemeldeten Sachverhalten wider. Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit
Videoüberwachung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung von
öffentlichen staatlichen Stellen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vorgenommen
wird. Vor diesem Hintergrund erscheint aus Sicht der Stadt Münster eine
Videoüberwachung in dem Gebiet auch nicht verhältnismäßig.

Das Ordnungsamt bestreift das gesamte Stadtgebiet im Rahmen der personellen und
zeitlichen Möglichkeiten, so auch die Waldsiedlung. Dabei kümmert sich das
Ordnungsamt um die Gefahrenabwehr, mit dem Schwerpunkt einer Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung und Bekämpfung von Straftaten, wie z.B.
Raubüberfällen, Beleidigungen oder Drogenkonsum obliegt einzig der Polizei. Das
Ordnungsamt darf hier nicht tätig werden. Vor diesem Hintergrund und einer eher
unauffälligen Statistik von Ruhestörungen und Ordnungswidrigkeiten erscheint eine
Sicherheitskonferenz eher nicht gerechtfertigt.

Eine dauerhafte, stärkere Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes ist für den
Stadtbezirk nicht leistbar. Dies ist aufgrund der unauffälligen Statistik auch nicht
gerechtfertigt und würde Personal binden, das in anderen Stadtteilen dann fehlen
würde. lch habe den Kommunalen Ordnungsdienst aber angewiesen, vorrübergehend

die Intensität der Kontrollfahrten zu erhöhen. Die weitere Entwicklung der Einsatzlage
bleibt abzuwarten.

.. Von schriftlichen Handlungsempfehlungen für einen Stadtbezirk rate ich zunächst ab
und verweise auf die flexibel nutzbaren Informationswege der Stadt und der Polizei.
Solite Beratungs- und/oder Aufklärungsbedarf zu verschiedenen Fragen des
Ordnungsrechts bestehen, stehen die Mitarbeiter/-nnen des Kommunalen
Ordnungsdienstes gern zur. Beantwortung zur Verfügung. Die Kontaktdaten des
Ordnungsamtes und des Kommunalen Ordnungsdienstes sind bekannt und können
jederzeit über den Internetauftritt der Stadt/des Ordnungsamtes abgerufen werden.
Zudem stellt die Polizei NRW ein breitgefächertes Beratungsangebot für
Verhaltensweisen zum Schutz vor Straftaten zur Verfügung. Dieses allgemeine
Beratungsangebot kann im Bedarfsfall auch individuell durch Termine vor Ort präzisiert
werden. Diese Möglichkeiten haben sich in der Vergangenheit bewährt und sollten
daher genutzt werden.

gez.
Norbert Vechtel
Amtsleiter

Originalanregung der CDU-Fraktion

2135 Zeichen

Ans/0012/2022

#WIRINMÜNSTER

CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost

Stadt Münster
Bezirksverwaltung Südost
Münsterstraße 7 -
48167 Münster
Münster, 31. März 2022

Sicherheit und Ordnung in der Waldsiedlung gewährleisten

Prüfung einer Anregung:

Die höchst kritische Sicherheitslage in der Waldsiedlung in Angelmodde ist gekennzeichnet durch die
in der Begründung näher beschriebenen Situation, sowie die aktuellen Ereignisse wie den Raubüberfall
auf einen Lebensmittelmarkt und den Einbruch in die Sakristei der St. Bernhard Kirche.

Folgende Punkte werden dringend angeregt:

e  Stärkere Präsenz der Polizei und des Ordnungsamtes.

e Prüfung der Möglichkeit einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum

e Durchführen einer Sicherheitskonferenz für die Waldsiedlung unter Beteiligung der Polizei, des
Ordnungsamtes, sowie des Jugend- und Sozialamtes sowie der Bezirksvertreter

e Erstellen von schriftlichen Handlungsempfehlungen und Informationen für die Bewohner der
Waldsiedlung

Begründung:

Aus Reihen der Bürgerschaft der Waldsiedlung werden vermehrt Zustände geschildert, die davon
gekennzeichnet sind, dass sich Konsumenten und Dealer von Drogen in Teilbereichen aufhalten,
treffen, dealen und konsumieren. Dabei werden diese öffentlichen Räume teilweise jeweils mit
Fäkalien hinterlassen.

Beobachtende Anwohner werden verbal durch diese Personengruppen beleidigt und attackiert.
Ebenfalls gibt es Anwohnergruppen, die ihre PKWs in den Abend- und Nachtstunden nicht mehr in
ihren Garagenhöfen abstellen wollen, da sie sich durch die umherstreifenden Personengruppen
gefährdet fühlen. Hierdurch entsteht unter anderem die Situation, dass Parkraum im öffentlichen
Bereich nicht mehr zur Verfügung steht.

Für die CDU-Fraktion:

Alf R. Kassenbrock
Fraktionsvorsitzender

CDU-Kreisverband Münster e.V. Alf R. Kassenbrock Seite 1/1
Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost

Telefon 0251 /418420, Fax 0251/4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster

post@cdu-muenster.de Telefon. 02506 / 708 79 90

www.cdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.de

‚A053 - 2022_03_31 - Angelmodde”) Sicherheit.docx

Beratungsverlauf (1)

23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 8.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 4
  • Kissenkötterweg 18
  • Münsterstraße 7

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Details

Aktenzeichen
AnS/0012/2022
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
08.04.2022
Erstellt
08.04.2022 11:35