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Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Vier Einfamilienhäuser Elisabethstraße"

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) AN/0736/2024 vom 07.05.2024

Stand: Am 07.05.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsantrag CDU und Grüne - EFH Elisabethstr

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    in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 06.05.2024 Antrag zur Sitzung der BV Porz am 07. Mai 2024 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretersitzung zu setzen : Die von der BIMA erworbenen Einfamilienhäuser unter den Anschriften Elisabethstr. 3, 9, 11, 13 in 51147 Köln, Sportplatzstr. 121 51147 Köln und Magazinstr. 109 51147 Köln sollen nicht nur geflüchteten Personen, sondern auch sozia l schwachen und bedürftigen nicht flüchtigen Familien zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Von der Stadt Köln wurden nach Übernahme von der BIMA in Köln Wahnheide sechs Einfamili- enhäuser, davon fünf freistehend auf 600 qm großen Grundstücken, saniert. Die durchschnittli- chen Sanierungskosten (ohne Grundstück und Bestand) liegen bei über 600 T€ pro Haus. In der Mitteilung zu TOP 10.2.5.der BV vom 07. Mai 2024 wi rd angegeben, dass der Kaufvertrag mit der Verpflichtung verbunden ist, die Einfamilienhäuser auf die Dauer von 20 Jahren ausschließ- lich Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Diese Ausschließlichkeit erachten wir in Anbetracht der hohen Wertigkeit der Immobilien, insbe- sondere im Vergleich zur Umfeldbebauung, für äußerst problematisch. Dies auch unter dem Ge- sichtspunkt, dass über diesen langen Zeitraum nicht sichergestellt werden kann, dass entspre- chender Bedarf für Flüchtlingsunterbringung besteht und die Immobilien auch nicht leer stehen sollen. Wir erachten es für dringend notwendig zu p rüfen, ob der Kaufvertrag unter Vermeidung einer Strafzahlung auf eine generelle Nutzung durch sozial schwache oder bedürftige Familien erweitert werden kann. Sollte dies der Fall sein, ist eine für das gesamt Wohngebiet verträgliche Belegung der EFH zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Anton Neuberger Dieter Redlin CDU-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2024

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 8.13, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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