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AN/0736/2024

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Vier Einfamilienhäuser Elisabethstraße"

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 07.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2024, TOP 8.13

Dringlichkeitsantrag CDU und Grüne - EFH Elisabethstr

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Dringlichkeitsantrag CDU und Grüne - EFH Elisabethstr

2252 Zeichen

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln    
 
Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller         
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den 06.05.2024 
 
Antrag zur Sitzung der BV Porz am 07. Mai 2024  
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretersitzung zu setzen : 
 
Die von der BIMA erworbenen Einfamilienhäuser unter den Anschriften Elisabethstr. 3, 9, 
11, 13 in 51147 Köln, Sportplatzstr. 121 51147 Köln und Magazinstr. 109 51147 Köln sollen 
nicht nur geflüchteten Personen, sondern auch sozia l schwachen und bedürftigen nicht 
flüchtigen Familien zur Verfügung gestellt werden. 
 
Begründung: 
 
Von der Stadt Köln wurden nach Übernahme von der BIMA in Köln Wahnheide sechs Einfamili- 
enhäuser, davon fünf freistehend auf 600 qm großen Grundstücken, saniert. Die durchschnittli- 
chen Sanierungskosten (ohne Grundstück und Bestand) liegen bei über 600 T€ pro Haus. In der 
Mitteilung zu TOP 10.2.5.der BV vom 07. Mai 2024 wi rd angegeben, dass der Kaufvertrag mit 
der Verpflichtung verbunden ist, die Einfamilienhäuser auf die Dauer von 20 Jahren ausschließ- 
lich Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.  
 
Diese Ausschließlichkeit erachten wir in Anbetracht der hohen Wertigkeit der Immobilien, insbe- 
sondere im Vergleich zur Umfeldbebauung, für äußerst problematisch. Dies auch unter dem Ge- 
sichtspunkt, dass über diesen langen Zeitraum nicht  sichergestellt werden kann, dass entspre- 
chender Bedarf für Flüchtlingsunterbringung besteht  und die Immobilien auch nicht leer stehen 
sollen. Wir erachten es für dringend notwendig zu p rüfen, ob der Kaufvertrag unter Vermeidung 
einer Strafzahlung auf eine generelle Nutzung durch  sozial schwache oder bedürftige Familien 
erweitert werden kann. Sollte dies der Fall sein, ist eine für das gesamt Wohngebiet verträgliche 
Belegung der EFH zu berücksichtigen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Anton Neuberger       Dieter Redlin  
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  Fraktionsvorsitzender  Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.13 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0736/2024
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
07.05.2024
Erstellt
07.05.2024 11:16