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3084/2023

Prioritätenliste Kunststoffrasen #8: Planungsbeschluss Generalsanierung Sportanlage Am Damm

Beschlussvorlage Ausschuss 22.12.2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss v. 2026

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01 Luftbild

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02 Planungsgebiet

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04 231103 Kostenrahmen Gesamtkosten

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03 231103 Kostenrahmen Planungsbeschluss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss v. 2026

2432 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3084/2023
Stand: 16.07.2025 
Sachstandsbericht  
Prioritätenliste Kunststoffrasen #8: Planungsbeschluss Generalsanierung Sportanlage 
Am Damm 
Beschluss:  
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die 
Generalsanierung der Sportanlage Am Damm. 
 
Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffra-
sen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von 
Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit 
der RheinEnergie. 
 
Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitektur-
büro unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. 
 
Die voraussichtlichen Planungskosten bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) be-
laufen sich auf 97.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach einem 
ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 1.116.000 €. 
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen, im 
Haushaltsjahr 2024, in Höhe von 75.000 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produkt-
gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5296 (SpA Am Damm-Generalsanierung). 
 
Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen 
in Höhe von 22.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan des Sportamtes 
in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5296 (SpA Am Damm-Generalsan-
ierung), im Haushaltsjahr 2024. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Projekt befindet sich aktuell in der Leistungsphase 1.  
Nächste Schritte:

2 
 
Die im Rahmen der Grundlagenermittlung benötigten gutachterlichen Leistungen werden in 
Kürze ausgeschrieben. Die weiteren Planungen können mangels ausreichender Finanzmittel 
im Haushalt 2025/2026 derzeit nicht an ein externes Büro vergeben werden und sollen daher 
durch städtische Mitarbeitende weiterverfolgt werden. Die für einen Baubeschluss benötigten 
Finanzmittel können frühestens ab dem nächsten Finanzhaushalt bereitgestellt werden.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Juli 2026

01 Luftbild

151 Zeichen

Sportanlage Am Damm - Luftbild
Mittelpunkt: 361311, 5638280
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 03.11.2023Seite 1 / 1

02 Planungsgebiet

157 Zeichen

Sportanlage Am Damm - Planungsgebiet
Mittelpunkt: 361311, 5638280
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 03.11.2023Seite 1 / 1

04 231103 Kostenrahmen Gesamtkosten

1064 Zeichen

Kostenrahmen über die gesamten Planungs- und Baumaßnahmen (informativ)  Sportamt 
Generalsanierung Sportanlage Am Damm Stand: 03.11.2023
KG Netto 19% MwSt Brutto
100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 €
200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
500 Außenanlagen 700.000,00 € 133.000,00 € 833.000,00 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 €
700 Baunebenkosten (Planung extern) 184.119,00 € 34.982,61 € 219.101,61 €
Summe 884.119,00 € 167.982,61 € 1.052.101,61 €
erwartetete Baupreissteigerung (Ausschreibung vorgesehen in 2025) 6% 63.126,10 €
Summe (brutto) 1.115.227,71 €
Kostenrahmen (brutto gerundet) 1.116.000,00 €
zusätzliche Kosten durch unverhältnismäßig starke Bodenbelastung 5% 55.800,00 €
zusätzliche Kosten durch unerwartete Kampfmittelfunde 5% 55.800,00 €
Rückstellungen für projektspezifische Risiken 
(Für unvorhersehbare zukünftige Ereignisse, nur im Eintrittsfall und durch entsprechende Mitteilung im jeweiligen Ausschuss!)

03 231103 Kostenrahmen Planungsbeschluss

655 Zeichen

Kostenrahmen für Planungsbeschluss  Sportamt 
Generalsanierung Sportanlage Am Damm - Planungskosten bis Leistungsphase 4 Stand: 03.11.2023
KG Netto 19% MwSt Brutto
100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 €
200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 €
700 Baunebenkosten (Planung extern) 80.859,27 € 15.363,26 € 96.222,53 €
Summe Planungskosten Lph 1-4 80.859,27 € 15.363,26 € 96.222,53 €
Kostenrahmen Planungsleistungen Lph 1-4 (brutto gerundet) 97.000,00 €

Beschlussvorlage Ausschuss

5702 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 3084/2023 
Freigabedatum 22.12.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Prioritätenliste Kunststoffrasen #8: Planungsbeschluss Generalsanierung Sportanlage 
Am Damm  
Beschlussorgan 
Sportausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die 
Generalsanierung der Sportanlage Am Damm. 
 
Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffra-
sen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von 
Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit 
der RheinEnergie. 
 
Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitektur-
büro unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. 
 
Die voraussichtlichen Planungskosten bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) be-
laufen sich auf 97.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach einem 
ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 1.116.000 €. 
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen, im 
Haushaltsjahr 2024, in Höhe von 75.000 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produkt-
gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5296 (SpA Am Damm-Generalsanierung). 
 
Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen 
in Höhe von 22.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan des Sportamtes 
in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5296 (SpA Am Damm-Generalsan-
ierung), im Haushaltsjahr 2024. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 
Sportausschuss 01.02.2024 
Finanzausschuss 05.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   97.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Sportanlage Am Damm wurde ca. 1960 errichtet. Sie besteht aus einem Großspielfeld mit 
Tennenbelag, das zuletzt im Jahr 2015 generalsaniert wurde. Die Sportanlage ist im Grundbe-
sitz der Stadt Köln und an den TSV Weiß 1919/28 e.V. vermietet. Neben dem Vereinsheim 
des TSV Weiß, ist eine Trainingsbeleuchtungsanlage der RheinEnergie vorhanden. 
 
Das Planungsgebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L20 „Rhein, Rheinauen und 
Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ und innerhalb der Wasserschutzzone 3 „Wei-
ßer Bogen“. Außerdem liegt durch die topographische Lage und die Nähe zum Rhein ein mitt-
leres Hochwasserrisiko vor. 
 
Aufgrund des bestehenden Nutzungsdrucks im Stadtgebiet beabsichtigt die Verwaltung die 
Sportanlage zu sanieren und das Großspielfeld mit Kunststoffrasen zu versehen. Dabei ist es 
auch erforderlich, die an das Spielfeld angrenzenden befestigten Wegeflächen, Spielfeldbarri-
eren und Ballfangzäune neu zu errichten. Das bestehende Entwässerungssystem sowie die 
Trainingsbeleuchtungsanlage werden im Zuge der Grundlagenermittlung überprüft. 
 
Die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag ergibt sich aus der Notwendigkeit,

3 
die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunk-
tionell zeitgemäß nutzen zu können. Die Sportanlage wird in der Prioritätenliste 2021-2025 auf 
Rang 8 geführt. Die weitere Ausgestaltung der Nebenflächen der Sportanlage wird mit den zu-
künftigen Nutzern abgestimmt. Die Ergebnisse werden in den Entwurf einfließen und in der 
Vorlage zum Baubeschluss den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Nach einem ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Ne-
benkosten für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 1.116.000 €. 
Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und die Planung bis zur Leistungsphase 4 (Ge-
nehmigungsplanung) werden auf 97.000 € geschätzt. 
 
Die in 2024 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2023/2024 im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Un-
terhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 
5201-0801-2-5296 (SpA Am Damm-Generalsanierung), in Höhe von 75.000 € zur Verfügung. 
Gleiches gilt für die zur Vergabe weiterer Planungsleistungen in 2024 erforderlichen Verpflich-
tungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 22.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025. 
Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigung in 2025 erforderlichen investiven Aus-
zahlungsermächtigungen wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der 
Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. bedarfsgerecht berücksichtigen. 
 
Anlagen 
- Luftbild 
- Planungsgebiet 
- Kostenrahmen Planungsbeschluss 
- Kostenrahmen Gesamtmaßnahme (informativ)

Beratungsverlauf (3)

22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.03.2024 Sportausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3084/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.12.2023
Erstellt
25.09.2023 16:06