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Einführung der digitalen Wohngeldakte

Mitteilung Ausschuss 3691/2019 vom 28.10.2019

Stand: Am 31.10.2019 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/560 V/56/560/2 Vorlagen-Nummer 28.10.2019 3691/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 Einführung der digitalen Wohngeldakte Das Amt für Wohnungswesen informiert über nachfolgende wichtige Änderung im Bereich „Wohn- geld“. Im Rahmen der Verwaltungsreform der Stadt Köln wird im Amt für Wohnungswesen im Bereich „Wohngeld“ ab Mitte November die Papierakte durch eine digitale Aktenführung ersetzt. Damit wird der erste Schritt zu einer digitalisierten Bearbeitung abgeschlossen. Eine besondere technische Herausforderung war die Funktionalität der Schnittstellen zwischen dem Fachverfahren „CZ Wohngeld“, das bei der Stadt Bonn betrieben wird und dem Daten-Management- System „DMS“ der Stadt Köln. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ämtern konnte die Einführung der „e-Akte Wohngeld“ nunmehr für Mitte November 2019 gesichert werden. Ab diesem Zeitpunkt wird die Zentrale-Scan-Stelle der Stadt Köln alle Posteingänge für den Wohn- geldbereich digitalisieren. Die Zuordnung zu den jeweiligen Akten kann schneller erfolgen. Fundierte Auskünfte zum Verfahrensstand sind daher früher möglich. Zudem besteht ein großer Vorteil in der automatisierten Übernahme der monatlichen Rechenlaufergebnissen. Die durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT NRW) erstellten Bescheide werden unmittelbar importiert und den Akten zugeführt; zeitraubendes Abheften entfällt. Auch die Antragstellerinnen und Antragsteller werden von der Einführung der digitalen Wohngeldakte profitieren. Durch die digitale Aktenführung verändern sich grundlegend die bisherigen Arbeitsabläufe. Dies wird sich positiv auf die Dauer der Bearbeitung auswirken. Über die zum 01.01.2020 geplante Änderung des Wohngeldgesetzes werde ich nach abschließender Entscheidung des Bundesrates (09.11.2019) noch gesondert berichten. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 31.10.2019

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 15.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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