2452/2019
Sachstandsbericht zum Neubau Historische Mitte, Stand September 2019
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Mitteilung Ausschuss
4399 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 16.09.2019 2452/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2019 Bauausschuss 16.09.2019 Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019 Unterausschuss Kulturbauten 24.09.2019 Sachstandsbericht zum Neubau Historische Mitte, Stand September 2019 Mit Ratsbeschluss 0353/2018 vom 03.05.2018 wurde die Verwaltung der Stadt Köln mit der Planungsaufnahme zum Neubau des Kölnischen Stadtmuseums (KSM) und des Studienge- bäudes des Römisch-Germanischen Museums (RGM) im Rahmen des gemeinsam mit der Hohen Domkirche durchzuführenden Neubauprojekts Historische Mitte bis einschließlich Entwurfsplanung (Leistungsphase drei) beauftragt. Der Rat beschloss am 03.05.2018 außerdem eine Kooperation der Stadt Köln mit der Hohen Domkirche und beauftragte die Verwaltung, eine Bauherrengemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der Hohen Domkirche zu Köln zu gründen. Zwischenzeitlich wurde zwischen Stadt Köln und Hoher Domkirche ein Gesellschaftsvertrag erarbeitet. Dieser Vertrag wird dem Rat am 26.09.2019 zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe hierzu Vorlage 2292/2019). Im Vorfeld wurden unter anderem steuerrechtliche, gesell- schaftsrechtliche und vergaberechtliche Fragen geklärt. Außerdem wurde zwischen den Parteien Einigkeit über die Aufgaben der Gesellschaft und ihrer Organe hergestellt. Im laufenden Prozess werden die für die komplexen im Vergabeordnungs-Verfahren (VgV-Verfahren) notwendigen Verträge, für die auch Projektziele und jeweils Leistungsbilder formuliert werden müssen, in Zusammenarbeit mit der Hohen Domkirche und einer gemein- sam beauftragten Kanzlei erarbeitet und abgestimmt. Dies geschieht auch im Hinblick auf die Übernahme der Verträge durch die spätere GbR. Im laufenden Prozess werden die für die komplexen im VgV-Verfahren notwendigen Verträge, für die auch Projektziele und jeweils Leistungsbilder formuliert werden müssen, in Zusammenarbeit mit der Hohen Domkirche und einer gemeinsam beauftragten Kanzlei erarbeitet und abgestimmt. Dies geschieht auch im Hinblick auf die Übernahme der Verträge durch die spätere GbR. Zudem finden in enger Zusammenarbeit mit der Hohen Domkirche fortlaufende Abstimmun- gen zur Projektstruktur, Nutzerworkshops und auch Beratungstermine für beispielsweise die Archivplanung statt. Aufgrund teilweise gleichzeitig stattfindender Baumaßnahmen im Quartier Innenstadt liegt ein großer Fokus darüber hinaus auch in Abstimmungs- und Koordi- nationsgesprächen zwischen allen Beteiligten hinsichtlich Erreichbarkeit, Bauzeiten, Bau- 2 stellenlogistik und –einrichtung sowie die Planung von notwendigen Trassenverlegungen. Gegenüber der ursprünglichen Terminplanung hat dies zu Verzögerungen im Projekt geführt. Dennoch ist im Hinblick auf die gemeinsame Durchführung der Maßnahme die jetzige besondere Sorgfalt in der gemeinsamen Erstellung der Verträge für eine möglichst störungs- freie Projektabwicklung unbedingt notwendig. Auch für die Arbeiten und Überlegungen zur Gründung der GbR war und ist diese Sorgfalt unabdingbar. Das Berliner Büro Staab Architekten, welches den Architektenwettbewerb zum Neubau Historische Mitte gewonnen und den Entwurf im Jahr 2018 im Rahmen der oben genannten Beschlussvorlage weiterentwickelt hat, führt seit Anfang Juni 2019 die Planungsarbeiten fort. Weitere VgV-Verfahren sind in der Vorbereitung. Folgende Veränderungen gegenüber dem Ratsbeschluss vom 03.05.2018 sind abzuzeich- nen: 1. Im Ratsbeschluss war der Baubeschluss mit Frühjahr 2020 prognostiziert. Nach aktu- ellem Stand kann der Baubeschluss im zweiten Quartal 2021 erfolgen, also um circa ein Jahr verzögert. Dies wirkt sich auf die prognostizierte Fertigstellung der Häuser aus. Die Fertigstellung der Häuser soll circa sechseinhalb Jahre nach Baubeschluss erfolgen, die Eröffnung wiederum ein Jahr nach Fertigstellung. 2. Die Findung des Kernteams aus den wesentlichen Fachplanern wird mindestens bis zum ersten Quartal 2020 dauern, da die Durchführung der hierfür notwendigen VgV-Verfahren erst dann abgeschlossen werden kann. 3. Mit Zusammenstellung des Kernteams ist die Erarbeitung der Entwurfsplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als Grundlage des Baubeschlus- ses möglich. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2452/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.09.2019
- Erstellt
- 11.07.2019 14:02