Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Entwicklung des Plangebiets „Hallen Kalk“ – östlicher Teil (Halle 60, Kulturhof, DOMiD) in Köln-Kalk
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1878/2020 vom 02.11.2020
Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 1878/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.12.2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Entwicklung des Plangebiets „Hallen Kalk„ – östlicher Teil (Halle 60, Kulturhof, DOMiD) in Köln-Kalk Stellungnahme der Verwaltung: Fragen 1 – 3: Der Rat hat in seinem Beschluss (https://buergerinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/to0050.asp?__ktonr=283526 ) deutlich ge- macht, dass es der Stadt Köln entscheidend darauf ankommt, die gemeinwohlorientierte Nutzung des Geländes - auf Dauer - sicherzustellen. Nur die Vergabe in Form eines Erbbaurechtes ermöglicht es, die Nutzungsbindung für das Gebiet langfristig, d.h. über die gesamte Dauer des Erbbaurechtes, festschreiben zu können. Bei einem Ver- kauf könnte dagegen lediglich eine Nutzungsbindung über 20 Jahre vereinbart werden. Durch einen Erbbaurechtsnehmer soll das Areal der Hallen Kalk zusammenhängend entwickelt wer- den. Die Nutzungen sollen aufeinander abgestimmt sein und miteinander korrespondieren. Kleinteiligkeit ist im Rahmen der Nutzungen eindeutig möglich und gewünscht. Um das gewährleisten zu können, braucht es für die Entwicklung des Areals einen Träger, der für die kleinteilige Umsetzung und Einzelvergaben an Akteure, Initiativen oder Vereine zuständig ist. Nur so ist gewährleistet, dass die im Werkstattverfahren formulierten Ansprüche gemeinwohlorientiert im Rahmen eines Gesamtkonzeptes umgesetzt werden können. Hinzu kommt, dass der strukturell organisatorische Aufwand vieler kleiner Vergaben extrem aufwän- dig wäre und den Fokus der Entwicklung entsprechend auf das Organisatorische verschieben würde. Die Vergabe des Gebietes rund um die Hallen 70 und 71 (ohne Halle 70) an nur einen Träger birgt diverse Vorteile gegenüber einer Verteilung auf mehrere: - Bessere Koordination übergeordneter Aufgaben wie Bodensanierung, Erschließung, Öf- fentlichkeitsarbeit - Möglichkeit der Querfinanzierung defizitärer Einzelobjekte aufgrund maroden Zustands - Vermeidung aufwendiger Vereinbarungen zu den vielfältigen Abhängigkeiten der Gebäude zueinander (Erschließung, Ver- und Entsorgung, sonstige Gemeinschaftsflächen) - Ein verantwortlicher Ansprechpartner für alle Beteiligten (Grundstückseigentümerin wie Nutzer) Frage 4: Eine vorzeitige Nutzungszuführung einzelner Objekte käme einer Vorfestlegung gleich und würde sich für die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes erfahrungsgemäß sehr hinderlich auswirken. Darüber hinaus ist die kurzfristige Nutzbarmachung von Gebäuden aufgrund deren maroden und nicht ver- kehrssicheren Zustands nicht möglich. -
AN_0628_2020_Anfrage_SPD_AN-0628-2020
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Markus Klein Fraktionsvorsitzender Telefon 0171 8276215 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: markus_klein@koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.05.2020 AN/0628/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020, TOP 9.2.6 Entwicklung des Planungsgebiets „Hallen Kalk“ – Östlicher Teil (Halle 60, Kul- turhof, DOMiD) in Köln-Kalk Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.05.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, kürzlich wandten sich die Akteure der Projekte, die auf dem östlichen Teil des Pla- nungsgebietes „Hallen Kalk“ ansässig sind oder werden wollen, in einem Brief an Politik und Öffentlichkeit. Der Hintergrund: Die Verwaltung beabsichtige nun, den ge- samten östlichen Teil, der u.a. die Halle 60, den „Kulturhof“ und das DOMiD (Halle 70/71) umfasst, per Erbpacht an nur einen Vertragspartner zu vergeben. Aus Sicht der Akteure würde hierdurch eine kleinteilige, gemeinwohlorientierte Nutzung massiv erschwert, da die rechtliche Konstruktion zu erhöhten bürokratischen und ggf. finan- ziellen Aufwänden führt. Aus Sicht der Akteure sei ein Verkauf des östlichen Gebie- tes an die Stiftung trias denkbar, welche wiederum in Erbpacht Teilstücke an die ein- zelnen Akteure vergibt. Alternativ wäre die direkte kleinteilige Erbpachtvergabe durch die Stadt mit den Akteuren möglich. Dies soll von der Verwaltung jedoch abgelehnt worden sein. 2 Durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 07.11.2019 (Vorlagen-Nr. 2646/2019) wurde der integrierte Plan als städtebauliches Konzept verabschiedet. In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es, dass das Konzept explizit eine klein- teilige Vermarktung des Gebietes zwischen den Hallen 70/71 bis Hallen 58-60 zu- lässt. Dies war auch stets Gegenstand des Werkstattverfahrens und der politischen Beschlüsse. Eine Abkehr von dieser Maßgabe stünde den Ergebnissen der Öffent- lichkeitsbeteiligung entgegen und kann im Sinne einer gemeinwohlorientierten Ent- wicklung des Planungsgebietes durch die SPD-Fraktion nicht hingenommen werden. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion: 1. Weshalb beabsichtigt die Verwaltung den Ost-Teil des Planungsgebietes „Hal- len Kalk“ (Halle 60, „Kulturhof“, DOMiD) lediglich an einen Träger in Erbpacht zu vergeben? 2. Was spricht aus Sicht der Verwaltung gegen die Vergabe von Teilstücken des Gebietes an mehrere, z.B. drei Träger? 3. Welche Alternativen wurden geprüft, z.B. der Verkauf an die Stiftung trias, und weshalb wurden diese abgelehnt? 4. Wie ist der Stand bei der kurzfristigen Nutzbarmachung des vorgesehenen Areals als Testphase durch den kulturhof e.V.? Mit freundlichen Grüßen gez. Markus Klein gez. Marcel Hagedorn Markus Klein Marcel Hagedorn Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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03.12.2020
TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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