1878/2020
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Entwicklung des Plangebiets „Hallen Kalk“ – östlicher Teil (Halle 60, Kulturhof, DOMiD) in Köln-Kalk
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 1878/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.12.2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Entwicklung des Plangebiets „Hallen Kalk„ – östlicher Teil (Halle 60, Kulturhof, DOMiD) in Köln-Kalk Stellungnahme der Verwaltung: Fragen 1 – 3: Der Rat hat in seinem Beschluss (https://buergerinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/to0050.asp?__ktonr=283526 ) deutlich ge- macht, dass es der Stadt Köln entscheidend darauf ankommt, die gemeinwohlorientierte Nutzung des Geländes - auf Dauer - sicherzustellen. Nur die Vergabe in Form eines Erbbaurechtes ermöglicht es, die Nutzungsbindung für das Gebiet langfristig, d.h. über die gesamte Dauer des Erbbaurechtes, festschreiben zu können. Bei einem Ver- kauf könnte dagegen lediglich eine Nutzungsbindung über 20 Jahre vereinbart werden. Durch einen Erbbaurechtsnehmer soll das Areal der Hallen Kalk zusammenhängend entwickelt wer- den. Die Nutzungen sollen aufeinander abgestimmt sein und miteinander korrespondieren. Kleinteiligkeit ist im Rahmen der Nutzungen eindeutig möglich und gewünscht. Um das gewährleisten zu können, braucht es für die Entwicklung des Areals einen Träger, der für die kleinteilige Umsetzung und Einzelvergaben an Akteure, Initiativen oder Vereine zuständig ist. Nur so ist gewährleistet, dass die im Werkstattverfahren formulierten Ansprüche gemeinwohlorientiert im Rahmen eines Gesamtkonzeptes umgesetzt werden können. Hinzu kommt, dass der strukturell organisatorische Aufwand vieler kleiner Vergaben extrem aufwän- dig wäre und den Fokus der Entwicklung entsprechend auf das Organisatorische verschieben würde. Die Vergabe des Gebietes rund um die Hallen 70 und 71 (ohne Halle 70) an nur einen Träger birgt diverse Vorteile gegenüber einer Verteilung auf mehrere: - Bessere Koordination übergeordneter Aufgaben wie Bodensanierung, Erschließung, Öf- fentlichkeitsarbeit - Möglichkeit der Querfinanzierung defizitärer Einzelobjekte aufgrund maroden Zustands - Vermeidung aufwendiger Vereinbarungen zu den vielfältigen Abhängigkeiten der Gebäude zueinander (Erschließung, Ver- und Entsorgung, sonstige Gemeinschaftsflächen) - Ein verantwortlicher Ansprechpartner für alle Beteiligten (Grundstückseigentümerin wie Nutzer) Frage 4: Eine vorzeitige Nutzungszuführung einzelner Objekte käme einer Vorfestlegung gleich und würde sich für die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes erfahrungsgemäß sehr hinderlich auswirken. Darüber hinaus ist die kurzfristige Nutzbarmachung von Gebäuden aufgrund deren maroden und nicht ver- kehrssicheren Zustands nicht möglich.
AN_0628_2020_Anfrage_SPD_AN-0628-2020
3309 Zeichen
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Kalk
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Claudia Greven-Thürmer
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Kalk
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
Telefon (02 21) 221 98 302
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de
Internet: w ww.koelnspd.de
Markus Klein
Fraktionsvorsitzender
Telefon 0171 8276215
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: markus_klein@koeln.de
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.05.2020
AN/0628/2020
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020, TOP 9.2.6
Entwicklung des Planungsgebiets „Hallen Kalk“ – Östlicher Teil (Halle 60, Kul-
turhof, DOMiD) in Köln-Kalk
Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.05.2020
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
kürzlich wandten sich die Akteure der Projekte, die auf dem östlichen Teil des Pla-
nungsgebietes „Hallen Kalk“ ansässig sind oder werden wollen, in einem Brief an
Politik und Öffentlichkeit. Der Hintergrund: Die Verwaltung beabsichtige nun, den ge-
samten östlichen Teil, der u.a. die Halle 60, den „Kulturhof“ und das DOMiD (Halle
70/71) umfasst, per Erbpacht an nur einen Vertragspartner zu vergeben. Aus Sicht
der Akteure würde hierdurch eine kleinteilige, gemeinwohlorientierte Nutzung massiv
erschwert, da die rechtliche Konstruktion zu erhöhten bürokratischen und ggf. finan-
ziellen Aufwänden führt. Aus Sicht der Akteure sei ein Verkauf des östlichen Gebie-
tes an die Stiftung trias denkbar, welche wiederum in Erbpacht Teilstücke an die ein-
zelnen Akteure vergibt. Alternativ wäre die direkte kleinteilige Erbpachtvergabe durch
die Stadt mit den Akteuren möglich. Dies soll von der Verwaltung jedoch abgelehnt
worden sein.
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Durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 07.11.2019 (Vorlagen-Nr.
2646/2019) wurde der integrierte Plan als städtebauliches Konzept verabschiedet. In
der Begründung der Beschlussvorlage heißt es, dass das Konzept explizit eine klein-
teilige Vermarktung des Gebietes zwischen den Hallen 70/71 bis Hallen 58-60 zu-
lässt. Dies war auch stets Gegenstand des Werkstattverfahrens und der politischen
Beschlüsse. Eine Abkehr von dieser Maßgabe stünde den Ergebnissen der Öffent-
lichkeitsbeteiligung entgegen und kann im Sinne einer gemeinwohlorientierten Ent-
wicklung des Planungsgebietes durch die SPD-Fraktion nicht hingenommen werden.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion:
1. Weshalb beabsichtigt die Verwaltung den Ost-Teil des Planungsgebietes „Hal-
len Kalk“ (Halle 60, „Kulturhof“, DOMiD) lediglich an einen Träger in Erbpacht
zu vergeben?
2. Was spricht aus Sicht der Verwaltung gegen die Vergabe von Teilstücken des
Gebietes an mehrere, z.B. drei Träger?
3. Welche Alternativen wurden geprüft, z.B. der Verkauf an die Stiftung trias, und
weshalb wurden diese abgelehnt?
4. Wie ist der Stand bei der kurzfristigen Nutzbarmachung des vorgesehenen
Areals als Testphase durch den kulturhof e.V.?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Klein gez. Marcel Hagedorn
Markus Klein Marcel Hagedorn
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kalker Hauptstraße 247
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Details
- Aktenzeichen
- 1878/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.11.2020
- Erstellt
- 19.06.2020 09:25