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1878/2020

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Entwicklung des Plangebiets „Hallen Kalk“ – östlicher Teil (Halle 60, Kulturhof, DOMiD) in Köln-Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 03.12.2020, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2751 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/2 
Vorlagen-Nummer 
 1878/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.12.2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: 
 Entwicklung des Plangebiets „Hallen Kalk„ – östlicher Teil (Halle 60, Kulturhof, DOMiD) in 
Köln-Kalk 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Fragen 1 – 3: 
Der Rat hat in seinem Beschluss 
(https://buergerinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/to0050.asp?__ktonr=283526 ) deutlich ge-
macht, dass es der Stadt Köln entscheidend darauf ankommt, die gemeinwohlorientierte Nutzung des 
Geländes - auf Dauer - sicherzustellen.  
 
Nur die Vergabe in Form eines Erbbaurechtes ermöglicht es, die Nutzungsbindung für das Gebiet 
langfristig, d.h. über die gesamte Dauer des Erbbaurechtes, festschreiben zu können. Bei einem Ver-
kauf könnte dagegen lediglich eine Nutzungsbindung über 20 Jahre vereinbart werden. 
 
Durch einen Erbbaurechtsnehmer soll das Areal der Hallen Kalk zusammenhängend entwickelt wer-
den. Die Nutzungen sollen aufeinander abgestimmt sein und miteinander korrespondieren. 
 
Kleinteiligkeit ist im Rahmen der Nutzungen eindeutig möglich und gewünscht. 
Um das gewährleisten zu können, braucht es für die Entwicklung des Areals einen Träger, der für die 
kleinteilige Umsetzung und Einzelvergaben an Akteure, Initiativen oder Vereine zuständig ist. Nur so 
ist gewährleistet, dass die im Werkstattverfahren formulierten Ansprüche gemeinwohlorientiert im 
Rahmen eines Gesamtkonzeptes umgesetzt werden können. 
Hinzu kommt, dass der strukturell organisatorische Aufwand vieler kleiner Vergaben extrem aufwän-
dig wäre und den Fokus der Entwicklung entsprechend auf das Organisatorische verschieben würde. 
 
Die Vergabe des Gebietes rund um die Hallen 70 und 71 (ohne Halle 70) an nur einen Träger birgt 
diverse Vorteile gegenüber einer Verteilung auf mehrere: 
- Bessere Koordination übergeordneter Aufgaben wie Bodensanierung, Erschließung, Öf-
fentlichkeitsarbeit 
- Möglichkeit der Querfinanzierung defizitärer Einzelobjekte aufgrund maroden Zustands 
- Vermeidung aufwendiger Vereinbarungen zu den vielfältigen Abhängigkeiten der Gebäude 
zueinander (Erschließung, Ver- und Entsorgung, sonstige Gemeinschaftsflächen) 
- Ein verantwortlicher Ansprechpartner für alle Beteiligten (Grundstückseigentümerin wie 
Nutzer) 
 
Frage 4: 
Eine vorzeitige Nutzungszuführung einzelner Objekte käme einer Vorfestlegung gleich und würde 
sich für die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes erfahrungsgemäß sehr hinderlich auswirken. Darüber 
hinaus ist die kurzfristige Nutzbarmachung von Gebäuden aufgrund deren maroden und nicht ver-
kehrssicheren Zustands nicht möglich.

AN_0628_2020_Anfrage_SPD_AN-0628-2020

3309 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
    
 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Markus Klein 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon 0171 8276215 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: markus_klein@koeln.de 
 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.05.2020 
AN/0628/2020 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020, TOP 9.2.6 
 
Entwicklung des Planungsgebiets „Hallen Kalk“ – Östlicher Teil (Halle 60, Kul-
turhof, DOMiD) in Köln-Kalk 
Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.05.2020 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
kürzlich wandten sich die Akteure der Projekte, die auf dem östlichen Teil des Pla-
nungsgebietes „Hallen Kalk“ ansässig sind oder werden wollen, in einem Brief an 
Politik und Öffentlichkeit. Der Hintergrund: Die Verwaltung beabsichtige nun, den ge-
samten östlichen Teil, der u.a. die Halle 60, den „Kulturhof“ und das DOMiD (Halle 
70/71) umfasst, per Erbpacht an nur einen Vertragspartner zu vergeben. Aus Sicht 
der Akteure würde hierdurch eine kleinteilige, gemeinwohlorientierte Nutzung massiv 
erschwert, da die rechtliche Konstruktion zu erhöhten bürokratischen und ggf. finan-
ziellen Aufwänden führt. Aus Sicht der Akteure sei ein Verkauf des östlichen Gebie-
tes an die Stiftung trias denkbar, welche wiederum in Erbpacht Teilstücke an die ein-
zelnen Akteure vergibt. Alternativ wäre die direkte kleinteilige Erbpachtvergabe durch 
die Stadt mit den Akteuren möglich. Dies soll von der Verwaltung jedoch abgelehnt 
worden sein.

2 
Durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 07.11.2019 (Vorlagen-Nr. 
2646/2019) wurde der integrierte Plan als städtebauliches Konzept verabschiedet. In 
der Begründung der Beschlussvorlage heißt es, dass das Konzept explizit eine klein-
teilige Vermarktung des Gebietes zwischen den Hallen 70/71 bis Hallen 58-60 zu-
lässt. Dies war auch stets Gegenstand des Werkstattverfahrens und der politischen 
Beschlüsse. Eine Abkehr von dieser Maßgabe stünde den Ergebnissen der Öffent-
lichkeitsbeteiligung entgegen und kann im Sinne einer gemeinwohlorientierten Ent-
wicklung des Planungsgebietes durch die SPD-Fraktion nicht hingenommen werden.  
 
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion: 
 
1. Weshalb beabsichtigt die Verwaltung den Ost-Teil des Planungsgebietes „Hal-
len Kalk“ (Halle 60, „Kulturhof“, DOMiD) lediglich an einen Träger in Erbpacht 
zu vergeben?  
2. Was spricht aus Sicht der Verwaltung gegen die Vergabe von Teilstücken des 
Gebietes an mehrere, z.B. drei Träger? 
3. Welche Alternativen wurden geprüft, z.B. der Verkauf an die Stiftung trias, und 
weshalb wurden diese abgelehnt?  
4. Wie ist der Stand bei der kurzfristigen Nutzbarmachung des vorgesehenen 
Areals als Testphase durch den kulturhof e.V.?  
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Markus Klein     gez. Marcel Hagedorn 
Markus Klein   Marcel Hagedorn 
Fraktionsvorsitzender   Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
1878/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.11.2020
Erstellt
19.06.2020 09:25