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0623/2023

GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd, hier: Planungsbeschluss Sportpionierpark

Beschlussvorlage Ausschuss 02.05.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 01.06.2023, TOP 5.2

Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 0623-2023

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Ansehen

Anlage 1, Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 0623-2023

947 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 08.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 08.05.2023  
öffentlich 
9.2.4 GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd,  
hier: Planungsbeschluss Sportpionierpark 
0623/2023 
 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Sportausschuss, folgenden Be-
schluss zu fassen: 
 
Der Sportausschuss 
1. beschließt die Erweiterung des bestehenden Pionierparks bis zur Bonner 
Straße als temporären Sportpionierpark als Interimsnutzung bis zur Realisie-
rung des Inneren Grüngürtels. 
2. beauftragt die Verwaltung mit der Planung und schrittweisen Umsetzung. Die 
Planung erfolgt mit städtischem Personal und verursacht keine zusätzlichen 
Kosten.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Becker)

Anlage 1, Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023

1321 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Frau Kleindienst 
Telefon:     (0221) 221-23702 
 
E-Mail:       ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 28.04.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün vom 27.04.2023  
öffentlich 
4 Allgemeine Beschlussvorlagen 
4.1.3 GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd, hier: Planungsbeschluss Sportpionier-
park 
0623/2023 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün bittet um Erweiterung der Beratungsfolge um 
den Stadtentwicklungsausschuss und empfiehlt dem Sportausschuss wie folgt zu be-
schließen: 
Geänderter Beschluss gem. mündlichen Änderungsantrag der Fraktionen Bünd-
nis 90/Die Grünen und CDU (fett/kursiv): 
 
Der Sportausschuss  
 
1. beschließt die Erweiterung des bestehenden Pionierparks bis zur Bonner Straße 
als temporären Sportpionierpark als Interimsnutzung bis zur Realisierung des Inne-
ren Grüngürtels.  
 
2. beauftragt die Verwaltung mit der Planung und schrittweisen Umsetzung. Die Pla-
nung erfolgt mit städtischem Personal und verursacht keine zusätzlichen Kosten.  
 
Die Planung soll so ausgeführt werden, dass möglichst viel Grün und unversie-
gelte Fläche vorgesehen wird. Nach Abschluss der Planungen werden diese in 
den Ratsausschüssen zum Beschluss vorgelegt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

922 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0623/2023
Stand: 11.04.2025 
Sachstandsbericht  
GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd, hier: Planungsbeschluss Sportpionierpark 
Beschluss:  
 
Der Sportausschuss 
1.    beschließt die Erweiterung des bestehenden Pionierparks bis zur Bonner Straße als tem-
porären Sportpionierpark als Interimsnutzung bis zur Realisierung des Inneren Grüngürtels. 
2.    beauftragt die Verwaltung mit der Planung und schrittweisen Umsetzung. Die Planung er-
folgt mit städtischem Personal und verursacht keine zusätzlichen Kosten. 
  
Die Planung soll so ausgeführt werden, dass möglichst viel Grün und unversiegelte Fläche 
vorgesehen wird. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Sportpionierpark wurde am 27.03.2025 eröffnet und wird von der Bevölkerung sehr gut 
angenommen. Die Vorgaben des Beschlusses wurden in der Planung umgesetzt.

Beschlussvorlage Ausschuss

8664 Zeichen

*Die Beratungsfolge wurde erweitert. 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0623/2023 
Freigabedatum 
 22.03.2023/ *04.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd, hier: Planungsbeschluss Sportpionierpark  
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss 
1. beschließt die Erweiterung des bestehenden Pionierparks bis zur Bonner Straße als 
temporären Sportpionierpark als Interimsnutzung bis zur Realisierung des Inneren 
Grüngürtels. 
2. beauftragt die Verwaltung mit der Planung und schrittweisen Umsetzung. Die Planung 
erfolgt mit städtischem Personal und verursacht keine zusätzlichen Kosten.  
 
Alternative:   
Der Sportausschuss 
1. lehnt das Konzept für die Erweiterung des bestehenden Pionierparks bis zur Bonner 
Straße als temporären Sportpionierpark ab. 
2. lehnt die Aufnahme der Planung ab. 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 
*Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 
Sportausschuss 01.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im September 2022 ist der Pionierpark Parkstadt Süd als temporäre Grünfläche eröffnet wor-
den (2519/2022). Diese befindet sich auf dem Gelände des zukünftigen Inneren GRÜNGÜR-
TEL Parkstadt Süd (2062/2020). Eine bauliche Anbindung an den bestehenden Inneren 
Grüngürtel besteht nicht. Dieser endet heute an der Luxemburger Straße. 
 
Luftbild 01: Blick über dem Pionierpark in Richtung Osten auf die heute freie Fläche des zukünftigen Sportpionier -
park. Südlich der Fläche befindet sich der Großmarkt, nördlich davon der Bahndamm. (Bildrechte: © Stadt Köln) 
 
Derzeit hat der Pionierpark einen einzigen Zu- und Ausgang über den Bischofsweg und endet 
an einem Holzlattenzaun in Richtung Bonner Straße.

3 
 
Luftbild 02: Blick in Richtung Westen zum temporären Pionierpark im Hintergrund. Im Uhrzeigersinn sind die Hallen 
des Großmarktes, das Recycling Zentrum und der Kreisel an der Bonner Straße südlich und östlich der geplanten 
Fläche des Sportpionierparks erkennbar. Nördlich der Fläche schließt sich der Bahndamm an (Bildrechte: © Stadt 
Köln) 
 
Die angrenzende Fläche in Richtung Bonner Straße ist bereits geräumt und soll als Sportpio-
nierpark ausgebaut werden. Mit dieser Fläche soll nicht nur die Anbindung des Pionierparks 
an die Bonner Straße für Fuß- und Radverkehr ermöglicht, sondern gleichzeitig ein neues 
attraktives Sportangebot geschaffen werden. Ziel ist es die Fläche des künftigen Inneren 
Grüngürtels bereits heute den Kölner*innen zugänglich, erlebbar und nutzbar zu machen. 
 
Insgesamt werden den Kölner*innen mit dem Pionier- und dem Sportpionierpark 75.000 m² 
temporäre Grünfläche zur Verfügung gestellt. Der Sportpionierpark hat eine ungefähre Größe 
von 36.000 m².  
 
Neben der Anbindung des Pionierparks an die Bonner Straße sollen auf der Brachfläche in 
Richtung Bahndamm schwerpunktmäßig individuelle Sportangebote für die Kölner*innen be-
reitgestellt werden. Dieses Sportangebot soll möglichst im zukünftigen GRÜNGÜRTEL Park-
stadt Süd wieder vorzufinden sein. Mit dem Sportpionierpark sollen temporär neue und inno-
vative Sportangebote den Kölner*innen näher gebracht werden. Angedacht ist auch, dass 
städtische Angebote, ggf. Vereine etc., für diesen Zweck Flächen zur Verfügung gestellt be-
kommen könnten. Analog zum Pionierpark wird der Sportpionierpark als temporäre Fläche in 
einem niedrigen Ausbaustandard erstellt. 
 
Park-Programm 
Der bestehende Rundweg im Pionierpark wird bis zur Bonner Straße im neuen Sportpionier-
park erweitert.  
 
Auf den darüber hinaus gehenden weiteren Flächen sollen Sportangebote untergebracht wer-
den, welche mit minimalem baulichen Aufwand hergestellt werden können. Es könnten Ange-
bote wie Paddel, Sportboxen etc. integriert werden. Ziel ist es, diese Flächen interessierten 
Kölner*innen sportlich nutzbar und zugänglich zu machen. Darüber hinaus sollen Angebote 
wie das städtische „Kölle aktiv“-Programm sowie ggf. weitere Sportveranstaltungen hier statt-
finden. 
 
Große Teilflächen werden der natürlichen Sukzession überlassen. Mit der Zeit werden sich so 
Gräser, Stauden, Sträucher etc. ansiedeln. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Auf der Fläche befindet sich heute eine freigestellte Fläche mit einem Sand-Kiesgemisch. Die 
Umsetzung der Baumaßnahme Sportpionierpark soll ähnlich wie der Pionierpark begrünt wer-

4 
den. Die genaue Ausgestaltung der Begrünung wird in der folgenden Planung definiert. Die 
Schaffung einer großdimensionierten Grünfläche im Bereich der Innenstadt und Rodenkirchen 
hat einen positiven stadtklimatischen Kühlungseffekt. 
 
Zeitlicher Ablauf 
Die Planung des Sportpionierparks erfolgt im Laufe des Jahres 2023. Als Fortführung der fer-
tiggestellten Maßnahme Pionierpark wird derzeit aus veranschlagten Mitteln der Finanzstelle 
6700-1301-0-1003 Pionierpark Inn. Grüngürtel Parkstadt Süd die Grundlagenermittlung und 
die Vorplanung für den Sportpionierpark, Leistungsphase 1 bis 2 gem. HOAI, erstellt. Die wei-
tere Planung wird mit eigenem Personal des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen 
erstellt und verursacht keine weiteren Kosten.  
 
Nach Vorliegen der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird den zuständigen Gremien 
eine separate Beschlussvorlage zum Baubeschluss über die Ausgestaltung der Grünanlage 
vorgelegt.  
 
Baubeginn soll ebenfalls Ende 2023 bzw. Anfang 2024 sein. Die Realisierung erfolgt in Ab-
schnitten. Nach heutigem Kenntnisstand gliedern sich die Bauabschnitte wie folgt:  
 
Bauabschnitt 1:  
Im ersten Bauabschnitt soll ein Grundgerüst für die Durchwegung des temporären Sportpio-
nierparks realisiert werden. Zwischen dem bestehenden Pionierpark am Bischofsweg und der 
Bonner Straße wird eine direkte Wegeanbindung erstellt sowie eine weitere entlang des 
Bahndamms. Ein Rundweg entsteht. In der Nähe der Bonner Straße könnte eine multifunktio-
nal nutzbare befestigte Fläche sowie Angebote wie Tischtennisplatten und Boule Plätze ent-
stehen. Baubeginn ist im Jahr 2023 geplant.  
 
Weitere Bauabschnitte:  
Die restliche Fläche des temporären Sportpionierparks wird in weiteren Bauabschnitten reali-
siert. Die Aufteilung erfolgt nach Erfordernis der weiteren zu realisierenden Sportangebote. 
Das Konzept des Sportpionierparks wird auf dieser Basis weiterentwickelt und in Kooperation 
mit den ggf. gewonnenen Partnern realisiert und umgesetzt. Diese Abschnitte sollen im Jahr 
2024 hergestellt werden. 
 
Nutzungsdauer Sportpionierpark und Baubeginn des GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd  
Analog zum Pionierpark wird der Sportpionierpark als temporäre Fläche geplant und entspre-
chend in einem niedrigen Ausbaustandard gebaut. Beide Grünflächen stehen bis zu Baube-
ginn der Daueranlage GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd im Jahre 2029 den Kölner*innen zur 
Verfügung. Wo möglich werden die Materialien aus dem Pionier- und dem Sportpionierpark 
recycelt. Geräte und Sportangebote werden in der Daueranlage an geeigneter Stelle unterge-
bracht.  
 
Voraussichtliche Baukosten:  
Die voraussichtlichen Gesamtbaukosten des Bauvorhabens betragen nach heutigem Kennt-
nisstand rd. 1.100.000 Euro (brutto). Diese berechnen sich aus einem Quadratmeterpreis von 
30 EUR je Quadratmeter für die temporäre Fläche mit einem niedrigen Ausbaustandard. Die 
Gesamtfläche beträgt ungefähr 36.000 m². 
 
Im Jahr 2023 soll die Planung erarbeitet sowie der Baubeginn des ersten Bauabschnitts erfol-
gen. Ab der Entwurfsplanung wird die Planung mit städtischem Personal erstellt, da die Aus-
baustandards des Pionierparks größtenteils übernommen werden können. Für die Erbringung 
der Planungsleistungen sind somit keine zusätzlichen Kosten erforderlich. Die Mittelabfluss-
planung der Baukosten wird auf rd. 1/3 in 2023 und rd. 2/3 in 2024 geschätzt.  
 
Zur Finanzierung der investiven Herstellungskosten wurde die im Teilfinanzplan des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung bei Finanzstelle 
1502-0902-1-0000 Innenstadt (südl. Erw.) Sanierung / Erneuerung veranschlagte Auszah-
lungsermächtigung, die für Parkstadt Süd vorgesehen war und im Haushaltsjahr 2022 nicht 
benötigt wurde, in Höhe von 1.100.000 Euro zur Ermächtigungsübertragung angemeldet. Die 
Entscheidung über die Ermächtigungsübertragung obliegt der Stadtkämmerin.

5 
 
Die konkrete Darlegung der Finanzierung der Herstellungskosten erfolgt im Zuge der Be-
schlussvorlage zum Baubeschluss im 2. Halbjahr 2023.

Beratungsverlauf (4)

27.04.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
04.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.06.2023 Sportausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0623/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.05.2023
Erstellt
17.02.2023 11:17