0623/2023
GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd, hier: Planungsbeschluss Sportpionierpark
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 0623-2023
947 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 08.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2023 öffentlich 9.2.4 GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd, hier: Planungsbeschluss Sportpionierpark 0623/2023 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Sportausschuss, folgenden Be- schluss zu fassen: Der Sportausschuss 1. beschließt die Erweiterung des bestehenden Pionierparks bis zur Bonner Straße als temporären Sportpionierpark als Interimsnutzung bis zur Realisie- rung des Inneren Grüngürtels. 2. beauftragt die Verwaltung mit der Planung und schrittweisen Umsetzung. Die Planung erfolgt mit städtischem Personal und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker)
Anlage 1, Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023
1321 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 28.04.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2023 öffentlich 4 Allgemeine Beschlussvorlagen 4.1.3 GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd, hier: Planungsbeschluss Sportpionier- park 0623/2023 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün bittet um Erweiterung der Beratungsfolge um den Stadtentwicklungsausschuss und empfiehlt dem Sportausschuss wie folgt zu be- schließen: Geänderter Beschluss gem. mündlichen Änderungsantrag der Fraktionen Bünd- nis 90/Die Grünen und CDU (fett/kursiv): Der Sportausschuss 1. beschließt die Erweiterung des bestehenden Pionierparks bis zur Bonner Straße als temporären Sportpionierpark als Interimsnutzung bis zur Realisierung des Inne- ren Grüngürtels. 2. beauftragt die Verwaltung mit der Planung und schrittweisen Umsetzung. Die Pla- nung erfolgt mit städtischem Personal und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Die Planung soll so ausgeführt werden, dass möglichst viel Grün und unversie- gelte Fläche vorgesehen wird. Nach Abschluss der Planungen werden diese in den Ratsausschüssen zum Beschluss vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
922 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/671/2
Vorlagen-Nummer
0623/2023
Stand: 11.04.2025
Sachstandsbericht
GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd, hier: Planungsbeschluss Sportpionierpark
Beschluss:
Der Sportausschuss
1. beschließt die Erweiterung des bestehenden Pionierparks bis zur Bonner Straße als tem-
porären Sportpionierpark als Interimsnutzung bis zur Realisierung des Inneren Grüngürtels.
2. beauftragt die Verwaltung mit der Planung und schrittweisen Umsetzung. Die Planung er-
folgt mit städtischem Personal und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Die Planung soll so ausgeführt werden, dass möglichst viel Grün und unversiegelte Fläche
vorgesehen wird.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Sportpionierpark wurde am 27.03.2025 eröffnet und wird von der Bevölkerung sehr gut
angenommen. Die Vorgaben des Beschlusses wurden in der Planung umgesetzt.
Beschlussvorlage Ausschuss
8664 Zeichen
*Die Beratungsfolge wurde erweitert. Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 0623/2023 Freigabedatum 22.03.2023/ *04.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd, hier: Planungsbeschluss Sportpionierpark Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss 1. beschließt die Erweiterung des bestehenden Pionierparks bis zur Bonner Straße als temporären Sportpionierpark als Interimsnutzung bis zur Realisierung des Inneren Grüngürtels. 2. beauftragt die Verwaltung mit der Planung und schrittweisen Umsetzung. Die Planung erfolgt mit städtischem Personal und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Alternative: Der Sportausschuss 1. lehnt das Konzept für die Erweiterung des bestehenden Pionierparks bis zur Bonner Straße als temporären Sportpionierpark ab. 2. lehnt die Aufnahme der Planung ab. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 *Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Sportausschuss 01.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im September 2022 ist der Pionierpark Parkstadt Süd als temporäre Grünfläche eröffnet wor- den (2519/2022). Diese befindet sich auf dem Gelände des zukünftigen Inneren GRÜNGÜR- TEL Parkstadt Süd (2062/2020). Eine bauliche Anbindung an den bestehenden Inneren Grüngürtel besteht nicht. Dieser endet heute an der Luxemburger Straße. Luftbild 01: Blick über dem Pionierpark in Richtung Osten auf die heute freie Fläche des zukünftigen Sportpionier - park. Südlich der Fläche befindet sich der Großmarkt, nördlich davon der Bahndamm. (Bildrechte: © Stadt Köln) Derzeit hat der Pionierpark einen einzigen Zu- und Ausgang über den Bischofsweg und endet an einem Holzlattenzaun in Richtung Bonner Straße. 3 Luftbild 02: Blick in Richtung Westen zum temporären Pionierpark im Hintergrund. Im Uhrzeigersinn sind die Hallen des Großmarktes, das Recycling Zentrum und der Kreisel an der Bonner Straße südlich und östlich der geplanten Fläche des Sportpionierparks erkennbar. Nördlich der Fläche schließt sich der Bahndamm an (Bildrechte: © Stadt Köln) Die angrenzende Fläche in Richtung Bonner Straße ist bereits geräumt und soll als Sportpio- nierpark ausgebaut werden. Mit dieser Fläche soll nicht nur die Anbindung des Pionierparks an die Bonner Straße für Fuß- und Radverkehr ermöglicht, sondern gleichzeitig ein neues attraktives Sportangebot geschaffen werden. Ziel ist es die Fläche des künftigen Inneren Grüngürtels bereits heute den Kölner*innen zugänglich, erlebbar und nutzbar zu machen. Insgesamt werden den Kölner*innen mit dem Pionier- und dem Sportpionierpark 75.000 m² temporäre Grünfläche zur Verfügung gestellt. Der Sportpionierpark hat eine ungefähre Größe von 36.000 m². Neben der Anbindung des Pionierparks an die Bonner Straße sollen auf der Brachfläche in Richtung Bahndamm schwerpunktmäßig individuelle Sportangebote für die Kölner*innen be- reitgestellt werden. Dieses Sportangebot soll möglichst im zukünftigen GRÜNGÜRTEL Park- stadt Süd wieder vorzufinden sein. Mit dem Sportpionierpark sollen temporär neue und inno- vative Sportangebote den Kölner*innen näher gebracht werden. Angedacht ist auch, dass städtische Angebote, ggf. Vereine etc., für diesen Zweck Flächen zur Verfügung gestellt be- kommen könnten. Analog zum Pionierpark wird der Sportpionierpark als temporäre Fläche in einem niedrigen Ausbaustandard erstellt. Park-Programm Der bestehende Rundweg im Pionierpark wird bis zur Bonner Straße im neuen Sportpionier- park erweitert. Auf den darüber hinaus gehenden weiteren Flächen sollen Sportangebote untergebracht wer- den, welche mit minimalem baulichen Aufwand hergestellt werden können. Es könnten Ange- bote wie Paddel, Sportboxen etc. integriert werden. Ziel ist es, diese Flächen interessierten Kölner*innen sportlich nutzbar und zugänglich zu machen. Darüber hinaus sollen Angebote wie das städtische „Kölle aktiv“-Programm sowie ggf. weitere Sportveranstaltungen hier statt- finden. Große Teilflächen werden der natürlichen Sukzession überlassen. Mit der Zeit werden sich so Gräser, Stauden, Sträucher etc. ansiedeln. Auswirkungen auf den Klimaschutz Auf der Fläche befindet sich heute eine freigestellte Fläche mit einem Sand-Kiesgemisch. Die Umsetzung der Baumaßnahme Sportpionierpark soll ähnlich wie der Pionierpark begrünt wer- 4 den. Die genaue Ausgestaltung der Begrünung wird in der folgenden Planung definiert. Die Schaffung einer großdimensionierten Grünfläche im Bereich der Innenstadt und Rodenkirchen hat einen positiven stadtklimatischen Kühlungseffekt. Zeitlicher Ablauf Die Planung des Sportpionierparks erfolgt im Laufe des Jahres 2023. Als Fortführung der fer- tiggestellten Maßnahme Pionierpark wird derzeit aus veranschlagten Mitteln der Finanzstelle 6700-1301-0-1003 Pionierpark Inn. Grüngürtel Parkstadt Süd die Grundlagenermittlung und die Vorplanung für den Sportpionierpark, Leistungsphase 1 bis 2 gem. HOAI, erstellt. Die wei- tere Planung wird mit eigenem Personal des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen erstellt und verursacht keine weiteren Kosten. Nach Vorliegen der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird den zuständigen Gremien eine separate Beschlussvorlage zum Baubeschluss über die Ausgestaltung der Grünanlage vorgelegt. Baubeginn soll ebenfalls Ende 2023 bzw. Anfang 2024 sein. Die Realisierung erfolgt in Ab- schnitten. Nach heutigem Kenntnisstand gliedern sich die Bauabschnitte wie folgt: Bauabschnitt 1: Im ersten Bauabschnitt soll ein Grundgerüst für die Durchwegung des temporären Sportpio- nierparks realisiert werden. Zwischen dem bestehenden Pionierpark am Bischofsweg und der Bonner Straße wird eine direkte Wegeanbindung erstellt sowie eine weitere entlang des Bahndamms. Ein Rundweg entsteht. In der Nähe der Bonner Straße könnte eine multifunktio- nal nutzbare befestigte Fläche sowie Angebote wie Tischtennisplatten und Boule Plätze ent- stehen. Baubeginn ist im Jahr 2023 geplant. Weitere Bauabschnitte: Die restliche Fläche des temporären Sportpionierparks wird in weiteren Bauabschnitten reali- siert. Die Aufteilung erfolgt nach Erfordernis der weiteren zu realisierenden Sportangebote. Das Konzept des Sportpionierparks wird auf dieser Basis weiterentwickelt und in Kooperation mit den ggf. gewonnenen Partnern realisiert und umgesetzt. Diese Abschnitte sollen im Jahr 2024 hergestellt werden. Nutzungsdauer Sportpionierpark und Baubeginn des GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd Analog zum Pionierpark wird der Sportpionierpark als temporäre Fläche geplant und entspre- chend in einem niedrigen Ausbaustandard gebaut. Beide Grünflächen stehen bis zu Baube- ginn der Daueranlage GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd im Jahre 2029 den Kölner*innen zur Verfügung. Wo möglich werden die Materialien aus dem Pionier- und dem Sportpionierpark recycelt. Geräte und Sportangebote werden in der Daueranlage an geeigneter Stelle unterge- bracht. Voraussichtliche Baukosten: Die voraussichtlichen Gesamtbaukosten des Bauvorhabens betragen nach heutigem Kennt- nisstand rd. 1.100.000 Euro (brutto). Diese berechnen sich aus einem Quadratmeterpreis von 30 EUR je Quadratmeter für die temporäre Fläche mit einem niedrigen Ausbaustandard. Die Gesamtfläche beträgt ungefähr 36.000 m². Im Jahr 2023 soll die Planung erarbeitet sowie der Baubeginn des ersten Bauabschnitts erfol- gen. Ab der Entwurfsplanung wird die Planung mit städtischem Personal erstellt, da die Aus- baustandards des Pionierparks größtenteils übernommen werden können. Für die Erbringung der Planungsleistungen sind somit keine zusätzlichen Kosten erforderlich. Die Mittelabfluss- planung der Baukosten wird auf rd. 1/3 in 2023 und rd. 2/3 in 2024 geschätzt. Zur Finanzierung der investiven Herstellungskosten wurde die im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-1-0000 Innenstadt (südl. Erw.) Sanierung / Erneuerung veranschlagte Auszah- lungsermächtigung, die für Parkstadt Süd vorgesehen war und im Haushaltsjahr 2022 nicht benötigt wurde, in Höhe von 1.100.000 Euro zur Ermächtigungsübertragung angemeldet. Die Entscheidung über die Ermächtigungsübertragung obliegt der Stadtkämmerin. 5 Die konkrete Darlegung der Finanzierung der Herstellungskosten erfolgt im Zuge der Be- schlussvorlage zum Baubeschluss im 2. Halbjahr 2023.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0623/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.05.2023
- Erstellt
- 17.02.2023 11:17