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4002/2023

Widmung des Verbindungsweges zwischen Mathias-Brüggen-Straße und Max-Fremery-Straße in Köln-Bickendorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.01.2024, TOP 9.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Widmungsplan Verbindungsweg MMathias-Brüggen-Straße

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2105 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
W-2023-00800 
Vorlagen-Nummer 
 4002/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung des Verbindungsweges zwischen Mathias-Brüggen-Straße und Max-Fremery-
Straße in Köln-Bickendorf  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, den Verbindungsweg zwischen der Mathias-Brüg-
gen-Straße und der Max-Fremery-Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstücknum-
mern 1564, 503) in Köln-Bickendorf gemäß beigefügtem Widmungsplan teilweise als Gemein-
destraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Fuß- und Radverkehr und teilweise als 
Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Mathias-Brüggen-Straße und die Max-Fremery-Straße wurden im Bereich der Westend-
siedlung per Ratsbeschluss vom 08.02.1966 förmlich als Gemeindestraße ohne Benutzungs-
beschränkung (GoB) gewidmet. Der Verbindungsweg zwischen der Mathias-Brüggen-Straße 
(neben HsNr. 7) und der Max-Fremery-Straße (neben HsNr. 10) wurde erst nach 1970 in der 
heutigen Form hergestellt und wurde von der damaligen Widmung nicht erfasst. 
Die Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Der Bereich an der Mathias-Brüg-
gen-Straße ist als Fahrweg / Straße ausgebaut. Der Bereich zur Max-Fremery-Straße ist als 
Fuß- und Radweg ausgebaut. 
Die Flächen sind entsprechend des Ausbaus teilweise als Gemeindestraße ohne Benutzungs-
beschränkung und teilweise als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf den Fuß- und 
Radverkehr zu widmen. 
Mit der Widmung werden die Flächen zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und We-
gegesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaube-
hörde und Straßenbaulastträger gestellt. 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Widmungsplan

Widmungsplan Verbindungsweg MMathias-Brüggen-Straße

130 Zeichen

Widmungsplan 
Mathias-Brüggen-Str. (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstücke 1564, 503) 
Aktenzeichen: W-2023-00800 
 
 
Legende

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1171 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt 
wird (vgl. § 6 StrWG NRW i. V. m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen 
Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes 
auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VwVfG NRW). 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4002/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.01.2024
Erstellt
01.12.2023 10:44