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Widmung des Verbindungsweges zwischen Mathias-Brüggen-Straße und Max-Fremery-Straße in Köln-Bickendorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4002/2023 vom 11.01.2024

Stand: Am 29.01.2024 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 W-2023-00800 Vorlagen-Nummer 4002/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung des Verbindungsweges zwischen Mathias-Brüggen-Straße und Max-Fremery- Straße in Köln-Bickendorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, den Verbindungsweg zwischen der Mathias-Brüg- gen-Straße und der Max-Fremery-Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstücknum- mern 1564, 503) in Köln-Bickendorf gemäß beigefügtem Widmungsplan teilweise als Gemein- destraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Fuß- und Radverkehr und teilweise als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Mathias-Brüggen-Straße und die Max-Fremery-Straße wurden im Bereich der Westend- siedlung per Ratsbeschluss vom 08.02.1966 förmlich als Gemeindestraße ohne Benutzungs- beschränkung (GoB) gewidmet. Der Verbindungsweg zwischen der Mathias-Brüggen-Straße (neben HsNr. 7) und der Max-Fremery-Straße (neben HsNr. 10) wurde erst nach 1970 in der heutigen Form hergestellt und wurde von der damaligen Widmung nicht erfasst. Die Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Der Bereich an der Mathias-Brüg- gen-Straße ist als Fahrweg / Straße ausgebaut. Der Bereich zur Max-Fremery-Straße ist als Fuß- und Radweg ausgebaut. Die Flächen sind entsprechend des Ausbaus teilweise als Gemeindestraße ohne Benutzungs- beschränkung und teilweise als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf den Fuß- und Radverkehr zu widmen. Mit der Widmung werden die Flächen zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und We- gegesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaube- hörde und Straßenbaulastträger gestellt. Anlagen Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Widmungsplan
  • Widmungsplan Verbindungsweg MMathias-Brüggen-Straße

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    Widmungsplan Mathias-Brüggen-Str. (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstücke 1564, 503) Aktenzeichen: W-2023-00800 Legende
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i. V. m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VwVfG NRW). Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 29.01.2024

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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