Mandari Insight

2054/2023

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zur Beantwortung (1623/2023) einer Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0762/2023) aus der Sitzung vom 01.06.2023 betreffend "Verwendung von Ablösebeträgen aus dem Kooperativen Baulandmodell"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 10.07.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 2.4.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2676 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/1 
 
Vorlagen-Nummer  10.07.2023 
 2054/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zur Beantwortung (1623/2023) einer Anfrage 
der SPD-Fraktion (AN/0762/2023) aus der Sitzung vom 01.06.2023 betreffend "Verwen-
dung von Ablösebeträgen aus dem Kooperativen Baulandmodell" 
 
Im Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 
01.06.2023 werden folgende mündliche Fragen gestellt, die durch die Verwaltung schriftlich 
beantwortet werden sollen: 
 
(1) „Bezugnehmend auf die Ziffer 4 der Beantwortung der Verwaltung erkundigt sich SB 
Frenzel (SPD), wie die Formulierung „in der Regel“ zu verstehen sei und möchte wis-
sen, ob es Ausnahmen dazu gebe und wie diese Ausnahmen dann begründet wür-
den.“ 
 
(2) „Zudem fragt er, wie es sich mit den Ablösebeträgen bei den rechtsrheinischen Bezir-
ken verhält.“ 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Zu (1)  
Die Beantwortung der Anfrage (AN/0762/2023) zu Ziffer vier lautete: 
 
„Entfällt nachträglich der Kausalzusammenhang zwischen in Zweckbestimmung festgelegter 
städtebaulicher Maßnahme und Vorhaben vollständig oder teilweise, sind die erhaltenen Ablö-
sezahlungen in aller Regel zu erstatten.“ 
 
Die Formulierung „in aller Regel“ ist folgendermaßen zu verstehen:  
 
Grundsätzlich ist der Vorhabenträger oder die Vorhabenträgerin berechtigt, die geleistete Ab-
lösesumme erstattet zu bekommen, wenn die damit zusammenhängende Maßnahme nicht 
umgesetzt wurde. Der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell liegt bisher kein Fall vor, 
in dem eine Ablösesumme zurückgezahlt werden musste. 
 
Sollte der Fall eintreten, dass eine Ablösesumme aufgrund des Wegfalls der eigentlichen 
Zweckbestimmung erstattet werden müsste, würde die Stadt auf den Vorhabenträger oder die 
Vorhabenträgerin zugehen. Es könnte im Interesse des Vorhabenträgers oder der Vorhaben-
trägerin sein, das Geld einer anderen Maßnahme zuzuführen, die ebenso in der Nähe des 
Vorhabens liegt und zu einer entsprechenden Wohnumfeldverbesserung führt. 
 
Dies wäre dann eine Ausnahme der Regel und würde ggf. zu einer Vertragserweiterung oder 
Vertragsänderung führen.

2 
 
Zu (2) 
Die Ablösebeträge der rechtsrheinischen Bezirke fließen in den Ausbau des Äußeren Grün-
gürtels, der einen wichtigen Bestandteil auch im rechtsrheinischen Teil der Stadt Köln dar-
stellt. Dies ist auch im „Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des Kooperativen 
Baulandmodells zu erbringenden Grünflächenanteils (0991/2021)“ gut dargestellt. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2054/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
10.07.2023
Erstellt
22.06.2023 16:17