Mandari Insight

2008/0237

Personalkostenentwicklung Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt

Magistratsvorlage 13.05.2008

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1030 Zeichen

Hauptamt 110

Hauptamt

Organisationsabteilung . Eing. 4 ?.URZ. 2008 101-jf Nst: 25 95

Im Stellenpool geführte freie Stellen 2008
hier: Monatsüberblick (Stichtag ist jeweils der 15. eines Monats (Dienstende).

Nicht enthalten sind durch HGLG freigewordene Stellen, freie Stellen des EAD, der Städtischen Kliniken, der sonstigen

Eigenbetriebe sowie freie Stellen, die unter Ausnahmegenehmigungen fallen (Kindertagesstätten) .

Stellen die vom Magistrat zur sofortigen Wiederbesetzung freigegeben wurden, sind ebenfalls ab dem Datum der Magistratsentscheidung

nicht mehr aufgeführt, sofern sie nicht dem aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren unterliegen. Die Übersicht weist daher nur die Anzahl d. freien
Stellen aus, die nach (evtl. noch ausstehender) Beschlusslage des Magistrats bzw. ausstehender Freigabegenehmigung des RP's frei sein müssen.
Durch nicht abgeschlossene Wiederbesetzungsverfahren kann deshalb die Zahl der tatsächlichen freien Stellen

noch etwas nach oben abweichen.

38
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44

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Stellenzahl

90 |

80 |

70 ı

60 -

Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl freier Stellen 2003 - 2008 Stand: März 2008
(Datengrundlage siehe Detailblatt März 2008)

82,3

56,4

52,4

44,4

46

|
|
|
|
j
|
|

2003 - 2004 2005 2006 2007
Jahr

2008

anlage 1

5828 Zeichen

Wissenschaftsstadt
Postfach 11 1061
64225 Darmstadt Darmstadt

Regierungspräsidium

Der Magistrat
64283 Darmstadt

Postfach 11 10 61

Luisenptatz 5

D-64225 Darmstadt

Zirnmer-Nummer: 410/412
Ansprechpartner/-in: Herr Günther

Telefon: (06151) 13-2330

Telefax: (06151) 13-2382

E-mail:  Hans-Peter.Guenther@darmstadt.de

Ihr Zeichen B Unser Zeichen Datum

11 21. 3.33f02 -11- 110 gün-kl 13. Mai 2008

Vollzug des Stellenplans
1. Januar bis 31. März 2008

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

zum Vollzug des Stellenplans 2008 - einschließlich HGIG-Fälle - berichten wir wie folgt:

1.1.  Stellen- und Personalbewirtschaftung (sog. Stellenpool)
Stand 15. März 2008

1.1.1 Freie Stellen, die aufgrund eines Magistratsbeschlusses

zur Verfügung stehen: Ovb Otb
1.1.2 Freie Stellen, zu denen noch kein Magistratsbeschluss

vorliegt: 36 vb 10 tb
1.1.3 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Vorschlag bleibt

derzeit offen“: Ovb Otb
1.1.4 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Vorläufig nicht

wiederbesetzen“: Ovb Otb
1.1.5 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Wiederbesetzen

nach Ablauf einer Sperrfrist“: 8vb Otb

1.1.6 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Wegfall der Stelle
(bereits wirksam, Stellenwegfall im StPlan 2009

aufzunehmen)“: Ovb Otb
1.1.7 Freie Stellen durch bereits wirksame kw-Vermerke
(Stellenwegfall im StPlan 2009 aufzunehmen): Ovb Otb
Gesamtsumme: 44 vb 10 tb
Anzahl der Stellen, die keiner Sperre unterliegen und sofort
wiederbesetzt wurden: Ovb Otb
Postbank Frankfurt Sparkasse Darmstadt Sprechzeiten: Internet:
Konto-Nummer 2612-601 Konto-Nummer 544 000 Mo. bis Fr. von 08:00-15:15 Uhr http://www.darmstadt.de

BLZ 500 100 60 BLZ 508 501 50 sowie nach Vereinbarung

Die monatliche Entwicklung von Januar bis März 2008 sowie die Entwicklung der durchschnittlichen An-
zahl freier Stellen von 2003 bis 2008 entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen 1 und 2. Der hochge-
rechnete Monatsdurchschnitt für das Jahr 2008 beträgt 46,0 ständig freie Stellen.

1.2 Personalausgaben

In dem am 22.02.2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2007 wurde der
Ansatz für Personalausgaben auf 98.155.160,00 Euro (nachträglich korrigiert auf 98.131.530,00 Euro)
festgeschrieben. Im Nachtrag wurde der Planansatz auf 98.803.530,00 Euro erhöht.

Nach der Hochrechnung zum 31. März 2008 betragen die voraussichtlichen Personalausgaben 2008
92.455.931,00 Euro. Danach wird eine Überschreitung des Planansatzes in Höhe von 3.646.041,00 Euro
prognostiziert. Die Hochrechnung zum 31. März 2008 beinhaltet die Tariferhöhung in Höhe von ca.
2.770.000,00 Euro. Die weitere Überschreitung in Höhe von 876.041,00 Euro erklärt sich aus der Tat-
sache, dass ursprünglich ein Ansatz für 2008 in Höhe von 89.943.770,00 Euro errechnet wurde. Dieser
Ansatz wurde gekürzt und auf 88.809.890,00 Euro gedeckelt.

Ziel muss es weiterhin sein, durch konsequente Einhaltung der Konsolidierungsbeschlüsse Einsparungen
zu erreichen. Eine Reduzierung der Personalausgaben ist vordringlich und Bestandteil der Auflagen des
Regierungspräsidiums zur Genehmigung des Haushaltes. -

Die vom Magistrat am 30. Juli 2005 zur Konsolidierung des Personalhaushaltes und zur Reduzierung der
Personalausgaben beschlossenen Vorgaben müssen dringend eingehalten werden:

Die 12-monatige Stellenbesetzungssperre für freiwerdende Stellen bleibt erhalten und ist in jedem
Fall einzuhalten (Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung
des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich).

- Bei Stellenbesetzungen erfolgen grundsätzlich keine externen Einstellungen im Verwaltungs-, sozi-
alpädagogischen und technischen Bereich. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Be-
schäftigten (einschließlich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung
bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung möglich (die Be-
teiligungsrechte der Personalvertretung sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).

Hier zeigen die Erfahrungen der letzten Monate, dass ein genereiler Einstellungstopp insbesondere im
Hinblick auf den Abbau der überplanmäßigen Kräfte sinnvoll ist. Allerdings sollten folgende Ausnah-
men zulässig sein: Auszubildende, anerkannter Bedarf im Kindertagesstättenbereich, städtischer Sozi-
aldienst, die Lehrkräfte an der Musikschule der Akademie für Tonkunst des EB „Kulturinstitute“ sowie
im techn. Bereich (Anforderungen Hochschul- bzw. Universitätsabschluss - gilt analog auch für die
Berufsfeuerwehr). Einzelvorlagen an den Magistrat sind erforderlich.

Darüber hinaus sind die Auflagen des Regierungspräsidiums einzuhalten:

- Vor notwendigen bzw. rechtlich möglichen Neubesetzungen bzw. Beförderungen ist ab dem Haus-
haltsjahr 2007 und bis auf Weiteres eine Frist von mindestens 12 Monaten einzuhalten.

- Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen von diesen Grundsät-
zen sind nur nach einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich,
der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung sind hierzu eingehend zu begründen.

- Ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf Weiteres sind die Personalausgaben auf einen Höchstwert
von 96,0 Mio. Euro zu begrenzen.

-  Über- und außertarifliche Leistungen im Personalbereich sind unverzüglich abzubauen.

Die Vorgaben zur Stellenbewirtschaftung sind analog für die Eigenbetriebe "Bäder", "Bürger- und Kon-
gresshäuser”, Kulturinstitute und "Immobilienmanagement Darmstadt’ anzuwenden.

Das Hauptamt sowie die o. g. Eigenbetriebe werden beauftragt, vierteljährlich über die Umsetzung der
Stelleneinsparvorgabe zu berichten. Darüber hinaus wird eine Übersicht über die HGIG-Fälle für das 1.
Quartal 2008 anliegend vorgelegt.

Mit, freundftshen Grüßen Verteiler:
20
10
‘ 101
olfgan 110/4

Bürgergleister

Anlagen

2008/0237

5880 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.05.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  
 
Amt: Hauptamt- 
        Personalabteilung  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0237  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Personalkostenentwicklung 
Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt 
 
Vorlage vom: 13.05.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Personaldezernenten an das Regier ungspräsidium 
Darmstadt zur Personalkostenentwicklung (I. Quartal 2008). 
 
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zuzuleiten. 
 
 
Anlagen: Vierteljahresbericht Regierungspräsidium 1. Quartal 2008 
Stellenpool Stand 15. März 2008 
Stellenentwicklung Stand März 2008 
Übersicht HGlG-Fälle 1. Quartal 2008 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 13. Mai 2008:  
 
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 5. Juni 2007 die aufsichtsbehördlichen 
Genehmigungen für den am 22. Februar 2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 
Haushalt 2007 unter einschneidenden Auflagen erteilt.  
Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht insbesondere im Bereich der Personalbewirtschaftung 
erhebliche Einsparmöglichkeiten. 
Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung und eine Stellenbesetzungssperre ist auf eine 
Personalkostenbegrenzung hinzuwirken. Vor notwendigen bzw. rechtlich möglichen Neubesetzungen 
bzw. Beförderungen ist ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf Weiteres eine Frist von mindestens 12 
Monaten einzuhalten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen von 
diesen Grundsätzen sind nur nach einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde 
möglich, der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung sind hierzu eingehend zu 
begründen.  
Ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf Weiteres sind die Personalausgaben auf einen Höchst-wert 
von 96,0 Mio. Euro zu begrenzen (Anmerkung: Der Haushaltsplan 2007 sah hier einen Gesamtansatz 
von 98,8 Mio. Euro - Nachtrag - vor). Das vorläufige Rechnungsergebnis in Höhe von 98.114.601,98 
Euro zeigt, das durch Einhaltung der Vorgaben für die Ausführung des Haushaltsplanes 2007 
(Rundverfügung Nr. 19 vom 29. Juni 2007) die erforderlichen Einsparungen durchaus zu erzielen sind, 
ohne Einrichtungen zu schließen. Allerdings reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um 
dauerhaft die Personalausgaben auf 96 Mio. Euro zurückzuführen. Für die Personalausgaben im HHj. 
2008 wurde ein Gesamtansatz (Kernhaushalt, IDA und an den EAD abgegebene Reinigungskräfte) in 
Höhe von 99.212.330 Euro ermittelt. Herr Bürgermeister und Stadtkämmerer Wolfgang Glenz hat für 
alle drei Bereiche eine Obergrenze in Höhe von 98 Mio. Euro festgelegt. Damit sind folgende 
Personalkostenansätze einschließlich der Leistungsentgelte gem. § 18 TVöD zu veranschlagen: 
 
Kernhaushalt: 88.809.890,00 Euro (darin enthaltene LE 495.500,00 Euro) 
EB IDA:   8.566.610,00 Euro (darin enthaltene LE   72.470,00 Euro) 
EAD:      623.500,00 Euro (darin enthaltene LE     8.180,00 Euro) 
 
Insgesamt: 98.000.000,00 Euro (darin enthaltene LE 576.150,00 Euro) 
 
Der vorgenannte Ansatz wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2007 
beschlossen. Nach einer 1. Hochrechnung – Stand 31. März 2008 – betragen die Personalausgaben 
bei der Kernverwaltung im Haushaltsjahr 2008  92.455.930 Euro. Der Ansatz wird demnach um ca. 
3.646.041 Euro überschritten. Dies lässt sich um einen aus der Tariferhöhung zum 1. Januar 2008 
erklären, die Mehrkosten von ca. 2.770.000 Euro verursacht. Zum anderen wurde der HH-Ansatz 
2008 gedeckelt. Der errechnete Bedarf betrug 89.943.070 Euro, wurde also um 1.133.180 Euro 
gekürzt. 
   
Zur Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben muss daher die generelle Stellenbeset-
zungssperre von 12 Monaten bestehen bleiben. Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen 
vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich.  
Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzunehmen. Dies 
gilt für alle Bereiche
. Ausnahmen sind nur für den Kindertagesstättenbereich, den städtischen 
Sozialdienst, die Lehrkräfte an der Musikschule der Akademie für Tonkunst des EB „Kulturinstitute“ 
sowie im techn. Bereich (Anforderung Hochschul- bzw. Universitätsabschluss – gilt auch für die 
Berufsfeuerwehr) nach erfolgloser interner Ausschreibung zulässig. Der mögliche Bedarf an 
Finanzbuchhalterinnen und Finanzbuchhalter muss nach entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen 
mit eigenem Personal (Nachwuchskräfte, interne Bewerbungen etc.) abgedeckt werden. Die 
Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten (einschließlich eventueller Qualifikation) hat 
Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne 
Stellenausschreibung möglich (die Beteiligungsrechte der Personalvertretung sowie der 
Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).  
Ohne systematische Aufgabenkritik in der Gesamtverwaltung sind die Einsparvorgaben im 
Personalhaushalt nicht zu erfüllen.

3 
... 
Das Hauptamt-Personalabteilung berichtet weiterhin vierteljährig über die Auswirkungen der Sperre 
und der damit verbundenen Einsparpotentiale. Dieser Bericht wird dem Regierungspräsidium zur 
Kenntnisnahme vorgelegt. 
 
Darmstadt, 13. Mai 2008       
I  /  II  / 110 
 
 
 
Walter Hoffmann       Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister       Bürgermeister 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

TOP 6
TOP 309
TOP 24

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0237
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.05.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00