2008/0237
Personalkostenentwicklung Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt
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Hauptamt 110 Hauptamt Organisationsabteilung . Eing. 4 ?.URZ. 2008 101-jf Nst: 25 95 Im Stellenpool geführte freie Stellen 2008 hier: Monatsüberblick (Stichtag ist jeweils der 15. eines Monats (Dienstende). Nicht enthalten sind durch HGLG freigewordene Stellen, freie Stellen des EAD, der Städtischen Kliniken, der sonstigen Eigenbetriebe sowie freie Stellen, die unter Ausnahmegenehmigungen fallen (Kindertagesstätten) . Stellen die vom Magistrat zur sofortigen Wiederbesetzung freigegeben wurden, sind ebenfalls ab dem Datum der Magistratsentscheidung nicht mehr aufgeführt, sofern sie nicht dem aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren unterliegen. Die Übersicht weist daher nur die Anzahl d. freien Stellen aus, die nach (evtl. noch ausstehender) Beschlusslage des Magistrats bzw. ausstehender Freigabegenehmigung des RP's frei sein müssen. Durch nicht abgeschlossene Wiederbesetzungsverfahren kann deshalb die Zahl der tatsächlichen freien Stellen noch etwas nach oben abweichen. 38 oO 44 oooooo0o000 oooooo0000
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Stellenzahl 90 | 80 | 70 ı 60 - Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl freier Stellen 2003 - 2008 Stand: März 2008 (Datengrundlage siehe Detailblatt März 2008) 82,3 56,4 52,4 44,4 46 | | | | j | | 2003 - 2004 2005 2006 2007 Jahr 2008
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Wissenschaftsstadt Postfach 11 1061 64225 Darmstadt Darmstadt Regierungspräsidium Der Magistrat 64283 Darmstadt Postfach 11 10 61 Luisenptatz 5 D-64225 Darmstadt Zirnmer-Nummer: 410/412 Ansprechpartner/-in: Herr Günther Telefon: (06151) 13-2330 Telefax: (06151) 13-2382 E-mail: Hans-Peter.Guenther@darmstadt.de Ihr Zeichen B Unser Zeichen Datum 11 21. 3.33f02 -11- 110 gün-kl 13. Mai 2008 Vollzug des Stellenplans 1. Januar bis 31. März 2008 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, zum Vollzug des Stellenplans 2008 - einschließlich HGIG-Fälle - berichten wir wie folgt: 1.1. Stellen- und Personalbewirtschaftung (sog. Stellenpool) Stand 15. März 2008 1.1.1 Freie Stellen, die aufgrund eines Magistratsbeschlusses zur Verfügung stehen: Ovb Otb 1.1.2 Freie Stellen, zu denen noch kein Magistratsbeschluss vorliegt: 36 vb 10 tb 1.1.3 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Vorschlag bleibt derzeit offen“: Ovb Otb 1.1.4 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Vorläufig nicht wiederbesetzen“: Ovb Otb 1.1.5 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Wiederbesetzen nach Ablauf einer Sperrfrist“: 8vb Otb 1.1.6 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss „Wegfall der Stelle (bereits wirksam, Stellenwegfall im StPlan 2009 aufzunehmen)“: Ovb Otb 1.1.7 Freie Stellen durch bereits wirksame kw-Vermerke (Stellenwegfall im StPlan 2009 aufzunehmen): Ovb Otb Gesamtsumme: 44 vb 10 tb Anzahl der Stellen, die keiner Sperre unterliegen und sofort wiederbesetzt wurden: Ovb Otb Postbank Frankfurt Sparkasse Darmstadt Sprechzeiten: Internet: Konto-Nummer 2612-601 Konto-Nummer 544 000 Mo. bis Fr. von 08:00-15:15 Uhr http://www.darmstadt.de BLZ 500 100 60 BLZ 508 501 50 sowie nach Vereinbarung Die monatliche Entwicklung von Januar bis März 2008 sowie die Entwicklung der durchschnittlichen An- zahl freier Stellen von 2003 bis 2008 entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen 1 und 2. Der hochge- rechnete Monatsdurchschnitt für das Jahr 2008 beträgt 46,0 ständig freie Stellen. 1.2 Personalausgaben In dem am 22.02.2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2007 wurde der Ansatz für Personalausgaben auf 98.155.160,00 Euro (nachträglich korrigiert auf 98.131.530,00 Euro) festgeschrieben. Im Nachtrag wurde der Planansatz auf 98.803.530,00 Euro erhöht. Nach der Hochrechnung zum 31. März 2008 betragen die voraussichtlichen Personalausgaben 2008 92.455.931,00 Euro. Danach wird eine Überschreitung des Planansatzes in Höhe von 3.646.041,00 Euro prognostiziert. Die Hochrechnung zum 31. März 2008 beinhaltet die Tariferhöhung in Höhe von ca. 2.770.000,00 Euro. Die weitere Überschreitung in Höhe von 876.041,00 Euro erklärt sich aus der Tat- sache, dass ursprünglich ein Ansatz für 2008 in Höhe von 89.943.770,00 Euro errechnet wurde. Dieser Ansatz wurde gekürzt und auf 88.809.890,00 Euro gedeckelt. Ziel muss es weiterhin sein, durch konsequente Einhaltung der Konsolidierungsbeschlüsse Einsparungen zu erreichen. Eine Reduzierung der Personalausgaben ist vordringlich und Bestandteil der Auflagen des Regierungspräsidiums zur Genehmigung des Haushaltes. - Die vom Magistrat am 30. Juli 2005 zur Konsolidierung des Personalhaushaltes und zur Reduzierung der Personalausgaben beschlossenen Vorgaben müssen dringend eingehalten werden: Die 12-monatige Stellenbesetzungssperre für freiwerdende Stellen bleibt erhalten und ist in jedem Fall einzuhalten (Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich). - Bei Stellenbesetzungen erfolgen grundsätzlich keine externen Einstellungen im Verwaltungs-, sozi- alpädagogischen und technischen Bereich. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Be- schäftigten (einschließlich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung möglich (die Be- teiligungsrechte der Personalvertretung sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt). Hier zeigen die Erfahrungen der letzten Monate, dass ein genereiler Einstellungstopp insbesondere im Hinblick auf den Abbau der überplanmäßigen Kräfte sinnvoll ist. Allerdings sollten folgende Ausnah- men zulässig sein: Auszubildende, anerkannter Bedarf im Kindertagesstättenbereich, städtischer Sozi- aldienst, die Lehrkräfte an der Musikschule der Akademie für Tonkunst des EB „Kulturinstitute“ sowie im techn. Bereich (Anforderungen Hochschul- bzw. Universitätsabschluss - gilt analog auch für die Berufsfeuerwehr). Einzelvorlagen an den Magistrat sind erforderlich. Darüber hinaus sind die Auflagen des Regierungspräsidiums einzuhalten: - Vor notwendigen bzw. rechtlich möglichen Neubesetzungen bzw. Beförderungen ist ab dem Haus- haltsjahr 2007 und bis auf Weiteres eine Frist von mindestens 12 Monaten einzuhalten. - Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen von diesen Grundsät- zen sind nur nach einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich, der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung sind hierzu eingehend zu begründen. - Ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf Weiteres sind die Personalausgaben auf einen Höchstwert von 96,0 Mio. Euro zu begrenzen. - Über- und außertarifliche Leistungen im Personalbereich sind unverzüglich abzubauen. Die Vorgaben zur Stellenbewirtschaftung sind analog für die Eigenbetriebe "Bäder", "Bürger- und Kon- gresshäuser”, Kulturinstitute und "Immobilienmanagement Darmstadt’ anzuwenden. Das Hauptamt sowie die o. g. Eigenbetriebe werden beauftragt, vierteljährlich über die Umsetzung der Stelleneinsparvorgabe zu berichten. Darüber hinaus wird eine Übersicht über die HGIG-Fälle für das 1. Quartal 2008 anliegend vorgelegt. Mit, freundftshen Grüßen Verteiler: 20 10 ‘ 101 olfgan 110/4 Bürgergleister Anlagen
2008/0237
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
28.05.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II
Amt: Hauptamt-
Personalabteilung
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Nichtöffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2008/0237
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Personalkostenentwicklung
Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt
Vorlage vom: 13.05.2008
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Personaldezernenten an das Regier ungspräsidium
Darmstadt zur Personalkostenentwicklung (I. Quartal 2008).
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zuzuleiten.
Anlagen: Vierteljahresbericht Regierungspräsidium 1. Quartal 2008
Stellenpool Stand 15. März 2008
Stellenentwicklung Stand März 2008
Übersicht HGlG-Fälle 1. Quartal 2008
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
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Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 13. Mai 2008:
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 5. Juni 2007 die aufsichtsbehördlichen
Genehmigungen für den am 22. Februar 2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen
Haushalt 2007 unter einschneidenden Auflagen erteilt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht insbesondere im Bereich der Personalbewirtschaftung
erhebliche Einsparmöglichkeiten.
Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung und eine Stellenbesetzungssperre ist auf eine
Personalkostenbegrenzung hinzuwirken. Vor notwendigen bzw. rechtlich möglichen Neubesetzungen
bzw. Beförderungen ist ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf Weiteres eine Frist von mindestens 12
Monaten einzuhalten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen von
diesen Grundsätzen sind nur nach einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde
möglich, der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung sind hierzu eingehend zu
begründen.
Ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf Weiteres sind die Personalausgaben auf einen Höchst-wert
von 96,0 Mio. Euro zu begrenzen (Anmerkung: Der Haushaltsplan 2007 sah hier einen Gesamtansatz
von 98,8 Mio. Euro - Nachtrag - vor). Das vorläufige Rechnungsergebnis in Höhe von 98.114.601,98
Euro zeigt, das durch Einhaltung der Vorgaben für die Ausführung des Haushaltsplanes 2007
(Rundverfügung Nr. 19 vom 29. Juni 2007) die erforderlichen Einsparungen durchaus zu erzielen sind,
ohne Einrichtungen zu schließen. Allerdings reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um
dauerhaft die Personalausgaben auf 96 Mio. Euro zurückzuführen. Für die Personalausgaben im HHj.
2008 wurde ein Gesamtansatz (Kernhaushalt, IDA und an den EAD abgegebene Reinigungskräfte) in
Höhe von 99.212.330 Euro ermittelt. Herr Bürgermeister und Stadtkämmerer Wolfgang Glenz hat für
alle drei Bereiche eine Obergrenze in Höhe von 98 Mio. Euro festgelegt. Damit sind folgende
Personalkostenansätze einschließlich der Leistungsentgelte gem. § 18 TVöD zu veranschlagen:
Kernhaushalt: 88.809.890,00 Euro (darin enthaltene LE 495.500,00 Euro)
EB IDA: 8.566.610,00 Euro (darin enthaltene LE 72.470,00 Euro)
EAD: 623.500,00 Euro (darin enthaltene LE 8.180,00 Euro)
Insgesamt: 98.000.000,00 Euro (darin enthaltene LE 576.150,00 Euro)
Der vorgenannte Ansatz wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2007
beschlossen. Nach einer 1. Hochrechnung – Stand 31. März 2008 – betragen die Personalausgaben
bei der Kernverwaltung im Haushaltsjahr 2008 92.455.930 Euro. Der Ansatz wird demnach um ca.
3.646.041 Euro überschritten. Dies lässt sich um einen aus der Tariferhöhung zum 1. Januar 2008
erklären, die Mehrkosten von ca. 2.770.000 Euro verursacht. Zum anderen wurde der HH-Ansatz
2008 gedeckelt. Der errechnete Bedarf betrug 89.943.070 Euro, wurde also um 1.133.180 Euro
gekürzt.
Zur Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben muss daher die generelle Stellenbeset-
zungssperre von 12 Monaten bestehen bleiben. Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen
vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich.
Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzunehmen. Dies
gilt für alle Bereiche
. Ausnahmen sind nur für den Kindertagesstättenbereich, den städtischen
Sozialdienst, die Lehrkräfte an der Musikschule der Akademie für Tonkunst des EB „Kulturinstitute“
sowie im techn. Bereich (Anforderung Hochschul- bzw. Universitätsabschluss – gilt auch für die
Berufsfeuerwehr) nach erfolgloser interner Ausschreibung zulässig. Der mögliche Bedarf an
Finanzbuchhalterinnen und Finanzbuchhalter muss nach entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen
mit eigenem Personal (Nachwuchskräfte, interne Bewerbungen etc.) abgedeckt werden. Die
Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten (einschließlich eventueller Qualifikation) hat
Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne
Stellenausschreibung möglich (die Beteiligungsrechte der Personalvertretung sowie der
Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).
Ohne systematische Aufgabenkritik in der Gesamtverwaltung sind die Einsparvorgaben im
Personalhaushalt nicht zu erfüllen.
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Das Hauptamt-Personalabteilung berichtet weiterhin vierteljährig über die Auswirkungen der Sperre
und der damit verbundenen Einsparpotentiale. Dieser Bericht wird dem Regierungspräsidium zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Darmstadt, 13. Mai 2008
I / II / 110
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0237
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.05.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00