4389/2019
Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des AVR vom 02.12.2019 im Rahmen des Personalberichtes 2018/2019 (2314/2019 – TOP 4.7)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4567 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/0/03 Vorlagen-Nummer 14.01.2020 4389/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des AVR vom 02.12.2019 im Rahmen des Personalberichtes 2018/2019 (2314/2019 – TOP 4.7) In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 02.12.2019 (2314/2019 – TOP 4.7) bittet der Ausschussvorsitzende um Berech- nung einer Vergleichsdarstellung der derzeit (nach Vorgabe des Deutschen Städtetages) errechneten Quote der krankheitsbedingten Fehlzeiten für 2018. Antwort der Verwaltung Gemäß den Vorgaben des Deutschen Städtetages errechnet sich für das Jahr 2018 eine gesamtstäd- tische Quote von 8,74 %. a) Berechnung angelehnt an das Berechnungsmodell der Krankenkassen: Da unbescheinigte Kurzzeiterkrankungen (1-3 Tage), im Rahmen derer die Vorlage eines At- testes nicht nötig ist, (i. d. R.) dort nicht bekannt sind, können die Krankenkassen nur Kran- kenausfallzeiten mit Attest in ihren Berichten berücksichtigen. Die von den Krankenkassen er- rechnete Quote ist alleine dadurch schon geringer. Eine pauschale Übertragung dieser Berechnung auf die Werte der Stadt Köln (Quote ohne Kurzeiterkrankungen von 1-3 Tagen) würde zu einer Quote von 7,41 % gesamtstädtisch führen. b) Berechnung angelehnt an das Berechnungsmodell von Wirtschaftsunternehmen: In den von Unternehmen veröffentlichten Quoten werden u. U. Personen mit Langzeiterkran- kungen (ab 43 Tage) nicht mehr in die Berechnung mit einbezogen, da diese aus betriebswirt- schaftlicher Sicht keine oder nur noch verminderte Kosten für das Unternehmen darstellen. Eine pauschale Übertragung dieser Berechnung (ohne Langzeiterkrankungen ab 43 Tage) auf die Ausfallzeiten nur der Beschäftigten der Stadt Köln (da verbeamtete Mitarbeitende auch bei Langzeiterkrankungen weiterhin finanziert werden) würde zu einer gesamtstädtischen Quote von 6,22 % führen. Bewertung und Erläuterung In der nachfolgenden Übersicht sind die Krankenstände 2018 nach Branchen dargestellt (Quelle: Rheinlandbericht 2018 des BGF-Institutes). Hierin ist erkennbar, dass die für die Stadt Köln die v. g. unter a) errechnete Quote sich im Rahmen des (rheinlandweiten) Durchschnitts für öffentliche Verwaltungen bewegt. 2 Krankenstände in den 21 größten Branchen 2017/2018 in Prozent 2017 2018 Ver- und Entsorgung 7,40 7,69 Allg. öffentl. Verwaltung 7,60 7,67 Metallerzeugung 7,16 7,20 Herstellung Metallwaren 7,16 7,20 Altenheime/ambulante Pflege 7,01 7,17 Nahrungsmittelherstellung 6,63 6,92 Chemische Industrie 6,70 6,70 Verkehr/Lagerei 6,22 6,29 Maschinenbau/Fahrzeugbau 5,81 6,16 Gebäudebetreuung 5,47 5,58 Großhandel 5,38 5,54 Baugewerbe 5,36 5,52 Gesundheitswesen 5,18 5,38 Einzelhandel 5,14 5,28 Erziehung und Unterricht 4,88 5,11 Vermittlung von Arbeitskräften 4,78 4,84 Handel/Reparatur Kfz 4,44 4,67 Finanzen/Versicherungen 4,07 4,41 Gastgewerbe 3,62 3,66 Information/Kommunikation 3,68 3,66 Dienstleistungen 3,62 3,65 Quelle: Rheinlandbericht 2018 BGF -Institut Sowohl in dem vorstehenden Vergleich als auch in anderen von Krankenkassen veröffentlichten Berichten liegt der Bereich der öffentlichen Verwaltung fast regelmäßig im oberen Drittel der Ver- gleiche. Im DAK-Gesundheitsreport 2018 wird dies u. a. mit einem höheren Anteil an schwerbehinderten Menschen begründet: Der im Vergleich zur Privatwirtschaft hohe Krankenstand in den öffentlich en Verwaltungen wird in ve r- schiedenen Studien zum Teil mit einem höheren Anteil an Schwerbehinderten im öffentlichen Sektor begründet. Auch bieten öffentliche Verwaltungen gesundheitlich beeinträchtigten Erwerbstätigen noch immer eher eine Beschäftigungsmö glichkeit als kleinbetrieblich strukturierte Branchen Quelle: DAK-Gesundheitsreport 2018 Mit 8,27 Prozent lag die Schwerbehindertenquote 2018 bei der Stadt Köln erneut deutlich über der gesetzlich vorgegebenen Beschäftigungsquote von 5 Prozent. Die aufgeführten Alternativberechnungen können nur als Orientierungswerte zur Annäherung an die veröffentlichten Quoten dienen. Die regelmäßige Bildung exakter Alternativquoten (insbesondere die Berechnung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten), würde einen erheblichen Aufwand bedeuten und diese sind dann nicht mehr mit den Quoten anderer Kommunen vergleichbar machen. gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4389/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.01.2020
- Erstellt
- 17.12.2019 10:21