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V/0531/2019

Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster

Vorlagen 03.06.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 26.06.2019, TOP 13

Anlage A

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umA - Plätze 31.05.2019

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Berichtsvorlage

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Anlage A

2745 Zeichen

Anlage A zur V/0531/2019 
Kurzüberblick 
Die Vorlage beschreibt den Sachstand der Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer 
(umA) in Münster. Hierzu wird die Entwicklung zum 31.05.2019 aufgezeigt und erläutert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel: 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing-
konzept (ISM-Prozess) verfolgt:  
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln:  mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft 
  
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz 
durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln  
 
Das Teilziel lautet: 
Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration eines jeden unbe-
gleiteten minderjährigen Ausländers (umA) so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen 
auszugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiographien zu eröffnen.  
 
Zielerreichung: 
Mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden die Angebote für die umA abgestimmt, um sie  
bedarfsgerecht zu gestalten und flexibel anzupassen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0605 Hilfen zur Erziehung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die stadtstrategischen Leitziele im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzeptes (ISM) – Beschluss des Rates vom 26.05.2004; Vorlage V/0018/2004/E1 benennen, 
dass Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickelt werden soll 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Der in der Vorlage beschriebene Sachverhalt hat grundsätzliche Relevanz für das Querschnitts-
thema Migration; es geht um Unterstützungsmaßnahmen für eine erfolgreiche Bildungs- und 
Ausbildungsbiografie von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA).  
 
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung erhalten die Rahmenbedingungen, die 
unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)  in Münster vorfinden und das Leitbild einer familien-
freundlichen Stadtentwicklung besondere Bedeutung.

umA - Plätze 31.05.2019

1139 Zeichen

Übersicht UMA Unterbringung in Münster 
31.05.2019 
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist
Diakonie Münster 
JiOBI 4 1 41 41
HzE § 34 SGB VIII 
Sleep in 
Vinzenzwerk Handorf 
INO (im KumRin) 
HzE § 34 SGB VIII 22 11
JUMP 6 5
Kinderheim St. Mauritz 
KriHi 
HzE § 34 SGB VIII 9 8
Outlaw gGmbH 
Mädchenhaus MIA 1 1
HzE § 34 SGB VIII 2 2
Alexianer 
ggf INO 
HzE § 34 SGB VIII 10 7
WPF nach §§ Satz 2SGB VIII 4
Kettelerhaus 
Jugendwohnen 15 15
Bistum 
Münster/Caritasverband 
Jugendwohnen 
22 20
betreutes Wohnen 
Kasernen
ASB - Yorkkaserne 
JUH - Oxfordkaserne 
VSE 
HzE § 34 SGB VIII 5 5
WPF nach §§ Satz 2SGB VIII 8 8
ambulant 16 16
Diakonissenmutterhaus 
INO mit Kind 
Jugendwohnen 1 1
Mutter & Kind 1 1
St. Klara Warendorf 
HzE § 34 SGBVII 
ambulant / im Einzelfall 
sonstige 
ambulant 2 2  
nachrichtl. offene Zuweisungen LVR
Summe 4 1 96 80 8 12 18 18 38 36 1 1
165
148
3
14
Angebot besteht nicht mehr
Angebot besteht nicht mehr
§ 19 § 42/§42a § 34 § 33 
§ 27/§30/   
§31/§35 § 13 
aktuell freie Plätze Anschlussmaßnahmen
Platzkapazitäten gesamt incl Planung
Belegte Plätze aktuell incl Zuweisung
aktuell freie Plätze § 42

Berichtsvorlage

6685 Zeichen

V/0531/2019 
V/0531/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.06.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt einen weiteren Bericht zum aktuellen Sach stand 
zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster vor.  
 
 
1. Aktuelle Situation in Münster 
 
Der aktuelle Aufnahmeschlüssel (28.05.2019) ergibt sich aus der Bevölkerungszahl und liegt bei 1 : 
2.154 Personen. Für die Stadt Münster errechnet sich damit eine Aufnahmeverpflichtung von 142 
umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15% = 163 umA).  
 
In der Entwicklung zeigt der Aufnahmeschlüssel folgende Veränderung: Am 18.12.2018 lag der 
Schlüssel bei 1 : 1.908 und damit bei einer Aufnahmeverpflichtung von 159 umA. Tatsächlich wurden 
zu dem Zeitpunkt 166 umA in Münster betreut.  
 
Seit Monaten ist die Stadt Münster nicht mehr in der Verpflichtung zur weiteren Aufnahme. Zwische n-
zeitliche Aufnahmen von 5 umA hatten immer den Hintergrund familiärer Bezüge in Münster.  
 
Der Anteil junger Volljähriger steigt weiter an, da die umA durch den Landschaftsverband Rheinland 
(LVR)  nicht mehr der Stadt Münster zugewiesen werden. 
 
Mit Stand vom 31.05.2019  wurden dem Bundesverwaltungsamt (BVA) folgende Zahlen aus Münster 
gemeldet: 
 
 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
12.06..2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Vogt 
Herr Werk 
Herr Sandknop 
 
Telefon: 492 51 75 
VogtH@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0531/2019 
 
Anzahl Jugendhilferechtliche Zuständigkeit 
 
8 unbegleitete Minderjährige (Altverfahren nach 89d) 
12 junge Volljährige (ehem. UMA - Altverfahren nach 89d) 
0 UMA - Vorläufige Inobhutnahme 
1 UMA - Inobhutnahme 
39 UMA - Anschlussmaßnahmen Minderjährige (HzE und sonstige) 
88 UMA - Anschlussmaßnahmen junge Volljährige (ehemals UMA, HzE u. sonstige) 
0 UMA - angemeldete Verteilung 
 
Summe:  148 
 
Gegenwärtig befindet sich 1 umA in der Inobhutnahme (§ 42 und § 42a SGB VIII)  in einer Inobhut-
nahmeeinrichtung. Der umA wartet auf den Transfer in die zugewiesene Kommune. 
 
1 Person wird gemäß § 19 SGB VIII im Diakonissenmutterhaus im Rahmen einer  „gemeinsamen 
Wohnform für Mütter und Kinder“ betreut. 
 
Anschlussmaßnahmen (§§ 13, 30, 33, 34, 35 und 41 SGB VIII) bei den freien Trägern der Jugendhilfe 
sind aktuell für 146 umA umgesetzt. Die Angebote der Jugendberufsbildung (gemäß § 13 III SGB VIII) 
konnten durch den Caritasverband und die Bischof-Hermann-Stiftung (Kettelerhaus) weiter ausgebaut 
werden. Zielsetzung der gemeinsamen Anstrengung ist es, junge Menschen in für sie geeignete Au s-
bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu vermitteln. Dieser Anteil wird weiter steigen.  
 
Bei einzelnen Trägern konnten und können Angebote für umA aufgegeben und Platzkontingente bei 
den freien Trägern zurückgefahren werden. Neue Hilfeformen, z.B. ambulant betreutes Wohnen g e-
mäß § 13 I SGB VIII, wurden ausgebaut. Hier ist das Amt für Kinder, Jugendlich e und Familien in 
einem kontinuierlichen Prozess mit den beteiligten freien Trägern der Jugendhilfe.  
 
Anlage 1: Übersicht umA – Unterbringung in MS 
 
 
2. Einzelfeststellungen 
 
2.1 Geschlecht 
 
Von 148 umA sind  10 weiblichen Geschlechts. Dies sind 7 %. Dies er Wert hat sich im Vergleich zu 
Januar 2019 (8 %) fast nicht verändert.  
 
 
2.2 Junge Volljährige 
 
Von 148 umA sind 100 in Hilfen für junge Volljährige. Dies sind 68 %. Dieser Wert ist im Vergleich zu 
Januar 2019 (61 %) angestiegen.  
 
 
2.3 Schul- Berufsausbildung 
 
112 umA befinden sich in einer Schulausbildung und 26 umA machen eine Berufsausbi l-
dung/Praktikum. 6 umA sind in Arbeitsstellen vermittelt, 4 umA sind nicht schulpflichtig bzw. arbeit s-
suchend.  
 
Neben ausländerrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen  Aspekten und Fragen der Verselbstständ i-
gung ist die Berufsorientierung und Berufsfindung ein weiterer wesentlicher Baustein der individuellen 
Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII für junge Flüchtlinge.

- 3 - 
V/0531/2019 
 
Gemeinsam mit Lehr - und Fachkräften der Schul - und Berufsberatung sowie der Bildungsberatung 
werden realistische Ausbildungs - und Qualifizierungsziele ausgelotet und abgestimmt. Dabei kommt 
der Beteiligung junger Menschen besondere Bedeutung zu.  Unabhängig vom Ausgang des Asylve r-
fahrens und den damit verb undenen Unsicherheiten ist es Ziel der jungen Geflüchteten, eine Ausbi l-
dungsduldung zu erlangen; es könnte sich eine Aufenthaltserlaubnis oder sogar ein Bleiberecht nach 
§ 25b AufenthG anschließen.  
 
Allerdings sind die Anforderungen an ein duales Ausbildu ngssystem für junge Flüchtlinge hoch. Der 
Übergang von der (Regel -) Schule oder den internationalen Förderklassen an den Berufskollegs hin 
zu einer Ausbildung stellt die jungen Flüchtlinge und die beteiligten Dienste/Einrichtungen vor beso n-
dere Herausforderungen.  
 
Die Erfahrungen zeigen, dass dem „Spracherwerb“ besondere Bedeutung zukommt. Ein qualifizierter 
Abschluss ist nur möglich, wenn auch die bestehenden Sprachbarrieren überwunden werden können. 
Hier leisten die freien Träger (z.B. „angekommen in dei ner Stadt“) mit ihren (ehrenamtlichen) Unte r-
stützungsangeboten wichtige Hilfestellung. Junge Flüchtlinge erhalten gezielte und individuelle Förde-
rung, um Bildungs- und Qualifizierungsabschlüsse zu erreichen.  
 
Unter Federführung des städtischen kommunalen Integrationszentrums (KI) werden derzeit, unter 
Beteiligung verschiedenster Akteure, Herausforderungen und Bedarfe im Zusammenhang mit der 
Landesinitiative „gemeinsam klappt´s“ für Münster geprüft und weiterentwickelt. Dabei zeigt sich 
schon jetzt, dass de r persönlichen Begleitung junger Geflüchteter besondere Bedeutung zukommt. 
Nach Durchführung einer umfassenden Angebotsanalyse sollen - gefördert durch das Land NRW - 
notwendige Förderbausteine angepasst oder neu entwickelt werden.            
    
 
2.4 Herkunftsländer 
 
Insgesamt kamen Kinder und Jugendliche aus 46 unterschiedlichen Nationen in Münster an. Anhand 
der Grafik wird deutlich, aus welchen Ländern die meisten jungen Menschen kamen (Anteil > 3 %).

- 4 - 
V/0531/2019 
 
3. Zusammenfassung 
  
 
Die konstruktive Zusammenarbeit der freien und öffentlichen Jugendhilfeträger hat es möglich g e-
macht, für Kinder und Jugendliche ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten und flexibel anzupa s-
sen. Zu diesem Zeitpunkt ist von weiter sinkenden Zahlen auszugehen.  
  
 
 
In Vertretung 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 – Übersicht über die Unterbringung umA in Münster

Beratungsverlauf (1)

26.06.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0531/2019
Typ
Vorlagen
Datum
03.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37