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Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barbarossaplatz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2646/2022 vom 07.09.2023

Stand: Am 07.12.2023 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle III/692/10 Vorlagen-Nummer 2646/2022 Freigabedatum 07.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barbarossaplatz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt – vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts und vorbehalt- lich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen – den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Barbarossaplatz an der Neue Weyerstraße. Die Gesamt- kosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) vor Förderung betragen voraussichtlich ca. 14.241.000 €. Davon entfallen rd. 2.677.500 € auf die KVB und rd. 11.563.500 € auf die Stadt Köln. Es wird mit einer Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten gerech- net. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innen- stadt und der Stadtentwicklungsausschuss der Vorlage uneingeschränkt zustimmen. Es gibt keine Alternative zum barrierefreien Ausbau. Verkehrsausschuss 19.09.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023 Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 11.563.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 90 % zwf. Baukosten % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. rd. 4.000 € c) bilanzielle Abschreibungen rd. 462.540 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten rd. 296.680 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Wesentliche Ziele aller Kölner Stadtbahnplanungen sind der barrierefreie Ausbau der Halte- stellen und die Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Gesetzliche Grundlage für den barrierefreien Ausbau ist das Personenbeförderungsgesetz, nach dem eine Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen ist. Durch den Bau sicherer und komfortabler Haltestel- len, mit stufenlosem Ein- und Ausstieg sowie der barrierefreien Erreichbarkeit der Bahnsteige wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet. Am 26.03.2020 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass für die Stadtbahnhaltestelle der Linie 16 und 18 am Barbarossaplatz die Anhebung der Seitenbahnsteige geplant werden soll, um dort eine Barrierefreiheit zu erreichen (Vorlagen-Nr. 0330/2019). Darüber hinaus beab- sichtigen die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) zur Kapazitätssteigerung neue ca. 70 m lange Hochflurfahrzeuge u.a. auf der Linie 18 einzusetzen (Vorlagen Nr. 2662/2019). Die Pla- nungen der Maßnahmen befinden sich aktuell am Ende der Entwurfsplanung. Seit Beginn des Jahres 2023 erfolgt die Genehmigungsplanung mit einhergehendem Genehmigungsverfahren. Im Anschluss an die Genehmigungsplanung wird die Ausführungsplanung ausgearbeitet, so- dass die Bauleistung ausgeschrieben, vergeben und mit dem Bau begonnen werden kann. 3 Beschreibung der Planung Am Barbarossaplatz auf der Neue Weyerstraße befindet sich die Stadtbahnhaltestelle der Li- nien 16 und 18 im Hochflursystem und ist mit mehr als 30.000 Ein- und Aussteigenden pro Tag eine sehr wichtige Umsteigehaltestelle. Die Bahnsteighöhe liegt derzeit bei 35 cm über Schienenoberkante. Um ein barrierefreies Ein- und Aussteigen sowie ein stufenloses Umstei- gen zwischen den dort verkehrenden Stadtbahnlinien zu ermöglichen, ist eine Bahnsteiganhe- bung auf 90 cm über Schienenoberkante notwendig. Aufgrund der Bahnsteiganhebung und der damit erforderlichen längeren Rampenanlagen, der Einhaltung von Mindestbahnsteigbrei- ten und einer Minimierung des Spaltmaßes zwischen Fahrzeugtür und Bahnsteigkante muss zudem die Gleistrassierung auf einer Länge von 200 m angepasst werden. Die Bestandslänge der Bahnsteige von 60 m muss für die neuen längeren Hochflurfahrzeuge, die unter anderem auf der Linie 18 eingesetzt werden sollen, beibehalten werden. Die barrierefreie Ausbildung der Haltestelle Barbarossaplatz führt zu einem erhöhten Flächen- bedarf des Bahnsteiges. Aus diesem Grund entfallen der Linksabbiegerstreifen auf der südli- chen Neue Weyerstraße und damit auch die Umfahrung am Pantaleonswall. Die Zufahrt zum Innenhof der angrenzenden Gebäude wird über die nördliche Neue Weyerstraße möglich sein und als Mischverkehrsfläche ausgebildet. Gemäß einer im Mai 2022 durchgeführten Verkehrsuntersuchung kann der Linksabbieger- streifen am Pantaleonswall ersatzlos entfallen. Eine Wendemöglichkeit ist am nächsten Kno- tenpunkt im Bereich Neue Weyerstraße / Am Weidenbach vorhanden. Am Pantaleonswall können durch den Entfall der Umfahrt Gehwege, eine Grünfläche sowie Fahrradständer integriert werden. Weiterhin wird zwischen Pantaleonswall und Friedrich- straße eine 4,0 m breite Fahrradstraße umgesetzt. Dadurch wird der Fahrradstraßenring auf den Kölner Wällen in diesem Abschnitt geschlossen. Auf der südlichen Neue Weyerstraße wird ein Radfahrstreifen vorgesehen. Im Rahmen der Baumaßnahme soll die heute ungüns- tige bzw. fehlende Aufstellfläche für den Radverkehr besonders im südlichen Knoten (Neue Weyerstraße/Pantaleonswall) verbessert werden. Außerdem wird eine Möglichkeit zum indi- rekten Linksabbiegen für Radfahrende vom Barbarossaplatz kommend nach Norden zur Friedrichstraße eingerichtet. Durch die geplante Maßnahme werden mögliche ergänzende Ertüchtigungsmaßnahmen zur Steigerung der Attraktivität im Fuß- und Radverkehr nicht eingeschränkt. Sie können unab- hängig von der vorliegenden Maßnahme realisiert werden. Weitere Ertüchtigungsmaßnah- men, wie die Radverkehrsführung längs der nördlichen Neue Weyerstraße können entspre- chend ggf. vorgelagert, in Abstimmung mit dem Bauprojekt zeitgleich oder zeitlich nachgela- gert umgesetzt werden. Für die Realisierung der geplanten Maßnahme wird eine Absenkung der Stadtbahntrasse im Haltestellenbereich umgesetzt. Dies ermöglicht das Erreichen der Bahnsteige über optimierte Gehwege und kürzere Treppen. Am Übergang zur nördlichen Arkade kann der Höhenunter- schied zum Bahnsteig wie bereits im Bestand mit zwei Stufen überwunden werden. Um die Stadtbahn um bis zu 45 cm tiefer legen zu können, muss die Neue Weyerstraße eben- falls abgesenkt werden. Dies kann aufgrund der angrenzenden Bebauung nur dadurch erfol- gen, dass die Fahrbahnquerneigung in diesem Bereich verändert wird. Die Neue Weyerstraße wird in Fahrtrichtung Rhein umgestaltet und der Querschnitt neu aufgeteilt. Die neue Fahr- bahn wird 8 m breit und erhält zwei Fahrspuren. Der Radfahrstreifen erhält eine Breite von 2,25 m. Aufgrund der Tieferlegung der Gleistrassierung und der Verschmälerung des südlichen Geh- weges müssen Leitungen im Planungsgebiet neu verlegt werden. Westlich der neuen Haltestelle wird die Anpassung der Lichtsignalanlage Barbarossaplatz- Süd / Salierring / Pfälzer Straße an die neuen Gegebenheiten erforderlich. Der Knotenpunkt Neue Weyerstraße / Pantaleonswall östlich der neuen Haltestelle wird so umfangreich verän- dert, dass hier eine neue Lichtsignalanlage aufgebaut und installiert werden muss. Insgesamt müssen sechs Bäume gefällt werden. Drei Bäume müssen aufgrund der Bahn- steigverbreiterung entlang des Bahnsteiges und drei Bäume östlich des Pantaleonswalls auf 4 der nördlichen Grünfläche gefällt werden. Grund hierfür ist die Verlegung der Gleistrasse. Ge- mäß des Landschaftspflegerischen Begleitplans ist eine Pflanzung von Einzelbäumen aus Gründen der Kompensation nicht notwendig. Durch die Entsiegelungsmaßnahmen und die Begrünung der Fahrgastunterstände kann der Eingriff vor Ort ausgeglichen werden. Zusätzlich wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Als Fazit kann eine arten- schutzrechtlich relevante Betroffenheit für alle planungsrelevanten Vogelarten ausgeschlos- sen werden. Um die Beeinträchtigung der brütenden Vogelarten im Eingriffsbereich zu vermei- den, erfolgen die erforderlichen Fäll- und Rodungsarbeiten außerhalb der Hauptbrutzeit. Ausbau der Bahnsteige Beide Bahnsteige haben eine Nutzlänge von 60 m. Der nördliche Bahnsteig hat eine Mindest- breite von ca. 2,65 m, der südliche eine von ca. 3,20 m. Der nördliche Bahnsteig weitet sich bedingt durch die Gleisgeometrie und die Bebauung nach Westen auf. An der breitesten Stelle erreicht die Breite ca. 8 m. Der südliche Bahnsteig hat an der breitesten Stelle ein Maß von ca. 6,35 m. Der barrierefreie Zugang befindet sich bei beiden Bahnsteigen auf der Westseite. Die Zu- gänge besitzen eine Neigung von ≤ 3 % und können ohne Rampen und Zwischenpodest so- wie ohne Geländer ausgeführt werden. Auf der Ostseite erfolgt der Zugang, wie im Bestand, aus Platzgründen über Treppenanlagen. Auf der Nordseite kann der Bahnsteig von den Arka- den aus über zwei Treppenstufen über die Arkadenbreite von ca. 36 m erreicht werden. Im westlichen Bereich der Arkaden werden 4 Sitzbänke integriert. Gemäß aktueller Norm soll ein Spaltmaß kleiner 5 cm für den barrierefreien Ausbau von Hal- testellen eingehalten werden. Der Spalt zwischen Fahrzeugtür und Bahnsteigkante liegt bei Hochflurbahnsteigen systembedingt in der Geraden schon bei 8 cm. Aufgrund der Kurvenlage des Bahnsteigs am Barbarossaplatz, sowie der Hochflurbahnsteige kann ein Spaltmaß kleiner 5 cm technisch nicht umgesetzt werden. Gemäß Norm müssen entsprechende Maßnahmen an einem Zugang ausgeglichen werden. Dies wird durch faltbare Rampen sowie einer Schub- berleiste an den Fahrzeugen realisiert. Die Vorgaben der Verordnung über den Bau und Be- trieb von Straßenbahnen mit einem Spaltmaß kleiner 25 cm werden eingehalten. Je nach Lage werden Spaltmaße zwischen ca. 10 und 13 cm umgesetzt. Die Trassierung wurde hin- sichtlich der Spaltmaße im Rahmen der technischen Möglichkeit optimiert. Die für die Anbringung der stromführenden Fahrleitung erforderlichen hohen Masten wurden in die Gestaltung der Haltestelle integriert. Die insgesamt vier Fahrleitungsmasten sollen opti- onal eine Farbgestaltung erhalten (s. Anlagen 4a und 4b). Die Bahnsteige werden mit taktilen Leiteinrichtungen gemäß aktuellem Standard ausgestattet. Das Fahrgastinformationssystem verfügt über akustische Ansagen, die auch Menschen mit Sehbehinderung die Informationen zugänglich machen. Die Planung wurde am 03.08.2022 in der Anhörung nach Behindertengleichstellungsgesetz vorgestellt. 5 Fahrgastunterstände Die Planung am Barbarossaplatz sieht den Einbau von neuartigen begrünten Fahrgastunter- ständen als Pilotprojekt vor. Die Fahrgastunterstände sollen in Form von bepflanzten Pergolen umgesetzt werden, die einen ökologischen Mehrwert erzielen sollen. Der Einsatz der Pergolen spendet Schatten und Kühle und begünstigt den Lebensraum für Vögel und Insekten. Weitere Vorteile sind eine natürliche Staubfilterung sowie eine Lärmminderung des vom Gleisbetrieb verursachten Schalls. Darstellungen der Fahrgastunterstände können den Anlagen 4a und 4b entnommen werden. Die Pergolen werden aus Tiefbeeten mit Rigolen gespeist. Die Funktionen der Beleuchtung, Beschilderung, Fahrgastinformation und das Sitzplatzangebot mit Regenschutz werden bau- lich integriert. Die Bepflanzung der Pergola mit Efeupflanzen (Hedera Helix) wird nach ca. 3 Jahren ihren Endzustand erreichen. Zu Beginn werden die heimischen Efeupflanzen in einer Höhe von ca. 0,5 m bis zu 2,0 m in Tiefbeeten gepflanzt. In dieser Zeit wird ein provisorischer Regen- und Windschutz vorgesehen. Die Rolle kann dann nach ca. 3 Jahren durch die höher gewachsene Bepflanzung übernommen werden. Als Ergänzung zu den begrünten Bahnsteigüberdachungen wurde ein Konzept ausgearbeitet, das Niederschlagswasser der gesamten Bahnsteige einer Regenwasserbewirtschaftung zuzu- führen. Die anfallenden Niederschläge werden von der Überdachung direkt in das Pflanzbeet der Begrünung geleitet und einem Wasserspeicher zugeführt, der die Begrünung ganzjährig, auch in den Trockenperioden, mit Wasser versorgt. Zusätzlich werden die Niederschläge aus den weiteren Bahnsteigoberflächen mit Entwässerungsrinnen aufgefangen, gereinigt und in den Wasserspeicher geleitet. Überschüssige Wassermengen gelangen über eine Versicke- rungsrigole in das Grundwasser. Sollten in den Wintermonaten für bestimmte Bereiche der Haltestelle Tausalz erforderlich werden, so ermöglicht ein Schieberschacht für diesen kurzen Zeitraum den gezielten Abfluss des Wassers in den öffentlichen Kanal. Durch eine minimale Dimensionierung der Schächte und den ca. alle zehn Jahre erforderlichen Austausch der Se- dimente ist der Wartungsaufwand sehr gering. Die Versickerung von Regenwasser im inner- städtischen Bereich wird als zukunftsträchtig angesehen und soll dazu beitragen, das Kanal- system bei Regen- und Starkregenereignissen zu entlasten und einen positiven Effekt auf den natürlichen Grundwasserspeicher zu haben. Die Kosten der Pergolen betragen ca. 500.000 Euro. Für das Wasserspeichersystem inkl. Versickerung des Niederschlagwassers werden ca. 85.000 Euro kalkuliert. Der „Pilotbahn- steig“ soll während der Bau- und Betriebsphase evaluiert werden, um einen zukünftigen Ein- satz im Stadtgebiet zu prüfen. Seitens der Verwaltung kann die Pflege (Rückschnitt, ggf. Ersatzpflanzungen) der Pergolen nicht sichergestellt werden und muss daher extern vergeben werden. Nach Kostenschätzung werden die Unterhaltungskosten auf ca. 40.000 € für 10 Jahre geschätzt. Die Unterhaltungs- kosten betragen somit ca. 4.000 € jährlich. Bauablauf und Bauzeit Für die Bauphase werden in beiden Fahrrichtungen provisorische Bahnsteige notwendig, um den Bahnbetrieb während der Baumaßnahme weiterhin zu gewährleisten. Die provisorischen Bahnsteige werden sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts auf der Neue Weyerstraße östlich des Pantaleonswalls aufgebaut. Der Umbau der Gleisanlage erfolgt im Zuge einer Sperrzeit des Bahnbetriebes für einen Zeitraum von vrs. 8 Wochen im Rahmen der Sommer- ferien 2027. Der Baubeginn der Baumaßnahme mit dem Abriss der bestehenden Bahnsteige und dem Be- reitstellen der provisorischen Bahnsteige ist vorbehaltlich einer vorliegenden Genehmigung für Anfang 2027 vorgesehen. Die gesamte Bauzeit beträgt ca. 18 Monate. Aufgrund der enormen Auswirkungen auf den Stadtbahnbetrieb und zahlreicher weiterer anstehender Sperrungen im Stadtbahnnetz in den nächsten Jahren wurde kein früherer Zeitpunkt für eine 8-wöchige Voll- sperrung im Innenstadtbereich von der KVB genehmigt. Die Sperrung der Linie 16 und 18 im Bereich der Haltestelle Barbarossaplatz wird somit in den Sommerferien 2027 durchgeführt. Vorbereitende Teilmaßnahmen, die keine Sperrungen des Bahnbetriebes benötigen, wie zum Beispiel die Verlegung der zahlreichen Leitungen im Planungsgebiet, werden vrs. im Jahr 6 2026 stattfinden. Bauzeitliche Verkehrsführung Während aller Bauphasen bleibt die südliche Neue Weyerstraße mit zwei Fahrspuren befahr- bar. Auf der nördlichen Neue Weyerstraße wird eine Fahrspur für die Baustelleneinrichtung gesperrt. Hier werden nur zwei Fahrstreifen für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) zur Verfügung stehen. Der südliche Gehweg entlang der südlichen Neue Weyerstraße ist aufgrund der Leitungsver- legungsarbeiten und der Verschmälerung des Gehweges in den ersten Bauphasen gesperrt. Eine Querung der Gleise ist im Westen, auf den Ringen, zu jeder Bauphase möglich. Im Os- ten ist eine Querung mittels Z-Querung gegeben. Lediglich in der Sperrzeit ist eine Querung im östlichen Bereich der Gleise nicht möglich. Hier muss die Umleitung über die Ringe ver- wendet werden. Die bauzeitliche Radverkehrsführung wurde verwaltungsintern abgestimmt. Radfahrende, wel- che von Norden nach Süden auf den Wällen fahren, werden bereits an der Jahnstraße zum Zülpicher Platz geführt. Von dort werden diese entlang des Hohenstaufenrings in Richtung Süden geführt. Genehmigungsverfahren Für die Haltestelle wird ein Plangenehmigungsverfahren nach § 9 Personenbeförderungsge- setz (PBefG) angestrebt. Der Antrag wird nach abschließender Abstimmung mit den betroffe- nen Ämtern der Stadtverwaltung und der KVB bei der Bezirksregierung eingereicht. Gesamtkonzept Barbarossaplatz Zur beschlossenen Neuordnung des Barbarossaplatzes ist eine umfangreiche Mitteilung vor- bereitet worden. Diese Mitteilung (Vorlagen Nr.: 2093/2023) wird dem Verkehrsausschuss am 19.09.2023 vorgelegt werden. Kosten Die Kostenberechnung des Haltestellenumbaus beträgt rd. 14.241.000 €. Hierin sind rd. 11.403.000 € Baukosten enthalten. Nach dem Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 umfasst der zu finanzierende städtische Maßnahmenanteil grundsätzlich die Ingenieurbauwerke einschließlich der Haltestellen, der Leiteinrichtungen und deren Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßenführung. Die Betriebstechnik einschließlich bahnspezifischer Signalanlagen wird von der KVB umgesetzt und finanziert. Der Gesamtkostenanteil der KVB (einschließlich Planungsleistungen) liegt ge- mäß derzeitiger Kostenberechnung bei rd. 2.677.500 €. Dieser Betrag wurde in der Kostenbe- rechnung Baukosten berücksichtigt und es verbleiben somit städtische Gesamtkosten für Pla- nung und Bau von rd. 11.563.500 €. Die Preissteigerung vom 4. Quartal 2021 zum 3. Quartal 2022 beläuft sich derzeit auf 16,3 %. Diese Preissteigerung entspricht den Berechnungen des statistischen Bundesamtes und wurde in den Baukosten berücksichtigt. Aufgrund der erhöhten Baukosten mussten ebenfalls die anrechenbaren Kosten der Objektplanungen angepasst werden, sodass hier ebenfalls eine Kostensteigerung erfolgte. Zudem enthalten die genannten Kosten mit Blick auf die künf- tigen Preissteigerungen einen Baukostenzuschlag von 5 % pro Jahr bis zum Ausführungsbe- ginn (insgesamt 15%), sowie einen Risikozuschlag für Unvorhergesehenes von 10%. Die Umsatzsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Umsatzsteuer jedoch einzurechnen. 7 Finanzierung Wie oben dargestellt, belaufen sich die städtischen Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 11.563.500 €. Für bisher erbrachte Planungsleistungen sind bereits insgesamt Mittel i.H.v. rd. 225.000 € abgeflossen. Zur Finanzierung der verbleibenden Kosten von 11.338.500 € sind im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-1-6304, Hst. Barbarossaplatz - Bst. Anhebung investive Auszahlungsermächtigungen wie folgt berücksichtigt: Jahr Hpl.-ansatz 2023 200.000 € 2024 520.000 € 2025 1.880.000 € 2026 1.125.000 € 2027 370.000 € Gesamt 4.095.000 € Den benötigten Restbetrag in Höhe von 7.243.500 € wird das Dezernat für Mobilität im Rah- men der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. bedarfsgerecht anmelden. Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 462.540 €, die jährlichen Sachaufwendungen in Höhe von 4.000 € und die jährlichen Erträge aus der Auflö- sung von Sonderposten in Höhe von 296.680 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2028 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die prognostizierten Kosten zu Lasten der KVB AG sind in der aktuellen Wirtschaftsplanung der KVB grundsätzlich berücksichtigt. Nicht enthalten ist der in der Kalkulation enthaltene Zu- schlag von 25 % für Unvorhersehbares und Inflation. Dieser wurde nach Erstellung des Wirt- schaftsplanes 2023 in die Kalkulation aufgenommen. Die von der KVB zu übernehmenden Maßnahmen erfordern nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) eine Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die gem. Ziffer 12.2 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs führen. Förderung Eine Förderung der Gesamtmaßnahme wurde beim Fördergeber Nahverkehr Rheinland (NVR) angemeldet. Das Vorhaben ist aktuell in das ÖPNV-Investitionsprogramm nach § 13 ÖPNVG NRW eingeplant. Es wird mit einer Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Bau- kosten gerechnet. Die „reale“ Förderquote liegt voraussichtlich bei rd. 64 % der städtischen Gesamtkosten. Rechnungsprüfungsamt Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Stel- lungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 6 entnommen werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor- spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 8 Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Jede neue Baumaßnahme sollte auf deren potentiellen Beitrag zur Verbesserung des Stadtkli- mas untersucht werden. Daher wurden mit Blick auf anhaltende Auswirkungen auf Klimaver- änderungen verschiedene Aspekte der Ausgestaltung der Haltestelle diskutiert und Lösungen gefunden, die in Form eines Pilotprojektes an der Haltestelle Barbarossaplatz umgesetzt wer- den sollen. Folgende Aspekte wurden berücksichtigt:  Umgang mit den weiterhin zu erwartenden Starkregenereignissen  Umgang mit den weiterhin zu erwartenden Trockenperioden  Umgang mit der Zunahme der Überhitzung der Oberflächen  Unterstützung der Biodiversität. Mit dem Projekt Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz soll ein Pilotprojekt für begrünte Halte- stellen sowie einer natürlichen Versickerung des Niederschlagswassers in Köln realisiert wer- den. Zusätzlich wird im Bereich des Pantaleonswalls Fläche entsiegelt. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Lageplan, Vorabzug Anlage 3 - Querschnitt, Vorabzug Anlage 4a - 3D-Ansicht, Blick vom Barbarossaplatz Anlage 4b - 3D-Ansicht, Blick vom Überweg Anlage 5 - Schema Regenwasserbewirtschaftung Anlage 6 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt Anlage 7 - Stellungnahme Amt 69
  • Anlage 3 Querschnitt

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    Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/10 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: 69-21511 Stadtbahn Haltestelle Barbarossaplatz Neubau Schünke Skunca Februar 2021 Februar 2021 00 E VP QS 0401 - - 14.03.23 1:50 XXX Datum gez. Name Datum gez. Name Datum gez. Name Querschnitt A-A Hst. Barbarossaplatz X XX XX X Bereich: Datum UnterschriftZugestimmt/Dienststelle Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 692/10 freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen X Datum gez. Name X X 61 64 66 67 68 KVB Köln, den 14.03.23 Projektpfad: Zeichnungsobjekt: \\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\15954_GK\ E_401.PLT\E_401_Alt-4 M. 1:50 18 Buchheim16 Bonn Bad Godesberg Bstg.-Kante Bstg.-Kante SO+90 SO+90 SO Richtung Hst. Eifelstraße Richtung Hst. Poststraße 70x70 70x70 20 30 2,5% 3,50 6,84 5,92 6,04 30 8,00 5,36 3,50 30 30 6,24 1,42 9 3,04 3 1,44 3 6,04 30 3,42 2,0% 2,0% Neue Weyerstraße 2,75 3,00 2,25 2,99 2,37 GehwegRadwegFahrstreifenFahrstreifenBahnsteigBahnsteig Richtung Stadteinwärts Richtung Stadtauswärts ≥ 1,50 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Kastenrinne Sinkkasten 9090 LH ~ 2,86 Zugzielanzeiger nach Angabe KVB Kastenrinne (L=50cm) Kontrollschacht ~ 15 Stichkanal Zugzielanzeiger nach Angabe KVB 2,72 Belastungsklasse 10 nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 1 65,0 cm 8,0 cm 39,0 cm 14,0 cm Oberbau Bk10, Asphaltbinderschicht Asphalttragschicht Frostschutzschicht (0/45) Gesamtaufbau 4,0 cm Asphaltdeckschicht (Asphaltdecke) A1 nach RStO 12, Tafel 6, Zeile 1 40,0 cm 8,0 cm 15,0 cm 4,0 cm Oberbau Gehweg, Gehwegplatten 30/30/8, alt Graphit Brechsand/Splitt 0/5 Schotterttragschicht (0/32) Gesamtaufbau (Platten) G1 13,0 cm Frostschutzschicht (0/45) 8,0 cm Oberbau Gehweg, Gehwegplatten Abdichtung Kellerdecke (Platten) G2 Rigole Rasengleis, S49 Vignolschiene Schienenlager Betonlängsbalken Gesamtaufbau RG1 Sauberkeitsschicht Schottertragschicht 0/32 Frostschutzschicht 0/45 Rasengleis, Rasenansaat/Rollrasen Rasensubstrat 0/4 Drain- und Speichervlies 1200g/m 2 Gesamtaufbau RG2 sandiger Füllboden (ohne organische Bestandteile) Frostschutzschicht 0/45 Schottertragschicht 0/32 50,0 cm 8,0 cm 15,0 cm 4,0 cm Oberbau Gehweg, Pflaster nach Angaben v. Ausbau Brechsand/Splitt 0/5 Schotterttragschicht (0/32) Gesamtaufbau (Betonsteinpflaster) H1 23,0 cm Frostschutzschicht (0/45)vorh. DN 300 Abmessungen FGU siehe Angaben Architektenplan M 15neu M 16neu Drainrohr Sandfüllung DN 200 19.12.2022 14.12.2022 12.12.2022 gez. Eva Herr (61) gez. Lena Zlonicky (611) gez. Timo Gerdes (611/2) gez. Luis Müller (643/2)14.12.2022 16.12.2022 14.12.2022 12.12.2022 06.12.2022 gez. Alexander Faber (671) gez. Stephanie Dietz (664) gez. Kerstin Sauren (664/1) gez. Mandana Zamanpour (664/1) Füllboden 0/45 gez. Klaus Köster10.02.2023 XXX gez. Rode 13.03.2023 gez. Melchert 09.03.2023 gez. Basten 07.03.2023 X gez. Marasli 07.03.2023
  • Anlage 7 Stellungnahme 69

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    / 2 69 29.08.2023 692/10 Anlage 7 Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Kosten- berechnung zur Baubeschlussvorlage Hst. Barbarossaplatz Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zum Baubeschluss 2646/2022 eine Stellungnahme vom 10.05.2023 verfasst. Auf die wesentlichen Punkte wird durch die Verwaltung nachfolgend eingegangen: Anmerkungen RPA Stellungnahme Verwaltung Der Anteil der KVB beträgt laut Beschluss- vorlage rund 2.68 Mio. € (netto). Die Pla- nung der Fahrleitung, der Fahrsignale und der Lichtsignalanlage sowie der Beleuch- tung und der Kommunikationstechnik sind noch nicht abgeschlossen. Auf welcher Grundlage die Kosten berechnet wurden, ist nicht ersichtlich. Die Kostenangaben werden eigenverant- wortlich von der KVB ermittelt, die konkrete Planung wird erst im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung erstellt. Bei den Herstellkosten der Freiflächen, der Verkehrsanlage, den Technischen Anlagen und den Planungskosten liegt der Anteil der Pauschalen bei ca. 50 % der Gesamtkos- ten. Diese Kosten, die ohne weitere Erläute- rung als Pauschalen angegeben werden, können der Höhe nach nicht nachvollzogen werden. Die Kostenangaben der Lichtsignalanlagen werden vom Amt 64 ermittelt, die konkrete Planung wird erst im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung erstellt. Aus dem Erläuterungsbericht, ergeben sich projektspezifische Risiken, die nicht in der Kostenberechnung berücksichtigt sind. Pla- nungen zu Altlasten und Kampfmitteln lie- gen nicht vor. Die schalltechnischen Unter- suchungen zeigen, dass zur Nachtzeit dem Grunde nach ein Anspruch auf Schallschutz für einige Gebäude besteht. Diese Kosten sind nicht berücksichtigt Altlasten: Hinsichtlich des anstehenden Genehmi- gungsverfahrens wurde bereits ein Umwelt- check für die geplante Maßnahme veran- lasst. Der Umwelt-Check dient dazu, früh- zeitig abschätzen zu können, welche Ab- stimmungen und Gutachten parallel zur technischen Planung von Projekten erfor- derlich sind. Die Aussagen des Gutachtens inkludieren neben artenschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Auswirkungen der gepl. Maßnahme auch die altlastentech- nischen Abfragen beim Umwelt und Ver- braucherschutzamt (Amt 57). - 2 - / 3 Demnach sind im Bereich der geplanten Maßnahme keine - Altlastenablagerungen - Altlastenstandorte - stofflichen Bodenveränderungen - Altlastverdachtsflächen vorhanden. Die Aussage des Gutachtens kann auch mit Hilfe der GIS-Datenbank der Stadt Köln (KölnGIS) überprüft werden. Kampfmittel: Im Zuge der Baugrunduntersuchungen wur- den die Kampfmittelverdachtsfälle beim Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirks- regierung Düsseldorf über das Amt für öf- fentliche Ordnung (Amt 32) abgefragt. Eine erste Luftauswertung in 2.Quartal 2021 hat gezeigt, dass die Maßnahme grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet bzw. in ei- nem Gebiet liegt, wo vermehrt Kampfhand- lungen stattgefunden haben. Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) so- wie aus ordnungsbehördlicher Sicht (Amt 32) wird eine Überprüfung der zu überbau- enden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Der Umfang der Tiefbauarbeiten, z. B. die Maße und Tiefe der Fundamente von Ein- bauten (Masten, Fahrgastunterstände, DFI, LSA), Verlegung von Ver- und Entsorgungs- leitungen sowie die Versickerungsmaßnah- men werden im Zuge der Ausführungspla- nung konkretisiert. Während der Ausfüh- rungsplanung werden die Maßnahmen voll- umfänglich beim Kampfmittelräumdienst an- gemeldet und ggf. erforderliche Kampfmit- telsondierungen veranlasst. Anmeldung und vollumfängliche Kampfmitteluntersuchun- gen werden ca. 1 Jahr vor dem Baubeginn stattfinden. Da wir weitestgehend in einem Bereich arbeiten, wo bereits eine Haltestelle im Bestand steht, sind wenig Kampfmittel- verdachtsfälle zu erwarten. Schalltechnische Untersuchungen: Die Untersuchungen des Gutachters wur- den noch einmal angepasst und leider erst - 3 - im Nachgang zur Einreichung des Baube- schlusses in dem Erläuterungsbericht geän- dert. Nach der überarbeitenden Stellungnahme besteht kein Anspruch auf Schallschutz mehr für anliegende Anwohner, da alle Richtwerte eingehalten werden. Die Opti- mierung der Schallauswirkungen wurde durch die Berücksichtigung des geplanten Rasengleises erreicht. In der Vorlage ist ein Zuschlag in Höhe von 25 % angegeben, der sich folgendermaßen zusammensetzt: Es wird ein 10 % Zuschlag für Unvorherge- sehenes eingerechnet und eine jährliche Kostensteigerung von 5 % prognostiziert. Für die 5 % jährliche Kostensteigerung liegt den Unterlagen keine ausreichend genaue Herleitung bei. Der Zuschlag für Unvorhergesehenes und die Kostensteigerung sind zu erwartende Werte aus Inflation, äußeren Umständen und Kostensteigerungen. Auch hier sind die Werte angenommen und auch abhängig von dem Ausführungsjahr. Gez. Sonja Rode
  • Anlage 4b 3D-Ansicht Haltestelle

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    MENZEL ARCHITEKTEN BRÜHL Neubau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz Entwurfsplanung. Blick vom Überweg 17.11.2022
  • Anlage 6 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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    / 2 14 10.05.2023 143/1 69 über Dezernat III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 2646/2022 (Stand 19.04.2023) Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barbarossaplatz RPA-Nr.: 2023/0306 Kostenberechnung: (netto) 9.573.908,26 € (brutto) 11.392.950,83 € Risikozuschlag 25 %: (netto) 2.393.477,07 € (brutto) 2.848.237,71 € Prognostizierte Kosten: (netto) 11.967.385,33 € (brutto) 14.241.188,54 € Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung eines Baubeschlusses im Rat der Stadt Köln legt 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Kostenberechnung „Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barbarossaplatz“ vor. Die Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen ergab folgende Feststellungen: Eine Mengenermittlung liegt den Unterlagen nicht bei. Der Anteil der KVB beträgt laut Beschlussvorlage rund 2.68 Mio. € (netto). Die Pla- nung der Fahrleitung, der Fahrsignale und der Lichtsignalanlage sowie der Beleuch- tung und der Kommunikationstechnik sind noch nicht abgeschlossen. Auf welcher Grundlage die Kosten berechnet wurden, ist nicht ersichtlich. Bei den Herstellkosten der Freiflächen, der Verkehrsanlage, den Technischen Anla- gen und den Planungskosten liegt der Anteil der Pauschalen bei ca. 50 % der Ge- samtkosten. Diese Kosten, die ohne weitere Erläuterung als Pauschalen angegeben werden, können der Höhe nach nicht nachvollzogen werden. Aus dem Erläuterungsbericht, ergeben sich projektspezifische Risiken, die nicht in der Kostenberechnung berücksichtigt sind. Planungen zu Altlasten und Kampfmitteln liegen nicht vor. Die schalltechnischen Untersuchungen zeigen, dass zur Nachtzeit dem Grunde nach ein Anspruch auf Schallschutz für einige Gebäude besteht. Diese Kosten sind nicht berücksichtigt. - 2 - In der Vorlage ist ein Zuschlag in Höhe von 25 % angegeben, der sich folgenderma- ßen zusammensetzt: Es wird ein 10 % Zuschlag für Unvorhergesehenes eingerechnet und eine jährliche Kostensteigerung von 5 % prognostiziert. Für die 5 % jährliche Kostensteigerung liegt den Unterlagen keine ausreichend genaue Herleitung bei. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Mit freundlichen Grüßen
  • Anlage 2 Lageplan

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    Legende Fahrbahn Mischfläche gem Geh- u. Radweg Radweg Ablauf vorhanden Ablauf neu 30/50 2898 Flurstücksgrenze/ -nummer Grünfläche Baum neu Radweg Verkehrsinseln Schutzstreifen für Radfahrer Maststandorte KVB neu Maststandorte KVB vorhanden M 10 besonderer Bahnkörper mit Sicherheitsraum Rampen Abbruch geplante öffentl. Beleuchtung Treppen Gehweg Gleisentwässerung Bahnsteigbeleuchtung neuHaltestelle X X X Hochbord 15/25, +12 cm Rundbord 15/22, +3 cm Tiefbord Rasengleis Alle Maße sind in der örtlichkeit zu prüfen! Genaue Anzahl und Lage vorh. Leitungen sind am Ort zu ermitteln! Ausrichtung der Bahnsteigkante nach Angaben KVB vor Baubeginn Die vorhhandenen Leitungsquerungen müssen während der Bauzeit des Bahnsteiges gesichert werden. Anmerkung: Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten bei den Versorgungsunternehmen über die genaue Lage der Versorgungsanlagen zu erkunden. Lagestatus: Gauß-Krüger Höhenstatus: 160 Köln, den 14.03.23 Projektpfad: Zeichnungsobjekt: \\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\15954_GK\ E_201.PLT\E_201 Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/10 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: 69-21511 Stadtbahn Haltestelle Barbarossaplatz Neubau Schünke Skunca Mai 2021 Mai 2021 00 E VP LP 0201 - - 14.03.23 1:250 XXX Datum gez. Name Datum gez. Name Datum gez. Name Lageplan Hst. Barbarossaplatz X XX XX X Bereich: Datum UnterschriftZugestimmt/Dienststelle Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 692/10 freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen X Datum gez. Name X X 61 64 66 67 68 KVB 499 513 504 505 519 500 750 469 685 575 541 518 507 543 517 509 679 512 742 501 540 746 686 514 506 759 561 571 511 515 503 516 502 510 508 FAut FAut M A A M M M M M M PAut M M M M A M A A WT WT WT WT WT Barbarossaplatz Am Weyertor Pantaleonswall Salierring T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. Pol IND 2566250 2566250 2566300 2566300 2566350 2566350 2566400 2566400 2566450 2566450 5644100 5644100 5644150 5644150 5644200 5644200 5644250 5644250 5644300 5644300 Koppelspule Koppelspule Koppelspule Sperrkreis Koppelspule Schlüssel-schalter X XX X X X X X X XXX X X Achtung Achtung Ac htung Acht ung Fahrradstraße Fahr radstr aße Fahr rads traße Fahrrads traß e Achtung Achtung Achtun g Achtung 30 2,75 3,00 2,25 2,73 51 3,98 76 3,90 2,51 4,33 2,00 3,01 1,99 2,75 3,00 2,25 2,67 50 4,00 7,00 3,0% 3,0% 4,00 2,0% 2,0% 4,5% 3,0% 2,20 30 4,00 4,00 2,00 2,00 2,28 2,27 201,20 3,85 90 2,39 90 2,90 2,38 3,80 20 80 30 1,25 1,44 4 1,43 8 1,41 7 3,28 7 1,44 3 1,42 9 3,15 7 1,44 4 2,25 2,26 3,20 1,85 2,59 1,85 1,55 70 70 1,55 2,50 1,62 6,00 2,71 1,47 2,50 2,50 16,82 17,00 60 4,00 2,15 2,63 3,60 3,30 3,30 3,30 3,30 1,5545 2,50 1,26 Sitzbank Sitzbank Sitzbank Sitzbank R=1000,000 R=∞ 0+136,586 R=∞ A=49,396 0+172,292 A=49,396 R=122,000 0+192,292 R=122,000 R=∞ 0+221,305 R=∞ 0+239,561 R=∞ A=46,243 0+041,428 A=46,243 R=178,200 0+053,428 R=178,200 A=65,073 0+084,664 A=65,073 R=360,000 0+096,664 R=360,000 A=58,9740+138,991 A=58,974 R=950,0000+144,991 R=950,000 R=120,0000+171,275 R=120,000 R=∞0+177,275 R=∞R=360,000 0+133,848 R=360,000 A=63,926 0+209,389 A=63,926 R=175,000 0+221,389 R=175,000 A=45,826 0+250,193 A=45,826 R=∞ 0+262,193 R=∞ A=86,318 0+292,649 A=86,318 R=496,720 0+307,649 R= ∞ 0+000,000 R= ∞ R=8,000 0+039,465 R=8,000 R= ∞ 0+043,902 R= ∞ R=12,000 0+054,466 R=12,000 R= ∞ 0+056,152 R= ∞ R=12,000 0+071,501 R=12,000 R= ∞ 0+076,438 R= ∞ R=5,000 0+094,789 R=5,000 R= ∞ 0+097,287 R= ∞ R=10,000 0+112,340R=10,000 R=∞ 0+116,257 R=∞R=4,000 0+123,942 R=4,000 R= ∞ 0+129,096 R= ∞ 0+135,041 R=498,800 A=86,499 A=86,499R=∞ 0+009,066 H= 2000 m T= 4,599 m f= -0,005 m KM=0+119,472 TS=51,743 m 0,080 %18,008 m -0,380 %89,415 m H= 1000 m T= 9,90 0 m f= 0,049 m KM=0+208,886 TS=51,403 m -0,380 %89,415 m 1,600 %36,020 m H= 1965 m T= 25,539 m f= -0,166 m KM=0+244,907 TS=51,979 m 1,6 00 % 36,020 m -1,000 %64,539 m H= 2600 m T= 39,000 m f= -0,293 m KM=0+309,446 TS=51,334 m -1,000 %64,539 m -4,000 % 54,900 m H= 2500 m T= 37,303 m f= -0,2 78 m KM=0-004,210 TS=51,32 8 m 3,984 %55,869 m 1,000 % 65,311 m H= 1955 m T= 25,416 m f= -0,165 m KM=0+061,1 02 TS=51,981 m 1,000 %65,311 m -1,600 %35,3 16 m H= 1000 m T= 9,9 00 m f= 0,049 m KM=0+096,418 TS=51,416 m -1,600 %35,316 m 0,380 %96,509 m H= 1000 m T= 3,250 m f= -0,005 m KM=0+192,926 TS=51,783 m 0,380 %96,509 m -0,270 %11,374 m WA WA 2,50 % 2,50 % 2,50 % 2,50 % 2,50 % Bahnsteig NL=60m, SO +90cm Bahnsteig NL=60m, SO +90cm Arkade Arkade Sicherheitsraum Sicherheitsraum Schalt-schrank TGA Geländer kanntemporär ge-öffnet werden Karnevalsbahnsteig, temporär,NL=60 m, 0+14,00 bis 0+74,00Höhe 35 cm üSO1,501,40 1,501,35 Rinne Rinne SK SK SK SK DSK Rinne Rinne Rinne Rinne Stellfläche KVB Anschlagsäuleversetzen A Anschlagsäuleversetzen neuerSchacht Abbruch Schacht undKürzung der Haltung M 20ne u M 15ne u M 16ne u M 13 neu EingeschränkterSicherheitsraum! EingeschränkterSicherheitsraum! EingeschränkterSicherheitsraum! Einges chränkter Sicher heitsraum! EingeschränkterSicherheitsraum! M 11neu M 8neu M 5neu M 9neu Beleuchtung Karnevalsbahnsteigwird zwischen den Fahrleitungsmasten(M 5neu, M 8neu und M 11neu)abgespannt. Planung KVB 2.50 X XX X X X X XneuerSchacht Abbruch Schacht undKürzung der Haltung 19.12.2022 14.12.2022 12.12.2022 gez. Eva Herr (61) gez. Lena Zlonicky (611) gez. Timo Gerdes (611/2) gez. Luis Müller (643/2)14.12.2022 16.12.2022 14.12.2022 12.12.2022 06.12.2022 23.12.2022 23.12.2022 20.12.2022 gez. Thorsten Siggelkow (68) gez. Jürgen Möllers (682) gez. Peter Lemke (682/2) gez. Alexander Faber (671) gez. Stephanie Dietz (664) gez. Kerstin Sauren (664/1) gez. Mandana Zamanpour (664/1) gez. Klaus Köster10.02.2023 XXX gez. Rode 13.03.2023 gez. Melchert 09.03.2023 gez. Basten 07.03.2023 X gez. Marasli 07.03.2023
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Herstellung der Barrierefreiheit an einem bestehenden Bahnsteig. Eine Beteiligung ist daher nicht vorgesehen. Parallel zum Baubeschluss wird eine Projekt- Internetseite bei der Stadt Köln für alle Interessierten veröffentlicht. Hier können nähere Informationen zum Projekt eingesehen und Anfragen/ Rückfragen per Kontaktformular oder Telefon gestellt werden. Vor Beginn der Baumaßnahme werden die Anwohner mittels Flyer informiert. Die Flyer werden in den Briefkästen der angrenzenden Baumaßnahme verteilt. Zusätzlich sind in der Bauausführung Informationsveranstaltungen bzw. Baustellengespräche geplant. Die genaue Umsetzung, wird im weiteren Ablauf festgelegt Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 4a 3D-Ansicht Blick auf Haltestelle

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    MENZEL ARCHITEKTEN BRÜHL Neubau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz Entwurfsplanung. Blick vom Barbarossaplatz 17.11.2022
  • Anlage 5 Schema Regenwasserbewirtschaftung

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    10 2 7 5 4 3 9 8 61 5 Neubau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz Regenwasserbewirtschaftung Neubau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz Regenwasserbewirtschaftung Im Zuge des Neubaus der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz soll den Auswirkungen der Klimaveränderungen wie Starkregenereignissen, Überhitzung und der Abnahme der Biodiversität mit baulichen Maßnahmen begegnet werden. Das Gleisbett ist daher als Rasengleis (1) geplant, um Niederschlagswasser direkt versickern zu lassen und die Bahnsteige vor Überhitzung aus dem Gleisbett zu schützen. Die sonst üblichen Fahrgastunterstände auf den Bahnsteigen wurden durch größere begrünte Überdachungen (2) ersetzt, die neben dem Witterungsschutz für Kühlung durch Verschattung und Verdunstung sorgen. Sie können Kleinsttieren und Insekten als Lebensraum dienen, wobei eine Ansiedlung von Tauben durch engmaschige Rank-Gitter verhindert wird. Die anfallenden Niederschläge auf die Überdachung (2) und die davor befindliche Bahnsteigfläche gelangen direkt in das Pflanzbeet (4) mit der Begrünung aus Efeupflanzen (3). Das hier versickernde Wasser gelangt in den Wasserspeicher aus Sand (5). Der Wasserspeicher versorgt die Begrünung ganzjährig, auch in den Trockenperioden. Die Niederschläge auf die weiteren Bahnsteigoberflächen (6) gelangen über Rinnen (7) zu einem Reinigungsschacht (8). Aus diesem Schacht gelangt das gereinigte Wasser über einen Schieberschacht (9) in den Wasserspeicher (5). Überschüssige Wassermengen gelangen über eine Versickerungsrigole (10) in das Grundwasser. Dadurch wird der öffentliche Kanal entlastet und alle Niederschlagsmengen bleiben dem natürlichen Wasserkreislauf erhalten. Sollte in den Wintermonaten für bestimmte Bereiche der Haltestelle Tausalz erforderlich werden, so ermöglicht der Schieberschacht (9) für diesen kurzen Zeitraum den gezielten Abfluss des Wassers in den öffentlichen Kanal. MENZEL ARCHITEKTEN BRÜHL 06.12.2022

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2023

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 19.10.2023

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 30.11.2023

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 04.12.2023

    Finanzausschuss

    TOP 10.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 07.12.2023 zuletzt

    Rat

    TOP 10.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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