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0420/2022

Bauliche Änderungen im Rahmen der Sanierung der B9, Ortslage Worringen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 10.03.2022, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3730 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/641 
 
Vorlagen-Nummer 
 0420/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 10.03.2022 
 
Bauliche Änderungen im Rahmen der Sanierung der B9, Ortslage Worringen 
hier: gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion und FDP-Fraktion in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler am 23.09.2021, TOP 7.2.1 
Die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
„Wie wird die Einhaltung der Mautpflicht auf der B9 zwischen Dormagen und 
Fühlingen kontrolliert? Welche Schritte wären notwendig, um eine Kontrollsäule in 
diesem Bereich zu realisieren?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Bundesamt für Güterverkehr stellt die Überprüfung der korrekten Mautentrichtung nach dem 
Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) durch eine Vielzahl geeigneter Kontrollarten auf allen 
mautpflichtigen Strecken bundesweit sicher. So überwachen maßgeblich mobile Kontrolleinheiten 
örtlich und zeitlich variabel das mautpflichtige Streckennetz im Bundesgebiet und ahnden Verstöße 
entsprechend. Daneben unterstützen Kontrollsäulen und Kontrollbrücken die Kontrollverfahren des 
Bundesamtes an ausgewählten Standorten durch automatische Kontrollen oder werden vernetzt mit 
den mobilen Kontrolleinheiten eingesetzt. Weiter ergänzt werden die Kontrollen des Bundeamtes 
auch durch anlassbezogene, nachgelagerte Betriebskontrollen. 
 
Durch eine Vernetzung und Kombination sämtlicher Kontrollmittel stellt das Bundesamt eine bundes-
weite Kontrollabdeckung der mautpflichtigen Bundesautobahnen und Bundesstraßen sicher. Dies gilt 
auch auf Streckenabschnitten, an denen keine Kontrollsäulen aufgestellt sind. Das Fahrpersonal 
muss infolge dessen überall und jederzeit mit unvorhergesehenen Kontrollen rechnen, auch wenn 
diese nicht immer äußerlich zu erkennen sind. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bundesstraße 
9, auf der die Einhaltung der Mautpflicht entsprechend überwacht wird und Verstöße regelmäßig ge-
ahndet werden. Weitere Standorte der – nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehenden – Kon-
trollsäulen sind derzeit nicht vorgesehen. 
 
Für die ordnungsgemäße Entrichtung der Mautgebühr sind keine Kontrollsäulen erforderlich. Auf den 
Bundesstraßen wurden ca. 620 Kontrollsäulen im seit 01.07.2018 mautpflichtigen Bundesstraßennetz 
errichtet, zusätzlich zu den auf Bundesautobahnen aufgestellten automatischen Kontrollbrücken. Die 
Standorte der Kontrollsäulen werden mit einem verkehrswissenschaftlichen Verfahren bestimmt. Da-
bei werden neben den kontrollrelevanten Verkehren auch die weiteren Kontrollmittel des Bundesam-
tes einbezogen. Die Standorte von Kontrollsäulen müssen daher immer in einer Gesamtschau aller 
Kontrollmittel betrachtet werden. 
 
 
Frage 2: 
„Ist im Zuge der Sanierung der B9, Ortslage Worringen, eine Realisierung eines 
Kreisverkehrs an der Kreuzung B9/Alte Neusser Landstraße/Alte Römerstraße

2 
 
geplant?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Von der Bezirksvertretung Chorweiler wurde die in der Vorlage 3325/2012 vorgesehen alternative 
Betriebsform abgelehnt und die Erneuerung der LSA beschlossen. Die Einrichtung eines Kreisver-
kehrs wird deshalb nicht geplant. 
 
 
Frage 3: 
„Wäre im Zuge der Sanierung die Einrichtung einer Verkehrsinsel im Bereich Langeler 
Straße möglich?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine solche Verkehrsinsel ist im Zusammenhang mit der Generalsanierung nicht vorgesehen. 
 
Die in Fragen 2 und 3 benannten Örtlichkeiten liegen nicht im Bereich dieser Generalsanierung. Die 
Sanierung der B9 beginnt ab dem Haus Nr. 301 (Abzweig Kurzer Damm) und endet hinter dem Haus 
Nr. 441 (INEOS) bei Tor 9.

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0420/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.02.2022
Erstellt
04.02.2022 10:14