0420/2022
Bauliche Änderungen im Rahmen der Sanierung der B9, Ortslage Worringen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3730 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/641 Vorlagen-Nummer 0420/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 10.03.2022 Bauliche Änderungen im Rahmen der Sanierung der B9, Ortslage Worringen hier: gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion und FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 23.09.2021, TOP 7.2.1 Die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wie wird die Einhaltung der Mautpflicht auf der B9 zwischen Dormagen und Fühlingen kontrolliert? Welche Schritte wären notwendig, um eine Kontrollsäule in diesem Bereich zu realisieren?“ Antwort der Verwaltung: Das Bundesamt für Güterverkehr stellt die Überprüfung der korrekten Mautentrichtung nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) durch eine Vielzahl geeigneter Kontrollarten auf allen mautpflichtigen Strecken bundesweit sicher. So überwachen maßgeblich mobile Kontrolleinheiten örtlich und zeitlich variabel das mautpflichtige Streckennetz im Bundesgebiet und ahnden Verstöße entsprechend. Daneben unterstützen Kontrollsäulen und Kontrollbrücken die Kontrollverfahren des Bundesamtes an ausgewählten Standorten durch automatische Kontrollen oder werden vernetzt mit den mobilen Kontrolleinheiten eingesetzt. Weiter ergänzt werden die Kontrollen des Bundeamtes auch durch anlassbezogene, nachgelagerte Betriebskontrollen. Durch eine Vernetzung und Kombination sämtlicher Kontrollmittel stellt das Bundesamt eine bundes- weite Kontrollabdeckung der mautpflichtigen Bundesautobahnen und Bundesstraßen sicher. Dies gilt auch auf Streckenabschnitten, an denen keine Kontrollsäulen aufgestellt sind. Das Fahrpersonal muss infolge dessen überall und jederzeit mit unvorhergesehenen Kontrollen rechnen, auch wenn diese nicht immer äußerlich zu erkennen sind. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bundesstraße 9, auf der die Einhaltung der Mautpflicht entsprechend überwacht wird und Verstöße regelmäßig ge- ahndet werden. Weitere Standorte der – nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehenden – Kon- trollsäulen sind derzeit nicht vorgesehen. Für die ordnungsgemäße Entrichtung der Mautgebühr sind keine Kontrollsäulen erforderlich. Auf den Bundesstraßen wurden ca. 620 Kontrollsäulen im seit 01.07.2018 mautpflichtigen Bundesstraßennetz errichtet, zusätzlich zu den auf Bundesautobahnen aufgestellten automatischen Kontrollbrücken. Die Standorte der Kontrollsäulen werden mit einem verkehrswissenschaftlichen Verfahren bestimmt. Da- bei werden neben den kontrollrelevanten Verkehren auch die weiteren Kontrollmittel des Bundesam- tes einbezogen. Die Standorte von Kontrollsäulen müssen daher immer in einer Gesamtschau aller Kontrollmittel betrachtet werden. Frage 2: „Ist im Zuge der Sanierung der B9, Ortslage Worringen, eine Realisierung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung B9/Alte Neusser Landstraße/Alte Römerstraße 2 geplant?“ Antwort der Verwaltung: Von der Bezirksvertretung Chorweiler wurde die in der Vorlage 3325/2012 vorgesehen alternative Betriebsform abgelehnt und die Erneuerung der LSA beschlossen. Die Einrichtung eines Kreisver- kehrs wird deshalb nicht geplant. Frage 3: „Wäre im Zuge der Sanierung die Einrichtung einer Verkehrsinsel im Bereich Langeler Straße möglich?“ Antwort der Verwaltung: Eine solche Verkehrsinsel ist im Zusammenhang mit der Generalsanierung nicht vorgesehen. Die in Fragen 2 und 3 benannten Örtlichkeiten liegen nicht im Bereich dieser Generalsanierung. Die Sanierung der B9 beginnt ab dem Haus Nr. 301 (Abzweig Kurzer Damm) und endet hinter dem Haus Nr. 441 (INEOS) bei Tor 9.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0420/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.02.2022
- Erstellt
- 04.02.2022 10:14