Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen verhindern - Personal im Wohnungsamt zusetzen!
Die Linke. Antrag nach § 3 AN/0979/2018 vom 14.06.2018
Stand: Am 08.11.2018 im Rat endgültig abgelehnt.
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Linke Antrag nach § 3 (1) - verwiesen in Hpl. Beratung
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Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.06.2018 AN/0979/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen verhindern - Personal im Wohnungsamt zusetzen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die kommende Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen: Beschluss: Zum Haushaltsjahr 2019 werden zusätzliche 18 Mitarbeiter*innen für den Bereich Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung eingestellt. Hierfür werden die notwendigen Haushaltsmittel im Haushalt 2019 und den nachfolgenden Haushaltsjahren bereitgestellt. Das Personalamt soll zeitnah mit der Personalsuche beginnen. Es ist darauf zu achten, dass eventuelle Umsetzungen nicht zu weiterem Personalmangel in dem Bereich Planen, Bauen und bei der Unterhaltung von Wohnungen führen. Begründung: In Zeiten wachsender Wohnungsnot und steigender Mieten ist es höchste Zeit, dass auch in Köln dem Problem illegaler Zweckentfremdung mit einer angemessenen Personalausstattung begegnet wird. Das Wohnungsamt geht davon aus, dass es in Köln derzeit bis zu 7 000 illegal betriebene Ferienwohnungen gibt1. Gegenüber 2015 haben sich die Zahlen somit mehr als verdoppelt.2 Folglich werden dem regulären Wohnungsmarkt 7 000 Wohnungen auf illegale Weise entzogen. Mit derzeit lediglich zwei Mitarbeiter*innen ist eine flächendeckende, effektive Bekämpfung der illegalen Zweckentfremdung von Wohnraum nicht zu bewerkstelligen. In fast allen deutschen Großstädten steht für das Aufgabengebiet Wohnraumschutzsatzung ein Vielfaches an Personal zur Verfügung. Im gegenüber Köln sehr viel kleineren Bonn, stehen bereits sechs Personalstellen für die Bekämpfung der Zweckentfremdung bereit. Die im Antrag vorgeschlagenen 18 Personalstellen entsprechen – unter Berücksichtigung der höheren Kölner Bevölkerungszahl – der Bonner Personalausstattung in diesem Bereich. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens wird nun aller Vorrausicht nach doch kein Gesetz erlassen, welches den Kommunen die Möglichkeit nimmt, Wohnraumschutzsatzungen zu erlassen und zu betreiben. Die zuvor entstandene Unsicherheit ist damit beendet. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE 1 https://www.express.de/koeln/schon-7000-illegale-touri-buden-koeln-kaempft-verzweifelt-gegen- wohnungsmissbrauch-30559400#, letzter Zugriff: 12.06.2018. 2 http://airbnbvsberlin.de/#otherCities, letzter Zugriff: 12.06.2018. -
Anlage 2 Vorabauszug Finanzausschuss 08.10.2018
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.10.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses (Hpl.-Sitzung) vom 08.10.2018 öffentlich 4.1 Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen verhindern - Personal im Wohnungsamt zusetzen! AN/0979/2018 4.1.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1080/2018 Beschluss über den Änderungsantrag: Der Beschlussvorschlag wird in Satz 1 wie folgt ergänzt (Ergänzungen fett): Zum Haushaltsjahr 2019 werden insgesamt zusätzliche 18 Mitarbeiter*innen für den Bereich Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung sowie zur Erarbeitung und Durchsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen eingestellt und die erforderli- chen Finanz- und Sachmittel bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke - ab- gelehnt Beschluss über den Antrag der Fraktion Die Linke: Zum Haushaltsjahr 2019 werden zusätzliche 18 Mitarbeiter*innen für den Bereich Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung eingestellt. Hierfür werden die notwen- digen Haushaltsmittel im Haushalt 2019 und den nachfolgenden Haushaltsjahren bereitgestellt. Das Personalamt soll zeitnah mit der Personalsuche beginnen. Es ist darauf zu ach- ten, dass eventuelle Umsetzungen nicht zu weiterem Personalmangel in dem Be- reich Planen, Bauen und bei der Unterhaltung von Wohnungen führen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke - ab- gelehnt -
Anlage 1 - Auszug aus Entwurf der Niederschrift des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 01.08.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 öffentlich 3.2 Antrag der Fraktion Die Linke betreffend "Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen verhindern - Personal im Woh- nungsamt zusetzen!" AN/0979/2018 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1080/2018 RM Weisenstein begründet den Antrag seiner Fraktion und hebt dabei hervor, dass die momentane Lage zur effektiven Bekämpfung der illegalen Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln dramatisch sei. Seitens des Leiters des Wohnungsamtes sei hierzu deutlich gemacht worden, dass dies mit derzeit lediglich zwei Mitarbeitern nicht zu bewerkstelligen sei. In fast allen deutschen Großstädten für das Aufgaben- gebiet Wohnraumschutzsatzung ein Vielfaches an Personal zur Verfügung stehe. Im gegenüber Köln sehr viel kleineren Bonn, gebe es bereits sechs Personalstellen für die Bekämpfung der Zweckentfremdung. Die im Antrag vorgeschlagenen 18 Perso- nalstellen entsprechen – unter Berücksichtigung der höheren Kölner Bevölkerungs- zahl – der Bonner Personalausstattung in diesem Bereich. Bezüglich des Ände- rungsantrags der SPD-Fraktion betont er, dass das Ansinnen völlig richtig sei, vertritt jedoch die Auffassung, dass nicht klug sei die Wohnungsbausatzung und die Milieu- schutzsatzung, personell betrachtet, in einem Aufwasch zu bearbeiten. Dies wäre aus seiner Sicht nicht zu leisten. RM Frenzel sieht grundsätzlich eine gemeinsame Stoßrichtung der beiden Antrag- steller und erläutert die Gründe für den Ergänzungsantrag seiner Fraktion. Er unter- streicht dabei, dass die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung enorm wichtig sei. Er weist in diesem Zusammenhang auf folgende statistische Zahlen hin: 2015 seien für 3400 Mietwohnungen Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt worden und 2016 waren es immer noch 2600. Dadurch seien dem Mietwohnungsmarkt, bei 2100 neu entstandenen Mietwohnungen, mehr Wohnungen verloren gegangen und auf diese Weise schrumpfe der Wohnungsmarkt. Er plädiert dafür, beide Themen gleichzeitig in Angriff zu nehmen. Gegebenenfalls könne man dem Antrag hinzufü- gen, dass die Verwaltung hierfür eine bedarfsgerechte Aufstockung des Personals prüfe. RM De Bellis hält die Ansätze des Ursprungsantrages für durchaus richtig, dennoch schlägt sie vor, die Angelegenheit im Rahmen der Hpl.-Beratungen zu behandeln, um dort über Mehrstellen zu diskutieren. Sie spricht sich ebenfalls dafür aus, den von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen zusätzlichen Forderungen nicht nachzukommen, da es sich um unterschiedliche Bereiche handele, obwohl beide das Ziel haben, Wohnraum zu erhalten. Sie hält es außerdem für sinnvoll, Gespräche mit der Fach- verwaltung zu führen und den Sozialausschuss zu beteiligen. RM Jahn ergänzt, dass es zwei verschiedene Instrumente gebe, um die Sache an- zugehen und weist zudem auf die im letzten Jahr im Stadtentwicklungsausschuss geführte Diskussion über die Zweckentfremdungssatzung hin. Sie plädiert deshalb ebenfalls dafür, das Thema in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen, um, mit den zusätzlich benötigten Einschätzungen der Verwaltung über Personalzusetzun- gen, entsprechend agieren zu können. RM Sterck verweist auf eine Veranstaltung am Eigelstein, bei der seitens der Verwal- tung und auch der Politik unter anderem klargemacht worden sei, dass die Proble- matik in den Haushaltsplanberatungen des Rates zu diskutieren sei, was seines Er- achtens durchaus richtig sei. Er schließt sich dem Vorschlag und der dazugehörigen Begründung seiner Vorrednerin RM De Bellis an, den Änderungsantrag der SPD- Fraktion abzulehnen. Letztendlich betont er, handele es sich bei der Angelegenheit um eine städtische Aufgabe, die im Verwaltungsvorstand zu diskutieren sei. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit in die Hpl.-Sitzung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion – zugestimmt. -
Linke Antrag nach § 3
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Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.06.2018 AN/0979/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Finanzausschuss 08.10.2018 Rat 08.11.2018 Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen verhindern - Personal im Wohnungsamt zusetzen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die kommende Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen: Beschluss: Zum Haushaltsjahr 2019 werden zusätzliche 18 Mitarbeiter*innen für den Bereich Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung eingestellt. Hierfür werden die notwendigen Haushaltsmittel im Haushalt 2019 und den nachfolgenden Haushaltsjahren bereitgestellt. Das Personalamt soll zeitnah mit der Personalsuche beginnen. Es ist darauf zu achten, dass eventuelle Umsetzungen nicht zu weiterem Personalmangel in dem Bereich Planen, Bauen und bei der Unterhaltung von Wohnungen führen. Begründung: In Zeiten wachsender Wohnungsnot und steigender Mieten ist es höchste Zeit, dass auch in Köln dem Problem illegaler Zweckentfremdung mit einer angemessenen Personalausstattung begegnet wird. Das Wohnungsamt geht davon aus, dass es in Köln derzeit bis zu 7 000 illegal betriebene Ferienwohnungen gibt1. Gegenüber 2015 haben sich die Zahlen somit mehr als verdoppelt.2 Folglich werden dem regulären Wohnungsmarkt 7 000 Wohnungen auf illegale Weise entzogen. Mit derzeit lediglich zwei Mitarbeiter*innen ist eine flächendeckende, effektive Bekämpfung der illegalen Zweckentfremdung von Wohnraum nicht zu bewerkstelligen. In fast allen deutschen Großstädten steht für das Aufgabengebiet Wohnraumschutzsatzung ein Vielfaches an Personal zur Verfügung. Im gegenüber Köln sehr viel kleineren Bonn, stehen bereits sechs Personalstellen für die Bekämpfung der Zweckentfremdung bereit. Die im Antrag vorgeschlagenen 18 Personalstellen entsprechen – unter Berücksichtigung der höheren Kölner Bevölkerungszahl – der Bonner Personalausstattung in diesem Bereich. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens wird nun aller Vorrausicht nach doch kein Gesetz erlassen, welches den Kommunen die Möglichkeit nimmt, Wohnraumschutzsatzungen zu erlassen und zu betreiben. Die zuvor entstandene Unsicherheit ist damit beendet. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE 1 https://www.express.de/koeln/schon-7000-illegale-touri-buden-koeln-kaempft-verzweifelt-gegen- wohnungsmissbrauch-30559400#, letzter Zugriff: 12.06.2018. 2 http://airbnbvsberlin.de/#otherCities, letzter Zugriff: 12.06.2018.
Beratungsverlauf
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28.06.2018
TOP 3.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
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