1424/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 09.05.2025 1424/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 17.03.2025 (AN/0270/2025) zum sicheren Schulweg zu den Schulen über Girlitzweg und Teichrohrsängerweg im Gewerbegebiet Triotop-Park Die SPD Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Warum wurde der Zugang zum Teichrohrsängerweg über den Parkplatz der „Kunsthandlung Boesner“ erneut gesperrt, obwohl zuvor vereinbart worden war, dass die Schülerinnen und Schüler zu Fuß oder mit dem Fahrrad bzw. E-Scooter diesen Übergang zum Teichrohrsänger- weg nutzen können?“ Frage 2: „Wer trägt die Verantwortung für die wiederholten Sperrungen und die daraus resultierenden Unsicherheiten auf dem Schulweg der Kinder?“ Antwort der Verwaltung: Die Fragen 1 und 2 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei dem Zugang vom Girlitzweg zum Teichrohrsängerweg über den Parkplatz der Kunsthand- lung Boesner (Halle Tor 1) handelt es sich um eine Fläche im Privatbesitz. Die Sperrungen wurden durch den Eigentümer veranlasst und kann von Seiten der Stadt nicht verhindert wer- den. Die Verwaltung befindet sich hierzu in Gesprächen mit dem Eigentümer, mit dem Ziel, den Zugang für die Öffentlichkeit wiederherzustellen. Frage 3: „Warum wurden Eltern, Schülerinnen und Schüler nicht im Vorfeld über die erneute Sperrung informiert und wie werden Eltern und die Schulgemeinde zukünftig in die Planung und Umset- zung von Schulwegsicherungsmaßnahmen einbezogen, um deren Bedürfnisse und Bedenken zu berücksichtigen?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung wurde durch die vom Eigentümer beauftragte Anwaltskanzlei im Vorfeld über die Absicht, den Privatweg für die Öffentlichkeit zu sperren, in Kenntnis gesetzt. Die Sperrung wurde trotz positiv verlaufener Gespräche kurzfristig und unangekündigt vorgenommen. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler konnten daher durch die Verwaltung nicht vorab informiert werden. Die Verwaltung befindet sich weiterhin in Gesprächen mit dem Eigentümer, mit dem Ziel, den Zugang für die Öffentlichkeit wiederherzustellen. Darüber hinaus informiert die Verwaltung regelmäßig und unmittelbar die Elternschaft sowie 2 die Vertretungen der Schülerinnen und Schüler über den aktuellen Stand und die weiteren Planungen zur verkehrlichen Anbindungen des Schulstandortes. Die jeweilige Sichtweise wurde der Verwaltung dargelegt und wird entsprechend bei der weiteren Planung berücksich- tigt. Frage 4: „Die Parktaschen auf dem Girlitzweg haben in ihrer Umsetzung deutlich gezeigt, dass sie eher zu einer Erhöhung der Gefahr durch parkende Autos beitragen, als dass sie zu einer Beruhi- gung des Verkehrs führen. Wann werden sie wieder entfernt, um den Schülerinnen und Schü- lern freie Sicht und sicheres Ankommen in den Schulen zu ermöglichen?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Verkehrssituation nach Anpassung der Verkehrsführung am Girlitzweg beobachtet. Ziel der Einbahnstraßenregelung in der Unterführung der Bahngleise war es, das Verkehrsaufkommen im Girlitzweg zu senken. Dieses Ziel wurde mit der Maßnahme erreicht. Dennoch wurden im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nach wie vor unzufriedenstellende Si- tuationen festgestellt. Die Verwaltung wird in Kürze die Parktstände auf der Fahrbahn des Girlitzwegs temporär auf- heben. Mit der provisorischen Erschließung der Schulstandorte von der Vitalisstraße über den Teichrohrsängerweg ergeben sich neue Wegebeziehungen und Verkehrsströme. Sobald die provisorische Erschließung über den Teichrohrsängerweg fertiggestellt ist, wird die verkehrli- che Situation auf dem Girlitzweg neu bewertet. Frage 5: „Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler während der andauernden Sperrungen und Erschließungsmaßnahmen zu gewähr- leisten und wann ist mit dem endgültigen Ausbau des Teichrohrsängerwegs als vollwertige Straße zur Erschließung zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Durch die im Januar 2025 umgesetzten Maßnahmen (Einbahnstraßenregelung in der Unter- führung der Bahngleise sowie Anordnung von Tempo 30) hat die Verwaltung bereits auf die Verkehrssicherheitsdefizite reagiert und die Lage weiter beobachtet. Mit der temporären Ent- fernung der Parkstände auf dem Girlitzweg soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden. Die provisorische Herstellung des Teichrohrsängerweges (Rad- und Fußverkehr) als Erschlie- ßungsmaßnahme ist bis zum Schuljahresbeginn 2025/2026 vorgesehen. Die Planungen für den endgültigen Ausbau des Teichrohrsängerweges als vollwertige Straße zur Erschließung laufen. Ein Zeitpunkt für die Fertigstellung kann auf Grund laufender Abstimmungen zum Er- werb von hierfür benötigten privaten Flächen noch nicht seriös mitgeteilt werden. Der Eigentü- mer ist derselbe wie unter 2) genannt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1424/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.05.2025
- Erstellt
- 08.05.2025 08:22