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1424/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 12.05.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5128 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 09.05.2025 
 1424/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 17.03.2025 (AN/0270/2025) zum 
sicheren Schulweg zu den Schulen über Girlitzweg und Teichrohrsängerweg im 
Gewerbegebiet Triotop-Park 
Die SPD Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
„Warum wurde der Zugang zum Teichrohrsängerweg über den Parkplatz der „Kunsthandlung 
Boesner“ erneut gesperrt, obwohl zuvor vereinbart worden war, dass die Schülerinnen und 
Schüler zu Fuß oder mit dem Fahrrad bzw. E-Scooter diesen Übergang zum Teichrohrsänger-
weg nutzen können?“ 
 
Frage 2: 
„Wer trägt die Verantwortung für die wiederholten Sperrungen und die daraus resultierenden 
Unsicherheiten auf dem Schulweg der Kinder?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Fragen 1 und 2 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 
Bei dem Zugang vom Girlitzweg zum Teichrohrsängerweg über den Parkplatz der Kunsthand-
lung Boesner (Halle Tor 1) handelt es sich um eine Fläche im Privatbesitz. Die Sperrungen 
wurden durch den Eigentümer veranlasst und kann von Seiten der Stadt nicht verhindert wer-
den. Die Verwaltung befindet sich hierzu in Gesprächen mit dem Eigentümer, mit dem Ziel, 
den Zugang für die Öffentlichkeit wiederherzustellen. 
 
 
Frage 3: 
„Warum wurden Eltern, Schülerinnen und Schüler nicht im Vorfeld über die erneute Sperrung 
informiert und wie werden Eltern und die Schulgemeinde zukünftig in die Planung und Umset-
zung von Schulwegsicherungsmaßnahmen einbezogen, um deren Bedürfnisse und Bedenken 
zu berücksichtigen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung wurde durch die vom Eigentümer beauftragte Anwaltskanzlei im Vorfeld über 
die Absicht, den Privatweg für die Öffentlichkeit zu sperren, in Kenntnis gesetzt. Die Sperrung 
wurde trotz positiv verlaufener Gespräche kurzfristig und unangekündigt vorgenommen. Eltern 
sowie Schülerinnen und Schüler konnten daher durch die Verwaltung nicht vorab informiert 
werden. Die Verwaltung befindet sich weiterhin in Gesprächen mit dem Eigentümer, mit dem 
Ziel, den Zugang für die Öffentlichkeit wiederherzustellen. 
Darüber hinaus informiert die Verwaltung regelmäßig und unmittelbar die Elternschaft sowie

2 
 
die Vertretungen der Schülerinnen und Schüler über den aktuellen Stand und die weiteren 
Planungen zur verkehrlichen Anbindungen des Schulstandortes. Die jeweilige Sichtweise 
wurde der Verwaltung dargelegt und wird entsprechend bei der weiteren Planung berücksich-
tigt. 
 
 
Frage 4: 
„Die Parktaschen auf dem Girlitzweg haben in ihrer Umsetzung deutlich gezeigt, dass sie eher 
zu einer Erhöhung der Gefahr durch parkende Autos beitragen, als dass sie zu einer Beruhi-
gung des Verkehrs führen. Wann werden sie wieder entfernt, um den Schülerinnen und Schü-
lern freie Sicht und sicheres Ankommen in den Schulen zu ermöglichen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat die Verkehrssituation nach Anpassung der Verkehrsführung am Girlitzweg 
beobachtet. Ziel der Einbahnstraßenregelung in der Unterführung der Bahngleise war es, das 
Verkehrsaufkommen im Girlitzweg zu senken. Dieses Ziel wurde mit der Maßnahme erreicht. 
Dennoch wurden im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nach wie vor unzufriedenstellende Si-
tuationen festgestellt. 
Die Verwaltung wird in Kürze die Parktstände auf der Fahrbahn des Girlitzwegs temporär auf-
heben. Mit der provisorischen Erschließung der Schulstandorte von der Vitalisstraße über den 
Teichrohrsängerweg ergeben sich neue Wegebeziehungen und Verkehrsströme. Sobald die 
provisorische Erschließung über den Teichrohrsängerweg fertiggestellt ist, wird die verkehrli-
che Situation auf dem Girlitzweg neu bewertet. 
 
 
Frage 5: 
„Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Schülerinnen und 
Schüler während der andauernden Sperrungen und Erschließungsmaßnahmen zu gewähr-
leisten und wann ist mit dem endgültigen Ausbau des Teichrohrsängerwegs als vollwertige 
Straße zur Erschließung zu rechnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Durch die im Januar 2025 umgesetzten Maßnahmen (Einbahnstraßenregelung in der Unter-
führung der Bahngleise sowie Anordnung von Tempo 30) hat die Verwaltung bereits auf die 
Verkehrssicherheitsdefizite reagiert und die Lage weiter beobachtet. Mit der temporären Ent-
fernung der Parkstände auf dem Girlitzweg soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden. 
Die provisorische Herstellung des Teichrohrsängerweges (Rad- und Fußverkehr) als Erschlie-
ßungsmaßnahme ist bis zum Schuljahresbeginn 2025/2026 vorgesehen. Die Planungen für 
den endgültigen Ausbau des Teichrohrsängerweges als vollwertige Straße zur Erschließung 
laufen. Ein Zeitpunkt für die Fertigstellung kann auf Grund laufender Abstimmungen zum Er-
werb von hierfür benötigten privaten Flächen noch nicht seriös mitgeteilt werden. Der Eigentü-
mer ist derselbe wie unter 2) genannt. 
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1424/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.05.2025
Erstellt
08.05.2025 08:22