V/0942/2017
Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umA) in Münster
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Berichtsvorlage
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V/0942/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umA) in Münster Beratungsfolge 21.11.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt einen Bericht zum aktuellen Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster vor. Diese Berichte rstattung wird zukünftig auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Über wichtige Ereignisse / Anlässe in Bezug auf umA wird der AKJF unter dem TOP Berichte und Mitteilungen informiert. 1. Aktuelle Situation in Münster Der aktuelle Aufnahmeschlüssel (02.11.2017) ergibt sich aus der Bevölkerungszahl und l iegt bei 1:1.448 Personen. Für die Stadt Münster errechnet sich damit eine Aufnahmeverpflic htung von 210 umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15% = 242 umA). Mit Stand vom 06.11. 2017 wurden dem Bundesverwaltungsamt (BVA) folgende Zahlen aus Münster gemeldet: Anzahl Jugendhilferechtliche Zuständigkeit 15 unbegleitete Minderjährige 35 junge Volljährige 9 UMA - Vorläufige Inobhutnahme 24 UMA - Inobhutnahme 73 UMA - Anschlussmaßnahmen 63 UMA – junge Volljährige 0 UMA – angemeldete Verteilung Summe: 219 Vorlagen-Nr.: V/0942/2017 Auskunft erteilt: Herr Vogt Ruf: 492 51 75 E-Mail: VogtH@stadt-muenster.de Datum: 07.11.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0942/2017 Gegenwärtig befinden sich 33 umA in der Inobhutnahme (§ 42 und § 42a SGB VIII), davon sind 15 Personen in Inobhutnahmeeinrichtungen untergebracht, weitere 14 Personen in anderweitiger Unterbringung (York-Kaserne) und 4 bei Verwandten. Anschlussmaßnahmen (§§ 13, 30, 33, 34 und 41 SGB VIII) bei den freien Trägern der Jugendhi l- fe sind aktuell für 186 umA umgesetzt. Anlage 1: Übersicht umA – Unterbringung in MS 2. Konzeption 2.1 Zielgruppe Am 01.11.2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unte rbringung, Versorgung und B etreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde der (neue) B e- griff „umA“ (unbegleiteter minderjähriger Ausländer) eingeführt und ein landes- und bundesweites „Umverteilungsverfahren“ geregelt. Der Begriff „umA“ ist fachlich umstritten, da den jungen Me n- schen ihre Fluchteigenschaft abgesprochen wurde. Der Begriff soll deutlich machen, dass eine nicht geringe Anzahl von jungen Menschen nicht vor einem Krieg oder ethnischen Konflikten flüchtete, sondern sie in ihren Heimatländern für sich selbst keine ausreichende persönliche und berufliche Perspektive sahen. Im hier vorliegenden Kontext wird er, ohne in der Diskussion um Begrifflichkeiten Position zu beziehen, im Sinne einer einheitlichen Sprachregelung verwendet. Der „typische“ minderjährige und unbegleitete Ausländer ist zum Zeitpunkt der Inobhutnahme „männlich“ und ca. 16,5 Jahre alt. Anlage 2: Schaubild Aufnahmealter in Jahren Seit der Schließung der Balkanroute im Frühjahr zeichnet sich eine deutliche Veränderung bei den Herkunftsländern ab. Die Einreisezahlen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak sind deutlich zurückgegangen, dafür nehmen die Einreisen aus afrikanischen Ländern und Alb anien merklich zu. Anlage 3: Herkunftsländer 2015 - 2017 2.2 vorläufige Inobhutnahme Das Verfahren der vorläufigen Inobhutnahme gemäß § 42a SGB VIII ist im Amt für Kinder, J u- gendliche und Familien von der Ersterfassung über das Clearing bis in den KSD geregelt. Anlage 4: Schaubild vorläufige Inobhutnahme Nach Abschluss des Clearingverfahrens wird die weitere Hilfeplanung nach den Standards der üblichen Jugendhilfe in das reguläre Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII überführt. Damit geht ein Wechsel der internen Zuständigkeit im Kommunalen Sozialdi enst einher. Für die weitere Ausgestaltung des Hilfeplanverfahrens sind in den dezentralen Sozialbezirken des Kommunalen Sozialdienstes qualifizierte Hilfeplaner/-innen für das weitere Verfahren zuständig. Zentrale Themen der Hilfeplanung sind: 3 V/0942/2017 - Verstetigung der Selbstsorgekompetenz, - Sicherung einer schulischen und / oder beruflichen Qualifizierung, - Gestaltung sozialer Beziehungen und - Integration in die (neue) gesellschaftliche Umgebung Die Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendhilfe verfolgen dabei – unabhängig von der aus- länderrechtlichen Rechtstellung und Bleibeperspektive – eine gesellschaftliche Integration. 2.3 Schwerpunkt Bildung - Schulische Qualifizierung als Voraussetzung zur beruflichen Ausbildung Zum „Clearingverfahren“ gehört auch die Kl ärung der Bildungs - und Ausbildungschancen. Die Fachkräfte der Bildungsberatung des Amtes für Schule und Weiterbildung beraten zei tnah jeden Jugendlichen und geben in Kenntnis der vielfältigen Bildungs- und Integrationsangebote konkrete Empfehlungen zur weiteren schulischen Planung. Abhängig vom Lebensalter und der bisherigen schulischen Vorerfahrung ist der Besuch einer Regelschule oftmals nicht mehr möglich, weil z.B. keine realistische Perspektive auf das Erre i- chen eines Schulabschlusses mehr besteht. D aher besuchen viele junge Menschen, u. a. umA, für die die Jugendhilfe zuständig ist, eine internationale Förderklasse an einem B erufskolleg. Mit Beginn des neuen Schuljahres 2017/2018 besuchen ca. 53% aller Jugendlichen und jungen He r- anwachsenden, die durch die Jugendhilfe betreut werden, eine IF-Klasse an einem Berufskolleg. „Internationale Förderklassen“ IF-Klassen für junge geflüchtete Ausländer/ -innen an den Berufskollegs sind Teil der Ausbi l- dungsvorbereitung. In den IF -Klassen werden gezielt erforde rliche Sprachkenntnisse vermi ttelt. Ziel ist der Erwerb eines mit dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Abschlusses. Dabei sollen erste berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die eine Aufnahme einer beruflichen Ausbildung o der Erwerbstätigkeit ermöglichen. Neben berufsbezogenem Ler n- bereich - je nach Ausrichtung des Berufskollegs - werden Mathematik und Englisch unterrichtet. Einen Schwerpunkt bildet die Vermittlung der deutschen Sprache als wesentliches Element der Integration. Des Weiteren sind Praktika ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Orientierung. Für die Auswahl der Praktikumsbetriebe sind Neigungen und Fähigkeiten der jungen Menschen au s- schlaggebend. Es ist möglich, die IF-Klassen einmal zu wiederholen. Zwischen den Vertretern/ -innen der Jugendhilfeeinrichtungen und der IFK -Berufskollegs s owie des Amtes für Schule und Weiterbildung (Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“) finden regelmäßige Aussprachen statt, um alle Möglichkeiten einer Optimierung der Kooperation auszu- schöpfen. Beispielhaft dafür sind die in Zusammenarbeit mit Bildungsberatung, Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit seit dem vergangenen Schuljahr regelmäßig stattfindenden Beratung s- termine für diejenigen, deren Abschluss gefährdet ist, um d en Übergang Schule -Beruf durch engmaschige Begleitung erfolgreich zu gestalten. Viele der neuzugewanderten Jugendlichen sind am Ende der Schulpflicht noch nicht an dem Punkt, dass sie ohne weitere Unterstützung ein eigenständiges Leben mit Ausbildung, Wohnung, Partnerschaft etc. führen können. Vor allem Jugendliche, die in fortgeschrittenem Alter nach Deutschland kommen und somit nur wenig Zeit bis zum Ende der Schulpflicht haben, leben unter erschwerten Bedingungen. Oftmals scheitern sie an formalen Hürde n, wie Sprachanforderungen oder fehlenden Zeugnissen. Hier sind Regelungen erforderlich, um junge Menschen nicht au f- grund fehlender formaler Qualifikationen ins Abseits zu stellen. Zudem gibt es Probleme, die weder von Politik noch Verwaltung unmittelbar zu lösen sind. Häufig sind Jugendliche aufgrund von Krieg und Vertreibung traumatisiert. Bevor eine For tsetzung der Bildungsbiografie möglich ist, ist eine langwierige Behandlung erforderlich. Jahrelang unterbr o- 4 V/0942/2017 chene Schullaufbahnen, gepaart mit dramati schen Erlebnissen auf der Flucht, führen manchmal auch dazu, dass sich junge Menschen nicht mehr in ein System wie Schule einfügen können oder wollen. Analphabetismus im Erwachsenenalter ist ein Problem, das in einer hochentwicke l- ten Gesellschaft schnell ins soziale Abseits führt. Die Erfahrungen zeigen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von jungen Menschen das gesteck- te Klassenziel, den Erwerb des Hauptschulabschlusses, nicht erreicht. Von der Flucht- zur Integrationshilfe Der Jugendhilfe werden insbesondere dort selbst Grenzen der Einflussnahme aufgezeigt, wenn es über die reine „Flüchtlingshilfe“ - die Betreuung und Versorgung - hinausgeht. Konzepte, Verfahren und Strukturen im Umgang mit den grundlegenden Bedarfen der jungen Menschen (Primärbedür fnis: Schutz und Grundversorgung) haben sich etabliert. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien regte verschiedenste Gespräche zur Vernetzung einer „Integra- tionsarbeit“ an. Es gab „runde Tische“ mit freien Trägern der Jugendhilfe. Aufgrund der geglieder- ten Zuständigkeit wurden zum Thema „Schul - und Berufsausbildung“ weitere Sozialleistungstr ä- ger, die Bundesanstalt für Arbeit (Berufsberatung), sowie die Bildungsberatung und das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ zum Austausch und Gespräch ei ngeladen. Es bildeten sich K ooperations- und Kommunikationsstrukturen, die eine individuelle qualifizierte Beratung und Betreuung der jungen Menschen weiter fördern. Die Akteure der Jugendhilfe (Fachkräfte und Ehrenamtliche) müssen sich mit den unterschied lichsten Zuständigkeiten, insbesondere unter Berücksichtigung ausländerrechtlicher Aspekte, der Bundesanstalt für Arbeit, des Sozialamtes und des JobCenters auseinandersetzen und die für sie richtigen Ansprechpartner/ -innen ausma- chen. Die Erfahrungen im A lltag mit den spezifischen und konkreten Fragen der jungen Menschen zur Schul- und Berufswahlplanung, Bleibeperspektive oder Rückkehr bzw. Verselbstständigung b e- legen die Notwendigkeit einer an der Praxis orientierten weitergehenden Jugend - und Sozialpla- nung. Die bisherige Praxis in der Arbeit mit und für Geflüchtete hat gezeigt, wie weitreichend die J u- gendhilfe auf Kooperation mit den verschiedensten Behörden, Einrichtungen und Institutionen angewiesen ist, die sich in einer zusammenfassenden Berichtersta ttung nicht dok umentieren lassen. Die Praxiserfahrungen (Versorgungsangebote und -strukturen, Integrationshilfe, usw.) sollten im Rahmen eines weitergehenden Planungsprozesses zur Integration und Teilhabe der Geflücht e- ten ausgewertet und für Jugendhilfe -, Schulentwicklungs- und Sozialplanung aufbereitet zur Ver- fügung gestellt werden. In Münster bestehen derzeit - im ausreichenden Umfang - qualifizierte Angebote der Jugendhilfe, die den individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen der jungen Menschen gerecht werden. In der konkreten Hilfeplanung wird auch die sogenannte „Selbsteinschätzung“ der jungen Me n- schen berücksichtigt. Um die Beteiligung der jungen Menschen zu verbessern wird dieser Erfa s- sungsbogen auch in der jeweiligen Herkunfts- bzw. Landessprache des jungen Menschen vorge- halten und verwandt: deutsch, arabisch, albanisch, tiginisch und Dari. Anlage 5: Selbsteinschätzungsbogen junger Menschen 5 V/0942/2017 2.4 Schwerpunkt Verselbständigung An die Gewährung von Jugendhilfeleistungen für junge Volljährige oder Heranwachsende zwi- schen 18 und 21 Jahren stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen. Insbesondere die Mo- tivation und Mitwirkungsbereitschaft sind maßgeblich für die konkrete Weiterbewilligung der Hilfe. Die Hilfeplaner/-innen berücksichtigen bei der weiteren Ausgestaltung der Hilfe, dass die jungen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sozial wesentlich benachteiligt sind und sie zur Überwindung der daraus folgenden individuellen Beeinträchtigungen auf die Fortsetzung der J u- gendhilfe an gewiesen sind. Aufgrund der festgestellten weitergehenden Hilfe - und Unterstü t- zungsbedarfe wurden insbesondere Hilfearrangements der „Jugendb erufshilfe“ ausgebaut, die auch den Autonomiebestrebungen der jungen Menschen gerecht werden. Mit dem Erreichen de r Volljährigkeit wird der fortgesetzte individuelle Hilfebedarf unter dem A s- pekt der besonderen sozialen Benachteiligung der jungen Menschen mit Migrationshintergrund angenommen. 2.5 Besondere Herausforderungen Neben den unmittelbaren Notwendigkeiten materieller Versorgung ergeben sich insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Kriegs - und Krisengebieten große Herausforderungen für deren g e- sundheitliche und psychosoziale Versorgung. Die hohe Belastung mit traumatisierenden Erle b- nissen durch Terror, Kri eg, Vertreibung, Entwurzelung und Flucht bedingt ein deutlich erhöhtes Risiko für die Entwicklung behandlungsbedürftiger psychischer Störungen, insbesondere pos t- traumatischer Belastungsstörungen. Für die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingskindern ist das Gesundheitswesen derzeit noch nicht angemessen vorbereitet. Die Stadt Münster, vertreten durch das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien und die Stiftung Generalarmenfonds hat der Klinik für Kinder - und Jugen dpsychiatrie, - psychosomatik und – psychotherapie der Universitätsklinik Münster (UKM) für die Dolmetsche r- leistungen innerhalb des Projektes „Implementierung und Evaluation einer univers itären kinder- und jugendpsychiatrischen Spezialambulanz für Flüchtlin gskinder und ihre Familien“ einen Z u- schuss bewilligt. Der Zuschuss wurde in Höhe von 30.000 € für die Zeit vom 01.06.2016 bis 31.07.2017 gewährt. Ein Finanz - und Fachbericht wurde vom UKM nach Projektende vorgelegt. Bis einschlie ßlich September 2017 sind i n der Sprechstunde 196 Anmeldungen eingegangen, von denen 2/3 umA betrafen und 1/3 begleitete Flüchtlingskinder. Das UKM betont im Fachbericht die dringende Notwendigkeit der Ambulanz und stellt die Vorre i- terrolle der Stadt Münster für die zukünftige Zus ammenarbeit auch mit anderen J ugendämtern heraus. 3. Zusammenfassung Die Aufnahme und Versorgung sowie der Ausbau bedarfsgerechter Strukturen stellen an alle beteiligten Dienste und Einrichtungen hohe Anforderungen. Die Jugendhilfe hat gezeigt, dass s ie mit den vorhandenen Strukturen in einer Verantwortungsgemeinschaft mit freien Trägern der Jugendhilfe einer bis dahin nicht vorstellbaren Aufgabe gewachsen ist. Jedoch fehlt es nun an geeignetem Wohnraum für die Vielzahl der jungen Menschen, die sich noch in Hilfearrangements der Jugendhilfe befinden. Sie konkurrieren mit den jungen Me nschen, die in Münster ein Studium aufnehmen (wollen). 6 V/0942/2017 Ebenso ist das Ziel, einen (vergleichbaren) Hauptschulabschluss zu erreichen, mit den derzeit i- gen Ressourcen der „Internationalen Förderklassen“ für eine Vielzahl von Schülern nicht möglich. Die (geringe) Anzahl der zum Schul- und Ausbildungsjahr 2017 in Ausbildung vermittelten jungen Menschen zeigt, dass es an niederschwelligen Einstiegsqualifizierungsmöglichkeiten fehlt. Hierauf wird zukünftig ein verstärktes Augenmerk gerichtet werden. I.V. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: A 1 - Übersicht UMA – Unterbringung in Münster A 2 – Verteilung Aufnahmealter in Jahren A 3 - Herkunftsländer 2015 - 2017 A 4 - Schaubild Verfahren vorläufige Inobhutnahme A 5 – Selbsteinschätzungsbogen junger Menschen
Verfahren vorläufige Inobhutnahme
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Fachcontrolling / Stand 05.01.2016 Verfahren vorläufige Inobhutnahme (INO) § 42a „ unbegleitete minderjährige Ausländer“ vorläufige Inobhutnahme § 42a SGB VIII bei Minderjährigkeit / bzw. Ablehnungsbe- scheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung bei Volljährigkeit Erstprüfung und Alterfstestellung geeignete Unterbringung und Versorgung vorläufige Inobhutnahme § 42a SGB VIII bei Minderjährigkeit und Prüfung der Familienzusammenführung (Sorgeberechtigten) Durchführung Erst-Screening Gefährdet die Durchführung des Verteilverfahrens das Kindeswohl? Ist eine kurzfristige Familienzusammenführung (volljährige/r Onkel/Tante, Großeltern/Eltern) möglich und entspricht das dem Kindeswohl? Lässt der Gesundheitszustand eine Verteilung zu? Ist eine gemeinsame Verteilung mit Geschwisternund/oder Flüchtgemeinsachaft erforderlich? Soll eine Verteilung mit erwachsender Begleitperson erfolgen? wenn Aufnahmepflicht erfüllt JA meldet an LVR (2 Tage nach § 42a SGB VIII ) Erstmeldung § 42 a in allen Fällen ohne Familienzusammenführung JA meldet innerhalb von 7 Werktage nach § 42a SGB VIII Ergebnisse Erst-Screening an LVR Beendigung der Fallzuständigkeit Mitteilung an den LVR innerhalb von 3 Werktagen Anschluß- maßnahmen • § 13 SGB VIII Anschluß- maßnahmen • § 33 SGB VIII Anschluß- maßnahmen • § 34 SGB VIII Verfahren INO § 42 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien , Münster Verfahren bei Verteilung Clearingverfahren Zugang Bildung/Ausbildung ggf. Familienzusammführung Ausländerrechtliche Fragen geeignete Unterbringung unverzugliche Bestellung Vormund/Pfleger nach 3 Werktagen medizinische Versorgung persönliche Begleitung des umA zum Zuweisungs- jugendamt für Leistungen gem. § 42 SGB VIII und Fallübergabe Inobhutnahme durch Zuweisungsjugendamt Ersterfassungsteam /EAT) Clearingteam Clearingteam/Heimfachdienst KSD - Bezirk Verfahren ENDE § 42b Abs. 4 Satz 4 SGB VIII Die Durchführung des Verteilungsverfahrens (Aufnahme von anderen Jugendämtern/Abgabe an andere Jugendämter) gem. Zuweisungsbescheid des LVR muss innerhalb von einem Monat nach dem Beginn der vorläufigen INO § 42a erfolgt sein ! Familienzusammenfüh- rung mit Sorgeberichtigten prüfen, wenn möglich dann endet (§ 42a SGB VIII) das Verfahren und keine Meldung an LVR
Aufnahmealter 2015_2017.docx
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0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 0 5 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Verteilung Aufnahmealter in Jahren (UMA 2015 - 2017) 2015 2016 2017
umA - Plätze 06.11.2017.xlsx
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Übersicht UMA Unterbringung in Münster Stand: 06.11.2017 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Diakonie Münster Blaukreuzwäldchen 7 6 34 31 (PzE) 4 4 7 7 Sleep in 0 0 Vinzenzwerk Handorf Gruppenplätze 24 17 Kumrin 2 2 7 7 Die Werse 0 0 9 9 Vinzenz 1 2 7 7 Paul 10 9 Kinderheim St. Mauritz KriHi 0 0 1 1 Joseph-Haydn Straße 8 8 Outlaw gGmbH Mädchenhaus MIA 1 1 Anschlussmaßnahme 1 1 Alexianer Martinistift 0 0 13 13 10 12 LER Heithorn 0 0 Amelsbüren Kettelerhaus Jugendwohnen 12 12 Bistum Münster/Caritasverband betreutes Wohnen 20 17 Kasernen ASB - Yorkkaserne 15 14 JUH - Oxfordkaserne VSE stationär 5 5 Pflegefamilien 11 9 ambulant 6 6 Evang. Jugendhilfe MSland stationär 1 1 ambulant 1 1 anderweitige Unterbringung Verwandte / Bekannte 4 4 3 3 Wohngruppe Ostbevern stationär 1 1 Diakonissenmutterhaus stationär 1 1 1 1 St. Klara Warendorf stationär 1 1 Gegenstrom stationär 2 2 AWO 1 1 Prokus 1 1 Overdyck 1 1 Projekt Ämter 50/51 1 1 ZUWEISUNG LVR Summe 34 33 132 121 25 25 9 9 34 31 234 219 2 13aktuell freie Plätze Anschlussmaßnahmen Platzkapazitäten gesamt incl Planung Belegte Plätze aktuell incl Zuweisung aktuell freie Plätze § 42 § 42/§42a § 34 § 33 § 27/§30 § 13
Selbsteinschätzungsbogen verschiedenste Sparchen 2017.07.01.xlsx
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Mustermann Max 10.11.2017 Name / Vorname 01.01.2000 Alter: 17 Geburtsdatum / Alter Deutschland ggf. Herkunftsland / Sprache (Fremdsprache) 2007 ich lebe in Münster seit: entfällt ggf. mein Aufenthaltsstatus / Perspektive Jugendwohnen (§ 13 Abs. 3 SGB VIII) aktuelle Hilfeleistung / Träger Berufsschule / Berufsorientierungsjahr Schule / Beruf Eltern Vormund: entfällt sonstiges Meine derzeitige Lebenssituation schätze ich wie folgt ein: gut zufriedenstellend schlecht Die Beziehung zu meiner Familie ist... (Angehörigenkontakte (zur Familie) gestalten und reflektieren) Die Beziehungen zu meinen Freunden sind… Meine Freizeitbeschäftigung finde ich… Meine Gesundheit halte ich für… Schule/Ausbildung/Gesundheit kann ich kann ich weniger gut ich brauche Unterstützung durch Erzieher ich stehe selbständig auf (z. B. mit Hilfe eines Weckers) ich erledige meine Hausaufgaben selbstverantwortlich und eigenständig. ich besuche die Schule pünktlich und regelmäßig ich habe einen Berufswunsch und bemühe mich selbständig und einen Praktikumsplatz bei Krankheit sage ich in der Schule, bei meinem Ausbildungs- betrieb bzw. Praktikumsplatz eigenständig Bescheid ich achte auf ein auf ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild Meine Wäsche wechsele ich selbständig, d.h. ohne das ich hierzu aufgefordert werde ich kann den Ablauf einer Mahlzeit ohne Unterstützung durchführen (Einkaufsplan erstellen, Preis- und Qualitätsvergleich vornehmen, Kochen, Tisch decken, Abwaschen, Küche + Herd säubern, Geschirr wieder wegräumen usw.) ich kann den Einkauf planen, kochen und Kochrezepte umsetzen und den Herd bedienen ich kann zwischen gesunder Ernährung und Fast-Food unter- scheiden (ich weiß, welche Lebensmittel zu einer gesunden Ernährung gehören.). ich kann ohne Anleitung und Aufforderung meine Körperpflege selbständig erledigen? (Haare waschen, Fingernägel schneiden, waschen, duschen etc.). ich kann erkennen, wann ich krank bin und die notwendigen Schritte (Arztbesuch, Abmelden an entspr. Stellen) selbständig durchführen). ich verfüge über ausreichende Informationen zum Thema Verhütung und AIDS ich kann mit Alkohol und Zigaretten angemessen umgehen ich nehme regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wahr (z. B. Zahnarzt…), nehme verschriebene Medikamente selbstä ndig ein ich putze mir täglich mindestens 2 x die Zähne Waschen und Pflegen der Kleidung Wäschesymbole kann ich lesen und erkennen ich kann meine Wäsche pflegen (Wäsche sortieren, Wa schmaschine bedienen, Wäsche bügeln, Wäsche zusammen legen und Einräumen) mit meinem Bekleidungsgeld ich in Höhe von ___________ €. komme ich aus Selbsteinschätzung junger Menschen Sozial Kontakte ich kann Beziehungen zu Betreuern, Mitschülern und Arbeitskollegen aufbauen bzw. erhalten. ich kann Freundschaften knüpfen und pflegen. ich bin aktiv, arbeite aktiv in Vereinen mit (Volkshochschule, Sportverein, Feuerwehr etc.). ich kann andere Kinder / Jugendliche außerhalb der Einrichtung kennen lernen Mein Taschengeld iHv ____ € erhalte ich zurzeit * täglich * wtl. * 2-wtl. * mtl. ich komme mit meinem Taschengeld aus ich kann von meinem Taschengeld Rücklagen bilden ich kann mein eigenes Girokonto eröffnen und weiß, welche Bank dieses gebührenfrei führt ich weiß, wie ich sicherstellen kann, dass ich das Konto nicht überziehe ich weiß, wo ich welche Anträge auf Sozialleistungen (Sozialhilfe, Wohngeld, SGB II etc.) stellen muss ich weiß, wie ich herausfinde, welches Amt für welche Angelegenheiten zuständig ist und wer hier jeweils der Ansprechpartner ist. ich weis, wo ich welchen Ausweis beantragen muss, ich habe Informationen darüber was für diese Anträge notwendig ist Vorbereitung des Umzugs in eine eigne Wohnung ich weiß, wie ich mir eine eigene Wohnung suche ich weiß, wie groß die Wohnung sein darf bzw. welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine Kostenübernahme ggf. durch den Sozial- oder Jugendhilfetträger möglich ist ich kann einen Mietvertrag lesen und abschließen ich kann eine Wohnung besichtigen und die Einrichtung planen, Wohnungseinrichtung und Hausrat beschaffen ich weiß wie ich kostengünstig an Einrichtungsgegenstände komme, wo es gebrauchte Möbel gibt (Sonderangebote) ich weiß wie ich eine Wohnung einrichte (Tapeten, Gardinen, Teppiche etc.) sonstiges ich packe selbstständig meine Koffer (Wochenendheimfahrten / Urlaubsfahrten) ich kann öffentliche Verkehrsmittel benutzen (Fahrplan lesen, Fahrkarten kaufen) ich kann mich in der näheren Umgebung und in einer fremden Stadt orientieren ich kann mein eigenes Verhalten beobachten und kontrollieren bzw. Alltagskonflikte lösen ich kann mit meinen eigenen Gefühlen umgehen (Wut, Trauer, Einsamkeit, Neid, Eifersucht) ich kann mich in Krisensituationen an entsprechende Kontaktpersonen wenden (Erzieher, Betreuer, Lehrer, Freund) Welche Aufgaben übernehme ich derzeit in der Wohngruppe? wie klappt die Ausführung der Aufgaben Wobei können mich die Betreuer unterstützen? Ort, Datum Unterschrift
Herkunftsländer UMA 2015 - 2015.docx
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0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% Afghanistan Syrien Marokko Irak Eritrea Algerien Somalia I ran Guinea Albanien Herkunftsländer UMA 2015 - 2017 in Münster 2015 2016 2017
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Joseph-Haydn-Straße 8
- Werse 0
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Details
- Aktenzeichen
- V/0942/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37