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V/0942/2017

Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umA) in Münster

Vorlagen 23.10.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 22.11.2017, TOP 5

Berichtsvorlage

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Ansehen

Verfahren vorläufige Inobhutnahme

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Ansehen

Aufnahmealter 2015_2017.docx

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Ansehen

umA - Plätze 06.11.2017.xlsx

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Ansehen

Selbsteinschätzungsbogen verschiedenste Sparchen 2017.07.01.xlsx

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Ansehen

Herkunftsländer UMA 2015 - 2015.docx

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Ansehen

Berichtsvorlage

15718 Zeichen

V/0942/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umA) in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Amt für Kinder,  Jugendliche und Familien legt einen Bericht zum aktuellen Sachstand zur 
Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster vor. Diese Berichte rstattung 
wird zukünftig auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen 
zu halten. Über wichtige Ereignisse / Anlässe in Bezug auf umA wird der AKJF unter dem TOP 
Berichte und Mitteilungen informiert.  
 
 
1. Aktuelle Situation in Münster 
 
Der aktuelle Aufnahmeschlüssel (02.11.2017) ergibt sich aus der Bevölkerungszahl und l iegt bei 
1:1.448 Personen. Für die Stadt Münster errechnet sich damit eine Aufnahmeverpflic htung von 
210 umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15% = 242 umA).  
 
Mit Stand vom 06.11. 2017 wurden dem Bundesverwaltungsamt (BVA) folgende Zahlen aus 
Münster gemeldet: 
 
Anzahl   Jugendhilferechtliche Zuständigkeit 
 
15  unbegleitete Minderjährige 
35  junge Volljährige   
9  UMA - Vorläufige Inobhutnahme 
24  UMA - Inobhutnahme 
73  UMA - Anschlussmaßnahmen  
63  UMA – junge Volljährige 
0  UMA – angemeldete Verteilung 
 
Summe: 219 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0942/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Vogt 
Ruf: 
492 51 75 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de 
Datum: 
07.11.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0942/2017 
 
Gegenwärtig befinden sich 33 umA in der Inobhutnahme (§ 42 und § 42a SGB VIII), davon sind 
15 Personen in Inobhutnahmeeinrichtungen untergebracht, weitere 14 Personen in anderweitiger 
Unterbringung (York-Kaserne) und 4 bei Verwandten.  
 
Anschlussmaßnahmen (§§ 13, 30, 33, 34 und 41 SGB VIII) bei den freien Trägern der Jugendhi l-
fe sind aktuell für 186 umA umgesetzt. 
 
Anlage 1: Übersicht umA – Unterbringung in MS 
 
 
2.   Konzeption 
 
2.1 Zielgruppe 
 
Am 01.11.2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unte rbringung, Versorgung und B etreuung 
ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde der (neue) B e-
griff „umA“ (unbegleiteter minderjähriger Ausländer) eingeführt und ein landes- und bundesweites 
„Umverteilungsverfahren“ geregelt. Der Begriff „umA“ ist fachlich umstritten, da den jungen Me n-
schen ihre Fluchteigenschaft abgesprochen wurde. Der Begriff soll deutlich machen, dass eine 
nicht geringe Anzahl von jungen Menschen nicht vor einem Krieg oder ethnischen Konflikten 
flüchtete, sondern sie in ihren Heimatländern für sich selbst keine ausreichende persönliche und 
berufliche Perspektive sahen. Im hier vorliegenden Kontext wird er, ohne in der Diskussion um 
Begrifflichkeiten Position zu beziehen, im Sinne einer einheitlichen Sprachregelung verwendet. 
 
Der „typische“ minderjährige und unbegleitete Ausländer ist zum Zeitpunkt der Inobhutnahme 
„männlich“ und ca. 16,5 Jahre alt. 
 
 
Anlage 2: Schaubild Aufnahmealter in Jahren 
 
 
Seit der Schließung der Balkanroute im Frühjahr zeichnet sich  eine deutliche Veränderung bei 
den Herkunftsländern ab. Die Einreisezahlen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak sind deutlich 
zurückgegangen, dafür nehmen die Einreisen aus afrikanischen Ländern und Alb anien merklich 
zu.  
 
 
Anlage 3: Herkunftsländer 2015 - 2017 
 
 
2.2 vorläufige Inobhutnahme 
 
Das Verfahren der vorläufigen Inobhutnahme gemäß § 42a SGB VIII ist im Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien von der Ersterfassung über das Clearing bis in den KSD geregelt. 
 
 
Anlage 4: Schaubild vorläufige Inobhutnahme 
 
 
Nach Abschluss des Clearingverfahrens wird die weitere Hilfeplanung nach den Standards der 
üblichen Jugendhilfe in das reguläre Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII überführt. Damit geht 
ein Wechsel der internen Zuständigkeit im Kommunalen Sozialdi enst einher. Für die weitere 
Ausgestaltung des Hilfeplanverfahrens sind in den dezentralen Sozialbezirken des Kommunalen 
Sozialdienstes qualifizierte Hilfeplaner/-innen für das weitere Verfahren zuständig. 
 
Zentrale Themen der Hilfeplanung sind:

3 
V/0942/2017 
 
- Verstetigung der Selbstsorgekompetenz, 
- Sicherung einer schulischen und / oder beruflichen Qualifizierung, 
- Gestaltung sozialer Beziehungen und 
- Integration in die (neue) gesellschaftliche Umgebung 
Die Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendhilfe verfolgen dabei – unabhängig von der aus-
länderrechtlichen Rechtstellung und Bleibeperspektive – eine gesellschaftliche Integration.  
 
 
2.3 Schwerpunkt Bildung - Schulische Qualifizierung als Voraussetzung zur beruflichen 
Ausbildung 
 
 
Zum „Clearingverfahren“ gehört auch die Kl ärung der Bildungs - und Ausbildungschancen. Die 
Fachkräfte der Bildungsberatung des Amtes für Schule und Weiterbildung beraten zei tnah jeden 
Jugendlichen und geben in Kenntnis der vielfältigen Bildungs- und Integrationsangebote konkrete 
Empfehlungen zur weiteren schulischen Planung. 
 
Abhängig vom Lebensalter und der bisherigen schulischen Vorerfahrung ist der Besuch einer 
Regelschule oftmals nicht mehr möglich, weil z.B. keine realistische Perspektive auf das Erre i-
chen eines Schulabschlusses mehr besteht. D aher besuchen viele junge Menschen, u. a. umA,   
für die die Jugendhilfe zuständig ist, eine internationale Förderklasse an einem B erufskolleg. Mit 
Beginn des neuen Schuljahres 2017/2018 besuchen ca. 53% aller Jugendlichen und jungen He r-
anwachsenden, die durch die Jugendhilfe betreut werden, eine IF-Klasse an einem Berufskolleg. 
 
„Internationale Förderklassen“ 
IF-Klassen für junge geflüchtete Ausländer/ -innen an den Berufskollegs sind Teil der Ausbi l-
dungsvorbereitung. In den IF -Klassen werden gezielt erforde rliche Sprachkenntnisse vermi ttelt. 
Ziel ist der Erwerb eines mit dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Abschlusses. Dabei sollen 
erste berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die eine Aufnahme 
einer beruflichen Ausbildung o der Erwerbstätigkeit ermöglichen. Neben berufsbezogenem Ler n-
bereich - je nach Ausrichtung des Berufskollegs - werden Mathematik und Englisch unterrichtet. 
Einen Schwerpunkt bildet die Vermittlung der deutschen Sprache als wesentliches Element der 
Integration. Des Weiteren sind Praktika ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Orientierung. Für 
die Auswahl der Praktikumsbetriebe sind Neigungen und Fähigkeiten der jungen Menschen au s-
schlaggebend. Es ist möglich, die IF-Klassen einmal zu wiederholen. 
 
Zwischen den Vertretern/ -innen der Jugendhilfeeinrichtungen und der IFK -Berufskollegs s owie 
des Amtes für Schule und Weiterbildung (Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“) finden 
regelmäßige Aussprachen statt, um alle Möglichkeiten einer Optimierung der Kooperation auszu-
schöpfen. Beispielhaft dafür sind die in Zusammenarbeit mit Bildungsberatung, Jobcenter und 
Bundesagentur für Arbeit seit dem vergangenen Schuljahr regelmäßig stattfindenden Beratung s-
termine für diejenigen, deren Abschluss gefährdet ist, um d en Übergang Schule -Beruf durch 
engmaschige Begleitung erfolgreich zu gestalten. 
 
Viele der neuzugewanderten Jugendlichen sind am Ende der Schulpflicht noch nicht an dem 
Punkt, dass sie ohne weitere Unterstützung ein eigenständiges Leben mit Ausbildung, Wohnung, 
Partnerschaft etc. führen können. Vor allem Jugendliche, die in fortgeschrittenem Alter nach 
Deutschland kommen und somit nur wenig Zeit bis zum Ende der Schulpflicht haben, leben unter 
erschwerten Bedingungen. Oftmals scheitern sie an formalen Hürde n, wie Sprachanforderungen 
oder fehlenden Zeugnissen. Hier sind Regelungen erforderlich,  um junge Menschen nicht au f-
grund fehlender formaler Qualifikationen ins Abseits zu stellen.  
 
Zudem gibt es Probleme, die weder von Politik noch Verwaltung unmittelbar zu lösen sind. Häufig 
sind Jugendliche aufgrund von Krieg und Vertreibung traumatisiert. Bevor eine For tsetzung der 
Bildungsbiografie möglich ist, ist eine langwierige Behandlung erforderlich.  Jahrelang unterbr o-

4 
V/0942/2017 
 
chene Schullaufbahnen, gepaart mit dramati schen Erlebnissen auf der Flucht, führen manchmal 
auch dazu, dass sich junge Menschen nicht mehr in ein System wie Schule einfügen können 
oder wollen. Analphabetismus im Erwachsenenalter ist ein Problem, das in einer hochentwicke l-
ten Gesellschaft schnell ins soziale Abseits führt.  
 
Die Erfahrungen zeigen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von jungen Menschen das gesteck-
te Klassenziel, den Erwerb des Hauptschulabschlusses, nicht erreicht.  
 
 
Von der Flucht- zur Integrationshilfe  
Der Jugendhilfe werden insbesondere dort selbst Grenzen der Einflussnahme aufgezeigt, wenn 
es über die reine „Flüchtlingshilfe“ - die Betreuung und Versorgung - hinausgeht. 
Konzepte, Verfahren und Strukturen im Umgang mit den grundlegenden Bedarfen der jungen 
Menschen (Primärbedür fnis: Schutz und Grundversorgung) haben sich etabliert. Das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien regte verschiedenste Gespräche zur Vernetzung einer „Integra-
tionsarbeit“ an. Es gab „runde Tische“ mit freien Trägern der Jugendhilfe. Aufgrund der geglieder-
ten Zuständigkeit wurden zum Thema „Schul - und Berufsausbildung“ weitere Sozialleistungstr ä-
ger, die Bundesanstalt für Arbeit (Berufsberatung), sowie die Bildungsberatung  und  das Projekt  
„angekommen in deiner Stadt Münster“ zum Austausch und Gespräch ei ngeladen. Es bildeten  
sich K ooperations- und Kommunikationsstrukturen, die eine individuelle qualifizierte Beratung 
und Betreuung der jungen Menschen weiter fördern. Die Akteure der Jugendhilfe (Fachkräfte und 
Ehrenamtliche) müssen sich mit den unterschied lichsten Zuständigkeiten, insbesondere unter 
Berücksichtigung ausländerrechtlicher Aspekte, der Bundesanstalt für Arbeit, des Sozialamtes 
und des JobCenters auseinandersetzen und die für sie richtigen Ansprechpartner/ -innen ausma-
chen. 
 
Die Erfahrungen im A lltag mit den spezifischen und konkreten Fragen der jungen Menschen zur 
Schul- und Berufswahlplanung, Bleibeperspektive oder Rückkehr bzw. Verselbstständigung b e-
legen die Notwendigkeit einer an der Praxis orientierten weitergehenden Jugend - und Sozialpla-
nung. 
 
Die bisherige Praxis in der Arbeit mit und für Geflüchtete hat gezeigt, wie weitreichend die J u-
gendhilfe auf Kooperation mit den verschiedensten Behörden, Einrichtungen und Institutionen 
angewiesen ist, die sich in einer zusammenfassenden Berichtersta ttung nicht dok umentieren 
lassen. 
 
Die Praxiserfahrungen (Versorgungsangebote und -strukturen, Integrationshilfe, usw.) sollten im 
Rahmen eines weitergehenden Planungsprozesses zur Integration und Teilhabe der Geflücht e-
ten ausgewertet und für Jugendhilfe -, Schulentwicklungs- und Sozialplanung aufbereitet zur Ver-
fügung gestellt werden. 
 
In Münster bestehen derzeit - im ausreichenden Umfang - qualifizierte Angebote der Jugendhilfe, 
die den individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen der jungen Menschen gerecht werden.  
 
In der konkreten Hilfeplanung wird auch die sogenannte „Selbsteinschätzung“ der jungen Me n-
schen berücksichtigt. Um die Beteiligung der jungen Menschen zu verbessern wird dieser Erfa s-
sungsbogen auch in der jeweiligen Herkunfts- bzw. Landessprache des jungen Menschen vorge-
halten und verwandt: deutsch, arabisch, albanisch, tiginisch und Dari.  
 
 
Anlage 5: Selbsteinschätzungsbogen junger Menschen

5 
V/0942/2017 
 
2.4 Schwerpunkt Verselbständigung 
 
 
An die Gewährung von Jugendhilfeleistungen für junge Volljährige oder Heranwachsende  zwi-
schen 18 und 21 Jahren stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen. Insbesondere die Mo-
tivation und Mitwirkungsbereitschaft sind maßgeblich für die konkrete Weiterbewilligung der Hilfe. 
Die Hilfeplaner/-innen berücksichtigen bei der weiteren Ausgestaltung der Hilfe, dass die jungen 
Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sozial wesentlich benachteiligt sind und sie zur 
Überwindung der daraus folgenden individuellen Beeinträchtigungen auf die Fortsetzung der J u-
gendhilfe an gewiesen sind. Aufgrund der festgestellten weitergehenden Hilfe - und Unterstü t-
zungsbedarfe wurden insbesondere Hilfearrangements der „Jugendb erufshilfe“ ausgebaut, die 
auch den Autonomiebestrebungen der jungen Menschen gerecht werden. 
 
Mit dem Erreichen de r Volljährigkeit wird der fortgesetzte individuelle Hilfebedarf unter dem A s-
pekt der besonderen sozialen Benachteiligung der jungen Menschen mit Migrationshintergrund 
angenommen. 
 
 
2.5 Besondere Herausforderungen 
 
 
Neben den unmittelbaren Notwendigkeiten materieller Versorgung ergeben sich insbesondere für 
Kinder und Jugendliche aus Kriegs - und Krisengebieten große Herausforderungen für deren g e-
sundheitliche und psychosoziale Versorgung. Die hohe Belastung mit traumatisierenden Erle b-
nissen durch Terror, Kri eg, Vertreibung, Entwurzelung und Flucht bedingt ein deutlich erhöhtes 
Risiko für die Entwicklung behandlungsbedürftiger psychischer Störungen, insbesondere pos t-
traumatischer Belastungsstörungen. Für die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung von 
Flüchtlingskindern ist das Gesundheitswesen derzeit noch nicht angemessen vorbereitet.  
 
Die Stadt Münster, vertreten durch das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien und die Stiftung Generalarmenfonds hat der Klinik für Kinder - und Jugen dpsychiatrie, -
psychosomatik und – psychotherapie der Universitätsklinik Münster (UKM) für die Dolmetsche r-
leistungen innerhalb des Projektes „Implementierung und Evaluation einer univers itären kinder- 
und jugendpsychiatrischen Spezialambulanz für Flüchtlin gskinder und ihre Familien“ einen Z u-
schuss bewilligt. Der Zuschuss wurde in Höhe von 30.000 € für die Zeit vom 01.06.2016 bis 
31.07.2017 gewährt. Ein Finanz - und Fachbericht wurde vom UKM nach Projektende vorgelegt. 
Bis einschlie ßlich September 2017 sind i n der Sprechstunde 196 Anmeldungen eingegangen, 
von denen 2/3 umA betrafen und 1/3 begleitete Flüchtlingskinder.  
 
Das UKM betont im Fachbericht die dringende Notwendigkeit der Ambulanz und stellt die Vorre i-
terrolle der Stadt Münster für die zukünftige Zus ammenarbeit auch mit anderen J ugendämtern 
heraus.  
 
 
3. Zusammenfassung 
 
 
Die Aufnahme und Versorgung sowie der Ausbau bedarfsgerechter Strukturen stellen an alle 
beteiligten Dienste und Einrichtungen hohe Anforderungen. Die Jugendhilfe hat gezeigt, dass s ie 
mit den vorhandenen Strukturen in einer Verantwortungsgemeinschaft mit freien Trägern der 
Jugendhilfe einer bis dahin nicht vorstellbaren Aufgabe gewachsen ist. 
 
Jedoch fehlt es nun an geeignetem Wohnraum für die Vielzahl der jungen Menschen, die sich 
noch in Hilfearrangements der Jugendhilfe befinden. Sie konkurrieren mit den jungen Me nschen, 
die in Münster ein Studium aufnehmen (wollen).

6 
V/0942/2017 
 
Ebenso ist das Ziel, einen (vergleichbaren) Hauptschulabschluss zu erreichen, mit den derzeit i-
gen Ressourcen der „Internationalen Förderklassen“ für eine Vielzahl von Schülern nicht möglich. 
Die (geringe) Anzahl der zum Schul- und Ausbildungsjahr 2017 in Ausbildung vermittelten jungen 
Menschen zeigt, dass es an niederschwelligen Einstiegsqualifizierungsmöglichkeiten fehlt. 
 
Hierauf wird zukünftig ein verstärktes Augenmerk gerichtet werden.  
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
A 1 -  Übersicht UMA – Unterbringung in Münster 
A 2 – Verteilung Aufnahmealter in Jahren  
A 3 -  Herkunftsländer 2015 - 2017 
A 4 - Schaubild Verfahren vorläufige Inobhutnahme 
A 5 – Selbsteinschätzungsbogen junger Menschen

Verfahren vorläufige Inobhutnahme

2391 Zeichen

Fachcontrolling / Stand 05.01.2016 
 
Verfahren vorläufige Inobhutnahme (INO) § 42a „ unbegleitete 
minderjährige Ausländer“  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
vorläufige Inobhutnahme § 42a SGB VIII bei Minderjährigkeit / bzw. Ablehnungsbe-
scheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung bei Volljährigkeit 
Erstprüfung und Alterfstestellung 
geeignete Unterbringung und Versorgung vorläufige Inobhutnahme § 42a SGB VIII bei 
Minderjährigkeit und Prüfung der Familienzusammenführung (Sorgeberechtigten) 
Durchführung Erst-Screening 
 Gefährdet die Durchführung des Verteilverfahrens das Kindeswohl? 
 Ist eine kurzfristige Familienzusammenführung (volljährige/r Onkel/Tante, Großeltern/Eltern)  
möglich und entspricht das dem Kindeswohl? 
 Lässt der Gesundheitszustand eine Verteilung zu? 
 Ist eine gemeinsame Verteilung mit Geschwisternund/oder Flüchtgemeinsachaft erforderlich? 
 Soll eine Verteilung mit erwachsender Begleitperson erfolgen? 
wenn Aufnahmepflicht erfüllt 
JA meldet an LVR (2 Tage 
nach § 42a SGB VIII ) 
Erstmeldung § 42 a 
in allen Fällen ohne 
Familienzusammenführung 
JA meldet innerhalb von 7 Werktage 
nach § 42a SGB VIII Ergebnisse 
Erst-Screening  an LVR  
Beendigung der Fallzuständigkeit 
Mitteilung an den LVR innerhalb 
von 3 Werktagen 
Anschluß-
maßnahmen 
• § 13 SGB VIII 
Anschluß-
maßnahmen 
• § 33 SGB VIII 
Anschluß-
maßnahmen 
• § 34 SGB VIII 
Verfahren INO § 42 Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien , Münster 
 
Verfahren bei Verteilung 
 
 
 
 
 
 
 
Clearingverfahren 
Zugang Bildung/Ausbildung 
ggf. Familienzusammführung 
Ausländerrechtliche Fragen 
geeignete Unterbringung 
unverzugliche Bestellung 
Vormund/Pfleger nach 3 Werktagen 
medizinische Versorgung 
persönliche Begleitung des umA zum Zuweisungs-
jugendamt für Leistungen gem. § 42 SGB VIII und 
Fallübergabe 
Inobhutnahme durch Zuweisungsjugendamt 
Ersterfassungsteam /EAT) Clearingteam Clearingteam/Heimfachdienst KSD  - Bezirk 
Verfahren  
ENDE  
§ 42b Abs. 4 Satz 4  SGB VIII  
Die Durchführung des Verteilungsverfahrens (Aufnahme von anderen Jugendämtern/Abgabe an andere Jugendämter) gem. Zuweisungsbescheid des 
LVR muss innerhalb von einem Monat nach dem Beginn der vorläufigen INO § 42a erfolgt sein !  
Familienzusammenfüh- 
rung mit Sorgeberichtigten  
prüfen, wenn möglich 
dann endet (§ 42a SGB 
VIII) das Verfahren und 
keine Meldung an LVR

Aufnahmealter 2015_2017.docx

148 Zeichen

0% 
5% 
10% 
15% 
20% 
25% 
30% 
35% 
40% 
0 5 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 
Verteilung Aufnahmealter in Jahren 
(UMA  2015 - 2017) 
2015 
2016 
2017

umA - Plätze 06.11.2017.xlsx

1200 Zeichen

Übersicht UMA Unterbringung in Münster 
Stand: 06.11.2017 
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist
Diakonie Münster 
Blaukreuzwäldchen 7 6 34 31
(PzE) 4 4 7 7
Sleep in 0 0
Vinzenzwerk Handorf 
Gruppenplätze 24 17
Kumrin 2 2 7 7
Die Werse 0 0 9 9
Vinzenz 1 2 7 7
Paul 10 9
Kinderheim St. Mauritz 
KriHi 0 0 1 1
Joseph-Haydn Straße 8 8
Outlaw gGmbH 
Mädchenhaus MIA 1 1
Anschlussmaßnahme 1 1
Alexianer 
Martinistift 0 0 13 13 10 12
 LER Heithorn 0 0
Amelsbüren 
Kettelerhaus 
Jugendwohnen 12 12
Bistum Münster/Caritasverband 
betreutes Wohnen 20 17
Kasernen
ASB - Yorkkaserne 15 14
JUH - Oxfordkaserne 
VSE 
stationär 5 5
Pflegefamilien 11 9
ambulant 6 6
Evang. Jugendhilfe MSland 
stationär 1 1
ambulant 1 1
anderweitige Unterbringung 
Verwandte / Bekannte 4 4 3 3
Wohngruppe Ostbevern 
stationär 1 1
Diakonissenmutterhaus 
stationär 1 1 1 1
St. Klara Warendorf 
stationär 1 1
Gegenstrom 
stationär 2 2
AWO 1 1
Prokus 1 1
Overdyck 1 1
Projekt Ämter 50/51 1 1
ZUWEISUNG LVR 
Summe 34 33 132 121 25 25 9 9 34 31
234
219
2
13aktuell freie Plätze Anschlussmaßnahmen
Platzkapazitäten gesamt incl Planung
Belegte Plätze aktuell incl Zuweisung
aktuell freie Plätze § 42
§ 42/§42a § 34 § 33 § 27/§30 § 13

Selbsteinschätzungsbogen verschiedenste Sparchen 2017.07.01.xlsx

5046 Zeichen

Mustermann Max 10.11.2017 
Name / Vorname 
01.01.2000 Alter: 17 
Geburtsdatum / Alter 
Deutschland 
ggf. Herkunftsland / Sprache (Fremdsprache) 
2007 
ich lebe in Münster seit: 
entfällt 
ggf. mein Aufenthaltsstatus / Perspektive 
Jugendwohnen (§ 13 Abs. 3 SGB VIII) 
aktuelle Hilfeleistung / Träger 
Berufsschule / Berufsorientierungsjahr 
Schule / Beruf 
Eltern 
Vormund: 
entfällt 
sonstiges 
Meine derzeitige Lebenssituation schätze ich wie folgt ein: gut zufriedenstellend schlecht 
Die Beziehung zu meiner Familie ist... 
(Angehörigenkontakte (zur Familie) gestalten und reflektieren) 
Die Beziehungen zu meinen Freunden sind… 
Meine Freizeitbeschäftigung finde ich… 
Meine Gesundheit halte ich für… 
Schule/Ausbildung/Gesundheit 
kann ich kann ich weniger gut 
ich brauche 
Unterstützung 
durch Erzieher 
ich stehe selbständig auf (z. B. mit Hilfe eines Weckers) 
ich erledige meine Hausaufgaben 
selbstverantwortlich und eigenständig. 
ich besuche die Schule pünktlich und regelmäßig 
ich habe einen Berufswunsch und bemühe mich 
selbständig und einen Praktikumsplatz 
bei Krankheit sage ich in der Schule, bei meinem Ausbildungs- 
betrieb bzw. Praktikumsplatz eigenständig Bescheid 
ich achte auf ein auf ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild 
Meine Wäsche wechsele ich selbständig, d.h. ohne das ich 
hierzu aufgefordert werde 
ich kann den Ablauf einer Mahlzeit ohne Unterstützung durchführen 
(Einkaufsplan erstellen, Preis- und Qualitätsvergleich vornehmen, 
Kochen, Tisch decken, Abwaschen, Küche + Herd säubern, 
Geschirr wieder wegräumen usw.) 
ich kann den Einkauf planen, kochen und Kochrezepte umsetzen 
und den Herd bedienen 
ich kann zwischen gesunder Ernährung und Fast-Food unter- 
scheiden (ich weiß, welche Lebensmittel zu einer gesunden 
Ernährung gehören.). 
ich kann ohne Anleitung und Aufforderung meine Körperpflege 
selbständig erledigen? (Haare waschen, Fingernägel schneiden, 
waschen, duschen etc.). 
ich kann erkennen, wann ich krank bin und die notwendigen 
Schritte (Arztbesuch, Abmelden an entspr. Stellen) selbständig 
durchführen). 
ich verfüge über ausreichende Informationen zum Thema Verhütung und AIDS 
ich kann mit Alkohol und Zigaretten angemessen umgehen 
ich nehme regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wahr (z. B. 
Zahnarzt…), nehme verschriebene Medikamente selbstä ndig ein 
ich putze mir täglich mindestens 2 x die Zähne 
Waschen und Pflegen der Kleidung 
Wäschesymbole kann ich lesen und erkennen 
ich kann meine Wäsche pflegen (Wäsche sortieren, Wa schmaschine bedienen, 
Wäsche bügeln, Wäsche zusammen 
legen und Einräumen) 
mit meinem Bekleidungsgeld ich in Höhe von ___________ €. komme ich aus 
Selbsteinschätzung junger Menschen

Sozial Kontakte 
ich kann Beziehungen zu Betreuern, Mitschülern und Arbeitskollegen aufbauen 
bzw. erhalten. 
ich kann Freundschaften knüpfen und pflegen. 
ich bin aktiv, arbeite aktiv in Vereinen mit (Volkshochschule, 
Sportverein, Feuerwehr etc.). 
ich kann andere Kinder / Jugendliche außerhalb der Einrichtung kennen lernen 
Mein Taschengeld iHv ____ € erhalte ich zurzeit 
* täglich 
* wtl. 
* 2-wtl. 
* mtl. 
ich komme mit meinem Taschengeld aus 
ich kann von meinem Taschengeld Rücklagen bilden 
ich kann mein eigenes Girokonto eröffnen und weiß, welche Bank dieses 
gebührenfrei führt 
ich weiß, wie ich sicherstellen kann, dass ich das Konto nicht überziehe 
ich weiß, wo ich welche Anträge auf Sozialleistungen (Sozialhilfe, Wohngeld, 
SGB II etc.) stellen  muss 
ich weiß, wie ich herausfinde, welches Amt für welche Angelegenheiten 
zuständig ist und wer hier jeweils der Ansprechpartner ist. 
ich weis, wo ich welchen Ausweis beantragen muss, ich habe Informationen 
darüber was für diese Anträge notwendig ist 
Vorbereitung des Umzugs in eine eigne Wohnung 
ich weiß, wie ich mir eine eigene Wohnung suche 
ich weiß, wie groß die Wohnung sein darf bzw. welche Voraussetzungen 
vorliegen müssen, damit eine Kostenübernahme ggf. durch den Sozial- oder 
Jugendhilfetträger möglich ist 
ich kann einen Mietvertrag lesen und abschließen 
ich kann eine Wohnung besichtigen und die Einrichtung planen, 
Wohnungseinrichtung und Hausrat beschaffen 
ich weiß wie ich kostengünstig an Einrichtungsgegenstände komme, wo es 
gebrauchte Möbel gibt (Sonderangebote) 
ich weiß wie ich eine Wohnung einrichte (Tapeten, Gardinen, Teppiche etc.) 
sonstiges 
ich packe selbstständig meine Koffer (Wochenendheimfahrten / Urlaubsfahrten) 
ich kann öffentliche Verkehrsmittel benutzen (Fahrplan lesen, Fahrkarten 
kaufen) 
ich kann mich in der näheren Umgebung und in einer fremden Stadt orientieren 
ich kann mein eigenes Verhalten beobachten und kontrollieren bzw. 
Alltagskonflikte lösen 
ich kann mit meinen eigenen Gefühlen umgehen (Wut, Trauer, Einsamkeit,  
Neid, Eifersucht) 
ich kann mich in Krisensituationen an entsprechende Kontaktpersonen wenden 
(Erzieher, Betreuer, Lehrer, Freund) 
Welche Aufgaben übernehme ich derzeit in der Wohngruppe? 
wie klappt die Ausführung der Aufgaben 
Wobei können mich die Betreuer unterstützen? 
Ort, Datum Unterschrift

Herkunftsländer UMA 2015 - 2015.docx

178 Zeichen

0% 
5% 
10% 
15% 
20% 
25% 
30% 
35% 
Afghanistan Syrien Marokko Irak Eritrea Algerien Somalia I ran Guinea Albanien 
Herkunftsländer UMA 2015 - 2017 in Münster 
2015 
2016 
2017

Beratungsverlauf (2)

21.11.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Joseph-Haydn-Straße 8
  • Werse 0

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Details

Aktenzeichen
V/0942/2017
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37