Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen - 12. Bericht
Mitteilung Ausschuss 0213/2017 vom 23.01.2017
Stand: Am 23.03.2017 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 56/562/5 Vorlagen-Nummer 23.01.2017 0213/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 23.01.2017 Gesundheitsausschuss 24.01.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 26.01.2017 Finanzausschuss 13.02.2017 Sportausschuss 23.03.2017 Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen - 12. Bericht Dem Ausschuss für Soziales und Senioren wird der aktuelle, 12. Bericht zur Unterbringung und In- tegration von Flüchtlingen vorgelegt. Zur kommenden Sitzung erfolgt, wie angekündigt, ein umfangreicher Bericht über die gesamtstädti- schen Tätigkeitsbereiche. Gez. Dr. Rau -
12. Bericht zur Flüchtlingssituation
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Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integrati- on von Flüchtlingen 12. Bericht an den Ausschuss Soziales und Senioren zur Sitzung am 26.01.2017 als kompakter Zwischenbericht zu den Themen Unterbringung Asyl- und Ausländerrecht Finanzen 2 Einleitung Der Zwischenbericht gibt einen komprimierten Überblick über die Themen Unterbringung, Asyl- und Ausländerrecht und Finanzen. Aus Sicht des Sozialdezernates finden in diesen Be- reichen zwischen zwei Sitzungsläufen (etwa 6 Wochen) des Ausschusses Soziales und Senio- ren (ASS) die stärksten Veränderungen statt. Gleichwohl sind auch die weiteren Themenfel- der der bisherigen Berichtsstruktur wichtig und informativ für Politik und Öffentlichkeit, auch wenn hier zwischen zwei Sitzungsläufen teilweise nur bedingt wesentliche Aktualisierungen vorgenommen werden können. Der Bericht wird daher in seiner bisherigen Form in eine halbjährliche Berichterstattung überführt. Der nächste vollumfängliche Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ist für die Sitzung des ASS am 09.03.2017 und dann erneut am 07.09.2017 vor- gesehen. Der nachfolgende Zwischenbericht wird weiterhin zu jeder Ausschusssitzung des ASS sowie der weiteren Gremien vorgelegt. 1. Unterbringung von Flüchtlingen a. Entwicklung der Flüchtlingszahlen Die wöchentlichen Zuweisungszahlen gem. Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) liegen auch im Jahr 2017 weiterhin zwischen 50 und 80 Personen. Dies bedeutet die Fortschreibung des Trends, der sich bereits in den letzten 5 Monaten des Jahres 2016 gebildet hatte. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Fluktuation im Unterbringungssystem ist somit die Anzahl der Personen, die durch die Stadt untergebracht werden, leicht rückläufig. Vom 31. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2016 hat sich die Zahl der untergebrachten Personen von 13.842 auf 13.253 Personen verringert. Diesen Umstand hat die Stadtverwaltung nutzen können, um in dieser Zeit die Flüchtlingsbelegung in 9 von ehemals 27 Turnhallen zu beenden. Zu Jahresbe- ginn konnte in einer weiteren Turnhalle die Flüchtlingsbelegung beendet werden, sodass aktuell noch 17 Turnhallen mit Flüchtlingen belegt sind. Derzeit sind keine Anzeichen er- kennbar, die kurzfristig auf eine gravierende Veränderung der Flüchtlingszahlen hindeuten. Die weitere Entwicklung im aufgezeigten Trend würde die Verwaltung bei dem Ziel der suk- zessiven Turnhallenräumung weiter unterstützen. Inwieweit sich die Zugangszahlen in den kommenden Monaten entwickeln werden, bleibt aufgrund der politischen Lage in vielen Krisenregionen der Welt jedoch abzuwarten. 4.053 3.079 2.341 1.960 1.626 1.548 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.253 13.110 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Köln Stand 12.01.2017 3 b. Prognose des weiteren Zugangs an Flüchtlingen Eine verlässliche Prognose über die weitere Entwicklung kann weiterhin nicht abgegeben werden. Die Verwaltung hat im 10. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation trotz fehlender Prognose des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einen Ausblick ge- wagt. Die Stadt hat dabei prognostiziert, dass bis Jahresende mit einem Zuwachs von etwa 450 Personen auf insgesamt rund 14.000 Flüchtlinge zu rechnen sein wird. Dies war auf- grund der damaligen Datenlage ein durchaus realistisches Szenario, das glücklicherweise so nicht eingetreten ist. Dies zeigt jedoch, dass eine verlässliche Zugangsprognose über mehrere Monate aufgrund der hier verfügbaren Daten nahezu unmöglich ist. So kann anhand der aktuellen Datenlage durchaus formuliert werden, dass mit Fortschreibung des Kölner Trends ein weiterer, leich- ter Rückgang der untergebrachten Flüchtlinge möglich scheint. Eine Garantie hierfür kann aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren (bis hin zur politischen Weltlage) jedoch keinesfalls gegeben werden. Die Planung und Realisierung weiterer Standorte zur Flüchtlingsunterbrin- gung wird daher weiter mit Hochdruck vorangetrieben. c. Planung und Errichtung neuer Ressourcen Für das Jahr 2017 gibt es bereits eine Vielzahl von Projekten, die sich in der Realisierung und teilweise bereits kurz vor Bezugsfertigkeit befinden. Dabei kann es immer wieder vorkom- men, dass es durch unvorhersehbare Umstände (wie beispielsweise ein Wasserrohrbruch in der fast fertiggestellten neuen Unterkunft an der Potsdamer Str.) zu Verzögerungen kommt. Es folgt eine Übersicht über die Projekte, die bis Mitte des Jahres bezugsfertig sein werden: 965 320 865 1.071 981 226 391 369 514 137 -229 -95 11.224 13.842 13.253 -300 1.700 3.700 5.700 7.700 9.700 11.700 13.700 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Unterbringung von Flüchtlingen in Köln Januar bis Dezember 2016 mtl. Anstieg untergebrachte Flüchtlinge 4 Unterkunft Straße Stadtteil Bezirk Plätze Prognose Bezug geplante Belegung Wohnhaus (Kirche) Am Pantaleons- berg Altstadt-Süd 1 100 13.01.2017 Gemischt Wohnhaus Potsdamer Straße Weiden 3 80 Januar 2017 Familien Container Westerwaldstraße Humboldt/Gremberg 8 60 Januar 2017 Familien Container Aachenerstraße Weiden 3 68 Februar 2017 Familien Wohnungen (GAG) Kolibriweg Vogelsang 4 40 Februar 2017 NN ehem. Schwimmbad (Investor) Ostlandstraße Weiden 3 150 März 2017 Familien Hotel Blaubach Blaubach 13 Altstadt Süd 1 82 März 2017 Männer Wohnhaus Methweg Neu-Ehrenfeld 4 60 April 2017 Familien Container Wilhelm- Schreiber-Straße Ossendorf 4 240 April 2017 Familien Leichtbauhallen Butzweilerhof- Allee Ossendorf 4 480 Mai 2017 Gemischt Mit den oben aufgeführten Planungen entstehen 1.569 neue Unterkunftsplätze bis Mitte des Jahres 2017. Darüber hinaus wurden mit dem Hauptausschussbeschluss 4008/2016 am 05.12.2016 sowie dem Ratsbeschluss 4157/2016 am 20.12.2016 weitere Standorte zur Flüchtlingsunterbringung beschlossen, die derzeit alle zur Fertigstellung in der zweiten Jah- reshälfte projektiert sind. Zusammen mit weiteren, in Planung befindlichen Unterkünften sind insgesamt rund 3.000 Plätze für die zweite Jahreshälfte in der Planung. Im gesamten Jahr wird die Stadt bei optimalem Verlauf der noch erforderlichen Planungs- und Bauarbei- ten somit rund 4.500 neue Unterbringungsplätze schaffen. Darunter werden die schon jetzt zeitlich befristeten Unterkünfte am Butzweilerhof in Ossendorf mit rund 480 Plätzen und im ehemaligen Weidenbad in Weiden mit rund 150 Plätzen die einzigen Standorte sein, an de- nen die Menschen in Gemeinschaftsverpflegung versorgt werden. Alle weiteren Standorte ermöglichen eine eigenständige Versorgung der Bewohner. Auf Basis der aktuellen Flücht- lingsentwicklung wird dies auch Grundlage aller weiteren städtischen Planungen für neue Unterkünfte sein. d. Unterbringung in Turnhallen Die Flüchtlingsunterbringung in Turnhallen konnte in den letzten Monaten kontinuierlich abgebaut werden. Mit Stand 18.01. sind bereits 1.550 Notunterkunftsplätze in Turnhallen- abgebaut worden. Dieser Weg wird auch in den kommenden Monaten mit Hochdruck wei- terverfolgt. Aktuell sind noch 17 von ehemals 27 Turnhallen mit Flüchtlingen belegt. Die Verwaltung ist optimistisch, kurz- und mittelfristig weitere Kapazitäten in Turnhallen abbau- 5 en zu können. Derzeit befinden sich noch rund 1.800 Menschen in einer Turnhallenunter- kunft. Der genaue Sachstand zu allen 27 Turnhallen ist folgender Übersicht zu entnehmen. lfd. Nr. Straße Stadtteil festgelegte Rang- folge Freizug 1 Görlinger Zentrum Bocklemünd 0 2 Neuhöffer Straße 12 Deutz 0 3 Volkhovener Weg 140a Heimersdorf 0 4 Herler Ring 10 € Buchheim 1 5 Heerstraße 7a Zündorf 2 6 Niehler Kirchweg 35 (M) € € € Nippes 3 7 Kolkrabenweg 10a Vogelsang 4 8 Vogelsanger Straße 1a Neustadt-Nord 4 9 Reitweg 10 Deutz 6 10 Ostlandstraße 39 Weiden 7 11 Kantstraße 1a (M) Kalk 8 12 Dorotheenstr. 1a Porz 9 13 Westerwaldstraße 92a Humbold- Gremberg 9 14 Am Portzenacker 1e Dünnwald 11 15 Beuthener Straße 14 Buchheim 12 16 Nesselrodestraße Niehl 13 17 Soldiner Straße 68a Lindweiler 14 18 Burgwiesenstraße 125a Holweide 15 19 Escher Straße 247 (M) €€ Bilderstöckchen 16 20 Hermesgasse 120 (M) € Niehl 17 21 Mainstraße 75 Rodenkirchen 18 22 Kopernikusstraße Buchforst 19 23 Merianstraße 6 Seeberg 20 24 Rochusstraße 80 Bickendorf 21 25 Im Kamp 16 Widdersdorf 22 26 Lindenbornstraße 15-17 Ehrenfeld 23 27 Schulstraße 16 Pesch 24 Legende: wieder in der Schul- und Sportnutzung im Rückbau befindlich langfristige, geplante Sanierung im Auszug befindlich Derzeit befinden sich die beiden Hallen in der Ostlandstraße in Weiden sowie der Dorotheenstraße in Porz im Rückbau. Für die Dorotheenstraße wird mit einer Rückgabe an Schule und Sport im Februar gerechnet. In der Ostlandstraße ist der Hallenboden durch die langjährige, intensive Sportnutzung sowie die Unterbringung von Flüchtlingen in keinem gu- ten Zustand. Die Verwaltung prüft daher aktuell, ob eine Sanierung des Bodens oder sogar im Zuge der geplanten Gesamtsanierung des Schulkomplexes ein neuer Boden erforderlich ist. Ein festes Rückgabedatum an Schule und Sport kann daher für dieses Objekt zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht genannt werden. 6 In der Turnhalle am Reitweg in Deutz werden nun die lange geplanten Sanierungsarbeiten umgesetzt. Auch hier kann derzeit kein genaues Rückgabedatum genannt werden. Die Räumung der Turnhallen am Niehler Kirchweg in Nippes und in der Kantstraße in Kalk wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Entgegen der bisherigen Planung fehlen noch ausreichend alternative Unterbringungsplätze für die dort untergebrachten allein angereis- ten Männer, so dass die Hallen gegenwärtig noch nicht vollständig räumbar sind. In der mit Politik und Verwaltung abgestimmten Prioritätenliste stehen als nächstes die Hal- len in der Westerwaldstraße in Humboldt/Gremberg, Am Porzenacker in Dünnwald, die Beuthener Straße in Buchheim und die Nesselrodestraße in Niehl. In allen vier Hallen sind jeweils Familien untergebracht. Die Stadt bildet nun aus diesen Turnhallen ein „Paket“ und priorisiert innerhalb dieser Gruppe den Freizug der Turnhallen Nesselrodestraße und Beuthener Straße. Von den verbleibenden 17 belegten Turnhallen werden noch vier von allein angereisten Männern bewohnt (In der Grafik mit (M) gekennzeichnet). Drei davon befinden sich im Stadtbezirk Nippes. Vor diesem Hintergrund wird die Räumung der Turnhalle Nesselro- destraße im Stadtteil Niehl im Stadtbezirk Nippes mit Vorrang betrieben. Die Turnhalle in der Beuthener Straße in Buchheim muss vorgezogen werden, da dies durch neue Brandschutz- anforderungen erforderlich geworden ist. e. Verteilung der Unterkünfte über das Stadtgebiet Mit der weiteren Reduzierung der Notunterkunftsplätze sowie Errichtung neuer Unterkünfte wird sich natürlich sukzessive auch der prozentuale Anteil an Unterkunftsplätzen für Flücht- linge im Verhältnis zur Einwohnerzahl über das gesamte Stadtgebiet verändern. Gerade der Abbau einer großen Notunterkunft von 200 Plätzen führt zu einer erheblichen, prozentualen Reduzierung im betroffenen Stadtteil. Zum Stand 24.11.2016 stellt sich die Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte und das Verhältnis zur Einwohnerzahl wie folgt dar: Nr. Stadtbezirk Stadtteil Stadt Köln Einwohner insgesamt belegbare Plätze gesamt Prozentualer Anteil der Plätze je Einwohner 101 Altstadt-Süd 27.689 433 1,56% 102 Neustadt-Süd 38.388 458 1,19% 103 Altstadt-Nord 18.119 313 1,73% 104 Neustadt-Nord 28.424 89 0,31% 105 Deutz 15.412 401 2,60% Bezirk 1 128.032 1.694 1,32% 201 Bayenthal 9.238 49 0,53% 202 Marienburg 6.361 47 0,74% 203 Raderberg 5.929 11 0,18% 204 Raderthal 4.761 31 0,65% 205 Zollstock 22.360 0 0,00% 206 Rondorf 9.435 198 2,10% 207 Hahnwald 2.076 0 0,00% 208 Rodenkirchen 16.320 993 6,09% 209 Weiß 5.922 0 0,00% 210 Sürth 10.850 0 0,00% 211 Godorf 2.432 179 7,38% 212 Immendorf 2.032 0 0,00% 213 Meschenich 7.630 0 0,00% 7 Bezirk 2 105.346 1.509 1,43% Nr. Stadtbezirk Stadtteil Stadt Köln Einwohner insgesamt belegbare Plätze gesamt Prozentualer Anteil der Plätze je Einwohner 301 Klettenberg 10.620 0 0,00% 302 Sülz 36.478 72 0,20% 303 Lindenthal 30.276 23 0,08% 304 Braunsfeld 11.603 66 0,57% 305 Müngersdorf 8.557 0 0,00% 306 Junkersdorf 13.813 326 2,36% 307 Weiden 17.207 369 2,14% 308 Lövenich 8.922 56 0,63% 309 Widdersdorf 11.569 78 0,67% Bezirk 3 149.045 990 0,66% 401 Ehrenfeld 36.971 100 0,27% 402 Neuehrenfeld 24.546 610 2,48% 403 Bickendorf 16.606 97 0,59% 404 Vogelsang 8.458 0 0,00% 405 Bocklemünd/Mengenich 10.669 0 0,00% 406 Ossendorf 10.123 350 3,46% Bezirk 4 107.373 1.157 1,08% 501 Nippes 35.683 433 1,21% 502 Mauenheim 5.643 0 0,00% 503 Riehl 11.623 577 4,96% 504 Niehl 19.935 329 1,65% 505 Weidenpesch 13.961 22 0,15% 506 Longerich 13.607 135 0,99% 507 Bilderstöckchen 15.735 338 2,15% Bezirk 5 116.187 1.834 1,58% 601 Merkenich 5.771 71 1,23% 602 Fühlingen 2.072 0 0,00% 603 Seeberg 11.499 180 1,57% 604 Heimersdorf 5.955 0 0,00% 605 Lindweiler 3.460 160 4,62% 606 Pesch 7.627 80 1,05% 607 Esch/Auweiler 6.701 129 1,92% 608 Volkhoven/Weiler 6.082 0 0,00% 609 Chorweiler 13.816 0 0,00% 610 Blumenberg 5.650 104 1,85% 611 Roggendorf/Thenhoven 4.109 0 0,00% 612 Worringen 9.911 120 1,21% Bezirk 6 82.653 844 1,02% 701 Poll 11.533 271 2,35% 702 Westhoven 5.254 0 0,00% 703 Ensen 7.321 169 2,31% 704 Gremberghoven 2.984 96 3,20% 705 Eil 9.301 246 2,64% 8 706 Porz 14.963 203 1,36% Nr. Stadtbezirk Stadtteil Stadt Köln Einwohner insgesamt belegbare Plätze gesamt Prozentualer Anteil der Plätze je Einwohner 707 Urbach 12.414 70 0,57% 708 Elsdorf 1.623 0 0,00% 709 Grengel 5.498 0 0,00% 710 Wahnheide 7.786 83 1,06% 711 Wahn 7.009 201 2,87% 712 Lind 3.420 18 0,53% 713 Libur 1.115 0 0,00% 714 Zündorf 12.288 86 0,70% 715 Langel 3.439 0 0,00% 716 Finkenberg 6.871 0 0,00% Bezirk 7 112.819 1.442 1,28% 801 Humboldt/Gremberg 15.480 192 1,24% 802 Kalk 23.638 659 2,79% 803 Vingst 13.093 0 0,00% 804 Höhenberg 12.479 63 0,50% 805 Ostheim 12.637 372 2,94% 806 Merheim 11.035 219 1,99% 807 Brück 10.269 189 1,84% 808 Rath/Heumar 11.608 0 0,00% 809 Neubrück 8.816 0 0,00% Bezirk 8 119.055 1.694 1,42% 901 Mülheim 42.638 989 2,32% 902 Buchforst 7.364 130 1,77% 903 Buchheim 13.327 192 1,44% 904 Holweide 21.252 297 1,40% 905 Dellbrück 21.517 220 1,02% 906 Höhenhaus 15.213 254 1,67% 907 Dünnwald 11.599 82 0,71% 908 Stammheim 7.883 29 0,37% 909 Flittard 7.889 0 0,00% Bezirk 9 148.682 2.193 1,48% f. Auszugsmanagement – Jahresabschluss 2016 Das Projekt „Auszugsmanagement“ unterstützt Köln zugewiesene Flüchtlinge bei der Wohnungssu- che. Im Jahr 2016 konnten durch das Auszugsmanagement 840 Personen in 293 Wohnungen vermit- telt werden. Die eigene Wohnung ist der zentrale Baustein auf dem Weg zu einer vollständigen In- tegration der Menschen in die Stadtgesellschaft und deshalb von besonderer Bedeutung. Das Auszugsmanagement hilft seit dem Projektstart 2011 erfolgreich bei der Suche nach geeignetem Wohnraum und begleitet die Menschen u.a. bei Besichtigungsterminen und Behördengängen, um beispielsweise Sprachbarrieren zu überwinden. Die beauftragten Träger der Flüchtlingshilfe unter- stützen interessierte Vermieter bei der Auswahl des Mieters und begleitet den Prozess bis zur erfolg- reichen Wohnraumvermittlung. Die Verwaltung hofft, dass auch im Jahr 2017 eine Vielzahl an Wohnungen vermittelt werden können und ist dabei natürlich auch auf Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Hierfür ist im Jahr 2017 eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit geplant und bereits in Vorbereitung. 9 2. Asyl- und Ausländerrecht a. Aktuelle Zahlen Um die stark gestiegene Bedeutung des Themas Flüchtlinge einordnen zu können, werden nachstehend die Zahlen von 2013 bis 2016 aufgeführt. Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln für die Jahre 2013-2016: 2013 – 907 Personen 2014 – 1.963 Personen 2015 – 6.975 Personen 2016 – 8.730 Personen Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattungen in Köln für die Jahre 2013-2016: 2013 – 1.263 Personen 2014 – 2.299 Personen 2015 – 7.765 Personen. 2016 – 9.360 Personen, Stand 31.12.2016 Bis zur 32. KW konnten 6.670 Personen den Asylantrag wegen der Überlastung des BAMF nicht förmlich stellen, d.h. sie besaßen bis dahin eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (sog. BÜMA, seit 02/2016 Ankunftsnachweis/AKN). Die erste Phase der Nachregistrierung von Augu st bis September 2016 lief auf der Basis der Belegungslisten der städtischen Unterkünfte. Die Wohnheime wurden mit Bussen angefa h- ren und die Betroffenen in die Ankunftszentren gebracht. Nachdem alle Einrichtung einmal angefahren worden waren, wurde das Verfahren umgestellt. Ausgehend von den Daten der Ausländerbehörde wurden in einer zweiten Phase im Oktober alle noch nicht registrierten Asylsuchenden zur Registrierung und Asylantragstellung ang e- meldet und individuell angeschrieben. Damit wurden auch die Personen in Privatunterkün f- ten einbezogen und diejenigen, die aus verschiedenen Gründen den ersten Termin verpasst hatten, wurden erneut angemeldet. Eine Auswertung Anfang November ergab ca. 1.000 noch offene Fälle. Diese Personen er- hielten in einer dritten Phase einen weiteren Termin zur Registrierung und Asylantragstel- lung gegen Empfangsbekenntnis. Darin wurde deutlich auf die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren hingewiesen und über die Folgen einer fehlenden Mitwirkung belehrt. In die- sen Fällen gilt das Asylgesuch als zurück genommen mit der Folge, dass die Einreise uner- laubt war und die Pflicht zur sofortigen Ausreise besteht. Ca. 200 Personen in großen städti- schen Unterkünften hatten die Termine unmittelbar gegen Empfangsbekenntnissen erhal- ten. Ca. 800 Personen wurden schriftlich zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde aufge- fordert und haben den Termin zur Registrierung und Asylantragstellung dort gegen Emp- fangsbekenntnis erhalten. Mitte Dezember waren noch ca. 300 Personen nicht registriert. Davon hatten 70 Personen die Registrierung und Asylantragstellung trotz Belehrung verwei- gert. Sie wurden dem BAMF gemeldet, damit von dort Einstellungsbescheide erlassen wer- den können. Die Betroffenen gelten als unerlaubt eingereist und sind ausreisepflichtig. So- fern die Ausreisepflicht nicht vollzogen werden kann, werden sie zur Verteilung nach § 15 a AufenthG angemeldet. 230 Personen sind in der 51. KW noch zum BAMF geladen worden. 10 Ab der 52. KW erfolgen Einzelladungen ohne Einschaltung der Bezirksregierung Arnsberg individuell direkt ans BAMF. Insgesamt hat das BAMF 2015 1.887 Entscheidungen für Kölner Asylflüchtlinge getroffen: 1.122 Anerkennungen und 765 Ablehnungen. 2016 hat das BAMF 6.679 Verfahren von in Köln lebenden Asylantragstellern beendet. 4.720 Anträge wurden anerkannt, 1.959 Anträge wurden abgelehnt. Bis zum 31.12.2016 sind 99 Personen nach negativem Asylbescheid nachweislich freiwillig ausgereist. Darüber hinaus haben in 2016 bisher 2.508 Personen (Stand 31.12.2016) bei der Anlauf- und Beratungsstelle der Stadt Köln für unerlaubt Eingereiste vorgesprochen. (2015: 3.882, 2014 2.951 und 2013 1.284 Personen.) Darunter waren 605 Personen unbegleitete minderjährige Ausländer. 533 Personen wurden zur Asylantragstellung an die Zentrale Ausländerbehörde Dortmund weitergeleitet. Bei 122 Personen wurden Übernahmeersuchen nach dem Dubli- ner Übereinkommen gestellt. Abgesehen von einigen Sonderfällen (bspw. Verweis in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde, nicht mehr vorgesprochen oder freiwillig ausgereist), wurden die unerlaubt Eingereisten der Bezirksregierung Arnsberg zur Umverteilung gemeldet (§ 15 a AufenthG). b. Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht Am 24.10.2015 ist das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten (sog. Asylpa- ket I). Das sog. Datenaustauschverbesserungsgesetz wurde am 14.01.2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die ersten Regelungen sind am 05.02.2016 in Kraft getreten. Hinter den Regelungen steht ein umfangreiches und anspruchsvolles IT-Projekt. Wann in der Folge die Vielzahl der erforderlichen Systemanpassungen und Schnittstellen bei allen beteiligten Behörden programmiert sein werden, kann noch nicht abgesehen werden. Das Gesetz ver- folgt folgende Ziele: • Schnelle Erfassung, zentrales System: Asylantragsteller und unerlaubt Eingereiste sol- len künftig so früh wie möglich, also beim Erstkontakt mit dem Asyl- und Schutzsu- chenden in einem zentralen System registriert werden. • Fälschungssicherer Ankunftsnachweis: Die für den Asylsuchenden zuständige Aufnah- meeinrichtung oder Außenstelle des BAMF soll einen fälschungssicheren sog. „An- kunftsnachweis“ ausstellen. • Doppelregistrierungen vermeiden: Dazu sollen alle registrierenden Stellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleich-System (sog. Fast-ID) ausgerüstet werden. • Informationen über Qualifikationen: Im System sollen neben den Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und –ort auch Angaben zu begleitenden Kindern und Ju- gendlichen sowie Angaben zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen erfasst werden. Außerdem sollen Daten gespeichert werden, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Dazu gehören Informationen über Schulbil- dung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen. Die Informationen sollen den be- rechtigten öffentlichen Stellen im Rahmen der erforderlichen Aufgabenerfüllung medi- enbruchfrei zur Verfügung stehen. Konkret sind dies die Sicherheits- und Ausländerbe- hörden sowie die Asylbewerberleistungsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter und die Meldebehörden. 11 • Durch die Änderungen entsteht zunächst ein erheblicher Mehraufwand in der Erfas- sung, der in der Folge aber zu Verfahrenserleichterungen führen soll. Am 17.03.2016 ist das Asylpaket II in Kraft getreten. Hierdurch werden die Verfahren zum Familiennachzug für den Kreis der subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Außerdem enthält dieses Gesetzespakt Regelungen und Maßnahmen, die die Rückführung von Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, erleichtern sollen. So wurden konkrete Kriterien für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen formu- liert. Die Betroffenen sind zukünftig außerdem verpflichtet, entsprechende Atteste unver- züglich vorzulegen. Schließlich sollen nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Er- krankungen berücksichtigt werde, die sich durch die Abschiebung verschlechtern würden. Am 06.08.2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten. Durch diese Gesetzesänderung werden bereits bestehende Maßnahmen, Leistungen und Verwaltungsstrukturen den aktuel- len Bedarfen angepasst und identifizierte Regelungslücken geschlossen. Ziel ist es Menschen mit guter Bleibeperspektive zügig in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren und Flüchtlingen ohne Perspektive sowie subsidiär Schutzberechtigten mit Blick auf die Rückkehr in ihre Herkunftsländer adäquat zu fördern. Der Schwerpunkt des Integrationsge- setzes liegt auf dem Spracherwerb sowie auf der Vereinfachung des Arbeitsmarktzuganges. So sollen Flüchtlinge schon früher – nämlich bereits vor Aufenthaltsverfestigung durch Ertei- lung einer Aufenthaltserlaubnis – sprachlich gefördert werden. Dies soll vor allem durch Än- derungen im Asylbewerberleistungsgesetz gesteuert werden. Ebenso wird die Zugangs- schwelle zum Arbeitsmarkt herabgesetzt und Betätigungsmöglichkeiten schon während des Asylverfahrens gefördert. Im Sinne des Förderns und Forderns der Integrationsleistungen sind im Aufenthaltsgesetz die Regelungen zur weiteren Aufenthaltsverfestigung durch Erhalt einer Niederlassungserlaubnis angepasst worden. Außerdem wurde eine Regelung zur Wohnsitzverpflichtung geschaffen. In NRW wird diese Regelung durch eine Landesverord- nung, die am 29.11.2017 in Kraft getreten ist, modifiziert. 3. Finanzen Aus Gründen der Transparenz wird vorweg ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Auswertung nicht um eine Betrachtung von Bewegungen des Geldvermögens (Ausgaben und Einnahmen) handelt. Kosten und Erlöse beschreiben den periodischen Verzehr bzw. Zuwachs an Vermögen im Rahmen der dem Betriebszweck dienlichen Leistungserbringung, z.B. Kosten für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften oder Erlöse aus für die Unterbrin- gung erhobenen Gebühren. Gegenüber dem 11. Bericht sind in der Auswertung neben den Leistungen der Ämter 50, 56, 32 und 40 erstmalig auch die Integrationskurse bei 42 erfasst. Die VHS Köln ist zugelassener Träger für die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Integrationskurse und bietet diese Kurse am Neumarkt, in Nippes, Mül- heim und Kalk an. Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientie- rungskurs. Ziel des Sprachkurses ist die Prüfung Deutschtest für Zuwanderer, die den Sprach- stand A2 bis B1 bescheinigt. Im Orientierungskurs werden Basisinformationen zum deut- schen Staatsaufbau, zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur vermittelt, insbesondere aber auch die Werte des demokratischen Staatswesens und die Prinzipien der Rechtsstaat- lichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit. Die allgemeine und berufsbezogene Sprachförderung werden zukünftig, nach Beendigung der ESF-Förderung, im Rahmen des Gesamtprogramms Sprachen (GPS) des Bundes mitei- 12 nander verzahnt. Im Anschluss an einen Integrationskurs können die Migrantinnen und Mig- ranten ihre Sprachkenntnisse durch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte berufsbezogene Deutschsprachförderung bis zum Niveau C2 ausbauen, um ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die hierdurch ent- stehenden flüchtlingsbedingten Erlöse und Kosten sollen in 2017 im Bericht mitberücksich- tigt werden. Die dargestellten Leistungen weisen das Gros der im Zusammenhang mit der Flüchtlings- thematik entstehenden Erlöse und Kosten aus. Für die Stadt Köln ergibt sich für die Jahre 2015 und 2016, zum Stand 11.01.2017, im Überblick die nachstehende finanzwirtschaftliche Entwicklung. Gesamtkosten vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2016: 377.762.311,05 € Gesamterlöse vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2016: -176.268.694,60 € Defizit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2016: 201.493.616,45 € Die Verantwortung für die Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten liegt bei Bund und Ländern. Die aktuelle Auswertung bezüglich der ungedeckten Gesamtkosten belegt deutlich, dass die bisher über das Land gewährten Erstattungsleistungen nicht auskömmlich sind und dies zur Verschärfung der Haushaltssituation beiträgt. Die kommunalen Spitzenverbände bemühen sich um eine Erhöhung der Erstattungsleistungen des Landes. Die Stadt Köln enga- giert sich in diesem Rahmen. Die Verhandlungen mit dem Land dauern an. 13 Kostencontrolling im Flüchtlingsmanagement, Auswertung zum Stand 11.01.2017* * Die Abweichungen für das Jahr 2015 gegenüber dem letzten Bericht sind auf die Arbeiten im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 zurückzuführen. Für das Jahr 2016 ist davon auszugehen, dass sich die Werte im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluss 2016 noch verändern werden. ** Bei den hier ausgewiesenen Leistungen nach dem AsylbLG übersteigen die Erlöse die Kosten. Zurückzu- führen ist dies im Wesentlichen auf die Darstellung der Hotelkosten, die dem Amt 50 entstehen, bei der Un- terbringung von Flüchtlingen. Außerdem werden derzeit die Unterbringungskosten in Erstaufnahmeeinrichtun- 2015 in € 2016 in € Erlöse -5.706.226,04 -8.607.257,74 Kosten 69.504.076,24 116.278.828,76 davon Kosten für Miete der belegten Turnhallen 1.095.258,56 3.661.503,32 davon Hotelkosten beim Amt für Soziales und Senioren 22.744.037,55 28.690.202,37 Ergebnis 63.797.850,20 107.671.571,02 2015 in € 2016 in € Erlöse -2.168.031,31 -2.180.104,21 Kosten 6.205.750,48 9.250.127,93 Ergebnis 4.037.719,17 7.070.023,72 2015 in € 2016 in € Erlöse -42.883.872,68 -112.853.143,80 Kosten (ohne Hotelkosten) 57.579.755,71 104.377.639,55 davon Transferleistungen (ohne Hotelkosten) 54.631.018,49 100.050.226,29 in Transferleistungen enthaltene Regelleistungen 34.243.395,45 69.088.362,91 in Transferleistungen enthaltene Nutzungs- gebühren an das Amt für Wohnungswesen 2.790.492,92 6.729.412,82 in Transferleistungen enthaltene Hilfe bei Krankheit 13.586.003,00 24.634.228,83 Ergebnis 14.695.883,03 -8.475.504,25 2015 in € 2016 in € Erlöse 0,00 0,00 Kosten 4.766.635,68 4.366.056,64 Ergebnis 4.766.635,68 4.366.056,64 2015 in € 2016 in € Erlöse 0,00 0,00 Kosten 77.800,00 964.755,95 davon für die Beschulung in Vorbereitungsklassen Entfällt, da diese Kosten erst ab Juli 2015 erhoben w urden 879.175,95 davon für die außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern 77.800,00 85.580,00 Ergebnis 77.800,00 964.755,95 2015 in € 2016 in € Erlöse -825.481,07 -1.044.577,75 Kosten 2.053.479,32 2.337.404,79 Ergebnis 1.227.998,25 1.292.827,04 Unterbringung Flüchtlinge Betreuung Flüchtlinge durch das Amt für Wohnungswesen Leistungen nach dem AsylbLG durch das Amt für Soziales und Senioren** Allg. Ausländerangelegenheiten durch das Amt für öffentliche Ordnung*** Besondere Integrationsleistungen für Flüchtlingskinder durch das Amt für Schulentwicklung**** Integrationskurse durch das Amt für Weiterbildung 14 gen und Notunterkünften noch nicht flächendeckend als Leistung nach dem AsylbLG abgerechnet. Die Lan- deserstattung ist aber auch zur Mitfinanzierung dieser Kosten vorgesehen. *** Ebenfalls beim Amt 32 angebunden ist die Zentrale Ausländerbehörde. Das Land NRW erstattet für diese die Kosten zu 100 %. Sie wird daher nicht im Rahmen dieses Berichtes aufgeführt. **** Die Kostendaten des Amtes 40 werden im Rahmen einer Sonderrechnung zur KLR generiert. Definition der fachlich kategorisierten Kosten Unterbringung Flüchtlinge durch das Amt 56 Alle Kosten, die die Unterhaltung der Gebäude, Reinigung, Bewachung, Beschaffungen (bei Investitionen mittels Abschreibungen für Anlagevermögen), Mieten, Betreuungsleistungen der Träger so sie z.B. Reinigung, Essensausgabe, Wohnheimverwaltung, Personalkosten der Stadt Köln, die dem Aufgabenschwerpunkt Unterbringung zuzuordnen sind, betreffen. Betreuung Flüchtlinge durch das Amt 56 Anteile der Trägerkosten, die die reine Sozialarbeit für Flüchtlinge betreffen, Honorare für Betreuungsmaßnahmen und städt. Personalkosten, die ausschließlich Betreuungscharakter haben. Leistungen nach dem AsylbLG durch das Amt 50 Alle Kosten, die der Stadt Köln durch die Erbringung der Leistungen nach den §§ 2 bis 6 AsylbLG entstehen. Diese umfassen z.B. Hilfen zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft (ein Teil davon ist auf die Gebührenerstattung an das Amt 56 zurückzuführen, dieser ist dort in den Erlösen enthalten), Krankenhilfe, Leistungen für Bildung und Teilhabe etc. Allg. Ausländerangelegenheiten durch das Amt 32 Alle Kosten, die im Wesentlichen durch die Aufenthaltsregelung und die Aufenthaltsbeendi- gung im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik anfallen. Besondere Integrationsleistungen für Flüchtlingskinder durch das Amt 40 Die beim Amt 40 entstehenden Kosten für Integrationsleistungen für Flüchtlingskinder sind insbesondere auf folgende Aufgaben zurückzuführen: Gewährleistung der Beschulung in Vorbereitungsklassen für Flüchtlingskinder, außerschulische Betreuung von Flüchtlingskin- dern, Kosten für die Beförderung von Flüchtlingskindern von ihrer Unterkunft zur jeweiligen Schule und Schülerbeförderungskosten, welche in Folge der Turnhallenbelegung durch die Anmietung externer Hallen und sonstiger Flächen entstehen, Informationsveranstaltungen sowie administrative Tätigkeiten zu diesen Aufgaben im Amt 40. Über die aufgeführten Kosten/Erlöse in diesen Bereichen hinaus sind weitere Kosten/Erlöse entstanden, die jedoch nicht separiert werden können. Beispielsweise können für das Amt 40 weitere Positionen im Rahmen der Schulverwaltung angeführt werden: Die Beschulung von Flüchtlingskindern, die nach Durchlaufen der Vorbereitungsklassen in den Regelschulbe- trieb übergehen, bedingt Kosten (z.B. Beiträge zur Schülerunfallversicherung) und Erlöse (z.B. Bildungspauschalmittel) analog der Beschulung anderer Kinder. Zusätzlich entstehen flüchtlingsbedingte Kosten für die Bereitstellung von Containern zur Einrichtung von Vorbe- reitungsklassen. Integrationskurse durch das Amt 42 Erfasst sind alle Kosten, die für die Planung, Durchführung und Nachbereitung der Integrati- onskurse beim Amt 42 anfallen abzüglich des Anteils der Selbstzahler in den Kursen. Dazu gehören insbesondere die Dozentenhonorare, die Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel, 15 das Verwaltungspersonal und die Mieten für die Unterrichtsräume. Die Erlöse aus Kursge- bühren wurden ebenfalls erfasst. Von den Integrationskursen sind andere Leistungen der VHS abzugrenzen. Neben den Integ- rationskursen bietet die VHS Köln im Rahmen von Projekten und im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) ebenfalls Kurse für Migrantinnen und Migranten an. Diese werden vor- nehmlich von Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht, die nicht zum zutreffenden Perso- nenkreis gehören. Hier entstehende flüchtlingsbedingte Erlöse und Kosten werden durch Dritte zu 100% finanziert. Sie werden daher von der Auswertung nicht erfasst.
Beratungsverlauf
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26.01.2017
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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