1040/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Planung Randbebauung Poller Marktplatz
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 1040/2023 Freigabedatum 27.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Planung Randbebauung Poller Marktplatz Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe, begrüßt grundsätzlich die eingebrachten Vorschläge und folgt der Stellungnahme der Verwaltung. Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an zu prüfen, inwieweit Einfluss auf die östliche Randbebauung des Poller Marktplatzes genommen werden kann, um eine Belebung des Platzes bzw. eine höhere so- ziale Kontrolle zu erreichen. Mittlerweile finden, mit Ausnahme des jeweils freitags stattfinden- den Wochenmarkts, nur noch wenige Veranstaltungen auf dem Poller Marktplatz statt. Ent- sprechend hat der Platz an Attraktivität verloren. Nach Meinung des Petenten liegt dies weni- ger an der Gestaltung sondern viel mehr an den Angeboten und fehlenden sanitären Einrich- tungen. Da östlich angrenzend neu gebaut werden soll, sollte durch städtische Planungsvor- gaben bauliche Maßnahmen erfolgen, die zu einer Belebung des Marktplatzes und einer er- höhten sozialen Kontrolle führen. Anregt wird die Etablierung eines Cafés oder einer Gastwirt- schaft, welche entsprechende Kundenströme anzieht. Gleichwohl dürfte die Funktionsfähigkeit für den Marktplatz im Hinblick auf durchzuführende Veranstaltungen nicht beeinträchtigt wer- den. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Vorschläge des Petenten. Bei dem angesprochenen Grundstück östlich des Poller Marktplatzes handelt es sich jedoch nicht um ein städtisches Grundstück. Entsprechend sind die Steuerungsmöglichkeiten durch die Verwaltung begrenzt. Es existiert kein Bebauungsplan, sodass sich bauliche Vorhaben nach dem sogenannten § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen müssen. Aktuell sind der Verwaltung keinerlei Pla- nungsabsichten für das potenziell bebaubare Grundstück bekannt. In der Vergangenheit gab es wiederholt Planungsabsichten seitens privater Projektentwickler, welche jedoch aus unter- schiedlichen Gründen aufgegeben wurden. In sämtlichen Abstimmungsgesprächen hat die Verwaltung eingefordert im Erdgeschoss entsprechende Nutzungen vorzusehen, welche zu einer Belebung des Platzes beitragen. Auch bei zukünftigen Planungsabsichten wird die Ver- waltung diese Erdgeschossnutzungen einfordern und bei fehlender Bereitschaft im Zweifelsfall über die Aufstellung eines Bebauungsplans die gewünschten Nutzungsabsichten verbindlich regeln. In diesem Zusammenhang teilt die Verwaltung ausdrücklich die Haltung und den Wunsch des Petenten. Da es sich hier jedoch um ein Fremdgrundstück handelt, sind die Ein- flussmöglichkeiten hinsichtlich einer zeitnahen Projektentwicklung und Bebauung des Grund- stücks begrenzt. Anlagen Anlage 1: Eingabe des Petenten
Anlage 1: Eingabe des Petenten
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Anlage 1 An den Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Beschwerdeausschuss SPD, Grüne, CDU, FDP usw BV 7 „Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO) hier: BA Planung Randbebauung Poller Marktplatz Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit Einfluss auf die östliche Randbebauung des Poller Marktplatzes genommen werden kann, um eine Belebung des Platzes bzw. eine höhere soziale Kontrolle zu erreichen. Begründung Nachdem nicht zuletzt u.a. der Poller Bürgerverein und die Parteien keine Veranstaltungen mehr auf dem Poller Marktplatz durchführen, gibt es neben dem freitäglichen Markt nur noch drei Veranstaltungen des Poller Maigeloogs an einem Wochenende auf dem Marktplatz. Leider ist auch der lobenswerte Versuch der SPD mangels Attraktivität und Zuspruch gescheitert, auf dem Platz ein mobiles Café zu etablieren. Somit ist der Marktplatz in der Woche unattraktiv. Dies liegt weniger an der Gestaltung – bis auf einen unglücklich gelegenen Spielplatz – als an Angeboten und sanitären Einrichtungen. Durch einen noch so schönen Umbau wird kaum jemand auf den Marktplatz gelockert – außer Menschen, die woanders vertrieben oder unbeliebt sind (aber auch die brauchen einen Platz, sofern sie friedlich und keine Drogendealer sind). Da östlich angrenzend neu gebaut werden soll, sollten durch städtische Planungsvorgaben/ -„anregungen“ bauliche Maßnahmen erfolgen, die zu einer Belebung des Marktplatzes bzw. erhöhter sozialer Kontrolle führen. Dies könnte z.B. ein Café oder eine Gastwirtschaft sein oder ein Geschäft mit viel Kundschaft. Allerdings darf die Funktionsfähigkeit des Marktplatzes für die Märkte, das Maifest, die Maibaumniederlegung und den Kinderadvent nicht beeinträchtigt werden. Ich würde bei Behandlung des Themas gerne dazu reden… Anmerkung: mein Name und meine Daten dürfen/sollen in diesem Zusammenhang veröffentlicht werden… mit freundlichen Grüßen Hans Burgwinkel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1040/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.03.2023
- Erstellt
- 23.03.2023 16:31