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1169/2021

Parkplatzentfall Zülpicher Platz

Mitteilung BV 12.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 22.04.2021, TOP 9.8

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2362 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1169/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 
 
Umnutzung von Parkplätzen am Zülpicher Platz 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt:  
1. Wegfall der Autoparkplätze am Zülpicher Platz zwischen Roonstr. und Hohenstauffenring.  
2. Der Lieferverkehr hat werktags im Zeitraum von 06-10 Uhr Zugang zu dem Abschnitt.  
3. Der MIV wird vom Ring zur Roonstr. gesperrt.  
4. Der MIV von der Roonstr. bis zum Ring wird ebenfalls gesperrt  
5. Die Kreuzung Roonstr, Zülpicher Str ist so zu gestalten, dass man von  
a. von der Zülpicher Str sowohl links als auch rechts in die Roonstr. abbiegen kann  
b. von der Roonstr aus beiden Richtungen in die Zülpicher Str. abbiegen kann.  
6. Der Taxistreifen bleibt seinem Zweck voll erhalten  
7. Die Anwohner mit Garage in dem Abschnitt haben freien Zugang.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Als vorgezogene Maßnahme wird der 1. Beschlusspunkt, die Parkplätze auf der rechten Seite im Sei-
tenstreifen im Abschnitt Hohenstaufenring bis Roonstraße zu entfernen, im Mai 2021 umgesetzt. 
 
Mit dem Entfall des Kurzzeitparkens am Zülpicher Platz zwischen Hohenstaufenring und Roonstraße 
werden die freigewordenen Flächen für das Fahrradparken genutzt. Durch die Längsaufstellung der 
Anlehnbügel wird insgesamt eine geringere Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten in diesem Bereich 
erreicht werden als in Senkrechtaufstellung möglich wäre. Durch die Längsaufstellung können jedoch 
zusätzliche Flächen für den Fußverkehr bereitgestellt werden, da zwischen Parkstand und bisherigem 
Bürgersteig kein Höhenversprung vorhanden ist. Somit leistet die Planung einen Beitrag zur Entzer-
rung der Fußverkehre in diesem hoch frequentierten Abschnitt der Innenstadt. 
 
Die Ladezone im vorderen Bereich wird mit Reduzierung des Lieferzeitraums bestehen bleiben. Der 
Zeitraum wird in Anlehnung an die heute praktizierten Ladezonen in Fußgängerbereichen auf werk-
tags von 6 bis 11 Uhr gesetzt. Im Zeitraum von 11 bis 6 Uhr ist die Ladezone mit einem absoluten 
Haltverbot beschildert. 
 
Die übrigen Beschlusspunkte, die die Verkehrsführung betreffen, werden derzeit beplant und in den 
nächsten Monaten im Rahmen einer Beschlussvorlage in den Verkehrsausschuss eingebracht.

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Roonstraße
  • Zülpicher Straße
  • Zülpicher Platz
  • Hohenstaufenring

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Details

Aktenzeichen
1169/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.04.2021
Erstellt
26.03.2021 11:06