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1942/2022

Schallschutzmauer Vogelsanger Str. 406, auf dem Schrotty-Gelände

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.06.2022, TOP 6.6.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5595 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 
 1942/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022 
 
Schallschutzmauer Vogelsanger Str. 406, auf dem Schrotty-Gelände 
Es wurde durch die CDU-Fraktion zur Sitzung am 16.05.2022 unter TOP 7.4 die nachfolgende Anfra-
ge gestellt.  
 
 
Ist sichergestellt, dass die Schallimmissionen aus dem EVENTLOCATION KÖLN - OFF - Location 
Schrotty vermieden bzw. auf das zulässige Maß reduziert ist. Insbesondere fragen wir: 
 
Frage 1: 
 
Gewährleistet die Schallschutzmauer, die zurzeit errichtet wird, dass das hinter der Eisenbahntrasse 
angrenzende Köln-Vogelsang frei von Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen von dem oben 
genannten Gelände wird? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Entgegen der örtlichen Beschreibung in der Präambel der Anfrage („…wird zurzeit entlang der hinter 
diesem Grundstück verlaufenden Eisenbahntrasse  eine sehr hohe Wand errichtet.“) wird im Ab-
stand von ca. 14 m zur Grenze des Eisenbahngeländes eine Wand auf die bestehenden Gebäu-
de errichtet. Diese Wand ist in einer Höhe von ca. 4,5 auf die vorhandene Dachebene der Be-
standsgebäude aufzusetzen und in ei ner Länge von ca. 56 m (parallel im Abstand von ca. 14 m 
zum Eisenbahngelände) zu führen. Eine aktuelle Ortsbesichtigung ergab, dass Lage und Aus-
maße dieser Wanderrichtung mit der Baugenehmigung übereinstimmen.  
 
Nach dem im laufenden Bauantragsverfahren ei ngereichten Gutachten eines Büros für Schall-
schutz ist diese Wanderrichtung eine notwendige Lärmminderungsmaßnahme. Gemäß der gut-
achterlichen Unterlage werden dann bei ordnungsgemäßer Ausnutzung der Baugenehmigung 
zur Vergnügungsstätte die zulässigen Immis sionsgrenzen in Köln -Vogelsang nicht überschritten.  
 
 
Frage 2: 
 
Ist sichergestellt, dass es durch die neue Wand nicht zu einer Reflexion der Fahrgeräusche der Ei-
senbahn in das Wohngebiet in besonders starkem Maße kommt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Von der oben genannten Grundstücksgrenze des Eisenbahngeländes bis zum nächstgelegenen 
Bahngleis beträgt die Entfernung ca. 25 m. Damit liegt insgesamt zwischen der neu errichteten Wand 
und der ersten Bahntrasse ein Abstand von ca. 39 m. Die Fragestellung aus Frage 2 war nicht Prüf-

2 
 
gegenstand im geschilderten Bauantragsverfahren. Daher kann hierzu keine inhaltliche Antwort ge-
geben werden.  
 
 
Frage 3: 
 
Gibt es zu den erwarteten Schallimmissionen aus dem EVENTLOCATION KÖLN - OFF - Location 
Schrotty und den Auswirkungen der Wand auf die Geräuschentwicklung ein Schallschutzgutachten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Wie schon in Antwort zu Frage 1 benannt, wurde ein Gutachten zur Lärmprognose zu den über 
Bauantrag dargelegten Betriebsvorgängen einer Nutzung als sozialkultureller  Begegnungsraum 
eingereicht. Aus der Antwort zu Frage 2 ergibt sich, dass zu den „Auswirkungen“ der neu zu errich-
tenden Lärmschutzwand (außer dass sie Lärm aus Nutzung der Vergnügungsstätte mindert) kein 
Schallschutzgutachten vorliegt. 
 
 
Frage 4: 
 
Gibt es bauliche Auflagen wie der Schallschutz in dem Bereich EVENTLOCATION KÖLN - OFF - 
Location Schrotty gewährleistet werden muss? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das schon erwähnte Gutachten zur Lärmprognose enthält -neben nutzungsbetrieblichen Maßnah-
men- auch schon bauliche Vorgaben, die zur Immissionswerteinhaltung geboten sind. Dieses Gutach-
ten wurde im Bauantragsverfahren durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz geprüft und 
begleitend noch mit eigenen Auflagenempfehlungen versehen.  
 
Mit Ausstellung der Baugenehmigung ist dann das v. g. Gutachten ausdrücklich zum Bestandteil die-
ser Genehmigung gemacht worden. Weiterhin wurde in einer Auflage der Baugenehmigung die Um-
setzung der im Gutachten beschriebenen erforderlichen Maßnahmen -bis spätestens zur Nutzungs-
aufnahme- amtlich vorgegeben sowie noch weitere ergänzende Auflagen (Übernahme der Empfeh-
lungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz) vorgenommen. 
 
Frage 5: 
 
Ist es möglich, der BV IV Köln Ehrenfeld diese Gutachten zur Verfügung zu stellen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei einem Bauantragsverfahren und der dazu geführten Akte handelt es sich um ein vertrauensge-
schütztes Verwaltungsrechtsverfahren. Dieses ist von seiner Rechtsnatur her nicht zur Veröffentli-
chung bestimmt. Schon von daher ist eine Überlassung dieser Unterlage (gleich in welcher Form) an 
die Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht möglich. Das gilt auch für eine Vorlage nur im nicht öffentlichen 
Teil einer Sitzung.  
 
Denn in jedem Fall wäre die in Frage 5 angesprochene Zurverfügungstellung einer Unterlage aus der 
Akte rechtlich eine Form der Akteneinsicht durch die Bezirksvertretung. Diese Rechtsausübung durch 
Gremien bzw. Gremienangehörige der Stadt Köln ist in der GO NRW sowie ergänzend in der Ge-
schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln geregelt. Bekanntlich erfüllt die 
Anfrage aus TOP 7.4 der Sitzung vom 16.05.2022 schon nicht die gesetzlichen Ausgangsvorausset-
zungen zum Gremienakteneinsichtsrecht. Aber selbst wenn es zu solch einer formgerechten Akten-
einsicht käme, schließt gemäß § 40 der städt. Geschäftsordnung dieses Akteneinsichtsrecht das 
Recht zur Vervielfältigung nicht ein.  
 
Da schon bei einer gesetzlichen Gremienakteneinsicht keine Kopie erstellt werden darf, kann erst

3 
 
Recht nicht im sonstigen Umgang mit der Bezirksvertretung dieser ein Teil aus der Verwaltungsakte 
herausgegeben bzw. eine Ablichtung dessen übermittelt werden.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1942/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.06.2022
Erstellt
07.06.2022 15:45