V/0561/2023
Sozialarbeit im Stadtteil - Konzeption
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Konzept Sozialarbeit im Stadtteil
40574 Zeichen
KONZEPT
SOZIALARBEIT IM STADTTEIL
STAND 03/2023
2
Stadtteilorientierte soziale Arbeit/Sozialarbeit im Stadtteil
1. Einleitung
2. Ausgangslage, Anpassungsbedarf
3. Zielgruppe der Sozialarbeit im Stadtteil
4. Zielsetzung der Sozialarbeit im Stadtteil
5. Stadtteile und die Aufteilung der Wohlfahrtsverbände
6. Aufgaben der Sozialarbeit im Stadtteil
6.1 Einzelfallarbeit
6.2 Gruppenbezogene Angebote
6.3 Netzwerkarbeit
6.4 Außendarstellung
6.5 Zielgruppenorientierte Arbeit (Der Paritätische)
7. Kooperation, Vermittlung und Zugang
8. Grenzen der Sozialarbeit im Stadtteil
9. Abgrenzung der Sozialarbeit im Stadtteil zur altengerechten inklusiven
Quartiersentwicklung
10. Schnittstellenmanagement
11. Verfahrensmanagement und Absprachen
12. Fazit
Anlage: Gebietsaufteilung
3
1. Einleitung
Die örtlichen Verbände der freien Wohlfahrtspflege und da s Sozialamt haben am
13.10.2021 verabredet, das bestehende Angebot und die Arbeitspraxis der stadt-
teilorientierten sozialen Arbeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe kritisch zu er-
örtern und im Hinblick auf angezeigte Änderungs-/Anpassungserfordernisse Emp-
fehlungen zu entwickeln; die Leistungen im Rahmen der stadtteilorientie rten sozi-
alen Arbeit stellen AWO, Caritasverband (CV), Diakonie, DRK und der Paritätische
in den Stadtteilen ihre r Gebietszuständigkeit bereit. Die in ihrer Gesamtheit nicht
sozialraumspezifisch organisierten, zielgruppenbezogenen Angebote des Paritäti-
schen sollten, soweit im Rahmen dieser Aufgabenstellung möglich, in den Diskurs
der Arbeitsgruppe einbezogen werden.
Im Anschluss an eine knappe Beschreibung des gegenwärtigen Angebotskonzepts
(Ziffer 2) geben di e Ausführungen (Ziffern 3 bis 11) den aktuellen (August 2022)
Bearbeitungsstand in der Arbeitsgruppe wieder. Die Arbeitsgruppe besteht aus
Vertretern/-innen der fünf örtlichen Wohlfahrtsverbände sowie des Sozialamts
(Fachstellen Sozialplanung und Soziale Dienste Pflege und Teilhabe). Quantitative
Bedarfe, namentlich Personalbemessung und Finanzierung, waren nicht Gegen-
stände des Austauschs in der Arbeitsgruppe . Auch die Darstellungen dieses Pa-
piers konzentrieren sich auf die inhaltliche Dimension der Aufgaben.
2. Ausgangslage, Anpassungsbedarf
Die rechtliche Grundlage der langjährigen Förderbeziehung zwischen der Stadt
und den örtlichen Wohlfahrtsverbänden findet sich im Kooperationsgebot zwischen
öffentlichem Sozialhilfeträger und freier Wohlfahrtspfl ege sowie der korrespondie-
renden (bedingten) Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, die freien Träger bei ihren
Aktivitäten im Sektor Sozialhilfe angemessen zu unterstützen (§ 5 II, II SGB XII 1).
Abgesehen von Information und fachlichem Austausch umfasst Unterstützung
auch die finanzielle Förderung des wohlfahrtsverbandlichen Engagements auf dem
Gebiet der Sozialhilfe. Ursprünglich der einzige seiner Art, ist der in Rede stehende
Förderansatz eines der ältesten kommunalen Zuwendungsprogramme im Feld so-
ziale Sicherung. Abseits der rechtlichen Grundlagen ist das Programm mit der Leit-
vorstellung klassischer (arbeitsteiliger) Subsidiarität verknüpft, nach der der öffent-
liche Träger materielle Leistungen an Bedürftige regelhaft bereitstellt, ggf. ergänzt
um persönliche leistungsbezogene Beratung, während die freie Wohlfahrtspflege
die Zwischenräume beratender/begleitender Fürsorge mittels personaler Kommu-
nikation weitestgehend eigenständig und nicht zwingend regel- oder methodenba-
siert soweit bedient, als sie die Aufgabenerledigung des öffentlichen Sozialhilfeträ-
gers stattdessen flankiert.
Die in den 1970er Jahren beginnende und in den folgenden Jahrzehnten zuneh-
mende Differenzierung der Wahrnehmung und Bewertung von Notlagen hat auf
der Leistungs -/Angebotsseite Diversifizierungs- und Spezialisierungsentwicklun-
gen gefördert. Zugleich hat das in Rede stehende Angebot zusehends an Exklusi-
vität verloren, ohne jedoch als entbehrlich bewertet zu werden. Denn Angebotsspe-
1 Inhaltsgleiche Normen im alten BSHG, s. § 10 II, III S. 2 BSHG.
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zialisierungen beförderten zugleich zunehmende Fr agmentierung der Angebots-
landschaft und ließen Angebotslücken ebenso sichtbar werden wie unzureichende
Abstimmungen und Arbeitsbeziehungen zwischen den Akteuren, die die Ange-
bote/Leistungen bereitstellen. Ein allgemeines, d. h. nicht spezialisiertes Angebot
sozialer Arbeit begegnet dagegen gerade der Leitvorstellung einer als ganzheitlich
verstandenen sozialen Arbeit2, d ie entgegen der Entwicklung auf der Ange-
botsseite seitens der Akteure der sozialen Arbeit als zentrale s, arbeitsmethodi-
sches Basiselement der Arbeit jedenfalls normativ-programmatisch zur Kennzeich-
nung sozialarbeiterischen Selbstverständnisses herangezogen wurde und wird3.
In den 1990er Jahren erzeugten Erwartungen an die Konkretisierung öffentlich ge-
förderter sozialer Angebote/Dienste im Hinblick auf Inhalt und Finanzierung, u. a.
im Zuge der Einführung/Umstellung von Finanzierungen auf der Grundlage von
Verträgen4, zunehmend Legitimitätsdruck auf Förderbeziehungen, die heute im Zu-
schussbericht des städtischen Haushaltsplans aufgeführt sind. Das galt besonders
für die Förderung der Wohlfahrtspflege, die neben den Förderbeziehungen mit spe-
zielleren Gegenständen nach wie vor als Pauschalförderung bereitgestellt wurde.
Vor diesem Hintergrund sollte auch die in Rede stehende Förderung auf eine neue
Grundlage gestellt werden. In dem Zusammenhang hat die Verwaltung, in Abgren-
zung von leistungsrechtlich finanzierten Einzelleistungen der Sozialhilfe und von
anderen spezifischen Aufgaben, drei Gegenstandsbereiche identifiziert, die einen
nicht anderweitig gedeckten Förderbedarf anzeigen konnten ([Berichts-]Vorlage an
den ASG Nr. 1192/00):
Unterstützung und Weiterentwicklung ehrenamtlichen Engagements,
stadtteilorientierte soziale Arbeit und
Erbringung nicht kostendeckend finanzierter sozialer Dienstleistungen (insb.
präventive und Gruppenangebote).
2 Der Anspruch einer ganzheitlichen Perspektive (Problembetrachtung) findet sich in Ansätzen
sozialer Arbeit, die Kollektive in den Blick nehmen, insbesondere die Bevölkerung in einem
Wohngebiet/Stadtteil; dazu gehören ältere Ansätze von Gemeinwesenarbeit ebenso wie neu-
ere Varianten von Sozialraumorientierung und Quartiersmanagement; ausführlich: Stövesand,
Sabine (2019): Gemeinwesenarbeit, in: socialnet Lexikon, Bonn; online: https://www.social-
net.de/lexikon/Gemeinwesenarbeit, zuletzt aufgerufen am 02.08.2022. Ganzheitliche Sicht ist
ebenfalls Kernelement personenzentrierter Ansätze, z. B. Lebensweltorientierung; s. a us Sicht
der Jugendhilfe mit kritischer Würdigung des Begriffs Ganzheitlichkeit s. Wahl, Wolfgang
(2004): Rekonstruktion alltäglicher Lebenswelt. Beiträge zur Kritik und Fundierung eines sozi-
alarbeitswissenschaftlichen Lebenswelt-Begriffs, Nürnberg, online: http://www.webnetwork-
nordwest.de/dokumente/lebenswelt.pdf, zuletzt aufgerufen am 02.08.2022.
3 Kritisch zur inhaltlichen Substanz und Praxisrelevanz von Ganzheitlichkeit in der sozialen Ar-
beit z. B. Pantuček, Peter (2011): Was ist Ganzheitlichkeit in der sozialen Arbeit? St. Pölten;
online: http://www.pantucek.com/index.php/soziale-arbeit/zettelkasten/258-was-ist-ganzheit-
lichkeit-in-der-sozialen-arbeit, zuletzt aufgerufen am 02.08.2022
4 Bedeutender Katalysator war die Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995. Mit dem
Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.07.1996 (BGBl. I S. 1088) wurde mit Wirkung ab 1999 die Regelungen zur Finanzierung
von Einrichtungen inkl. Diensten, die Leistungen der Sozialhilfe (mit Individualanspruch) er-
bringen, der rechtliche Unterbau für Leistungsgewährung auf Vertragsbasis geschaffen. Mit
Ratsbeschluss vom 26.08.1999 zur Vorlage Nr. 771/99 waren für die Finanzierung einzelfall-
bezogener Leistungen (= solcher mit Individualanspruch) Leistungs-, Vergütungs- und Prü-
fungsvereinbarungen (gem. §§ 93 ff. BSHG, heute gem. §§ 75 ff. SGB XII) einzuführen.
5
An diese Bewertung andockend hat der Rat die Pauschalzuschüsse mit Beschluss
vom 14.11.2001 zur Vorlage Nr. 949/2001 ab 2002 wie folgt aufgabenbezogen dif-
ferenziert:
Zuschüsse für Angebote/Leistungen stadtteilorientierter sozialer Arbeit,
Zuschüsse für zielgruppenorientierte soziale Arbeit und
Zuschüsse für strategische und operative Grundsatzaufgaben der Verbände im
Rahmen von Planung, Entwicklung und Controlling der sozialen Arbeit.
Auch die gegenwärtige Verteilung der Teilzuschüsse knüpft an diese Differenzie-
rung an; 2018 sind die (Sach-)Mittel für Aktivitäten hinzugekommen. Seit 2002 be-
ruht die Förderbeziehung auf Leistungsvereinbarungen.
In den Jahren nach 2001 haben sich die Differenzierungstrends der Zielgruppen-
bedarfe und der sozialen Angebote (auch im Bereich der Stadtverwaltung selbst)
fortgesetzt. Neue Bedarfsaspekte (Armut/Teilhabe, Vereinsamung u. a.) sind in das
Blickfeld sozialer Arbeit geraten. Die sozialräumliche Sicht sozialer Arbeit hat an
Bedeutung zugelegt. Geändert haben sich außerdem maßgebliche rechtliche Rah-
menbedingungen (z. B. SGB -Reform, BTHG). Schließlich haben Erfahrungen der
Corona-Pandemie dafür gesorgt, variable Formen für die (persönliche vs. mediale)
Vermittlung in der sozialen Arbeit zu erschließen.
Angesichts der Veränderungen in der Angebotsumwelt stadtteilorientierter sozialer
Arbeit zeigt sich ihr Außenprofil gegenwärtig als unscharf. Aufgabe ist es daher, für
Ratsuchende, Anbieter*innen und Stadt deutlich zu machen, welche Leistung en
alle Verbände in vergleichbarer Art und Qualität vor halten und welche verbands-
und/oder stadtteilspezifischen Besonderheiten auszumachen sind bzw. die Leis-
tungen charakterisieren. Zudem soll ein gleiches Verständnis über die Aufgaben
der stadtteilorientierten sozialen Arbeit zwischen Kommune und Verbänden ge-
schaffen werden.
Bisher haben die Träger ihre Arbeit über die jährlichen Verwendungsnachweise
dokumentiert und in einem gemeinsamen Jahresgespräch mit dem öffentlichen
Träger einen Rückblick auf die Arbeit des vergangenen Jahres und einen Ausblick
auf Arbeitsthemen des kommenden Jahres geworfen. Durch eine systematischere
Kooperation und mehr Transparenz sollen gemeinsame Absprachen im Hinblick
auf die Zielgruppe sowie die Schnittstellen zu den benachbarten städtischen und
innerverbandlichen Angeboten künftig klarer definiert und voneinander abgegrenzt
werden. Auch die Änderung des etwas schwergängigen Namens wurde erörtert.
Als Vorschlag wird in dem weiteren Text „Sozialarbeit im Stadtteil“ benutzt. Dieser
Begriff beschreibt das Aufgabenportfolio der Wohlfahrtsverbände in den Stadtteilen
zutreffend.
Seit Ende 2021 haben sich der öffentliche und die freien Träger der Wohlfahrts-
pflege zu 5 Arbeitstreffen verabredet, um mehr Transparenz und gemeinsame Ab-
sprachen im Hinblick auf das Angebot der Sozialarbeit im Stadtteil zu erlangen5.
5 Die gemeinsame Bearbeitung konkretisiert das Prinzip arbeitsteiliger Kooperation zwischen
freien Trägern und öffentlichem Träger gem. Leitbild „Grundsätze der Zusammenarbeit zwi-
schen der Stadt Münster und den freien Trägern in der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe“
(Bericht s. V/0439/2013).
6
Die Schwerpunktthemen dieser 5 Arbeitstreffen waren:
Angebote und Aufgaben,
Zielgruppe,
Einzelfallarbeit,
Außengrenzen und Schnittstellen,
Verfahrensmanagement
3. Zielgruppe der Sozialarbeit im Stadtteil
Die Zielgruppe der Sozialarbeit im Stadtteil umfasst Erwachsene außerhalb von
Einrichtungen mit (tatsächlichen oder möglichen) Bedarfen, die in Leistungen der
Kapitel 3 bis 9 SGB XII aufgeführt sind. Ungeachtet der Verlagerung der Eingliede-
rungshilfe (vorm. 6. Kapitel SGB XII) in das SGB IX gehören Menschen mit Bedar-
fen nach dem Eingliederungshilferecht (Teil 2 SGB IX) ebenfalls zur Zielgruppe.
Die Zielgruppe umfasst ferner grundsätzlich alle erwachsenen Personen mit Be-
darfen zur grundständigen Existenzsicherung, unabhängig von dem für sie im Ein-
zelfall relevanten Rechtskreis (3. und 4. Kap. SGB XII, AsylbLG, SGB II)6.
Auf der Einzelfallebene ist für das Tätigwerden der Sozialarbeit ferner ein individu-
eller Bedarf Voraussetzung, der von den gezahlten sozialen Leistungen nicht ab-
gedeckt ist. Ein solcher Bedarf kann sich als Nachfrage nach Information oder Be-
ratung im Zusammenhang mit oder im weiteren Vorfeld von Anträgen auf eine der
angesprochenen Leistungen äußern (ggf. auch aus Anlass einer Entscheidung
über). Auch eine beobachtete und fachlich als Notlage bewertete Lebenssituation,
die eine erforderliche Unterstützung anzeigt, ist Anlass zum Tätigwerden der Sozi-
alarbeit, soweit sich die Notlage leistungsrechtlich verorten lässt. Dies können u.a.
sein:
Vereinsamungsgefahr,
chronische Erkrankungen,
Unterstützungsbedarf im Haushalt,
persönliche Krisensituationen.
Für den Zugang zu den Diensten der Sozialarbeit im Stadtteil ist nicht Vorausset-
zung, dass tatsächlich Leistungen bezogen werden oder ein leistu ngsrechtlicher
Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit realisiert werden kann. Es genügen tat-
sächliche Anhaltspunkte, die auf einen möglichen Bedarf verweisen.
4. Zielsetzung der Sozialarbeit im Stadtteil
Sozialarbeit im Stadtteil ist für die benannte Zielgruppe ein Basisangebot wohnort-
naher Dienstleistung und stellt eine erste Anlaufstelle für Ratsuchende im Stadtteil
dar. Sie umfasst insbesondere Beratung, Begleitung, Unterstützung und Akti-
vierung von Personen oder Personengruppen. Die Anlässe bzw. Gegenstände der
Einzelfallarbeit, die neben Informationsgesprächen und Kurzberatung auch ein
begleitendes Fallmanagement umfassen kann, beziehen sich auf persönliche und
6 Der Personenkreis ist gleich dem der Bezieher*innen von Mindestsicherungsleistungen.
7
psychosoziale Notlagen oder Probleme. Ob sie in einem Bedingungszusammen-
hang mit wirtschaftlichen Aspekten stehen, ist für den Angebotszugang selbst nicht
erheblich. Die individuellen Lebenslagen und Lebenswelten der Ratsuchenden
müssen möglichst genau erfasst, die maßgeblichen Problemaspekte ebenso iden-
tifiziert werden, wie die Eigenpotentiale der Ratsuchenden, damit gemeinsame Lö-
sungsperspektiven/-schritte entwickelt werden können. Sie sind darauf gerichtet,
die Not-/Problemlage vorläufig zu entschärfen und an weiterführende wohnortnahe
Hilfen oder Angebote zu vermitteln. Dazu kann auch die Begleitung bei der Über-
leitung an spezielle Fachdienste und Beratungsstellen gehören. Die Arbeitsziele
können sich ferner auf die Vermittlung und Unterstützung bei der (Wieder-)Auf-
nahme von sozialen Kontakten beziehen. Den Menschen Teilhaberäume und, so-
weit möglich, Mitwirkungsmöglichkeiten zu erschließen, ist ebenfalls Zielaspekt der
Sozialarbeit im Stadtteil . Zudem beteiligt sich die Sozialarbeit im Stadtteil an der
Vernetzung der sozialen Akteure vor Ort, um gemeinsam mit ihnen zur Sicherung
und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Wohngebiet beizutragen.
5. Stadtteile und die Aufteilung der Wohlfahrtsverbände
Die stadtteilorientierte Gebietsauftei lung ist nicht indikatorengestützt festgelegt,
sondern hat sich im Laufe der Jahre aus der gewachsenen Zuständigkeit bzw.
durch die Standorte der Träger (CV, Diakonie, AWO, DRK ) in den Stadtteilen ent-
wickelt und vorerst bewährt. Die Angebote des Paritätischen Wohlfahrtsv erbands
und seiner Mitgliedsorganisationen dagegen ist stadtweit und zielgruppenspezi-
fisch ausgerichtet. Es besteht Konsens, dass an dieser gewachsenen Aufteilung
zunächst keine Veränderungen vorgenommen werden sollen (siehe Anlage).
6. Aufgaben der Sozialarbeit im Stadtteil
Die Sozialarbeit im Stadtteil stärkt die Eigenverantwortung der Hilfesuchenden und
gibt Hilfestellung bei der selbstständigen Übernahme von Aufgaben. Die Hilfe und
Unterstützung für die Zielgruppe soll so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig
angesetzt werden und die Ressourcen , aber auch die Autonomie und Selbstbe-
stimmung der Hilfesuchenden mit in den Blick nehmen. Sie übernimmt die erste
Bedarfsklärung und kann durch ihre K enntnis über alle Angebote im Stadtteil und
die grundsätzliche Kenntnis über stadtweite Hilfestrukturen eine niedrigschwellige
Beratungs- und Lotsenfunktion übernehmen.
Im Rahmen des Angebots Sozialarbeit im Stadtteil stellt Beratung ein zentrales
Angebotsmoment dar. Die wichtigsten Beratungskompetenzen können nach Alb-
recht (2017:48) 7 in drei Bereiche unterteilt werden, die Beratungshaltung (im
Sinne von einfühlendem Verstehen, Echtheit/Kongruenz, Achtsamkeit, [besser:
Diversitätsorientierung; d. Ve rf.], Nähe- und Distanzregulation, Lösungsorientie-
rung, Ressourcenorientierung, Prozessorientierung, Zielorientierung, Akzeptanz
des Eigensinns der Ratsuchenden, Partizipation und Transparenz, Alltags - und
Lebensweltbezug, Hilfe zur Selbsthilfe, Selbstrefl exion, Konfrontation, Mediation
7 Albrecht, Ralf (2017): Beratungskompetenz in der Sozialen Arbeit: Auf die Haltung kommt es
an!, In: Kontext 48 (1): 45-64, Göttingen, online: https://www.dgsf.org/service/wissenspor-
tal/beratungskompetenz-in-der-sozialen-arbeit, zuletzt abgerufen am 08.09.2022.
8
u.w.), die Beratungsmethoden (z.B. klientenzentrierte Gesprächsführung, lö-
sungsorientierte Gesprächsführung, systemische Beratung usw.) als kon krete
Handlungsweisen, deren Anwendung die Klienten dabei unterstützen so ll, ihre
Probleme zu bewältigen und das beratungstheoretische und arbeitsfeldspezi-
fische Fachwissen.
Die Aufgaben und Angebote der Sozialarbeit im Stadtteil lassen sich nach drei An-
gebotsformaten differenzieren (s. auch Ziffer 4):
6.1 Einzelfallarbeit
Die Einzelfallarbeit stellt eine Interventionsform zur Betrachtung und Bearbeitung
psychischer, materieller, gesundheitlicher und/oder sozialer Probleme dar und
setzt zur Bewältigung dieser Probleme bei der Person selbst an (persönliche Be-
ratung, psychosoz iale Beratung, Begleitung und Motivation, leistungsbezogene
Basisberatung, Weitervermittlung an therapeutische oder rehabilitativer Maßnah-
men).
In der Einzelfallarbeit lassen sich drei unterschiedlich intensive Gesprächsformen
unterscheiden:
a) Das Informationsgespräch, stellt eine Gesprächsform dar, in der Men schen
gezielt über bestimmte Sach verhalte Informiert werden bzw. gezielte Fragen,
z.B. nach einer Broschüre, Öffnungszeiten, speziellen Beratungs- und Anlauf-
stellen oder auch über die Mögli chkeiten von gesellschaftlichem Engagement
(Ehrenamt) usw., beantwortet werden. Ein reines Informationsgespräch lässt
sich je nach Inhalt in der Regel in einem Zeitraum von 10 bis 30 Minuten bear-
beiten und ist danach auch abgeschlossen. Werden im Rahmen des Informa-
tionsgespräches weiterführende zielgruppenspezifische Fragestellungen deut-
lich, wird in der Regel ein Termin zu einer weiterführenden Beratung vereinbart.
b) In der Kurzberatung werden geäußerte Anliegen aufgenommen und die Zu-
ständigkeit bzw. der Bedarf geklärt . In ca. 1-4 Gesprächen, von in der Re gel
45-60 Minuten Dauer, wird gemeinsam mit der Person die Problemlage be-
sprochen, bei der Beurteilung der Lage unterstützt und mit ihr nach Lösungs-
ansätzen gesucht. Dadurch kann eine erste psychosoziale Entlastung in einer
persönlichen Krisensituation geboten werden. Treten im Rahmen der Beratung
fachspezifische Problemstellungen in den Vordergrund (umfangreiche Ver-
schuldungsproblematik, tiefgreifende gesundhei tlich o der psychische Prob-
leme, leistungsrechtliche Proble mlagen) wird von Seiten der Sozialarbeit im
Stadtteil zu speziellen Fachdiensten weitervermittelt und ggf. zu einem ersten
Termin begleitet.
c) Das begleitende Fallmanagement stellt die intensivste Beratungsleistung dar,
die Ratsuchende aufgrund von Multiproblemlagen benötigen, z.B. im Bereich
Pflege, die psychische Verfasstheit einer Person betreffend, die Wohnsituation
betreffend usw. Die Sozialarbeit im Stadtteil identifiziert zu Beginn die Prob-
lembereiche nach dem geäußerten Bedarf, sortiert diese nach der Schwere der
Problemlagen und vermittelt danach möglichst an weiterführen de Fachbera-
tungsstellen weiter. Sie kann auch bei wiederkehrenden Problemen als erste
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Anlaufstelle genutzt werden. Es gibt immer wieder Einzelfälle , bei denen eine
Vermittlung an weitere Dienste nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt
möglich ist und eine längerfristiges begleitendes Fallmanagement stattfindet.
Hintergrund sind hier u.a. die Persönlichkeitsstrukturen und Kompetenzen der
Ratsuchenden sowie fehlende weiterführende Angebote. Grundlegende Ziel-
setzung ist jedoch immer, die Fallbearbeitung innerhalb einer begrenzten, dem
konkreten Fall angemessenen Zeit mit einem dokumentierten Ergebnis abzu-
schließen.
Für alle drei Beratungsformen ist es wichtig, grundsätzlich Standards wie Dauer,
Häufigkeit, Bedarfsklärung, Dokumentation, Fallaufnahme, Falla bschluss
und Übergabe an Dritte festzulegen, die die Grundlage systematisierter und
qualitativer Arbeit darstellen und verbindlich vereinbart werden sollen.
6.2 Gruppenbezogene Angebote
Bei Bedarf und nach Maßgabe der eigenen Ressourcen sowie der Verfügbarkeit
geeigneter Angebote vor Ort vermittelt die Sozialarbeit im Stadtteil Ratsuchende
zu Angeboten von Stadtteiltreffs, Kirchengemeinden, Seniorenzentren usw. , um
ihnen Möglichkeiten von Beteiligung und Teilhabe zu eröffnen und punktueller Ver-
einsamung und Vereinzelung vorzubeugen.
6.3 Netzwerkarbeit
Neben der Einzelfallebene gehört die Beteiligung an der Sicherung und Weiterent-
wicklung der sozialen Angebotsstruktur in Münster und in den Stadtteilen zu den
Aufgaben der Sozialarbeit im Stadtteil. Durch ihre Kenntnis der Strukturen vor Ort
können durch Vermittlung zu Angeboten anderer Akteure (andere Träger, Ange-
bote von Kirchengemeinden, Begegnungszentren, Quartiersentwicklung usw.) die
nachbarschaftlichen, und auch die kirchengemeindlichen Bezüge gestärkt werden.
Durch den regelmäßigen Austausch mit den anderen Akteuren vor Ort über Akti-
vitäten und Vorhaben sowie die Beobachtung von Entwicklungen im Wohngebiet
können verändernde Bedarfe der Zielgruppe thematisiert werden. Durch die Sozi-
alarbeit im Stadtteil können unmittelbar realisierbare und realistische Veränderun-
gen für die Zielgruppe, in Absprache mit dem Trägerverband und dem Sozialamt,
umgesetzt werden.
Die aktive Mitwirkung an den relevanten Gremien im Stadtteil sowie die Organisa-
tion und Moderation der Arbeitskreise „Älter werden in …“ unterstützen die Förde-
rung eines altengrechten und inklusiven Gemeinwesens vor Ort. Für viele Senio-
rinnen und Senioren ist es wichtig möglichst lange ein selbständiges und aktives
Leben in der gewohnten Umgebung führen zu können. Ziel der Arbeitskreise „Älter
werden in ...“ ist es, die Initiativen und Aktivitäten von und für ältere Menschen vor
Ort besser und gezielter zu vernetzen sowie neue Maßnahmen zu gestalten und
damit die Lebensqualität im Stadtteil zu verbessern. Die Moderation der Arbeits-
kreise „Älter werden in …“ (inkl. Verantwortlichkeit für die Einladung und Durch-
führung der Sitzungen sowie für die Dokumentation der Sitzungsergebnisse) liegt
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in den Händen der vor Ort tätigen freien Wohlfahrtsverbände und wird in Koope-
ration mit der Kommunalen Seniorenvertretung (KSVM) ausgeführt.
6.4 Außendarstellung
Durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und die Darstellung der Sozialarbeit im
Stadtteil z.B. auf der Homepage der Träger (CV, Diakonie, AWO und DRK) oder
über Flyer kann das Angebot auch nach außen für Dritte dargestellt werden. Dies
hat bisher nicht einheitlich stattgefunden und soll sich zukünftig verändern, um das
Profil der Sozialarbeit im Stadtteil auch trägerübergreifend deutlich zu machen.
Daher ist die Darstellung auf den Homepages ein gemeinsames Ziel au s der Ar-
beitsgruppe. Die beteiligten Träger sollen sich im Sinne der Aufgabe der Sozialar-
beit im Stadtteil als Verbund der Wohlfahrtspflege in den Stadtteilen darstellen und
auch eine Karte mit den Stadtteilen und Trägeradressen soll zukünftig aufzufinden
sein und die Zielgruppe und die Zielsetzung der Arbeit benannt werden. Zudem ist
für die Außendarstellung ein Hinweis auf die Förderung durch die und Kooperation
mit der Stadt Münster erforderlich.
6.5 Zielgruppenorientierte Arbeit (Der Paritätische)
Auch der Paritätische leistet Beratungs -, Begleitungs- und Unterstützungsange-
bote auf der Einzelfallebene, ist dabei aber vorrangig zielgruppenorientiert und
nicht stadtteilorientiert organisiert. Die Selbsthilfekontaktstelle des Paritätischen
informiert und berät Einzelpersonen, die in einer besonderen Lebenssituation sind
und Unterstützung bei der Kontaktvermittlung in bestehende Selbsthilfegruppen
suchen oder vermittelt an eine andere fachspezifische Beratungsstelle, jeweils un-
ter Berücksichtigung wohngebietsnaher Angebote weiter. Sie berät Gruppen mit
Unterstützungsbedarfen, um ihnen, neben individueller Beratung sowie Hilfe und
Vermittlung an Dritte, vor allem gruppenförmige Selbsthilfeangebote zugänglich zu
machen, die fachlich und organisatorisch begleitet werden. Sie berät und begleitet
bei der Gründung von Selbsthilfegruppen, soweit möglich und sachgerecht, auch
mit der Perspektive von wohngebietsnahen Aktivitäten. Der Verband leistet lau-
fende unterstützende Beratung und Begleitung von Selbsthilfegruppen bei Bedarf
(z.B. organisatorische Mitwirkung, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation in Konfliktsitu-
ationen).
Die vom Paritätischen geleisteten, die soziale Infrastruktur in der Stadt und in den
Stadtteilen betreffenden Aufgaben umfassen auch die Förderung von ehrenamtli-
chen Bezügen sowie die Förderung der gesellschaftlichen Mitverantwortung und
Mitsprache durch den Aufbau von Selbsthilfegruppen. Der Verband leistet Infor-
mations- und Öffentlichkeitsarbeit durch kontinuierliche Bekanntmachung seines
Dienstleistungsangebotes und die Veröffentlichung von eigenen Medien und Pub-
likationen zu Fachthemen und zur Selbsthilfe. Auch der Paritätische nimmt an Gre-
mien, Kooperations- und Netzwerkarbeit teil und ist mit seinem speziellen zielgrup-
penspezifischen Angebot ein wichtiger Akteur in Münster, der stadtteilübergreifend
tätig ist.
Auch die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen sind in den Stadtteilen aktiv
und an der einen oder anderen Stelle auch dezidiert stadtteilorientiert ausgerichtet,
11
z.B. das MuM (Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e.V), andere Träger
sind wiederum im gesamten Stadtgebiet tätig und nehmen Aufgaben wahr, die die
Sozialarbeit im Stadtteil flankieren und ergänzen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes bringen sich aktiv in eine kom-
munikative, vernetzende und beteiligungsorientierte Sozialplanung auf Stadtteil-
und gesamtstädtischer Ebene ein.
7. Kooperation, Vermittlung, Zugang
Auf allen drei Beratungsebenen, und besonders bei Multiproblemlagen von Ratsu-
chenden, arbeitet die Sozialarbeit im Stadtteil mit städtischen Dienststellen zusam-
men, u. a. mit der Fachstelle Soziale Dienste Pflege und Teilhabe des Sozialamtes,
dem sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheits- und Veterinäramtes, dem Job-
center und dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien sowie mit Fachberatungsstellen in eigener bzw. in Trägerschaft anderer
Verbände. Die Sozialarbeit hat Kenntnis von den lokalen und sozialen Netzwerken
vor Ort und ist darin auch präsent.
In der Regel wird das Beratungsanliegen im Rahmen einer Komm -Struktur bear-
beitet. Aber gerade für die Zielgruppe der älteren Bewohner*innen des Stadtteils
oder mobilitätseingeschränkte Personen stellt auch das Angebot eines Hausbesu-
ches als Methode der aufsuchenden sozialen Arbeit eine niedrigschwellige Hilfe
dar, die im Rahmen der Sozialarbeit im Stadtteil geleistet werden kann.
Die Fachstelle Soziale Dienste Pflege und Teilhabe des Sozialamtes ist direkte Ko-
operationspartnerin der Sozialarbeit im Stadtteil. Die Zielgruppe der Fachstelle sind
hierbei insbesondere hilfebedürftige, ältere und pflegebedürftige Menschen , die
Leistungen nach dem SGB XII erhalten bzw. voraussichtlich erhalten werden.
Schwerpunkte der Tätigkeit sind die Bedarfsfeststellung für beantragte pflegerische
bzw. komplementäre Leistungen, die Begleitung und Unterstützung bei der Orga-
nisation der erforderlichen Hilfen sowie die Beratung der leistungsberechtigten Per-
sonen.
Ratsuchende, die über Einkommen und/oder Vermögen verfügen, werden bei Be-
darf und Zustimmung der Betroffenen an die Sozial arbeit im Stadtteil der Wohl-
fahrtsverbände vermittelt.
Die Kooperation zwischen der Fachstelle Soziale Dienste Pflege und Teilhabe und
der Sozialarbeit im Stadtteil soll zukünftig beschrieben und definiert werden.
8. Grenzen der Sozialarbeit im Stadtteil
Vertiefte und/oder dauerhafte/regelmäßige leistungsrechtliche Beratung , Schuld-
nerberatung oder auch Suchtberatung gehören nicht zur Sozialarbeit im Stadtteil.
In der ersten Kontaktaufnahme und Recherchephase kann ein Einstieg aufgrund
leistungsrechtlicher Fragestellungen oder einer Überschuldungssituation zum wei-
tergehenden Erkunden der Problem- und Bedarfslage beitragen. Gerade hinter fi-
nanziellen Schwierigkeiten stecken häufig verschiedene persönliche Probleme und
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Notlagen. Bei speziellem Bedarf wird an die entsprechenden Leistungsträger sowie
Fachberatungsstellen verwiesen.
Tiefergreifende Beratung zu psychischen Erkrankungen oder Beratung zum Um-
gang mit psychischen Erkrankungen sowie Beratung in Situationen mit akuter
Selbst- und Fremdgefährdung gehören nicht zu dem Aufgabenbereich der Sozial-
arbeit im Stadtteil. Hier ist es notwendig, unverzüglich zu einer geeigneten thera-
peutischen oder medizinischen Fachadresse den Kontakt aufzunehmen und dahin
weiterzuvermitteln und ggf. mit zu begleiten.
Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien (Hilfen zur Erziehung, erzieheri-
sche Problemlagen usw.) gehören ebenso wenig zur Sozialarbeit im Stadtteil und
werden entweder zum Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, zu Erziehungs-
beratungsstellen oder zu den Stadtteilkoordinator*innen Frühe Hilfen vermittelt.
9. Abgrenzung der Sozialarbeit im Stadtteil zur altengerechten inklusiven Quar-
tiersentwicklung
Sozialarbeit im Stadtteil im Aufgabenbereich der Sozialhilfe gibt den Men-
schen der Zielgruppe Hilfestellung in problembelasteten und krisenhaften Lebens-
lagen und ermutigt sie, die Herausforderungen in ihrem Leben zu bewältigen. Sie
verbindet die Prävention und Lösung sozialer Problemlagen mit Bildungsprozes-
sen, die Menschen befähigen sollen, ihre Problemlagen aktiv zu bearbeiten und ihr
Leben möglichst selbstbestimmt zu bewältigen. Sie unterstützt bei der Entschei-
dungsfindung sowie der Planung von notwendigen Handlungsschritten. Soziale Ar-
beit im Stadtteil soll die Chancengleichheit benachteiligter und eher am Rande ste-
hender Personengruppen im Stadtteil erhöhen und damit zu mehr sozialer Teilhabe
und zum Abbau sozialer Ungleichheit beitragen. Die Soziala rbeit im Stadtteil trägt
durch ihre Beratungs- und Lotsenfunktion dazu bei, dass die Personen der Ziel-
gruppe eine erste Ansprechperson für ihre Sorgen und Nöte vor Ort finden können,
ohne dass diese zu allen Themen und Belangen selbst tätig wird. Durch Vermitt-
lung, Beratung und Schaffung von Synergien und Netzwerken kann den Ratsu-
chenden Unterstützung in Situationen angeboten werden, in denen sie selber nicht
weiterwissen. Durch Beratung und Netzwerkarbeit können Entwicklungen im Stadt-
teil erkannt und insbesondere bei Bedarfsverschiebungen der Zielgruppe Lösungs-
oder Unterstützungsansätze thematisiert werden. Der Zugang zur Sozialarbeit im
Stadtteil erfolgt in de r Regel aus eigenem Antrieb und beruht häufig darau f, dass
die Sozialarbeiter*innen im Stadtteil bekannt sind bzw. das Beratungsangebot recht
zentral im Stadtviertel angesiedelt ist. Auch der Kontakt durch Angehörige oder die
Vermittlung aus dem eigenen Verband oder durch städtische Kooperationspartner
(Sozialamt, Gesundheits- und Veterinäramt) stellt einen häufigen Zugang dar.
Altengerechte inklusive Quartiersentwicklung8 ist ebenfalls sozialraumorien-
tiert, hat aber nicht vorrangig persönliche Not-/Problemlagen im Blick, zu deren Be-
wältigung (unter Anwendung von Methoden der sozialen Arbeit [Ziff. 6]) persönliche
Hilfen zu leisten sind; Quartiersentwicklung nimmt die Herstellung, Verbesserung
8 Konzeptionelle Anpassungsbedarfe dieses Programmansatzes erörtern Verwaltung und Trä-
ger altengerechter inklusiver Quartiersentwicklung gegenwärtig ebenfalls.
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und Stabilisierung solcher Wohn - und Lebensbedingungen in den Blick, die Men-
schen auch im Alter oder bei Unterstützungsbedarf ein lebenslanges Wohnen in
ihrem gewohnten oder gewählten Viertel ermöglichen. Quartiersentwicklung stellt
einen beteiligungsbezogenen Ansatz dar, dessen Inhalte prinzipiell offen sind. Al-
tengerechte inklusive Quartiersentwicklung zielt darauf ab, den Bewohnern und
Bewohnerinnen, insbesondere älteren Menschen ein möglichst langes und selbst-
bestimmtes Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen, unabhängig davon, ob
ein Pflege- oder Unterstützungsbedarf vorliegt. Sie bedient die Herausforderungen
des demografischen Wandels durch eine zunehmend älter werdende Bevölkerung,
deren Wunsch es ist, so lange wie möglich selbstständig zu wohnen, mit dem Ziel
möglichst gute quartiersnahe Versorgungsstrukturen zu schaffen. Im Mittelpunkt
der altengerechten, inklusiven Quartiersentwicklung stehen die Bewohner und Be-
wohnerinnen im Quartier. Im Rahmen von Beteiligung sprozessen werden mit den
Bewohnerinnen und Bewohnern partizipativ und bedarfsorientiert Ziele für das je-
weilige Quartier entwickelt und Maßnahmen gemeinschaftlich umgesetzt.
Die Sozialarbeit im Stadtteil wie auch die altengerechte inklusive Quartiersentwick-
lung sind einem konkreten Gebiet (Quartier, Stadtteil) zugeordnet, anders als die
meisten Fachdienste (Schuldnerberatung, Suchtberatung, leistungsrechtliche Be-
ratung usw.), die stadtteilübergreifend tätig sind.
10. Schnittstellenmanagement
Kooperation, Arbeitsteilung und Übergabemanagement zwischen den Trägerver-
bänden der freien Wohlfahrtspflege und den städtischen Fachdiensten sind gegen-
wärtig noch nicht hinreichend präzise und transparent (notwendige Standards, Or-
ganisation der Arbeitsbeziehungen, verb indliche Arbeitsabsprachen, Dokumenta-
tion, Vertretungsreglungen und Erreichbarkeit, Falleingänge und Nachsorge, Um-
gang mit problematischen Schnittstellen).
Wichtig dabei ist es, ohne Überstandardisierung die Probleme, die durch Schnitt-
stellen entstehen, zu vermeiden bzw. zu minimieren, um einen möglichst reibungs-
losen und transparenten Ablauf der Arbeitsprozesse zu gewährleisten.
11. Verfahrensmanagement und Absprachen
Im Rahmen des gemeinsamen Arbeitskreises wurden verschiedene Aspekte the-
matisiert und erste Arbeitsabsprachen getroffen. Diese beziehen sich auf die Ver-
abredungen zu einem verbindlichen Übergangsmanagement, das die Arbeitstei-
lung und die Fallübergaben deutlicher als bisher standardisieren und organisieren
soll. Genauere Arbeitsabsprachen und ein regelmäßiger Austausch zwischen den
Trägerverbänden der Sozialarbeit im Stadtteil und der Fachstell e Soziale Dienste
Pflege und Teilhabe sind darüber hinaus zukünftig notwendig, um die Schnittstel-
lendefinition zu aktualisieren, die Zusammenarbeit z u strukturieren und damit für
einen qualitativ hochwertigen Dienst zu sorgen. Dies soll mit einem dauerhaften
gemeinsamen Qualitätszirkel (QZ) umgesetzt werden, um ausgewählte Aspekte
der Arbeit zu diskutieren und weiterzuentwickeln.
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Dieser QZ sollte im ersten Jahr 1x im Quartal stattfinden, um die wichtigsten
Punkte möglichst zügig zu regeln und dann zu regulären halbjährlichen Arbeits-
treffen überzugehen. Eingeladen wird von kommunaler Seite. Die Termine wer-
den zur besseren Planbarkeit am Jahresanfang festgelegt. Im Vorfeld der Sit-
zungen wird die Einladung mit Tagesordnung versandt. Von den Sitzungen wird
von städtischer Seite ein Protokoll erstellt. Pro Sitzung sollten jeweils gesichert
eine Vertretung der Verbänd e (je nach Thema der Tagesordnung) , Vertretun-
gen der Fachstelle Soziale Dienste Pflege und Teilhabe sowie der Sozialpla-
nung und themenbezogene Teilnehmende , wie z.B. der Sozialpsychiatrischer
Dienst, mit einbezogen werden. Federführend für die Organisation und Vorbe-
reitung ist in Absprache mit der Fachstelle Soziale Dienste Pflege und Teilhabe
die Sozialplanung.
Im Rahmen des QZ werden die Standard s und Arbeitsabsprachen weitergehend
definiert sowie die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern wird
zu folgenden Themen verbindlich abgesprochen:
Standards im Sinne von Dokumentation und Statistik, Falleingang, verbind-
liches Übergabemanagement und Nachsorge, Vertretungsregelung und Er-
reichbarkeit.
Schnittstellenklärung zu anderen kommunalen Fachstellen, wie z.B. dem
Sozialpsychiatrischen Dienst oder auch die Kooperation in den Arbeitskrei-
sen „Älter werden in….“ (Zuständigkeiten, Aufga benverteilung, Verantwor-
tung)
Öffentlichkeitsarbeit im Sinne einer abgestimmten Abbildung der Zuständig-
keiten der Wohlfahrtsverbände und des Sozialamtes im Rahmen von Flyern
und Internetpräsenz.
Darüber hinaus werden jährlich bis zu drei konkrete Ziele in den Jahresgesprächen
mit den einzelnen Trägern vereinbart, die im Folgejahr überprüft und angepasst
werden können. Aus der Arbeit des Qualitätszirkels können auch gemeinsame Jah-
resziele aller Verbände abgeleitet werden.
Der Qualitätszirkel kann das bisher stattfindende jährliche Arbeitstreffen der Ver-
bände mit der Verwaltung ersetzen.
12. Fazit
Die Nachkonturierung der Aufgaben soll zu einem nach innen und außen erkenn-
baren Profil der Sozialarbeit im Stadtteil führen. Eine abgestimmte Darstellung
nach außen erhöht den Wiedererkennungseffekt des Angebotes bei den beteiligten
Verbänden. Ein gleiches Verständnis über die Aufgaben der Sozialarbeit im Stadt-
teil ist notwendig, um es für Ratsuchende nicht zufällig und beliebig werden zu las-
sen, welche Leistung sie bei einem Verband bekommen.
Die Rückbesinnung auf und die gemeinsame Kontrolle der vereinbarten Inhalte,
Aufgaben und Ziele der Sozialarbeit im Stadtteil und das professionelle sozialar-
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beiterische Handeln sollen dazu beitragen, Synergien im Stadtteil, bei den Verbän-
den und mit den kommunalen Fachstellen zu erzeugen. Dies ist besonders wichtig,
um über die Transparenz der Aufgaben den Einsatz der Fördermittel auf die Finan-
zierung der in der Förderbeziehung intendierten Gegenstände der Förderung zu
konzentrieren und zu sichern. Einzelfallarbeit, die Aktivierung und Vermittlung von
Bewohnerinnen und Bewohnern in Angebote sowie die Netzwerkarbeit sollen par-
tizipativen Charakter haben und dazu beitragen, Teilhabe- und Mitverantwortung
im Stadtteil zu stärken.
Sozialamt Münster Münster, im März 2023
In Kooperation mit:
Caritasverband Münster, Diakonie Münster
Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
Deutsches Rotes Kreuz Münster Kreisverband Münster e.V.
Der Paritätische Nordrhein-Westfalen
!(
!(
!(
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!(
West
Ost
Hiltrup
Nord
Südost
Mitte DRK
Diakonie
Diakonie
Alte Post
Der Paritätische
AWO Geschäftsstelle
Stadtteilbüro Nerzweg
DRK Außenstelle Coerde
Außenstelle Osthuesheide
CVO-Beratungsstelle Mitte
CVO-Beratungsstelle Hiltrup
Südviertelbüro Hammer Straße
Evangelische Beratungsdienste
CVO-Beratungsstelle Kinderhaus
CVO-Beratungsstelle Gievenbeck
Außenstelle Timmerscheidtstraße
Standorte Beratung
Stand: 06.09.2013
Standorte
!(CV für die Stadt Münster e.V.
!(Der Paritätische
!(AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
!(DRK-Kreisverband Münster e.V.
!(Diakonie Münster e.V.
Stadtteile
Caritas
AWO
DRK
Diakonie
Anlage
Gebietsaufteilung
Berichtsvorlage
4226 Zeichen
V/0561/2023 V/0561/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Sozialarbeit im Stadtteil - Konzeption Beratungsfolge 15.11.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Bericht 22.11.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Bericht 27.11.2023 Kommunale Seniorenvertretung Bericht Bericht: Zwischen den örtlichen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Sozialamt besteht eine lang- jährige Kooperation und Förderbeziehung im Bereich der „stadtteilorientierten sozialen Arbeit“. Dieser Förderansatz ist eines der ältesten kommunalen Zuwendungsprogramme im Feld der sozialen Siche- rung. Die Leistungen im Rahmen der stadtteilorientierten sozialen Arbeit stellen AWO, Caritasver- band, Diakonie, DRK und der Paritätische in den Stadtteilen bereit. In den letzten Jahrzehnten hat sich die stadtteilorientierte soziale Arbeit im Ressort des Sozialamtes kontinuierlich weiterentwickelt. Ab dem Jahr 2002 wurde die Pauschalfinanzierung der Freien Wohl- fahrtspflege ausdifferenziert und Leistungsvereinbarungen für die stadtteilorientierte soziale Arbeit geschlossen. Seit dem Jahr 2013 orientieren diese sich an dem Leitbild zu den „Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Münster und den freien Trägern in der Sozial-, Jugend- und Ge- sundheitshilfe“. Eine gemeinsame Angebotskonzeption für die stadtteilorientierte soziale Arbeit la g jedoch bislang noch nicht vor. Es bestand sowohl aufseiten der Verwaltung als auch der Träger der Wunsch, das Aufgabenprofil zu schärfen und ggf. im Hinblick auf sich verändernde Bedarfslagen und Angebotslandschaften zu aktualisieren. Im Herbst 2021 wu rde daher die Verabredung getroffen , das bestehende Angebot und die Arbeits- praxis der stadtteilorientierten sozialen Arbeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe in den Blick zu nehmen und im Hinblick auf angezeigte Änderungs - bzw. Anpassungserfordernisse zu diskutieren. Zudem wurde verabredet, auch die Transparenz und die trägerübergreifende Wiedererkennbarkeit des Angebots nach außen hin langfristig zu verbessern. Die Erarbeitung des Konzeptes wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona -Pandemie erschwert bzw. verzögert. Es fanden insgesamt fünf Treffen der Arbeitsgruppe mit den folgenden Schwerpunkt- setzungen statt: Sozialamt 26.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Weinlich Telefon: 492-5594 Weinlich@stadt-muenster.de - 2 - V/0561/2023 Angebote und Aufgaben, Zielgruppen, Einzelfallarbeit, Außengrenzen und Schnittstellen und Verfahrensmanagement. In einem sehr kons truktiven Prozess wurde die Arbeit in diesem Aufgabengebiet diskutiert, um ein gegenseitiges Verständnis für die Gemeinsamkeiten, aber auch die trägerspezifischen Unterschiede zu erzeugen und ein gemeinsames Verständnis über die Aufgaben zu erzielen. Es wurde unter ande- rem vereinbart, dass der etwas sperrige Name des Angebotes „stadtteilorientierte soziale Arbeit“ zu- künftig in „Sozialarbeit im Stadtteil“ umbenannt und kommuniziert wird. In der gemeinsam erarbeiteten Konzeption werden einführend neben der Ausgangslage und dem Anpassungsbedarf die Zielgruppe und die Zielsetzung der Sozialarbeit im Stadtteil beschrieben. Zu- dem werden die Aufgaben des Angebotes konturiert, sowie die Kooperationen und der Zugang, aber auch die Grenzen der Sozialarbeit im Stadtteil beschrieben. In einem nachfolgenden Kapitel wird dargestellt, wie sich die Sozialarbeit im Stadtteil von der altenge- rechten inklusiven Quartiersentwicklung abgrenzt. Absprachen zum weiteren Verfahrensmanagement und die Identifikation von noch zu beschreibenden Standards und einer abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit geben einen Ausblick auf die verabredete zukünftige Zusammenarbeit im Rahmen eines Qualitätszirkels zwischen dem öffentlichen Träger und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Das Konzept wurde im August 2023 von der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege eben- falls ohne inhaltliche Einwände zur Kenntnis genommen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Konzept Sozialarbeit im Stadtteil
Anlage A
1358 Zeichen
Anlage A zur V/0561/2023 Kurzüberblick Die Vorlage stellt die Konzeption für die Sozialarbeit im Stadtteil dar. Zielgruppe der Sozialarbeit im Stadtteil umfasst Erwachsene außerhalb von Einrichtungen mit (tatsächlichen oder möglichen) Bedarfen, die in Leistungen der Kapitel 3 bis 9 SGB XII aufgeführt sind, sowie Menschen mit Be- darfen nach dem Eingliederungshilferecht (Teil 2 SGB IX) und alle erwachsenen Personen mit Bedarfen zur grundständigen Existenzsicherung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Sozialarbeit im Stadtteil hat angesichts der Zielgruppe einen unmittelbaren Bezug zu den Querschnittsthemen Demographie, Inklusion und Migration.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Timmerscheidtstraße
- Hammer Straße
- Kinderhaus
- Nerzweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0561/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.10.2023
- Erstellt
- 18.09.2023 19:08