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V/0452/2018

Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

Vorlagen 15.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 19.06.2018, TOP 12

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1201 Zeichen

Anlage A zur V/0452/2018 
Kurzüberblick 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung bestellt aufgrund personeller Veränderungen einen 
neuen stellvertretenden Schriftführer. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 
Dazu zählt auch die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

1500 Zeichen

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V/0452/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Schule 
und Weiterbildung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum stellvertretenden Schriftführer des Ausschusses für Schule und Weiterbildung wird Herr Friedel-
heinz Stracke bestellt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) ist über die B e-
schlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Dazu muss der Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung einen Schriftführer bzw. eine Schriftführerin bestellen. (§ 58 Abs. 2 Satz 1 in Verbi n-
dung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). 
 
Die Verwaltung hat dem Ausschuss  empfohlen, eine grundsätzliche Vertretungsregelung für die 
Schriftführung zu treffen. Dieser Empfehlung ist der Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit B e-
schluss vom 27.08.2014 nachgekommen. Aufgrund personeller Veränderungen schlägt die Verwa l-
tung jetzt eine Änderung bei der Besetzung der stellvertretenden Schriftführung vor. 
 
In Vertretung 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
15.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Engbert 
Telefon: 492 40 54 
EngbertW@stadt-
muenster.de

Beratungsverlauf (1)

19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0452/2018
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37