V/0452/2018
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1201 Zeichen
Anlage A zur V/0452/2018 Kurzüberblick Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung bestellt aufgrund personeller Veränderungen einen neuen stellvertretenden Schriftführer. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Dazu zählt auch die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
1500 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0452/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Beratungsfolge 19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum stellvertretenden Schriftführer des Ausschusses für Schule und Weiterbildung wird Herr Friedel- heinz Stracke bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten. Begründung: Gemäß § 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) ist über die B e- schlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Dazu muss der Ausschuss für Schule und Weiterbildung einen Schriftführer bzw. eine Schriftführerin bestellen. (§ 58 Abs. 2 Satz 1 in Verbi n- dung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Die Verwaltung hat dem Ausschuss empfohlen, eine grundsätzliche Vertretungsregelung für die Schriftführung zu treffen. Dieser Empfehlung ist der Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit B e- schluss vom 27.08.2014 nachgekommen. Aufgrund personeller Veränderungen schlägt die Verwa l- tung jetzt eine Änderung bei der Besetzung der stellvertretenden Schriftführung vor. In Vertretung Thomas Paal Stadtdirektor Amt für Schule und Weiterbildung 15.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Engbert Telefon: 492 40 54 EngbertW@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0452/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37