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4211/2018

Beantwortung der Anfrage AN 1837/2018 "Einnahmeverluste durch Personalsituation im Steueramt"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.12.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 17.12.2018, TOP 4.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4072 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21/212/1 
 
Vorlagen-Nummer  17.12.2018 
 4211/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss  
 
Beantwortung der Anfrage AN 1837/2018 - "Einnahmeverluste durch Personalsituation im 
Steueramt" 
In einer Mitteilung vom 19.11.2018 (3712/2018) berichtet die Verwaltung u.a. von potentiellen bzw. 
eingetretenen Einnahmeverlusten im Bereich der Gewerbesteuerveranlagung von rund 2,4 Mio Euro 
und von einem Gesamtvolumen von noch nicht erstellten Gewerbesteuerbescheiden in Höhe von 
rund 173 Mio Euro, jeweils aufgrund personeller Engpässe im Steueramt.  
 
Die SPD-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund wissen: 
1. Gab es im Vorfeld Erkenntnisse im Personaldezernat, dass die Personalsituation im Steuer-
amt problematisch ist und das konkrete Risiko von Einnahmeverlusten besteht? Wenn ja, seit 
wann lagen diese Erkenntnisse vor? Wie hat die Verwaltung darauf reagiert? Welche kurzfris-
tigen Unterstützungsleistungen hat sie angeboten? 
2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass es (kurzfristig) keine weiteren Einnahmeverluste, z.B. 
durch Verjährung von Ansprüchen oder sonstigen Gründen, geben wird?  
3. Welche konkreten personalorganisatorischen Maßnahmen hat die Verwaltung zur mittel- bis 
langfristigen Verbesserung ergriffen und wie erfolgversprechend sind diese nach Einschät-
zung der Verwaltung? Warum hat die Verwaltung diese Maßnahmen nicht schon vorher ergrif-
fen, falls die angespannte Personalsituation im Steueramt bereits im Vorfeld bekannt war? 
4. Wie stellt sich die Situation im Bereich der Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielge-
räten und in den anderen Aufwandsteuern dar? Gibt es dort vergleichbare Problemlagen und 
wie werden diese gelöst? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 
 
Zu Frage 1: 
 
Die Situation im Steueramt ist seit langem bekannt und war auch bereits mehrfach Gegenstand von 
Mitteilungen und Diskussionen im Rechnungsprüfungsausschuss, im Ausschuss Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales sowie im Finanzausschuss. Dies gilt auch für die 
Probleme der Personalgewinnung und des Standortes. 
 
Die Verwaltung hat mit vielschichtigen Maßnahmen auf die spezielle Situation im Steueramt reagiert.

2 
 
Im Wesentlichen seien an dieser Stelle genannt: 
‒ Realisierung aller vom Fachbereich angemeldeten Mehrstellen: Über 20 Mehrstellen im Steuer-
amt zum Stellenplan 2018 sowie Umsetzung der vom Steueramt geltend gemachten Mehrbedar-
fe zum Stellenplan 2019 
‒ Unterstützung des Steueramtes durch das Bewerbercenter (z.B. gezielte Prüfung des Einsatzes 
von Initiativbewerberinnen und –Bewerbern im Steueramt  oder Beratung hinsichtlich der exter-
nen Personalgewinnung) 
‒ Initiierung zur Entwicklung eines spezifischen Einarbeitungsprogramms für neue Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter im Steueramt 
‒ Unmittelbare Deckung der einer Personalgewinnung entgegenstehenden Raumbedarfe des 
Steueramtes 
 
Die Bearbeitungsrückstände haben sich zuletzt zugespitzt. Deshalb entwickelt die Verwaltung – auf-
bauend auf den oben skizzierten Maßnahmen – systematische Lösungen, um die Situation nachhaltig 
zu stabilisieren. Das konkrete Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Situation, insbesondere bei 
der Gewerbesteuer, wird in der Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 4189/2018 näher be-
schrieben. Das Personal- und Verwaltungsmanagement und das Steueramt stehen im kontinuierli-
chen Dialog, um die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu prüfen und – sofern erforderlich – 
nachzusteuern.  
 
Zu den Fragen 2 und 3: 
 
Es wird auf die Mitteilung der Verwaltung „Bearbeitungsrückstände im Steueramt“, Vorlagen-Nummer 
4189/2018 verwiesen. 
 
 
Zu Frage 4: 
 
In den sonstigen Steuerbereichen, also auch im Bereich Kulturförderabgabe, konnten inzwischen die 
bisher noch unbesetzten Stellen besetzt werden, so dass nach erfolgter Einarbeitungszeit auch hier 
der Rückstandsabbau vorangetrieben werden kann.  
 
 
Gez. StD Dr. Keller i.V. für BG Klug

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 4.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4211/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.12.2018
Erstellt
14.12.2018 11:21