4211/2018
Beantwortung der Anfrage AN 1837/2018 "Einnahmeverluste durch Personalsituation im Steueramt"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4072 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/212/1 Vorlagen-Nummer 17.12.2018 4211/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss Beantwortung der Anfrage AN 1837/2018 - "Einnahmeverluste durch Personalsituation im Steueramt" In einer Mitteilung vom 19.11.2018 (3712/2018) berichtet die Verwaltung u.a. von potentiellen bzw. eingetretenen Einnahmeverlusten im Bereich der Gewerbesteuerveranlagung von rund 2,4 Mio Euro und von einem Gesamtvolumen von noch nicht erstellten Gewerbesteuerbescheiden in Höhe von rund 173 Mio Euro, jeweils aufgrund personeller Engpässe im Steueramt. Die SPD-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund wissen: 1. Gab es im Vorfeld Erkenntnisse im Personaldezernat, dass die Personalsituation im Steuer- amt problematisch ist und das konkrete Risiko von Einnahmeverlusten besteht? Wenn ja, seit wann lagen diese Erkenntnisse vor? Wie hat die Verwaltung darauf reagiert? Welche kurzfris- tigen Unterstützungsleistungen hat sie angeboten? 2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass es (kurzfristig) keine weiteren Einnahmeverluste, z.B. durch Verjährung von Ansprüchen oder sonstigen Gründen, geben wird? 3. Welche konkreten personalorganisatorischen Maßnahmen hat die Verwaltung zur mittel- bis langfristigen Verbesserung ergriffen und wie erfolgversprechend sind diese nach Einschät- zung der Verwaltung? Warum hat die Verwaltung diese Maßnahmen nicht schon vorher ergrif- fen, falls die angespannte Personalsituation im Steueramt bereits im Vorfeld bekannt war? 4. Wie stellt sich die Situation im Bereich der Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielge- räten und in den anderen Aufwandsteuern dar? Gibt es dort vergleichbare Problemlagen und wie werden diese gelöst? Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Situation im Steueramt ist seit langem bekannt und war auch bereits mehrfach Gegenstand von Mitteilungen und Diskussionen im Rechnungsprüfungsausschuss, im Ausschuss Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales sowie im Finanzausschuss. Dies gilt auch für die Probleme der Personalgewinnung und des Standortes. Die Verwaltung hat mit vielschichtigen Maßnahmen auf die spezielle Situation im Steueramt reagiert. 2 Im Wesentlichen seien an dieser Stelle genannt: ‒ Realisierung aller vom Fachbereich angemeldeten Mehrstellen: Über 20 Mehrstellen im Steuer- amt zum Stellenplan 2018 sowie Umsetzung der vom Steueramt geltend gemachten Mehrbedar- fe zum Stellenplan 2019 ‒ Unterstützung des Steueramtes durch das Bewerbercenter (z.B. gezielte Prüfung des Einsatzes von Initiativbewerberinnen und –Bewerbern im Steueramt oder Beratung hinsichtlich der exter- nen Personalgewinnung) ‒ Initiierung zur Entwicklung eines spezifischen Einarbeitungsprogramms für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Steueramt ‒ Unmittelbare Deckung der einer Personalgewinnung entgegenstehenden Raumbedarfe des Steueramtes Die Bearbeitungsrückstände haben sich zuletzt zugespitzt. Deshalb entwickelt die Verwaltung – auf- bauend auf den oben skizzierten Maßnahmen – systematische Lösungen, um die Situation nachhaltig zu stabilisieren. Das konkrete Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Situation, insbesondere bei der Gewerbesteuer, wird in der Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 4189/2018 näher be- schrieben. Das Personal- und Verwaltungsmanagement und das Steueramt stehen im kontinuierli- chen Dialog, um die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu prüfen und – sofern erforderlich – nachzusteuern. Zu den Fragen 2 und 3: Es wird auf die Mitteilung der Verwaltung „Bearbeitungsrückstände im Steueramt“, Vorlagen-Nummer 4189/2018 verwiesen. Zu Frage 4: In den sonstigen Steuerbereichen, also auch im Bereich Kulturförderabgabe, konnten inzwischen die bisher noch unbesetzten Stellen besetzt werden, so dass nach erfolgter Einarbeitungszeit auch hier der Rückstandsabbau vorangetrieben werden kann. Gez. StD Dr. Keller i.V. für BG Klug
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4211/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.12.2018
- Erstellt
- 14.12.2018 11:21