V/0022/2010
Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster
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Handlungsempfehlungen_drogenkonsumierende_Schwangere_und_Eltern
43039 Zeichen
Stand: 12.01.2010
Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz
für drogenabhängige Schwangere und
Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster
1. Präambel
Gesundheitshilfe, Drogen- und Jugendhilfe sind gemeinsam besorgt um das Wohl von Kindern,
die in der Obhut ihrer erkrankten Eltern/ Personensorgeberechtigten aufwachsen.
Der Schutz von Kindern ist eine gesamtgesellschaftl iche Aufgabe und Herausforderung, d. h.,
in „öffentlicher Verantwortung“ nehmen Jugendhilfe, Drogenhilfe und Gesundheitshilfe dieses
Anliegen ernst.
Die Kooperationspartner verpflichten sich zu einer Zusammenarbeit nach besten Kräften auf
der Grundlage dieser Handlungsempfehlungen. Jeder K ooperationspartner nimmt die ihm ob-
liegenden Aufgaben im Rahmen seiner täglichen Arbei t mit der oben genannten Zielgruppe
eigenständig wahr.
Im Falle akuter Kindeswohlgefährdungen informieren die beteiligten Professionen verbindlich
das Jugendamt, um das Wohl der Kinder zu schützen u nd auf Handlungsbedarfe der Gesund-
heits- und/oder Jugendhilfe hinzuweisen.
Es ist Aufgabe der Kooperationspartner, Möglichkeiten der elterlichen Mitbestimmung und ihrer
aktiven Beteiligung an der Gestaltung des Beratungs - und Hilfeprozesses und bei der Auswahl
und Umsetzung von Hilfemaßnahmen zu sichern.
Dabei ist es gemeinsames Ziel, eine konstruktive Zu sammenarbeit dieser Klientel mit den be-
teiligten Professionen und der Kooperationspartner untereinander zu erreichen, um drogenab-
hängigen/substituierten Eltern
1 und ihren Kindern ein dauerhaftes gemeinsames Lebe n zu er-
möglichen.
2. Ausgangslage
Kinder in suchtbelasteten Familien sind in den vers chiedenen Entwicklungsphasen ihres Le-
bens zahlreichen körperlichen, seelischen und sozia len Risiken ausgesetzt. Damit gehören
Kinder drogenabhängiger Eltern zu einer Risikogrupp e und sind eine Hauptzielgruppe von Kin-
derschutzkonzepten.
Der Gesetzgeber hat die Jugendhilfe damit beauftrag t, das Kindeswohl zu fördern und die El-
tern bei der Erziehung ihrer Kinder zu eigenverantw ortlichen und gemeinschaftsfähigen Per-
sönlichkeiten zu unterstützen (SGB VIII § 1). In § 8a des achten Sozialgesetzbuches ist dem
Jugendamt explizit der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erteilt worden.
Eine Vielzahl von Institutionen und Personen sind m it unterschiedlichen Aufträgen, Herange-
hensweisen und Möglichkeiten mit der Beratung, Begl eitung und Behandlung von drogenab-
hängigen Schwangeren und Eltern befasst, dazu gehör en die Einrichtungen des Gesundheits-
wesens ebenso wie die der Jugendhilfe und der Droge nhilfe. Um das breite Spektrum der be-
reits vorhandenen Angebote für diese Klientel gezie lt verfügbar zu machen, bedarf es einer
verbindlichen und geregelten Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen.
1 Wenn in der Folge von Eltern die Rede ist, sind Mütter/Väter/Eltern und ggfs. auch andere Personensorgeberechtigte gemeint.
2
In der Bundesrepublik leben ca. 400.000 Abhängige i llegaler Drogen, ein Drittel der Abhängi-
gen sind Frauen. Circa 45 % aller drogenabhängigen Frauen sind Mütter (Klein 2001, EBIS
1999). Dementsprechend werden pro Elternpaar statis tisch gesehen 1,5 Kinder geboren
(Scheib, Steier 1998). Aus diesen Zahlen ergibt sic h, dass bundesweit mit etwa 40.000 –
50.000 Kindern drogenabhängiger Eltern zu rechnen ist (Klein 2001).
Im Stadtgebiet Münster leben aktuell ca. 1000 - 1200 opiatabhängige Männer und Frauen.
In den letzten Jahren wurden im Durchschnitt jährli ch 15 Neugeborene drogenabhängiger Müt-
ter stationär in den Kliniken Universitätsklinikum Münster, Clemens-Hospital und Franziskus-
Hospital behandelt.
3. Zielgruppe, Ziele und Voraussetzungen zur Zieler reichung
3.1. Zielgruppe
Die Handlungsempfehlungen beziehen sich ausschließ lich auf:
• drogenabhängige/ substituierte Schwangere und
• drogenabhängige/ substituierte Mütter und Väter mi t Erziehungsverantwortung
3.2. Ziele
Eine Verbesserung der Voraussetzungen für eine risi koarme Schwangerschaft und Geburt
sowie ein gesundes Aufwachsen der betroffenen Kinde r sind wesentliche Ziele dieser
Handlungsempfehlungen. Dazu zählen auch die Sicheru ng des Kindeswohls und die Einlei-
tung der notwendigen Schutzmaßnahmen bei Kindeswohl gefährdung. Im Einzelnen werden
folgende Ziele angestrebt:
• das Ermöglichen eines dauerhaften Zusammenlebens v on betroffenen Kindern und ih-
ren Eltern,
• die Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Situation der betroffenen Kinder
und ihrer Eltern,
• die Information der Betroffenen über Möglichkeiten von Hilfe und die an sie gestellten
Anforderungen,
• die Stärkung der Motivation, Hilfe anzunehmen,
• die Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsko mpetenz,
• eine Sensibilisierung der Kooperationspartner für Drogenkonsum und Abhängigkeit im
Umgang mit Schwangeren und Eltern,
• eine kompetente Begleitung drogenabhängiger Schwan gerer und Eltern und
• die verbesserte Kooperation der Fachkräfte unterei nander.
3.3. Voraussetzungen zur Zielerreichung
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähige n Persönlichkeit.“ Für die Verwirkli-
chung dieses in § 1 des SGB VIII genannten Rechtsanspruchs sind in erster Linie die Eltern
verantwortlich (§ 2 SGB VIII). Dazu zählt auch die Sicherung des Kindeswohls. Für die Ge-
währleistung des Kindeswohls gibt es Grundvorausset zungen, die hier im Folgenden als
Basiskriterien bezeichnet und von den Kooperationspartnern anerkannt werden.
Sie sind jedoch nicht als „Zugangsvoraussetzungen“ für die Inanspruchnahme des Hilfesys-
tems zu verstehen, sondern können besonders zu Begi nn als kurz- und mittelfristige Ziele
verstanden werden, die in einem absehbaren Zeitraum , dem Alter der Kinder entsprechend
herzustellen und realisierbar sein müssen. Es ist d aher erforderlich, diese Kriterien so früh
3
wie möglich in den ersten Kontakten mit Betroffenen zu thematisieren und ein ausreichen-
des Problembewusstsein herzustellen.
3.3.1. Materielle Basiskriterien
• Vorhandensein eines Wohnraumes mit Möglichkeiten d er Beheizung sowie der Gewäh-
rung von Wasser- und Stromversorgung
• Vorhandensein von hygienischen Wohnverhältnissen ( z.B. keine extremen Verschmut-
zungen mit Schimmel, Kot, Erbrochenem, Müll)
• Absicherung des Lebensunterhaltes
• Krankenversicherung des Kindes und der Eltern
• Vorhandensein einer altersentsprechenden Grundauss tattung für das Kind
• Gewährleistung einer regelmäßigen, ausreichenden u nd altersgemäßen Ernährung,
Körperhygiene und der Jahreszeit angemessenen Bekleidung
3.3.2. Soziale und gesundheitliche Basiskriterien
• Freiheit von Gewalt und Vernachlässigung
• Vorhandensein einer festen kontinuierlichen Bezugs person für das Kind
• Gewährleistung der Aufsichtspflicht
• Strukturierter Alltag zur regelmäßigen täglichen V ersorgung des Kindes (z.B. verlässli-
cher und geregelter Tag- und Nachtrhythmus für das Kind)
• Ärztliche Versorgung des Kindes und der Eltern (z. B. umfassende Schwangerschafts-
vorsorge, Einhaltung von Vorsorgeuntersuchungen und Impfterminen, Arztbesuche bei
Erkrankungen und Befolgen ärztlicher Anordnungen, Sicherstellung von Substitution mit
psychosozialer Begleitung)
• Gewährleistung einer ausreichenden pädagogischen F örderung, Erziehung und emoti-
onalen Zuwendung (z.B. Bereithaltung von Spielmater ial, Nutzung tagesstrukturieren-
der Angebote, wie Kindergarten, Tagesstätten, Hort, Absicherung des Schulalltages)
4. Kooperation und Standards in der Arbeit mit drog enabhängigen Schwangeren
und Eltern in Münster
4.1. Handlungsbereiche
Die Handlungsempfehlungen beziehen sich auf folgende Bereiche:
Gesundheitshilfe
• Ambulante Gesundheitshilfe (niedergelassene Praxe n, Klinikambulanzen)
• Stationäre Gesundheitshilfe (Sucht- und Geburtshil fe/ Pädiatrie)
• Gesundheitsamt (Sozialpsychiatrischer Dienst, Aufs uchende Gesundheitshilfe/ Fa-
milienhebammen)
Jugendhilfe
• freie Träger der Jugendhilfe
• Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Kommunal er Sozialdienst)
Drogenhilfe
• INDRO e.V.
• Drogenhilfe der Stadt Münster
4
4.2. Standards
Mit der Unterzeichnung dieser Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenab-
hängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantw ortung in Münster legen sich die
Kooperationspartner auf gemeinsam definierte Standards fest. Diese bieten eine Grundlage
im Umgang mit den Betroffenen und bei der interdisziplinären Zusammenarbeit.
4.2.1. Grundlegende Standards aller beteiligten Pro fessionen
Entsprechend dem professionellen Auftrag und den M öglichkeiten der beteiligten Institutio-
nen werden diese Standards mit unterschiedlichen Ge wichtungen von allen beteiligten Ko-
operationspartnern realisiert:
• Jede der beteiligten Einrichtungen/ Institutionen ist für den Themenkomplex „Kindes-
wohl und Kindeswohlgefährdungen“ sensibilisiert und achtet auf die Gewährleistung.
• Unabhängig davon, von welcher Institution die Klie ntel als erstes erreicht wird, wird ver-
bindlich auf die differenzierten Hilfeangebote für sie und ihr Kind in der jeweiligen Phase
der Schwangerschaft bzw. Lebensphase des Kindes ver wiesen und für die Inanspruch-
nahme motiviert. Da die Inanspruchnahme der Hilfean gebote grundsätzlich auf freiwilli-
ger Basis erfolgen soll, wird der Rahmen und der Um gang mit den Betroffenen so ges-
taltet, dass diese Vertrauen in die Beratungs- und Hilfsangebote entwickeln können und
die angebotenen Hilfen möglichst in Anspruch nehmen.
• Ebenso werden den Eltern in den ersten Kontakten d ie Basiskriterien und die sich dar-
aus ergebenden konkreten Erwartungen an sie erklärt . Sie werden darüber informiert,
welche Anforderungen zur Sicherung der Grundversorg ung ihres Kindes aus Sicht der
Kooperationspartner bestehen. Die Konsequenzen bei Gefährdung des Kindeswohls
werden konkret vermittelt. Auch hier motivieren die Kooperationspartner für eine Mitwir-
kungsbereitschaft der betroffenen Eltern und die In anspruchnahme der angebotenen
Hilfen.
• Wird von den Personensorgeberechtigten keine Hilfe angenommen oder die Hilfe nicht
im notwendigen Umfang wirksam, so werden die betrof fenen Eltern darüber informiert,
dass das Jugendamt hiervon in Kenntnis gesetzt wird . Bei gewichtigen Anhaltspunkten
für eine Kindeswohlgefährdung werden Maßnahmen des Kinderschutzes eingeleitet.
4.2.2. Fachdienstspezifische Standards
Neben den Arbeitsabläufen und Leistungen, die grund sätzlich von jeder Institution erbracht
werden, sind die fachdienstspezifischen Abläufe und Leistungen in den verschiedenen
Handlungsbereichen schriftlich fixiert und liegen den beteiligten Kooperationspartnern vor.
Als Grundlage für die fachdienstspezifischen verbin dlichen Abläufe und Leistungen in den
verschiedenen Lebensphasen des Kindes (Schwangersch aft, 1. Lebensjahr und 2. bis 6.
Lebensjahr) werden die anliegenden Checklisten genutzt.
2
4.3. Kooperation
Um das breite Spektrum der bereits vorhandenen Angebote für suchtgefährdete und
suchtkranke Frauen gezielt verfügbar zu machen, bed arf es einer hohen Transparenz be-
züglich der Aufträge, Arbeitsansätze und Arbeitsinh alte zwischen den beteiligten Einrich-
tungen und Institutionen sowie Absprachen zur Kooperation untereinander:
• Eine Weitergabe der Daten an Kooperationspartner i st nur mit Zustimmung der Betrof-
fenen möglich. Wenn für die Hilfeleistung erforderl ich, wird zur Entbindung von der
Schweigepflicht motiviert. Falls die Zustimmung nic ht erreicht werden kann, erfolgt die
2 fachdienstspezifische Checklisten „Drogenabhängigkeit und Schwangerschaft/ Elternschaft“ in der Anlage
5
Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Kooperationspart nern gegebenenfalls in anonymi-
sierter Weise.
• Die Arbeitsteilung zwischen den beteiligten Instit utionen wird verbindlich festgelegt.
Wenn das Jugendamt beteiligt ist, liegt die Fallverantwortung für das Kind dort.
• Alle Interventionen und Gespräche zwischen beteili gten Institutionen werden in der Re-
gel vorab mit der Betroffenen abgestimmt bzw. trans parent gemacht, Ausnahmen sind
Krisenfälle.
• Zwischen den Kooperationspartnern findet kollegial e Beratung statt.
Zur anonymen Fallberatung kann die Clearingstelle d er ärztlichen Kinderschutzambulanz
genutzt werden (Kontaktaufnahme siehe Anlage).
Die an diesen Handlungsempfehlungen beteiligten Ein richtungen und Institutionen verein-
baren, sich in einer AG „Kinderschutz und elterlich er Drogenkonsum“ über die Umsetzung
dieser Handlungsempfehlungen mindestens einmal jähr lich auszutauschen und diese ggf.
weiterzuentwickeln.
5. Datenschutz und Schweigepflicht
Grundsätzlich sind die Daten bei den Betroffenen zu erheben. Genutzt und weitergegeben
werden diese Daten nur zu ihrem eigentlichen Zweck, zur Erbringung der angegebenen Leis-
tungen, Hilfemaßnahmen und anderen Aufgaben.
Alle Kooperationspartner unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB „Verletzung
von Privatgeheimnissen“). Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Kooperationspartner
ist nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich. I m Rahmen der Kooperation muss die Einwilli-
gung der Betroffenen durch schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht (s. Anlage) vorlie-
gen. Bei fehlender Schweigepflichtentbindung besteh t die Möglichkeit der anonymen Fallbera-
tung.
Für den Arzt besteht bei Verdacht auf Kindeswohlgef ährdung keine Meldepflicht. Er ist jedoch
berechtigt, den begründeten Verdacht auf Kindeswohl gefährdung dem Jugendhilfeträger auch
ohne Einwilligung und Wissen der Sorgeberechtigten weiterzugeben. Der „rechtfertigende Not-
stand” (§ 34 StGB) erlaubt, Informationen weiterzug eben, wenn dadurch Unheil von dem Kind
abgewendet werden kann. Der Arzt handelt nicht rech tswidrig, wenn er nach einer Güter- und
Interessenabwägung zu dem Ergebnis kommt, dass das gefährdete Rechtsgut des Kindes hö-
her zu bewerten ist als die Wahrung von Patientengeheimnissen.
3
Nach dem Gesetz ist das Jugendamt für die Einleitun g, Entwicklung und Durchführung von Hil-
fen zum Schutz des Kindes rechtlich verantwortlich. Diese Stellen haben bei Kindeswohlge-
fährdung einen gesetzlichen Schutzauftrag.
3 Vgl.: Informationsbroschüre „Gewalt gegen Kinder - Missbrauch erkennen und handeln“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe, 2008
6
6. Für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen in M ünster verantwortlich
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster:
• Bernhard Paschert, Abteilungsleiter Kinder und Jug endarbeit, Jugendsozialarbeit, Hafenstr.
30, 48153 Münster.
• Karl Materla, Abteilungsleiter Kommunaler Sozialdi enst, Hafenstr. 30, 48153 Münster.
• Udo Hartmann, Abteilung Kommunaler Sozialdienst, F achdienst Kinderschutz, Hafenstr. 30,
48153 Münster.
• Georg Piepel, Abteilung Kinder und Jugendarbeit, J ugendsozialarbeit, Fachstelle Drogenhil-
fe, Schorlemerstr. 8. 48143 Münster
Gesundheitsamt der Stadt Münster:
• Dr. med. Dagmar Schwarte, Ärztin für Frauenheilkun de und Geburtshilfe, Abteilung Ge-
sundheitsplanung und -förderung, Stühmerweg 8, 48147 Münster.
• Dr. med. Annette Siemer-Eikelmann, Ärztin für Psyc hiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie
und Psychotherapie, Sozialpsychiatrischer Dienst, Stühmerweg 8, 48147 Münster.
• Frank Weber, Dipl. Sozialpädagoge, Sozialpsychiatr ischer Dienst, Stühmerweg 8, 48147
Münster.
Kliniken:
• Priv.-Doz. Dr. med. Michael Böswald, Leitender Arz t der Abteilung Kinder- und Jugendme-
dizin des St. Franziskus-Hospitals, Hohenzollernring 72, 48145 Münster.
• Dr. med. Georg Hülskamp, Leitender Arzt der Abteil ung für Kinder- und Jugendmedizin des
Clemenshospitals, Düesbergweg 124, 48153 Münster.
Niedergelassene Ärzte:
• Dr. med. Eva Bolay, Ärztin für Kinder- und Jugend medizin, Geiststraße 38, 48151 Münster.
• Dr. med. Thomas Poehlke, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Bohlweg 66, 48147
Münster.
• Beate Siegel, Ärztin für Frauenheilkunde und Gebur tshilfe, Fresnostraße 6, 48159 Münster.
Hebamme:
• Anne Bode, Familienhebamme, Königsweg 13, 48153 Mü nster.
7
7. Quellen
Bei der Erstellung dieser Handlungsempfehlungen haben wir folgende Quellen genutzt:
• „Kooperationsvereinbarung KiDS & KO in Bielefeld“, Stand Oktober 2008
• Rahmenvereinbarung zur Kooperation „Suchtgefährdet e und suchtkranke schwangere
Frauen und Familien mit Kindern bis zu einem Jahr“, Stadt Hamburg, Mai 2008
• Checkliste „Drogenabhängigkeit und Schwangerschaft / Elternschaft“, Stadt Dortmund, 2007
• Faltblatt „Gewalt gegen Kinder - Missbrauch erkenn en und handeln“ der Ärztekammer
Westfalen-Lippe, Stand Juni 2008
8. Anhang
• Checklisten "Drogenabhängigkeit und Schwangerschaf t/ Elternschaft" der Gesundheitshilfe,
Jugendhilfe und Drogenhilfe
• Informationsblatt der Clearingstelle in der ärztli chen Kinderschutzambulanz
• Vordruck zur Schweigepflichtentbindung
• tabellarische Übersicht „Risiken für den Verlauf d er Schwangerschaft und kindliche Risiken“
Checklisten
„Drogenabhängigkeit und Schwangerschaft/ Elternschaft“
Gesundheitshilfe
Jugendhilfe
Drogenhilfe
I. Checkliste - Gesundheitshilfe
Koordination: Dr. Dagmar Schwarte, Tel. 02 51/ 4 92 53 03
Dr Annette Siemer-Eikelmann, Tel. 02 51/ 4 92 53 58
Frank Weber, Tel. 02 51/ 4 92 53 56
Stadt Münster, Gesundheitsamt, Fachstelle aufsuc hende
Gesundheitshilfen und sozialmedizinische Hilfen/ Gesundheits-
förderung; Sozialpsychiatrischer Dienst
Phasenübergreifende Grundsätze
• Es erfolgt eine engmaschige Betreuung der betroffe nen Familie ab der Schwangerschaft.
• Die behandelnden Ärzte kooperieren eng mit den bet eiligten Institutionen. Die
Zusammenarbeit erfolgt transparent gegenüber den drogenabhängigen Eltern.
• Den betroffenen Eltern gegenüber werden die Aufgab en und Kontrollfunktionen der
verschiedenen Institutionen durch Gespräche erläutert. Ggf. werden Vereinbarungen
schriftlich festgehalten.
• Auf grundsätzliche Ernährungs- und Erziehungsanfor derungen wird hingewiesen.
• Es wird die Schaffung eines gewaltfreien Umfeldes thematisiert.
Vor der Geburt
• Die Schwangerschaft sollte in einem möglichst früh en Stadium festgestellt werden, um
die Gesundheit von Mutter und Kind schützen zu können. Auch bei nicht eindeutigen
Hinweisen (Zyklusunregelmäßigkeiten, verstärkter Bauchumfang) muss stets an die
Möglichkeit einer Schwangerschaft gedacht werden, ggf. sollte ein Schwangerschaftstest
erfolgen.
• Der Arzt, der als erster von der Schwangerschaft e rfährt (z. B. Frauenarzt,
substituierender Arzt, Hausarzt, Kinderarzt), informiert so früh wie möglich die anderen
am Hilfeprozess beteiligten Fachärzte und Institutionen (Schweigepflichtsentbindungen).
• Es wird so früh wie möglich der Kontakt zur Famili enhebamme über das Gesundheitsamt
(Frau Dr. Schwarte, Tel. 492-5303) hergestellt. Die Familienhebamme steht der Familie
bis zum 1. Geburtstag des Kindes zur Verfügung.
• Alle beteiligten Ärzte weisen die betroffenen Frau en auf die Wahrnehmung aller
Schwangerschaftsvorsorgen und die Behandlung chronischer Erkrankungen (z. B. HIV,
Hepatitis B und C) hin (Kontrolle Mutterpass). Bei Auffälligkeiten und Nichteinhaltung der
Termine soll ein rascher Informationsaustausch mit den anderen Fachärzten und
Institutionen erfolgen.
• Die drogenabhängigen Schwangeren unterhalten einen regelmäßigen persönlichen
Kontakt zum behandelnden (substituierenden) Arzt.
• Die werdenden Mütter erhalten eine umfassende Aufk lärung über die Wirkung der
Drogen in der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes (neonataler Entzug).
2
• Es erfolgt eine ausführliche Risikoberatung zu Aus wirkungen des Beikonsums auf das
Kind. Zum Ausschluss von Beikonsum wird ein 14-tägiges Drogenscreening in der Praxis
des substitutierenden Arztes gefordert. Die Kostenübernahme muss geklärt werden.
• Es wird von allen beteiligten Ärzten auf eine früh zeitige Vorstellung (bis zur 30.
Schwangerschaftswoche) in der Entbindungsklinik (mit angeschlossener Kinderklinik)
hingewirkt. Dort soll ein Informationsgespräch über Entbindung, Versorgung und
Überwachung des neugeborenen Kindes mit den jeweiligen Spezialisten stattfinden. Das
Vertrauensverhältnis zwischen substituierendem Arzt und Schwangerer wird hier nicht
beeinträchtigt.
• Die drogenabhängigen Schwangeren werden auf die No twendigkeit einer frühen
Kontaktaufnahme zum Kommunalen Sozialdienst (KSD) des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien hingewiesen (ab der 20. Schwangerschaftswoche). Auf diese
Weise können die Unterstützungsmöglichkeiten der Jugendhilfe frühzeitig besprochen
und notwendige Hilfen zeitgerecht eingerichtet werden.
• Bei Auffälligkeiten im sozialen Umfeld (z. B. inte nsive Kontakte zur offenen „Szene“)
setzen sich die Ärzte mit der Drogenberatungsstelle (Drobs) und dem Kommunalen
Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (KSD) in Verbindung.
• Bei der Verweigerung notwendiger ärztlicher Hilfen wird umgehend der
Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes (Tel. 492-5351) zur Klärung der
Gefährdungslage eingeschaltet. Ferner wird der Kommunale Sozialdienst des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien (KSD) informiert.
Nach der Geburt
1. Lebensjahr
• Die Geburt muss immer in einer Klinik mit angeschl ossener neonatologischer Abteilung
erfolgen (Franziskus-Hospital, Clemenshospital, Universitätsklinikum Münster).
• Am 1. oder 2. Lebenstag findet in der Kinderklinik ein Gespräch mit den Eltern durch den
Stationsarzt statt. Inhalt des Gesprächs ist es, das Entzugskonzept beim Neugeborenen
für die nächsten Wochen zu erklären. Die für den Entzug eingesetzten Medikamente
werden erläutert.
• 2-3 Wochen nach der Geburt wird von der Kinderklin ik in Absprache mit allen Beteiligten
ein sogenannter „runder Tisch“ koordiniert. Beteiligt werden ein Vertreter des
Kommunalen Sozialdienstes des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (KSD), der
den Eltern bereits vor der Geburt bekannt sein sollte, der Soziale Dienst des
Krankenhauses und der Stationsarzt, der Kind und Eltern während des stationären
Aufenthaltes betreut hat sowie wenn möglich beide Elternteile. In diesem Gespräch wird
das weitere Vorgehen für das Kind besprochen und festgelegt. Eingebunden wird auch
der substituierende Arzt.
• Es erfolgt eine Betreuung der betroffenen Eltern d urch die Familienhebamme bis zum 1.
Geburtstag des Kindes. Von der Hebamme werden auch unregelmäßige unangemeldete
Drogenscreenings (Urin) beim Kind durchgeführt.
• Es wird von den beteiligten Ärzten darauf hingewir kt, dass alle Vorsorgetermine beim
Kinderarzt (gelbes Untersuchungsheft) eingehalten werden. Zusätzlich werden den
3
betroffenen Eltern separate Impftermine angeboten. Falls ein Vorsorge- oder Impftermin
ohne nachvollziehbare Gründe nicht eingehalten wird, erfolgt eine Weitergabe der
Information an den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien (KSD).
• Bei Pflege- oder Ernährungsstörungen des Kindes in formieren die beteiligten Ärzte /
Institutionen den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien (KSD).
• Bei Entwicklungsverzögerungen und Hinweisen auf Bi ndungsstörungen des Kindes sollte
so früh wie möglich die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen des Gesundheitsamtes
(Tel. 492-5498 AB) oder die Familientagesklinik der Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie des UKM (Tel. 83-56673) eingeschaltet werden.
• Beikonsum der substituierten Eltern ist Anlass für eine intensive und nachhaltige
Intervention und Kommunikation aller Beteiligter. Die Kontrolle (Drogenscreening)
übernimmt der substituierende Arzt.
• Die drogenabhängigen Eltern werden von allen Ärzte n und Institutionen auf die
Notwendigkeit hingewiesen, Hilfen durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in
Anspruch zu nehmen.
2. bis 6. Lebensjahr
• Es wird von den beteiligten Ärzten darauf hingewir kt, dass alle Vorsorgetermine beim
Kinderarzt (gelbes Untersuchungsheft) eingehalten werden. Zusätzlich werden den
betroffenen Eltern separate Impftermine angeboten. Falls ein Vorsorge- oder Impftermin
ohne nachvollziehbare Gründe nicht eingehalten wird, erfolgt eine Weitergabe der
Information an den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien (KSD).
• Bei Pflege- oder Ernährungsstörungen des Kindes in formieren die beteiligten Ärzte /
Institutionen den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien (KSD).
• Bei Entwicklungsverzögerungen und Hinweisen auf Bi ndungsstörungen des Kindes sollte
so früh wie möglich die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen des Gesundheitsamtes
(Tel. 492-5498 AB) oder die Familientagesklinik der Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie des UKM (Tel. 83-56673) eingeschaltet werden.
• Es wird daraufhingewirkt, dass zweimal pro Jahr ei ne Vorstellung des Kindes beim
Zahnarzt erfolgt (ggf. auch im Gesundheitsamt Dr. Noch, Tel. 492-5440).
• Alle beteiligten Ärzte und Institutionen motiviere n die drogenabhängigen Eltern,
mindestens bis zum 6. Lebensjahr des Kindes die Beratung durch das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien in Anspruch zu nehmen.
• Bei Auffälligkeiten, die das Kindeswohl betreffen könnten, informiert der behandelnde
Arzt (z. B. Kinderarzt, Hausarzt, substituierender Arzt) den Kommunalen Sozialdienst des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (KSD) sofort.
• Beikonsum der substituierten Eltern ist Anlass für eine intensive und nachhaltige
Intervention und Kommunikation aller Beteiligter. Die Kontrolle (Drogenscreening)
übernimmt der substituierende Arzt.
II. Checkliste - Jugendhilfe
Koordination Udo Hartmann, Tel. 02 51/ 4 92 56 82
Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und F amilien,
Fachdienst Kinderschutz im Kommunalen Sozialdien st
Phasenübergreifende Grundsätze
• engmaschige Hilfeplanung vor und nach der Geburt i n ca. dreimonatigen Abständen
• Schaffung eines kindgerechten Umfeldes vor der Geb urt (ab ca. 30. - 34. Schwanger-
schaftswoche)
• Damit die an den Handlungsempfehlungen beteiligten Institutionen kooperieren können,
werden die Betroffenen zur Entbindung von der Schweigepflicht motiviert bzw. mit Dritten
im Beisein der Betroffenen kommuniziert.
• Transparenz des Kontrollauftrages des Kommunalen S ozialdienstes durch Gespräch und
Zusatzvereinbarung mit der Frau und ihrer Familie
• Transparenz der Kooperation der Helfersysteme (KSD , psychosoziale Betreuung, substi-
tuierender Arzt / Ärztin, Drogenberatung, Gesundheitsamt, Kinderklinik,) der Familie ge-
genüber
Vor der Geburt
• Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Kommunalen Sozialdienst, Tel.: 492 5601,
mit Namen und Adresse durch den Gynäkologen / die Gynäkologin, substituierenden Arzt
/ Ärztin, die Drogenberatung des Jugendamtes oder Indro e. V. zum frühstmöglichen
Zeitpunkt.
• Kontaktherstellung zur Familienhebamme (Gesundheit samt, Frau Dr. Schwarte, Tel.: 492
5303). Falls Bedarf an ambulanter Jugendhilfe besteht, Benennung z. B. der SPFH ca. 4
Wochen vor der Geburt
• Ab der 20. Schwangerschaftswoche Kontaktaufnahme d er zuständigen Fachkraft des
Kommunalen Sozialdienstes zu der Schwangeren mit den Zielen:
- Vertrauensaufbau
- Anamnese der Lebenssituation der Frau
- Abklärung des Unterstützungsbedarfs vor der Gebur t (z. B. Einsatz einer am-
bulanten Hilfe / SPFH)
- Abklärung der Unterstützungsmöglichkeiten im fami liären Umfeld
Nach der Geburt
Verantwortlich für eine Vernetzung der Helfer nach der Geburt ist der Kommunale Sozial-
dienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Nach der Geburt des Kindes gilt das „Konzept zur Fallbearbeitung bei Kindeswohlgefähr-
dung“ des Kommunalen Sozialdienstes. Es ist handlungsleitend und sichert die vorgegeben
Standards.
2
1. Lebensjahr
Baby wird voll gestillt oder erhält volladaptierte Pulvermilch (Milch 1)
bis zum 5. Monat.
Maximal alle 1 - 2 Wochen wird eine neue altersgemäße Beikost
eingeführt (ab 4. Monat).
Bis 5. Lebensmonat:
6 - 8 Flaschenmahlzeiten
Jede Beikost ersetzt 1 Flaschenmahlzeit!
nicht abgekochtes Wasser ab dem 6. Lebensmonat.
Ernährung :
Fläschchen und Nuckel werden in den ersten 4 Monaten nach jeder
Benutzung ausgekocht.
Matratze oder Bett entsprechend der Körpergröße, Sicherung gegen
rausfallen, Eigenes, sauberes Bettzeug, unbedingt Schlafsack bei 0 -
2 Jährigen . Trockener und sauberer Schlafplatz.
Schlafplatz:
Fester Schlafplatz, rauchfrei, ohne Zugluft, ruhig, mit Frischluft,
Raum beheizbar.
Kleider bieten witterungsgemäßen Schutz, sind trocken, nicht haut-
reizend.
Kleidung:
Kind trägt saubere und hygienische Kleidung.
Körperpflege:
Volle Windel wird gleich gewechselt, bei Hautreizungen Untersu-
chung durch Kinderarzt.
Eltern erkennen Gefahrenquellen und sichern diese dauerhaft ab, z.
B. offene Steckdosen, Zigarettenkippen, Scherben, Reinigungsmittel
etc.
Kind wird nie gefährdender Umgebung ausgesetzt.
Schutz vor Ge-
fahren:
Kind wird nicht alleine gelassen, Eltern gewährleisten oder organisie-
ren zuverlässige Aufsicht oder benutzen Babyphon, das sofort ge-
hört wird.
Es werden alle Vorsorgeuntersuchungen gemacht, U1 bis U6.
Bei Erkrankung und in Notsituationen erfolgen unverzügliche Arztbe-
suche.
Sicherung der
medizinischen
Versorgung:
Verschriebene Medikamente werden sofort besorgt und regelmäßig
verabreicht.
3
Das Kind bekommt regelmäßig altersgemäße und liebevolle Körper-
kontakte.
Emotionale Zu-
wendung:
Insgesamt überwiegen die positiven Gefühle aber auch ambivalente
oder kritische Gefühle für das Kind werden angesprochen.
Gewalt gegen
das Kind:
Gewaltfreie, wohlwollende, liebevolle Erziehung.
2. - 6. Lebensjahr
Regelmäßiges Angebot an Nahrung (vgl. Gewichtskurve in U-Heft).
Regelmäßiges Angebot an ungesüßter Flüssigkeit (Tee, Wasser,
Säfte)
Regelmäßig 5 Mahlzeiten pro Tag, davon eine warme: Frühstück,
Mittag- , Abendessen.
2 Zwischenmahlzeiten mit Obst, Joghurt, Quark.
Ernährung:
Nährstoff-, vitamin-, ballaststoffreiche Nahrungsmittel: frisch zuberei-
tete warme Mahlzeiten mehrmals pro Woche.
Matratze oder Bett entsprechend der Körpergröße. Eigenes, saube-
res Bettzeug. Trockener und sauberer Schlafplatz.
Schlafplatz:
Fester Schlafplatz, rauchfrei, ohne Zugluft, ruhig, mit Frischluft,
Raum beheizbar.
Kleider bieten witterungsgemäßen Schutz, sind trocken, nicht haut-
reizend.
Kind trägt saubere und hygienische Kleidung.
Kleidung:
Passende witterungsgemäße Schuhe, z. B. Sandalten im Sommer.
Eltern halten Kind zum Waschen an, unterstützen, überprüfen Kind
dabei.
Wenn Ungezieferbefall auftritt, wird er sofort und konsequent in der
gesamten Familie behandelt.
Regelmäßige Zahnpflege (mindestens 2 x täglich) mit Unterstützung
und Überprüfung durch die Eltern.
Körperpflege:
Dem Entwicklungsstand des Kindes angemessenes Sauberkeitstrai-
ning.
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Eltern erkennen Gefahrenquellen und sichern diese dauerhaft ab, z.
B. offene Steckdosen, Zigarettenkippen, Scherben, Reinigungsmittel
etc.
Kind wird nie gefährdender Umgebung ausgesetzt.
Gute Aufsicht: Kind wird angemessen über Gefahren aufgeklärt und
davor geschützt
Kind wird nicht alleine gelassen, d. h. Eltern gewährleisten oder or-
ganisieren zuverlässige Aufsicht.
Kind spielt auf vereinbartem Gebiet. Eltern schauen regelmäßig oder
Kind meldet sich.
Schutz vor Ge-
fahren:
Kindgemäße Verkehrserziehung. Eltern überwiegend Vorbild mit
regelmäßigem Üben, z. B. Straße überqueren.
Es werden alle Vorsorgeuntersuchungen gemacht: U7, U7a, U8, U9
Bei Erkrankung und in Notsituationen erfolgen unverzügliche Arztbe-
suche.
Verschriebene Medikamente werden sofort besorgt und regelmäßig
verabreicht.
Sicherung der
medizinischen
Versorgung:
Die Zähne werden regelmäßig gepflegt und die Vorsorge 2 x jährlich
beim Zahnarzt durchgeführt.
Das Kind bekommt regelmäßig altersgemäßen und liebevollen Kör-
perkontakt.
Auch ambivalente oder kritische Gefühle für das Kind werden ange-
sprochen, insgesamt überwiegen die positiven Gefühle.
Auch wenn Probleme auftreten, gibt es eine grundlegend wertschät-
zende Haltung dem Kind gegenüber. Stärken & Schwächen sind
bekannt und werden benannt.
Emotionale Zu-
wendung:
Das Kind gehört dazu. In alle Planungen ist das Kind miteinbezogen.
Es werden spezielle Aktivitäten für das Kind entwickelt (Spielplatz,
Schwimmen, …).
Gewaltfreier wohlwollender, liebevoller Umgang mit dem Kind.
Gewalt gegen
das Kind: Bei Vorliegen affektiver „Ausrutscher“ werden diese thematisiert.
III. Checkliste - Drogenhilfe
Koordination: Georg Piepel, Tel. 02 51/ 4 92 58 4 0
Renate Firgau, Tel. 02 51/ 4 92 58 42
Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und F amilien,
Fachstelle Drogenhilfe
Phasenübergreifende Grundsätze
• Klärung der gesundheitlichen und sozialen Situatio n wie Gesundheitszustand, Suchter-
krankung, finanzielle Ressourcen, Wohnsituation, soziales Netzwerk und juristische Situ-
ation
• Information, Beratung und Vermittlung zu Möglichke iten der Suchtbehandlung (Substitu-
tion, Entgiftung, Entwöhnung/ Therapie)
• Aufbau des notwendigen Kooperationsnetzes nach sch riftlicher Schweigepflichtentbin-
dung; Abstimmung der Kooperation
• Transparenz des Schutzauftrages, der Erwartungen a n die Eltern und der Konsequenzen
bei Kindeswohlgefährdung
Vor der Geburt
• Klärung des Kinderwunsches; Erwartungen, die mit d er Elternschaft verbunden sind
• Möglichkeiten der Schwangerschaftsberatung, ärztli che Versorgung/ Vorsorge
• Risiken für Mutter und Kind; Entbindung
• Angebote der Jugend- und Gesundheitshilfe wie SPFH , Mutter-Kind-Einrichtungen, Ge-
burtsvorbereitung, Hebamme
• Kontaktaufnahme zur (Familien-)Hebamme
Nach der Geburt
• Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung/ Vorsorge
• Angebote der Jugend- und Gesundheitshilfe wie SPFH , Mutter-Kind-Einrichtungen, ggf.
Familienhebamme
• Nach der Geburt des Kindes gilt für die städtische Drogenhilfe das interne Verfahren des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (Verfügung zum internen Meldeverfahren bei
Kindesgefährdungsfallen des Amtes 51)
• Die Einschätzung des Kindeswohls erfolgt auf Grund lage der Bewertungskriterien/ Indi-
katoren für eine Kindeswohlgefährdung analog der Anlage 1 der Verfügung zum internen
Meldeverfahren bei Kindesgefährdungsfallen des Amtes 51 und der Basiskriterien der
Handlungsempfehlungen
• Für INDRO e.V. gilt die Vereinbarung zum § 8a Abs. 2 SGB VIII für Träger von Einrich-
tungen und Diensten aus den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieheri-
scher Kinder- und Jugendschutz (§§ 11 bis 14 SGB VIII)
C L E A R I N G S T E L L E
- Eine Information für alle, die in Münster beruflich mit sexuellem Mißbrauch,
körperlicher und emotionaler Mißhandlung und Vernachlässigung von
Kindern und Jugendlichen befaßt werden können. -
WAS DIE CLEARINGSTELLE IST
Die Clearingstelle ist ein multiprofessionelles, e inzelfallorientiertes Fach- und Bera-
tungsgremium.
Sie hat den Auftrag, eingegangene Hinweise und Ver dachtsmomente auf sexuellen
Mißbrauch, körperliche und emotionale Mißhandlung s owie Vernachlässigung von
Kindern und Jugendlichen multiprofessionell zu beur teilen und das notwendige fachli-
che Vorgehen, insbesondere auf die erforderlichen K inderschutzinteressen, aufein-
ander abzustimmen.
Jeder Fall wird grundsätzlich anonym behandelt.
Personelle Besetzung
Die Clearingstelle ist mit autorisierten, besonder s geschulten MitarbeiterInnen der
beteiligten Institutionen besetzt:
1. ein(e) MitarbeiterIn vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Jugend-
amt), das verantwortlich ist für den Kinderschutz gem. §§ 8a, 42 SGB VIII und für
das Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII
2. zwei Mitarbeiterinnen der Ärztlichen Kinderschutzambulanz als Vertreterinnen
der therapeutischen Profession
3. eine Mitarbeiterin der Polizei/Staatsanwaltschaft als Vertreterin der Strafverfol-
gungsbehörde
4. eine Ärztin des Gesundheitsamtes als Vertreterin der medizinischen Profession
5. eine Familienrichterin i. R. als Beraterin z u familiengerichtlichen Aspekten
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WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN
Wir wollen Ihnen als Professionelle eine fachliche Orientierung bieten.
Nach Würdigung und Beratung des Falles wollen wir mit Ihnen eine Entscheidungs-
vorbereitung über das weitere Vorgehen und die weit eren Schritte treffen. Diese Be-
ratung umfaßt im wesentlichen die verbindliche Absp rache darüber, ob und in wel-
cher Reihenfolge insbesondere auf die erforderliche n Kinderschutzinteressen thera-
peutische, (gerichts-)medizinische, familiengericht liche und/oder strafrechtliche
Schritte aufeinander abgestimmt werden können und w elche darüber hinausgehende
Hilfen eingeleitet werden sollten.
Für eine dem Clearingprozeß möglicherweise nachfol gende fachgerechte Fallbear-
beitung stellen wir Ihnen adäquate Ressourcen zur Verfügung.
WIE SIE MIT UNS IN KONTAKT KOMMEN
In allen Fällen, in denen Vernachlässigung, Kindes mißhandlung und/oder sexueller
Mißbrauch vorliegt bzw. ein Verdacht besteht, ist es Ihnen möglich, sich über eine der
beteiligten Institutionen (siehe Ansprechpartner) an die Clearingstelle zu wenden.
AnsprechpartnerInnen:
Frau Kersting, Ärztliche Kinderschutzambulanz, Tel.: 41 85 40
Frau Hübscher, Kriminalpolizei Münster, Tel.: 2 75-31 02
Herr Hartmann, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Tel.: 4 92-56 82
Frau Dr. Siemer-Eikelmann, Gesundheitsamt, Tel.: 4 92-53 58
Ort:
Ärztliche Kinderschutzambulanz, Melchersstraße 5 5
48149 Münster
Zeit:
montags, ab 14.00 Uhr
Terminabsprache:
Tel.: 41 85 40, Clearingstelle
Kopiervorlage Schweigepflichtentbindung
(wird noch erstellt)
Quelle: Manuela Nagel, Jan-Peter Siedentopf, „Schwangerschaft - Sucht – Hilfe. Ein Leitfaden zum Casemanagement “ Berlin 2006
Risiken für den Verlauf der Schwangerschaft und kindliche Risiken
(siehe auch Kapitel Substanzrisiken auf Seite 48)
Im Schwangerschaftsverlauf
Bei akutem Entzug in der
Schwangerschaft
Während und nach der
Geburt
langfristig
Mischkonsum
je nach Einzelsubstanz
- angeborene Fehlbildungen
- erhöhte Abortrate
- Frühgeburtlichkeit
- Wachstumsstörungen
- intrauteriner Kindstod
- Wachstumsstörungen
- Enzephalopathie
- vorzeitige Wehen
- Früh- und Fehlgeburten
- intrauteriner Kindstod
- Anpassungsstörungen und
Atemstörungen bis hin zum
Atemstillstand
- schwere und lang anhalten-
de Entzugssymptome je
nach Einzelsubstanzen
je nach Einzelsubstanz
- angeborene Fehlbildungen
- erhöhte Infektanfälligkeit
- Entwicklungsverzögerung
- Lernstörungen
- plötzlicher Kindstod
- ggf. Folgen der geburts-
hilflichen Komplikationen
Heroin
- erhöhte Abortrate
- Frügeburtlichkeit
- Wachstumsstörungen
- durch Beimischung Gefahr
von Fehlbildungen
- Wachstumsstörungen
- Enzephalopathie
- vorzeitige Wehen
- vorzeitige Plazentalösung
- Früh- und Fehlgeburten
- intrauteriner Kindstod
- Anpassungsstörungen und
Atemstörungen bis hin zum
Atemstillstand nach der
Geburt
- Entzugssyndrom des Neu-
geborenen
- perinatale Morbidität und
Mortalität erhöht
- Entwicklungs-, Verhaltens-
und Lernstörungen
- ggf. Folgen der geburts-
hilflichen Komplikationen
Substitutionsmittel
(Methadon,
L-Polamidon,
Buprenorphin)
- (fraglich) Frühgeburtlichkeit
- (fraglich) Wachstumsstörun-
gen
- akute Entzugssymptome
(BUP)
- Wachstumsstörungen
- Enzephalopathie
- vorzeitige Wehen
- vorzeitige Plazentalösung
- Früh- und Fehlgeburten
- intrauteriner Kindstod
- Entzugssymptome beim
Neugeborenen
- Perinatale Morbidität und
Mortalität erhöht
- Entwicklungs-, Verhaltens-
und Lernstörungen
- ggf. Folgen der geburts-
hilflichen Komplikationen
Kokain
- Wachstumsretardierung
- Enzephalopathie
- vorzeitige Wehen
- vorzeitige Plazentalösung
- Früh- und Fehlgeburten
- intrauteriner Kindstod
- Fehlbildungen (Herz, Gehirn,
Harn- und Geschlechtsorga-
ne)
- keine bekannten Folgen
- ggf. Folgen der Fehlbildun-
gen
- Verstärkung von Opiatent-
zugssymptomen möglich
- Folgen der Fehlbildungen
- Entwicklungsrückstände
Benzodiazepine
- Wachstumsretardierung
- Enzephalopathie
- Fehlbildungen (Herz)
- Krampfanfälle
- vorzeitige Wehen
- intrauteriner Kindstod
- Anpassungsstörungen und
Atemstörungen bis hin zum
Atemstillstand
- Entzugssymptome
- deutliche Verstärkung von
Opiatentzugssymptomen
- perinatale Morbidität und
Mortalität erhöht
Alkohol
Alkohol ist Ursache für die
häufigste vermeidbare angebo-
rene Fehlbildung, das Fetal
Alcohol Disorder Syndrome
(FADS) mit u. a.:
- Fehlbildungen des Herzens
- Fehlbildungen im Gesichts-
bereich
- Wachstumsretardierung
- neurologische Störungen
- Krampfanfälle
- vorzeitige Wehen
- intrauteriner Kindstod
- ggf. Folgen der angebore-
nen Fehlbildungen
- geringer Saugreflex, Ruhe-
losigkeit, Reizbarkeit
- neurologische Entwick-
lungsstörungen
- Minderwuchs
- Stigmatisierung durch
Gesichtsfehlbildungen
- Lernstörungen
Nikotin
- Wachstumsretardierung
- Fehl-, Frühgeburten
- keine negativen Folgen
- erhöhte Komplikationsrate
- perinatale Morbidität und
Mortalität erhöht
- Verstärkung von Opiatent-
zugssymptomen
- plötzlicher Kindstod
- allergische Erkrankungen
- Atemwegserkrankungen
Cannabis,
Haschisch,
Marihuana
- Gefahren wie bei Nikotin zu
werten
- keine negativen Folgen
- erhöhte Komplikationsrate
- perinatale Morbidität und
Mortalität erhöht
- Verstärkung von Opiatent-
zugssymptomen
- Gedächtnisstörungen
- Lernstörungen
Ecstasy, Speed,
Amphetamine
- neurologische Störungen
- keine negativen Folgen
- Verstärkung von Opiatent-
zugssymptomen
- Lern- und Gedächtnisstö-
rungen
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Gesundheitsamt
Zusammenstellung: Udo Hartmann
Karl Materla
Bernhard Paschert
Georg Piepel
Dr. med. Dagmar Schwarte
Dr. med. Annette Siemer-Eikelmann
Frank Weber
Januar 2010, 750
Berichtsvorlage
6008 Zeichen
V/0022/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster Beratungsfolge 27.01.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 24.02.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Drogenhilfe haben gemeinsam ein Handlungskonzept erarbei- tet, um das Angebot und die Verfügbarkeit von Hilfen für drogenabhängige Schwangere und El- tern mit Erziehungsverantwortung in Münster zu opt imieren. Um eine breite Akzeptanz des Kon- zeptes zu erreichen, wurden bei der Erstellung Vertreter aller beteiligten Professionen (Kliniken, niedergelassene Ärzte, Hebammen, Gesundheitsamt, kommunaler Sozialdienst und Drogenhilfe) von Beginn an beteiligt. Ziel ist es, ein gesundes Aufwachsen der betroffenen Kinder zu fördern sowie die Sicherung des Kindeswohls und Einlei tung der notwendigen strukturellen Schutzmaß- nahmen bei Kindeswohlgefährdung. Die häufig schwierigen Familienkonstellationen erfordern einen umfassenden Kinderschutz durch alle Beteiligten und machten eine Neuausrichtung des Konzeptes erforderlich. Eine hundertprozentige Gewährleistung des Kinderschutzes kann es im Einzelfall trotz aller Bemühungen der Beteiligten jedoch nicht geben. Ausgangslage Der Gesetzgeber hat die Jugendhilf e damit beauftragt, das Kindeswohl zu fördern und die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkei- ten zu unterstützen (SGB VIII § 1). In § 8a des achten Sozialgesetzbuches ist dem Jugendamt explizit der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erteilt worden. Kinder drogenabhängiger Eltern gehören zu einer Risikogruppe und sind daher eine Hauptzielgruppe von Kinderschutz- konzepten. Eine Vielzahl von Institutionen und Personen sind in Münster mit unterschiedlichen Aufträgen, Herangehensweisen und Möglichkeiten mit der Beratung, Begleitung und Behandlung von dro- genabhängigen Schwangeren und Eltern befasst, dazu gehören die Einrichtungen des Gesund- heitswesens ebenso wie die der Jugendhilfe und der Drogenhilfe. Um das breite Spektrum der bereits vorhandenen Angebote für diese Klientel gezielt verfügbar zu machen, bedarf es gemein- Vorlagen-Nr.: V/0022/2010 Auskunft erteilt: Herr Piepel Ruf: 492 58 40 E-Mail: PiepelG@stadt-muenster.de Datum: 12.01.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0022/2010 sam definierter Standards sowie einer verbindlichen und geregelten Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen. Im Stadtgebiet Münster leben aktuell ca. 1000 - 1200 opiatabhängige Männer und Frauen. In den letzten Jahren wurden im Durchschnitt jährlich 15 Neugeborene drogenabhängiger Mütter statio- när in den Kliniken Universitätsklinikum Münste r, Clemens-Hospital und Franziskus-Hospital be- handelt. Ziele Vorrangiges Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist der Schutz der betroffenen Kinder durch • ein möglichst frühzeitiges Erreichen der Klientel durch das Hilfesystem • die verbindliche Präsentation bestmöglicher Hilfen (unabhängig davon, wo die Klientel „an- dockt“) • eine Verbesserung der Vernetzung und Kooperation zwischen den Helfersystemen • die Verbesserung der Voraussetzungen für eine risikoarme Schwangerschaft • ein gesundes Aufwachsen der betroffenen Kinder (bzw. der Schutz vor Kindeswohlgefähr- dung) sowie • die Sicherung des Kindeswohls und Einleitung der notwendigen Schutzmaßnahmen bei Kin- deswohlgefährdung Umsetzung Um diese Ziele für drogenabhängige bzw. substituierte Schwangere und Mütter und Väter mit Erziehungsverantwortung in Münste r zu erreichen sind in den Handlungsempfehlungen die Vor- aussetzungen zur Zielerreichung auf Seiten der Eltern (materielle, soziale und gesundheitliche Grundvoraussetzungen, hier Basiskriterien genannt) wie auch die Voraussetzungen für umfas- sende Hilfen und eine gelungene Kooperation der beteiligten Professionen in Form von Abspra- chen und gemeinsam definierten Standards in der Arbeit mit dieser Zielgruppe formuliert. Diese Standards setzen sich zusammen aus 1. für alle Kooperationspartner verbindliche Standards und Vereinbarungen 2. fachdienstspezifischen Leistungen und Abläufen, die im Anhang in arbeitsfeldspezifischen Checklisten zusammengefasst sind. Grundlegende Standards für alle beteiligten Professionen sind • die Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen und Institutionen für das The- ma Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, • eine verbindliche und umfassende Präsentation von Hilfen und die Motivierung für deren In- anspruchnahme, • das Formulieren der Erwartungen an die Eltern und der Konsequenzen bei Kindeswohlge- fährdungen, sowie • die Information und Beteiligung des Jugendamtes bei akuten Kindeswohlgefährdungen zur Einleitung von Maßnahmen des Kinderschutzes. 3 V/0022/2010 Arbeitsfeldspezifische Checklisten für die Bereiche Gesundheitshilfe, Jugendhilfe und Dro- genhilfe sollen den beteiligten Kooperationspartnern als Leitfaden für das fachliche Handeln in den verschiedenen Phasen der Schwangerschaft und nach der Geburt dienen. Sie sind einheit- lich gegliedert in • phasenübergreifende Grundsätze in der Arbeit mit der Klientel, sowie konkrete Empfehlungen zu Leistungen und Abläufen • vor der Geburt und • nach der Geburt (im 1. Lebensjahr und im 2.-6. Lebensjahr) und orientieren sich an den originären Aufträgen und Aufgaben der jeweiligen Profession. Eine aus Fachkräften der beteiligten Professionen zusammengesetzte „AG Kinderschutz und elterlicher Drogenkonsum“ soll mindestens einmal jährlich tagen zum Erfahrungsaustausch, zur Abstimmung untereinander sowie zur Fortschreibung dieses Handlungskonzeptes. I.V. Gez. Dr. Andrea Hanke Anlagen: Handlungsempfehlungen drogenkonsumierende Schwangere und Eltern
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Hafenstraße 30
- Schorlemerstraße 8
- Geiststraße 38
- Fresnostraße 6
- Melchersstraße 5
- Stühmerweg 8
- Hohenzollernring 72
- Düesbergweg 124
- Bohlweg 66
- Königsweg 13
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0022/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37