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V/0022/2010

Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster

Vorlagen 13.01.2010

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Handlungsempfehlungen_drogenkonsumierende_Schwangere_und_Eltern

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Handlungsempfehlungen_drogenkonsumierende_Schwangere_und_Eltern

43039 Zeichen

Stand: 12.01.2010 
 
Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz 
für drogenabhängige Schwangere und 
Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster 
 
 
 
 
 
1. Präambel  
Gesundheitshilfe, Drogen- und Jugendhilfe sind gemeinsam besorgt um das Wohl von Kindern, 
die in der Obhut ihrer erkrankten Eltern/ Personensorgeberechtigten aufwachsen. 
 
Der Schutz von Kindern ist eine gesamtgesellschaftl iche Aufgabe und Herausforderung, d. h., 
in „öffentlicher Verantwortung“ nehmen Jugendhilfe, Drogenhilfe und Gesundheitshilfe dieses 
Anliegen ernst. 
 
Die Kooperationspartner verpflichten sich zu einer Zusammenarbeit nach besten Kräften auf 
der Grundlage dieser Handlungsempfehlungen. Jeder K ooperationspartner nimmt die ihm ob- 
liegenden Aufgaben im Rahmen seiner täglichen Arbei t mit  der oben genannten Zielgruppe 
eigenständig wahr. 
 
Im Falle akuter Kindeswohlgefährdungen informieren die beteiligten Professionen verbindlich 
das Jugendamt, um das Wohl der Kinder zu schützen u nd auf Handlungsbedarfe der Gesund- 
heits- und/oder Jugendhilfe hinzuweisen. 
 
Es ist Aufgabe der Kooperationspartner, Möglichkeiten der elterlichen Mitbestimmung und ihrer 
aktiven Beteiligung an der Gestaltung des Beratungs - und Hilfeprozesses und bei der Auswahl 
und Umsetzung von Hilfemaßnahmen zu sichern.  
 
Dabei ist es gemeinsames Ziel, eine konstruktive Zu sammenarbeit dieser Klientel mit den be- 
teiligten Professionen und der Kooperationspartner untereinander zu erreichen, um drogenab- 
hängigen/substituierten Eltern 
1 und ihren Kindern ein dauerhaftes gemeinsames Lebe n zu er- 
möglichen. 
 
 
 
2. Ausgangslage 
Kinder in suchtbelasteten Familien sind in den vers chiedenen Entwicklungsphasen ihres Le- 
bens zahlreichen körperlichen, seelischen und sozia len Risiken ausgesetzt. Damit gehören 
Kinder drogenabhängiger Eltern zu einer Risikogrupp e und sind eine Hauptzielgruppe von Kin- 
derschutzkonzepten. 
 
Der Gesetzgeber hat die Jugendhilfe damit beauftrag t, das Kindeswohl zu fördern und die El- 
tern bei der Erziehung ihrer Kinder zu eigenverantw ortlichen und gemeinschaftsfähigen Per- 
sönlichkeiten zu  unterstützen (SGB VIII § 1). In §  8a des achten Sozialgesetzbuches ist dem 
Jugendamt explizit der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erteilt worden.  
 
Eine Vielzahl von Institutionen und Personen sind m it unterschiedlichen Aufträgen, Herange- 
hensweisen und Möglichkeiten mit der Beratung, Begl eitung und Behandlung von drogenab- 
hängigen Schwangeren und Eltern befasst, dazu gehör en die Einrichtungen des Gesundheits- 
wesens ebenso wie die der Jugendhilfe und der Droge nhilfe. Um das breite Spektrum der be- 
reits vorhandenen Angebote für diese Klientel gezie lt verfügbar zu machen, bedarf es einer 
verbindlichen und geregelten Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen.   
                                                      
1 Wenn in der Folge von Eltern die Rede ist, sind Mütter/Väter/Eltern und ggfs. auch andere Personensorgeberechtigte gemeint.

2 
In der Bundesrepublik leben ca. 400.000 Abhängige i llegaler Drogen, ein Drittel der Abhängi- 
gen sind Frauen. Circa 45 % aller drogenabhängigen Frauen sind Mütter (Klein 2001, EBIS 
1999). Dementsprechend werden pro Elternpaar statis tisch gesehen 1,5 Kinder geboren 
(Scheib, Steier 1998). Aus diesen Zahlen ergibt sic h, dass bundesweit mit etwa 40.000 – 
50.000 Kindern drogenabhängiger Eltern zu rechnen ist (Klein 2001). 
 
Im Stadtgebiet Münster leben aktuell ca. 1000 - 1200 opiatabhängige Männer und Frauen.  
In den letzten Jahren wurden im Durchschnitt jährli ch 15 Neugeborene drogenabhängiger Müt- 
ter stationär in den Kliniken Universitätsklinikum Münster, Clemens-Hospital und Franziskus-
Hospital behandelt.  
 
 
 
3. Zielgruppe, Ziele und Voraussetzungen zur Zieler reichung 
 
3.1. Zielgruppe 
 Die Handlungsempfehlungen beziehen sich ausschließ lich auf: 
• drogenabhängige/ substituierte Schwangere und 
• drogenabhängige/ substituierte Mütter und Väter mi t Erziehungsverantwortung 
 
 
3.2. Ziele 
Eine Verbesserung der Voraussetzungen für eine risi koarme Schwangerschaft und Geburt 
sowie ein gesundes Aufwachsen der betroffenen Kinde r sind wesentliche Ziele dieser 
Handlungsempfehlungen. Dazu zählen auch die Sicheru ng des Kindeswohls und die Einlei- 
tung der notwendigen Schutzmaßnahmen bei Kindeswohl gefährdung. Im Einzelnen werden 
folgende Ziele angestrebt: 
• das Ermöglichen eines dauerhaften Zusammenlebens v on betroffenen Kindern und  ih- 
ren Eltern, 
• die Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen  Situation der betroffenen Kinder 
und ihrer Eltern, 
• die Information der Betroffenen über Möglichkeiten  von Hilfe und die an sie gestellten 
Anforderungen, 
• die Stärkung der Motivation, Hilfe anzunehmen, 
• die Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsko mpetenz, 
• eine Sensibilisierung der Kooperationspartner für Drogenkonsum und Abhängigkeit  im 
Umgang mit Schwangeren und Eltern, 
• eine kompetente Begleitung drogenabhängiger Schwan gerer und Eltern und 
• die verbesserte Kooperation der Fachkräfte unterei nander. 
 
 
3.3. Voraussetzungen zur Zielerreichung  
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu 
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähige n Persönlichkeit.“ Für die Verwirkli- 
chung dieses in § 1 des SGB VIII genannten Rechtsanspruchs sind in erster Linie die Eltern 
verantwortlich (§ 2 SGB VIII). Dazu zählt auch die Sicherung des Kindeswohls. Für die Ge- 
währleistung des Kindeswohls gibt es Grundvorausset zungen, die hier im Folgenden als 
Basiskriterien bezeichnet und von den Kooperationspartnern anerkannt werden.  
 
Sie sind jedoch nicht als „Zugangsvoraussetzungen“ für die Inanspruchnahme des Hilfesys- 
tems zu verstehen, sondern können besonders zu Begi nn als kurz- und mittelfristige Ziele 
verstanden werden, die in einem absehbaren Zeitraum , dem Alter der Kinder entsprechend 
herzustellen und realisierbar sein müssen. Es ist d aher erforderlich, diese Kriterien so früh

3 
wie möglich in den ersten Kontakten mit Betroffenen  zu thematisieren und ein ausreichen- 
des Problembewusstsein herzustellen. 
 
3.3.1. Materielle Basiskriterien  
• Vorhandensein eines Wohnraumes mit Möglichkeiten d er Beheizung sowie der Gewäh- 
rung von Wasser- und Stromversorgung 
• Vorhandensein von hygienischen Wohnverhältnissen ( z.B. keine extremen Verschmut- 
zungen mit Schimmel, Kot, Erbrochenem, Müll) 
• Absicherung des Lebensunterhaltes 
• Krankenversicherung des Kindes und der Eltern 
• Vorhandensein einer altersentsprechenden Grundauss tattung für das Kind 
• Gewährleistung einer regelmäßigen, ausreichenden u nd altersgemäßen Ernährung, 
Körperhygiene und der Jahreszeit angemessenen Bekleidung 
 
3.3.2. Soziale und gesundheitliche Basiskriterien 
• Freiheit von Gewalt und Vernachlässigung 
• Vorhandensein einer festen kontinuierlichen Bezugs person für das Kind 
• Gewährleistung der Aufsichtspflicht 
• Strukturierter Alltag zur regelmäßigen täglichen V ersorgung des Kindes (z.B. verlässli- 
cher und geregelter Tag- und Nachtrhythmus für das Kind) 
• Ärztliche Versorgung des Kindes und der Eltern (z. B. umfassende Schwangerschafts- 
vorsorge, Einhaltung von Vorsorgeuntersuchungen und  Impfterminen, Arztbesuche bei 
Erkrankungen und Befolgen ärztlicher Anordnungen, Sicherstellung von Substitution mit 
psychosozialer Begleitung) 
• Gewährleistung einer ausreichenden pädagogischen F örderung, Erziehung und emoti- 
onalen Zuwendung (z.B. Bereithaltung von Spielmater ial, Nutzung tagesstrukturieren- 
der Angebote, wie Kindergarten, Tagesstätten, Hort, Absicherung des Schulalltages) 
 
 
 
4. Kooperation und Standards in der Arbeit mit drog enabhängigen Schwangeren 
und Eltern in Münster 
 
4.1. Handlungsbereiche 
Die Handlungsempfehlungen beziehen sich auf folgende Bereiche: 
 
Gesundheitshilfe  
• Ambulante  Gesundheitshilfe (niedergelassene Praxe n, Klinikambulanzen) 
• Stationäre Gesundheitshilfe (Sucht- und Geburtshil fe/ Pädiatrie) 
• Gesundheitsamt (Sozialpsychiatrischer Dienst, Aufs uchende Gesundheitshilfe/ Fa-
 milienhebammen) 
 
 Jugendhilfe 
• freie Träger der Jugendhilfe 
• Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Kommunal er Sozialdienst) 
 
 Drogenhilfe 
• INDRO e.V. 
• Drogenhilfe der Stadt Münster

4 
4.2. Standards 
Mit der Unterzeichnung dieser Handlungsempfehlungen  zum Kinderschutz für drogenab- 
hängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantw ortung in Münster legen sich die 
Kooperationspartner auf gemeinsam definierte Standards fest. Diese bieten eine Grundlage 
im Umgang mit den Betroffenen und bei der interdisziplinären Zusammenarbeit.  
 
4.2.1. Grundlegende Standards aller beteiligten Pro fessionen 
 Entsprechend dem professionellen Auftrag und den M öglichkeiten der beteiligten Institutio- 
nen werden diese Standards mit unterschiedlichen Ge wichtungen von allen beteiligten Ko- 
operationspartnern realisiert: 
 
• Jede der beteiligten Einrichtungen/ Institutionen ist für den Themenkomplex „Kindes- 
wohl und Kindeswohlgefährdungen“ sensibilisiert und achtet auf die Gewährleistung. 
 
• Unabhängig davon, von welcher Institution die Klie ntel als erstes erreicht wird, wird ver- 
bindlich auf die differenzierten Hilfeangebote für sie und ihr Kind in der jeweiligen Phase 
der Schwangerschaft bzw. Lebensphase des Kindes ver wiesen und für die Inanspruch- 
nahme motiviert. Da die Inanspruchnahme der Hilfean gebote grundsätzlich auf freiwilli- 
ger Basis erfolgen soll, wird der Rahmen und der Um gang mit den Betroffenen so ges- 
taltet, dass diese Vertrauen in die Beratungs- und Hilfsangebote entwickeln können und 
die angebotenen Hilfen möglichst in Anspruch nehmen.  
 
• Ebenso werden den Eltern in den ersten Kontakten d ie Basiskriterien und die sich dar- 
aus ergebenden konkreten Erwartungen an sie erklärt . Sie werden darüber informiert, 
welche Anforderungen zur Sicherung der Grundversorg ung ihres Kindes aus Sicht der 
Kooperationspartner bestehen. Die Konsequenzen bei Gefährdung des Kindeswohls 
werden konkret vermittelt. Auch hier motivieren die  Kooperationspartner für eine Mitwir- 
kungsbereitschaft der betroffenen Eltern und die In anspruchnahme der angebotenen 
Hilfen.  
 
• Wird von den Personensorgeberechtigten keine Hilfe  angenommen oder die Hilfe nicht 
im notwendigen Umfang wirksam, so werden die betrof fenen Eltern darüber informiert, 
dass das Jugendamt hiervon in Kenntnis gesetzt wird . Bei gewichtigen Anhaltspunkten 
für eine Kindeswohlgefährdung werden Maßnahmen des Kinderschutzes eingeleitet.  
 
4.2.2. Fachdienstspezifische Standards  
Neben den Arbeitsabläufen und Leistungen, die grund sätzlich von jeder Institution erbracht 
werden, sind die fachdienstspezifischen Abläufe und  Leistungen in den verschiedenen 
Handlungsbereichen schriftlich fixiert und liegen den beteiligten Kooperationspartnern vor. 
 
Als Grundlage für die fachdienstspezifischen verbin dlichen Abläufe und Leistungen in den  
verschiedenen Lebensphasen des Kindes (Schwangersch aft, 1. Lebensjahr und 2. bis 6. 
Lebensjahr) werden die anliegenden Checklisten genutzt.
2 
 
 
4.3. Kooperation 
Um das breite Spektrum der bereits vorhandenen Angebote für suchtgefährdete und 
suchtkranke Frauen gezielt verfügbar zu machen, bed arf es einer hohen Transparenz be- 
züglich der Aufträge, Arbeitsansätze und Arbeitsinh alte zwischen den beteiligten Einrich- 
tungen und Institutionen sowie Absprachen zur Kooperation untereinander: 
 
• Eine Weitergabe der Daten an Kooperationspartner i st nur mit Zustimmung der Betrof- 
fenen möglich. Wenn für die Hilfeleistung erforderl ich, wird zur Entbindung von der 
Schweigepflicht motiviert. Falls die Zustimmung nic ht erreicht werden kann, erfolgt die 
                                                      
2 fachdienstspezifische Checklisten „Drogenabhängigkeit und Schwangerschaft/ Elternschaft“ in der Anlage

5 
Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Kooperationspart nern gegebenenfalls in anonymi- 
sierter Weise. 
 
• Die Arbeitsteilung zwischen den beteiligten Instit utionen wird verbindlich festgelegt. 
Wenn das Jugendamt beteiligt ist, liegt die Fallverantwortung für das Kind dort. 
 
• Alle Interventionen und Gespräche zwischen beteili gten Institutionen werden in der Re- 
gel vorab mit der Betroffenen abgestimmt bzw. trans parent gemacht, Ausnahmen sind 
Krisenfälle. 
 
• Zwischen den Kooperationspartnern findet kollegial e Beratung statt. 
 
Zur anonymen Fallberatung kann die Clearingstelle d er ärztlichen Kinderschutzambulanz 
genutzt werden (Kontaktaufnahme siehe Anlage).  
 
Die an diesen Handlungsempfehlungen beteiligten Ein richtungen und Institutionen verein- 
baren, sich in einer AG „Kinderschutz und elterlich er Drogenkonsum“ über die Umsetzung 
dieser Handlungsempfehlungen mindestens einmal jähr lich auszutauschen und diese ggf. 
weiterzuentwickeln.  
 
 
 
5. Datenschutz und Schweigepflicht 
Grundsätzlich sind die Daten bei den Betroffenen zu  erheben. Genutzt und weitergegeben 
werden diese Daten nur zu ihrem eigentlichen Zweck,  zur Erbringung der angegebenen Leis- 
tungen, Hilfemaßnahmen und anderen Aufgaben. 
 
Alle Kooperationspartner unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB „Verletzung 
von Privatgeheimnissen“). Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Kooperationspartner 
ist nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich. I m Rahmen der Kooperation muss die Einwilli- 
gung der Betroffenen durch schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht (s. Anlage) vorlie- 
gen. Bei fehlender Schweigepflichtentbindung besteh t die Möglichkeit der anonymen Fallbera- 
tung. 
 
Für den Arzt besteht bei Verdacht auf Kindeswohlgef ährdung keine Meldepflicht. Er ist jedoch 
berechtigt, den begründeten Verdacht auf Kindeswohl gefährdung dem Jugendhilfeträger auch 
ohne Einwilligung und Wissen der Sorgeberechtigten weiterzugeben. Der „rechtfertigende Not- 
stand” (§ 34 StGB) erlaubt, Informationen weiterzug eben, wenn dadurch Unheil von dem Kind 
abgewendet werden kann. Der Arzt handelt nicht rech tswidrig, wenn er nach einer Güter- und 
Interessenabwägung zu dem Ergebnis kommt, dass das gefährdete Rechtsgut des Kindes hö- 
her zu bewerten ist als die Wahrung von Patientengeheimnissen. 
3 
 
Nach dem Gesetz ist das Jugendamt für die Einleitun g, Entwicklung und Durchführung von Hil- 
fen zum Schutz des Kindes rechtlich verantwortlich.  Diese Stellen haben bei Kindeswohlge- 
fährdung einen gesetzlichen Schutzauftrag. 
  
 
 
 
                                                      
3 Vgl.: Informationsbroschüre „Gewalt gegen Kinder - Missbrauch erkennen und handeln“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe, 2008

6 
6. Für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen in M ünster verantwortlich 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster: 
• Bernhard Paschert, Abteilungsleiter Kinder und Jug endarbeit, Jugendsozialarbeit, Hafenstr. 
30, 48153 Münster. 
 
• Karl Materla, Abteilungsleiter Kommunaler Sozialdi enst, Hafenstr. 30, 48153 Münster. 
 
• Udo Hartmann, Abteilung Kommunaler Sozialdienst, F achdienst Kinderschutz, Hafenstr. 30, 
48153 Münster. 
 
• Georg Piepel, Abteilung Kinder und Jugendarbeit, J ugendsozialarbeit, Fachstelle Drogenhil- 
fe, Schorlemerstr. 8. 48143 Münster 
 
 
Gesundheitsamt der Stadt Münster: 
• Dr. med. Dagmar Schwarte, Ärztin für Frauenheilkun de und Geburtshilfe, Abteilung Ge- 
sundheitsplanung und -förderung, Stühmerweg 8, 48147 Münster. 
 
• Dr. med. Annette Siemer-Eikelmann, Ärztin für Psyc hiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie 
und Psychotherapie, Sozialpsychiatrischer Dienst, Stühmerweg 8, 48147 Münster. 
 
• Frank Weber, Dipl. Sozialpädagoge, Sozialpsychiatr ischer Dienst, Stühmerweg 8, 48147 
Münster. 
 
 
Kliniken: 
• Priv.-Doz. Dr. med. Michael Böswald, Leitender Arz t der Abteilung Kinder- und Jugendme- 
dizin des St. Franziskus-Hospitals, Hohenzollernring 72, 48145 Münster. 
 
• Dr. med. Georg Hülskamp, Leitender Arzt der Abteil ung für Kinder- und Jugendmedizin des 
Clemenshospitals, Düesbergweg 124, 48153 Münster. 
 
 
Niedergelassene Ärzte: 
• Dr. med. Eva Bolay,  Ärztin für Kinder- und Jugend medizin, Geiststraße 38, 48151 Münster. 
 
• Dr. med. Thomas Poehlke, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Bohlweg 66, 48147 
Münster. 
 
• Beate Siegel, Ärztin für Frauenheilkunde und Gebur tshilfe, Fresnostraße 6, 48159 Münster. 
 
 
Hebamme: 
• Anne Bode, Familienhebamme, Königsweg 13, 48153 Mü nster.

7 
7. Quellen 
Bei der Erstellung dieser Handlungsempfehlungen haben wir folgende Quellen genutzt: 
• „Kooperationsvereinbarung KiDS & KO in Bielefeld“,  Stand Oktober 2008 
• Rahmenvereinbarung zur Kooperation „Suchtgefährdet e und suchtkranke schwangere 
Frauen und Familien mit Kindern bis zu einem Jahr“, Stadt Hamburg, Mai 2008 
• Checkliste „Drogenabhängigkeit und Schwangerschaft / Elternschaft“, Stadt Dortmund, 2007 
• Faltblatt „Gewalt gegen Kinder - Missbrauch erkenn en und handeln“ der Ärztekammer 
Westfalen-Lippe, Stand Juni 2008 
 
 
 
8. Anhang 
• Checklisten "Drogenabhängigkeit und Schwangerschaf t/ Elternschaft" der Gesundheitshilfe, 
Jugendhilfe und Drogenhilfe  
• Informationsblatt der Clearingstelle in der ärztli chen Kinderschutzambulanz 
• Vordruck zur Schweigepflichtentbindung 
• tabellarische Übersicht „Risiken für den Verlauf d er Schwangerschaft und kindliche Risiken“

Checklisten 
 
„Drogenabhängigkeit und Schwangerschaft/ Elternschaft“ 
 
 
Gesundheitshilfe 
 
Jugendhilfe  
 
Drogenhilfe

I.  Checkliste - Gesundheitshilfe  
 
 Koordination:  Dr. Dagmar Schwarte, Tel. 02 51/ 4 92 53 03  
   Dr Annette Siemer-Eikelmann, Tel. 02 51/ 4 92 53  58 
   Frank Weber, Tel. 02 51/ 4 92 53 56 
   Stadt Münster, Gesundheitsamt, Fachstelle aufsuc hende   
   Gesundheitshilfen und sozialmedizinische Hilfen/  Gesundheits- 
   förderung; Sozialpsychiatrischer Dienst  
    
 
 
Phasenübergreifende Grundsätze 
 
• Es erfolgt eine engmaschige Betreuung der betroffe nen Familie ab der Schwangerschaft.  
 
• Die behandelnden Ärzte kooperieren eng mit den bet eiligten Institutionen. Die 
Zusammenarbeit erfolgt transparent gegenüber den drogenabhängigen Eltern.  
 
• Den betroffenen Eltern gegenüber werden die Aufgab en und Kontrollfunktionen der 
verschiedenen Institutionen durch Gespräche erläutert. Ggf. werden Vereinbarungen 
schriftlich festgehalten. 
 
• Auf grundsätzliche Ernährungs- und Erziehungsanfor derungen wird hingewiesen. 
 
• Es wird die Schaffung eines gewaltfreien Umfeldes thematisiert. 
 
 
Vor der Geburt 
 
• Die Schwangerschaft sollte in einem möglichst früh en Stadium festgestellt werden, um 
die Gesundheit von Mutter und Kind schützen zu können. Auch bei nicht eindeutigen 
Hinweisen (Zyklusunregelmäßigkeiten, verstärkter Bauchumfang) muss stets an die 
Möglichkeit einer Schwangerschaft gedacht werden, ggf. sollte ein Schwangerschaftstest 
erfolgen.   
 
• Der Arzt, der als erster von der Schwangerschaft e rfährt (z. B. Frauenarzt, 
substituierender Arzt, Hausarzt, Kinderarzt), informiert so früh wie möglich die anderen 
am Hilfeprozess beteiligten Fachärzte und Institutionen (Schweigepflichtsentbindungen).  
 
• Es wird so früh wie möglich der Kontakt zur Famili enhebamme über das Gesundheitsamt 
(Frau Dr. Schwarte, Tel. 492-5303) hergestellt. Die Familienhebamme steht der Familie 
bis zum 1. Geburtstag des Kindes zur Verfügung. 
 
• Alle beteiligten Ärzte weisen die betroffenen Frau en auf die Wahrnehmung aller 
Schwangerschaftsvorsorgen und die Behandlung chronischer Erkrankungen (z. B. HIV, 
Hepatitis B und C) hin (Kontrolle Mutterpass). Bei Auffälligkeiten und Nichteinhaltung der 
Termine soll ein rascher Informationsaustausch mit den anderen Fachärzten und 
Institutionen erfolgen.  
 
• Die drogenabhängigen Schwangeren unterhalten einen  regelmäßigen persönlichen 
Kontakt zum behandelnden (substituierenden) Arzt.  
 
• Die werdenden Mütter erhalten eine umfassende Aufk lärung über die Wirkung der 
Drogen in der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes (neonataler Entzug).

2
 
 
 
• Es erfolgt eine ausführliche Risikoberatung zu Aus wirkungen des Beikonsums auf das 
Kind. Zum Ausschluss von Beikonsum wird ein 14-tägiges Drogenscreening in der Praxis 
des substitutierenden Arztes gefordert. Die Kostenübernahme muss geklärt werden.  
 
• Es wird von allen beteiligten Ärzten auf eine früh zeitige Vorstellung (bis zur 30. 
Schwangerschaftswoche) in der Entbindungsklinik (mit angeschlossener Kinderklinik) 
hingewirkt. Dort soll ein Informationsgespräch über Entbindung, Versorgung und 
Überwachung des neugeborenen Kindes mit den jeweiligen Spezialisten stattfinden. Das 
Vertrauensverhältnis zwischen substituierendem Arzt und Schwangerer wird hier nicht 
beeinträchtigt. 
 
• Die drogenabhängigen Schwangeren werden auf die No twendigkeit einer frühen 
Kontaktaufnahme zum Kommunalen Sozialdienst (KSD) des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien hingewiesen (ab der 20. Schwangerschaftswoche). Auf diese 
Weise können die Unterstützungsmöglichkeiten der Jugendhilfe frühzeitig besprochen 
und notwendige Hilfen zeitgerecht eingerichtet werden.  
 
• Bei Auffälligkeiten im sozialen Umfeld (z. B. inte nsive Kontakte zur offenen „Szene“) 
setzen sich die Ärzte mit der Drogenberatungsstelle (Drobs) und dem Kommunalen 
Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (KSD) in Verbindung. 
 
• Bei der Verweigerung notwendiger ärztlicher Hilfen  wird umgehend der 
Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes (Tel. 492-5351) zur Klärung der 
Gefährdungslage eingeschaltet. Ferner wird der Kommunale Sozialdienst des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien (KSD) informiert. 
 
 
Nach der Geburt  
 
1. Lebensjahr 
 
• Die Geburt muss immer in einer Klinik mit angeschl ossener neonatologischer Abteilung 
erfolgen (Franziskus-Hospital, Clemenshospital, Universitätsklinikum Münster).  
 
• Am 1. oder 2. Lebenstag findet in der Kinderklinik  ein Gespräch mit den Eltern durch den 
Stationsarzt statt. Inhalt des Gesprächs ist es, das Entzugskonzept beim Neugeborenen 
für die nächsten Wochen zu erklären. Die für den Entzug eingesetzten Medikamente 
werden erläutert. 
 
• 2-3 Wochen nach der Geburt wird von der Kinderklin ik in Absprache mit allen Beteiligten 
ein sogenannter „runder Tisch“ koordiniert. Beteiligt werden ein Vertreter des 
Kommunalen Sozialdienstes des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (KSD), der 
den Eltern bereits vor der Geburt bekannt sein sollte,  der Soziale Dienst des 
Krankenhauses und  der Stationsarzt, der Kind und Eltern während des stationären 
Aufenthaltes betreut hat sowie wenn möglich beide Elternteile. In diesem Gespräch wird 
das weitere Vorgehen für das Kind besprochen und festgelegt. Eingebunden wird auch 
der substituierende Arzt. 
 
• Es erfolgt eine Betreuung der betroffenen Eltern d urch die Familienhebamme bis zum 1. 
Geburtstag des Kindes. Von der Hebamme werden auch unregelmäßige unangemeldete 
Drogenscreenings (Urin) beim Kind durchgeführt. 
 
• Es wird von den beteiligten Ärzten darauf hingewir kt, dass alle Vorsorgetermine beim 
Kinderarzt (gelbes Untersuchungsheft) eingehalten werden. Zusätzlich werden den

3
 
 
betroffenen Eltern separate Impftermine angeboten.  Falls ein Vorsorge- oder Impftermin 
ohne nachvollziehbare Gründe nicht eingehalten wird, erfolgt eine Weitergabe der 
Information an den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien (KSD). 
 
• Bei Pflege- oder Ernährungsstörungen des Kindes in formieren die beteiligten Ärzte / 
Institutionen den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien (KSD). 
 
• Bei Entwicklungsverzögerungen und Hinweisen auf Bi ndungsstörungen des Kindes sollte 
so früh wie möglich die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen des Gesundheitsamtes 
(Tel. 492-5498 AB) oder die Familientagesklinik der Klinik für Kinder- und 
Jugendpsychiatrie des UKM (Tel. 83-56673) eingeschaltet werden. 
 
• Beikonsum der substituierten Eltern ist Anlass für  eine intensive und nachhaltige 
Intervention und Kommunikation aller Beteiligter. Die Kontrolle (Drogenscreening) 
übernimmt der substituierende Arzt. 
 
• Die drogenabhängigen Eltern werden von allen Ärzte n und Institutionen auf die 
Notwendigkeit hingewiesen, Hilfen durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in 
Anspruch zu nehmen. 
 
 
2. bis 6. Lebensjahr 
 
• Es wird von den beteiligten Ärzten darauf hingewir kt, dass alle Vorsorgetermine beim 
Kinderarzt (gelbes Untersuchungsheft) eingehalten werden. Zusätzlich werden den 
betroffenen Eltern separate Impftermine angeboten.  Falls ein Vorsorge- oder Impftermin 
ohne nachvollziehbare Gründe nicht eingehalten wird, erfolgt eine Weitergabe der 
Information an den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien (KSD). 
 
• Bei Pflege- oder Ernährungsstörungen des Kindes in formieren die beteiligten Ärzte / 
Institutionen den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien (KSD). 
 
• Bei Entwicklungsverzögerungen und Hinweisen auf Bi ndungsstörungen des Kindes sollte 
so früh wie möglich die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen des Gesundheitsamtes 
(Tel. 492-5498 AB) oder die Familientagesklinik der Klinik für Kinder- und 
Jugendpsychiatrie des UKM (Tel. 83-56673) eingeschaltet werden. 
 
• Es wird daraufhingewirkt, dass zweimal pro Jahr ei ne Vorstellung des Kindes beim 
Zahnarzt erfolgt (ggf. auch im Gesundheitsamt  Dr. Noch, Tel. 492-5440). 
 
• Alle beteiligten Ärzte und Institutionen motiviere n die drogenabhängigen Eltern, 
mindestens bis zum 6. Lebensjahr des Kindes die Beratung durch das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien in Anspruch zu nehmen. 
 
• Bei Auffälligkeiten, die das Kindeswohl betreffen könnten, informiert der behandelnde 
Arzt (z. B. Kinderarzt, Hausarzt, substituierender Arzt) den Kommunalen Sozialdienst des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (KSD) sofort. 
 
• Beikonsum der substituierten Eltern ist Anlass für  eine intensive und nachhaltige 
Intervention und Kommunikation aller Beteiligter. Die Kontrolle (Drogenscreening) 
übernimmt der substituierende Arzt.

II. Checkliste - Jugendhilfe  
 
 Koordination Udo Hartmann, Tel. 02 51/ 4 92 56 82 
   Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und F amilien, 
   Fachdienst Kinderschutz im Kommunalen Sozialdien st   
 
 
 
Phasenübergreifende Grundsätze 
 
• engmaschige Hilfeplanung vor und nach der Geburt i n ca. dreimonatigen Abständen 
 
• Schaffung eines kindgerechten Umfeldes vor der Geb urt (ab ca. 30. - 34. Schwanger- 
schaftswoche) 
 
• Damit die an den Handlungsempfehlungen beteiligten  Institutionen kooperieren können, 
werden die Betroffenen zur Entbindung von der Schweigepflicht motiviert bzw. mit Dritten 
im Beisein der Betroffenen kommuniziert. 
 
• Transparenz des Kontrollauftrages des Kommunalen S ozialdienstes durch Gespräch und 
Zusatzvereinbarung mit der Frau und ihrer Familie 
 
• Transparenz der Kooperation der Helfersysteme (KSD , psychosoziale Betreuung, substi- 
tuierender Arzt / Ärztin, Drogenberatung, Gesundheitsamt, Kinderklinik,) der Familie ge- 
genüber 
 
 
Vor der Geburt 
• Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Kommunalen Sozialdienst, Tel.: 492 5601,  
mit Namen und Adresse durch den Gynäkologen / die Gynäkologin, substituierenden Arzt 
/ Ärztin, die Drogenberatung des Jugendamtes oder Indro e. V. zum frühstmöglichen 
Zeitpunkt. 
 
• Kontaktherstellung zur Familienhebamme (Gesundheit samt, Frau Dr. Schwarte, Tel.: 492 
5303). Falls Bedarf an ambulanter Jugendhilfe besteht, Benennung z. B. der SPFH  ca. 4 
Wochen vor der Geburt 
 
• Ab der 20. Schwangerschaftswoche Kontaktaufnahme d er zuständigen Fachkraft des 
Kommunalen Sozialdienstes zu der Schwangeren mit den Zielen: 
- Vertrauensaufbau 
- Anamnese der Lebenssituation der Frau 
- Abklärung des Unterstützungsbedarfs vor der Gebur t (z. B. Einsatz einer am- 
bulanten Hilfe / SPFH) 
- Abklärung der Unterstützungsmöglichkeiten im fami liären Umfeld 
 
 
Nach der Geburt 
Verantwortlich für eine Vernetzung der Helfer nach der Geburt ist der Kommunale Sozial- 
dienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Nach der Geburt des Kindes gilt das „Konzept zur Fallbearbeitung bei Kindeswohlgefähr- 
dung“ des Kommunalen Sozialdienstes. Es ist handlungsleitend und sichert die vorgegeben 
Standards.

2 
 
 
 
1. Lebensjahr 
 
Baby wird voll gestillt oder erhält volladaptierte Pulvermilch (Milch 1) 
bis  zum 5. Monat. 
 
Maximal alle 1 - 2 Wochen wird eine neue altersgemäße Beikost 
eingeführt (ab 4. Monat). 
 
Bis 5. Lebensmonat:  
6 - 8 Flaschenmahlzeiten 
 
Jede Beikost ersetzt 1 Flaschenmahlzeit! 
 
nicht abgekochtes Wasser ab  dem 6. Lebensmonat. 
 
 
 
Ernährung : 
 
Fläschchen und Nuckel werden in den ersten 4 Monaten nach jeder 
Benutzung ausgekocht. 
 
Matratze oder Bett entsprechend der Körpergröße, Sicherung gegen 
rausfallen, Eigenes, sauberes Bettzeug, unbedingt Schlafsack bei 0 - 
2 Jährigen . Trockener und sauberer Schlafplatz. 
 
 
Schlafplatz:  
Fester Schlafplatz, rauchfrei, ohne Zugluft, ruhig, mit Frischluft, 
Raum beheizbar. 
 
Kleider bieten witterungsgemäßen Schutz, sind trocken, nicht haut- 
reizend. 
 
 
Kleidung: 
Kind trägt saubere und hygienische Kleidung. 
 
 
Körperpflege: 
Volle Windel wird gleich gewechselt, bei Hautreizungen Untersu- 
chung durch Kinderarzt. 
 
Eltern erkennen Gefahrenquellen und sichern diese dauerhaft ab, z. 
B. offene Steckdosen, Zigarettenkippen, Scherben, Reinigungsmittel 
etc. 
 
Kind wird nie gefährdender Umgebung ausgesetzt. 
 
 
Schutz vor Ge- 
fahren: 
Kind wird nicht alleine gelassen, Eltern gewährleisten oder organisie- 
ren zuverlässige Aufsicht oder benutzen Babyphon, das sofort ge- 
hört wird. 
 
Es werden alle Vorsorgeuntersuchungen gemacht, U1 bis U6. 
 
Bei Erkrankung und in Notsituationen erfolgen unverzügliche Arztbe- 
suche. 
 
 
Sicherung der 
medizinischen 
Versorgung: 
Verschriebene Medikamente werden sofort besorgt und regelmäßig 
verabreicht.

3 
 
Das Kind bekommt regelmäßig altersgemäße und liebevolle Körper- 
kontakte. 
 
 
Emotionale Zu- 
wendung: 
Insgesamt überwiegen die positiven Gefühle aber auch ambivalente 
oder kritische Gefühle für das Kind werden angesprochen. 
 
 
Gewalt gegen 
das Kind: 
 
Gewaltfreie, wohlwollende, liebevolle Erziehung. 
 
 
 
2. - 6. Lebensjahr 
 
Regelmäßiges Angebot an Nahrung (vgl. Gewichtskurve in U-Heft). 
Regelmäßiges Angebot an ungesüßter Flüssigkeit (Tee, Wasser, 
Säfte) 
 
Regelmäßig 5 Mahlzeiten pro Tag, davon eine warme: Frühstück, 
Mittag- , Abendessen. 
2 Zwischenmahlzeiten mit Obst, Joghurt, Quark. 
 
 
Ernährung: 
Nährstoff-, vitamin-, ballaststoffreiche Nahrungsmittel: frisch zuberei- 
tete warme Mahlzeiten mehrmals pro Woche. 
 
Matratze oder Bett entsprechend der Körpergröße. Eigenes, saube- 
res Bettzeug. Trockener und sauberer Schlafplatz. 
 
 
Schlafplatz: 
Fester Schlafplatz, rauchfrei, ohne Zugluft, ruhig, mit Frischluft, 
Raum beheizbar. 
 
Kleider bieten witterungsgemäßen Schutz, sind trocken, nicht haut- 
reizend. 
 
Kind trägt saubere und hygienische Kleidung. 
 
 
Kleidung: 
Passende witterungsgemäße Schuhe, z. B. Sandalten im Sommer. 
 
Eltern halten Kind zum Waschen an, unterstützen, überprüfen Kind 
dabei. 
 
Wenn Ungezieferbefall auftritt, wird er sofort und konsequent in der 
gesamten Familie behandelt. 
 
Regelmäßige Zahnpflege (mindestens 2 x täglich) mit Unterstützung 
und Überprüfung durch die Eltern. 
 
 
Körperpflege: 
Dem Entwicklungsstand des Kindes angemessenes Sauberkeitstrai- 
ning.

4 
 
Eltern erkennen Gefahrenquellen und sichern diese dauerhaft ab, z. 
B. offene Steckdosen, Zigarettenkippen, Scherben, Reinigungsmittel 
etc. 
 
Kind wird nie gefährdender Umgebung ausgesetzt. 
 
Gute Aufsicht: Kind wird angemessen über Gefahren aufgeklärt und 
davor geschützt 
Kind wird nicht alleine gelassen, d. h. Eltern gewährleisten oder or- 
ganisieren zuverlässige Aufsicht. 
 
Kind spielt auf vereinbartem Gebiet. Eltern schauen regelmäßig oder 
Kind meldet sich. 
 
 
Schutz vor Ge- 
fahren: 
Kindgemäße Verkehrserziehung. Eltern überwiegend Vorbild mit 
regelmäßigem Üben, z. B. Straße überqueren. 
 
Es werden alle Vorsorgeuntersuchungen gemacht: U7, U7a, U8, U9 
 
Bei Erkrankung und in Notsituationen erfolgen unverzügliche Arztbe- 
suche. 
 
Verschriebene Medikamente werden sofort besorgt und regelmäßig 
verabreicht. 
 
 
Sicherung der 
medizinischen 
Versorgung: 
Die Zähne werden regelmäßig gepflegt und die Vorsorge 2 x jährlich 
beim Zahnarzt durchgeführt. 
 
Das Kind bekommt regelmäßig altersgemäßen und liebevollen Kör- 
perkontakt. 
 
Auch ambivalente oder kritische Gefühle für das Kind werden ange- 
sprochen, insgesamt überwiegen die positiven Gefühle. 
 
Auch wenn Probleme auftreten, gibt es eine grundlegend wertschät- 
zende Haltung dem Kind gegenüber. Stärken & Schwächen sind 
bekannt und werden benannt. 
 
 
Emotionale Zu- 
wendung: 
Das Kind gehört dazu. In alle Planungen ist das Kind miteinbezogen. 
Es werden spezielle Aktivitäten für das Kind entwickelt (Spielplatz, 
Schwimmen, …). 
 
Gewaltfreier wohlwollender, liebevoller Umgang mit dem Kind. 
 
 
Gewalt gegen 
das Kind: Bei Vorliegen affektiver „Ausrutscher“ werden diese thematisiert.

III.  Checkliste - Drogenhilfe  
 
 Koordination:  Georg Piepel, Tel. 02 51/ 4 92 58 4 0  
   Renate Firgau, Tel. 02 51/ 4 92 58 42 
   Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und F amilien,  
   Fachstelle Drogenhilfe  
 
 
Phasenübergreifende Grundsätze 
 
• Klärung der gesundheitlichen und sozialen Situatio n wie Gesundheitszustand, Suchter- 
krankung, finanzielle Ressourcen, Wohnsituation, soziales Netzwerk und juristische Situ- 
ation 
 
• Information, Beratung und Vermittlung zu Möglichke iten der Suchtbehandlung (Substitu- 
tion, Entgiftung, Entwöhnung/ Therapie) 
 
• Aufbau des notwendigen Kooperationsnetzes nach sch riftlicher Schweigepflichtentbin- 
dung; Abstimmung der Kooperation 
 
• Transparenz des Schutzauftrages, der Erwartungen a n die Eltern und der Konsequenzen 
bei Kindeswohlgefährdung 
 
 
Vor der Geburt 
 
• Klärung des Kinderwunsches; Erwartungen, die mit d er Elternschaft verbunden sind 
 
• Möglichkeiten der Schwangerschaftsberatung, ärztli che Versorgung/ Vorsorge 
 
• Risiken für Mutter und Kind; Entbindung  
 
• Angebote der Jugend- und Gesundheitshilfe wie SPFH , Mutter-Kind-Einrichtungen, Ge- 
burtsvorbereitung, Hebamme 
 
• Kontaktaufnahme zur (Familien-)Hebamme  
 
 
Nach der Geburt 
 
• Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung/ Vorsorge 
• Angebote der Jugend- und Gesundheitshilfe wie SPFH , Mutter-Kind-Einrichtungen, ggf. 
Familienhebamme 
• Nach der Geburt des Kindes gilt für die städtische  Drogenhilfe das interne Verfahren des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (Verfügung zum internen Meldeverfahren bei 
Kindesgefährdungsfallen des Amtes 51)  
• Die Einschätzung des Kindeswohls erfolgt auf Grund lage der Bewertungskriterien/ Indi- 
katoren für eine Kindeswohlgefährdung analog der Anlage 1 der Verfügung zum internen 
Meldeverfahren bei Kindesgefährdungsfallen des Amtes 51 und der Basiskriterien der 
Handlungsempfehlungen 
• Für INDRO e.V. gilt die Vereinbarung zum § 8a Abs.  2 SGB VIII für Träger von Einrich- 
tungen und Diensten aus den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieheri- 
scher Kinder- und Jugendschutz (§§ 11 bis 14 SGB VIII)

C L E A R I N G S T E L L E  
 
- Eine Information für alle, die in Münster beruflich mit sexuellem Mißbrauch, 
körperlicher und emotionaler Mißhandlung und Vernachlässigung von  
Kindern und Jugendlichen befaßt werden können. -  
 
 
 
 
 
 
 
 
WAS DIE CLEARINGSTELLE IST 
 
 
 Die Clearingstelle ist ein multiprofessionelles, e inzelfallorientiertes Fach- und Bera- 
tungsgremium. 
 
 Sie hat den Auftrag, eingegangene Hinweise und Ver dachtsmomente auf sexuellen 
Mißbrauch, körperliche und emotionale Mißhandlung s owie Vernachlässigung von 
Kindern und Jugendlichen multiprofessionell zu beur teilen und das notwendige fachli- 
che Vorgehen, insbesondere auf die erforderlichen K inderschutzinteressen, aufein- 
ander abzustimmen.  
 
 Jeder Fall wird grundsätzlich anonym behandelt. 
 
 Personelle Besetzung 
 
 
 Die Clearingstelle ist mit autorisierten, besonder s geschulten MitarbeiterInnen der 
beteiligten Institutionen besetzt: 
 
 1. ein(e) MitarbeiterIn vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Jugend- 
amt),  das verantwortlich ist für den Kinderschutz gem. §§ 8a, 42 SGB VIII und für 
das Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII 
 
 2. zwei Mitarbeiterinnen der Ärztlichen Kinderschutzambulanz  als Vertreterinnen 
der therapeutischen Profession 
 
 3. eine Mitarbeiterin der Polizei/Staatsanwaltschaft  als Vertreterin der Strafverfol- 
gungsbehörde 
 
 4. eine Ärztin des Gesundheitsamtes  als Vertreterin der medizinischen Profession 
         
  
 5.    eine Familienrichterin i. R. als Beraterin z u familiengerichtlichen Aspekten

2 
WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN  
 
 Wir wollen Ihnen als Professionelle eine fachliche  Orientierung bieten. 
 
 Nach Würdigung und Beratung des Falles wollen wir mit Ihnen eine Entscheidungs- 
vorbereitung über das weitere Vorgehen und die weit eren Schritte treffen. Diese Be- 
ratung umfaßt im wesentlichen die verbindliche Absp rache darüber, ob und in wel- 
cher Reihenfolge insbesondere auf die erforderliche n Kinderschutzinteressen thera- 
peutische, (gerichts-)medizinische, familiengericht liche und/oder strafrechtliche 
Schritte aufeinander abgestimmt werden können und w elche darüber hinausgehende 
Hilfen eingeleitet werden sollten. 
 
 Für eine dem Clearingprozeß möglicherweise nachfol gende fachgerechte Fallbear- 
beitung stellen wir Ihnen adäquate Ressourcen zur Verfügung. 
 
 
WIE SIE MIT UNS IN KONTAKT KOMMEN 
 
 
 In allen Fällen, in denen Vernachlässigung, Kindes mißhandlung und/oder sexueller 
Mißbrauch vorliegt bzw. ein Verdacht besteht, ist es Ihnen möglich, sich über eine der 
beteiligten Institutionen (siehe Ansprechpartner) an die Clearingstelle zu wenden.  
 
 AnsprechpartnerInnen: 
 
 
  Frau Kersting, Ärztliche Kinderschutzambulanz,  Tel.: 41 85 40 
 
  Frau Hübscher, Kriminalpolizei Münster, Tel.: 2 75-31 02 
 
  Herr Hartmann, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Tel.: 4 92-56 82 
 
   Frau Dr. Siemer-Eikelmann, Gesundheitsamt, Tel.: 4 92-53 58 
 
 Ort: 
   Ärztliche Kinderschutzambulanz, Melchersstraße 5 5 
     48149 Münster 
 
 Zeit: 
   montags, ab 14.00 Uhr 
 
 Terminabsprache: 
 Tel.: 41 85 40, Clearingstelle

Kopiervorlage Schweigepflichtentbindung 
 
 
 
(wird noch erstellt)

Quelle: Manuela Nagel, Jan-Peter Siedentopf, „Schwangerschaft - Sucht – Hilfe. Ein Leitfaden zum Casemanagement “ Berlin 2006 
Risiken für den Verlauf der Schwangerschaft und kindliche Risiken 
(siehe auch Kapitel Substanzrisiken auf Seite 48) 
 
 
 
 
Im Schwangerschaftsverlauf 
 
 
Bei akutem Entzug in der 
Schwangerschaft 
 
 
Während und nach der 
Geburt 
 
langfristig 
 
Mischkonsum 
 
je nach Einzelsubstanz 
- angeborene Fehlbildungen 
- erhöhte Abortrate 
- Frühgeburtlichkeit 
- Wachstumsstörungen 
- intrauteriner Kindstod 
 
 
- Wachstumsstörungen 
- Enzephalopathie 
- vorzeitige Wehen 
- Früh- und Fehlgeburten 
- intrauteriner Kindstod 
 
- Anpassungsstörungen und 
Atemstörungen bis hin zum 
Atemstillstand 
- schwere und lang anhalten- 
de Entzugssymptome je 
nach Einzelsubstanzen 
 
 
je nach Einzelsubstanz 
- angeborene Fehlbildungen 
- erhöhte Infektanfälligkeit 
- Entwicklungsverzögerung 
- Lernstörungen 
- plötzlicher Kindstod 
- ggf. Folgen der geburts- 
hilflichen Komplikationen 
 
 
Heroin 
 
- erhöhte Abortrate 
- Frügeburtlichkeit 
- Wachstumsstörungen 
- durch Beimischung Gefahr 
von Fehlbildungen 
 
- Wachstumsstörungen 
- Enzephalopathie 
- vorzeitige Wehen 
- vorzeitige Plazentalösung 
- Früh- und Fehlgeburten 
- intrauteriner Kindstod 
 
 
- Anpassungsstörungen und 
Atemstörungen bis hin zum 
Atemstillstand nach der 
Geburt 
- Entzugssyndrom des Neu- 
geborenen 
- perinatale Morbidität und 
Mortalität erhöht 
 
 
- Entwicklungs-, Verhaltens- 
und Lernstörungen 
- ggf. Folgen der geburts- 
hilflichen Komplikationen 
 
Substitutionsmittel 
(Methadon, 
L-Polamidon, 
Buprenorphin) 
 
- (fraglich) Frühgeburtlichkeit 
- (fraglich) Wachstumsstörun- 
gen 
- akute Entzugssymptome 
(BUP) 
 
- Wachstumsstörungen 
- Enzephalopathie 
- vorzeitige Wehen 
- vorzeitige Plazentalösung 
- Früh- und Fehlgeburten 
- intrauteriner Kindstod 
 
 
- Entzugssymptome beim 
Neugeborenen 
- Perinatale Morbidität und 
Mortalität erhöht 
 
 
- Entwicklungs-, Verhaltens- 
und Lernstörungen 
- ggf. Folgen der geburts- 
hilflichen Komplikationen 
 
Kokain 
 
- Wachstumsretardierung 
- Enzephalopathie 
- vorzeitige Wehen 
- vorzeitige Plazentalösung 
- Früh- und Fehlgeburten 
- intrauteriner Kindstod 
- Fehlbildungen (Herz, Gehirn, 
Harn- und Geschlechtsorga- 
ne) 
 
 
- keine bekannten Folgen  
 
- ggf. Folgen der Fehlbildun- 
gen 
- Verstärkung von Opiatent- 
zugssymptomen möglich 
 
 
- Folgen der Fehlbildungen 
- Entwicklungsrückstände 
 
Benzodiazepine 
 
- Wachstumsretardierung 
- Enzephalopathie 
- Fehlbildungen (Herz) 
 
- Krampfanfälle 
- vorzeitige Wehen 
- intrauteriner Kindstod 
 
- Anpassungsstörungen und 
Atemstörungen bis hin zum 
Atemstillstand 
- Entzugssymptome 
- deutliche Verstärkung von 
Opiatentzugssymptomen 
- perinatale Morbidität und 
Mortalität erhöht 
 
 
 
Alkohol 
 
Alkohol ist Ursache für die 
häufigste vermeidbare angebo- 
rene Fehlbildung, das Fetal 
Alcohol Disorder Syndrome 
(FADS) mit u. a.: 
- Fehlbildungen des Herzens 
- Fehlbildungen im Gesichts- 
bereich 
- Wachstumsretardierung 
- neurologische Störungen 
 
  
- Krampfanfälle 
- vorzeitige Wehen 
- intrauteriner Kindstod 
  
- ggf. Folgen der angebore- 
nen Fehlbildungen 
- geringer Saugreflex, Ruhe- 
losigkeit, Reizbarkeit 
 
 
- neurologische Entwick- 
lungsstörungen 
- Minderwuchs 
- Stigmatisierung durch 
Gesichtsfehlbildungen 
- Lernstörungen 
 
Nikotin 
 
- Wachstumsretardierung 
- Fehl-, Frühgeburten 
 
- keine negativen Folgen 
 
- erhöhte Komplikationsrate 
- perinatale Morbidität und 
Mortalität erhöht 
- Verstärkung von Opiatent- 
zugssymptomen 
 
 
- plötzlicher Kindstod 
- allergische Erkrankungen 
- Atemwegserkrankungen 
 
Cannabis, 
Haschisch, 
Marihuana 
 
- Gefahren wie bei Nikotin zu 
werten 
 
- keine negativen Folgen 
 
- erhöhte Komplikationsrate 
- perinatale Morbidität und 
Mortalität erhöht 
- Verstärkung von Opiatent- 
zugssymptomen 
 
 
- Gedächtnisstörungen 
- Lernstörungen 
 
Ecstasy, Speed, 
Amphetamine 
 
- neurologische Störungen 
 
- keine negativen Folgen 
 
- Verstärkung von Opiatent- 
zugssymptomen 
 
 
- Lern- und Gedächtnisstö- 
rungen

Impressum 
 
Herausgeberin:  Stadt Münster 
   Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
   Gesundheitsamt 
   Zusammenstellung:  Udo Hartmann 
      Karl Materla 
      Bernhard Paschert 
      Georg Piepel 
      Dr. med. Dagmar Schwarte 
      Dr. med. Annette Siemer-Eikelmann  
      Frank Weber 
Januar 2010, 750

Berichtsvorlage

6008 Zeichen

V/0022/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit 
Erziehungsverantwortung in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.01.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
24.02.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
   
 
 
Bericht: 
 
Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Drogenhilfe haben gemeinsam ein Handlungskonzept erarbei-
tet, um das Angebot und die Verfügbarkeit von Hilfen für drogenabhängige Schwangere und El-
tern mit Erziehungsverantwortung in Münster zu opt imieren. Um eine breite Akzeptanz des Kon-
zeptes zu erreichen, wurden bei der Erstellung Vertreter aller beteiligten Professionen (Kliniken, 
niedergelassene Ärzte, Hebammen, Gesundheitsamt, kommunaler Sozialdienst und Drogenhilfe) 
von Beginn an beteiligt. Ziel ist es, ein gesundes Aufwachsen der betroffenen Kinder zu fördern 
sowie die Sicherung des Kindeswohls und Einlei tung der notwendigen strukturellen Schutzmaß-
nahmen bei Kindeswohlgefährdung. Die häufig schwierigen Familienkonstellationen erfordern 
einen umfassenden Kinderschutz durch alle Beteiligten und machten eine Neuausrichtung des 
Konzeptes erforderlich. Eine hundertprozentige Gewährleistung des Kinderschutzes kann es im 
Einzelfall trotz aller Bemühungen der Beteiligten jedoch nicht geben. 
 
Ausgangslage 
Der Gesetzgeber hat die Jugendhilf
e damit beauftragt, das Kindeswohl zu fördern und die Eltern 
bei der Erziehung ihrer Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkei-
ten zu  unterstützen (SGB VIII § 1). In § 8a des achten Sozialgesetzbuches ist dem Jugendamt 
explizit der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erteilt worden. Kinder drogenabhängiger 
Eltern gehören zu einer Risikogruppe und sind daher eine Hauptzielgruppe von Kinderschutz-
konzepten. 
 
Eine Vielzahl von Institutionen und Personen sind in Münster mit unterschiedlichen Aufträgen, 
Herangehensweisen und Möglichkeiten mit der Beratung, Begleitung und Behandlung von dro-
genabhängigen Schwangeren und Eltern befasst, dazu gehören die Einrichtungen des Gesund-
heitswesens ebenso wie die der Jugendhilfe und der Drogenhilfe. Um das breite Spektrum der 
bereits vorhandenen Angebote für diese Klientel gezielt verfügbar zu machen, bedarf es gemein-
Vorlagen-Nr.: 
V/0022/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Piepel 
Ruf: 
492 58 40 
E-Mail: 
PiepelG@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.01.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0022/2010 
 
sam definierter Standards sowie einer verbindlichen und geregelten Kooperation zwischen den 
beteiligten Institutionen.   
 
Im Stadtgebiet Münster leben aktuell ca. 1000 - 1200 opiatabhängige Männer und Frauen. In den 
letzten Jahren wurden im Durchschnitt jährlich 15 Neugeborene drogenabhängiger Mütter statio-
när in den Kliniken Universitätsklinikum Münste r, Clemens-Hospital und Franziskus-Hospital be-
handelt.  
 
Ziele 
Vorrangiges Ziel dieser 
Handlungsempfehlungen ist der Schutz der betroffenen Kinder durch 
• ein möglichst frühzeitiges Erreichen der Klientel durch das Hilfesystem 
• die verbindliche Präsentation bestmöglicher Hilfen (unabhängig davon, wo die Klientel „an-
dockt“) 
• eine Verbesserung der Vernetzung und Kooperation zwischen den Helfersystemen  
• die Verbesserung der Voraussetzungen für eine risikoarme Schwangerschaft  
• ein gesundes Aufwachsen der betroffenen Kinder (bzw. der Schutz vor Kindeswohlgefähr-
dung) sowie 
• die Sicherung des Kindeswohls und Einleitung der notwendigen Schutzmaßnahmen bei Kin-
deswohlgefährdung 
 
Umsetzung 
Um diese Ziele für drogenabhängige bzw. substituierte Schwangere und Mütter und Väter mit 
Erziehungsverantwortung in Münste
r zu erreichen sind in den Handlungsempfehlungen die Vor-
aussetzungen zur Zielerreichung auf Seiten der Eltern (materielle, soziale und gesundheitliche 
Grundvoraussetzungen, hier Basiskriterien genannt) wie auch die Voraussetzungen für umfas-
sende Hilfen und eine gelungene Kooperation der beteiligten Professionen in Form von Abspra-
chen und gemeinsam definierten Standards in der Arbeit mit dieser Zielgruppe formuliert.  
Diese Standards setzen sich zusammen aus  
1. 
für alle Kooperationspartner verbindliche Standards und Vereinbarungen  
2. fachdienstspezifischen Leistungen und Abläufen, die im Anhang in arbeitsfeldspezifischen 
Checklisten zusammengefasst sind.  
 
 
Grundlegende Standards für alle beteiligten Professionen sind 
• die Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen und Institutionen für das The-
ma Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, 
• eine verbindliche und umfassende Präsentation von Hilfen und die Motivierung für deren In-
anspruchnahme,  
• das Formulieren der Erwartungen an die Eltern und der Konsequenzen bei Kindeswohlge-
fährdungen, sowie 
• die Information und Beteiligung des Jugendamtes bei akuten Kindeswohlgefährdungen zur 
Einleitung von Maßnahmen des Kinderschutzes.

3 
V/0022/2010 
 
 
Arbeitsfeldspezifische Checklisten  für die Bereiche Gesundheitshilfe, Jugendhilfe und Dro-
genhilfe sollen den beteiligten Kooperationspartnern als Leitfaden für das fachliche Handeln in 
den verschiedenen Phasen der Schwangerschaft und nach der Geburt dienen. Sie sind einheit-
lich gegliedert in  
• phasenübergreifende Grundsätze in der Arbeit mit der Klientel,  
sowie konkrete Empfehlungen zu Leistungen und Abläufen  
• vor der Geburt und 
• nach der Geburt (im 1. Lebensjahr und im 2.-6. Lebensjahr) 
 
und orientieren sich an den originären Aufträgen und Aufgaben der jeweiligen Profession.  
 
Eine aus Fachkräften der beteiligten Professionen zusammengesetzte „AG Kinderschutz und 
elterlicher Drogenkonsum“ soll mindestens einmal jährlich tagen zum Erfahrungsaustausch, zur 
Abstimmung untereinander sowie zur Fortschreibung dieses Handlungskonzeptes. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Handlungsempfehlungen drogenkonsumierende Schwangere und Eltern

Beratungsverlauf (2)

27.01.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.02.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Hafenstraße 30
  • Schorlemerstraße 8
  • Geiststraße 38
  • Fresnostraße 6
  • Melchersstraße 5
  • Stühmerweg 8
  • Hohenzollernring 72
  • Düesbergweg 124
  • Bohlweg 66
  • Königsweg 13

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0022/2010
Typ
Vorlagen
Datum
13.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37