0837/2022
Herstellung einer Querungshilfe, Schweidnitzer Straße in Köln-Dünnwald
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 0837/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 Herstellung einer Querungshilfe, Schweidnitzer Straße in Köln-Dünnwald hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim am 09.07.2018, TOP 2.1 Die Bezirksvertretung Mülheim hat mit dem Beschluss vom 09.07.2018 die Verwaltung beauftragt die Einrichtung von Zebrastreifen im Bereich der Schweidnitzer Straße sowie der Straße Am Klosterhof zu prüfen. Prüfergebnis der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Einrichtung von Zebrastreifen (Fußgängerüberwegen) geprüft und festgestellt, dass die Bereitstellung von Fußgängerüberwegen im Bereich des Knotenpunktes Schweidnitzer Straße/Am Klosterhof/ Leuchterstraße aus richtliniengerecht nicht möglich ist. Begründung Die Verwaltung hat zur Prüfung der verkehrlichen Situation eine Verkehrszählung durchgeführt. Nach Auswertung der ermittelten Daten, ist aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelastung am Knotenpunkt die Einrichtung von Fußgängerüberwegen nicht erforderlich. Des Weiteren ist durch die bestehende Nähe des Knotenpunktes zum Bahnübergang die Bereitstel- lung von Fußgängerüberwegen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht möglich. Im Bereich des Bahn- übergangs muss eine Räumstrecke von 25 m freigehalten werden, damit die den Bahnübergang que- renden Kraftfahrzeuge den Bahnübergang vollständig räumen können. Diese Räumung würde durch die Platzierung von Fußgängerüberwegen nicht erfolgen können, da der Fußverkehr gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr sowie dem Radverkehr bevorrechtigt ist. Die Verkehrssicherheit am Bahnüber- gang könnte somit nicht gewährleistet werden. Einrichtung von Mittelinseln (Alternativangebot) Die Verwaltung hat die Einrichtung von Mittelinseln geprüft, um dem Fußverkehr eine sichere Que- rungsmöglichkeit anbieten zu können. Hierzu liegen folgende Ergebnisse vor: Am Klosterhof Für den Bereich der Straße Am Klosterhof besteht aufgrund der unzureichenden Flächenverfügbar- keit keine Möglichkeit eine Mittelinsel einzurichten. Schweidnitzer Straße Die Platzierung einer Mittelinsel in der Schweidnitzer Straße ist durchführbar und wurde von der Ver- waltung geplant (siehe Anlage). Für die Einrichtung einer Querungshilfe und die Verlängerung des nördlichen Gehwegs muss der Straßenquerschnitt verbreitert und angepasst werden, wodurch sich 2 die Dammlage des Straßenkörpers in Richtung der angrenzenden Ackerfläche verschiebt. Durch die- se Verschiebung ist ein Eingriff in das bestehende Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Die für den Eingriff erforderliche Genehmigung wurde durch die untere Naturschutzbehörde erteilt. Die Verlängerung des Gehwegs erfolgt niveaugleich zur Fahrbahn. Die Straßenmarkierung wird ent- sprechend der Planung angepasst. Eine bestehende Beleuchtungseinrichtung muss versetzt werden. Die Barrierefreiheit ist im Bereich der Mittelinsel gewährleistet. Die Deutsche Bahn hat unter der Einbindung des Eisenbahnbundesamtes der Einrichtung der Mitte- linsel zugestimmt. Die Herstellung der Mittelinsel wird voraussichtlich bereits in der 2. Hälfte des Jahres 2022 erfolgen können. Für die Umsetzung werden Kosten in Höhe von 46.100 € veranschlagt. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch die Verwaltung sichergestellt. Anlage Lageplan
Anlage - Lageplan
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Am Klosterhof Schweidnitzer Straße Am Klosterhof Leuchterstraße Beleuchtungseinrichtung versetzen a=3cm a=10cm a=10cm a=0cma=3cm a=3cm a=0cm a=10cm a=10cm a=3cm a=0cm a=0cm fehlende Markierung ergänzen Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 9-Schweidnitzer Straße 836 mm 292 mm x x Ausführungsplanung 9/ Dünnwald Lageplan Kreuzung Schweidnitzer Straße/ Am Klosterhof Einrichtung einer Querungshilfe 9-907-02850 - LP B Blumberg/ März 2018 Throm/ 15.02.2022 06.02.2020 06.02.2020 gez. Harzendorf 2901.2020 gez. Dietz 28.01.2020 gez. Scheper 23.01.2020 gez. Blumberg Köpfe der Querungshilfe angepasst T hr Thr Bl 11.01.2022Blumberg taktile Elemente ergänzt Thr Thr Bl Scheper 31.01.2022 Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt Gussasphalt Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 grau/ anthrazit-Schachbrett baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- n ehmbar Fahrrad- ständer Zaun Bügel Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Gussasphaltrinne Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 160) örtlich durchgeführt. Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) wurde nachrichtlich eingearbeitet. Anmerkung: Jahr 2000 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum DB Lage der QH 09.03.2020 664/1 Abstimmung taktile Elemente gez. Klinkhammer per E-Mail gez. Sämann per E-Mail 28.01.2022 Anordnung Beschilderung Nr: _________________ Anordnung Markierung Nr: ___________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ 9088/20 9089/20 27.10.2020 gez. Lauer 662/1 gez. Felden Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Schweidnitzer Straße 836
- Leuchterstraße
- Am Klosterhof
- Straße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 0837/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 21.03.2022
- Erstellt
- 08.03.2022 15:31