Mandari Insight

0837/2022

Herstellung einer Querungshilfe, Schweidnitzer Straße in Köln-Dünnwald

Mitteilung BV 21.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.05.2022, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage - Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

3396 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
664 
Vorlagen-Nummer 
 0837/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 
 
Herstellung einer Querungshilfe, Schweidnitzer Straße in Köln-Dünnwald 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim am 09.07.2018, TOP 2.1 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat mit dem Beschluss vom 09.07.2018 die Verwaltung beauftragt die 
Einrichtung von Zebrastreifen im Bereich der Schweidnitzer Straße sowie der Straße Am Klosterhof 
zu prüfen. 
 
Prüfergebnis der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat die Einrichtung von Zebrastreifen (Fußgängerüberwegen) geprüft und festgestellt, 
dass die Bereitstellung von Fußgängerüberwegen im Bereich des Knotenpunktes Schweidnitzer 
Straße/Am Klosterhof/ Leuchterstraße aus richtliniengerecht nicht möglich ist. 
 
Begründung 
 
Die Verwaltung hat zur Prüfung der verkehrlichen Situation eine Verkehrszählung durchgeführt. Nach 
Auswertung der ermittelten Daten, ist aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelastung am Knotenpunkt 
die Einrichtung von Fußgängerüberwegen nicht erforderlich. 
 
Des Weiteren ist durch die bestehende Nähe des Knotenpunktes zum Bahnübergang die Bereitstel-
lung von Fußgängerüberwegen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht möglich. Im Bereich des Bahn-
übergangs muss eine Räumstrecke von 25 m freigehalten werden, damit die den Bahnübergang que-
renden Kraftfahrzeuge den Bahnübergang vollständig räumen können. Diese Räumung würde durch 
die Platzierung von Fußgängerüberwegen nicht erfolgen können, da der Fußverkehr gegenüber dem 
Kraftfahrzeugverkehr sowie dem Radverkehr bevorrechtigt ist. Die Verkehrssicherheit am Bahnüber-
gang könnte somit nicht gewährleistet werden. 
 
Einrichtung von Mittelinseln (Alternativangebot) 
 
Die Verwaltung hat die Einrichtung von Mittelinseln geprüft, um dem Fußverkehr eine sichere Que-
rungsmöglichkeit anbieten zu können. Hierzu liegen folgende Ergebnisse vor: 
 
Am Klosterhof 
 
Für den Bereich der Straße Am Klosterhof besteht aufgrund der unzureichenden Flächenverfügbar-
keit keine Möglichkeit eine Mittelinsel einzurichten. 
 
Schweidnitzer Straße 
 
Die Platzierung einer Mittelinsel in der Schweidnitzer Straße ist durchführbar und wurde von der Ver-
waltung geplant (siehe Anlage). Für die Einrichtung einer Querungshilfe und die Verlängerung des 
nördlichen Gehwegs muss der Straßenquerschnitt verbreitert und angepasst werden, wodurch sich

2 
 
die Dammlage des Straßenkörpers in Richtung der angrenzenden Ackerfläche verschiebt. Durch die-
se Verschiebung ist ein Eingriff in das bestehende Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Die für den 
Eingriff erforderliche Genehmigung wurde durch die untere Naturschutzbehörde erteilt.  
 
Die Verlängerung des Gehwegs erfolgt niveaugleich zur Fahrbahn. Die Straßenmarkierung wird ent-
sprechend der Planung angepasst. Eine bestehende Beleuchtungseinrichtung muss versetzt werden. 
Die Barrierefreiheit ist im Bereich der Mittelinsel gewährleistet. 
 
Die Deutsche Bahn hat unter der Einbindung des Eisenbahnbundesamtes der Einrichtung der Mitte-
linsel zugestimmt. 
 
Die Herstellung der Mittelinsel wird voraussichtlich bereits in der 2. Hälfte des Jahres 2022 erfolgen 
können. Für die Umsetzung werden Kosten in Höhe von 46.100 € veranschlagt. Die Finanzierung der 
Maßnahme ist durch die Verwaltung sichergestellt. 
 
Anlage 
Lageplan

Anlage - Lageplan

4203 Zeichen

Am Klosterhof
Schweidnitzer Straße
Am Klosterhof
Leuchterstraße
Beleuchtungseinrichtung
versetzen
a=3cm
a=10cm
a=10cm
a=0cma=3cm
a=3cm a=0cm
a=10cm
a=10cm
a=3cm
a=0cm
a=0cm
fehlende Markierung ergänzen
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
9-Schweidnitzer Straße
836 mm 292 mm
x x
Ausführungsplanung
9/ Dünnwald Lageplan
Kreuzung Schweidnitzer Straße/ Am Klosterhof
Einrichtung einer Querungshilfe
9-907-02850 - LP B
Blumberg/ März 2018
Throm/ 15.02.2022
06.02.2020
06.02.2020
gez. Harzendorf
2901.2020
gez. Dietz
28.01.2020
gez. Scheper
23.01.2020
gez. Blumberg
Köpfe der Querungshilfe angepasst T
 hr Thr Bl 11.01.2022Blumberg
taktile Elemente ergänzt Thr Thr Bl Scheper 31.01.2022
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt
Gussasphalt
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
grau/ anthrazit-Schachbrett
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS
Bank
30/50 50/50
fest-
stehend
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
n
ehmbar
Fahrrad-
ständer
Zaun
Bügel
Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung
amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme
zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt.
Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und
Maßstabsübertragungen nicht verwendbar.
Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im
auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und
des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 160)
örtlich durchgeführt.
Der Katasterbestand  ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen )
wurde nachrichtlich eingearbeitet.
Anmerkung:                    
Jahr 2000
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
DB Lage der QH 09.03.2020
664/1 Abstimmung taktile Elemente
gez. Klinkhammer
per E-Mail
gez. Sämann
per E-Mail 28.01.2022
Anordnung  Beschilderung Nr: _________________
Anordnung  Markierung Nr: ___________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
9088/20
9089/20
27.10.2020
gez. Lauer
662/1
gez. Felden
Anlage

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Schweidnitzer Straße 836
  • Leuchterstraße
  • Am Klosterhof
  • Straße 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0837/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
21.03.2022
Erstellt
08.03.2022 15:31