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AN/0448/2022

Ein Nachtbürgermeister für Köln – und einen Neuanfang nach Corona

SPD Antrag nach § 3 22.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 07.03.2022, TOP 8.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

5851 Zeichen

An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0448/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 07.03.2022 
 
Ein Nachtbürgermeister für Köln – und einen Neuanfang nach Corona 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des AVR am 07.03.2022 
zu setzen.  
Der Ausschuss AVR möge beschließen:  
 
Beschluss:  
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Position eines/-r Nachtbürgermeister*in in Köln zu 
schaffen. Diese Person soll als vermittelnde Position zwischen Gastronomie, Veran-
stalter*innen, Kulturschaffenden, Anwohner*innen, Politik und Verwaltung sowie den 
Sicherheits- und Ordnungsdiensten fungieren und dadurch die Kultur, das Nachtle-
ben sowie die Gastronomie und Hotellerie fördern und mitentwickeln. Ihre Aufgabe 
soll es sein, mögliche Konflikte zwischen den Akteur*innen zu verhindern bzw. abzu-
mildern sowie der örtlichen Gastronomie, den örtlichen Veranstalter*innen und den 
Anwohner*innen als zentrale Ansprechperson zu dienen. 
2. Dazu sollen Gespräche mit Gastronomie, Hotelgewerbe, Veranstalter*innen, Politik 
und Kulturschaffenden aufgenommen werden, wie eine solche Stelle in Anlehnung an 
die Erfahrungen anderer Städte gestaltet werden kann.  
3. Dem Rat soll ein entsprechendes Konzept in seiner Sitzung am 05.05.2022 vorgelegt 
werden, das insbesondere den Stellenumfang, ein ggf. nötiges Projektbudget und die 
Einbindung der Stelle in die städtischen Strukturen darstellt. 
 
Begründung:  
Köln zeichnet sich durch seine große kulturelle Vielfalt aus. Doch zwei Jahre Pan-
demie haben der Nacht- und Ausgehkultur, also den Gaststätten, Clubs und Bars, 
zugesetzt. Nun werden in absehbarer Zeit die Zugangsbeschränkungen fallen, und

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das Abend- und Nachtleben wird wieder spürbar Fahrt aufnehmen. Dass das stets 
auch mit Konflikten zwischen Feiernden und Anwohnenden verbunden war und ist, 
ist leider bestätigte Erkenntnis. Die Geschwindigkeit, mit der sich bald ein neuer 
Normalzustand auf den Ausgehmeilen einstellen wird, dürfte für ein verschärftes 
Aufeinanderprallen der Interessen sorgen. Die ließen sich allerdings auch vor und in 
der Corona-Zeit oft nur mühselig und manchmal eben auch gar nicht ordnen, vermit-
teln und ausgleichen. Ein Beispiel ist der jüngst eskalierte Konflikt um das Mäuer-
chen zwischen der Universitätsmensa und der Zülpicher Straße. Aber auch die von 
vielen als aggressiver werdend wahrgenommene Partystimmung auf den Ringen 
usw. kann nur als Vorbote kommender Herausforderungen gelesen werden. 
Eine Institution, die in vielen Großstädten für genau solche Zwecke geschaffen wor-
den ist, ist die des/der Nachtbürgermeisters*in. Münster soll einen bekommen, Dort-
mund hat schon einen, und auch hier waren die auslaufenden Corona-
Schutzmaßnahmen und -beschränkungen der ausschlaggebende Grund für die Ein-
richtung. Aufbauend auf den auch internationalen positiven Erfahrungen in London, 
Amsterdam, Toronto und vielen anderen globalen Metropolen in den Jahren vor der 
Pandemie kann auch unsere Stadt von so einer Einrichtung profitieren. Mit einem/-r 
Nachtbürgermeister*in ließe sich gemeinsam an Konzepten für einen Neuanfang 
nach Corona arbeiten. 
Köln ist aber auch unabhängig von den besonderen Herausforderungen der Pande-
mie eine langfristig wachsende Millionenstadt mit einem attraktiven, sich verändern-
den Nachtleben. Aber auch an vielen anderen Orten muss ein Ausgleich geschaffen 
werden zwischen einem veränderten Freizeitverhalten auf der einen sowie dem 
ebenso legitimen Ruheinteresse der  Anwohnerinnen und Anwohner auf der anderen 
Seite. 
Dem/Der Nachtbürgermeister*in fällt hierbei die Aufgabe zu, Konflikt bergende Ent-
wicklungen frühzeitig zu erkennen und auch mit schnellen und unbürokratischen Lö-
sungen auf einen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten hinzuwirken. 
Dabei soll er/sie auch denjenigen, die in solchen Konflikten bislang noch keine Stim-
me haben, eine solche verleihen – indem er/sie Beziehungen in den Wohnquartieren 
pflegt und im Zweifelsfall einfach nachfragt. 
Darüber hinaus gibt es aber auch regelmäßig Unstimmigkeiten zwischen Kulturschaf-
fenden und Veranstalterinnen und Veranstaltern auf der einen und der Stadtverwal-
tung auf der anderen Seite. Auch hier kann der/die Nachtbürgermeister*in eine wich-
tige Vermittlungsrolle einnehmen. Er/Sie dient der Szene als zentraler Ansprechpart-
ner*in, kann direkte Kontakte zu den zuständigen Ämtern herstellen und damit die 
Übersetzungsfunktion zwischen Verwaltung und Veranstaltungskultur wahrnehmen 
und verkürzen. Die Position des/der Nachtbürgermeister*in soll dezernatsübergrei-
fend handeln können und auch Konflikte innerhalb der Verwaltung lösen. 
Gleichzeitig erhalten aber auch Verwaltung und Politik einen/e wertvollen Ansprech-
partner*in und dadurch einen Draht in die Nachtszene. Damit hätte sie zukünftig eine 
klare Kontaktperson der Szene in Fragen der Kultur-, Ordnungs-, Stadtentwicklungs-, 
Verkehrspolitik und darüber hinaus. Bei der Einrichtung zu beachten ist allerdings, 
dass der/die Nachtbürgermeister*in unabhängig agieren kann, damit er/sie die not-
wendige Akzeptanz in der Szene genießt. Nur so kann er/sie den vielfältigen Aufga-

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ben gerecht werden. Darum sollte die Stelle von allen Seiten getragen und von der 
Stadt mitfinanziert werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0448/2022
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
22.02.2022
Erstellt
21.02.2022 14:23