1751/2020
Bestellung zur stellvertretenden Schriftführerin gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m § 52 Abs. 1 GO NW
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
1149 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1751/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung zur stellvertretenden Schriftführerin gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m § 52 Abs. 1 GO NW Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bestellt Frau Carolin Henn zur stellvertretenden Schriftführerin für den Rest der die Wahlperiode 2014 – 2020 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 GO NW. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In Anwendung des § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW bestellen die Bezirksvertretungen die Schriftführer/innen und ihre Stellvertreter/innen. Die Verwaltung schlägt vor, dass zusätzlich Frau Carolin Henn die Stellvertretung für die bestellte Schriftführerin Frau Miriam Paßmann für den Rest der Wahlperiode 2014 – 2020 übernimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1751/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 08.06.2020
- Erstellt
- 08.06.2020 11:07