Bestellung zur stellvertretenden Schriftführerin gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m § 52 Abs. 1 GO NW
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1751/2020 vom 08.06.2020
Stand: Am 15.06.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1751/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung zur stellvertretenden Schriftführerin gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m § 52 Abs. 1 GO NW Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bestellt Frau Carolin Henn zur stellvertretenden Schriftführerin für den Rest der die Wahlperiode 2014 – 2020 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 GO NW. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In Anwendung des § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW bestellen die Bezirksvertretungen die Schriftführer/innen und ihre Stellvertreter/innen. Die Verwaltung schlägt vor, dass zusätzlich Frau Carolin Henn die Stellvertretung für die bestellte Schriftführerin Frau Miriam Paßmann für den Rest der Wahlperiode 2014 – 2020 übernimmt.
Beratungsverlauf
-
15.06.2020
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz