AN/1023/2022
Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Kurdisches Islamisches Zentrum unter der Adresse Vogelsanger Str. 348 d , 50827 Köln
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Anfrage (CDU BV4)
2476 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1023/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Kurdisches Islamisches Zentrum unter der Adresse Vogelsanger Str. 348 d , 50827 Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, In dem Gewerbegebiet Silcher Str., 50827 Köln unmittelbar neben Bedachungsartikel BEDA Nr. 350 befindet sich seit Kurzem ein „Kurdisches Islamisches Zentrum e.V.“, dass unter der Adresse Vogelsanger Str. 348 d 50827 Köln adressiert. Nach der Website ist d as „Kurdistan Islam Zentrum e.V. “ eine Moschee in Köln in der Vogelsanger Straße. Es wird gesagt, dass das „Kurdistan Islam Zentrum e.V.“ in der Nähe von B&C Pumpenvertrieb Köln, und nahe bei Königreichssaal der Jehovas Zeugen liege. Ein Gebetshaus in ei nem Gewerbegebiet darf ausnahmsweise zugelassen werden, wenn eine solche Ausnahme i n einem Bebauungsplan nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Die bauliche Nutzbarkeit der im Gewerbegebiet gelegenen Grundstücke wird dann nicht eingeschränkt, wenn a uch weiterhin die geltenden Immissionsrichtwerde ausgeschöpft werden CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Tel: 0221-221 94 305 Fax: 0221 -221 94 305 www.fraktion.cdu-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln können. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung IV, Köln Ehrenfeld stellt vor diesem Hintergrund folgende Anfrage: Hat die Stadt Köln a) eine Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines Gebetshauses und b) Versammlungsräumen im Gewerbegebiet Silcher Str. in 50827 Köln erteilt und c) im Ausnahmegenehmigungsverfahren im konkreten Fall geprüft, ob zu erwarten ist, dass die Errichtung einer Moschee weitere nur ausnahmsweise im Gewerbegebiet zulässige Nutzungen nach sich ziehen würde mit der Folge, dass der Charakter des Gebiets als Gewerbegebiet "kippen" wird, sowie d) die Ziele und Angebote des Vereins neben dem religiöse Zweck geprüft? Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (5)
- Neusser Straße 450
- Vogelsanger Straße 348d
- Venloer Straße 419
- Straße 3
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1023/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (CDU)
- Datum
- 10.05.2022
- Erstellt
- 10.05.2022 14:56