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AN/1023/2022

Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Kurdisches Islamisches Zentrum unter der Adresse Vogelsanger Str. 348 d , 50827 Köln

Anfrage nach § 4 BV4 (CDU) 10.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.09.2022, TOP 6.4

Anfrage (CDU BV4)

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Anfrage (CDU BV4)

2476 Zeichen

Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1023/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 
 
Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Kurdisches Islamisches Zentrum unter der Adresse 
Vogelsanger Str. 348 d , 50827 Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
In dem Gewerbegebiet Silcher Str., 50827 Köln unmittelbar neben Bedachungsartikel BEDA Nr.  
350 befindet sich seit Kurzem ein „Kurdisches Islamisches Zentrum e.V.“, dass unter der Adresse  
Vogelsanger Str. 348 d 50827 Köln adressiert.  
 
Nach der Website ist d as „Kurdistan Islam Zentrum e.V. “ eine Moschee in Köln in der  
Vogelsanger Straße. 
 
Es wird gesagt, dass das „Kurdistan Islam Zentrum e.V.“ in der Nähe von B&C Pumpenvertrieb  
Köln, und nahe bei Königreichssaal der Jehovas Zeugen liege.  
Ein Gebetshaus in ei nem Gewerbegebiet darf ausnahmsweise zugelassen werden, wenn eine  
solche Ausnahme i n einem Bebauungsplan nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.  
Die bauliche Nutzbarkeit der im Gewerbegebiet gelegenen Grundstücke wird dann nicht  
eingeschränkt, wenn a uch weiterhin die geltenden Immissionsrichtwerde ausgeschöpft werden  
CDU-Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Ehrenfeld 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße 419 – 421 
50825 Köln 
Tel: 0221-221 94 305 
Fax: 0221 -221 94 305 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld   
Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln

können. 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung IV, Köln Ehrenfeld stellt vor diesem Hintergrund  
folgende Anfrage: 
 
Hat die Stadt Köln 
a) eine Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines Gebetshauses und 
b) Versammlungsräumen im Gewerbegebiet Silcher Str. in 50827 Köln erteilt und  
c) im Ausnahmegenehmigungsverfahren im konkreten Fall geprüft, ob zu erwarten ist,  
dass die Errichtung einer Moschee weitere nur ausnahmsweise im Gewerbegebiet  
zulässige Nutzungen nach sich ziehen würde mit der Folge, dass der Charakter des  
Gebiets als Gewerbegebiet "kippen" wird, sowie  
d) die Ziele und Angebote des Vereins neben dem religiöse Zweck geprüft?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Martin Berg        Gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender       2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Neusser Straße 450
  • Vogelsanger Straße 348d
  • Venloer Straße 419
  • Straße 3
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1023/2022
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (CDU)
Datum
10.05.2022
Erstellt
10.05.2022 14:56