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AN/0940/2024

Taxigewerbe als Teil des ÖPNV erhalten – Wie kann die Stadt Uber und Co. stärker kontrollieren?

SPD Anfrage nach § 4 12.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 16.09.2024, TOP 3.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4239 Zeichen

An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50 
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.06.2024 
 
AN/0940/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe 
/ Internationales 17.06.2024 
 
Taxigewerbe als Teil des ÖPNV erhalten – Wie kann die Stadt Uber und Co. stärker 
kontrollieren? 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 17.06.2024 
zu setzen. 
  
Der AVR diskutierte in seiner letzten Sitzung am 29.04.2024 über das von der Verwaltung 
beauftragte Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes. Das Gutachten be-
antwortet prognostisch, ab welcher Gesamtzahl von Genehmigungen ein ruinöser Wettbe-
werb zu erwarten ist, der die Funktionsfähigkeit gefährdet und die öffentlichen Verkehrsinte-
ressen beeinträchtigt. Als Fazit können verschiedene besorgniserregende Entwicklungen 
aus dem Gutachten gezogen werden. So wird festgehalten, dass die Anzahl der Genehmi-
gungen und die Einsatzzeiten der Taxis rückläufig seien, während die Kosten stiegen und die 
Gewinne sänken. Die Existenz vieler Unternehmen sei gefährdet, und zwar vor allem durch 
semiprofessionelle Betriebe und irreguläre Mietwagenanbieter. Das Gutachten empfiehlt eine 
stärkere Regulierung der Mietwagenbranche, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaf-
fen. 
 
Der Markteintritt von Uber im April 2019, gefolgt von FreeNow Ride und Bolt, belastete das 
Kölner Taxigewerbe schwer. Während die Anzahl der Taxis leicht zurückging (ca. -4,7%), 
verdoppelte sich die Anzahl der genehmigten Mietwagen fast (ca. +96%). Besonders bemer-
kenswert sei der deutliche Anstieg seit 2019/2020, etwa zeitgleich mit dem Markteintritt von 
Uber. In Köln überlappten sich Taxis und Mietwagen auf dem Marktzunehmend. Die starke 
Zunahme App-vermittelter Mietwagen stelle eine ernsthafte Bedrohung für die Funktionsfä-
higkeit des Kölner Taxigewerbes dar. Dies könne man auch in anderen Städten wie Frank-

- 2 - 
 
furt, Düsseldorf und Berlin beobachten. Hamburg hingegen habe es mit konsequenter Ge-
gensteuerung geschafft, die Zahl der App-vermittelten Mietwagen niedrig zu halten.  
Das Gutachten zeigt eine besorgniserregende Entwicklung auf. Zum Beispiel hätten Be-
triebsprüfungen in anderen Städten gezeigt, dass das Geschäftsmodell als Subunternehmer 
von Uber oder Bolt betriebswirtschaftlich kaum legal betrieben werden kann. Die Plattformen 
gäben oft nicht kostendeckende Entgelte vor und behielten übermäßige Umsatzprovisionen 
ein. Dies zwinge die Betriebe in die Schwarzarbeit und Umsatzverkürzung. Verstöße gegen 
Schwarzarbeits- und Mindestlohngesetze könnten relativ einfach erkannt werden. 
  
Die Stadtverwaltung Köln erklärte, dass sie die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen 
prüfen werde. Die Kontrolle von App-vermittelten Mietwagen werde verstärkt. Für die Zukunft 
sei eine erneute Untersuchung des Marktes geplant, um die Entwicklung zu überwachen. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Bis wann will die Stadtverwaltung welche im Gutachten empfohlenen Maßnahmen 
prüfen?  
2. Welchen Empfehlungen des Gutachtens zur Regulierung der Mietwagenbranche wird 
die Stadtverwaltung entsprechen?  
3. Welche Maßnahmen gegen Verstöße wie Schwarzarbeit oder zur Einhaltung des 
Mindestlohngesetzes ergreift die Stadt schon jetzt, und welche wird sie zusätzlich er-
greifen? 
4. Wie wird die Stadt Köln sicherstellen, dass das Taxigewerbe als Teil der Daseinsver-
sorge erhalten bleibt und wird sie z. B. einen Mindesttarif für Mietwagen festsetzen, 
und wenn nein, warum nicht?  
5. Wird die Verwaltung den Rat des Gutachters aufgreifen und die "betriebswirtschaftli-
che Prüfung der subjektiven Zulassungskriterien gemäß § 1 und § 2 PBZugV" ent-
sprechend der Hamburger Praxis verstärkt durchführen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Christian Joisten  
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

16.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/0940/2024
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
12.06.2024
Erstellt
12.06.2024 10:37