AN/0940/2024
Taxigewerbe als Teil des ÖPNV erhalten – Wie kann die Stadt Uber und Co. stärker kontrollieren?
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SPD Anfrage nach § 4
4239 Zeichen
An den Vorsitzenden des AVR Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.06.2024 AN/0940/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.06.2024 Taxigewerbe als Teil des ÖPNV erhalten – Wie kann die Stadt Uber und Co. stärker kontrollieren? Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 17.06.2024 zu setzen. Der AVR diskutierte in seiner letzten Sitzung am 29.04.2024 über das von der Verwaltung beauftragte Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes. Das Gutachten be- antwortet prognostisch, ab welcher Gesamtzahl von Genehmigungen ein ruinöser Wettbe- werb zu erwarten ist, der die Funktionsfähigkeit gefährdet und die öffentlichen Verkehrsinte- ressen beeinträchtigt. Als Fazit können verschiedene besorgniserregende Entwicklungen aus dem Gutachten gezogen werden. So wird festgehalten, dass die Anzahl der Genehmi- gungen und die Einsatzzeiten der Taxis rückläufig seien, während die Kosten stiegen und die Gewinne sänken. Die Existenz vieler Unternehmen sei gefährdet, und zwar vor allem durch semiprofessionelle Betriebe und irreguläre Mietwagenanbieter. Das Gutachten empfiehlt eine stärkere Regulierung der Mietwagenbranche, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaf- fen. Der Markteintritt von Uber im April 2019, gefolgt von FreeNow Ride und Bolt, belastete das Kölner Taxigewerbe schwer. Während die Anzahl der Taxis leicht zurückging (ca. -4,7%), verdoppelte sich die Anzahl der genehmigten Mietwagen fast (ca. +96%). Besonders bemer- kenswert sei der deutliche Anstieg seit 2019/2020, etwa zeitgleich mit dem Markteintritt von Uber. In Köln überlappten sich Taxis und Mietwagen auf dem Marktzunehmend. Die starke Zunahme App-vermittelter Mietwagen stelle eine ernsthafte Bedrohung für die Funktionsfä- higkeit des Kölner Taxigewerbes dar. Dies könne man auch in anderen Städten wie Frank- - 2 - furt, Düsseldorf und Berlin beobachten. Hamburg hingegen habe es mit konsequenter Ge- gensteuerung geschafft, die Zahl der App-vermittelten Mietwagen niedrig zu halten. Das Gutachten zeigt eine besorgniserregende Entwicklung auf. Zum Beispiel hätten Be- triebsprüfungen in anderen Städten gezeigt, dass das Geschäftsmodell als Subunternehmer von Uber oder Bolt betriebswirtschaftlich kaum legal betrieben werden kann. Die Plattformen gäben oft nicht kostendeckende Entgelte vor und behielten übermäßige Umsatzprovisionen ein. Dies zwinge die Betriebe in die Schwarzarbeit und Umsatzverkürzung. Verstöße gegen Schwarzarbeits- und Mindestlohngesetze könnten relativ einfach erkannt werden. Die Stadtverwaltung Köln erklärte, dass sie die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen prüfen werde. Die Kontrolle von App-vermittelten Mietwagen werde verstärkt. Für die Zukunft sei eine erneute Untersuchung des Marktes geplant, um die Entwicklung zu überwachen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Bis wann will die Stadtverwaltung welche im Gutachten empfohlenen Maßnahmen prüfen? 2. Welchen Empfehlungen des Gutachtens zur Regulierung der Mietwagenbranche wird die Stadtverwaltung entsprechen? 3. Welche Maßnahmen gegen Verstöße wie Schwarzarbeit oder zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes ergreift die Stadt schon jetzt, und welche wird sie zusätzlich er- greifen? 4. Wie wird die Stadt Köln sicherstellen, dass das Taxigewerbe als Teil der Daseinsver- sorge erhalten bleibt und wird sie z. B. einen Mindesttarif für Mietwagen festsetzen, und wenn nein, warum nicht? 5. Wird die Verwaltung den Rat des Gutachters aufgreifen und die "betriebswirtschaftli- che Prüfung der subjektiven Zulassungskriterien gemäß § 1 und § 2 PBZugV" ent- sprechend der Hamburger Praxis verstärkt durchführen? Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0940/2024
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 12.06.2024
- Erstellt
- 12.06.2024 10:37