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1058/2018

Bewachung von Flüchtlingswohnheim durch Rockergruppen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.04.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2677 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 13.04.2018 
 1058/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 23.04.2018 
 
Bewachung von Flüchtlingswohnheim durch Rockergruppen 
Beantwortung der Anfrage AN/0448/2018 
 
Die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet nach einem Presseartikel vom 24.03.2018 um Aus-
kunft, ob in städtischen Flüchtlingsunterkünften Mitglieder von rockerähnlichen bzw. Rocker-Gruppen 
mittelbar oder unmittelbar eingesetzt werden: 
 
1. Wo werden Mitglieder von rockerähnlichen bzw. Rocker-Gruppen z.B. den Osmanen, den 
Hells Angels, den Bandidos, den Bahoz, den United Tribuns, dem Gremium MC, den Black 
Jackets und deren Unterstützervereinigungen in Flüchtlings- bzw. Migrantenwohnheimen in 
Köln mittelbar oder unmittelbar eingesetzt? 
 
2. Welche städtischen Mittel sind an diese Gruppierungen und deren Mitglieder geflossen? 
 
3. Wie war das Vertragsverhältnis mit den Rockern ausgestaltet? (Direkt mit der Stadtverwaltung 
oder als Teil einer Subunternehmerkette) 
 
4. Wie hat die Stadt Köln auf mögliche Erkenntnisse über den Einsatz der Mitglieder von Rocker-
Gruppierungen in Köln reagiert bzw. welche Reaktion ist vorgesehen? 
 
5. Wie hat die Stadt Köln auf die jüngsten Presseberichte aus Südbaden reagiert? Hat z. B. eine 
Sonder-Überprüfung der eingesetzten Sicherheitsunternehmen insbesondere der Subunter-
nehmer stattgefunden? 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 
 
 
zu 1.: Es werden keine Mitglieder oben genannter oder ähnlicher Gruppierungen in städtischen Un-
terkünften zur Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen eingesetzt. 
 
zu 2.: Es sind keine städtischen Mittel an diese oder ähnliche Gruppierungen geflossen. 
 
zu 3.: Ein Vertragsverhältnis mit Mitgliedern dieser Gruppierungen existiert nicht. 
 
zu 4.: Durch konsequente Kontrollmaßnahmen bei der Einstellung von Mitarbeitern durch die bishe-
rigen Vertragspartner sowie durch Überprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahren 
nach § 34a Gewerbeordnung ist sichergestellt, dass Mitglieder krimineller Vereinigungen nicht 
als Sicherheitsmitarbeiter in städtischen Unterkünften zur Flüchtlings- und Obdachlosenunter-
bringung eingesetzt werden.

2 
 
zu 5.: Anlassbezogen werden bei Medienberichten aus zuverlässigen Quellen, bei denen eine kon-
krete Verknüpfung zur Bewachung von Kölner Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften vor-
liegt, zusätzliche Kontrollen eingeleitet. Zudem finden turnusmäßige Kontrollen durch städti-
sche Dienststellen statt. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1058/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.04.2018
Erstellt
04.04.2018 13:28