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AN/0244/2017

Illegale Parteiwerbung am Rathaus: Beanstandung durch die Bezirksregierung Köln

Pro Köln Anfrage nach § 4 06.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 4.2

Pro Köln Anfrage nach § 4

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Pro Köln Anfrage nach § 4

2789 Zeichen

Gruppe der Bürgerbewegung pro Köln e.V. 
im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Telefon:  0221 / 221 – 9 15 12 
 
Telefax:  0221 / 221 – 9 15 15 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.02.2017 
AN/0244/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2017 
 
Illegale Parteiwerbung am Rathaus: Beanstandung durch die Bezirksregierung Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu nehmen 
und zu beantworten: 
 
Nach einer Beschwerde der Ratsgruppe PRO KÖLN hat jetzt die Kommunalaufsicht der 
Bezirksregierung Köln die Kölner Oberbürgermeisterin angewiesen, als Hausrechtsinhaberin 
dafür zu sorgen, dass die Fraktionen der Altparteien ihre parteipolitische Werbung aus den 
Fenstern des Spanischen Baus des Kölner Rathauses entfernen. 
 
Wörtlich heißt es im diesbezüglichen Antwortschreiben der Bezirksregierung Köln vom  
31. Januar  2017: 
 
“Die Prüfung Ihrer Beschwerde hat ergeben, dass die in Rede stehenden Abbildungen an 
den Fenstern der Fraktionsräume geeignet sind – über den Zweck einer bloßen 
Fraktionsgeschäftsführung hinausgehend – zumindest den Anschein einer indirekten 
Parteienfinanzierung zu erwecken. Aufgrund dessen habe ich Frau Oberbürgermeister Reker 
in ihrer Funktion als Inhaberin des Hausrechtes über den ‘Spanischen Bau’ oder einer 
entsprechenden Ordnungsgewalt darum gebeten, die Fraktionen anzuhalten, die Symbole 
der Parteien an den Fenstern der ihnen durch die Stadt zur Verfügung gestellten 
Fraktionsräume abzunehmen.” 
 
Augenscheinlich hat sich aber immer noch nichts an dieser missbräuchlichen Nutzung des 
Spanischen Baus geändert. Die Ratsgruppe PRO KÖLN fragt deshalb an:  
 
Ist die Oberbürgermeisterin der Aufforderung der Bezirksregierung in dieser Angelegenheit 
bereits nachgekommen? Und falls nicht: Wann gedenkt sie das zu tun?

- 2  - 
Welche Fristen zur Beseitigung der illegalen Parteiwerbung am Rathaus sind oder sollen für 
die Fraktionen der Altparteien gesetzt werden?  
 
Wie hoch wäre laut Gebäudewirtschaft der jährliche Preis bei einer gewerblichen Vermietung 
der betroffenen Flächen zu Werbezwecken zu veranschlagen gewesen? 
 
Und da diese illegale Nutzung der Fensterfronten am Spanischen Bau durch die Stadt Köln 
über Jahre kostenlos und unbeanstandet gewährt wurde: Könnte hier nach Einschätzung 
des städtischen Rechtsamtes auch der Straftatbestand der Untreue zu Lasten der Stadt Köln 
erfüllt worden sein und wenn ja durch welche Personen?  
 
Wird die Stadt Köln als Geschädigte in dieser Angelegenheit in irgendeiner Form rechtlich 
gegen verantwortliche Personen oder die betroffenen Fraktionen aktiv werden?  
 
Gez. Markus Wiener

Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Rat
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0244/2017
Typ
Pro Köln Anfrage nach § 4
Datum
06.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27