AN/0244/2017
Illegale Parteiwerbung am Rathaus: Beanstandung durch die Bezirksregierung Köln
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Pro Köln Anfrage nach § 4
2789 Zeichen
Gruppe der Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Telefon: 0221 / 221 – 9 15 12 Telefax: 0221 / 221 – 9 15 15 Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.02.2017 AN/0244/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2017 Illegale Parteiwerbung am Rathaus: Beanstandung durch die Bezirksregierung Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu nehmen und zu beantworten: Nach einer Beschwerde der Ratsgruppe PRO KÖLN hat jetzt die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln die Kölner Oberbürgermeisterin angewiesen, als Hausrechtsinhaberin dafür zu sorgen, dass die Fraktionen der Altparteien ihre parteipolitische Werbung aus den Fenstern des Spanischen Baus des Kölner Rathauses entfernen. Wörtlich heißt es im diesbezüglichen Antwortschreiben der Bezirksregierung Köln vom 31. Januar 2017: “Die Prüfung Ihrer Beschwerde hat ergeben, dass die in Rede stehenden Abbildungen an den Fenstern der Fraktionsräume geeignet sind – über den Zweck einer bloßen Fraktionsgeschäftsführung hinausgehend – zumindest den Anschein einer indirekten Parteienfinanzierung zu erwecken. Aufgrund dessen habe ich Frau Oberbürgermeister Reker in ihrer Funktion als Inhaberin des Hausrechtes über den ‘Spanischen Bau’ oder einer entsprechenden Ordnungsgewalt darum gebeten, die Fraktionen anzuhalten, die Symbole der Parteien an den Fenstern der ihnen durch die Stadt zur Verfügung gestellten Fraktionsräume abzunehmen.” Augenscheinlich hat sich aber immer noch nichts an dieser missbräuchlichen Nutzung des Spanischen Baus geändert. Die Ratsgruppe PRO KÖLN fragt deshalb an: Ist die Oberbürgermeisterin der Aufforderung der Bezirksregierung in dieser Angelegenheit bereits nachgekommen? Und falls nicht: Wann gedenkt sie das zu tun? - 2 - Welche Fristen zur Beseitigung der illegalen Parteiwerbung am Rathaus sind oder sollen für die Fraktionen der Altparteien gesetzt werden? Wie hoch wäre laut Gebäudewirtschaft der jährliche Preis bei einer gewerblichen Vermietung der betroffenen Flächen zu Werbezwecken zu veranschlagen gewesen? Und da diese illegale Nutzung der Fensterfronten am Spanischen Bau durch die Stadt Köln über Jahre kostenlos und unbeanstandet gewährt wurde: Könnte hier nach Einschätzung des städtischen Rechtsamtes auch der Straftatbestand der Untreue zu Lasten der Stadt Köln erfüllt worden sein und wenn ja durch welche Personen? Wird die Stadt Köln als Geschädigte in dieser Angelegenheit in irgendeiner Form rechtlich gegen verantwortliche Personen oder die betroffenen Fraktionen aktiv werden? Gez. Markus Wiener
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0244/2017
- Typ
- Pro Köln Anfrage nach § 4
- Datum
- 06.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27