Mandari Insight

V/0445/2018

Basisinformationen Jobcenter

Vorlagen 14.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 20.06.2018, TOP 14

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage_1_Glossar

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Ansehen

Anlage A

1450 Zeichen

Anlage A zur V/0445/2018 
Kurzüberblick 
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter 
sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über  
den Stand der Zielerreichung zu geben sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu  
geben, um seitens des Jobcenters – notwendigenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –  
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Nein..

Berichtsvorlage

12424 Zeichen

V/0445/2018 
V/0445/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.06.2018 Ausschuss für Soziales,  Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsätzlich 
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies b e-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträ g-
lich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit ge l-
ten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat Dezember 2017 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung ste l-
len zu können, werden die Daten für die Monate Januar 2018 bis März 2018 - sofern möglich - 
entsprechend hoch gerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten 
und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten  Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mon a-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (z. B. Daten zu Arbeitslosen) werden bereits regulär am aktuellen Rand veröf-
fentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Aktueller Datenstand ist hier der Monat März 2018. 
 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Nach aktueller Hochrechnung für den Berichtsmonat März 2018 erhalten 22.706 Personen in 11.202 
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II (vgl. Abbildung 1).  
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beläuft sich für März 2018 auf 15.051 Personen. 
Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 3,0 % zurückg e-
Jobcenter 
 
25.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Reckfort 
Telefon: 492-9002 
ReckfortS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0445/2018 
gangen. Bei der Zahl der Leistungsberechtigten in der Zielgruppe der 15 bis 24 -jährigen konnte dabei 
ein Rückgang von 7,8 % gegenüber dem Vorjahr erreicht werden.  
 
Strukturdaten
- Prognose Januar 
2018
Februar 
2018 März 2018
Veränderung 
Jan 18 zu 
Mrz 18 März 2017
Veränderung 
Mrz 17 zu 
Mrz 18
Durchschnitt 
2017
Bedarfsgemeinschaften (BG) 11.168     11.196     11.202     0,3% 11.520     -2,8% 11.443       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 22.637     22.693     22.706     0,3% 23.208     -2,2% 23.126       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.666       6.683       6.686       0,3% 6.699       -0,2% 6.736         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 15.005     15.042     15.051     0,3% 15.517     -3,0% 15.437       
Männer 7.571       7.611       7.589       0,2% 7.835       -3,1% 7.801         
Frauen 7.432       7.430       7.461       0,4% 7.681       -2,9% 7.636         
15 bis 24 Jahre 2.894       2.892       2.865       -1,0% 3.107       -7,8% 3.080         
25 bis 54 Jahre 9.849       9.881       9.861       0,1% 10.186     -3,2% 10.115       
55 Jahre und älter 2.262       2.269       2.325       2,8% 2.224       4,5% 2.243         
Deutsche 9.602       9.593       9.607       0,1% 10.138     -5,2% 10.004       
Ausländer 5.331       5.379       5.374       0,8% 5.289       1,6% 5.350         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.395       4.340       4.330       -1,5% 4.476       -3,3% 4.502         
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster 
 
Die Ausgabensummen sowohl für Leistungen zum Lebensunterhalt als auch für Leistungen für Unter-
kunft und Heizung sind zwischen Januar 2018 und März 2018 leicht zurückgegangen (vgl. Abbildung 
2). Dies entspricht der Tendenz aus dem letzten Quartal des Jahres 2017. 
 
Kennzahlen
- Prognose Januar 
2018
Februar 
2018 März 2018
Veränderung 
Jan 18 zu 
Mrz 18 März 2017
Veränderung 
Mrz 17 zu 
Mrz 18
Durchschnitt 
2017
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,53        4,53        4,52        -0,3% 4,63        -2,4% 4,57          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 4,62        9,23        13,83       12,47       10,9%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,85        4,81        4,84        -0,2% 4,89        -1,1% 4,90          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 4,91        9,88        14,80       13,75       7,7%
 
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist zuletzt auf 5,1 % gesunken (vgl. Abbildung 3). Vom 
Rückgang waren hierbei beide Rechtskreise (SGB II und SGB III) zu gleichen Teilen begünstigt. Im 
Vergleich zu den Quoten des Bundes (5,3 %) und Landes (7,0 %) liegt Münster weiterhin auf niedr i-
gem Niveau. Vom zuletzt festzustellenden Rückgang sind insbesondere Personen in der Altersgruppe 
„55 Jahre und älter“ berührt.

- 3 - 
V/0445/2018 
Arbeitsmarkt
- keine Prognose Januar 
2018
Februar 
2018 März 2018
Veränderung 
Jan 18 zu 
Mrz 18
März 2017
Veränderung 
Mrz 17 zu 
Mrz 18
Durchschnitt 
2017
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,3    5,2    5,1    -3,8% 5,5    -7,3% 5,4            
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,7    1,7    1,6    -5,9% 1,7    -5,9% 1,6            
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,6    3,6    3,5    -2,8% 3,9    -10,3% 3,8            
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,5    2,4    2,5    0,0% 2,6    -3,8% 2,6            
 Bestand Arbeitslose SGB II 5.958       5.875       5.801       -2,6% 6.327       -8,3% 6.215         
 Männer 3.356       3.364       3.314       -1,3% 3.623       -8,5% 3.559         
 Frauen 2.602       2.511       2.487       -4,4% 2.704       -8,0% 2.655         
    15 bis 24 Jahre 518         504         519         0,2% 542         -4,2% 538           
 25 bis 54 Jahre 4.440       4.435       4.395       -1,0% 4.621       -4,9% 4.567         
    55 Jahre und älter 1.000       936         887         -11,3% 1.164       -23,8% 1.110         
 Deutsche 4.100       4.009       3.957       -3,5% 4.347       -9,0% 4.257         
    Ausländer 1.858       1.866       1.844       -0,8% 1.980       -6,9% 1.958         
    Langzeitarbeitslose 3.288       3.168       3.156       -4,0% 3.586       -12,0% 3.497         
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im Berichtsm onat Dezember 2017 sind 148 Sanktionen wirksam geworden (vgl. Abbildung 4). Die 
Sanktionsquote liegt bei 0,8 %, der durchschnittliche Kürzungsbetrag hat sich zuletzt auf 93,12 € e r-
höht. Beide Werte liegen deutlich unter dem Landes- und Bundesschnitt.  
 
Sanktionen
-keine Prognose Oktober 
2017
November 
2017
Dezember 
2017
Veränderung 
Okt 17 zu 
Dez 17
Dezember 
2016
Veränderung 
Dez 16 zu 
Dez 17
Durchschnitt 
2017
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 209        142        148        -29,2% 403        -63,3% 373               
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 174        128        123        -29,3% 317        -61,2% 273               
 Deutsche 133        101        92           -30,8% 240        -61,7% 211               
 Ausländer 41           27           31           -24,4% 77           -59,7% 62                 
 Sanktionsquote 
 Münster 1,1          0,8          0,8          -27,9% 2,1          -60,7% 1,8                
 Nordrhein-Westfalen 2,8          2,8          2,7          -3,9% 2,7          -1,5% 2,7                
 Deutschland 3,2          3,3          3,2          -0,5% 3,1          2,8% 3,1                
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 79,82 €    84,70 €    93,12 €    16,7% 89,53 €    4,0% 85,75 €           
 Nordrhein-Westfalen 102,28 €  103,25 €  103,03 €  0,7% 104,02 €  -1,0% 103,59 €        
 Deutschland 107,02 €  107,58 €  107,67 €  0,6% 108,76 €  -1,0% 108,62 €        
 
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im ersten Quartal 2018 wurden 160 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet 
(vgl. Abbildung 5). Insgesamt 47 Bußgeldbescheide wurden in diesem Quartal rechtskräftig.

- 4 - 
V/0445/2018 
Ordnungswidrigkeiten
Januar 18 Februar 18 März 18 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 58                    24                    78                    160                   
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 33                    26                    5                      64                    
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 11                    22                    14                    47                    
0,00 € bis  200,00 € 6                      6                      4                      16                    
200,00 € bis  500,00 € -                    8                      9                      17                    
500,00 € bis 1.000,00 € 5                      8                      1                      14                    
Eingegangene Einsprüche 2                      9                      -                    11                    
 
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
Im ersten Quartal 2018 sind  insgesamt 79 erfolgreiche Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerb s-
arbeit“ des Perspektivzentrums zu zählen (vgl. Abbildung 6). Schwerpunkte bilden weiterhin die Mo-
dule „Einstiegsberatung“ und „Standortbestimmung“. 
 
 
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster

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V/0445/2018 
2. Zielerreichung 
 
a) Integrationen 
 
In den Mona ten Januar bis März 2018 werden insgesamt 725 Integrationen prognostiziert. Der ve r-
einbarte Zielwert für den Monat März 2018 wird damit um voraussichtlich 24 Integrationen überschri t-
ten (vgl. Abbildung 7). Die Abbildung zeigt jedoch auch, dass es im Monat Februar 2018 gelungen ist, 
die Zielverfehlung auf einen Wert von 48 Integrationen zu verringern.  
 
 
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
Zur Integrationsquote sollte im März 2018 ein Zielwert von 4,7 % erreicht werden. Der aktuelle e r-
rechnete Wert liegt ebenfalls bei 4,7 %, sodass nach aktuellen Berechnungen das vereinbarte Ziel 
erreicht wird. 
 
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts - bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T0 übe r-
prüft. 
 
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose 
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.

- 6 - 
V/0445/2018 
 
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden liegt im Berichtsmonat März 2018 
hochgerechnet bei 9.225 Personen. Vereinbart mit dem Land ist, dass der durchschnittliche Bestand 
an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt um nicht mehr als 6,3 % steigt. Diese vereinbar-
te Zielgröße kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt (März 2018) gehalten werden.  
 
 
Abbildung 9: Bestand Langzeitleistungsbeziehende 
 
Hinsichtlich der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden zeigt sich im Jahresverlauf, dass 
die Integrationsquote im März 2018 mit 0,4 % über dem vereinbarten Wert liegt. Vereinbart mit dem 
Land ist hier, dass die Integrationsquote aus dem Jahr 2017 gehalten wird.

- 7 - 
V/0445/2018 
Ab-
bildung 10: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende

- 8 - 
V/0445/2018 
3. Mittelabflussbericht Eingliederungstitel 
 
Aufgrund der bisher noch nicht abgeschlossen Haushaltsberatung des Bundes werden dem Jobce n-
ter Münster  derzeit für Eingliederungstitel nur Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 
zugewiesen. Demnach werden zunächst nur Ausgabemittel in Höhe von 45 % der Ansätze freigeg e-
ben. Zusätzlich stehen Mittel  in Höhe der im Jahr 2017 für das Haushaltsjahr 2 018 eingegangenen 
Verpflichtungen zur Verfügung. 
 
Im Rahmen dieser Zuteilung  fließen derzeit Mittel ab. Auf eine Darstellung des Mittelabflusses wird 
daher bis zum Vorliegen des Bundeshaushalts verzichtet. 
 
 
 
 
In Vertretung  
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Glossar

Anlage_1_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Beratungsverlauf (1)

20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0445/2018
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37