V/0445/2018
Basisinformationen Jobcenter
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Anlage A
1450 Zeichen
Anlage A zur V/0445/2018 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung zu geben sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – notwendigenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Nein..
Berichtsvorlage
12424 Zeichen
V/0445/2018
V/0445/2018
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen Jobcenter
Beratungsfolge
20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies b e-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträ g-
lich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit ge l-
ten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat Dezember 2017 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung ste l-
len zu können, werden die Daten für die Monate Januar 2018 bis März 2018 - sofern möglich -
entsprechend hoch gerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten
und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mon a-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (z. B. Daten zu Arbeitslosen) werden bereits regulär am aktuellen Rand veröf-
fentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Aktueller Datenstand ist hier der Monat März 2018.
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Nach aktueller Hochrechnung für den Berichtsmonat März 2018 erhalten 22.706 Personen in 11.202
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II (vgl. Abbildung 1).
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beläuft sich für März 2018 auf 15.051 Personen.
Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 3,0 % zurückg e-
Jobcenter
25.05.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Reckfort
Telefon: 492-9002
ReckfortS@stadt-
muenster.de
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gangen. Bei der Zahl der Leistungsberechtigten in der Zielgruppe der 15 bis 24 -jährigen konnte dabei
ein Rückgang von 7,8 % gegenüber dem Vorjahr erreicht werden.
Strukturdaten
- Prognose Januar
2018
Februar
2018 März 2018
Veränderung
Jan 18 zu
Mrz 18 März 2017
Veränderung
Mrz 17 zu
Mrz 18
Durchschnitt
2017
Bedarfsgemeinschaften (BG) 11.168 11.196 11.202 0,3% 11.520 -2,8% 11.443
Personen in Bedarfsgemeinschaften 22.637 22.693 22.706 0,3% 23.208 -2,2% 23.126
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.666 6.683 6.686 0,3% 6.699 -0,2% 6.736
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 15.005 15.042 15.051 0,3% 15.517 -3,0% 15.437
Männer 7.571 7.611 7.589 0,2% 7.835 -3,1% 7.801
Frauen 7.432 7.430 7.461 0,4% 7.681 -2,9% 7.636
15 bis 24 Jahre 2.894 2.892 2.865 -1,0% 3.107 -7,8% 3.080
25 bis 54 Jahre 9.849 9.881 9.861 0,1% 10.186 -3,2% 10.115
55 Jahre und älter 2.262 2.269 2.325 2,8% 2.224 4,5% 2.243
Deutsche 9.602 9.593 9.607 0,1% 10.138 -5,2% 10.004
Ausländer 5.331 5.379 5.374 0,8% 5.289 1,6% 5.350
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.395 4.340 4.330 -1,5% 4.476 -3,3% 4.502
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Die Ausgabensummen sowohl für Leistungen zum Lebensunterhalt als auch für Leistungen für Unter-
kunft und Heizung sind zwischen Januar 2018 und März 2018 leicht zurückgegangen (vgl. Abbildung
2). Dies entspricht der Tendenz aus dem letzten Quartal des Jahres 2017.
Kennzahlen
- Prognose Januar
2018
Februar
2018 März 2018
Veränderung
Jan 18 zu
Mrz 18 März 2017
Veränderung
Mrz 17 zu
Mrz 18
Durchschnitt
2017
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,53 4,53 4,52 -0,3% 4,63 -2,4% 4,57
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 4,62 9,23 13,83 12,47 10,9%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,85 4,81 4,84 -0,2% 4,89 -1,1% 4,90
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 4,91 9,88 14,80 13,75 7,7%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist zuletzt auf 5,1 % gesunken (vgl. Abbildung 3). Vom
Rückgang waren hierbei beide Rechtskreise (SGB II und SGB III) zu gleichen Teilen begünstigt. Im
Vergleich zu den Quoten des Bundes (5,3 %) und Landes (7,0 %) liegt Münster weiterhin auf niedr i-
gem Niveau. Vom zuletzt festzustellenden Rückgang sind insbesondere Personen in der Altersgruppe
„55 Jahre und älter“ berührt.
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Arbeitsmarkt
- keine Prognose Januar
2018
Februar
2018 März 2018
Veränderung
Jan 18 zu
Mrz 18
März 2017
Veränderung
Mrz 17 zu
Mrz 18
Durchschnitt
2017
Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,3 5,2 5,1 -3,8% 5,5 -7,3% 5,4
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,7 1,7 1,6 -5,9% 1,7 -5,9% 1,6
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,6 3,6 3,5 -2,8% 3,9 -10,3% 3,8
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,5 2,4 2,5 0,0% 2,6 -3,8% 2,6
Bestand Arbeitslose SGB II 5.958 5.875 5.801 -2,6% 6.327 -8,3% 6.215
Männer 3.356 3.364 3.314 -1,3% 3.623 -8,5% 3.559
Frauen 2.602 2.511 2.487 -4,4% 2.704 -8,0% 2.655
15 bis 24 Jahre 518 504 519 0,2% 542 -4,2% 538
25 bis 54 Jahre 4.440 4.435 4.395 -1,0% 4.621 -4,9% 4.567
55 Jahre und älter 1.000 936 887 -11,3% 1.164 -23,8% 1.110
Deutsche 4.100 4.009 3.957 -3,5% 4.347 -9,0% 4.257
Ausländer 1.858 1.866 1.844 -0,8% 1.980 -6,9% 1.958
Langzeitarbeitslose 3.288 3.168 3.156 -4,0% 3.586 -12,0% 3.497
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im Berichtsm onat Dezember 2017 sind 148 Sanktionen wirksam geworden (vgl. Abbildung 4). Die
Sanktionsquote liegt bei 0,8 %, der durchschnittliche Kürzungsbetrag hat sich zuletzt auf 93,12 € e r-
höht. Beide Werte liegen deutlich unter dem Landes- und Bundesschnitt.
Sanktionen
-keine Prognose Oktober
2017
November
2017
Dezember
2017
Veränderung
Okt 17 zu
Dez 17
Dezember
2016
Veränderung
Dez 16 zu
Dez 17
Durchschnitt
2017
Anzahl der wirksamen Sanktionen 209 142 148 -29,2% 403 -63,3% 373
Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 174 128 123 -29,3% 317 -61,2% 273
Deutsche 133 101 92 -30,8% 240 -61,7% 211
Ausländer 41 27 31 -24,4% 77 -59,7% 62
Sanktionsquote
Münster 1,1 0,8 0,8 -27,9% 2,1 -60,7% 1,8
Nordrhein-Westfalen 2,8 2,8 2,7 -3,9% 2,7 -1,5% 2,7
Deutschland 3,2 3,3 3,2 -0,5% 3,1 2,8% 3,1
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 79,82 € 84,70 € 93,12 € 16,7% 89,53 € 4,0% 85,75 €
Nordrhein-Westfalen 102,28 € 103,25 € 103,03 € 0,7% 104,02 € -1,0% 103,59 €
Deutschland 107,02 € 107,58 € 107,67 € 0,6% 108,76 € -1,0% 108,62 €
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im ersten Quartal 2018 wurden 160 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet
(vgl. Abbildung 5). Insgesamt 47 Bußgeldbescheide wurden in diesem Quartal rechtskräftig.
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Ordnungswidrigkeiten
Januar 18 Februar 18 März 18 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 58 24 78 160
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 33 26 5 64
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 11 22 14 47
0,00 € bis 200,00 € 6 6 4 16
200,00 € bis 500,00 € - 8 9 17
500,00 € bis 1.000,00 € 5 8 1 14
Eingegangene Einsprüche 2 9 - 11
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
Im ersten Quartal 2018 sind insgesamt 79 erfolgreiche Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerb s-
arbeit“ des Perspektivzentrums zu zählen (vgl. Abbildung 6). Schwerpunkte bilden weiterhin die Mo-
dule „Einstiegsberatung“ und „Standortbestimmung“.
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
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2. Zielerreichung
a) Integrationen
In den Mona ten Januar bis März 2018 werden insgesamt 725 Integrationen prognostiziert. Der ve r-
einbarte Zielwert für den Monat März 2018 wird damit um voraussichtlich 24 Integrationen überschri t-
ten (vgl. Abbildung 7). Die Abbildung zeigt jedoch auch, dass es im Monat Februar 2018 gelungen ist,
die Zielverfehlung auf einen Wert von 48 Integrationen zu verringern.
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Zur Integrationsquote sollte im März 2018 ein Zielwert von 4,7 % erreicht werden. Der aktuelle e r-
rechnete Wert liegt ebenfalls bei 4,7 %, sodass nach aktuellen Berechnungen das vereinbarte Ziel
erreicht wird.
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts - bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T0 übe r-
prüft.
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden liegt im Berichtsmonat März 2018
hochgerechnet bei 9.225 Personen. Vereinbart mit dem Land ist, dass der durchschnittliche Bestand
an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt um nicht mehr als 6,3 % steigt. Diese vereinbar-
te Zielgröße kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt (März 2018) gehalten werden.
Abbildung 9: Bestand Langzeitleistungsbeziehende
Hinsichtlich der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden zeigt sich im Jahresverlauf, dass
die Integrationsquote im März 2018 mit 0,4 % über dem vereinbarten Wert liegt. Vereinbart mit dem
Land ist hier, dass die Integrationsquote aus dem Jahr 2017 gehalten wird.
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Ab-
bildung 10: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende
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3. Mittelabflussbericht Eingliederungstitel
Aufgrund der bisher noch nicht abgeschlossen Haushaltsberatung des Bundes werden dem Jobce n-
ter Münster derzeit für Eingliederungstitel nur Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
zugewiesen. Demnach werden zunächst nur Ausgabemittel in Höhe von 45 % der Ansätze freigeg e-
ben. Zusätzlich stehen Mittel in Höhe der im Jahr 2017 für das Haushaltsjahr 2 018 eingegangenen
Verpflichtungen zur Verfügung.
Im Rahmen dieser Zuteilung fließen derzeit Mittel ab. Auf eine Darstellung des Mittelabflusses wird
daher bis zum Vorliegen des Bundeshaushalts verzichtet.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1 - Glossar
Anlage_1_Glossar
9040 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0445/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37