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2285/2023

Widmung eines Teilstücks der Straße Auenweg in Köln-Mülheim (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstücke 1052 und 1053)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.08.2023, TOP 9.1.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Widmungsplan Auenweg

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1593 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
62.30.02.9.19069.2020 
Vorlagen-Nummer 
 2285/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung eines Teilstücks der Straße Auenweg in Köln-Mülheim (Gemarkung Mülheim, 
Flur 6, Flurstücke 1052 und 1053)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 9 beschließt, das Teilstück des Auenwegs entlang des Mülheimer Hafens 
(Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstücke 1052 und 1053) in Köln-Mülheim als Gemeindestraße 
ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu wid-
men. 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Das Teilstück des Auenweges zwischen der Sachsenbergstraße und der Einmündung in die 
Grünfläche (Mülheimer Hafen) verläuft parallel zur vorhandenen Straße und ist eine Ergän-
zung des Auenweges. Der Ausbau des Teilstückes erfolgte im Rahmen des Projektes Rhein-
boulevard. 
 
Das zu widmende Teilstück wurde in 2017 endgültig fertiggestellt, befindet sich im Eigentum 
der Stadt Köln und ist bislang nicht förmlich gewidmet.  
 
Mit der Widmung wird das Teilstück zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege-
gesetzes NRW (StrWG NRW) und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als 
Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger gestellt.  
 
Anlage: Widmungsplan

Widmungsplan Auenweg

507 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [358522,5646502]   1:2500
 
Widmungsplan Auenweg
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Flurstuecke, Gebaeude, Bauwerke
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 31.03.2020

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1131 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt 
wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen 
Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes 
auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VwVfG NRW). 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

14.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Sachsenbergstraße
  • Brückenstraße 5
  • Mülheimer Hafen
  • Auenweg

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Details

Aktenzeichen
2285/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.08.2023
Erstellt
17.07.2023 16:12