2285/2023
Widmung eines Teilstücks der Straße Auenweg in Köln-Mülheim (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstücke 1052 und 1053)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.30.02.9.19069.2020 Vorlagen-Nummer 2285/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Teilstücks der Straße Auenweg in Köln-Mülheim (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstücke 1052 und 1053) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung 9 beschließt, das Teilstück des Auenwegs entlang des Mülheimer Hafens (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstücke 1052 und 1053) in Köln-Mülheim als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu wid- men. Alternative: keine Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Teilstück des Auenweges zwischen der Sachsenbergstraße und der Einmündung in die Grünfläche (Mülheimer Hafen) verläuft parallel zur vorhandenen Straße und ist eine Ergän- zung des Auenweges. Der Ausbau des Teilstückes erfolgte im Rahmen des Projektes Rhein- boulevard. Das zu widmende Teilstück wurde in 2017 endgültig fertiggestellt, befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und ist bislang nicht förmlich gewidmet. Mit der Widmung wird das Teilstück zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- gesetzes NRW (StrWG NRW) und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger gestellt. Anlage: Widmungsplan
Widmungsplan Auenweg
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80m6040200 Mittelpunkt: [358522,5646502] 1:2500 Widmungsplan Auenweg Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Flurstuecke, Gebaeude, Bauwerke Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 31.03.2020
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VwVfG NRW). Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Sachsenbergstraße
- Brückenstraße 5
- Mülheimer Hafen
- Auenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2285/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.08.2023
- Erstellt
- 17.07.2023 16:12