4203/2019
Beantwortung Anfrage Ratsguppe Bunt AN/0631/2019 zum Thema Verwarn- und Bußgelder für Verunreinigungen im öffentlichen Raum
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 07.01.2020 4203/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 Beantwortung Anfrage Ratsguppe Bunt AN/0631/2019 zum Thema Verwarn- und Bußgelder für Verunreinigungen im öffentlichen Raum Mit der Anfrage AN/0631/2019 „Gebühren für ordnungswidriges Wegwerfen – plant auch Köln eine Erhöhung?“ (Anlage 1) stellt die Ratsgruppe Bunt fünf Fragen zur Praxis des Ahndens von Verunrei- nigungen im öffentlichen Raum. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Frage: 1. Ist eine Erhöhung des Gebührenkatalogs aus Anfang 2017 in absehbarer Zeit geplant und wenn ja, wie hoch werden die diversen Strafgelder für Kippenstummel, Kaugummis, Ver- packungsmüll und Hundekot dann sein? Antwort der Verwaltung: Aufgrund der aktuell öffentlich geführten Debatte und der Empfehlung des Landesumweltministeriums Nordrhein-Westfalen, hat die Verwaltung die Praxis beim Ahnden von weggeworfenen Zigarettenkip- pen geändert. Seit 1. September 2019 wurden die Strafen für das Wegwerfen von Zigarettenkippen von bisher 35 Euro auf regelmäßig 50 bis 150 Euro erhöht. Rechtsgrundlage bilden Paragraf 28 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz – (KrWG) in Verbindung mit Paragraf 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG. Der Ordnungsdienst bietet in einfachen Fällen in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro an. Das Verwarngeld wird direkt vor Ort von den Ordnungsdienstkräften in bar kassiert. In diesen Fällen erfolgt also „die Strafe auf dem Fuß“. In anderen Fällen, zum Beispiel bei Uneinsichtigkeit, wird kein Verwarngeld angeboten, sondern ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Bußgeld beträgt dann in der Regel 100 Euro. Dies entspricht der Empfehlung des Umweltministeriums. In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei Kippen im Sandkasten auf Kinderspielplätzen oder beim Verursachen einer Brandgefahr, kann das verhängte Bußgeld auch 150 Euro betragen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den genannten Beträgen um „Rahmensätze“ handelt, von denen abgewichen werden kann, um den jeweiligen Einzelfall entsprechend zu bewerten. Das verlangt Paragraf 17 (Höhe der Geldbuße) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Ver- gleiche hierzu auch Vorlage 2618/2019 für den Ausschuss Umwelt und Grün vom 12.9.2019 und Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 16.9.2019. 2 Verpackungsmüll „unbedeutender Art“, wie z.B. Pappbecher, Pappteller, Zigarettenschachteln, wird ebenfalls nach Paragraf 69 Abs. 1 Nr. 2KrWG je nach Einzelfall mit 50-150 Euro Geldbuße geahndet. Tierkot wird nach Einzelfall nach § 4 KSO in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Nummer 4 Kölner Stadt- ordnung (KSO) unverändert zwischen 35 und 500 Euro geahndet. Der Höchstbetrag bezieht sich auf nicht entfernten Tierkot auf Spiel- und Bolzplätzen in einem schweren Fall. Das Ausspucken von Kaugummi wird nach § 3 Absatz 1 KSO in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Num- mer 1 KSO in der Regel mit 40-75 Euro geahndet. Frage: 2. Gibt es eine längerfristige Strategie, Littering zu begegnen? Antwort der Verwaltung: Es gibt verwaltungsinterne Überlegungen, mit einer Öffentlichkeitskampagne an alle Bürgerinnen und Bürger zu appellieren, auf die Umwelt zu achten und ihren Müll nicht achtlos zu entsorgen. Da spielen auch Zigarettenkippen aufgrund ihrer gefährlichen Inhaltsstoffe eine entscheidende Rolle. Frage: 3. Wie viele Wochenstunden sind Mitarbeiter des Ordnungsamts bisher damit befasst und plant die Stadt die Ausweitung entsprechender Stellen bei den Ordnungsdiensten? Antwort der Verwaltung: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes sind an sieben Tagen der Woche im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Die Dienstgruppen sind räumlich nach Stadtgebieten gegliedert und damit „allzuständig“. Das bedeutet, dass es keine speziellen Außendienstkräfte zur Ahndung von Verunreinigungen, wie dem Wegewerfen von Zigarettenstummeln gibt. Daher können die darauf verwendeten Wochenstunden nicht erfasst werden. Eine Erhöhung der Stellen auf ca. 300 ist bis Ende 2021 geplant. Frage: 4. Wie hoch sind die Einnahmen des Ordnungsamts aus Ordnungsgeldern für „Kippen- schnippen“, ausgespuckte Kaugummis und in die Umwelt entsorgten Müll in 2016, 2017 und 2018 gewesen? Bitte nach diesen 3 Vergehen aufschlüsseln. Antwort der Verwaltung: Die Einnahmen werden nicht getrennt erfasst und können daher nicht ermittelt werden. Frage: 5. Wie müsste der städtische Gebührenrahmen ausgestaltet werden, um bei welcher Perso- naldecke kostendeckend zu sein und ab welcher Größenordnung wäre mit Gewinnen aus Bußgeldern für die Stadtkasse zu rechnen? (Bitte geben Sie hier auch die Anzahl der Ar- beitsplätze und die dafür anfallenden Durchschnittskosten pro Person an.) Antwort der Verwaltung: Der Sinn von Verwarn- und Bußgeldern besteht in der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und deren Vermeidung. Es verbietet sich daher aus dem Ordnungsrecht eine Gewinnerzielungsabsicht abzulei- ten. gez. Dr. Keller
Anlage 1 Anfrage BUNT 0631-2019
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An den Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt und Grün Herrn Rafael Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.05.2019 AN/0631/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Gebühren für ordnungswidriges Wegwerfen – plant auch Köln eine Erhöhung? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herr Vorsitzender, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung aufz u- nehmen: In vielen Städten haben sich in den letzten Jahren die Gebühren für das Ausspucken von Kaugum- mis, das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder die Entsorgung von privatem Müll wie benutzten Pizzakartons erhöht. Andere Kommunen reagieren mit teils drakonischen Strafen: Wer im öffentlichen Raum Mannheims den Rest seiner Kippe achtlos fortwirft, dem drohen bei Entdeckung bis zu 75 Euro Strafgebühr. Bis zu 250 Euro drohen, wenn ein Kaugummi abseits der dafür vorgesehenen Müllbehälter ausgespuckt wird. In Köln beschweren sich die Bürger zwar anhalte nd über ihre dreckige Stadt, jedoch geht der Bußgeldrahmen zur Kölner Stadtordnung beim Kaugummispucken nur bis zu 75 Euro. Das Land Baden-Württemberg hat einen neuen Bußgeldkatalog mit teils deutlichen Erhöhungen der Strafgel- der herausgegeben. Auch die NR W-Landesregierung will Kommunen ermuntern, das Wegwerfen von Zigarettenkippen stärker zu bestrafen und erarbeitet zurzeit den „Bußgeldkatalog Umwelt“. Doch abseits der bloßen Höhe der Gebühren stellt sich für viele Kommunen das Problem, die Um- weltsünder überhaupt zu erwischen. Die Personalkosten zur Beobachtung solcher Verstöße sind immens. Trotzdem hat es etwa die Stadt Dresden geschafft, die Zahl der verhängten Bu ßgelder binnen zwei Jahren auf über 1400 zu verdoppeln. Ein weiteres, dauerndes Ärgernis stellt das Hinter- lassen von Hundekot auf Straße, in Grünanlagen oder sogar auf Spielplätzen dar, über das sich viele Menschen ärgern – auch, wenn hier der Umweltschaden geringer sein dürfte als bei Giftstofffil- tern, Plastikmüll und klebrigen Kaugummis. - 2 - Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Ist eine Erhöhung des Gebührenkatalogs aus Anfang 2017 in absehbarer Zeit geplant und wenn ja, wie hoch werden die diversen Strafgelder für Kippenstummel, Kaugummis, Verpackungsmüll und Hundekot dann sein? 2. Gibt es eine längerfristige Strategie, Littering zu begegnen? 3. Wie viele Wochenstunden sind Mitarbeiter des Ordnungsamts bisher damit befasst und plant die Stadt die Ausweitung entsprechender Stellen bei den Ordnungsdiensten? 4. Wie hoch sind die Einnahmen des Ordnungsamts aus Ordnungsgeldern für „Kippenschnippen“, ausgespuckte Kaugummis und in die Umwelt entsorgten Müll in 2016, 2017 und 2018 gewesen? Bitte nach diesen 3 Vergehen aufschlüsseln. 5. Wie müsste der städtische Gebührenrahmen ausgestaltet werden, um bei welcher Personalde- cke kostendeckend zu sein und ab welcher Größenordnung wäre mit Gewinnen aus Bußgeldern für die Stadtkasse zu rechnen? (Bitte geben Sie hier auch die Anzahl der Arbeitsplätze und die dafür anfallenden Durchschnittskosten pro Person an.) gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4203/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.01.2020
- Erstellt
- 02.12.2019 15:47