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4002/2021

Platzmangel Frauenhäuser in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.02.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 10.03.2022, TOP 18.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4359 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/502 
AN/2062/2021 
Vorlagen-Nummer 15.11.2021 
 4002/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
 
Platzmangel Frauenhäuser in Köln 
Die SPD-Fraktion bittet mit der Anfrage AN/2062/2021 um die Beantwortung der nachfolgenden Fra-
gen: 
 
 
1. Wie weit ist die Umsetzung der Beschlussvorlage Initiierung eines 3. Frauenhauses in 
Köln (Vorlagen-Nr.: 2277/2020) vorangeschritten?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Wegen der veränderten Rahmenbedingungen des Ministeriums (Förderung eines 3. Frauenhau-
ses in Köln nur bei räumlicher Implementierung desselbigen in ein „Powerhaus“) ist der Träger-
verein noch in Abstimmungsgesprächen mit dem Ministerium. Wegen dieser offenen Grundfrage 
stocken derzeit die Vorbereitungsaufgaben wie Standort- und Objektsuche. 
 
 
2. Sind durch die Umstellung der Landesförderung auf Platzpauschalen durch die Anrech-
nungen Kürzungen der kommunalen Förderung denkbar oder sogar bereits erfolgt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Umstellung der Landesförderung auf Gewährung einer Platzpauschale für Frauenhausplätze 
ab dem 11. Platz führt nicht zu einer Reduzierung der finanziellen kommunalen Förderung der 
Frauenhäuser.  
Grundsätzlich reduzieren Drittmittel generell den kommunalen Förderanteil. Es ist jedoch uner-
heblich, ob diese Mittel als Pauschalen oder refinanzierte Stellenanteile (wie vor der Umstellung 
der Landesförderung) zufließen. 
 
 
3. Der Rat hat 2017 die Förderung von Stellen beschlossen. Sind diese Beschlüsse an die 
geänderte Förderpraxis des Landes anzupassen, sodass die Frauenhäuser weiterhin aus-
kömmlich finanziert sind und ihre Arbeit nicht eingeschränkt wird? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aus Verwaltungssicht gibt es keinen Anpassungsbedarf hinsichtlich der bisher ergangenen Rats-
beschlüsse bzw. des Finanzausschusses. Grundlage der Entscheidungen war eine auf die Platz-
zahlen ausgerichtete auskömmliche Finanzierung. Da zwischenzeitlich keine Erhöhung der bis-
her veranlagten Platzzahlen erfolgte, wird kein darüber hinausgehender Finanzierungsbedarf ge-

2 
 
sehen. 
 
 
4. Haben sich Träger an die Stadt gewandt und Probleme bei der Förderung benannt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Kölner Frauenhäuser werden allein von dem Träger Frauen helfen Frauen e V. betrieben. 
Dieser hatte sich mit der Frage an die Stadtverwaltung gewandt, ob durch die veränderte Förder-
praxis des Landes eine Anhebung der Kommunalen Förderhöhe erforderlich sei. Dem Trägerver-
ein wurden die Grundzüge der Förderung im Falle von Co-Finanzierungen erklärt. Die Kommune 
schließt mit ihrem Finanzierungsanteil die noch nicht durch andere Mittel (Eigenmittelanteil und 
Drittmittelzuflüsse) gedeckte Finanzierungslücke. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dar-
über hinaus auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 
 
 
5. Wie stellt sich die Lage in Zukunft mit drei Frauenhäusern dar, und in welcher Höhe müs-
sen städtische Mittel erhöht werden, um eine gleichbleibende Finanzierung pro Platz in 
den Einrichtungen sicherzustellen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Frage nach der zukünftigen Lage mit drei Frauenhäusern kann aktuell nicht beantwortet wer-
den. 
 
Für ein drittes Frauenhaus wird sich auch ein entsprechender Co-Finanzierungsbedarf neben der 
Landesförderung ergeben. Die Höhe der Co-Finanzierung kann aktuell noch nicht beziffert wer-
den. Ein wesentlicher Faktor für die Bemessung des Finanzierungsbedarfes ist u. a. mit der zu 
diesem Zweck genutzten Immobilie verbunden, deren Kosten aufgrund der bisher noch ungeklär-
ten Frage einer möglichen Landesförderung noch nicht bewertet werden können. 
Zweiter wesentlicher Faktor sind die Personalkosten. Auch hier ist noch nicht geklärt, inwieweit 
diese Kostenposition durch eine mögliche Landesförderung zumindest teilweise gedeckt wird.  
 
Die beiden genannten Kostenfaktoren werden wesentlich davon beeinflusst, welche Platzzahlen 
in dem dritten Frauenhaus geschaffen werden sollen. Da auch dies bislang mit dem zuständigen 
Landesministerium nicht endgültig abgestimmt ist, kann nicht eingeschätzt werden, wie sich ein 
drittes Frauenhaus finanziell auf den Haushalt der Kommune auswirken wird. 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

18.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.01.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4002/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.02.2022
Erstellt
12.11.2021 10:42