4002/2021
Platzmangel Frauenhäuser in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4359 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 AN/2062/2021 Vorlagen-Nummer 15.11.2021 4002/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Platzmangel Frauenhäuser in Köln Die SPD-Fraktion bittet mit der Anfrage AN/2062/2021 um die Beantwortung der nachfolgenden Fra- gen: 1. Wie weit ist die Umsetzung der Beschlussvorlage Initiierung eines 3. Frauenhauses in Köln (Vorlagen-Nr.: 2277/2020) vorangeschritten? Antwort der Verwaltung: Wegen der veränderten Rahmenbedingungen des Ministeriums (Förderung eines 3. Frauenhau- ses in Köln nur bei räumlicher Implementierung desselbigen in ein „Powerhaus“) ist der Träger- verein noch in Abstimmungsgesprächen mit dem Ministerium. Wegen dieser offenen Grundfrage stocken derzeit die Vorbereitungsaufgaben wie Standort- und Objektsuche. 2. Sind durch die Umstellung der Landesförderung auf Platzpauschalen durch die Anrech- nungen Kürzungen der kommunalen Förderung denkbar oder sogar bereits erfolgt? Antwort der Verwaltung: Die Umstellung der Landesförderung auf Gewährung einer Platzpauschale für Frauenhausplätze ab dem 11. Platz führt nicht zu einer Reduzierung der finanziellen kommunalen Förderung der Frauenhäuser. Grundsätzlich reduzieren Drittmittel generell den kommunalen Förderanteil. Es ist jedoch uner- heblich, ob diese Mittel als Pauschalen oder refinanzierte Stellenanteile (wie vor der Umstellung der Landesförderung) zufließen. 3. Der Rat hat 2017 die Förderung von Stellen beschlossen. Sind diese Beschlüsse an die geänderte Förderpraxis des Landes anzupassen, sodass die Frauenhäuser weiterhin aus- kömmlich finanziert sind und ihre Arbeit nicht eingeschränkt wird? Antwort der Verwaltung: Aus Verwaltungssicht gibt es keinen Anpassungsbedarf hinsichtlich der bisher ergangenen Rats- beschlüsse bzw. des Finanzausschusses. Grundlage der Entscheidungen war eine auf die Platz- zahlen ausgerichtete auskömmliche Finanzierung. Da zwischenzeitlich keine Erhöhung der bis- her veranlagten Platzzahlen erfolgte, wird kein darüber hinausgehender Finanzierungsbedarf ge- 2 sehen. 4. Haben sich Träger an die Stadt gewandt und Probleme bei der Förderung benannt? Antwort der Verwaltung: Die Kölner Frauenhäuser werden allein von dem Träger Frauen helfen Frauen e V. betrieben. Dieser hatte sich mit der Frage an die Stadtverwaltung gewandt, ob durch die veränderte Förder- praxis des Landes eine Anhebung der Kommunalen Förderhöhe erforderlich sei. Dem Trägerver- ein wurden die Grundzüge der Förderung im Falle von Co-Finanzierungen erklärt. Die Kommune schließt mit ihrem Finanzierungsanteil die noch nicht durch andere Mittel (Eigenmittelanteil und Drittmittelzuflüsse) gedeckte Finanzierungslücke. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dar- über hinaus auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wie stellt sich die Lage in Zukunft mit drei Frauenhäusern dar, und in welcher Höhe müs- sen städtische Mittel erhöht werden, um eine gleichbleibende Finanzierung pro Platz in den Einrichtungen sicherzustellen? Antwort der Verwaltung: Die Frage nach der zukünftigen Lage mit drei Frauenhäusern kann aktuell nicht beantwortet wer- den. Für ein drittes Frauenhaus wird sich auch ein entsprechender Co-Finanzierungsbedarf neben der Landesförderung ergeben. Die Höhe der Co-Finanzierung kann aktuell noch nicht beziffert wer- den. Ein wesentlicher Faktor für die Bemessung des Finanzierungsbedarfes ist u. a. mit der zu diesem Zweck genutzten Immobilie verbunden, deren Kosten aufgrund der bisher noch ungeklär- ten Frage einer möglichen Landesförderung noch nicht bewertet werden können. Zweiter wesentlicher Faktor sind die Personalkosten. Auch hier ist noch nicht geklärt, inwieweit diese Kostenposition durch eine mögliche Landesförderung zumindest teilweise gedeckt wird. Die beiden genannten Kostenfaktoren werden wesentlich davon beeinflusst, welche Platzzahlen in dem dritten Frauenhaus geschaffen werden sollen. Da auch dies bislang mit dem zuständigen Landesministerium nicht endgültig abgestimmt ist, kann nicht eingeschätzt werden, wie sich ein drittes Frauenhaus finanziell auf den Haushalt der Kommune auswirken wird. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4002/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.02.2022
- Erstellt
- 12.11.2021 10:42