1661/2025
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Erneuerung der passiven Schutzeinrichtungen entlang der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei“ und der Merianstraße und einer partiellen Erneuerung der Fahrbahndeckschicht
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 1661/2025 Freigabedatum 09.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Erneuerung der passiven Schutzeinrichtungen entlang der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei„ und der Merianstraße und einer partiellen Erneuerung der Fahrbahndeckschicht Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung der passiven Schutzein- richtungen entlang der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei“ und der Merianstraße und einer partiellen Erneuerung der Fahrbahndeckschicht entlang des vorgenannten Streckenab- schnittes mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 4.053.000 Euro. Mobilitätsausschuss 20.01.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.01.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026 Mobilitätsausschuss Finanzausschuss 02.02.2026 Rat 05.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 4.053.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im August 2024 wurde an den passiven Schutzeinrichtungen (Stahlschutzplanken) entlang der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei“ und der Merianstraße eine anlassbezogene vi- suelle Zustandskontrolle durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die vorhandenen Schutzeinrichtungen in weiten Teilen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspre- chen. Aufgrund der aktuell nicht vorhandenen Schutzwirkung musste die maximal zulässige Höchst- geschwindigkeit entlang des betroffenen Straßenabschnittes auf 50 km/h herabgesetzt wer- den. Die Anordnung und Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung wurde zeitnah im Au- gust 2024 durchgeführt. Der Verkehrsausschuss ist in seiner Sitzung vom 10.09.2024 über die Durchführung der kurz- fristigen Maßnahme zur Erhaltung der Verkehrssicherheit (Geschwindigkeitsreduzierung) un- ter Vorlagen-Nr. 2626/2024 informiert worden. Auch wurde in der Mitteilung bereits ausge- führt, dass die nun eingerichtete Geschwindigkeitsreduzierung nicht als Dauerlösung beste- hen bleiben soll und seitens der Verwaltung bereits Planungen zur Erneuerung der passiven Schutzeinrichtungen angestoßen worden sind. 3 Zur Neuberechnung der erforderlichen Leistungsklasse der Schutzeinrichtungen gemäß DIN EN 1317 wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt. Auf Basis der Berechnungsergebnisse lässt sich feststellen, dass vor einer Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierung ein grund- sätzlicher Austausch der vorhandenen Schutzeinrichtungen erfolgen muss. Ausgenommen hiervon sind kurze Teilabschnitte im Bereich des neu hergestellten Brücken- bauwerks über die Bundesautobahn BAB 1 sowie entlang des bereits sanierten Teilabschnit- tes der Industriestraße von Merianstraße bis Edsel-Ford-Straße/ Oranjehofstraße. Da der gegenwärtig verbaute Systemtyp der Schutzplanke nach den aktuell gültigen Regel- werken zukünftig nicht mehr verwendet werden soll, kommt ein nur punktueller Austausch der Schutzeinrichtungen nicht in Betracht. Darüber hinaus muss das Bankett unterhalb der Schutzeinrichtungen zwingend zur Sicherstel- lung der Fahrbahnentwässerung entlang des gesamten Streckenabschnittes abgetragen wer- den. Durch den Austausch der Schutzelemente ist ein sehr wirtschaftliches Arbeiten möglich. Andernfalls verlangsamt sich der Bankettabtrag um ein Vielfaches, was zu einer erheblichen Kostensteigerung führen wird, da die Stahlkonstruktion der Schutzelemente die Baggerarbei- ten behindert. Die Kosten für die Erneuerung der Schutzeinrichtungen betragen ca. 3.333.000 Euro. Während der laufenden Planungen zur Erneuerung der Schutzeinrichtungen sind Schäden im Bereich der Fahrbahn der Industriestraße festgestellt worden. Diese sollen zusammen mit der Erneuerung der Schutzeinrichtungen behoben werden. Die Darstellung der Sanierungsberei- che ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht (inkl. Nebenkosten für Baugrunduntersuchungen etc.) betragen ca. 720.000 Euro. Durch die zeitnahe Instandsetzung der Fahrbahn können Folgekosten in Bezug auf den Sub- stanz- und Wertverlust der Straße vermieden werden. Bei nicht Eingreifen werden sich die Schäden schnell verschlechtern, sodass in absehbarer Zeit eine grundhafte Erneuerung aller Schichten des Oberbaus der Fahrbahn notwendig wird. Aufgrund der geplanten gemeinsamen Ausschreibung und Abwicklung der beiden Maßnah- men (Schutzeinrichtung und Fahrbahnsanierung) können Synergieeffekte, welche sich auch wirtschaftlich auswirken, genutzt werden. So können z. B. Kosten für die bauzeitliche Ver- kehrsführung reduziert werden, die Logistik kann wirtschaftlicher gestaltet werden, etc. Die an der Industriestraße notwendigen Arbeiten sollen zu Beginn des II. Quartal 2026 ausge- schrieben werden, sodass mit einem Baustart für das III. Quartal 2026 zu rechnen ist. Kommunalabgabengesetz Es fallen für die Erneuerung der passiven Schutzeinrichtungen sowie der partiellen Fahrbahn- deckensanierung keine Beiträge nach § 8 Kommunalabgabegesetz NRW an. Finanzierung Für die Erneuerung der passiven Schutzeinrichtungen und der partiellen Fahrbahndeckensa- nierung ergeben sich konsumtive Gesamtkosten in Höhe von rd. 4.053.000 Euro. Der Mittel- abfluss ist komplett für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Aufwandsermächtigung in Höhe von rd. 4.053.000 Euro ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen) bedarfsgerecht für das Haushaltsjahr 2026 einge- plant. Die vorgesehene Maßnahme dient der vollen Wiederherstellung der passiven Schutzeinrich- tungen (Stahlschutzplanken). Da eine Schutzwirkung aktuell nur eingeschränkt gegeben ist, ist zeitnahes Handeln unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit zwingend geboten. Weiterhin wird durch die geplante partielle Deckensanierung einer weiteren Verschlechterung des aktuell vorhandenen Schadensbildes vorgebeugt. Ein Verzicht würde in der Folge zu ei- nem deutlichen höheren Investitionsbedarf in den Folgejahren führen. 4 Insofern ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfü- gung vom 18.12.2025 in Bezug auf die hier zu beschließende Straßenunterhaltungsmaß- nahme berücksichtigt wurden, da es sich um eine zwingend notwendige Maßnahme im Rah- men der Verkehrssicherungspflicht handelt. Auswirkungen auf Klima und Umwelt Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Sanierungsbereiche der Fahrbahndeckschicht Anlage 3 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich bei den Maßnahmen um zwingend notwendige Maßnahmen zur Widerherstellung der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus gehende Veränderungen an der Industriestraße sind nicht vorgesehen. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Sanierungsbereiche der Fahrbahndeckschicht
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Anlage 2 _ Sanierungsbereiche der Fahrbahndeckschicht Erneuerung der „passiven Schutzeinrichtungen“ entlang der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei“ und der „Merianstraße“ sowie eine partielle Erneuerung der Fahrbahndeckschicht Nachfolgend werden die partiellen Sanierungsbereiche im Verlauf der Industriestraße bildlich dargestellt: Abbildung 1: Auffahrt zur Industriestraße von der Geestemünder Straße kommend Abbildung 2: weiterer Verlauf der Auffahrt zur Industriestraße von der Geestemünder Straße kommend Abbildung 3: Schadensbild im Auffahrtbereich und der rechten Fahrspur Abbildung 4: Offene Längsnaht mittig der Mittelspur Abbildung 5: Lageplan mit Sanierungsbereichen
Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.12.2025 als Anlage zur
Beschlussvorlage 1661/2025
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Erneuerung der passiven
Schutzeinrichtungen entlang der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei„
und der Merianstraße und einer partiellen Erneuerung der Fahrbahndeck-
schicht
RPA-Nr.: 143/22/09/2025
Auftragsvolumen: 3.406.000 EUR netto/4.053.000 EUR brutto
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am
28.11.2025 über Session zugegangenen Beschlussvorlage zur Bedarfsfeststellung.
Bei den vorgelegten Kostenermittlungen handelt es sich um zwei voneinander unab-
hängige Maßnahmen (Erneuerung Rückhaltesysteme Industriestr. sowie Erneuerung
Deckschicht Auffahrt Geestemünder Str.). Wegen der räumlichen Überscheidung
beabsichtigt 66 Amt für Straßen und Radwegebau die Maßnahmen zeitlich zu koor-
dinieren.
Die angegebenen Gesamtkosten gliedern sich wie folgt:
Baukosten
passiven Rückhaltesysteme (Schutzplanken Demontage/
Montage), 1.554.000 € brutto
Tiefbau passive Rückhaltesysteme, Bankette abziehen 1.779.000 € brutto
partielle Deckschichterneuerung Fahrbahn 573. 000 € brutto
Baunebenkosten
Planung, Gutachten, etc. 147.000 € brutto
Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergab folgende Feststellungen:
Aus Sicht von 14 Rechnungsprüfungsamt handelt es sich bei dieser Beschlussvorla-
ge nicht um einen Bedarfsfeststellungsbeschluss sondern um einen Baubeschluss.
Die Unterlagen waren weitgehend vollständig und lassen den Stand der Entwurfs-
planung erkennen. Die Kostenermittlungen haben bereits den Detaillierungsgrad von
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Leistungsverzeichnissen (Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe der HOAI,
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Die angesetzten Preise für die partielle Deckenerneuerung sowie die Tiefbauarbeiten
der Rückhaltesysteme basieren im Wesentlichen auf der Preisdatenbank und werden
als wirtschaftlich erachtet. Die Tiefbauarbeiten enthalten Kosten in Höhe von rund
500.000 € brutto für das Risiko der Entsorgung von höher kontaminiertem Boden, da
die exakten Mengen erst im Zuge der Maßnahme ermittelt werden können.
Für die Kostenermittlung der Erneuerung der Rückhaltesysteme wurden nach Aus-
kunft des Fachamtes Vergleichsmaßnahmen herangezogen. Hierzu liegen keine De-
tailinformationen vor, die eine qualifizierte Bewertung ermöglichen.
Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine fachli-
chen Anhaltspunkte ergeben, die gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen.
Auf die von 20 Kämmerei am 04.11.2025 verhängten Haushaltssperre wird verwie-
sen. Eine diesbezügliche Begründung zur Unumgänglichkeit der Maßnahme wurde
den Unterlagen nicht beigefügt.
Bereits 2011 wurde ein Baubeschluss zur Erneuerung der passiven Schutzeinrich-
tungen gefasst, der bis jetzt noch nicht realisiert wurde. Wegen des inzwischen
schlechten Zustandes der Schutzplanken wurde die Geschwindigkeit auf der Indust-
riestraße zur Gefahrenabwehr reduziert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz-
lage und bestehenden Haushaltssperre sollte kritisch hinterfragt werden, ob die der-
zeit bestehende temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung erstmal weiter beibehal-
ten und die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden kann.
Sven Genseke
Leitung der technischen Abteilung
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1661/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.01.2026
- Erstellt
- 26.05.2025 11:12