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1661/2025

Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Erneuerung der passiven Schutzeinrichtungen entlang der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei“ und der Merianstraße und einer partiellen Erneuerung der Fahrbahndeckschicht

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.01.2026

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2 Sanierungsbereiche der Fahrbahndeckschicht

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

8012 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1661/2025 
Freigabedatum 
 09.01.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Erneuerung der passiven 
Schutzeinrichtungen entlang der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei„ und der 
Merianstraße und einer partiellen Erneuerung der Fahrbahndeckschicht  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung der passiven Schutzein-
richtungen entlang der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei“ und der Merianstraße und 
einer partiellen Erneuerung der Fahrbahndeckschicht entlang des vorgenannten Streckenab-
schnittes mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 4.053.000 Euro.  
 
 
Mobilitätsausschuss 20.01.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.01.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026 
Mobilitätsausschuss  
Finanzausschuss 02.02.2026 
Rat 05.02.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  4.053.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im August 2024 wurde an den passiven Schutzeinrichtungen (Stahlschutzplanken) entlang 
der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei“ und der Merianstraße eine anlassbezogene vi-
suelle Zustandskontrolle durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die vorhandenen 
Schutzeinrichtungen in weiten Teilen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspre-
chen.  
Aufgrund der aktuell nicht vorhandenen Schutzwirkung musste die maximal zulässige Höchst-
geschwindigkeit entlang des betroffenen Straßenabschnittes auf 50 km/h herabgesetzt wer-
den. Die Anordnung und Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung wurde zeitnah im Au-
gust 2024 durchgeführt. 
Der Verkehrsausschuss ist in seiner Sitzung vom 10.09.2024 über die Durchführung der kurz-
fristigen Maßnahme zur Erhaltung der Verkehrssicherheit (Geschwindigkeitsreduzierung) un-
ter Vorlagen-Nr. 2626/2024 informiert worden. Auch wurde in der Mitteilung bereits ausge-
führt, dass die nun eingerichtete Geschwindigkeitsreduzierung nicht als Dauerlösung beste-
hen bleiben soll und seitens der Verwaltung bereits Planungen zur Erneuerung der passiven 
Schutzeinrichtungen angestoßen worden sind.

3 
Zur Neuberechnung der erforderlichen Leistungsklasse der Schutzeinrichtungen gemäß DIN 
EN 1317 wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt. Auf Basis der Berechnungsergebnisse 
lässt sich feststellen, dass vor einer Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierung ein grund-
sätzlicher Austausch der vorhandenen Schutzeinrichtungen erfolgen muss. 
Ausgenommen hiervon sind kurze Teilabschnitte im Bereich des neu hergestellten Brücken-
bauwerks über die Bundesautobahn BAB 1 sowie entlang des bereits sanierten Teilabschnit-
tes der Industriestraße von Merianstraße bis Edsel-Ford-Straße/ Oranjehofstraße. 
Da der gegenwärtig verbaute Systemtyp der Schutzplanke nach den aktuell gültigen Regel-
werken zukünftig nicht mehr verwendet werden soll, kommt ein nur punktueller Austausch der 
Schutzeinrichtungen nicht in Betracht. 
Darüber hinaus muss das Bankett unterhalb der Schutzeinrichtungen zwingend zur Sicherstel-
lung der Fahrbahnentwässerung entlang des gesamten Streckenabschnittes abgetragen wer-
den. Durch den Austausch der Schutzelemente ist ein sehr wirtschaftliches Arbeiten möglich. 
Andernfalls verlangsamt sich der Bankettabtrag um ein Vielfaches, was zu einer erheblichen 
Kostensteigerung führen wird, da die Stahlkonstruktion der Schutzelemente die Baggerarbei-
ten behindert. Die Kosten für die Erneuerung der Schutzeinrichtungen betragen ca. 
3.333.000 Euro. 
Während der laufenden Planungen zur Erneuerung der Schutzeinrichtungen sind Schäden im 
Bereich der Fahrbahn der Industriestraße festgestellt worden. Diese sollen zusammen mit der 
Erneuerung der Schutzeinrichtungen behoben werden. Die Darstellung der Sanierungsberei-
che ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht 
(inkl. Nebenkosten für Baugrunduntersuchungen etc.) betragen ca. 720.000 Euro. 
Durch die zeitnahe Instandsetzung der Fahrbahn können Folgekosten in Bezug auf den Sub-
stanz- und Wertverlust der Straße vermieden werden. Bei nicht Eingreifen werden sich die 
Schäden schnell verschlechtern, sodass in absehbarer Zeit eine grundhafte Erneuerung aller 
Schichten des Oberbaus der Fahrbahn notwendig wird. 
Aufgrund der geplanten gemeinsamen Ausschreibung und Abwicklung der beiden Maßnah-
men (Schutzeinrichtung und Fahrbahnsanierung) können Synergieeffekte, welche sich auch 
wirtschaftlich auswirken, genutzt werden. So können z. B. Kosten für die bauzeitliche Ver-
kehrsführung reduziert werden, die Logistik kann wirtschaftlicher gestaltet werden, etc. 
Die an der Industriestraße notwendigen Arbeiten sollen zu Beginn des II. Quartal 2026 ausge-
schrieben werden, sodass mit einem Baustart für das III. Quartal 2026 zu rechnen ist. 
 
Kommunalabgabengesetz 
Es fallen für die Erneuerung der passiven Schutzeinrichtungen sowie der partiellen Fahrbahn-
deckensanierung keine Beiträge nach § 8 Kommunalabgabegesetz NRW an. 
 
Finanzierung 
Für die Erneuerung der passiven Schutzeinrichtungen und der partiellen Fahrbahndeckensa-
nierung ergeben sich konsumtive Gesamtkosten in Höhe von rd. 4.053.000 Euro. Der Mittel-
abfluss ist komplett für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. 
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Aufwandsermächtigung in Höhe von rd. 
4.053.000 Euro ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen 
und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen) bedarfsgerecht für das Haushaltsjahr 2026 einge-
plant. 
Die vorgesehene Maßnahme dient der vollen Wiederherstellung der passiven Schutzeinrich-
tungen (Stahlschutzplanken). Da eine Schutzwirkung aktuell nur eingeschränkt gegeben ist, 
ist zeitnahes Handeln unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit zwingend geboten. 
Weiterhin wird durch die geplante partielle Deckensanierung einer weiteren Verschlechterung 
des aktuell vorhandenen Schadensbildes vorgebeugt. Ein Verzicht würde in der Folge zu ei-
nem deutlichen höheren Investitionsbedarf in den Folgejahren führen.

4 
Insofern ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfü-
gung vom 18.12.2025 in Bezug auf die hier zu beschließende Straßenunterhaltungsmaß-
nahme berücksichtigt wurden, da es sich um eine zwingend notwendige Maßnahme im Rah-
men der Verkehrssicherungspflicht handelt. 
 
Auswirkungen auf Klima und Umwelt 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Sanierungsbereiche der Fahrbahndeckschicht 
Anlage 3 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1028 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich bei den Maßnahmen um zwingend notwendige Maßnahmen zur Widerherstellung der 
Verkehrssicherheit. Darüber hinaus gehende Veränderungen an der Industriestraße sind nicht 
vorgesehen. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Sanierungsbereiche der Fahrbahndeckschicht

701 Zeichen

Anlage 2 _ Sanierungsbereiche der Fahrbahndeckschicht 
Erneuerung der „passiven Schutzeinrichtungen“ entlang der Industriestraße 
zwischen dem „Niehler Ei“ und der „Merianstraße“ sowie eine partielle 
Erneuerung der Fahrbahndeckschicht   
Nachfolgend werden die partiellen Sanierungsbereiche im Verlauf der Industriestraße 
bildlich dargestellt: 
 
Abbildung 1: Auffahrt zur Industriestraße von der Geestemünder Straße kommend 
 
Abbildung 2: weiterer Verlauf der Auffahrt zur Industriestraße von der Geestemünder Straße kommend

Abbildung 3: Schadensbild im Auffahrtbereich und der rechten Fahrspur 
 
Abbildung 4: Offene Längsnaht mittig der Mittelspur

Abbildung 5: Lageplan mit Sanierungsbereichen

Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

3407 Zeichen

/ 2 
    
 
 
 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.12.2025 als Anlage zur 
Beschlussvorlage 1661/2025 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Erneuerung der passiven 
Schutzeinrichtungen entlang der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei„ 
und der Merianstraße und einer partiellen Erneuerung der Fahrbahndeck-
schicht 
RPA-Nr.: 143/22/09/2025  
Auftragsvolumen: 3.406.000 EUR netto/4.053.000 EUR brutto 
 
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am 
28.11.2025 über Session zugegangenen Beschlussvorlage zur Bedarfsfeststellung.  
Bei den vorgelegten Kostenermittlungen handelt es sich um zwei voneinander unab- 
hängige Maßnahmen (Erneuerung Rückhaltesysteme Industriestr. sowie Erneuerung 
Deckschicht Auffahrt Geestemünder Str.). Wegen der räumlichen Überscheidung 
beabsichtigt 66 Amt für Straßen und Radwegebau die Maßnahmen zeitlich zu koor- 
dinieren. 
 
Die angegebenen Gesamtkosten gliedern sich wie folgt: 
Baukosten  
passiven Rückhaltesysteme (Schutzplanken Demontage/ 
Montage),          1.554.000 € brutto  
Tiefbau passive Rückhaltesysteme, Bankette abziehen  1.779.000 € brutto 
 
partielle Deckschichterneuerung Fahrbahn       573. 000 € brutto 
Baunebenkosten 
Planung, Gutachten, etc.          147.000 € brutto 
 
Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergab folgende Feststellungen: 
Aus Sicht von 14 Rechnungsprüfungsamt handelt es sich bei dieser Beschlussvorla- 
ge nicht um einen Bedarfsfeststellungsbeschluss sondern um einen Baubeschluss. 
Die Unterlagen waren weitgehend vollständig und lassen den Stand der Entwurfs- 
planung erkennen. Die Kostenermittlungen haben bereits den Detaillierungsgrad von

- 2 - 
 
 
Leistungsverzeichnissen (Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe der HOAI, 
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).  
Die angesetzten Preise für die partielle Deckenerneuerung sowie die Tiefbauarbeiten 
der Rückhaltesysteme basieren im Wesentlichen auf der Preisdatenbank und werden 
als wirtschaftlich erachtet. Die Tiefbauarbeiten enthalten Kosten in Höhe von rund 
500.000 € brutto für das Risiko der Entsorgung von höher kontaminiertem Boden, da 
die exakten Mengen erst im Zuge der Maßnahme ermittelt werden können.   
Für die Kostenermittlung der Erneuerung der Rückhaltesysteme wurden nach Aus-
kunft des Fachamtes Vergleichsmaßnahmen herangezogen. Hierzu liegen keine De-
tailinformationen vor, die eine qualifizierte Bewertung ermöglichen.  
Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine fachli-
chen Anhaltspunkte ergeben, die gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen. 
Auf die von 20 Kämmerei am 04.11.2025 verhängten Haushaltssperre wird verwie-
sen. Eine diesbezügliche Begründung zur Unumgänglichkeit der Maßnahme wurde 
den Unterlagen nicht beigefügt. 
Bereits 2011 wurde ein Baubeschluss zur Erneuerung der passiven Schutzeinrich-
tungen gefasst, der bis jetzt noch nicht realisiert wurde. Wegen des inzwischen 
schlechten Zustandes der Schutzplanken wurde die Geschwindigkeit auf der Indust-
riestraße zur Gefahrenabwehr reduziert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz-
lage und bestehenden Haushaltssperre sollte kritisch hinterfragt werden, ob die der-
zeit bestehende temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung erstmal weiter beibehal-
ten und die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden kann. 
 
 
 
Sven Genseke 
Leitung der technischen Abteilung

Beratungsverlauf (6)

20.01.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.01.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.02.2026 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
1661/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.01.2026
Erstellt
26.05.2025 11:12