Mandari Insight

1585/2022

Leerstand des Wohnhauses Niehler Str. 301

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.06.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2164 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 
 1585/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 
 
Leerstand des Wohnhauses Niehler Str. 301 
Es wurde durch die SPD-Fraktion zur Sitzung am 28.04.2022 unter TOP 7.2.5 eine Anfrage gestellt. 
 
 
Frage 1: 
 
Welche bauaufsichtsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Maßnahmen kommen aus Sicht der 
Verwaltung in Betracht, das Grundstück wieder einer Nutzung zuzuführen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aus Art. 14 des Grundgesetzes (GG) ergibt sich die vom Staat unabhängige Dispositionsbefugnis von 
Grundstückseigentümern. Sie besitzen darüber u. a. das Privileg selbst zu bestimmen, ob und in wel-
cher Geschwindigkeit die Ausführung von Arbeiten im Rahmen einer Baugenehmigung erfolgt. Nach 
dem öffentl. Baurecht gibt es keine Ermächtigungsgrundlage für die Bauaufsichtsbehörde, überhaupt 
eine Bauverpflichtung, geschweige denn eine Baubeschleunigungsverpflichtung oder eine Baufertig-
stellungsverpflichtung auszusprechen. 
 
 
Frage 2: 
 
Hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren Kontakt zum Eigentümer aufgenommen und versucht, 
die Sachlage aufzuklären? Wenn nicht, warum ist dies nicht geschehen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Da es sich seit Jahren um die Rechtsausgangslage der Ausführung einer Baugenehmigung handelt, 
wird im Rahmen des öffentl. Baurechts in Abständen Kontakt zur Bauherrnschaft von der Verwaltung 
hergestellt. Nach den darüber erhalten Erkenntnissen werden in schleppender Form, aber weiterhin, 
einzelne Arbeitsschritte durchgeführt. Die persönliche Motivationslage ist der Verwaltung nicht be-
kannt und darf mangels gesetzlicher Rechtsgrundlage nicht ausgeforscht werden. 
 
 
Frage 3: 
 
Was hat die Verwaltung unternommen, um das Grundstück wieder einer Nutzung zuzuführen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Wie schon in der Antwort zu Frage 1 angeführt, bestand keine gesetzliche Einwirkungsgrundlage zu 
der bestehenden Sachlage.

2 
 
 
 
Frage 4: 
 
Hat sich die Genehmigungssituation seit 2020 geändert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nein

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Niehler Straße 301
  • Straße 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1585/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.05.2022
Erstellt
09.05.2022 18:18